STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages- Zentralseminar mit dem Thema ÄNDERUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT 2011/2012 durch. Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2011 erstmals anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGH und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht. Der Berater und die Steuerpflichtigen müssen sich über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2011 als auch die Gestaltungsberatung ab Es werden alle Gesetzesänderungen und Gesetzentwürfe, die bis zum verabschiedet bzw. beschlossen werden, behandelt. Insbesondere werden die mit folgenden Gesetzen vorgenommenen Rechtsänderungen dargestellt: Steuervereinfachungsgesetz 2011 Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz Umwandlungs-Änderungsgesetz Umsatzsteuer-Änderungsgesetz Gesetz zur Geldwäscheprävention EU-Verordnung Ebenso werden wichtige, für die Beratungspraxis relevante Erlasse behandelt, insbesondere Umwandlungssteuer-Erlass 2011 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von Fällen dargestellt. TERMIN UND ORT Montag, 30. Januar 2012 Gustav-Mahler-Saal 9.00 Uhr bis Uhr Kongresszentrum Rosengarten Mannheim Rosengartenplatz MANNHEIM Telefon (062 21) Montag, 6. Februar 2012 Großer Saal der Badnerland-Halle 9.00 Uhr bis Uhr Rubensstraße KARLSRUHE-NEUREUT Telefon (07 21) Dienstag, 28. Februar 2012 Großer Saal CongressCentrum Pforzheim 9.00 Uhr bis Uhr Am Waisenhausplatz PFORZHEIM Telefon ( )

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung A. Rechtsänderungen für alle Unternehmen - Investitionsabzugsbetrag - Zweifelsfragen zum Jahresabschluss Wesentlichkeit in der Handelsbilanz - Latente Steuer - Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz - Bewertung von Unternehmen für ertragsteuerlich Zwecke - E-Bilanz - Photovoltaikanlage - Außerordentliche Holznutzung - Ist-Besteuerung bei der USt - Elektronische Rechnung - Rechnungsberichtigung - Erstattung der USt-Vorauszahlung - Vorsteuerabzug bei Rechnungskorrektur - Ausdehnung des Revers-Charge-Verfahrens ( 13b UStG) - Steuerschuldnerschaft des Bauleisters - USt-Besteuerung bei Messen und Ausstellungen - Innergemeinschaftlicher Warenverkehr - Restaurationsumsätze (EuGH, BFH) - Unentgeltliche Wertabgaben (Betriebsausflug) - Steuerfreie Entnahme vor Weiterverkauf - Verfassungsmäßigkeit der ErbSt - ErbSt-Richtlinien UmwSt-Erlass Verschärfung der Geldwäscheregelung B. Rechtsänderungen für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter - Sanierungsklausel beim Mantelkauf - Verlustverrechnung beim Mantelkauf - Forderungsverzicht des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers - Gehaltsverzicht des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers - Pensionsverzicht des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (Einfrieren der Pension) - Wirtschaftliches Eigentum an Kapitalbeteiligung - Anteilsveräußerung mit Gewinnanteil - Teilabzugsverbot bei Anteilsveräußerung - Finanzielle Eingliederung bei umsatzsteuerlicher Organschaft - Disquotale Einlage bei der ErbSt - Ringweise Anteilsveräußerung - VGA und Drittaufwand - Schenkungsteuer bei Leistungen zwischen GmbH und Gesellschafter C. Rechtsänderungen für Einzelunternehmen / Personengesellschaften - Sacheinlage von Betriebsvermögen in Personengesellschaften - Sacheinlagen von Privatvermögen in Personengesellschaften - Einbringung von Betrieben in Personengesellschaften - Übertragung von Wirtschaftsgütern ( 6 Abs. 5 EStG) - Aufgabe der Vervielfältigungstheorie - Verpächterwahlrecht - Umsatzsteuer bei der GmbH & Co. KG - Steuerberatungs-GmbH & Co KG - Aussetzen der Versorgungsrente - Private Pkw-Nutzung - Gesonderte Feststellungen für Verschonungsabschlag - Kassenartzulassung als unselbständiger Teil des Praxiswerts D. Rechtsänderungen für alle Steuerpflichtigen - Erstattungsüberhang bei Sonderausgaben - Ablösung des Vorbehaltnießbrauchs - Schenkung der Leistungsauflage - Erbschaftsteuer keine dauernde Last (mehr) - Gemischt veranlasste Aufwendungen (Aufteilungs- und Abzugsverbot) - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - Ausbildungskosten - Kinderbetreuungskosten - Kinder in der Berufsausbildung - Übertragung der Kinderfreibeträge - Außergewöhnliche Belastungen neue BFH-Rechtsprechung - Nachweis von Krankheitskosten - Vereinfachter Spendennachweis - Spenden in der EU - Veranlagungswahlrecht bei Ehegatten - Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Teil-Einspruchsentscheidung - Neue Regeln für die Selbstanzeige (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) E. Rechtsänderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Arbeitnehmer-Pauschbetrag - Waren- und Dienstleistungsgutscheine - Entfernungspauschale - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Dienstwagen - Regelmäßige Arbeitsstätte - Häusliches Arbeitszimmer - Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit - Antragsveranlagung von Arbeitnehmern - Änderungen bei der Riester-Rente - Neue Sachbezugswerte - Krankenversicherungspflicht bei Direktversicherung F. Rechtsänderungen für Immobilieneigentümer - Verbilligte Wohnraumvermietung - Gewerblicher Grundstückshandel - Grundbuchfähigkeit der GbR - Vorsteueraufteilung bei gemischt-genutzten Gebäuden - Vorsteuerabzug bei Grundstücksgemeinschaft - Nachträgliche Werbekosten bei V + V - Erhöhung der GrESt - Energetische Sanierungsmaßnahmen G. Rechtsänderungen für Kapitalanleger - Neues DBA mit der Schweiz - Steuerabkommen mit der Schweiz - Zweifelsfragen bei der Abgeltungssteuer - Erstattungszinsen - Abstandnahme vom Steuerabzug - Gewinne / Verlust aus der Veräußerung von Kapitalanteilen - Gewinne und Verluste aus der Veräußerung privater Forderungen Schlusswort

3 DOZENTEN Steuerberater Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Harald J. Schäfer, Mannheim Steuerberater Prof. Dr. Eberhard Schlarb, Bad Kreuznach TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) auf Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Anmeldung durch die Kammergeschäftsführung voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Ein Vorlegen dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu zahlen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief oder Telebrief bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum 9. Januar 2012 zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Text-Darstellung des Seminarstoffes. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, sie verfügen über ausreichende (in Mannheim und Pforzheim kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Karlsruhe im November 2011 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon Telefax Konten: Postbank Karlsruhe (BLZ ) Sparkasse Heidelberg (BLZ ) 28150)

5 ANMELDUNG ÄNDERUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT 2011/2012 Anmeldung erbeten bis 9. Januar 2012 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am 30. Januar 2012 in Mannheim / 6. Februar 2012 in Karlsruhe / 28. Februar 2012 in Pforzheim melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Zuname Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort 1. Praxisinhaber - Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis der Einzelpraxis - Sozietät Partnerschaftsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis der Einzelpraxis - Sozietät Partnerschaftsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von Für Praxisinhaber, Sozietätspartner, Partner der Partnerschaftsgesellschaft, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft sowie generell den 1. angemeldeten Teilnehmer beträgt die Teilnahmegebühr , für weitere angemeldete Teilnehmer (Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis) Ich (Wir) versichere(n), dass die genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät unserer Partnerschaftsgesellschaft - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich/sind wir einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Tag Stempel oder Namensangabe in Maschinenschrift Unterschrift

6 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN TELEFAX Körperschaft des öffentlichen Rechts Vangerowstraße 16/ Heidelberg

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