Besondere Bedingungen Kapselfibrose Gesäßaugmentation für Privatversicherte
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- Nele Roth
- vor 8 Jahren
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1 Besondere Bedingungen Kapselfibrose Gesäßaugmentation indizierten Gesäßaugmentation (Gesäßvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt sich an die
2 Besondere Bedingungen Kapselfibrose Kinnaugmentation indizierten Kinnaugmentation (Kinnvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt sich an die
3 Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt sich an die
4 Besondere Bedingungen Kapselfibrose Wadenaugmentation Zusatz zu den Versicherungsbedingungen zu medassure sowie den besonderen Bedingungen Behandlungskosten auf Grund einer Kapselfibrose in Folge der kosmetischen und medizinisch nicht indizierten Wadenaugmentation (Wadenvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat und die Sie bei uns entsprechend diesen Versicherungsbedingungen versichert haben (nachfolgend: versicherter Eingriff ), sofern Sie privat krankenversichert und diese Behandlungskosten jedoch auf Grund privatrechtlicher Vorschriften nicht erstattungsfähig sind. 1.2 Versicherungsschutz besteht vorbehaltlich der unter Ziffer 3 der Bedingungen geregelten Ausschlüsse für Kapselfibrosen der Grade 3 und 4 auf der Baker-Skala, für die eine ärztliche und medizinische Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die Zusatzvereinbarung zur Kapselfibrose schließt sich an die Versicherungsbedingungen zu medassure sowie die besonderen Bedingungen an. Sie beginnt ab dem 366. Tag und endet mit Ablauf von 3 Jahren nach dem versicherten Eingriff und erfasst ausschließlich die Behandlungskosten innerhalb dieser 24 Monate. Länger andauernde Behandlungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst. 1.3 Der Leistungsfall tritt ein, sobald die private Krankenversicherung der versicherten Person einen Bescheid über die Ablehnung der Gewährung von Kostenübernahme für die Behandlungskosten auf Grund von Kapselfibrose in Folge eines versicherten Eingriffes zukommen lässt. 1.4 Im Leistungsfall erstatten wir Ihnen bis zu ,00 für alle Behandlungskosten, aufgrund aller
5 Besondere Bedingungen Kapselfibrose Wangenaugmentation indizierten Wangenaugmentation (Wangenvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat und die Sie bei uns entsprechend diesen Versicherungsbedingungen versichert haben (nachfolgend: versicherter Eingriff ), sofern Sie privat krankenversichert und diese Behandlungskosten Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt sich an die
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