Mecklenburg-Vorpommern Gesetzliche Verankerung... 3 Antwort Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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- Johann Möller
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1 Mecklenburg-Vorpommern Gesetzliche Verankerung... 3 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Verankerung von expliziter Menschenrechtsbildung in Bildungsplänen, Bildungszielen, Lehrplänen, Curricula... 4 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Bildungsmaterialien... 6 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Menschenrechtsbildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehr- & Bildungspersonal... 7 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Strukturelle Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen... 8 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage Berücksichtigung von Menschen- und Kinderrechten in Entwicklungsprozessen von Institutionen/ Organisationen... 9 Abteilung auf Frage Abteilung auf Frage
2 Abteilung auf Frage
3 Mecklenburg-Vorpommern 1. Gesetzliche Verankerung 1. Gibt es konkrete Pläne, eine Ausrichtung an Menschenrechten ausdrücklich als Bildungsziel stärker im Schulgesetz zu verankern? 2. Wie sonst ist geplant, diese normative Vorgabe umzusetzen? auf Frage Gibt es konkrete Pläne, eine Ausrichtung an Menschenrechten ausdrücklich als Bildungsziel stärker im Schulgesetz zu verankern? Die Ausrichtung an Menschenrechten ist u.a. bereits im Schulgesetz verankert. auf Frage Wie sonst ist geplant, diese normative Vorgabe umzusetzen? Der Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen "Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft" enthält die Ziele und Maßnahmen der Landesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten Jahre. Dabei sind die Handlungsfelder Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Verkehr, Wohnen, Selbstbestimmung, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung vorrangig. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der "Inklusiven Schule" wird die Umsetzung des Artikels 24, UN-BRK im schulischen Bereich gestaltet. Auf der Grundlage eines Expertenberichtes zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem wird die Landesregierung eine Strategie zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems bis zum Jahr 2020 verabschieden.
4 2. Verankerung von expliziter Menschenrechtsbildung in Bildungsplänen, Bildungszielen, Lehrplänen, Curricula 1. Inwiefern ist explizite Menschenrechtsbildung inklusive Behandlung von Kinderrechten in den Bildungsplänen, Bildungszielen, Lehrplänen, Curricula verankert? 2. Sowohl die KMK-Empfehlung von 1980/2000 (PDF, 45 KB, nicht barrierefrei) (Punkt 3) als auch die KMK-Erklärung von 2006 (PDF, 16 KB, nicht barrierefrei) (Punkt 7) verweisen darauf, dass Menschenrechtsbildung sowohl in spezifischen Fächern als auch als allgemeine Aufgabe von Schule ist. Inwiefern gibt es Unterstützung, damit sich Menschenrechtsbildung nicht nur auf bestimmte Fächer begrenzt? 3. Im Jahr 2006 veröffentlichte das Forum Menschenrechte "Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen" (PDF, 350 KB, nicht barrierefrei), im Jahr 2011 "Empfehlungen und Perspektiven" für die frühkindliche Menschenrechtsbildung (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei). Inwieweit werden diese Bildungsstandards bzw. Empfehlungen umgesetzt? 4. Wie wird die Umsetzung solcher Pläne/Curricula zu Menschenrechtsbildung in die Praxis evaluiert? auf Frage Inwiefern ist explizite Menschenrechtsbildung inklusive Behandlung von Kinderrechten in den Bildungsplänen, Bildungszielen, Lehrplänen, Curricula verankert? Menschenrechtsbildung ist von der Grundschule an (Sachunterrichtsthema: Kinderrechte/Kulturelle Vielfalt) in zahlreichen Rahmenplänen verankert, sowohl in deren Grundsätzen, wie in den konkreten Bildungsinhalten: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern: Fächer und Rahmenpläne Siehe auch: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Rahmenplan Interkulturelle Erziehung Bildungskonzeption für 0 bis 10jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern
5 auf Frage Sowohl die KMK-Empfehlung von 1980/2000 als auch die KMK- Erklärung von 2006 verweisen darauf, dass Menschenrechtsbildung sowohl in spezifischen Fächern als auch als allgemeine Aufgabe von Schule ist. Inwiefern gibt es Unterstützung, damit sich Menschenrechtsbildung nicht nur auf bestimmte Fächer begrenzt? Z. B. Fortbildungen zur Thematik; Initiierung und Mitwirkung von vielfältigen Schulprojekten; Förderung von entsprechende Schulprojekten; Kooperationen mit außerschulischen Partnern, wie der RAA M-V; der Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz und deren Mitglieder; der AG Tage Ethischer Orientierung; Aktionen der Schulen zum Thema. auf Frage Im Jahr 2006 veröffentlichte das Forum Menschenrechte Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen, im Jahr 2011 Empfehlungen und Perspektiven für die frühkindliche Menschenrechtsbildung. Inwieweit werden diese Bildungsstandards bzw. Empfehlungen umgesetzt? Der Evaluationsrahmen MV beschreibt die Arbeit von Schule anhand von sechs Evaluationsbereichen, die indirekt anhand von Qualitätsmerkmalen und Kriterien die Standards von Menschenrechtsbildung einbeziehen. Die Frühkindliche Bildungskonzeption betreffend wurden verbindliche Standards für die interne sowie externe Evaluation erarbeitet. auf Frage Wie wird die Umsetzung solcher Pläne/Curricula zu Menschenrechtsbildung in die Praxis evaluiert?
6 Zum Schuljahr 2007/2008 wurde landesweit die externe Evaluation von Schulen eingeführt. Viele Schulen in MV nutzen ausgehend von der Schulprogrammarbeit schon jetzt die Möglichkeit der internen Evaluation. Durch eine laufende Reflexion und Evaluation der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sollen die Standards gesichert und weiterentwickelt werden. 3. Bildungsmaterialien 1. Wie wird die Nutzung von offiziellen, expliziten Menschenrechtsbildungsmaterialien wie "Kompass" oder "Compasito" gefördert? 2. Auf welche anderen Bildungsmaterialien wird zur Umsetzung von expliziter Menschenrechtsbildung zurückgegriffen? 3. Existieren Planungen zur Erstellung von kindgerechten, partizipativ erstellten Materialien, die Kindern und Jugendlichen die Inhalte der UN- Kinderrechtskonvention vermitteln? auf Frage Wie wird die Nutzung von offiziellen, expliziten Menschenrechtsbildungsmaterialien wie Kompass oder Compasito gefördert? Auf Anfrage erhalten Schulen Hinweise zur Thematik, wie auch zu den beiden Handbüchern. Ansonsten wird hier von einer gewissen eigenen Medienkompetenz von Lehrkräften ausgegangen, da insbesondere auf Portalen der politischen wie politisch-historischen Bildung auf diese Materialien hingewiesen wird. auf Frage Auf welche anderen Bildungsmaterialien wird zur Umsetzung von expliziter Menschenrechtsbildung zurückgegriffen? Zum Thema Menschenrechtsbildung liegt eine große Anzahl von Unterrichts-materialien verschiedenster Formate und Medien vor. Die in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen
7 Schulbücher für das Fach Sozialkunde beinhalten in der Regel das Thema Menschenrechte in der der Sekundarstufe I/II. Aber auch andere Fächer greifen das Thema auf. auf Frage Existieren Planungen zur Erstellung von kindgerechten, partizipativ erstellten Materialien, die Kindern und Jugendlichen die Inhalte der UN- Kinderrechtskonvention vermitteln? An den Schulen werden zum jetzigen Zeitpunkt Materialien der Schulbuchverlage, der Bundeszentrale und der Landeszentrale für politische Bildung verwand. Zudem greifen Lehrkräfte auf Unterrichtsmaterialien einschlägiger internationaler Organisationen zurück. An den Schulen werden darüber hinaus durch die Lehrkräfte kontinuierlich eigene Materialien erstellt. 4. Menschenrechtsbildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehr- & Bildungspersonal 1. Ist Menschenrechtsbildung verbindlich in der Aus- und Weiterbildung von schulischem beziehungsweise außerschulischem Bildungspersonal vorgesehen? 2. Wenn ja, in welchen Umfang hat explizite Menschenrechtsbildung in dieser Aus- bzw. Weiterbildung? Wenn nein, warum nicht? auf Frage Ist Menschenrechtsbildung verbindlich in der Aus- und Weiterbildung von schulischem bzw. außerschulischem Bildungspersonal vorgesehen? In der Ausbildungsphasen und der Weiterbildung ist Menschenrechtsbildung nicht ausdrücklich und verbindlich vorgesehen.
8 auf Frage Wenn ja, in welchen Umfang hat explizite Menschenrechtsbildung in dieser Aus- bzw. Weiterbildung? Wenn nein, warum nicht? Der Umfang der Menschenrechtsbildung ist zeitlich nicht fixiert und richtet sich nach den Vorkenntnissen und Erfordernissen der jeweiligen Lerngruppen. 5. Strukturelle Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 1. Was wurde nach den Erklärungen der JMK und KMK zur UN- Kinderrechtskonvention, also in den letzten 10 Jahren, zur Verstärkung der Partizipationsrechten von Kindern und Jugendlichen im schulischen bzw. außerschulischen Bildungsbereich umgesetzt? 2. Gibt es konkrete Pläne für eine zukünftige Stärkung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen im (schulischen sowie außerschulischen) Bildungsbereich? auf Frage Was wurde nach den Erklärungen der JMK und KMK zur UN- Kinderrechtskonvention, also in den letzten 10 Jahren, zur Verstärkung der Partizipationsrechten von Kindern und Jugendlichen im schulischen bzw. außerschulischen Bildungsbereich umgesetzt? Im schulischen Bereich: bei verschiedenen Neufassungen des Schulgesetzes erfolgte Berücksichtigung. Bei den "UNESCO Schulen", "Europa Schulen" und den "Schulen ohne Rassismus" in MV steht Menschrechtsbildung besonders im Fokus. Dasselbe gilt für Schulen, die Interkulturelle Bildung als Schwerpunkt im Schulprogramm verankert haben. In Kooperation mit außerschulischen Partnern wird vermehrt auch auf Menschenrechtsbildung und partizipationsrechte direkt und indirekt eingegangen: Beiteiligungswerkstatt im LJR MV; ESF Programm zur Förderung der Partizipation aller an Schule Beteiligter ); Förderung der Mitwirkungsgremien; Förderung von Partizipationsprojekten durch Projektmittel.
9 auf Frage Gibt es konkrete Pläne für eine zukünftige Stärkung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen im (schulischen sowie außerschulischen) Bildungsbereich? Durch den neu errichteten Arbeitsbereich "Demokratieerziehung" verbindet das Bildungsministerium auch eine Stärkung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen. 6. Berücksichtigung von Menschen- und Kinderrechten in Entwicklungsprozessen von Institutionen/ Organisationen 1. Wie werden Schulen bzw. außerschulische Bildungsinstitutionen ermutigt, sich in Entwicklungsprozessen (zum Beispiel bei der Entwicklung von Schulprogrammen oder Organisationsprofilen) an Menschen- und Kinderrechte zu orientieren? 2. Wie wird die Nutzung entsprechender Instrumente wie der "Index für Inklusion" gefördert? 3. Inwiefern berücksichtigt die Schulinspektion beziehungsweise andere Evaluationsund Beratungsinstanzen Fragen der Menschen- und Kinderrechte? auf Frage Wie werden Schulen bzw. außerschulische Bildungsinstitutionen ermutigt, sich in Entwicklungsprozessen (z.b. bei der Entwicklung von Schulprogrammen oder Organisationsprofilen) an Menschen- und Kinderrechte zu orientieren? Durch Projekte und institutionelle Förderung; durch Nennung; Ehrungen; Wettbewerbe/Preise; Öffentlichkeitsarbeit; Zertifizierung (z.b. als "UNESCO Schule", "Schule ohne Rassismus").
10 auf Frage Wie wird die Nutzung entsprechender Instrumente wie der "Index für Inklusion" gefördert? Der "Index für Inklusion" wird gefördert innerhalb von Schulleitungsfortbildungen durch das Beratungs- und Unterstützungssystem MV durch eine breit angelegte Debatte, wie u.a. über große landesweite Fachtagungen. auf Frage Inwiefern berücksichtigt die Schulinspektion bzw. andere Evaluationsund Beratungsinstanzen Fragen der Menschen- und Kinderrechte? Siehe "Externe Evaluation" (Frage 2.3 und 2.4)
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