10 % Biotopverbund neue Impulse für ein altes Ziel

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1 10 % Biotopverbund neue Impulse für ein altes Ziel Ziel versus Möglichkeiten: Was können wir umsetzen? - Das Beispiel Nordrhein - Westfalen Rainer Seelig MKULNV NRW

2 10 % Biotopverbund neue Impulse für ein altes Ziel Das Beispiel Nordrhein Westfalen Allgemeine Rahmenbedingung in NRW Naturschutzverwaltung Naturschutz in Zahlen Straßennetz / Unzerschnittene verkehrsarme Räume Aussagen der räumlichen Gesamtplanung zum Biotopverbund LePro-LEP 1995 (einschl wertvolle Kulturlandschaften) Aktuelle Novelle LEP Was haben die Regionalpläne dargestellt? Überblick alle; Aussagen der Fachgesetze des Naturschutzes zum Biotopverbund Koalitionsvereinbarung. (15. u 16. Wahlperiode) Landschaftsgesetze alt (1989;2000;2010) Landschaftsgesetz aktuell (in Verb mit BNatSchG) Landesnaturschutzgesetz (Entwurf).

3 10 % Biotopverbund neue Impulse für ein altes Ziel Das Beispiel Nordrhein Westfalen Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Fachbeitrag des Naturschutzes Inhalt u Aufgaben allgemein Aussagen zum Biotopverbund Biodiversitätsstrategie NRW (Entwurf) Wildniskonzept Entschneidungskonzept Kommunaler Landschaftsplan Beispiel LP- Neuss Beispiel LP- Viersen Beispiel LP- Unna

4 Allgemeine Rahmenbedingungen Größe: km² (viertgrößtes Land der Bundesrepublik Deutschland) Einwohner: ~ (bevölkerungsreichstes Land der Bundesrepublik Deutschland) Besiedlungsdichte: ~ 530 Einwohner/km² (damit zählt NRW zu den am dichtest besiedelten Räumen der Welt)

5 Naturschutzverwaltung in NRW Oberste Landschaftsbehörde im MKULNV Münster Detmold 5 höhere Landschaftsbehörden bei den Bezirksregierungen Düsseldorf Arnsberg Köln 54 untere Landschaftsbehörden bei 31 Kreisen und 23 kreisfreien Städten. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

6 Naturschutz in NRW in Zahlen 3019 Naturschutzgebiete = 7,6 % der Landesfläche (260000ha) 518 FFH-/ 28 Vogelschutzgebiete = 8,4 % der Landesfläche (287000ha) 14 Naturparke = 38 % der Landesfläche 1 Nationalpark (Eifel) Landesweiter Biotopverbund = etwa 14 % der Landesfläche 75 Naturwaldzellen ha Wildnisgebiete 7820 ha ha Vertragsnaturschutz im Offenland u ha im Wald zur Erhaltung gefährdeter Arten und Lebensräume Naturschutzhaushalt 2013 rd. 55 Mio Netzwerk aus ca. 40 Biologischen Stationen; Aufgabe: Schutzgebietsbetreuung, Monitoring und regionale naturschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit

7 Straßennetz in NRW Zerschneidung durch Straßen Quelle: Straßen.NRW

8 Unzerschnittene verkehrsarme Räume 52 = km² 19 = > 100 km²

9

10 Aussagen der räumlichen Gesamtplanung in NRW zum Biotopverbund

11 Landesentwicklungsprogramm (LEPro ) 32 Naturschutz und Landschaftpflege Abs. 1 : Bei der Räumlichen Entwicklung des Landes ist den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege Rechnung zu tragen Abs. 2 : Im besiedelten und unbesiedelten Raum sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und die Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Nachhaltig zu sicher und zu verbessern vor allem durch:.. Festlegung von Entwicklungszielen für die Landschaft, Anreicherung mit..sowie gliedernden und belebenden Elementen mit dem Ziel der Biotopvernetzung.

12 Landesentwicklungsplan 1995 Hat erstmals in der BRD den landesweiten Biotopverbund und die Sicherung aller in NRW gelegenen Flächen für den europäischen Biotopverbund (Natura 2000) zum Ziel der Landesplanung gemacht Unter B. III.2 Natur und Umwelt Ziffer 2.1 wird die Zielvorstellung formuliert: Flächendeckende Sicherung u Entwicklung natürlicher Landschaftselemente Erhaltung, Entwicklung u Sanierung regionaler Grünzüge in Verdichtungsgebieten Besonderer Schutz der Natur u Extensivierung der Flächennutzung in best. Gebieten, die typische Landschaften ausreichend repräsentieren Sowie Verknüpfung dieser Gebiete zu einem landesweiten Biotopverbund

13 Landesentwicklungsplan 1995 Damit wollte der LEP die landesplanerischen Voraussetzungen und Vorgaben zur Verwirklichung dieser Zielvorstellungen schaffen. Durch entsprechende textliche Darstellungen und die zeichnerische Darstellung von GSN (> 75 ha) die entweder als Naturschutzgebiet festgesetzt waren oder für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes geeignet erschienen und gesichert werden sollten (Erläuterung ) Vorgabe für die GEP (Regionalpläne), die auch die Funktion als LRP haben : Darstellungen des LEP NRW zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf regionaler Ebene konkretisieren und ergänzen Die Umsetzung in entsprechende örtliche Festsetzungen und Maßnahmen obliegt den Landschaftsplänen und anderen naturschutzfachlichen Verfahren (2.1 Vorbemerkung zu B.III.2 LEP)

14 Landesentwicklungsplan 1995 Ein gemeinsames Anliegen von Landesplanung und Naturschutz ist der Aufbau eines von größeren Gebieten ausgehenden Biotopverbundes und die Verknüpfung geschützter Lebensräume durch verbindende Elemente Vorgabe der Sicherung und Entwicklung ergänzender Verbundstrukturen als Aufgabe nachgeordneter Planungen Sicherung und Entwicklung grenzübergreifender Biotope und Biotopverbundsysteme zu benachbarten Ländern und Staaten Integration der GSN in europäische Schutzgebietssysteme, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen (Erläuterung )

15 Landesentwicklungsplan 1995

16 Landesentwicklungsplan 1995 Einführung sogenannter wertvolle Kulturlandschaften in den Großlandschaften des Landes Diese sollten die naturräumliche und kulturgeschichtlich gewachsene Eigenart der Landschaft erhalten um die Identifikation mit der Heimat zu fördern (Erläuterung 2.33) Wurden jedoch naturschutzfachlich abgegrenzt und definiert als Schwerpunkte des landesweiten Biotopverbundes Gleichzeitig sei aber auch in diesem Zusammenhang die landschaftsverträgliche Erholung, Sport- und Freizeitnutzung und der umwelt- und sozialverträgliche Tourismus von Bedeutung (Erläuterung 2.34)

17 Landesentwicklungsplan 1995 Gebietsentwicklungspläne sollten auf eine besondere Pflege und Entwicklung der wertvollen Kulturlandschaften hinwirken Innerhalb der wertvollen Kulturlandschaften sollten Kernzonen und regionalbedeutsame Verbundelemente des Biotopschutzes als Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt werden Weitere Konkretisierung sollte durch die Landschaftspläne erfolgen (Erläuterung 2.34)

18 Landesentwicklungsplan 1995 Definition der Schwerpunkte des landesweiten Biotopverbundes als wertvolle Kulturlandschaften war unglücklich Führte zu erheblicher Kritik, da keine kulturhistorische Definition oder Abgrenzung vorgenommen wurde Diese wurde von den Landschaftsverbänden im November 2007 vorgenommen und führte folgerichtig zu vollkommen anderen Abgrenzungsvorschlägen Wurde vom Fachbeitrag des Naturschutzes und den GEP (Regionalplänen) nur wenig, dann aber eher als Biotopverbundplanung weiterentwickelt

19 Landesentwicklungsplan 1995 (Erläuterung 2.34)

20 Landesentwicklungsplan 1995 Rd 260 bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 29 landesweit bedeutsame Kulturlandschaften

21 LEP 2025 (Entwurf) 1.2 Aufgabe Leitvorstellung und strategische Ausrichtung der Landesplanung: Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sichern Die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen ist ein Naturkapital, das auch einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen der Bevölkerung und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt. Im Einklang mit den internationalen Strategien zum Erhalt der biologischen Vielfalt der UN (Rio 1992) und der EU (Strategie 2020), soll die fortschreitende Verminderung der biologischen Vielfalt und ökosystemaren Leistungsfähigkeit aufgehalten werden. Hierzu sind bereits bei der Landesplanung raumbezogene Festlegungen für Naturschutz und Landschaftsentwicklung erforderlich. Ca. 15 % der Landesfläche sind als Kernflächen eines alle Landesteile übergreifenden Biotopverbundes erfasst und im LEP für den Schutz der Natur festgelegt.

22 LEP 2025 (Entwurf) 4.2 Grundsatz Anpassung an den Klimawandel: Bei der Entwicklung des Raumes sollen vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Hierzu sollen beitragen.. die Sicherung eines Biotopverbundsystems als Voraussetzung für die Erhaltung der Artenvielfalt bei sich räumlich verschiebenden Verbreitungsgebieten von klimasensiblen Pflanzen- und Tierarten.. Raumplanerische Erfordernisse sind insbesondere: Die Sicherung und Entwicklung eines umfassenden Biotopverbundsystems, das Ausweich-und Wanderungsbewegungen für Arten ermöglicht, welche vom Klimawandel negativ beeinflusst werden (s.a. Kap. 7.2 Natur und Landschaft).

23 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterung zu unzerschnittene verkehrsarme Räume: Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume dienen insbesondere der Durchlässigkeit des Biotopverbundes, erlauben eine störungsfreie Wanderung von Tieren innerhalb von zusammenhängenden Freiflächen und sichern die Überlebensmöglichkeiten von Tierpopulationen in barrierefreien Mindestarealen.

24 LEP 2025 (Entwurf) Ziel Landesweiter Biotopverbund: Landesweit sind ausreichend große Lebensräume mit einer Vielfalt von Lebensgemeinschaften und landschaftstypischen Biotopen zu sichern und zu entwickeln, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Sie sind funktional zu einem übergreifenden Biotopverbundsystem zu vernetzen. Dabei ist auch der grenzüberschreitende Biotopverbund zu gewährleisten.

25 LEP 2025 (Entwurf) Ziel Gebiete für den Schutz der Natur Die im LEP zeichnerisch festgelegten Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) sind für den landesweiten Biotopverbund zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und soweit möglich - miteinander zu verbinden.

26 LEP 2025 (Entwurf)

27 LEP 1995

28 Vergleich der Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) von 1995 und LEP-Entwurf 2025 GSN - LEP-Entwurf ha 14,5 % der Landesfläche GSN - LEP ha 11,1 % der Landesfläche Landesfläche NRW ha

29 LEP 2025 (Entwurf) Kriterien zur Abgrenzung der GSN alle Schutzgebiete: FFH, NSG, Konzentrationen von 30-Biotopen alle NSG-Vorschläge des Biotopkatasters alle BSN, Ausnahme Regionalplan Münsterland (hier die BSN-Vorschläge aus dem Fachbeitrag) Abgrenzung von Gebieten mit mindestens 150 ha

30 LEP 2025 (Entwurf)

31 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterungen zu ( Ziel Landesweiter Biotopverbund) Dazu gehört auch die Entwicklung von Wildnisgebieten als Teil der Biodiversitätsstrategie in Nordrhein-Westfalen. Bei der Festlegung von Flächen zum Erhalt und zur Entwicklung eines landesweiten Biotopverbundes sind die Anforderungen klimasensibler Arten zu beachten. Der Biotopverbund ist funktional auf alle heimischen Tier- und Pflanzenarten zu orientieren, insbesondere aber auf Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder für deren Erhalt Nordrhein-Westfalen im Rahmen der o. g. europäischen Richtlinien eine besondere Verantwortung hat. Die Vielfalt der Lebensräume und ihre räumliche Vernetzung im Biotopverbund machen die Landschaft für wildlebende Tier- und Pflanzenarten "durchlässig" und ermöglichen auch die Ausweich- und Wanderungsbewegungen, die für die Populationen infolge des erwarteten Klimawandels erforderlich sind. Der Biotopverbund kommt generell allen wandernden Tierarten zugute. Für wandernde Wildtiere mit großem Raumanspruch, wie z. B. Rothirsch und Wildkatze sollen nach Möglichkeit

32 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterungen zu ( Ziel Landesweiter Biotopverbund) großräumige Verbindungskorridore offengehalten oder wiederhergestellt werden. Deren Verlauf soll beim Ausbau von Verkehrswegen und Siedlungen berücksichtigt werden. In Einzelfällen sind an Verkehrswegen Grünbrücken oder Durchlässe erforderlich, um die Durchlässigkeit der Landschaft für wandernde Tierarten zu verbessern. Eine Übersicht zum landesweiten Biotopverbund gibt Abb. 4. Zur Gewährleistung eines grenzübergreifenden und internationalen Biotopverbundes sind Festlegungen der Regional- und Landschaftspläne zum Schutz der Natur grenzüberschreitend abzustimmen. Außerdem sind internationale Schutzgebiete in den nordrheinwestfälischen Biotopverbund zu integrieren.

33 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterungen zu ( GSN) Zur Erhaltung der heimischen Artenvielfalt ist das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" in Nordrhein-Westfalen um weitere für den Biotopschutz bedeutsame Gebiete zu ergänzen und zu einem landesweiten Biotopverbund funktional zu verknüpfen. Naturschutzfachlich besonders wertvolle und schutzwürdige Gebiete sind als Kernbereiche des landesweiten Biotopverbundes besonders zu schützen. In diesen Gebieten ist den Zielen des Naturschutzes Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zu gewähren. In ihnen soll die gesamte Vielfalt und Bandbreite der naturräumlichen und geschichtlich gewachsenen Landschaften und Lebensräume Nordrhein-Westfalen repräsentiert werden. Die zeichnerische Festlegung erfasst die FFH-Gebiete, Kernflächen der Vogelschutzgebiete, Nationalparke und Naturschutzgebiete sowie auch Gebiete, die derzeit noch nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, sich aber für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes besonders eignen und hierfür zu sichern sind.

34 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterungen zu ( GSN) Die Darstellungsschwelle für diese Gebiete liegt maßstabsbedingt im LEP bei 150 ha, weshalb der LEP nur die großflächigen Kernbereiche des landesweiten Biotopverbundes zeichnerischen festlegen kann. Die Gebiete zum Schutz der Natur sind deshalb in den Regionalplänen über die Festlegung von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) zu konkretisieren und auf der Basis eines naturschutzfachlichen Fachbeitrages um weitere für den regionalen Biotopverbund bedeutsame Bereiche zu ergänzen.

35 LEP 2025 (Entwurf) Erläuterung zu Ziel Waldinanspruchnahme Hier wird auf die Bedeutung des Waldes insbesondere in waldarmen Gemeinden auch für den Biotopverbund hingewiesen. Erläuterung zu Ziel Oberflächengewässer Hier wird auf die hohe Bedeutung der Gewässer als Lebensadern der Landschaft den Biotopverbund hingewiesen.

36 LEP 2025 (Entwurf) Überregionale Wildtierkorridore Schwerpunkträume Heide, Moor und Wald Biotopverbund Wald Biotopverbund Grünland Auenkorridore Landesweit schutzwürdige Gewässer

37 Stand der Umsetzung des Biotopverbundes in den Regionalplänen

38 Flächenanteil BSN an Verbund Stufe 1 in Prozent Umsetzungsstand Verbund Stufe 1 als BSN in den Regionalplänen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Münsterland NRW* (Entwurf Datenstand: 2013)* BSN und Biotopverbund der Stufe 1 gemäß OSIRIS-Datenbank (Stand: ) rechtskräftiger Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Münster * Berücksichtigung des noch nicht rechtskräftigen Regionalplanentwurfs (2013) für das Münsterland (BOR, COE, MS, ST,, WAF)

39 Anteil an der Fläche des Planungsraumes in Prozent Flächenanteile Verbund Stufe 1 und BSN in den Regierungsbezirken ,513,0 21,1 19,5 14,4 13,1 18,4 15,2 13,2 13,8 11,8 16,1 15,2 0 Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Münsterland NRW* (Entwurf Datenstand: 2013)* BSN und Biotopverbund der Stufe 1 gemäß OSIRIS-Datenbank (Stand: ) rechtskräftiger Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Münster * Berücksichtigung des noch nicht rechtskräftigen Regionalplanentwurfs (2013) für das Münsterland (BOR, COE, MS, ST,, WAF) 15,9 Biotopverbundflächen (Stufe 1) BSN

40 Was sagt das Fachgesetz des Naturschutzes in NRW zum Biotopverbund?

41 Koalitionsvereinbarung Landesregierung NRW Unter IV Umwelt Landwirtschaft Verbraucherschutz: Weiterhin wollen wir zum Beispiel den Grünlandschutz und den Biotopverbund als wichtige Elemente zur Wahrung der Biodiversität stärken. Wir verfolgen ein landesweites Biotopverbundsystem auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche.

42 Landschaftsgesetz NRW (LG) LG vom enthält noch keine Aussage zum Biotopverbund LG vom enthält den Auftrag ein Netz von Biotopen (Biotopverbund) auf 10% der Landesfläche festzusetzen LG vom in Verbindung mit BNatSchG vom enthält Auftrag für ein Netz verbundener Biotope von 10% der Landesfläche Entwurf des Naturschutzgesetzes für NRW enthält den Auftrag auf 15% der Landesfläche einen Biotopverbund einzurichten

43 Landschaftsgesetz NRW (LG v ) 2b (Fn 12, 17) Biotopverbund (1) Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll, darzustellen und festzusetzen. Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Das Land Nordrhein-Westfalen stimmt sich hierzu mit den angrenzenden Ländern ab. (2) Ziel des Biotopverbunds ist die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund dient auch der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des europäischen Netzes Natura 2000 im Sinne von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG. (3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind: 1. Nationalparke, 2. gesetzlich geschützte Biotope, 3. Naturschutzgebiete, 4. Gebiete im Sinne des 48a ( Natura 2000 ), 5. weitere geeignete Flächen und Elemente, wenn sie zur Erreichung des in Absatz 2 genannten Zieles geeignet sind. (4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind im Landschaftsplan nach 16 durch Festsetzung geeigneter Gebiete im Sinne des 19 durch langfristige Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um einen Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

44 Landschaftsgesetz NRW vom (in Verbindung mit BNatSchG vom ) 20 und 21 BNatSchG gelten unmittelbar (allgemeine Grundsätze - abweichungsfest) Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Flächen eines jeden Landes umfassen soll.

45 Landesnaturschutzgesetz NRW (Entwurf) 10 des Entwurfs des Landesnaturschutzgesetzes: Entwicklungsziel (für die Landschaftsplanung) ist auch der Aufbau des Biotopverbundes nach 21 BNatSchG 35 Biotopverbund: In NRW ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 15% der Landesfläche umfassen soll, darzustellen und auszuweisen

46 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Fachbeitrag des Naturschutzes :

47 Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege 15 a Landschaftsgesetz M= 1: Inhalt: 1. Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft (Nutzung vorhandener Daten) 2. Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft 3. Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung sowie Angaben zum Biotopverbund

48 Biotopverbundplanung Seit 1995 Teil des Fachbeitrages Naturschutz und Landschaftspflege (LANUV) Landschaftsräume Entwickelt aus den natürlichen Voraussetzungen und der kulturellen Prägung (tradierte Landnutzung) Leitbilder (flächendeckend) Biotopverbundflächen von herausragender Bedeutung (Stufe 1) = Kernflächen Biotopverbundflächen von besonderer Bedeutung (Stufe 2) = Verbindungsflächen

49 Empfehlungen des Fachbeitrages zur planerischen Umsetzung des Biotopverbundes der Stufe 1: Erhalt oder Entwicklung eines weitestgehend naturnahen Zustand ausreichend Schutz- sowie hinreichende Entwicklungsmaßnahmen Im Regionalplan: Darstellung als Bereiche für den Schutz der Natur - BSN Im Landschaftsplan: Entwicklungsziel Erhaltung bzw. Entwicklung des Biotopverbundes BSN: in den wesentlichen Teilen Festsetzung als Naturschutzgebiet, aber auch Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- sowie Kompensationsmaßnahmen

50 Zum Biotopverbund der Stufe 1 in NRW gehören Schutzgebiete: FFH und Vogelschutzgebiete, NSG, Flächen mit Konzentrationen von 62-Biotopen, Naturschutzwürdige Bereiche: NSG-Vorschläge des Biotopkatasters Verbindungs- und Pufferflächen von herausragender Bedeutung (bezogen auf die typische Eigenart des Raumes) Standorte mit sehr hohem Biotopentwicklungspotential und herausragender Bedeutung im regionalen Kontext Bedeutungsschwerpunkte der Zielarten

51 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Fachbeitrag des Naturschutzes Beispiel Soest:

52 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Fachbeitrag des Naturschutzes Beispiel Kreis Steinfurt: Fläche (ha) Anteil (%) Kreisgebiet ,0 Verbund Stufe ,8 BSN (Entw. 2013) ,4

53 Flächenstatistik zum Biotopverbund Stufe 1 - Land NRW 24,19 51,99 Schutzgebiete 17,28 BK, NSG-würdig BK, sonstige 6,54 Entwicklungsbereiche

54 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Biodiversitätsstrategie Leitbild: Die schutzwürdigen Biotope des Landes sind auf 15% der Fläche von NRW funktional vernetzt Die Fließgewässer in NRW ermöglichen den Fischen ungehinderte Wanderbewegungen Die durch Straßen und Autobahnen sowie andere Infrastruktureinrichtungen getrennten Lebensräume sind mittels weiterer Querungshilfen wie Grünbrücken besser passierbar In NRW hat sich wieder dauerhaft Wildnis entwickelt

55 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Biodiversitätsstrategie Ziele und Maßnahmen: Kurzfristig Erarbeitung eines landesweiten Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten von Lebensräumen durch Verkehrswege und zur Verbindung von Freiräumen Kurzfristig Konzeption des landesweiten Biotopverbundes auf mindestens 15 % der Landesfläche unter Berücksichtigung der Klimaanpassungsstrategie Mittelfristig Umsetzung des landesweiten Biotopverbundes über die Landschaftsplanung, ordnungsbehördliche Verordnung sowie durch langfristige vertragliche Vereinbarungen und Flächenkauf Mittelfristig Herstellung bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere für die Wanderfischarten Lachs und Aal

56

57

58 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Wildnisentwicklungsgebiete in NRW : 8% des NRW-Staatswaldes

59 Wie setzt die Fachplanung den Biotopverbund um? Entschneidungskonzept NRW von :

60 Rotwildfernwechsel

61

62

63 Übersicht Lebensräume der Zielarten

64 Kommunaler Landschaftsplan: Landschaftsplan IV Rheinkreis Neuss, bei Meerbusch Entwicklungsziel 2 Anreicherung Baumreihe, Allee Gehölzgruppe Wegerain Feldgehölz Aufforstung mit Laubholz Festsetzung

65 Kommunaler Landschaftsplan: Landschaftsplan IV Rheinkreis Neuss, bei Meerbusch Festsetzung Luftbild

66 Kommunaler Landschaftsplan: Landschaftsplan 3 Kreis Viersen

67 Kommunaler Landschaftsplan: Landschaftsplan 3 Kreis Viersen Luftbild

68 Kommunaler Landschaftsplan: Landschaftsplan 4 Kreis Unna Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerverlaufs, Seseke,

69 Kommunaler Landschaftsplan: Stand der Erarbeitung der Landschaftspläne in NRW

70 1. Welche Ziele zum Biotopverbund wurden in den letzten 2 Jahrzehnten definiert? 2. Welche Konzepte Strategien bestehen zur Umsetzung? 3. Welche Ziele wurden erreicht? 4. Welche Ziele können wir umsetzen?

71 3 Welche Ziele wurden erreicht? 10%-Ziel aus LG von 2000 auf Landesebene durch GSN-Darstellungen im LEP und durch BSN auf Regionalplanebene in allen Regierungsbezirken erreicht. 15%-Ziel aus Koalitionsvereinbarung in Umsetzung durch aktuelle Novelle des LEP, Biodiversitätsstrategie und Novelle des Landschaftsgesetzes Stand der derzeitigen Darstellung der BSN Die Summe aller BSN-Darstellungen der Regionalpläne beträgt aktuell 15,2% * der Landesfläche Ziel erreicht * Stand (Einschließlich Entwurf für Münster)

72 3 Welche Ziele können wir umsetzen? Stand der Festsetzung und Umsetzung des Biotopverbundes durch die Instrumente des Naturschutzes Die Umsetzung des Biotopverbundes erfolgt auf Ebene der Landschaftspläne, ordnungsbehördlichen Verordnungen, über Verträge, im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe und im Rahmen von Fördermaßnahmen. Eine Statistik, die speziell die Biotopverbundmaßnahmen, die über diese Instrumente verwirklicht werden, zusammenführt und flächenmäßig erfasst, existiert auf dieser Ebene nicht.

73 3 Welche Ziele können wir umsetzen? Das Fazit lautet : 15% - Biotopverbund sind erreichbar. Wir sind auf einem guten Weg dahin, müssen aber einen langen Atem haben. Widerstände sind auf allen Ebenen deutlich spürbar aber nicht unüberwindbar

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