Geoinformation und Vermessung
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- Mareke Seidel
- vor 7 Jahren
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1 I. Ergänzung zum Kommunalen Kostenverzeichnis Zur Verrechnung von Dienstleistungen für Dritte 615 Geoinformation und Vermessung Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde zeitanteilig. Die Stundensätze gelten für andere vergleichbare Bedienstete entsprechend. 0. Stundensätze Ingenieur (Innendienst) Techniker (Innendienst) Messgehilfe CAD-Sachbearbeiter Außendienstzuschlag zu Pos ,00 40,00 25,00 40,00 20,00 1. Plotausgaben digitaler Datenbestände nicht transparentes Material (Papier) transparentes Material (Transparentpapier) nicht standartisierte Plots/Datenaufbereitung nach Zeitaufwand 200 v.h. auf Erstfertigung 0.4
2 1.1 Basisdaten der digitalen Stadtgrundkarte Inhalte der amtlichen Flurkarte Erstfertigung nicht transparent DIN A 4 DIN A 3 Flurkarte DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Sonderformate 13,50 19,00 24,50 24,50 43,00 74,00 pro m2 nach mindestens 15 je weitere Kopie DIN A 4 DIN A 3 Flurkarte DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Sonderformate 2,20 3,30 5,50 5,50 11,00 19,00 pro m2 nach mindestens Daten nach 1.1 mit zusätzlichen kommunalen Informationen Höhenlinien mit/ohne Rasterpunkte Kanal Straßentopographie Höhenfestpunkte Flurkarteneinteilung (Kartenränder) Altlastenkartierung Denkmaltopographie Zuschlag auf bis Straßenwidmungen Kleinräumige Gliederung Sprengelpläne Zuschlag auf bis Sonstiges/z.B. projektbezogene Inhalte Zuschlag auf Anfrage
3 1.3 Stadtplan Stadtgebiet M 1 : Stadtgebiet M 1 : Ausschnitt Innenstadt M 1: ,00 35,00 14,00 2. Abgabe digitaler graphischer Datenbestände 2.1 Vektordaten /SICAD-SQD oder DXF Format Einmalige Abgabe von Daten nach 1.1 Grundgebühr für Rechteck oder Umfangspolygon bis zu 6 Punkten 30,00 Grundgebühr für Umfangspolygon mit mehr als 6 Punkten zusätzlich je Flurstück - für das 1. bis 500. Flurstück - für das 501. bis Flurstück - ab dem Flurstück 55,00 2,60 1,00 0,50 zusätzliche Abgabe einer sortierten Koordinatendatei nach 5.2 ohne Grundgebühr Einmalige Abgabe von Daten nach 1.2 Zusätzliche Kommunale Informationen Zuschlag nach bis auf Rasterdaten Das Entgelt für die Rasterdaten ist abhängig von der in Anspruch genommenen Kartenfläche des Ausgabemaßstabes Daten nach 1.1 und / oder nach v.h. von Daten nach v.h. von Ortophoto / Sonstiges Orthophoto als TIF-Datei 1. Kachel Kachel Kachel ab 51. Kachel 25,00 17,50 15,00 12,50
4 3. Abgabe alphanumerischer Daten (Sachdaten) 3.1 Daten des automatisierten Grund- und Liegenschaftsbuches Die Daten des AGLB dürfen nur für den dienstlichen Gebrauch verwendet werden. Die Abgabe an Privatpersonen ist nicht gestattet Auskunft / Eigentümerlisten - für das 1. Flurstück - für das 2. bis 100. Flurstück - ab dem 101. Flurstück 6,00 1,20 0, Datenbankauswertung Einmalige Abgabe von Sachdaten Sachinformationen mit bis zu 4 Datensätzen (Beispiel: Straßenname, Hausnummer, Koordinaten) 0,15 jede weitere Informationseinheit 0,05 4. Dienstleistung Scannen/Plotten 4.1 Plotter nicht transparentes Material pro m2 10, transparentes Material (Umrüstung Plotter) pro m2 12, spezielle Zeichenträger m2 Preis auf Anfrage 4.2 Scannen pro m2 18,00
5 5. Sonstige Produkte/Leistungen 5.1 Höhenfestpunktverzeichnis für das Stadtgebiet /Excel-Tabelle 35,00 Höhenfestpunktbeschreibung mit Lageplan 1. Höhenfestpunkt ab 2. Höhenfestpunkt 15,00 7, sortierte Koordinatendatei Grundgebühr zusätzlich je Punkt 30,00 0, Straßenverzeichnis 15,00 6. Feldgeschworene / Abmarkungsmaterial 6.1 Abmarkungsmaterial Anlieferung von Kleinmengen durch Feldgeschworene im Rahmen des Dienstgeschäftes Größere Mengen werden vom Bauhof gegen Kostenerstattung angeliefert Granitgrenzstein Tonrohr Eisenrohr Holzpflock Mess-Nagel Grenz-Nagel Messingbolzen mit Dübel Grenzpunktbolzen Höhenbolzen Stehniete Stehniete klein Markierungsfarbe (Dose) 10,00 4,50 3,50 2,00 1,60 2,50 2,50 2,20 7,40 7,40 2,50 5,90 7. Nutzungsentgelte Kartenwerke, Stadtpläne, Luftbilder und digitale Datenbestände sind urheberrechtlich geschützt. Für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Produkte ist neben der für die Datenüberlassung zusätzlich ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Vervielfältigung für eigene, nicht gewerbliche Zwecke ist entgeltfrei. Eine Weiterveräußerung der überlassenen Produkte an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt auch
6 dann, wenn der Erwerber die Produkte einer Bearbeitung unterzogen hat. Jede Nutzungsgenehmigung bedarf der Schriftform und wird durch Vereinbarung geregelt. Bei Erfüllung nachstehender Kriterien wird kein Nutzungsentgelt erhoben: - für wissenschaftliche und heimatkundliche Arbeiten, soweit keine Gewinne erzielt werden; - für Unterrichts-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke; - für Veröffentlichungen im Rahmen amtlicher Bekanntmachungen. Ein um 50 % reduziertes Nutzungsentgelt wird bei nicht kommerzieller Nutzung gewährt: für gemeinnützig anerkannte Vereine, Einrichtungen und Institutionen, die insbesondere kulturelle, soziale, karitative und jugendfördernde Ziele verfolgen; für Einrichtungen und Institutionen, bei denen die Stadt Hof Mitglied, Träger oder Projektpartner ist.
7 7.1 Nutzungsentgelt für Druckvorlagen/Internetpräsentation Druckvorlagen im Rasterformat Das Entgelt für das Veröffentlichungsrecht ist abhängig von der in Anspruch genommenen Kartenfläche F des Ausgangsproduktes im Originalmaßstab in dm2 und dem auflagenabhängigen Faktor X. 5,50 multipliziert mit F(dm2) multipliziert mit X (Faktor) Auflagenhöhe Faktor X pro dm2 5,50 bis ab Druckvorlagen im SICAD-SQD oder DXF Format 200 v.h. von und Internetpräsentation Datenbereitstellung im Rasterformat 8. Sonstige Leistungen 5,50 multipliziert mit F (dm2) multipl. mit 10 Leistungen, die nicht durch die Nummern 1 bis 8 abgedeckt sind, werden nach Zeit- und Materialaufwand verrechnet 9. Auslagen Auslagen für Verpackungsmaterial und Versandkosten werden in Rechnung gestellt
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