2011 Departement für Erziehung, Kultur und Sport Mitteilungsblatt. Oberwallis. September - Heft Nr Mitteilungsblatt September

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1 2011 Departement für Erziehung, Kultur und Sport Mitteilungsblatt Oberwallis September - Heft Nr. 158 Mitteilungsblatt September

2 2 Mitteilungsblatt September 2011

3 Inhalt Editorial 4 Einige Lektionen aus der Vergangenheit Jahrgang - Nr. 3, Mb Nr. 158 Herausgeber : De par tement für Erziehung, Kultur und Sport Auflage Redaktion Korrektorat Gestaltung Druck Redaktionsschluss: : Exemplare : Rosemarie Zurwerra Tel.: Marcel Blumenthal Anny Brunner Daniela Bodenmüller : Marcel Blumenthal Christian Weissen : Konrad Zurwerra : S & Z PRINT Nellenstadel Brig-Glis Mb. Nr. 159: 15. November 2011 Mb. Nr. 160: 15. Februar 2012 Mb. Nr. 161: 15. Mai 2012 Mb. Nr. 162: 15. August 2012 Departement für Erziehung, Kultur und Sport Personelles 5 Neue Schuldirektionen im Schuljahr 2011/ Mit Dank und Anerkennung in den wohlverdienten Ruhestand Informationen/Weisungen/Beschlüsse 10 Informationen zum Schuljahr 2011/ Allgemeine Mitteilungen der Dienststelle für Unterrichtswesen 15 Beschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens 18 Weisungen betreffend die Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern in der Orientierungsschule (OS) 20 Entscheid vom 14. Juni 2011 die Einführung von ISM betreffend 21 Inspektions- und Entwicklungsschwerpunkte für das Schuljahr 2011/2012 (obligatorische Schulzeit) 21 Planung und Vorbereitung des Unterrichts 22 Umsetzung des Projekts Passepartout 24 Vorgehensweise bei ICT-Schwierigkeiten und Kurzfassungen der Elternbroschüre in verschiedenen Fremdsprachen 24 Mille feuilles und ICT 25 Beurteilung des erneuerten Fremdsprachenunterrichts 26 Daten der Jahresprüfungen 27 Internetseite des Kantons: 27 Musiklabel KOLIBRI im Kindergarten und auf der Primarstufe PH-VS 28 Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung CAS für Praktikumslehrpersonen 30 Integrate III ( ) Masterstudiengang in Schulischer Heilpädagogik 31 Sprachstark werden Medien 33 Neuheiten aus der Pädagogischen Dokumentation 36 Leseförderung auf der OS-Stufe Plattform Schweiz 37 EDK: Europäischer Sprachentag Forum 38 Sprachaustausch - Was bringt s wirklich? 41 Treffen im Rahmen des Sprachaustausches für Lehrpersonen der Primar- und OS-Stufe 41 Ober- und Unterwalliser Lehrpersonen bilden ein Tandem 42 Interviews mit Lehrpersonen, die Ende Schuljahr 2010/2011 in den verdienten Ruhestand getreten sind 46 Programmübersicht September bis Dezember s&e: Programm 2011/2012 Mitteilungsblatt September

4 editorial Einige Lektionen aus der Vergangenheit... Der Kanton Wallis hat bis anhin zweimal, 1983 und 1998, eine umfassende Reflexion über seine Bildungslandschaft geführt ( Commission des 29 sowie Education 2000 ) und damit ambitiöse Reformen losgetreten, die auf der Kindergartenstufe erste Wurzeln schlagen und deren Äste bis zum Eintritt in die tertiäre Stufe reichen. Dies mutet sich eher an wie ein riesiges Unterfangen als eine bescheidene Schönheitskorrektur. Der Kanton träumte von einer neuen Schule, die von A bis Z durch ihre Kohärenz und ihre Kontinuität besticht. Und doch wurden die aufwändigen, kühnen und wahrscheinlich etwas ungeschickt formulierten Gesetzesentwürfe vom Stimmvolk in eisige Tiefen versenkt, wie es dereinst mit der Titanic geschah. Dabei konnten die Entscheidungsträger nicht einmal erahnen, welcher Eisberg ihnen entgegensteuerte. Aus diesem Schiffbruch musste das Departement, welches sich mit diesen essentiellen Fragen betraut sah, gewisse Lehren ziehen, die sich meines Erachtens wie folgt formulieren lassen: Mit kleinen Teilreformen kommt man eher zum Ziel als mit überdimensionierten Revolutionen; eine kleine Blume im Knopfloch strahlt mehr als ein riesiges verwelktes Blumenbouquet; Grundlegende Änderungen im Schulbereich lassen sich nicht ohne die nötige Unterstützung bzw. die Zustimmung der wichtigsten Partner, wie Lehrpersonen, Eltern, politische Instanzen, bewerkstelligen; Man kann die Bevölkerung nicht zu ihrem Glück zwingen. Erklären, zuhören und Unterschiede miteinbeziehen, sind ebenso unentbehrlich wie Geduld und Einsicht; Der Einzug der Modernität muss in Erziehungsfragen unbestritten einhergehen mit Überzeugungen; Erfolg erzielt man allerdings nicht, wenn man alles Bestehende über den Haufen wirft, sondern indem man Ziele klar und deutlich darstellt; Gewisse Innovationen werden manchmal zu einem ungelegenen und unerwarteten Zeitpunkt und vor allem viel zu früh präsentiert. Abwarten, bis die Zeit reif ist, bringt mehr als unreife Früchte ernten zu wollen (so beispielsweise die Einführung der 4½-Tage-Woche, die Schliessung des Lehrerseminars, die Einführung von Massnahmen im Sonderschulwesen). Die Qualität eines Departements muss abgewogen werden gegen die Dichte der Reformen, welche das Departement erfolgreich und ohne Imageverlust umsetzt. Mit der Unterstützung der Bevölkerung oder ihrer Vertreter. Es geht nicht darum, möglichst schneidige Worte in die Welt zu setzen, sondern Fakten in Gesetzesvorlagen zu verankern, die vertretbar sind und somit auch angenommen werden. Und so hat das DEKS mit der Unterstützung der Regierung und später auch des Parlaments als einer der ersten Kantone dem HarmoS-Konkordat und der interkantonalen Vereinbarung über die Sonderpädagogik zugestimmt. Es ist dem Departement gelungen, ein viel versprechendes (und von anderen Kantonen viel beneidetes) Gesetz über die Orientierungsschule auszuarbeiten. Bei den Gesetzesvorlagen über das Statut und die Besoldung des Lehrpersonals sollte demnächst ein Durchbruch erreicht werden. Auch steht mit der Gesetzesvorlage für den Kindergarten und die Primarschule ein weiteres Grossprojekt an. Bezeichnen wir unseren Kanton also nicht länger als zögerlich sondern vielmehr als visionär! All dies wurde dadurch ermöglicht, dass sich die einzelnen Partner mit den Regeln eines Dialogs, der Loyalität und der Transparenz von Beziehungen sowie dem Willen, gemeinsam die Zukunft zu gestalten, einverstanden gezeigt haben. Ein Versprechen lässt sich nicht brechen, ohne dass Schaden entsteht. Zu Beginn dieses Schuljahres rufe ich zu Vertrauen und zu Würde auf. Denn nur eine solche Einstellung kann uns vor Stolpersteinen und Enttäuschungen bewahren, die wir weder uns selbst noch anderen wünschen. Der Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen Jean-François Lovey 4 Mitteilungsblatt September 2011

5 personelles / ernennungen 2011 Departement für Erziehung, Kultur und Sport Informationen für die deutschsprachigen Schulen und Schulpartner des Wallis Neue Schuldirektionen im Schuljahr 2011/2012 Dominik Chanton neuer Schuldirektor der Schulen von St. Niklaus. Ab dem aktuellen Schuljahr steht den Schulen St. Niklaus eine neue Leitung vor. Der Gemeinderat hat hierfür Dominik Chanton als neuen Schuldirektor gewählt. Dominik Chanton ist in St. Niklaus aufgewachsen und hat dort die obligatorische Schulzeit absolviert. Nach Abschluss der Wirtschaftsmatura am Kollegium in Brig besuchte er das Lehrerinnen- und Lehrerseminar ebenfalls in der Simplonstadt. Folgend zu dieser Ausbildung sammelte Dominik Chanton verschiedenste Erfahrungen in der Privatwirtschaft. Zuerst arbeitete er während rund 4 Jahren beim Oberwalliser Lokalradio rro. Dort bildete er sich auch zum Journalist BR weiter aus. Als Mediensprecher und Kommunikationsleiter stand er anschliessend ebenfalls rund 4 Jahre der damaligen BVZ Zermatt-Bahn und den GGB Gornergrat-Monte Rosa-Bahnen zur Verfügung. Als Miteigentümer, Werbeleiter und Geschäftsführer lenkte er mehrere Jahre die Geschicke der Rhone-Zeitung RZ Oberwallis und der alpmedia gmbh in Brig-Glis mit. Nach 2002 kehrte Chanton zurück ins Bildungswesen, unterrichtete an den Primarschulen Brig-Glis und absolvierte die Ausbildung zum Schulleiter an der PH Bern. Sodann führte er ab 2004 den Schulkreis Glis-Gamsen-Brigerbad der Stadtgemeinde Brig-Glis. Begleitend dazu stand er beim Unternehmen embru als Ausbildner für interaktive Wandtafeln in der ganzen Schweiz im Einsatz und führte für die PH Wallis Lehrerfortbildungen im ICTBereich durch. Beim Staat Wallis wirkte er in der Arbeitsgruppe Internet-School-Management mit und stand während mehreren Jahren in der Junglehrerausbildung als Praktikumslehrperson zur Verfügung. Dominik Chanton wohnt in St.Niklaus, ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Konstantin Bumann, erster Schuldirektor des Kindergartens und der Primarschule Saas-Fee Konstantin Bumann, 1967, besuchte das Lehrerseminar, wo der Jahrgang 1987 als letzter Oberwalliser-Jahrgang in Sitten diplomiert wurde. Von den elf Studierenden fand nur ein einziger eine Anstellung, da zur damaligen Zeit ein Lehrerüberfluss bestand! Im Alter von 20 Jahren keine Anstellung so reiste er für vier Monate nach England und schloss das Sprachdiplom mit Erfog ab. Gleich anschliessend absolvierte er die Winter-RS. Nach einem interessanten Schuljahr in Törbel erhielt er eine feste Anstellung in seinem Mitteilungsblatt September

6 personelles / ernennungen Heimatdorf Saas-Fee. Zu Beginn wurde ihm die Unterstufe anvertraut, über die Jahre rutschte er allmählich nach oben in die 6. Klasse. Vor fünf Jahren liess er sich zum Praktikumslehrer ausbilden. Seit diesem Schuljahr darf er nun dem Kindergarten und der Primarschule Saas-Fee als erster Schuldirektor vorstehen. In seiner Freizeit widmet er sich dem Sport und der Musik. So dirigiert er mit grossem Engagement den Kirchenchor von Saas- Fee. Politisch setzt er sich im Grossen Rat für die Belange der Schule ein. Chantal Forno-Mazotti, neue Schuldirektorin des Kindergartens und der Primarschule Gampel-Niedergampel Chantal Forno-Mazotti, am 4. April 1974 und in Bürchen geboren und aufgewachsen, schloss 1996 das Lehrerseminar in Brig ab. Sie war während vier Jahren an der Gesamtschule in Ergisch tätig. Für drei Jahre zog es sie in den Kanton Baselland, wo sie ebenfalls in Mehrjahrgangsklassen unterrichtete. Sie übernahm auch die Schulleitung. Zurück im Kanton Wallis unterrichtete sie sieben Jahre an der deutschsprachigen Primarschule in Sitten. Seit einem Jahr ist sie als Viertklasslehrperson in Gampel angestellt. Sie übernimmt neu die Schuldirektion des Kindergartens und der Primarschule Gampel-Niedergampel. Bernhard Fux, neuer Schuldirektor der Schulen Sonnenberge. Bernhard Fux wurde am 15. Dezember 1955 in Susten geboren und besuchte dort die Primarschule. Nach der OS in Gampel besuchte er von das Lehrerseminar in Sitten. In Steg begann er seine Unterrichtstätigkeit. Ein Jahr später begann er in der Gemeinde Leuk zu unterrichten. In seiner 34-jährigen Tätigkeit sammelte er Erfahrungen als Lehrer der Hilfsschule und aller Stufen der Primarschule. Als engagierte Lehrperson setzte er sich für alle Belange der Schule ein. Dies zeigte sich vor allem auch in seiner Tätigkeit als Schulhausverantwortlicher und Mitglied der Schulleitung. Er ist seit 1980 mit Helga geb. Kalbermatter verheiratet und Vater von zwei Kindern, David 1981, Isabelle Nachdem er seit einem Jahr als Schuldirektor des Kindergartens und der Primarschule der Gemeinde Leuk tätig ist, übernimmt er neu ab dem Schuljahr 2011/2012 die Leitung der Regionalen Schule Sonnenberge. Pino Mazzone, neuer Schuldirektor der Kindergärten und der Primarschulen Zermatt / Schulregion Täsch-Randa Pino Mazzone wurde 1962 in Zermatt geboren und absolvierte dort die Primar- und die Orientierungsschule. Von besuchte er das Lehrerseminar in Sitten, welches er mit dem pädagogischen Reifezeugnis abschloss. Anschliessend unterrichtete er aufgrund des knappen Stellenangebotes ein Jahr lang als Stellvertreter an verschiedenen Schulen und fand dann im Herbst 1983 als Lehrer in Zermatt eine Anstellung, zuerst in der Orientierungs- und später in der Primarschule, wo er bis 2011 vor allem in den Klassen unterrichtete. Pino Mazzone absolvierte 1998 an der Fernuni Brig den Studiengang Qualitopp und im Jahre 2000 die Ausbildung zum Praktikumslehrer. Von war er an der PH Wallis als Fachberater für das Fach Mensch und Umwelt tätig und gegenwärtig nimmt er ein Pensum in der Fachberatung ICT wahr. 2008/2009 absolvierte Pino Mazzone die Ausbildung zum Schulleiter (CAS Schulen leiten und führen ) und konnte anschliessend als Schulleiter wertvolle Erfahrungen sammeln. Im Schuljahr 2011/2012 übernimmt er das Amt des Schuldirektors der Kindergärten und der Primarschulen Zermatt / Schulregion Täsch-Randa Pino Mazzone ist verheiratet mit Marianne Schuler und Vater von Andreas (24), Dani (23) und Christine (20). 6 Mitteilungsblatt September 2011

7 personelles / ernennungen Leo Schuler, neuer Schuldirektor der Orientierungsschule Zermatt Der Gemeinderat von Zermatt hat Leo Schuler zum neuen Schuldirektor der Orientierungsschule Zermatt gewählt. Leo Schuler wurde 1958 in Zermatt geboren und besuchte dort die Primarschule. Anschliessend studierte er am Kollegium Spiritus Sanctus in Brig. Nach der Matura erwarb er das Sekundarlehrerdiplom phil II an der Universität Freiburg trat er die Stelle als Sekundarlehrer an der Orientierungsschule Zermatt an. Seither unterrichtete er dort. Seine Vorliebe gilt der Mathematik, der Informatik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Seit zwei Jahren amtete er als Schulleiter der Orientierungsschule Zermatt und konnte so einen guten Einblick in die Tätigkeit eines Schuldirektors gewinnen. 2008/2009 absolvierte er an der PH Bern/Wallis die Ausbildung CAS Schulen leiten und führen. Leo Schuler ist verheiratet mit Rosi Schmid und ist Vater von drei Kindern; Julia (24), Rahel (22) und Tobias (20). Kurt Schnyder, neuer Schuldirektor der Schule Steg-Hohtenn Kurt Schnyder wurde am 29. Januar 1955 in Gampel als drittes von fünf Geschwistern geboren. Er besuchte dort die Primarschule und während zwei Jahre das Progymnasium. Nach einem weiteren Jahr der Ausbildung in Brig in der Real - und in Raron der 3. Sekundarschule absolvierte er 1971 in Sitten das Lehrerseminar, welches er mit dem pädagogischen Reifezeugnis abschloss. 29 Jahre lang unterrichtete er in Niedergampel in der 4./5. und 6. Klasse und eignete sich dabei eine grosse pädagogische Erfahrung an. Seit fünf Jahren steht er in den Diensten der Schule von Steg-Hohtenn und unterrichtet in der 6. Klasse. Seit Beginn dieses Schuljahres hat er zusätzlich die Leitung dieser Schule übernommen. Seine Freizeit widmete er auch der kulturellen Seite des Lebens. So führte er von den gemischten Chor von Niedergampel und wirkte dort 21 Jahre lang als Kirchenpräsident. Heute noch sucht er seinen Ausgleich in der Unterhaltungsmusik und findet dort die noch so nötige Abwechslung in den Harmonien der Klänge. Kurt Schnyder ist seit 2003 mit Margrit geb. Grichting verheiratet und Vater von zwei Söhnen und einer Tochter. Wir gratulieren allen neugewählten Schuldirektorinnen und Schuldirektoren zu ihrer ehrenvollen Wahl und wünschen ihnen bei ihrer neuen, vielseitigen Aufgabe viel Erfolg und Zufriedenheit. Wir sind überzeugt, dass sie auf Grund ihres pädagogischen Wissens und ihrer vielseitigen Erfahrung in ihrem neuen Betätigungsfeld zum Wohle unserer Jugend viel bewirken werden. Wir heissen sie in unserem Kreise ganz herzlich willkommen und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit ihnen. Mitteilungsblatt September

8 personelles / ruhestand Mit Dank und Anerkennung in den wohlverdienten Ruhestand Die Dienststelle für Unterrichtswesen möchte es nicht unterlassen, allen Lehrpersonen, die Ende des vergangenen Schuljahres in den wohlverdienten Ruhestand getreten sind, für ihren unermüdlichen Einsatz in Bildung und Erziehung zu danken und ihnen in ihrem neuen Lebensabschnitt beste Gesundheit, innere Zufriedenheit und viele Momente der Musse zu wünschen. Die Dienststelle für Unterrichtswesen Serafin Anthamatten Saas-Almagell Ruth Beauge Raron Georges Burgener Zermatt Roland Erpen Brig-Glis Eve-Marie Fux Ried-Brig Christine Hischier Brig-Glis Marielen Hischier Baltschieder Marcel Hischier Baltschieder Eve-Marie Gattlen Bürchen Annemarie Henzen Wiler Vreni Kohlbrenner Niedergampel Erwin Meichtry Leuk Martin Holzer Bellwald Anton Imhof Siders Peter Kalbermatten Brig-Glis 8 Mitteilungsblatt September 2011

9 personelles / ruhestand Klaus Minnig Brig-Glis Hans-Rudolf Pfammatter Mund Ewald Salzmann Brig-Glis Anton Sarbach Visp André Schwery Ried-Brig Emil Steiner Niedergesteln Das Älterwerden ist wie auf einen Berg steigen: Je höher man steigt, desto mehr schwinden die Kräfte - aber umso weiter sieht man. Marie-Mathilde Studer Visperterminen Romeo Tichelli Sitten Stefan Truffer St. Niklaus nach Ingmar Bergmann Andrea Gruber-Sarbach St. Niklaus Rosemarie Tscherrig Naters Erasmus Lehner Wiler Marcel Volken Ried-Brig Fanz Zenklusen Brig-Glis Felix Zumofen Leukerbad Mitteilungsblatt September

10 informationen / zum schuljahr 2011/2012 Informationen zum Schuljahr 2011/2012 (Auszüge von den Mitteilungen, die am 10. August 2011 an die Schulpräsidien und Schuldirektionen erfolgt sind.) Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport Claude Roch, Staatsrat Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Orientierungsschule (OS) für Schüler im ersten Jahr Das Gesetz über die Orientierungsschule vom 10. September 2009 tritt ab dem Schuljahr vorerst nur für die Schüler des 1. OS-Jahres in Kraft. Für Schüler der 2. OS wird es eingeführt und gilt ab für alle Schüler. Die Lehrpersonen konnten dank der Präsentation auf der Plattform Educanet2 bereits einen ersten Einblick ins neue System gewinnen; nun steht diese Präsentation auch allen anderen Interessierten auf der Website der Dienststelle für Unterrichtswesen zur Verfügung (www. vs.ch/unterrichtswesen > Bildungswege). Schüler, die das erste OS-Jahr beginnen, werden im Vergleich zu ihren Vorgängern also einige Neuerungen erleben. Hier ein paar Punkte: Alle Schüler (ein einziges kantonales System) besuchen den Unterricht in heterogenen Gruppen, ohne Aufteilung in Niveaus oder Abteilungen, ausgenommen in Deutsch und Mathematik, wo aufgrund der Resultate der Schüler in diesen Fächern im 6. Primarschuljahr eine Aufteilung auf die Niveaus I und II vorgenommen wird; Der Französischunterricht wird in kleinen Gruppen durchgeführt, die grundsätzlich aus 10 bis 14 Schüler bestehen, womit eine bessere mündliche Kommunikation ermöglicht werden soll; Im französischsprachigen Teil des Kantons wird eine neue Stundentafel eingeführt, die bei einigen Fächern mit einigen leichten Änderungen der Anzahl Wochenstunden verbunden ist: Deutsch (-1 Lektion), Englisch (+1), Geschichte-Staatskunde-Geographie (+1), Bildnerisches Gestalten (-0.5), Hauswirtschaft (-0.5) Die Unterrichtsziele der Fächer entsprechen denjenigen des neuen Westschweizer Lehrplans (PER); Im deutschsprachigen Kantonsteil wurde eine Übergangsstundentafel mit kleinen Änderungen in der Anzahl Wochenstunden für einige Fächer geschaffen, die bis zur Umsetzung des Lehrplans 21 ihre Gültigkeit bewahren soll. Die Änderungen für die 1. OS sind die folgenden: Französisch -1 Lektion; Englisch +1 Lektion; Bildnerisches Gestalten +1 Lektion; Lebenskunde/Berufswahlvorbereitung -1 Lektion; Die offiziellen Dokumente im Zusammenhang mit der Beurteilung und der Promotion werden gemäss Gesetz angepasst; Am Ende des Jahres werden die Schüler der 1. OS-Klasse einer kantonalen Prüfung in Französisch und den naturwissenschaftlichen Fächern unterzogen, damit eine Bilanz ihrer Kenntnisse erstellt und gegebenenfalls dem Klassenrat und der Direktion geholfen werden kann, die Niveaus der Schüler für den Unterricht in der 2. OS zu bestimmen (Im 2. Jahr werden vier Niveau-Fächer unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Französisch und Naturwissenschaften, d.h. je zwei sprachliche und naturwissenschaftliche Fächer); Nach eingehender Prüfung sowie einer vorausgehenden Bewilligung durch die Direktion können Schüler mit vorübergehenden Schwierigkeiten einige Wochen pädagogischen Stützunterricht ausserhalb der Schulstunden bekommen oder an dem von Lehrpersonen begleiteten Studium teilnehmen, um den Anschluss an die Klasse wieder herzustellen; Die Verordnung über die überregionalen Strukturen der OS sieht vor, dass die Schulkosten für Schüler einer Sportpartnerschule (unter Berücksichtigung der sportlichen Kriterien) oder für Schüler im Sprach- Austausch innerhalb des Kantons zu Lasten der Gemeinden fallen; Die Klassenlehrer finden in ihren Pflichtenheften zusätzliche Aufgaben, die mit der beruflichen Orientierung jener Schüler zu tun haben, denen sie bei der Realisierung des persönlichen Projekts und darin eingeschlossen bei der Berufswahl helfen; Die Gemeinden werden eine Zunahme der Anzahl subventionierter Lektionen für die Arbeit ihrer Schuldirektionen feststellen. Gesetzesentwürfe über das Lehrpersonal und die Besoldung Nach Ablauf der verschiedenen Phasen für die Verabschiedung der Gesetzesvorlagen über das Lehrpersonal und die Besoldung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und 10 Mitteilungsblatt September 2011

11 informationen / zum schuljahr 2011/2012 Berufsfachschule haben die Abgeordneten des Walliser Grossen Rats eine erste Lesung der 141 vorgeschlagenen Artikel durchgeführt. Bereits im Vorfeld der Mai-Session hat die Klassifizierungskommission die vom Departement vorgeschlagenen Lohnaufwertungen gutgeheissen. In der Folge hat die Kommission für Erziehung, Bildung und Sport (thematische Kommission des Grossen Rats unter dem Vorsitz der Abgeordneten Véronique Maret) die ausführliche Analyse jedes Artikels der Gesetzesvorlagen vorgenommen. Alle Vorschläge der thematischen Kommission wurden in der Vollversammlung des Grossen Rats debattiert. Parallel zu diesen Arbeiten hat sich die Finanzkommission unter dem Vorsitz des Abgeordneten David Théoduloz mit den vorgeschlagenen Erhöhungen befasst. Aufgrund ihrer Analyse hat die Oberaufsichtskommission niedrigere Beträge vorgeschlagen als diejenigen, die ursprünglich vom Staatrat und der thematischen Kommission anerkannt worden waren. Die Parlamentarier zeigten sich bei der Eröffnung der Session damit einverstanden, auf die Thematik einzutreten und die politischen Gruppen konnten entsprechend ihre Änderungsvorschläge vorbringen. Nach Abschluss der ergänzenden Arbeiten der thematischen Kommission wurden diese entweder zurückgezogen oder besprochen, nach einer Abstimmung abgelehnt oder gutgeheissen, wobei die Zustimmung eine komfortable Mehrheit auswies. Bei der Schlussabstimmung der Mai-Session hat der Grosse Rat das Gesetz über das Lehrpersonal mit 81 gegen 31 Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Auch das Gesetz über die Besoldung nimmt er mit 89 gegen 23 Stimmen und 14 Enthaltungen an. Weitere Informationen sind unter der Adresse Navig/parlement.asp verfügbar. Die nächste Etappe wird in der Herbst-Session (vom 13. bis 16. September) zur Sprache kommen, in der die beiden Gesetze den Parlamentariern einer Schlussabstimmung unterbreitet werden. HarmoS Als logische Folge der Abstimmung von 2006 ist die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schulzeit (HarmoS-Konkordat) am 1. August 2009 in Kraft getreten. Wie das Wallis verfügen die Kantone, die sich dem Konkordat angeschlossen haben, über eine Übergangsfrist von sechs Jahren zur Umsetzung letzteren. Erstmals werden auf gesamtschweizerischer Ebene die Dauer der Unterrichtsstufen und ihre Hauptziele vereinheitlicht, wobei auch das Schuleintrittsalter und die Dauer der obligatorischen Schulzeit geregelt werden. Während einige dieser Punkte in der Walliser Gesetzesvorlage über den Primarschulunterricht genauer ausgeführt werden, finden sich die ersten aus diesem Konkordat hervorgehenden Elemente bereits in den Lehrplänen für die verschiedenen Sprachregionen. Schulzeit Stundentafel Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Orientierungsschule (Gesetz) und des Westschweizer Lehrplans (1. OS) hat der Staatsrat im Januar 2011 eine neue Stundentafel verabschiedet, die ab diesem Schuljahr in Kraft tritt. Für Kindergarten- und Primarschulklassen werden die Anpassungen an diesen Stundentafeln ebenfalls bis zur Einführung des PER abgeschlossen sein. Da sich das Oberwallis am Projekt Lehrplan 21 und am interkantonalen Projekt Passepartout beteiligt, wurde für die deutschsprachigen Orientierungsschulen eine Übergangsstundentafel geschaffen, die bis zur Umsetzung des Lehrplans 21 ihre Gültigkeit bewahren soll. Sie orientiert sich einerseits an den kantonalen Prinzipien, andererseits an den Vorgaben der beiden interkantonalen Projekte, insbesondere was die Bezeichnung der Fächer und das Zeitmanagement anbelangt. Projekt Passepartout Der Kanton Wallis arbeitet seit Herbst 2009 an der Umsetzung des interkantonalen Projekts Passepartout. Ziel ist die Vorverlegung und Optimierung des Fremdsprachenunterrichts. Mit der Einführung des neuen Französischlehrmittels Mille feuilles in allen deutschsprachigen 3. Primarschulklassen wird das Projekt erstmals konkret auf der Unterrichtsebene angewendet. Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) ist Bestandteil des Passepartout-Beurteilungskonzepts und unterstützt die erweiterte Leistungs- und Selbstbeurteilung sowie die Lernautonomie der Schülerinnen und Schüler. Ab dem kommenden Herbst wird dieses Instrument in der obligatorischen Schule verbindlich eingeführt. Es stellt einen wichtigen Eckpfeiler in der formativen Beurteilungskultur dar. Lehrpersonen, die in Zukunft mit Mille feuilles unterrichten werden, besuchen eine zwölftägige methodischdidaktische Weiterbildung. Im laufenden Kalenderjahr werden die Lehrpersonen der dritten Primarschulklassen auf die Didaktik der Mehrsprachigkeit und das kompetenzorientierte Unterrichten einer Fremdsprache vorbereitet. In den Schulgemeinden Randa/Täsch, Zermatt, Wiler, Leuk/Susten, Varen, Agarn und Guttet-Feschel wurde das Mille feuilles 3 und 4 in den vergangenen zwei Schuljahren einem Praxistest unterzogen. Im Schuljahr wird das neue Französischlehrmittel in den 5. Klassen dieser Testschulen erprobt. Lehrplan 21 Die Ausarbeitung des Lehrplans 21 wurde Ende Oktober 2010 lanciert. Als erster Meilenstein des Projekts galt es, eine inhaltliche Grobstruktur der Fachbereichslehrpläne vorzulegen. Diese Grobstruktur wurde in den sechs Fachbereichteams erarbeitet, dann anlässlich einer Lehrplantagung im März 2011 projektintern zwischen den Fachbereichteams abgeglichen und an nachfolgenden Fachhearings einem grösseren Kreis Mitteilungsblatt September

12 informationen / zum schuljahr 2011/2012 von Fachdidaktik- und Lehrpersonen zur Diskussion gestellt. Im April 2011 wurde die inhaltliche Grobstruktur von den Fachbereichteams aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet und anschliessend den zuständigen Projektgremien vorgelegt. In dieser Grobstruktur werden die spezifischen Konzepte, die den Fachbereichslehrplänen zugrunde liegen, mehr oder weniger explizit dargestellt. Diese Konzepte stellen den Bezug zwischen den Projektvorgaben zur Kompetenzorientierung und zur Lehrplanstruktur und den fachdidaktischen Modellen her. Zur Information der Projektkantone und der interessierten Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten ist im Juni 2011 die Veröffentlichung der Struktur vorgesehen. Sprachausbildung L2 und L3 der Lehrpersonen Nach Abschluss des Ausbildungsjahres der Englischlehrer, lässt sich eine sehr positive Bilanz ziehen. Eine unter den Teilnehmern durchgeführte Bewertung ergibt mehrere erfreuliche Punkte: die Teilnehmer besuchten das Angebot regelmässig und beteiligten sich aktiv am Unterricht; die Sprachprofessoren werden als sehr kompetent eingeschätzt; die Organisation von Seiten der Verantwortlichen entspricht den Erwartungen der Lehrpersonen; die Ausbildung erfüllt die Anforderungen der vom DEKS beschlossenen Ziele. Ein Punkt, der von mehreren Lehrpersonen sowie den Vereinigungen vorgebracht und bemängelt wurde, betrifft das Sprachniveau, das als zu hoch erachtet wird. Obschon das DEKS bedeutende Anstrengungen unternommen hat (Senkung des erforderten Niveaus, kantonale Zertifizierung, Entlastungen, finanzielle Unterstützung für Sprachaufenthalte usw.), muss dennoch festgestellt werden, dass vollzeitlich engagierte Lehrpersonen ein stark beladenes Pensum bewältigen müssen; es scheint ziemlich schwierig, einen Unterricht von 100% zu leisten und zudem eine so umfangreiche Weiterbildung zu absolvieren. Im kommenden Jahr werden die Gruppen ihre Weiterbildung in Englisch fortsetzen, und neue französischsprachige Lehrpersonen haben sich für die Perfektionierung ihres Niveaus in der deutschen Sprache angemeldet. Die neuen Weiterbildungsmodalitäten werden erst zum Beginn des Schuljahres wirksam. Diese Weiterbildung stellt für die teilnehmenden Lehrpersonen eine grosse Herausforderung und Belastung dar, besonders für jene, die im Vollpensum unterrichten. Nachqualifikation von Primarlehrpersonen für die kantonale Unterrichtsberechtigung in der deutschsprachigen Orientierungsschule Die Problematik des Lehrermangels an den Oberwalliser Orientierungsschulen ist in den vergangenen Jahren wie in vielen anderen Deutschschweizer Kantonen bereits von den Schulpartnern (Dienststelle für Unterrichtswesen, PH, Schuldirektionen) aktiv angegangen worden. Zur Erinnerung: Interessierten Primarlehrpersonen wurden ausserkantonale Studiengänge anlässlich einer Informationsveranstaltung ausführlich präsentiert; die Schuldirektionen wurden angehalten, die Qualität der Stellenausschreibung zu steigern; die Stellenausschreibungen (auch im Ausland) erfolgen bereits zu Beginn des Kalenderjahres, damit stufengerecht diplomierte Lehrpersonen, die ausserhalb des Kantons Wallis unterrichten, rechtzeitig die Möglichkeit erhalten, im Kanton Wallis in die Orientierungsschule einzusteigen; im Jahr 2010 wurde ein Studiengang für Primarlehrpersonen mittels Fernstudium mit einem Umfang von 60 ECTS für eine kantonale Anerkennung angeboten; unter Berücksichtigung zahlreicher Abbrüche dieses Studiengangs hat die Kantonsregierung mit Beschluss vom 25. Mai 2011 zwei neue Studiengänge bewilligt, einer davon auch für Inhaber eines HES-SO Bachelors (Bedingt durch die zu tiefe Zahl von Einschreibungen können diese Studiengänge im Herbst 2011 nicht gestartet werden); in den Gymnasien wurde die Publicity für den Lehrerberuf durch die PH verstärkt; die engere Zusammenarbeit benachbarter OS-Zentren wurde durch die Dienststelle für Unterrichtswesen bei den Schuldirektionen angeregt; die Fachberatungen der PH Wallis werden vermehrt eingebunden, die nicht stufengerecht diplomierten Lehrpersonen während des Schuljahres fachlich zu begleiten. Die Dienststelle für Unterrichtswesen ist gemeinsam mit der PH Wallis und den Schuldirektionen bemüht, in der ersten Hälfte des Schuljahres die nötigen Grundlagen zu erarbeiten, damit ein Start der bewilligten Studiengänge auf Beginn des Schuljahres realisiert werden kann. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Thematik, die zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Leistungsbeurteilung Ein neuer Beschluss über das Schulzeugnis definiert die Beurteilungsmodalitäten für die obligatorische Schulzeit. In der 1. OS wird ein Beurteilungsdossier eingeführt. Es enthält eine Begleitmappe, das die Eltern darüber aufklären soll, in welchem Masse die Lernziele erreicht wurden und welche Fortschritte ihr Kind gemacht hat. Es enthält auch ausführliche Informationen über die Arbeits- und Lernhaltung ihres Kindes sowie Beobachtungen zum Verhalten im schulischen Rahmen. Kantonales Konzept für Sonderpädagogik Eine Zusammenfassung der Beratungen über das kantonale Konzept für Sonderpädagogik ist online auf der Website des Staates Wallis nachlesbar. Auf Basis des Entscheides des Departementsvorstehers vom 12. Juli 2011 wird zum Schuljahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Arbeiten, die zur Annahme des Konzepts durch den Staatsrat geführt 12 Mitteilungsblatt September 2011

13 informationen / zum schuljahr 2011/2012 hatten, fortsetzen. Die Partnerverbände werden an diesem Prozess beteiligt. Die Änderungen am bestehenden strategischen Dispositiv für Sonderpädagogik dürften ab dem Schuljahr schrittweise eingeführt werden. Fachlehrpersonen für besondere Probleme und Anliegen Speziell ausgebildete Fachlehrpersonen stehen ihren Kollegen für besondere Situationen, die in der Klasse auftreten können, zur Seite. Das Amt für Sonderschulwesen (027/ ), die Inspektoren und pädagogischen Berater des Amtes für Sonderschulwesen können alle Informationen zu diesem Thema liefern. Für die verschiedenen Interventionen meldet der Lehrer den konkreten Sachverhalt in einem ersten Schritt der Schulleitung oder der Schulkommission, die sich dann an den Inspektor oder den pädagogischen Berater wenden. a) Hochbegabte Kinder a. Förderlehrpersonen, die Stützunterricht erteilen, unterrichten ebenfalls Hochbegabte b. Eine Fachlehrperson pro Region für die Primarschul- und OS-Stufen erteilt auf Anfrage in den verschiedenen Schulen Hochbegabten- Unterricht. Im Oberwallis wurde zu Beginn des Schuljahres ein regionales Kompetenzzentrum für Begabungsförderung eingerichtet. Es umfasst die regionalen Gruppierungen in Brig-Glis und in Visp. Die beiden Lehrpersonen für Begabungsförderung (Frau Monic Heinen Diakité Visp Ost und Frau Patrizia Simonet Furrer Visp West) stehen den Lehrpersonen des Kindergartens und der obligatorischen Schulzeit, den PSH-Lehrpersonen und den Schuldirektionen zur Verfügung, um diese in allen Belangen der Begabten- und Begabungsförderung zu beraten und zu unterstützen. Sie sind zudem für all jene Förderansätze zuständig, bei denen Schülerinnen und Schüler während eines Teils der regulären Unterrichtszeit für verschiedene Fördermassnahmen (Förderhalbtage, eigenständige Projekte, autodidaktisches Lernen, Mentorate, ) ihre Klassenzimmer verlassen. b) Autistische Kinder, gehörlose und schwerhörige Kinder, sehbehinderte Kinder: a. Heilpädagogen erteilen Ratschläge und Informationen oder bieten klasseninterne Interventionen an. c) Verhaltensauffälligkeiten in der Schule Orientierungsschule: Die ab dem Schuljahr in beiden Kantonsteilen erprobte Struktur wurde in eine permanente Einrichtung umgewandelt. Es handelt sich namentlich um die Umsetzung von schulinternen Massnahmen in den Schulzentren, das Angebot einer kantonalen Einheit pro Schulregion und die Führung einer Anschlussklasse pro Sprachregion. Aufgrund einer internen Evaluation wurde beschlossen, im Oberwallis die aktuelle Organisation unverändert weiterzuführen. Im Unterwallis wird die Anschlussklasse reorganisiert, so dass zwei Lehrpersonen den Unterricht in der Anschlussklasse sicherstellen. Kindergarten und Primarschule: Für die Schuljahre und ist ein Pilotprojekt zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltenauffälligkeiten vorgesehen, das folgende Massnahmen beinhaltet: a. Die Umsetzung von schulinternen Massnahmen in den Schulzentren: Die Dienststelle für Unterrichtswesen fördert und unterstützt gewisse Projekte der Schulen zur Prävention im Rahmen der Verhaltens auffälligkeiten. b. Das Angebot einer kantonalen Einheit pro Sprachregion, bestehend aus einer Fachperson/Lehrperson, einem pädagogischen Berater und falls nötig einem Schulinspektor sowie einem Psychologen oder einer Psychologin des ZET. Die Fachpersonen/Lehrpersonen (1 Vollzeitstelle für die deutschsprachigen Schulen, 2 Vollzeitstellen für die französischsprachigen Schulen) analysieren, intervenieren, beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Schuldirektionen, welche von besonderen Verhaltensauffälligkeiten ihrer Schüler bzw. Mitschüler betroffen sind. c. Hilfe und Entlastung: Interne oder externe Hilfe bzw. Entlastung werden von der kantonalen Einheit vorgeschlagen oder eingesetzt (Präsenzzeit der Fachperson/Lehrperson in der Klasse, beschränkte Förderstunden, vorübergehende oder längerfristige Platzierung eines Kindes in eine andere Klasse usw.). Kulturfunken - Schulprojekte und Projekte von Kulturschaffenden Das Departement bietet über die Dienststelle für Kultur und in Zusammenarbeit mit den Dienststellen für Unterrichtswesen und Berufsbildung seit vier Jahren ein neues Förderprogramm für kulturelle Aktivitäten in den Schulen an, welches unter der Bezeichnung Kulturfunken Brücken schlagen will zwischen der heutigen Jugend und der Kultur. Das Programm ist gestützt auf zwei sich ergänzende Achsen: Projekte, die von und in der Schule konzipiert und realisiert werden; dies in Zusammenarbeit mit Künstlern oder Kulturschaffenden; Schulen, die den Walliser Kunst- und Kulturschaffenden bzw. kulturellen Institutionen eine Plattform für ihre Werke bieten. Mitteilungsblatt September

14 informationen / allgemeine mitteilungen Für beide Szenarien wird vorausgesetzt, dass ein durchdachtes pädagogisches Konzept das Projekt oder die Produktion begleitet. Die detaillierten Angaben zum Förderprogramm können unter Rubrik Schule-Kultur eingesehen werden. Die Anträge werden an den drei Sitzungen der Kommission geprüft, in welcher die Verantwortlichen der drei Partner-Dienststellen Einsitz nehmen. Antragssteller werden gebeten, die Projekte vor Beginn des Projektes und unter Einhaltung der folgenden Fristen mithilfe der online verfügbaren Formulare bei der Dienststelle für Kultur einzureichen: 30. September November /29. Februar 2012 Kontakt: Dienststelle für Kultur Kulturförderung Av. de Pratifori 18 Postfach Sitten französisch: sc-etincelles@admin.vs.ch deutsch: sc-kulturfunken@admin.vs.ch Allgemeine Mitteilungen der Dienststelle für Unterrichtswesen HARMOS - Einschulung Auf die häufig gestellte Frage in Zusammenhang mit der früheren Einschulung im Kindergarten im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule kann zum jetzigen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund des Einbezugs dieser Einschulung in das in der Projektphase stehende Kindergarten- und Primarschulgesetz so geantwortet werden, dass vor dem Schuljahresbeginn 2013/2014 die frühere Einschulung nicht zu erwarten ist. Wir werden Sie laufend über den aktuellen Stand informieren. Geschlechtserziehung in der Schule Im verflossenen Schuljahr 2010/11 wurde im Rahmen der Geschlechtserziehung an den obligatorischen Schulen der deutschsprachigen Schulen des Kantons Wallis in Zusammenarbeit mit den SIPE- Fachkräften die Gestaltung der Geschlechtserziehung genauer analysiert. Dabei hat man festgestellt, dass dieser schulische Auftrag nicht auf die Interventionen der SIPE-Fachkräfte beschränkt bleiben sollte und entsprechend die Regelklassenlehrpersonen der 4. und 6. Primarklassen sowie der 2. OS künftig aktiver in die Planung und Durchführung dieses Unterrichts einzubeziehen sind. Auch wurde festgelegt, dass die Verantwortung der Umsetzung der Vereinbarung zur Geschlechtserziehung von den SIPE-Fachpersonen wahrgenommen wird. Ansonsten wurden die Vorgaben bezüglich der Geschlechtserziehung, wie sie in den "Bestimmungen zur Geschlechtserziehung Schuljahr" vom Juli 2010 festgelegt worden sind, nicht ergänzt oder verändert. Beratungsstelle für die Lehrpersonen Das Beratungsangebot, das im Verlaufe des Schuljahres 2010/2011 nach einer Vakanz wieder eingerichtet wurde, wird für das Schuljahr 2011/2012 in der gleichen personellen Besetzung weitergeführt. Frau Karin Leiggener Clausen ( ) oder Frau Hilda Studer- Theler ( ) steht den Lehrpersonen für Beratungen vorab bei persönlichen Schwierigkeiten zur Verfügung. Kommissionen In verschiedenen Kommissionen (Kommissionen nach Fächern und Bereichen, Redaktionskommissionen usw.) arbeiten Lehrpersonen motiviert mit. Wir möchten an dieser Stelle allen herzlichen danken tor die Mitarbeit in diesen wichtigen Dossiers. Wir alle müssen beitragen, dass solche Zusatzaufgaben vermehrt anerkannt und geschätzt werden. Information und Kommunikation Auf eine gute Information und Kommunikation legen wir Wert, und zwar in Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir werden uns bemühen, den Schulpräsidien und Schuldirektionen Informationen gebündelt zukommen zu lassen, damit Sie als Lehrpersonen auch entsprechend wirksam erreicht werden. Die Schule ist eine Einheit mit viel Eigenverantwortung; sie ist aber gleichzeitig eingebettet in ein umfassendes Netzwerk. Das erfolgreiche Zusammenspiel funktioniert durch den gepflegten Dialog der verschiedenen Schulpartner in den täglichen Arbeitssituationen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein Schuljahr mit vielen positiven Begegnungen, ein Schuljahr in dem Sie sich in erster Linie dem Fördern unserer Kinder und Jugendlichen widmen können. Der Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen Jean-François Lovey 14 Mitteilungsblatt September 2011

15 beschluss / leistungsbeurteilung: obligatorische Schulzeit Leistungsbeurteilung und Schulzeugnis Der neue Beschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens tritt schrittweise in Kraft. Mit der Einführung des neuen OS-Gesetzes sind im Schuljahr 2011/2012 nur die Schüler der 1. OS betroffen (weitere Details siehe Art. 16.) Das neue Beurteilungsdossier, als Ergänzung des Schulzeugnisses und mit ISM verwaltet, ist für die Schüler der 1. OS vorgesehen. Beschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens vom 22. Juni 2011 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 41 des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962; eingesehen Artikel 17 Buchstabe a des Reglements betreffend das Statut der Schulkommission vom 9. Januar 1991; eingesehen das Gesetz über die Orientierungsschule vom 10. September 2009; auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultur und Sport beschliesst: 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Ziele Der vorliegende Beschluss definiert die Beurteilungskriterien für die Leistungen der Schüler und die Promotionsbestimmungen für die Stufen der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens. Art. 2 Organisation des Schuljahres Das Schuljahr ist in zwei Semester aufgeteilt, grundsätzlich dauern sie: a) von Anfang des Schuljahres bis zu den Weihnachtsferien; b) von Januar bis Ende des Schuljahres. 2. Abschnitt: Beurteilung der Leistungen der Schüler Art. 3 Ziele der Beurteilung Die Leistungen der Schüler werden in Bezug auf die Lernziele beurteilt. Diese Beurteilung will: a) den Unterricht so lenken, dass jeder Schüler die im Lehrplan festgelegten Ziele erreichen kann; b) den Schüler in seinem Lernprozess begleiten; c) eine Bilanz über das erworbene Wissen und die Kompetenzen erstellen im Hinblick auf die Promotion und die Berufswahl des Schülers; d) die Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreter (nachstehend die Eltern) über die Fortschritte und/oder die Schwierigkeiten informieren. Art. 4 Beurteilung der Fächer 1 Grundsätzlich werden alle im Stundenplan aufgeführten Fächer halbjährlich und jährlich beurteilt. 2 Eine Weisung des Departements definiert die Fächer, die mit Noten bzw. ohne Noten bewertet werden, sowie deren Gewichtung. 3 Eine notenlose Beurteilung wird in Bezug auf die Erreichung der Lernziele ausgedrückt. 4 Eine Beurteilung in Noten wird ausgedrückt mit: a) den Noten 6 bis 4 für genügende Leistungen; b) den Noten 3.9 bis 1 für ungenügende Leistungen; c) die Note 1 kann bei einer leer abgegebenen Prüfung erteilt werden; d) die Note 0 kann bei Betrug erteilt werden. 5 Die Noten und die Durchschnitte werden nach dem üblichen System auf Zehntelsnoten gerundet (Beispiel: 5.29 = 5.3; 4.25 = 4.3; 4.64 = 4.6). 6 Die Lehrpersonen müssen den Schülern die Prüfungen und die korrigierten Arbeiten innerhalb einer vernünftigen Frist zurückgeben. Sie teilen ihnen die Ergebnisse aller Beurteilungen mit. Art. 5 Kantonale Prüfungen Kantonale Prüfungen können vom Departement durchgeführt werden. Entsprechende Weisungen zu diesen Examen werden von der Dienststelle für Unterrichtswesen ausgearbeitet. Sie enthalten u. a. die betroffenen Stufen und Fächer sowie den Koeffizienten der Prüfung, Mitteilungsblatt September

16 beschluss / leistungsbeurteilung: obligatorische Schulzeit der bei der Berechnung des Jahresdurchschnitts angewendet wird. Ar. 6 Beurteilung des Verhaltens des Schülers im schulischen Umfeld 1 Die Beurteilung des Schülerverhaltens berücksichtigt insbesondere: a) das Lern- und Arbeitsverhalten; b) das Sozialverhalten. 2 Die Klassenlehrperson, gemeinsam mit allen Lehrpersonen des Schülers, erstellt diese Beurteilung. 3 Diese Beurteilungen werden nicht in Ziffern ausgedrückt. 3. Abschnitt: Durchschnittsnoten und Promotion Art. 7 Durchschnittsnoten 1 Wird auf der Primarschulstufe eine Beurteilung in Noten abgegeben, berechnet man den Durchschnitt der ersten Gruppe und den allgemeinen Durchschnitt. 2 In der Orientierungsschule wird ein allgemeiner Durchschnitt berechnet. Die Note ist der Durchschnitt aller Fächer mit Ausnahme der Fächer, die in Niveaus unterrichtet werden. 3 Die Angaben für die Berechnung der Durchschnitte werden in einer Weisung des Departements festgelegt. Art. 8 Aufhebung der Durchschnittsnote 1 Für ausgewiesene Sonderfälle kann ausschliesslich der Schulinspektor über eine Dispensation einer Durchschnittsnote, einer Fachnote oder einer Note in einem Fachbereich entscheiden. Dies gilt für Schüler, die besondere schulische Massnahmen erhalten. 2 Aufgrund eines schriftlichen Gesuches der Eltern kann die Schuldirektion (oder die Schulkommission) eine Dispensation für den Ethik- und Religionsunterricht aussprechen und damit die Durchschnittsnote in diesen Fächern aufheben. 3 Vorbehalten bleiben spezielle Situationen, namentlich im Fall von Sprachaustauschen, immersivem Unterricht oder fremdsprachigen Schülern. Art. 9 Schulische Laufbahn und Promotion 1 Grundsätzlich durchlaufen die Schüler ihre obligatorische Schulzeit wie im Gesetz vorgesehen. 2 In der Regel erfolgt die Promotion in die höhere Klasse oder der Übertritt in ein anderes Niveau aufgrund der schulischen Leistungen des Schülers. 3 Primarschulstufe: Wird die Beurteilung nicht in Noten ausgedrückt, wird der Schüler in die nächsthöhere Klasse befördert, wenn aufgrund der Gesamtbeurteilung die Lernziele erreicht sind. Wird die Beurteilung in Noten ausgedrückt, muss der Schüler im Durchschnitt der ersten Gruppe und im Gesamtdurchschnitt mindestens die Note 4 erreichen. 4 Orientierungsschule: Die Promotionsbedingungen sind im Gesetz über die OS festgelegt. 5 In gewissen Fällen, und zwar aus triftigen Gründen, wird eine Gesamtbeurteilung zum Promotions- oder Nicht-Promotionsentscheid erstellt. Dieser wird dem Schulinspektor zum Entscheid unterbreitet. Art. 10 Besondere Massnahmen 1 Im Einverständnis mit den Eltern können besondere schulische Hilfsmassnahmen getroffen werden, wenn ein Schüler in seinem Lernprozess Schwierigkeiten aufweist. 2 Das Departement erlässt die allgemeinen Bestimmungen und die Anwendungsmodalitäten für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Art. 11 Promotionsinstanz 1 Die zuständige Instanz für die Promotion der Schüler ist die Schuldirektion (aufgrund der Kompetenzübertragung seitens der Schulkommission). Sie entscheidet auf der Grundlage der Promotionsbestimmungen. 2 Sonderfälle werden dem Schulinspektor zur Genehmigung unterbreitet. 3 Vorbehalten bleibt der Einspruch beim Schulinspektor (bei Entscheiden der Schuldirektion) oder beim DEKS (bei Entscheiden des Schulinspektors). 4. Abschnitt: Bekanntgabe der Ergebnisse Art. 12 Kantonale Beurteilungsinstrumente 1 Die Dienststelle für Unterrichtswesen erarbeitet kantonale Beurteilungsdokumente. 2 Das Schulzeugnis deckt die gesamte obligatorische Schulzeit ab. a) Das Schulzeugnis bestätigt, dass ein Schüler die obligatorische Schulzeit absolviert hat; b) es enthält die Angaben über den erreichten Stand der im Lehrplan festgelegten Ziele sowie die Entscheide in Bezug auf die schulische Laufbahn des Schülers; c) es gehört dem Schüler und wird in der Schule aufbewahrt. Am Ende der obligatorischen Schulzeit wird es dem Schüler ausgehändigt; der Schüler und seine Eltern müssen es sorgfältig aufbewahren, damit es jederzeit vorgewiesen werden kann; d) im Zeugnis dürfen nur die Klassenlehrperson und die Schulbehörde Einträge vornehmen; 16 Mitteilungsblatt September 2011

17 beschluss / leistungsbeurteilung: obligatorische Schulzeit e) Bemerkungen über Charaktereigenschaften und das Verhalten des Schülers sind im Dokument nicht zugelassen; f) wer das Zeugnis verliert, beschädigt oder darin persönliche Bemerkungen anbringt, muss es auf eigene Kosten ersetzen. 3 Beim Schuleintritt wird für jeden Schüler ein Beurteilungsdossier erstellt. Es beinhaltet die folgenden offiziellen Dokumente: a) eine Begleitmappe 1. Sie vervollständigt die Informationen, die im Schulzeugnis festgehalten wurden. Sie fördert den Dialog zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern. 2. Sie informiert über den erreichten Stand der Lernziele, über die Fortschritte des Schülers, seine Schwierigkeiten, seine Einstellung und sein Verhalten. 3. Sie enthält insbesondere die Einschätzung des Verhaltens des Schülers im schulischen Umfeld. 4. Sie ist Eigentum des Schülers, wird in der Schule aufbewahrt und dem Eigentümer am Ende der in den Weisungen beschrieben Zeitabstände ausgehändigt. Der Schüler und seine Eltern müssen sie sorgfältig aufbewahren. b) die Begleitmappe kann weitere offizielle Dokumente enthalten. 4 Diese Beurteilungsinstrumente werden von der Klassenlehrperson ordnungsgemäss ausgefüllt und den Eltern entsprechend den Weisungen des Departements ausgehändigt. 5 Die Eltern nehmen Kenntnis von den Ergebnissen, unterschreiben die Dokumente und geben sie der Klassenlehrperson innert nützlicher Frist zurück. Mit der Unterschrift bezeugen die Eltern nicht die Anerkennung, sondern ausschliesslich die Kenntnisnahme des Inhalts. Art. 13 Zusammenarbeit mit den Eltern 1 Zur Information der Eltern findet mindestens einmal jährlich ein Treffen zwischen den Eltern, der Klassenlehrperson (eventuell weiteren Lehrpersonen) und dem Schüler statt. Das Treffen ist im 1. Semester obligatorisch. Das Datum dieses Treffens wird in der Begleitmappe eingetragen. 2 Auf Wunsch der Eltern oder der Schule können weitere Gespräche durchgeführt werden. 3 Im Hinblick auf den Übertritt in die OS finden zwischen der Klassenlehrperson der letzten Primarschulklasse, dem Schüler und den Eltern Einzelgespräche statt. Der Beizug einer Fachperson kann verlangt werden. 4 Um seine schrittweise Berufsfindung zu unterstützen, erstellt der Schüler in der Mitte der 2. OS in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, den Eltern und gegebenenfalls mit dem Berufsberater eine Bilanz über seine berufliche und schulische Orientierung. Art. 14 Wohnortswechsel 1 Die Eltern haben die Schuldirektion (oder die Schulkommission) über den Wohnortswechsel ihres Kindes mindestens zehn Tage vor dem Wegzug in Kenntnis zu setzen. Die Schuldirektion leitet das Zeugnis mit den übrigen Dokumenten an die Schulbehörde des neuen Wohnortes weiter. 2 Verlässt ein Schüler die Einrichtung, ohne dass die Schuldirektion darüber informiert wurde, übermittelt diese das Zeugnis an den Inspektor des Schulkreises. Art. 15 Notenregister 1 Die Schuldirektion (oder Schulkommission) führt ein Archiv, in dem die Namen, Vornamen und das Geburtsjahr der Schüler jeder Klasse sowie die Zeugnisergebnisse in Papierform festgehalten sind. 2 Diese Dokumente müssen während 15 Jahren aufbewahrt werden. Art. 16 Inkrafttreten Der vorliegende Beschluss hebt alle früheren Bestimmungen über dieselbe Thematik auf und tritt folgendermassen in Kraft: 2011/ OS 2012/ / KG PS PS PS 2. OS 3. OS So beschlossen im Staatsrat zu Sitten, den 22. Juni Der Präsident des Staatsrats: Jacques Melly Der Staatskanzler: Philipp Spörri Mitteilungsblatt September

18 weisungen / leistungsbeurteilung: os DEPARTEMENT FÜR ERZIEHUNG, KULTUR UND SPORT Weisungen betreffend die Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern in der Orientierungsschule (OS) vom 30. Juni 2011 Im vorliegenden Dokument gilt die Bezeichnung der Person oder der Funktion ausnahmslos für Mann oder Frau. Beurteilung der Fächer Beurteilte Fächer Alle im Stundenplan aufgeführten Fächer werden mit Noten bewertet. Ausgenommen ist das Fach "Berufliche Orientierung". Gewichtung Alle mit Noten bewerteten Fächer haben den Koeffizienten 1. Noten und Durchschnitte Die Anwendung des Notenprogramms von Internet School Management (ISM) ist obligatorisch. ISM ermöglicht die Verwaltung der Noten und die Berechnung der Durchschnitte laut Gesetz und den unten aufgeführten Weisungen. ISM erlaubt, die nachfolgend genannten offiziellen Dokumente auszudrucken. Die Entscheide betreffend das Layout und andere praktische Anwendungen von ISM liegen in der Verantwortung der Dienststelle für Unterrichtswesen. Note Die Note ist das Resultat der Beurteilung der im Lehrplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Noten resultieren aus abgestützten Prüfungsresultaten und nicht nur aus flüchtigen Kontrollen. Die verschiedenen Teilbereiche eines Faches sind gemäss Lehrplan zu berücksichtigen. Die Noten werden mathematisch auf Zehntel gerundet (Beispiele: 5.29 = 5.3; 4.25 = 4.3; 4.64 = 4.6). Arbeiten, die ausserhalb der Schulzeit geschrieben werden, sind mit Vorsicht zu beurteilen. Durchschnitte Die Durchschnitte werden mathematisch auf Zehntel gerundet (Beispiele: 5.29 = 5.3; 4.25 = 4.3; 4.64 = 4.6). Die Lehrperson kann Noten von Prüfungen, die sie als sehr wichtig erachtet, stärker gewichten (Koeffizient). Bewertungen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem beurteilten Fach haben, werden im Durchschnitt nicht berücksichtigt. Semesterdurchschnitt Der Semesterdurchschnitt eines Faches resultiert aus dem Durchschnitt der erreichten Noten und/ oder der in vorliegender Weisung definierten Berechnungsmodi. Der allgemeine Semesterdurchschnitt berechnet sich aus dem Durchschnitt aller Fächer mit Ausnahme der Fächer, die in Niveaus unterrichtet werden. Allgemeiner Jahresdurchschnitt Der allgemeine Jahresdurchschnitt wird aus den Jahresdurchschnitten der einzelnen Fächer berechnet (ausser den Fächern, die in Niveaus unterrichtet werden) und nicht auf der Basis der allgemeinen Semesterdurchschnitte. Abgabe der Beurteilungsdokumente Das Schulzeugnis und das Beurteilungsdossier sind die offiziellen Beurteilungsinstrumente, die zur Bekanntgabe der Resultate dienen. Sie werden vom Klassenlehrer verwaltet. Schulzeugnis Das Schulzeugnis deckt die gesamte obligatorische Schulzeit ab. Es beinhaltet die Durchschnitte des 1. Semesters, des 2. Semesters sowie die Jahresdurchschnittsnoten. Informationen betreffend Promotion und/oder Transfers sind ebenfalls enthalten. Für den Druck wird das offizielle Papier des Departements verwendet. Das Zeugnis wird den Eltern am Ende des Schuljahres abgegeben. Beurteilungsdossier Das Beurteilungsdossier ist ein Dokument, das die ganze OS abdeckt. Es umfasst insbesondere die Begleitmappe, die den Eltern ausgehändigt wird: in der Mitte des 1. Semesters; am Ende des 1. Semesters; in der Mitte des 2. Semesters. 18 Mitteilungsblatt September 2011

19 weisungen / leistungsbeurteilung: os Bei der Beurteilung in der Mitte des Semesters vermittelt die Begleitmappe detaillierte Informationen über: das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers; die Teilbereiche der Niveaufächer: Deutsch, Mathematik, Französisch, Natur und Technik. Die Lehrpersonen können in allen Fächern ergänzend zu den Benotungen noch zusätzliche Bemerkungen anbringen. Die Noten des 1. Semesters werden über die Begleitmappe bekannt gegeben. Am Ende des Schuljahres werden sie ins Schulzeugnis übertragen. Das Beurteilungsdossier enthält ebenfalls folgende offizielle Dokumente: Bilanz der beruflichen Orientierung in der 2. OS, Berichte bei Transfers, Repetition, Verlängerung der Schulzeit. Die Schule und/oder der Schüler können andere Dokumente beifügen. Am Ende der OS bleibt das Beurteilungsdossier im Besitz des Schülers. Unterrichtsfächer/deutschsprachige Orientierungsschule Fach Deutsch Mündliche Kommunikation 25% Beschrieb Lesen und Verstehen / Umgang mit Medien 25% Fächer und Fachbereiche Mathematik / Natur und Technik / Englisch / Geografie, Geschichte / Ethik, Religionen, Gemeinschaft / Bildnerisches Gestalten / Musik / Bewegung und Sport / Informatik Berufliche Orientierung Wirtschaft, Arbeit, Haushalt / Technisches Gestalten Fächer, die semesterweise alternierend unterrichtet werden Beschrieb Es werden die einzelnen Themen der verschiedenen Fächer/Fachbereiche evaluiert und beurteilt. Diese Beurteilungsresultate werden bei der Berechnung der jeweiligen Durchschnitte berücksichtigt. Dieses Fach wird nicht mit Ziffernoten beurteilt. Es wird im Zeugnis lediglich angegeben, dass der Schüler das Fach besucht hat. Die beiden Fachbereiche werden je ein Semester lang unterrichtet. Die Jahresnote entspricht der jeweiligen Semesternote. Die Jahresnote entspricht der jeweiligen Semesternote. Die vorliegenden Weisungen über die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler annullieren und ersetzen alle bisherigen Bestimmungen und treten progressiv entsprechend dem Beschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens vom 22. Juni 2011 in Kraft. Schriftliche Kommunikation 25% Sprachnormen (Grammatik, Rechtschreiben) 25% Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport Claude Roch, Staatsrat Französisch Hörverstehen 25% Sprechen 25% Leseverstehen 25% Schreiben 25% Mitteilungsblatt September

20 informationen / entscheid: einführung ism Entscheid vom 14. Juni 2011 die Einführung von ISM betreffend Der nachfolgende Entscheid vom 14. Juni 2011 betreffend die Einführung ISM an der Primar- und Orientierungsschule erhält nachfolgende Abänderung, wie den Schulleitungen in einem Schreiben vom 29. Juni 2011 mitgeteilt: Die Anwendung von ISM auf der Primarschulstufe abgesehen von der Bundesstatistik ist für das Schuljahr 2011/2012 freiwillig, aber ab Schuljahr 2012/2013 obligatorisch. Auf der Orientierungsschulstufe ist die Anwendung des Notenprogramms in der 1. OS und das Erstellen der Bundesstatistik mit Hilfe von ISM obligatorisch. DEPARTEMENT FÜR ERZIEHUNG, KULTUR UND SPORT Eingesehen seinen Entscheid vom 10. Mai 2010 betreffend die Gründung einer Arbeitsgruppe, um die Anwendung der Software Internet School Management (ISM) auf die Orientierungsschule auszudehnen; eingesehen seinen Entscheid vom 20. Dezember 2010 betreffend die Erweiterung obgenannter Arbeitsgruppe, um die Anwendung der Software Internet School Management (ISM) auf die deutschsprachige Primarschule auszudehnen; eingesehen das Inkrafttreten des Gesetzes über die Orientierungsschule vom 10. September 2009; erwägend den Bedarf einer vereinfachten und informatikgestützten Verwaltung von Dokumenten, die zur Notenerfassung oder zur administrativen Verwaltung der Primarschule und der Orientierungsschule verwendet wird; erwägend den Bedarf der Informationsbeschaffung im Zusammenhang mit der neuen eidgenössischen Statistik und einer vertikalen Koordination der Schuldaten; auf Antrag der Dienststelle für Unterrichtwesen, entscheidet das Departement für Erziehung, Kultur und Sport "ISM-PS" an allen Primarschulen (Schuldirektionen/ Schulpräsidien und Lehrpersonen) ab August 2011/2012 wie auch "ISM-OS" an allen Orientierungsschulen (Schuldirektionen und Lehrpersonen) obligatorisch anzuwenden, und zwar ab August 2011 in der 1. OS, ab August 2012 in der 2. OS und ab August 2013 in der 3. OS. Die Anwendung von ISM übernimmt die gängigen Praktiken der DokumentenObermittlung. Die Administration der Zugangsrechte zu den Schülerdaten und den Noten wird durch die Schuldirektion oder das Schulsekretariat verwaltet. Die Schuldirektion und die Verantwortlichen des Departements (Vorsteher des DEKS und die pädagogisch Verantwortlichen der Dienststelle für Unterrichtswesen) haben einzig Zugang zu den Zwischenzeugnissen, den Semesternoten, den Jahresprüfungsnoten, und dies nur in ihrem Verantwortungsbereich. Für alle andern benötigten Auskünfte wendet sich das Schulinspektorat/das Schulpräsidium direkt an die betreffende Lehrperson. Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport Claude Roch, Staatsrat Aktuelle Daten Generalversammlung VLPO Freitag, 30. September 2011 Glis Generalversammlung VLWO Freitag, 4. November 2011 Siders Generalversammlung VSLO Freitag, 11. November Jahresprüfungen 2011/2012 ab Montag, 4. Juni Dienstag, 12. Juni 2012 Donnerstag, 21. Juni 2012 Freitag, 22. Juni 2012 mündliche Kommunikation schriftliche Kommunikation 20 Mitteilungsblatt September 2011

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