Abitur 2016 Jg.-stufenversammlung am
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- Walter Ritter
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1 Abitur 2016 Jg.-stufenversammlung am Formalitäten Zulassungsbescheinigungen Zeit für Beratung
2 Formalitäten Anwesenheitsliste Wichtige Informationen und Regularien 23 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten Zulassungsbescheinigungen
3 Zulassung zum Abitur Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) G8 Bei Einbringung von: Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
4 Zulassung zur Abiturprüfung Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt alle Abiturfächer (je 4 Kurse) Deutsch: 4 Kurse Fremdsprache 4 Kurse ggf. Französisch neu (RS) 2 Kurse (aus Q2) Musik, Kunst, Literatur 2 Kurse durchg. Gesellschaftswiss. 4 Kurse ggf. Geschichte 2 Kurse ggf.sozialwissenschaften 2 Kurse Mathematik 4 Kurse Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph) 4 Kurse Schwerpunktfach in Q2 2 Kurse Religionslehre / Philosophie 2 Kurse
5 Berechnung der Gesamtqualifikation Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) Einbringung: anrechenbaren Kursen aus der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt Lk s werden doppelt, Gk s einfach gewertet evtl. Projektkurs (wie 2 Gk s) Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).
6 Berechnung der Gesamtqualifikation Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte) Leistungen in der Abiturprüfung (fünffache Wertung je Abiturfach, Ausnahme bei besonderer Lernleistung)
7 Pflichtbedingungen für den Abiturbereich In 2 Prüfungsfächern, darunter 1 Lk, müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden! Im Abiturbereich müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sein!
8 Block II: Beispiel 1. Lk (schriftl.): 11 P Lk (schriftl.): 7 P Gk (schriftl.): 10 P Fach (mdl.): 9 P. 45 Summe Abi-Bereich: 185
9 Block II: mdl. Prüfungen im Fach Abweichungsprüfung: Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen weichen um 4 oder mehr Notenpunkte von der Vornote ab (Ø vier Halbjahre Q-Phase) Bestehensprüfung: Mindestbedingungen nicht erfüllt
10 Block II: Denkfehler Um in einer mdl. Prüfung 5 Punkte aufzuholen, reicht eine glatte 4! Bei mdl. Prüfung im Fach gilt: s : m = 2 : 1 Rechnung: 2s m 5 3 Beispiel: Rechnung: s: 4 P m: 5 P um von 20 auf 25P zu verbessern: 7P in mdl. Prüfung!
11 schriftliche Prüfungen Bitte beachtet den gesonderten Terminplan mit den schriftl. Prüfungsterminen!!! Prüfungsräume sind das Ei, die 500ter- Räume des Neubaus, ggf. Fachräume im Fachklassentrakt (Ph, Ch). Raumpläne hängen aus!
12 Klausurtermine Datum Fach LK GK Di Deutsch x x Erdkunde x Fr Erziehungswissenschaft x Geschichte x Di Englisch x x Do Mathematik x x Erkunde x Fr Geschichte x Geschichte bili x Sowi x Biologie x x Di Chemie x (Barntrup) x Physik x x
13 DATUM FACH LK Kurse GK Kurse ANZ. Ausw. Schüler Ausw. FL Di Deutsch aus 3 nein Fr Erdkunde aus 3 nein Pädagogik Geschichte Ge+11 Barn Di Englisch aus 2 nein Do Mathematik nein ja Fr Erdkunde aus 3 nein Geschichte bili Geschichte Sozialwissenschaft Di Biologie aus 3 ja Chemie nein ja Physik nein ja Phy+3 Barn Bi+8 Barn
14 schr. P.: Prüfungszeiten Beginn für alle an jedem Tag: 9.00 Uhr! LK: 4 ¼ Zeitstd. (+ evtl. 30 min Auswahlzeit) GK: 3 Zeitstd. (+ evtl. 30 min Auswahlzeit)
15 ACHTUNG!!! Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3- Player, Uhren u. ä.) im Prüfungsraum auch im ausgeschalteten Zustand ist nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gemäß 24 APO-GOSt gewertet werden!
16 besondere Regelungen Mäntel u. Jacken an der Garderobe aufhängen, Taschen u. Rucksäcke im Tafelbereich ablegen! am Arbeitsplatz nur Schreibgerät, ggf. TR, Formelsammlung, Lexikon, Verpflegung. Klausurpapier u. Konzeptpapier wird gestellt. Nur der Fachlehrer darf Hilfen geben!!!
17 besondere Regelungen Jedes Verlassen des Prüfungsraumes wird protokolliert. Achtung: Rauchverbot! Toiletten: im Vorraum zu 502/504 u. im Flur des Neubaus (Fk bei Ch)! Nach Abgabe der Klausur sind das Schulgebäude und das Schulgelände sofort zu verlassen!
18 Informationssystem Alle wichtigen Informationen (Prüfungspläne, Termine für mündliche Prüfungen, Räume etc.): in den Glaskästen im 1. Stock des Hauptgebäudes (HG)!
19 mdl. Prüfungen im 4. Abiturfach Termine: Montag, Dienstag, Prüfungsplan ca. ab Montag, im Glaskasten (1. Stock HG) Anwesenheitspflicht 1 Std. vor Prüfungsbeginn Aufenthaltsraum, Vorbereitungsraum, Warteraum
20 Besondere Lernleistung Musik: 2 SuS Termin: vor. Dienstag,
21 nächste Stufenversammlung: Dienstag, , 8.00 Uhr, Aula Anwesenheitspflicht für alle! Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (in Gruppen) Beratungsgespräche (einzeln) freuen und feiern (gemeinsam)
22 Mündliche Prüfungen im Abiturfach Termin: ab Montag, Pflichtprüfungen bei Abweichung Punktsumme unter 100 in Block II Freiwillige Prüfung wg. Durchschnittsnote Meldung bis Montag, Uhr Keine 2 Kurse über 25
23 Rückgabe der Bücher Freitag, (Bekanntgabe der Noten) zwischen u in Raum 163 Bei weiteren Prüfungen nach indiv. Absprache mit Herrn Weykamp oder Herrn Offergeld!
24 23: Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis Rücktritt möglich bis zur Zulassung Eine nicht bestandene Prüfung kann 1x wiederholt werden! Bei Erkrankung kann die gesamte Prüfung oder fehlende Teile nachgeholt werden. Bereits abgelegte Teile werden gewertet.
25 Bei Erkrankung ist unverzüglich ein Attest vorzulegen! Versäumt ein Schüler Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet. Entscheidungen darüber trifft der Zentrale Abiturausschuss.
26 24: Täuschungshandlungen Gering: einzelne Leistungen können für ungenügend erklärt werden! Umfangreich: die gesamte Leistung wird für ungenügend erklärt! Besonders schwer: Ausschluss von der weiteren Prüfung!
27 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde innerhalb von 2 Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären! Wird in einem Teil der Prüfung die Leistung verweigert, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet!
28 Viel Erfolg und gutes Gelingen!!!
29 Viel Erfolg und gutes Gelingen und
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