2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

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1 SIWF ISFM Anhang 3 1. Allgemeines Mit der Weiterbildung für den Erwerb des Schwerpunktes für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie soll der Kandidat das theoretische und praktische Wissen als auch die technischen Fähigkeiten erwerben, die ihn befähigen, in eigener Verantwortung auf dem gesamten Gebiet der pädiatrischen Gastroenterologie und Hepatologie tätig zu sein. Am Ende der Weiterbildung soll er fähig sein: gastroenterologische, hepatologische und auf die Ernährung bezogene pädiatrische Konsilien und spezielle Untersuchungen bei ambulanten und hospitalisierten Patienten durchzuführen; pädiatrische Spitalpatienten mit gastroenterologischen, hepatologischen und ernährungsbedingten Pathologien vollumfänglich zu betreuen; multidisziplinäre und kollegiale Konsilien bei ambulanten und hospitalisierten Patienten in pädiatrischer Gastroenterologie durchzuführen; das Verhältnis zwischen Kosten/Bedürfnis und Kosten/Nutzen der vorgesehenen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen einzuschätzen; wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der pädiatrischen Gastroenterologie selbständig und kritisch zu analysieren; aktiv an der Entwicklung des fachlichen Wissens und Könnens auf dem Gebiet der Gastroenterologie mitzuwirken. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt 3 Jahre, wovon 1 Jahr im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin absolviert werden kann Die Weiterbildung in pädiatrischer Gastroenterologie kann frühestens nach Absolvierung von 2 Jahren Basisweiterbildung begonnen werden Mindestens 1 Jahr der Weiterbildung in pädiatrischer Gastroenterologie muss an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Kategorie A absolviert werden. Der Leiter der pädiatrischen Gastroenterologie muss im Besitz des Schwerpunktes für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie und vollamtlich auf diesem Gebiet tätig sein An die Dauer der 3jährigen fachspezifischen Weiterbildung kann maximal 1 Jahr entweder pädiatrisch-gastroenterologische Forschungs- oder Laboratoriumstätigkeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz oder im Ausland oder klinische SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax siwf@fmh.ch

2 Tätigkeit an einer von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätte für Erwachsenen- Gastroenterologie als Anteil der fachspezifischen Weiterbildung angerechnet werden. 2.2 Weitere Bestimmungen Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes sind der Facharzttitel für Kinderund Jugendmedizin sowie die Mitgliedschaft bei der FMH Der Kandidat muss an einer wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der pädiatrischen Gastroenterologie mitgewirkt und diese in einer in der Medline aufgeführten Zeitschrift publiziert haben. 3. Inhalt der Weiterbildung 3.1 Theoretisch-wissenschaftlicher Bereich Kenntnisse Kenntnis der Embryologie, der Anatomie und Physiologie des Gastrointestinaltraktes, des Pankreas und der Leber; Kenntnis der pathologischen Embryologie und Anatomie sowie der Pathophysiologie des Gastrointestinaltraktes, des Pankreas und der Leber; Kenntnis der funktionellen Physiologie und Pathophysiologie des Gastrointestinaltraktes, des Pankreas und der Leber während der prä- und neonatalen Periode; Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen aller Organtransplantationen auf dem Gebiet der pädiatrischen Gastroenterologie; Kenntnis der pharmakotherapeutischen, gastroenterologischen und hepatologischen Grundlagen; Kenntnis der Grundlagen der kindlichen Ernährung, speziell des Stillens und der künstlichen Ernährung; Kenntnis der Grundlagen der enteralen und parenteralen Ernährung Fähigkeiten Fähigkeit, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren und vorzutragen. 3.2 Klinischer Bereich Kenntnisse vertiefte Kenntnis der organischen und funktionellen Pathologien des Gastrointestinaltraktes, der Leber und Gallenwege sowie des Pankreas; vertiefte Kenntnis der organischen und funktionellen Pathologien, die mit der Kindesernährung zusammenhängen; vertiefte Kenntnis der Anomalien des Gastrointestinaltraktes, der Leber, der Gallenwege und des Pankreas; Kenntnis des klinischen Bildes von gastroenterologischen, hepatologischen und ernährungsbedingten Affektionen der neonatelen Periode sowie ihrer Behandlung; Fähigkeit auf dem Gebiet der Gastroenterologie, der Hepatologie und der pädiatrischen Ernährung selbständig eine Anamnese aufzunehmen und eine klinische Untersuchung vorzunehmen; Kenntnis der Indikation, der Grenzen und der Risiken der verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Methoden; Fähigkeit, einen Abklärungsplan aufzustellen und durchzuführen und daraus eine Differentialdiagnose bzw. eine Diagnose abzuleiten; Fähigkeit, einen gastroenterologischen Behandlungsplan aufzustellen und durchzuführen bzw. zu überwachen; SIWF ISFM 2 / 6

3 Kenntnis der Indikation, der Resultate und der Risiken abdominaler und thorakaler Chirurgie im Rahmen der Pathologien des Gastrointestinaltraktes, der Leber, der Gallenwege und des Pankreas; Kenntnis der Prognosen der wichtigsten Affektionen als auch der Anomalien des Gastrointestinaltraktes, der Leber, der Gallenwege und des Pankreas; Kenntnis der medizinischen Betreuung von Kindern vor und nach einer Organtransplantation, insbesondere der Leber; Fähigkeit, einen Ernährungsplan für das erste Lebensjahr aufzustellen und auszuführen, unter spezieller Berücksichtigung des Stillens; vertieftes Verständnis der enteralen und parentalen Ernährung und deren Verschreibung; Kenntnis und Interpretation der Ergebnisse von gastroenterologischen, hepatologischen und pankreatologischen Funktionstests; der Ergebnisse von intestinalen Motilitätstests; der in der pädiatrischen Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung verwendeten bildgebenden Untersuchungsmethoden; Kenntnis der Kosten-/Nutzen-Relation der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen Fähigkeiten Fähigkeit, die Familie des Patienten zu betreuen; Fähigkeit, Wiederanpassungs- und Integrationsmassnahmen einzuführen und zu koordinieren, vor allem Förderung von schulischen, physiotherapeutischen und ergotherapeutischen Massnahmen; Fähigkeit, Eltern und Patienten dahingehend auszubilden, dass sie die Therapie selbständig durchführen können. 3.3 Aktivitäten, die attestiert werden müssen Diagnose und Erstellen eines Behandlungsplans für pädiatrische Patienten mit gastroenterologischen Leiden (mindestens 200). Regelmässige Teilnahme an Fachkolloquien für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie (gemeinsame Kolloquien für Allgemeine Pädiatrie, pädiatrische Chirurgie, pädiatrische Pathologie, pädiatrische Radiologie). Verantwortung bei der Mitwirkung an pädiatrischen gastroenterologischen Konsilien (mindestens 200 ambulant und mindestens 100 stationär). Diagnostische Endoskopie des Gastrointestinaltraktes, mindestens 2/3 davon bei pädiatrischen Patienten: - Oesophago-Gastroduodenoskopie (mindestens 200); - vollständige Koloskopien (mindestens 80). Therapeutische Endoskopie des Gastrointestinaltraktes, Sklerosierung oder Ligieren von Oesophagusvarizen, Polypektomie, Fremdkörperextraktion, perkutane endoskopische Gastrostomie (insgesamt mindestens 30), mindestens 2/3 davon bei pädiatrischen Patienten. Leberbiopsie (mindestens 20). Interpretation von oesophagealer 24-Stunden-ph-Metrie (mindestens 50). 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Das Bestehen der Prüfung liefert den Beweis, dass der Kandidat die unter Punkt 3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten Anforderungen ausweisen kann. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 6

4 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff entspricht den Vorgaben von Punkt 3 des Weiterbildungsprogramms. 4.3 Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern und setzt sich folgendermassen zusammen: drei Fachärzte mit Schwerpunkt für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie, jeder einzelne als Vertreter einer Weiterbildungsstätte; ein praktizierender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden anlässlich der jährlichen Versammlung der Schweizer Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie gewählt. Eine Neuwahl erfolgt alle vier Jahre; Wiederwahlen sind möglich. Aus ihrer Mitte wird ein Präsident gewählt. Die Prüfungskommission ist für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Ferner bezeichnet sie für jede Prüfung jeweils drei ihrer Mitglieder als Prüfungsexperten. 4.4 Prüfungsart Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlich-theoretischen Teil Praktische Prüfung Im praktischen Teil der Prüfung muss der Kandidat einen Patienten mit einem gastroenterologischen, hepatologischen oder ernährungsbedingten Problem untersuchen. Die beschriebene Pathologie wird mit dem Experten besprochen. Ausserdem können auch weitere Falldiskussionen, gestützt auf Dokumente, stattfinden. Dauer: 60 bis 90 Minuten Mündliche Prüfung In diesem theoretischen Teil der Prüfung wird das Wissen des Kandidaten aufgrund von Fragen auf dem Gebiet der Gastroenterologie, der Hepatologie und der pädiatrischen Ernährung getestet. (Dauer: 50 bis 60 Minuten). In beiden Prüfungsteilen können dem Kandidaten radiologische, manometrische, pathologische oder endoskopische Untersuchungsergebnisse in Form von Photos oder Videofilmen vorgelegt werden. Beide Prüfungsteile finden am gleichen Tag statt Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Prüfung Der Kandidat kann die Prüfung zum Facharzt frühestens im letzten Jahr der reglementierten Weiterbildung ablegen Zeit und Ort der Prüfung Die Prüfung wird einmal jährlich durchgeführt. Sie findet in der Regel an einer der Weiterbildungsstätten statt. Die Prüfung wird sechs Monate vorher in der Schweizerischen Ärztezeitung angekündigt Protokoll Der Präsident der Prüfungskommission führt für jede Prüfung ein Protokoll. Dem Kandidaten werden die Resultate schriftlich mitgeteilt Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr wird von der Prüfungskommission festgelegt und zusammen mit der Ankündigung der Facharztprüfung in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4 / 6

5 4.6 Bewertungskriterien Beide Teile der Prüfung werden als «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile die Bewertung «bestanden» erhalten. Für jeden Teil der Prüfung muss von der Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission bestimmt werden, ob die Leistungen des Kandidaten genügend sind. Die Schlussbewertung lautet «bestanden» oder «nicht bestanden». 4.7 Wiederholung der Prüfung Das Ergebnis der beiden Prüfungsteile muss dem Kandidaten schriftlich zugestellt werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden. 5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten Die anerkannten Weiterbildungsstätten werden in zwei Kategorien eingeteilt: 5.1 Kategorie A (3 Jahre) Abteilungen bzw. Stationen für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie an Schweizerischen Universitätskliniken oder gleichwertigen Weiterbildungsstätten in der Schweiz (Anrechnung bis zu 3 Jahren). 5.2 Kategorie B (1 Jahr) Abteilungen bzw. Stationen für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie an nicht universitären Spitälern in der Schweiz (Anrechnung bis zu 1 Jahr). 5.3 Kriterienraster Kategorie A B Charakteristik der Klinik Abteilungen bzw. Stationen für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie + - an Universitätskliniken oder gleichwertigen Zentren Anerkannte Weiterbildungsstätte für Kinder- und Jugendmedizin der Kategorie + + A oder B Ärztlicher Mitarbeiterstab Vollamtlicher Leiter mit + + oder gleichwertigem Ausweis Habilitierter Leiter + - Stellvertreter mit + - oder gleichwertigem Ausweis Vollamtlicher Assistenzarzt für pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie + + Infrastrukturen Vollständig ausgerüstete Endoskopie-Einrichtung + + Pädiatrischen Abteilungen für Chirurgie, Radiologie und Intensivstation + - Weiterbildung Gewährleistung der vollständigen Erfüllung der für die Weiterbildung definierten + - Forderungen (vgl. 3.3) Strukturierte Weiterbildung (Mindeststunden/Woche) 3 1 SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 6

6 6. Übergangsbestimmungen 6.1 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungsperioden im In- und Ausland werden angerechnet, soweit sie den Bedingungen des Programms und der Weiterbildungsordnung entsprechen. Insbesondere muss die Weiterbildungsstätte zur entsprechenden Zeit die Kriterien unter Punkt 5. erfüllt haben. (Das Erfordernis des Titels beim damaligen Leiter der Weiterbildungsstätte entfällt). 6.2 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Tätigkeitsperioden in leitender Funktion in einer Weiterbildungsstätte werden anstelle von Weiterbildungsperioden angerechnet. Tätigkeitsperioden werden jedoch nur angerechnet, wenn die Weiterbildungsstätten zur entsprechenden Zeit den Bedingungen des Programms (Punkt 5.) und der WBO entsprechen. Je drei Jahre Leitung einer Weiterbildungsstätte Kategorie B werden einem Jahr Weiterbildung der Kategorie A gleichgesetzt. Die Bedingungen müssen in jedem Fall gemäss den Übergangsbestimmungen des Weiterbildungsprogramms erfüllt sein. 6.3 Ausnahmsweise kann der Schwerpunkt an Pioniere der pädiatrischen Gastroenterologie erteilt werden, auch wenn die Bedingungen unter Punkt 6.1 und 6.2 nicht erfüllt sind. Der Gesuchsteller muss Pionierleistungen in Forschung oder Klinik erbracht haben und verfügt über einen entsprechenden Leistungsausweis. 6.4 Gesuche um Anerkennung von Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden, welche vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolviert wurden, müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inkraftsetzung eingereicht werden. Bei später eintreffenden Gesuchen werden vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden nicht mehr anerkannt. 6.5 Wer die Weiterbildung am 30. Juni 2005 nicht abgeschlossen hat, muss für die Erlangung des Schwerpunktes pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie in jedem Fall eine Bestätigung über die Teilnahme an der Facharztprüfung vorlegen. Inkraftsetzungsdatum: 1. Juli 2004 Das SIWF hat die Namensänderung des Schwerpunktes von «pädiatrische Gastroenterologie» zu «pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie» am 19. März 2009 genehmigt und per 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt. Inhaber des bisherigen Schwerpunktes pädiatrische Gastroenterologie können gegen einen Unkostenbeitrag ein neues Diplom verlangen. Bern, /pb WB-Programme/KJM/2010 Neuformatierung WBP/paed_gastroenterologie_2009_d.doc SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 6

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