IHK Die Weiterbildung. Studienprogramm mit IHK-Prüfung. Geprüfte/-r Industriemeister/-in FR Metall in Vollzeit
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- Miriam Geiger
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1 Studienprogramm mit IHK-Prüfung Geprüfte/-r Industriemeister/-in FR Metall in Vollzeit
2 Karriere im Beruf Ihr Studienprogramm mit IHK-Prüfung IHK-Lehrgang Geprüfter Industriemeister FR Metall/ Geprüfte Industriemeisterin FR Metall Termin: 30. Januar 2012 bis 9. November 2012 IM12001 Informationsveranstaltung: 19. November 2011, 10:00 Uhr, IHK Erfurt Kooperations- ERFURT Bildungszentrum GmbH partner und Schwerborner Straße 35 Unterrichtsort: Erfurt Zeit/Dauer: montags bis donnerstags 07:30 Uhr 14:30 Uhr freitags 07:30 Uhr 12:35 Uhr Unterrichtsstunden, ca. 1 Jahr Entgelt: Abschluss: 1.540,00 Fachübergreifende Basisqualifikation 2.610,00 Handlungsspezifische Qualifikation (zzgl. 450,00 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation) zzgl. ca. 260,00 Literaturkosten + Prüfungsgebühr + ggf. VBG Beitrag Konkrete Informationen über die Zahlungsabschnitte erhalten Sie zu Lehrgangsbeginn. IHK-Zeugnis Geprüfter Industriemeister FR Metall Geprüfte Industriemeisterin FR Metall Ihr persönlicher Manfred Mühlberg Weiterbildungs- Industrie- und Handelskammer Erfurt berater: muehlberg@erfurt.ihk.de
3 Lehrgangsorganisation Ziel Das Praxisstudium Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall qualifiziert die Studierenden für zukünftige Führungsaufgaben. Neben dem fachlichen Wissen stehen auch die Bereiche Organisation sowie Führung und Personal im Vordergrund. Inhalte Förderung Abschluss Lehrgangskosten / Zahlungsabschnitte Fachübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (Detaillierte Inhalte finden Sie auf den Seiten 5 und 6) Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich Technik o Betriebstechnik o Fertigungstechnik o Montagetechnik Handlungsbereich Organisation o Betriebliches Kostenwesen o Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme o Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Handlungsbereich Führung und Personal o Personalführung o Personalentwicklung o Qualitätsmanagement (Detaillierte Inhalte finden Sie auf den Seiten 6 bis 8) Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Weimarplatz 4 in Weimar Frau Bärbel Feuerstein Tel Weiterbildungsstipendium Stipendium der Beruflichen Bildung IHK-Zeugnis Die festgelegten Zahlungsabschnitte erhalten Sie vor Lehrgangsbeginn zusammen mit Ihrer Einladung. Die Rechnung wird nach Beginn des Lehrgangs gestellt, der erste Teilbetrag wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
4 Prüfungsorganisation IHK-Prüfungstermine Prüfungsgebühr Die Prüfungstermine werden zu Beginn des Studiengangs bekannt gegeben und sind auch auf unserer Homepage einsehbar. Es gelten die Prüfungsgebühren laut aktueller Gebührenordnung. Antrag auf Zulassung Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung / Antrag auf Vorabprüfung der Zulassungszur Prüfung voraussetzungen finden Sie auf unserer Internetseite Die Zulassung zur Prüfung sollte vor Lehrgangsbeginn geklärt werden. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und 3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung um Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß 1 Abs. 3 haben. Beratung zur Prüfung Frau Ute Miehlich Industrie- und Handelskammer Erfurt miehlich@erfurt.ihk.de
5 Auszug aus dem Rahmenstofflehrplan Geprüfter Industriemeister FR Metall/ Geprüfte Industriemeisterin FR Metall Fachübergreifende Basisqualifikation 1. Rechtsbewusste Handeln 1.1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen 1.2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe 1.3. Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung 1.4. Berücksichtigung arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen 1.5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen 1.6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes 2. Betriebswirtschaftliche Handeln 2.1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen 2.2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation 2.3. Nuten und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung 2.4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung 2.5. Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie von Kalkulationsverfahren 3. Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 3.1. Erfassen, Analysieren und Aufbereitung von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV- Systemen und Bewerten visualisierter Daten 3.2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten 3.3. Anwendungen von Präsentationstechniken 3.4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen 3.5. Anwenden und Projektmanagementmethoden 3.6. Auswählen und Anwenden von informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel 4. Zusammenarbeit im Betrieb 4.1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten 4.2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung 4.3. Beurteilen von Einflüssen Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen 4.4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
6 4.5. Anwenden von Führungsmethoden und techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern 4.6. Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Problem und sozialer Konflikte 5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 5.1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch um Umwelt, z.b. Bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektronisch, hydraulisch und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen 5.2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 5.3. Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastung und Bewegung 5.4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung Handlungsspezifische Qualifikation I. Handlungsbereich Technik 1. Betriebstechnik 1.1. Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörigen Aggregate sowie 1.2. Hebe-, Transport- und Fördermittel 1.3. Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine 1.4. Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe 1.5. Aufrecherhalten der Energieversorgung im Betrieb 1.6. Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtung, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften 1.7. Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen 1.8. Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten 2. Fertigungstechnik 2.1. Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffen einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten 2.2. Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses 2.3. Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen 2.4. Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 2.5. Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz neuer Werkzeugmaschinen, Programmierung und Organisation 2.6. des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen 2.7. Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme 2.8. Aufstellen und Inbetriebnehmen von Maschinen und Fertigungssystemen 2.9. Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung
7 3. Montagetechnik 3.1. Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdanteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montageund Prüfmittel, der Montageprinzipien und Verlassen des Montageprozesses 3.2. Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten 3.3. Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler- Möglichkeit- Einfluss- Analyse (FMEA) 3.4. Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien II. Handlungsbereich Organisation 4. Betriebliches Kostenwesen 4.1. Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten 4.2. Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets 4.3. Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 4.4. Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation 4.5. Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerzeitrechnung 4.6. Anwenden der Kalkulationsvefahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 4.7. Anwenden der Methoden der Zeitwirtschaft 5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 5.1. Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisierung der Stammdaten für diese Systeme 5.2. Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen 5.3. Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörigen Zeit- und Datenermittlung 5.4. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen 5.5. Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition 6. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 6.1. Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 6.2. Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 6.3. Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 6.4. Überwachen der Lagerung von und des Umganges mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen 6.5. Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von 6.6. Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
8 III. Handlungsbereich Führung und Personal 7. Personalführung 7.1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen 7.2. Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 7.3. Erstellen von Anforderungensprofilen, Stellenplanungen und beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen 7.4. Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 7.5. Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 7.6. Anwenden von Führungsmethoden und mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 7.7. Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess 7.8. Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 8. Personalentwicklung 8.1. Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen 8.2. Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg 8.3. Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden 8.4. Planung, Durchführung und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteter Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen 8.5. Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen 8.6. Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung 9. Qualitätsmanagement 9.1. Berücksichtigungen des Einflusses des Qualitätsmanagementsysteme auf das Unternehmen und die Funktionsfelder 9.2. Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 9.3. Anwenden von Methoden zur Sicher und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 9.4. Kontinuierliches Umsetzen des Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
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