Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung
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- Bertold Schwarz
- vor 7 Jahren
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1 Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung Auswertung der regionalen Fachforen im Herbst 2012 Die Fachforen, ein wichtiger Eckpfeiler des Projekts der BAG UB, ermöglichen den regional kooperierenden Leistungserbringern und Leistungsträgern die Kontaktaufnahme und Vernetzung untereinander sowie einen gezielten praxisorientierten Kompetenzaustausch. Maßgeblicher Orientierungspunkt bei der inhaltlichen Konzeption und Durchführung der Fachforen sind die fachlichen Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung (GE UB) nach 38a Absatz 6 SGB IX. Im Herbst 2012 fanden die dritten regionalen Fachforen in Köln, Berlin, Hannover und Stuttgart statt. Besondere Berücksichtigung fanden in den dritten Foren die Themen Personenzentriertes Handeln in der Unterstützten Beschäftigung (UB) und das in den Gemeinsamen Empfehlungen beschriebene Instrument Teilhabeplan (vgl. 12 GE UB); siehe auch: frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/gemeinsameempfehlungen/downloads/gemeinsame_empfehlung_teilhabeplan.pdf. An den vier Standorten wurde aus Sicht eines regionalen UB Leistungserbringers das Personenzentrierte Handeln in der UB praxisnah vorgestellt. Die regionalen UB Leistungsträger, Agentur für Arbeit und Integrationsamt, haben jeweils die praktische Relevanz und Umsetzung des Teilhabeplans dargestellt. In den zwei angebotenen Workshops am Nachmittag wurden die zwei Aspekte Schwerbehinderten(SB) Ausweis/ Gleichstellung und Planungsgespräch beim Übergang von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ; vgl. 38a Abs. 2 SGB IX) in die ggf. notwendige Berufsbegleitung nach Abschluss eines Arbeitsvertrages (vgl. 38a Abs. 3 SGB IX) diskutiert. UB Leistungserbringer und Leistungsträger tauschten ihre bisherigen Praxiserfahrungen dazu aus. Die Themen wurden jeweils unter verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Die genannten Aussagen und noch offenen Fragen wurden während der Workshops schriftlich festgehalten. Die vorliegende Übersicht ist eine Zusammenführung der Ergebnisse der vier Standorte. Workshop: SB Ausweis/Gleichstellung Das Thema SB Ausweis/Gleichstellung ist im Rahmen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ein wichtiges Element, da für die Beantragung der ggf. notwendigen Berufsbegleitung ein SB Ausweis (vgl. 2 Abs. 2 u. 69 SGB IX; Grad der Behinderung/GdB von 50 und mehr) oder eine Gleichstellung (vgl. 2 Abs. 3 SGB IX; GdB von 30 bis kleiner 50) erforderlich ist. Dies bedingt sich daraus, dass die Förderung einer Berufsbegleitung ( 38a Abs. 3 SGB IX) oder auch begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 SGB IX) durch die Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erfolgt, die eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung voraussetzt (vgl. 17 Abs. 1b SchwbAV Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung). Nicht alle UB Teilnehmenden verfügen bei Eintritt in die UB (InbeQ) über einen entsprechenden SB Ausweis bzw. sind gleichgestellt. 1
2 Das Thema stellt einen vielschichtigen Prozess innerhalb der UB dar: Für viele Teilnehmende ist es ein sensibles Thema, da allein der Begriff Schwerbehinderten Ausweis vielfach als diskriminierend empfunden wird, die Beantragung bedarf einiger Kenntnisse der Materie und hat i.d.r. eine mehrwöchige bis zu sechsmonatige Bearbeitungszeit (mit Widerspruch bis zu einem Jahr). Die o.g. Aspekte erfordern eine rechtzeitige Behandlung des Themas innerhalb der Maßnahme (vgl. 8 Abs. 1 Nr. 3 GE UB). Ratsam erscheint es bei der Aufnahme in die UB zu klären, inwieweit ein Ausweis vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, sollte innerhalb der ersten drei Monate, i.d.r. nach der Einstiegsphase, zu dem Thema beraten sowie prozessorientiert und einzelfallbezogen vertieft werden, um bei ggf. frühzeitiger Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis über genügend Zeitpuffer zu verfügen. Im Rahmen der Beruflichen Orientierung an den Schulen kann auch schon dort über das Thema SB Ausweis/Gleichstellung informiert und aufgeklärt werden. 1. Welche guten Erfahrungen liegen für das Antragsverfahren vor? Der UB Leistungserbringer verfügt über Erfahrungen und Fachkompetenz im Antragsverfahren. Der UB Leistungserbringer unterstützt die/den UB Teilnehmende/n bei der Beantragung. Die ärztlichen (zielführenden) Unterlagen bei Antragstellung beilegen. Eine Stellungnahme des UB Leistungserbringers beilegen. Die/Der UB Teilnehmende legt dem Antrag eine eigene Darstellung bei. Bei fehlenden Gutachten geben die Integrationsämter Auskunft über die zuständigen regionalen Stellen bei denen ein Gutachten erstellt werden kann. Die/Der UB Teilnehmende hat das Recht auf ihre/seine Unterlagen und kann diese bei den entsprechenden Stellen anfordern (dies gilt auch für die ärztlichen/ psychologischen Gutachten, welche die Agentur für Arbeit in Auftrag gegeben hat. Einige Agenturen für Arbeit bieten ein erläuterndes Gespräch für die/den Teilnehmende/n an, um die Inhalte der Gutachten näher zu erläutern). Ein telefonischer Kontakt mit dem Versorgungsamt beschleunigt ggf. das Antragsverfahren. Die/Der UB Teilnehmende erkundigt sich (ggf. mit Unterstützung) beim Versorgungsamt nach dem Stand der Bearbeitung. Der UB Leistungserbringer gibt im Antragsformular für den SB Ausweis seine Kontaktdaten für ggf. notwendige Rückfragen an. Dem Antrag eine kurze Notiz über die in Aussicht stehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beilegen, um das Verfahren ggf. zu beschleunigen. 2
3 Den Antrag auf SB Ausweis frühzeitig stellen, da regional unterschiedliche Bearbeitungszeiten von 6 bis zu 12 Monaten vorliegen. Der Antragsvordruck ist im Internet zu finden unter: Die Broschüre Behinderung und Ausweis gibt Hilfestellung bei Fragen der Antragstellung und ist über das jeweilige Integrationsamt des Bundeslandes erhältlich. Das Beratungsangebot in den Bürgerämtern nutzen. Für UB Teilnehmende mit Migrationshintergrund kann es hilfreich sein Beratungsstellen für MigrantInnen einzubeziehen. Bereits in der Schule wird das Thema angesprochen und ggf. der Antrag auf SB Ausweis gestellt. Bei einem GdB von 30 bis kleiner 50 kann bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragt werden. Dieses kann von Interesse insbesondere in der Stabilisierungsphase sein, wenn ein Arbeitsverhältnis in Aussicht steht, aber noch nicht vertraglich vereinbart ist. Aus der Praxis der UB ist bekannt, dass gerade in dieser Phase häufig Zeitdruck herrscht alle Belange zu berücksichtigen. Anmerkung der Bundesagentur für Arbeit: Die Beantragung der Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis kleiner 50 kann auch bereits ohne Arbeitsvertrag im Wege einer Zusicherung durch die Agentur für Arbeit erfolgen, wenn z. B. die Einstellungszusage eines Arbeitgebers mit der Maßgabe, dass Gleichstellung erfolgt, vorliegt: Arbeitslose / ausbildungsstellensuchende behinderte Menschen sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung zu ihrer beruflichen Eingliederung der Hilfen des Schwerbehindertenrechts bedürfen. Allgemeine Darlegungen und Hinweise können solche Zusammenhänge nicht belegen. Notwendig ist vielmehr auch hier das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte. Solche Anhaltspunkte ergeben sich insbesondere aus bisher behinderungsbedingt erfolglosen Vermittlungsbemühungen, also der Erkenntnis, dass die Behinderung wesentliche Ursache dafür ist, dass eine berufliche Eingliederung bisher nichtrealisiert werden konnte Zu prüfen ist immer auch, inwieweit mit dem Instrument der Zusicherung einer Gleichstellung ( 34 SGB X) die Eingliederungschancen des behinderten Menschen günstiger gestaltet werden können (z.b. Zusicherung der Gleichstellung für den Fall, dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw. der Eigensuche eine Einstellung konkret von einer Gleichstellung abhängig gemacht wird vgl. Vordruck Zusicherung). Mit einer insoweit besonders marktnahen und flexiblen Vorgehensweise könnte insbesondere solchen Fällen angemessen Rechnung getragen werden, in denen die Anhaltspunkte für behinderungsbedingte Eingliederungsprobleme vergleichsweise schwach ausgeprägt sind. Wird die Gleichstellung zugesichert, ist der Gleichstellungsbescheid unterschriftsreif vorzubereiten. Der Gleichstellungsbescheid ist unverzüglich zu erteilen, wenn das Eintreten der in der Zusicherung genannten Umstände entsprechend belegt wird (z. B. Einstellungszusage eines Arbeitgebers mit der Maßgabe, dass Gleichstellung erfolgt) Auszug aus: Bundesagentur für Arbeit Dienstblatt Runderlass 13/2002 vom 16. April 2002 Der Gesamttext zum Erlass zur Zusicherung der Gleichstellung findet sich unter: 3
4 2a. Wie, wann, mit wem thematisieren Sie den SB Ausweis bzw. die Gleichstellung? Beim Beratungsgespräch/Aufnahmegespräch des UB Leistungserbringers zur InbeQ (mit Einverständnis der/des UB Teilnehmenden ggf. auch mit den Eltern bzw. gesetzlicher/m BetreuerIn). Beim Gespräch mit der Agentur für Arbeit und der/dem Teilnehmenden. Zu Beginn der Maßnahme im Einzelgespräch das Thema sensibel ansprechen. Bei Einverständnis der/des UB Teilnehmenden ggf. das soziale Umfeld, Eltern, gesetzliche/r BetreuerIn, FreundIn mit einbeziehen und die Vorteile, die der SB Status im konkreten Fall bedeutet, darstellen. Das Thema benötigt häufig Zeit und eine gute Vertrauensbasis zwischen UBteilnehmenden und UB Fachkräften. Die Vorteile des SB Ausweises hervorheben und/oder Begrifflichkeit positiv wenden; Beispiel eines UB Teilnehmenden: Das ist meine Fahrkarte. Beim Projekttag: z.b. andere Teilnehmende mit SB Ausweis berichten über ihre Erfahrungen oder jemand vom Integrationsfachdienst klärt über die Bedeutung auf. Projekttag zum Thema Behinderung durchführen, z.b. mit den Praxismaterialien ( des Projektes Jobbudget (vgl. Praxismaterialien Anlagen 1+2 zu Baustein 4.6 des Moduls 4: Am Projekttag, z.b. die Antragstellung durchspielen. Mit dem Arbeitgeber besprechen, wenn es um die Einstellung einer/eines UB Teilnehmenden geht. Agentur für Arbeit berät die ArbeitgeberInnen, wenn diese Vorbehalte haben eine/n MitarbeiterIn mit SB Ausweis bzw. Gleichstellung einzustellen. 2b. Wie gehen Sie mit den Vorbehalten der Teilnehmenden gegenüber dem SB Ausweis bzw. SB Status um? Vergleiche herstellen zu anderen Ausweisen, z.b. Allergiepass. Die Vorteile herausstellen und positive Beispiele für den Nutzen, insbesondere den betrieblichen Nutzen aufzeigen. Die Vorbehalte ernstnehmen und genau verstehen. Das Umfeld in die Aufklärung mit einbeziehen, die Vorbehalte die ggf. dort vorhanden sind berücksichtigen. Beratungsstellen besuchen, um Informationen und Aufklärung vor Ort zu erhalten. Die Methode Peer Counceling nutzen, d.h. Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung. 4
5 Öffentlichkeitsarbeit durchführen, dazu z.b. den Beauftragten für Menschen mit Behinderung einladen/einbeziehen. 3. Was erleichtert es Ihnen als Fachkraft eine Entscheidung der/des Teilnehmenden gegen die Beantragung des SB Ausweises zu akzeptieren? Als Fachkraft bin ich BeraterIn und nicht EntscheiderIn. Die persönliche Entscheidung der/des Teilnehmenden ist zu akzeptieren. Es ist zu akzeptieren, weil die Teilnehmenden selbstbestimmt sind. Die Gewissheit alle Möglichkeiten angesprochen zu haben. Wenn auch ohne SB Ausweis/Gleichstellung das Ziel zu erreichen ist. Eine ausreichende Aufklärung über die Auswirkungen ist erfolgt. Einige Teilnehmende entscheiden sich bewusst gegen einen SB Ausweis, um ihre Einstellungsperspektiven zu erhöhen. Einige ArbeitgeberInnen haben Befürchtungen MitarbeiterInnen mit SB Ausweis einzustellen wegen der gesetzlichen Sonderregelungen, wie z.b. dem besonderen Kündigungsschutz. Workshop: Planungsgespräche In den Planungsgesprächen wird der anstehende Übergang von der individuellen betrieblichen Qualifizierung in die ggf. notwendige Berufsbegleitung bei Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geplant. Die Planungsgespräche erfolgen idealerweise mit allen beteiligten Akteuren (vgl. 13 Abs. 3 GE UB). Dies sind: der Leistungsträger der InbeQ, der Leistungsträger der Berufsbegleitung, der bisherige und der zukünftige Leistungserbringer und der Teilnehmende. Die Umsetzung beinhaltet verschiedene Fragestellungen zu Zuständigkeiten, Organisation etc. und die Herausforderung verschiedene GesprächsteilnehmerInnen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten, ihrem Fachvokabular und ihren Interessen zusammen zuführen. Noch nicht überall werden Planungsgespräche eingesetzt, dies führt eher zu Unklarheiten beim Übergang in eine erforderliche Berufsbegleitung. Dort wo Planungsgespräche angewandt werden, sind die Erfahrungen i.d.r. äußerst positiv. In den Ländern Rheinland Pfalz, Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern und Berlin Brandenburg sind Verfahrensabsprachen getroffen worden. Diese Kooperationsabsprachen zwischen den Regionaldirektionen und den Landesministerien/ Integrationsämtern auf übergeordneter Ebene regeln und erleichtern regional die Zusammenarbeit der Leistungsträger im Übergang InbeQ zur Berufsbegleitung. Die Leistungsträger weisen darauf hin, dass der Aufwand für die Planungsgespräche gerechtfertigt ist und für alle Beteiligten einen Nutzen hat. Dies gilt gerade auch dann, wenn das Planungsgespräch im Betrieb durchgeführt wird, so dass BetriebsvertreterInnen ebenfalls einbezogen sind. Im betrieblichen Umfeld wird praxisnah deutlich, weshalb und in welchem Bereich 5
6 eine finanzielle Förderung bzw. personelle Unterstützung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses noch erforderlich ist. Ein Protokoll mit den Aufgaben und Zuständigkeiten ist nach dem Planungsgespräch zu erstellen. 1. Welche Erfahrungen liegen vor zum Rahmen und zur Struktur der Planungsgespräche? Ideal: Das Planungsgespräch sechs Monate vorher einberufen, um den Leistungsträgern Planungsvorlauf zu geben. In der Praxis sind auch kurzfristige Einladungen für das Planungsgespräch notwendig, da die Zusagen der ArbeitgeberInnen zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis kurzfristig erfolgen. Aus einigen Regionen wird berichtet, dass sich die Teilnahme der Leistungsträger am Planungsgespräch schwierig realisieren lässt, da die Ressourcen fehlen. Bei Bedarf den Antrag auf Berufsbegleitung stellen, sobald die/der ArbeitgeberIn signalisiert, dass ein Arbeitsverhältnis möglich ist. Für die Meldung der Berufsbegleitung an das Integrationsamt ein Formular nutzen (siehe: Beispiel eines UB Leistungserbringers aus dem Agentur Bezirk Aachen ( bagub/fachtage201209/fachforum_fub_west_ _Vortrag_Teilhabeplan_AfA.pdf). Einen Bericht des UB Leistungserbringers über den bisherigen Stand und eine kurze Prognose zur Berufsbegleitung an das Integrationsamt übermitteln. Das Planungsgespräch im Betrieb durchführen, es kann verbunden werden mit einer Betriebsbesichtigung (bietet Teilnehmenden die Möglichkeit sich und das eigene Arbeitsfeld vorzustellen und bedeutet einen Heimvorteil für die/den Teilnehmende/n). Der Betrieb als Ort des Planungsgespräches erhöht die Bereitschaft der/des ArbeitgeberIn zur Teilnehme daran, da lange Anreisezeiten verhindert werden. Das Planungsgespräch in den Räumen des UB Leistungserbringers durchführen. Am Planungsgespräch nehmen beispielsweise teil: Agentur für Arbeit Betrieb UB Leistungserbringer TeilnehmerIn, ggf. mit Bezugsperson, z.b. gesetzlicher/m BetreuerIn Integrationsamt Integrationsfachdienst. Die beteiligten Institutionen verteilen die Aufgaben innerhalb des Planungsgespräches, z.b. Integrationsfachdienst moderiert die Sitzung und der UB Leistungserbringer führt Protokoll, oder Agentur für Arbeit moderiert das Gespräch. Hierzu wurden aus der Praxis verschiedene Varianten geschildert. Die Anwesenheit der/des Teilnehmenden beim Planungsgespräch ist ggf. nicht bei allen Themen angezeigt, z.b. bei der Aushandlung von den Zuständigkeiten und der Höhe von Fördermitteln zwischen den Leistungsträgern und der/dem ArbeitgeberIn, dazu ggf. vorher telefonische Abstimmung treffen oder ein Vorgespräch ohne die/den Teilnehmenden und die Runde später erweitern. Aus einigen Regionen wurde positiv berichtet, 6
7 dass die/der Teilnehmende auch bei diesen Themen anwesend ist. Die Gesprächsmoderation achtet hierbei verstärkt auf die Darstellung der Sachverhalte, damit diese für alle verständlich und annehmbar angeführt werden. Das Planungsgespräch bietet die Möglichkeit der/dem ArbeitgeberIn und der/dem UB Teilnehmenden den Übergang vom Qualifizierendenstatus in den Status der/des ArbeitnehmerIn zu verdeutlichen. 2. Welches sind wesentliche Gelingensfaktoren für die Planungsgespräche? Die/Der Teilnehmende äußert sich als erstes. Die/Der Teilnehmende und ihre/seine Situation steht im Vordergrund des Gespräches. Die Vorbereitung der/des Teilnehmende/n auf das Planungsgespräch und sie/ihn darin stärken in dem Gespräch die eigenen Fragen und Äußerungen vorzubringen. Die/Der Teilnehmende bringt eine Person des Vertrauens mit. Die/Der ArbeitgeberIn bekommt die Gelegenheit die Entwicklung der/des TeilnehmerIn zu schildern. Transparentes Vorgehen für alle Beteiligten und durch alle Beteiligten. Die Strukturen klären, wer an dem Gespräch teilnimmt, wer die Einladungen verschickt, an welchem Ort das Gespräch stattfindet, wer die Moderation ausführt, wer das Protokoll führt und an wen es versandt wird. Die Ausgestaltung dessen ist in der Praxis unterschiedlich. Deutlich wurde in den Workshops, dass klar abgesprochene Zuständigkeiten als sehr hilfreich empfunden wurden (siehe S. 5 Kooperationsabsprachen ). Die Inhalte des Gespräches für alle Beteiligten verständlich gestalten. Der Rahmen und die Inhalte des Gespräches werden durch die Moderation gewahrt/gesichert. Sicherstellen, dass zu Gesprächsbeginn alle Anwesenden über den gleichen Informationsstand verfügen bzw. ihn zu Beginn des Gespräches herstellen. Im Vorfeld eine Tagesordnung erstellen, damit die wesentlichen Inhalte des Gespräches bekannt sind. Die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Es ist hilfreich, wenn die Anwesenden sich gegenseitig kennen oder zu Gesprächsbeginn ein Kennenlernen durch die/den ModeratorIn initiiert wird. Konstante AnsprechpartnerInnen bei den Leistungserbringern und den Leistungsträgern bieten Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit. Das Vorliegen eines Teilhabeplans ermöglicht die Vorbereitung auf das Planungsgespräch, und die Dokumentation des Planungsgespräches erfolgt in der Fortschreibung des Teilhabeplans. 7
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