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3 Inhalt 1. Ausgangslage Volksschulgesetz 1.2 Lehrplan für die Volksschule 1.3 Grundsatz 2. Organisation und Abläufe Dauer 2.2 Organisation durch Behörde und 2.3 Ablauf Erteilung Aufgabenstunden 2.4 Verantwortlichkeiten und Administration 5 3. Erteilung der Aufgabenstunden 3.1 Anforderungen an die beauftragte Person für Aufgabenstunden 3.2 Entschädigung 3.3 Regeln 4. Budget Aufgabenstunden Kosten pro Kind und Aufgabenstunde 4.2 Mehrertrag 4.3 Abrechnung 5. Umsetzung 6. Anhang 6.1 Anmeldeformular: Schüler / Schülerin Anhang Anmeldeformular: Schüler / Schülerin 7 Seite 3 von 7

4 1. Ausgangslage 1.1. Volksschulgesetz Gemäss 17 Schulgesetz können die Gemeinden betreute Aufgabenstunden anbieten. In besonderen Fällen können die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet werden Lehrplan für die Volksschule Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Hausaufgaben dürfen nur erteilt werden, wenn die Aufgabenstellung klar ist und die Schülerin bzw. der Schüler die Arbeitstechnik kennt. Sie müssen ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein. Die Lehrkräfte berücksichtigen beim Erteilen von Hausaufgaben das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler, damit eine Überlastung vermieden wird Grundsatz Die Aufgabenstunden sind ein niederschwelliges Angebot, das möglichst schnell zum Einsatz kommt. Die Aufgabenstunden sind weder eine Nachhilfe noch ein Betreuungsangebot. Es ist ein Ort, wo die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigen können. Die Kinder und Jugendlichen sollen das im Unterricht Gelernte üben und vertiefen können. Die sorgfältige Erledigung der Hausaufgaben und die Unterstützung sollen zur Erhöhung der Lernleistungen, des Selbstvertrauens und der Selbstständigkeit der Kinder beitragen. 2. Organisation und Abläufe 2.1. Dauer Eine Aufgabenstunde dauert mit der vorausgehenden Zvieripause 60 Minuten und wird von der beauftragten Person für Aufgabenstunden erteilt. Die Durchführung ist jeweils dienstags und donnerstags von 15:15 16:15 Uhr. Es wird ein entsprechendes Klassenzimmer zur Verfügung gestellt Organisation durch Behörde und Die koordiniert nach Anmeldung durch die Lehrpersonen die Aufgabenstunden. Die vereinbart mit der beauftragten Person für Aufgabenstunden das Angebot und den Einsatz. Die Organisation der Tage und des Zeitpunktes liegen in der Verantwortung der, in Absprache mit den Lehrpersonen. Die minimale Gruppengrösse für Aufgabenstunden beträgt 6 Schülerinnen und Schüler. Ab 12 Kindern sind zwei Personen zuständig Ablauf Erteilung Aufgabenstunden Die Klassenlehrperson stellt das Bedürfnis nach Aufgabenstunden fest. Sie nimmt mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf und vereinbart den Besuch der Aufgabenstunden ( Anmeldeformular mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten, siehe Anhang). Die Anmeldungen werden vor Start des Semesters durch die Lehrperson an die abgegeben. Seite 4 von 7

5 Für angemeldete Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme verbindlich. Die Schülerinnen und Schüler führen wenn möglich ein Aufgabenheft, damit die Information und Kontrolle zwischen der Klassenlehrperson und der Person für Aufgabenstunden gewährleistet ist. Die Aufgabenstunden beginnen nach den Sommerferien oder nach den Sportferien und dauern mindestens ein Semester. Ein Austritt wird mit den Erziehungsberechtigten besprochen und vereinbart Verantwortlichkeiten und Administration Führen des Anmeldungswesen Klassenlehrpersonen Rekrutierung der BetreuerInnen Information / Betreuung der BetreuerInnen. Lehrperson mit den meisten Kindern Planung, Einteilung BetreuerInnen/Kinder Lehrperson mit den meisten Kindern Information, Kommunikation Lehrpersonen / Salärwesen (Löhne, AHV, Versicherungen) Kostenverrechnung, Elternbeiträge Führen der "Buchhaltung" 3. Erteilung der Aufgabenstunden 3.1. Anforderungen an die beauftragte Person für Aufgabenstunden Geschick im Umgang mit Kindern zeigen, sowie Geduld haben. Lernatmosphäre ermöglichen und mit disziplinarischen Schwierigkeiten umgehen können. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich Entschädigung Die Entschädigung der beauftragten Personen für Aufgabenstunden entspricht derjenigen, welche den Behördenmitgliedern ausgerichtet wird (Entschädigungsreglement vom 1. Januar 2009, Ausgabe 2011). Aktuell beläuft sich diese Entschädigung auf Fr pro Stunde und wird monatlich ausbezahlt Regeln Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Aufgabenstunde regelmässig an den, auf der Anmeldung, angekreuzten Tagen und Zeiten. Sie erledigen hauptsächlich die, an diesem Tag erhaltenen Aufgaben. Sie sind gemäss Abmachung pünktlich in der Aufgabenstunde. Anschliessend gehen sie nach Hause. Die Schülerinnen und Schüler bringen immer alles nötige Material mit! Wenn vorhanden auch das Aufgabenheft. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten ruhig, befolgen die Anweisungen der beauftragten Person und stören nicht. Voraussehbare Absenzen werden der beauftragten Person oder der Klassenlehrperson frühzeitig gemeldet. Die Schülerinnen und Schüler fehlen nie unentschuldigt. Seite 5 von 7

6 Wegen Klassenanlässen verpasste Aufgabenstunden können nach Möglichkeit nachgeholt werden oder werden bei der Rechnung für das Folgesemester angerechnet. Für den Besuch der Aufgabenstunden gelten die üblichen Schulordnungen. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Abmachungen halten, können sofort aus der Aufgabenstunde weggewiesen werden und falls sich die Situation nach einer Warnung wiederholt, kann die Schülerin / der Schüler von der Aufgabenstunde ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird kein Geld zurückerstattet. Vor Beginn der Aufgabenstunde erhalten die TeilnehmerInnen einen kleinen Zvieri, mit dem sie in die Pause gehen. Während der Aufgabenstunde wird nicht gegessen oder getrunken. Die Benutzung von Computern während der Aufgabenstunde ist nicht erlaubt. 4. Budget Aufgabenstunden 4.1. Kosten pro Kind und Aufgabenstunde CHF Mehrertrag Ist zweckgebunden in das Thema Aufgabenstunde zu investieren Abrechnung Die Kosten für die Schüler und Schülerinnen werden pro Semester den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. 5. Umsetzung Die Durchführung der Aufgabenstunden wird mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 nach den Herbstferien umgesetzt. 6. Anhang 6.1. Anmeldeformular: Schüler / Schülerin Siehe Seite 7 für separaten Ausdruck Seite 6 von 7

7 Anmeldung Betreute Aufgabenstunde für das 2. Semester 2014/15 Liebe Eltern Seit den Herbstferien 2012 findet an unserer Schule die betreute Aufgabenstunde statt. Über 20 Schülerinnen und Schüler haben seither ein oder gar zweimal wöchentlich die Aufgabenstunde besucht und zeigen das vorhandene Bedürfnis für dieses Angebot deutlich. Sie erhalten nun das Anmeldeformular für das 2. Semester 2014/15 Nachfolgend ein Auszug aus dem Konzept: Die betreute Aufgabenstunde bietet Schülerinnen und Schülern Raum und Struktur für die selbständige Erledigung der Hausaufgaben und unterstützt die Bewältigung des Lernstoffes. Die Aufgabenstunde ist kein Nachhilfeunterricht, die Aufgabenbetreuung erklärt keine Aufgaben oder Lösungswege, beantwortet jedoch Verständnisfragen. Es ist nicht Aufgabe der Betreuungsperson, zu überwachen, ob ein Kind Hausaufgaben zu erledigen hat, bzw. ob sie korrekt und vollständig gelöst sind. Die Aufgabenstunden entbinden die Eltern nicht davon, mit dem Kind zuhause zu üben (Diktat, Abfragen für Prüfungen, Vokabular Fremdsprachen etc.). Bei disziplinarischem Fehlverhalten, mehrmaliger Unpünktlichkeit oder unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Kind von der Aufgabenstunde ausgeschlossen werden. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Aufgabenstunde regelmässig, d.h. auch wenn sie keine Hausaufgaben haben. Wenn die Aufgaben erledigt sind, können die Kinder an mitgebrachtem Zusatzmaterial arbeiten. Die Kinder bleiben bis zum Ende der Aufgabenstunde anwesend (kein frühzeitiges Verlassen möglich). Die Kosten pro Kind und Aufgabenstunde betragen Fr Die Kosten für die Schüler und Schülerinnen werden pro Semester in Rechnung gestellt bitte bis Montag, 19. Januar 2015 dem/der Klassenlehrer/in abgeben Anmeldung: Die Aufgabenstunde findet zu folgenden Zeiten statt (erstmals am 17./19. Februar 2015): Di, 15:15 bis 16:15 Uhr Do, 15:15 bis 16:15 Uhr Vor- und Nachname des Kindes:... Klassenlehrperson:... Adresse:... Telefon - Nummer:... Wir bestätigen, von den aufgeführten Richtlinien Kenntnis genommen zu haben. Datum u. Unterschrift der Eltern:... Seite 7 von 7

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