10. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 11 Seite Beschlüsse der Gemeindevertretung vom

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1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 10. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 11 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschlüsse des Hauptausschusses vom Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Niederlegung eines Mandates In der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Öffentliche Bekanntmachung: Schuljahr 2016/17 Kompensatorische Sprachförderung Richtlinie zur Unterstützung von Fahrkosten für den Behindertentransport in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung der ersten Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201 (M 44) Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.

2 Amtliche Bekanntmachungen 1. Die Gemeindevertretung hat in ihrer 15. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Neubenennung von Ausschussmitgliedern - Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über die Berufung von Herrn Martin Wegner (DIE LINKE) zum stellvertretenden Mitglied in den Hauptausschuss ab. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 1 / Enthaltung: 0 zugestimmt Neubesetzung von Ausschussvorsitzen Die Fraktion BB/FDP greift auf den Ausschuss für Soziales und Kultur zu und benennt Frau Ailine Lehmann zur Vorsitzenden des Ausschusses. Die Fraktion BVBB-WG greift auf den Ausschuss Leitbild zu und benennt Herrn Thomas Mottner zum Vorsitzenden des Ausschusses. Entscheidung zur Übernahme der Bürgerhaushaltsvorschläge für den Haushalt 2016 Die Gemeindevertretung stellt zur Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2016 die folgenden finanziellen Mittel in den Haushalt für das Jahr 2016 ein: Aufgabe Produkt Summe Neuerwerb von Hundetoiletten Öffentliche Sicherheit und Euro Ordnung (12201) Ausbau von Parktaschen am Zossener Damm in Blankenfelde Straßen und Wege (54101) Euro (Planung und Bau) Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: GV 70/15/2015 Konzeption zur Erstellung des Leitbildes für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung beschließt die Konzeption zur Erstellung des Leitbildes für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow entsprechend der Anlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 80/15/2015 Erneuter Beschluss über die erste Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans M44 "Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201" Die Gemeindevertretung beschließt, den aktualisierten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201 (M44) (Stand Juli 2015) gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Ja: 24 / Nein: 3 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 71/15/2015 Seite 2 von 7

3 Antrag der Fraktion BVBB-WG vom : Verzicht auf Kündigung wegen "Eigenbedarf" zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Wohnungsbeständen der WOBAB Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht auf Kündigung wegen "Eigenbedarf" zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Wohnungsbeständen der WOBAB, gem. Antrag der Fraktion BVBB-WG vom Abstimmungsergebnis: Ja: 13 / Nein: 15 / Enthaltung: 0 abgelehnt BSV-Nr.: Fraktion 26/15/2015 Antrag der Fraktion CDU vom : Einstellung von ,00 EUR in den Haushalt 2016 für die Planung einer Schwimmhalle Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung von ,00 EUR in den Haushalt 2016 für die Planung einer Schwimmhalle, gem. des Antrags der Fraktion CDU vom Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 14 / Enthaltung: 5 abgelehnt BSV-Nr.: Fraktion 29/15/ Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Vergabebeschluss zur beschränkten Ausschreibung Erstellung eines Regenwasserkanalkatasters Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die Vergabe der freiberuflichen Leistung für die Erstellung eines Kanalkatasters für das Regenentwässerungsnetzes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 1 / Enthaltung: 6 zugestimmt Beschlussnummer: GV 77/15/ Der Hauptausschuss hat in seiner 12. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: - Öffentlicher Teil der Sitzung des Hauptausschusses Beauftragung eines Gutachtens zur Erforderlichkeit einer dritten Startbahn und/oder zusätzlicher planfeststellungsbedürftiger Rollwege und Vorfelder zur Abwicklung von 50 Millionen Passagieren pro Jahr am Flughafen BER Der Hauptausschuss beschließt die Beauftragung eines Gutachtens, das die folgenden Fragen beantworten soll: 1) Wie viele Passagiere können pro Jahr am Flughafen BER im bestehenden Zwei-Bahn-System und mit den planfestgestellten Rollwegen und Vorfeldern abgewickelt werden? 2) Ab welcher jährlichen Passagierzahl am Flughafen BER sind zusätzliche Rollwege und Vorfelder und ist eine dritte Startbahn erforderlich? Abstimmungsergebnis: Ja: 2 / Nein: 7 / Enthaltung: 1 abgelehnt Beschlussnummer: HA 21/12/ Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Niederlegung eines Mandates in der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Gemäß 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung mache ich Folgendes bekannt: Frau Dr. Heidrun Nobis hat mit Schreiben vom (eingegangen am ) ihr Mandat in der Gemeindevertretung zum niedergelegt. Seite 3 von 7

4 Das Mandat in der Gemeindevertretung ist mit der Mandatsniederlegung frei geworden. Herr Martin Wegner war auf der Liste des Wahlvorschlagträgers DIE LINKE die nächste noch nicht für gewählt erklärte und zu berücksichtigende Ersatzperson. Auf der Grundlage des 60 Abs. 6 S. 2 BbgKWahlG habe ich daher festgestellt, dass der Sitz nach 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG auf Herrn Wegner übergeht. Mit vom erklärte Herr Wegner, dass er die Wahl und damit das Mandat annehme. Die Wahl ist damit angenommen und Herr Wegner Mitglied der Gemeindevertretung. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Schiller Katharina Schiller Wahlleiterin 4. Öffentliche Bekanntmachung: Schuljahr 2016/17 - Kompensatorische Sprachförderung In Vorbereitung der Einschulung im Schuljahr 2016/17 erfolgt für alle Kinder, die in der Zeit vom bis geboren wurden, eine Sprachstandsfeststellung. Nach 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) besteht für alle Kinder die Pflicht, zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern, so dass sich ihre Startchancen beim Schuleintritt verbessern. Die Sprachstandsfeststellung findet in den Kindertagesstätten statt. Bei Kindern, die eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow besuchen, erfolgt die Sprachstandsfeststellung im Rahmen der Bildungsarbeit. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow besuchen, wird geprüft, ob die Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung nötig ist. Dazu wenden Sie sich bitte bis zum an Friderike Pankoke, Fachberatung für Kindertagestätten. Telefon: / Mail: friderike.pankoke@blankenfelde-mahlow.de 5. Richtlinie zur Unterstützung von Fahrkosten für den Behindertentransport in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom Möglichst selbstständig zu sein und das Umfeld weitgehend ohne fremde Hilfe nutzen zu können, ist der Wunsch der meisten Menschen. Ein selbstbestimmtes Leben sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung sollte selbstverständlich sein. Nicht immer ist das möglich, da körperliche Einschränkungen und Behinderungen dies nicht immer zulassen. Diese Richtlinie soll helfen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen noch mehr am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Die Unterstützung von Fahrkosten für den Behindertentransport dient mit der erhöhten Mobilität der Betroffenen der Erhöhung der Lebensqualität mit einer verbesserten Eingliederung in das soziale und kulturelle Leben in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und darüber hinaus. Nicht gefördert werden Fahrten, die der Gesundheitsversorgung dienen. Seite 4 von 7

5 1 Förderungsberechtigung und Förderungsvoraussetzungen Gefördert werden Fahrten zu kulturellen Anlässen für Bürgerinnen und Bürger, die (a) ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow haben und (b) über einen Schwerbehindertenausweis des Landesamtes für Soziales und Versorgung Cottbus mit dem Merkzeichen ag (außergewöhnliche Gehbehinderung) verfügen. 2 Finanzielle Unterstützung (1) Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 150 pro Jahr pro berechtigter Person. (2) Die Auszahlung erfolgt persönlich oder gegen Vollmacht für einen Beauftragten in der Verwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Die Fahrkostenabrechnung ist nachträglich vorzulegen (Quittungen). Als Nachweis gelten nur Original-Quittungen eines durch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bewilligten Transportunternehmens und Behindertenfahrdienstes für den Transport des Antragsstellers. (3) Das Fahrziel, der Zeitraum der Fahrt und der Grund der Fahrt sind bei der Antragstellung angegeben werden. (4) Die Entscheidung über die Auszahlung der Förderung gemäß (1) erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung durch das zuständige Fachamt der Gemeindeverwaltung. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Haushaltsplanung. 3 Antragstellung Anträge zur Förderung nach dieser Richtlinie sind grundsätzlich unter Anwendung des Antragsformulars auf Unterstützung von Fahrkosten für den Behindertentransport bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. 4 Auszahlung der Förderung Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Förderfähigkeit und nach Verabschiedung des Haushaltsplanes sowie dessen Vollzugsfähigkeit im Rahmen der vorhandenen Mittel. 5 Schlussbestimmungen Die Verwendung der bewilligten Zuschüsse hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen. Alle Zuschüsse sind zweckgebunden und dürfen daher nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, da sie sonst in voller Höhe zurückzuzahlen sind. Die Abrechnung / Nachweisführung ist bis zum des laufenden Jahres vorzulegen. 6 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am in Kraft und am außer Kraft. Blankenfelde, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 5 von 7

6 6. Bekanntmachung der ersten Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201 (M 44) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201 (M 44) beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß Beschluss im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (Beschluss-Nr.58/3/2014). Nunmehr beschloss die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am , den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Beschluss -Nr. 71/15/2015). Lage: Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mahlow am Berliner Damm Ecke Offenbachstraße und umfasst die Flurstücke 192/1, 193/3, 340, 401 und 403 der Flur 6, Gemarkung Mahlow vollständig sowie das Flurstück 195/2 der Flur 6 Gemarkung Mahlow, teilweise. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes M44 Ziel/ Zweck: Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines mehrstöckigen Betriebsgebäudes und einer Lagerhalle für die Firma Rohde Elektrotechnik-Schaltanlagen- Netzwerktechnik. Rohde Elektrotechnik-Schaltanlagen-Netzwerktechnik ist bereits seit mehreren Jahren in Mahlow, Berliner Damm 197a ansässig. Hier befindet sich der Hauptsitz mit Verwaltung und Entwicklungsabteilung. Die Firma Seite 6 von 7

7 ist vorrangig mit der Beratung, Planung und dem Bau von Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen sowie mit der Beratung, Planung und dem Bau von Gebäude-, Informations- und Antennentechnik beschäftigt. Außerdem ist sie im Bereich Veranstaltungslogistik tätig. Nunmehr beabsichtigt die Firma, den bisher ausgelagerten Bereich des Schaltanlagenbaus ebenfalls in Mahlow zu etablieren. Hierzu soll auf dem betriebseigenen Grundstück ein mehrstöckiges Gebäude (Keller: Tiefgarage, EG: Werkhalle, 1. und 2. OG: Büroräume) sowie eine mit dem Betriebsgebäude durch einen Gang verbundene Lagerhalle errichtet werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll unter Beachtung der nachbarschaftlichen Interessen ein verbindlicher Rahmen für die Verwendung des Grundstückes geschaffen werden. Verfahren: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Neubau eines Betriebsgebäudes Berliner Damm 201 (M 44) erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB. Eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 wird gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht durchgeführt, von einem Umweltbericht gemäß 2a BauGB wird abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren findet durch Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung statt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können. Die Unterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > Aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 7 von 7

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