Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27.Februar 2017 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Seite 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Kennwortvereinbarung 5, Wertstellung - Bareinzahlung Einzahlungstag - Barauszahlung Auszahlungstag 1.4 Bearbeitung von Sparbuchverlustmeldungen (sofern der Verlust nicht auf einem in der Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht) im Rahmen des Aufgebotsverfahrens 50,00 unter Verzicht des Aufgebotsverfahrens 100,00 2. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 3. Sonstige Kredite siehe Preisaushang Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Sparkasse - auf Wunsch des Kunden und soweit das betreffende Darlehen noch nicht gekündigt ist 100,00 4. Wertpapiere siehe Preisaushang 5. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes: Kunden der Sparkasse Nichtkunden Fachhöhe (cm) Jahresmiete in EUR Jahresmiete in EUR 5 20,00 40,00 7,5 30,00 60, ,00 80, ,00 100, ,00 120, ,00 160,00 Einlagerung von Verwahrstücken (pro angefange. Monat): für Kunden der Sparkasse 15,00 für Nichtkunden 30,00 Seite 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Sonstiges 6.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fernschreiben - Fotokopien - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen - soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht - soweit durch den Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten 10,00 - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand pro angef. Stunde 17,00 (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditintitut zu vertreten) 6.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) von Erträgnisaufstellungen 10,00 von Belegen (z.b. Überweisung) 3,00 von Kontoabschriften pro Blatt 5,00 von Kontoauszügen bis 12 Monate rückwirkend pro Auszug 3,00 über 12 Monate rückwirkend pro Blatt 5, Bankauskunft im Auftrag des Kunden Auskunft an eigene Kunden 25,00 Auskunft an Finanzämter/Strafverfolgungsbehörden pro angef. Stunde 17,00 Bank/Saldenbestätigungen Standardanfragen² 8,50 Anfragen mit Mehraufwand pro angef. Stunde² 25, Nachlassbearbeitung - mit Erbnachweis unentgeltlich - ohne Erbnachweis 20, Entgelte im Darlehensverkehr Entgelt für die Bearbeitung von Treuhandaufträgen 30, Entgelt für nicht geschuldete Sicherheitenfreigabe/Sicherheitentausch 30, Entgelt für Entlassung aus Mithaftung 30,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. ² soweit zur Ausstellung der Bestätigung keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Sparkasse besteht Seite 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Siegelungsentgelt, gestaffelt nach Grundschuldbetrag (Erteilung der Löschungsbewilligung) - 0 EUR bis EUR 10, EUR bis EUR 15, EUR bis EUR 30,00 - ab EUR 50, Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision - gewerblich 2,20 % p.a. mind. 55,00 - privat (Mietaval) 2,20 % p.a Aufwendungsersatz zur Zustimmung zum Versicherungswechsel der 25,00 Gebäudeversicherung 6.7 Hartgeldservice - keine Annahme oder Ausgabe bei Nichtkunden - Gutschrift des Münzgeldgegenwertes erfolgt ausschließlich auf ein Girokonto der Sparkasse Uecker-Randow Ausgabe von Münzrollen - bis 40 Rollen pro Rolle 0,10 - ab 41 Rollen pro Rolle 0, Annahme von Münzgeld - von Privatkunden 0,00 EUR bis 50,00 EUR 0,00 50,01 EUR bis 200,00 EUR 2,00 200,01 EUR bis 500,00 EUR 5,00 ab 500,01 EUR 10,00 - von Geschäftskunden 0,00 EUR bis 500,00 EUR 0,00 ab 500,01 EUR 10, Verwahrentgelt für betriebliche Kontoguthaben ab ,00 EUR Für die Verwahrung des Guthabens auf den Konten: - Geschäftsgiro Standard / Online - Geschäftsgiro Kommunen / Kommunalnahe Organisationen - betrieblich genutzte Zins&Cash-Konten berechnet die Sparkasse Uecker-Randow ab Überschreiten eines Guthabenbetrages von ,00 EUR (Freibetrag) für das den Freibetrag übersteigende Guthaben ein Verwahrentgelt. Dieses ist variabel und wird wie folgt berechnet: Referenzzinssatz ist der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagenfazilität. Beträgt dieser Referenzzinssatz weniger als Null, wird dieser Wert mit - 1 multipliziert und unter Berücksichtigung des jeweiligen Tagesendsaldos und des genannten Freibetrages im Rahmen des monatlichen Rechnungsabschlusses dem Konto belastet. Seite 4

5 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontopaket Kontopaket Kontopaket Kontopaket Servicekonto Internetkonto Jugendgirokonto Basiskonto ( 30 ZKG) Kontoführung Grundpreis pro Monat 5,00 1,00-5,00 Postenpreise (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.) beleghafte Überweisung 0,80 1,60-0,80 beleglose Überweisung - SBT-Überweisung 0,20 1,60-0,20 - Online-Überweisung 0,10 0,10-0,10 Lastschrift 0,10 0,10-0,10 Dauerauftrag 0,10 0,10-0,10 Gutschrift Ein-/Auszahl. eig. Kto Verfügungen GAA Laden Chip auf Karte Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) 1,00 1,00-1,00 ~ Ändern (beleghaft) 1,00 1,00-1,00 ~ Löschen (beleghaft) Kontoauszug ~ am Kontoauszugsdrucker i. Abrechnungszeitraum (Monat) Auszug ab 6. Auszug 0,50 0,50-0,50 ~ am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt SpkCard/Kundenkarte pro Jahr ~ je Kontoinhaber 5,00 5,00-5,00 ~ zusätzliche Karten 5,00 5,00 5,00 5,00 Aktivierungs-PIN 3,00 3,00-3,00 Kartenausgabe ~ Direktversand ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte 10,00 10,00 10,00 10,00 - Karte und PIN 20,00 20,00 20,00 20,00 Seite 5

6 Dienstleistung Preis in EUR Preismodelle für Geschäftskunden Geschäftsgiro Standard / Online Grundpreis Geshäftsgirokonto pro Monat 5,00 Grundpreis Geshäftsgirokonto Online pro Monat 3,50 1. Postenpreise (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.) ~ Einzelposten 0,35 ~ Sammelposten 0,35 2. Überweisungen ~ beleghaft 1,00 ~ SB-Terminal-Überweisung 0,20 3. Online-Banking/ELKO ~ Überweisungen/Lastschrifteinzüge 0,10 4. Sammelüberweisungen/-einzüge (Servicerechenzentrum) 1. Posten 2,50 alle weiteren Posten 0,10 5. Sammelgutschrift electronic-cash 1. Posten 0,10 alle weiteren Posten 0,10 6. SEPA-Firmenlastschrift 0,50 7. SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr 5,00 Aktivierungs-PIN 3,00 Kartenausgabe ~ Direktversand - ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte 10,00 - Karte und PIN 20,00 8. physische Händlerkarte 7,00 9. Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) 1,00 ~ Ändern (beleghaft) 1,00 ~ Löschen (beleghaft) - Vereinskonto Grundpreis pro Monat 1,00 SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr 5,00 Aktivierungs-PIN 3,00 Kartenausgabe ~ Direktversand - ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte 10,00 - Karte und PIN 20,00 Seite 6

7 Dienstleistung Preis in EUR Geschäftsgiro Kommunen / Kommunalnahe Organisationen Grundpreis Geschäftsgirokonto pro Monat 5,00 1. Postenpreise (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.) ~ Einzelposten 0,05 ~ Sammelposten 0,05 2. Überweisungen ~ beleghaft 0,50 ~ SB-Terminal-Überweisung 0,50 3. Online-Banking/ELKO ~ Überweisungen/Lastschrifteinzüge 0,05 4. Sammelüberweisungen/-einzüge (Servicerechenzentrum) 1. Posten 0,50 alle weiteren Posten 0,05 5. Sammelgutschrift electronic-cash 1. Posten 0,05 alle weiteren Posten 0,05 6. SEPA-Firmenlastschrift 0,05 7. SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr - Aktivierungs-PIN 3,00 Kartenausgabe ~ Direktversand - ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte 10,00 - Karte und PIN 20,00 8. Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) 0,50 ~ Ändern (beleghaft) 0,50 ~ Löschen (beleghaft) - Seite 7

8 Dienstleistung Preis in EUR 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen siehe Kontopakete Portokosten - bei Privatkunden nach 90 Tagen seit Erstellung des Rechnungsabschlusses - bei Geschäftskunden nach 60 Tagen seit erstem nicht abgerufenen Umsatz Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen³. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. ³ Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Seite 8

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse⁴ 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Uecker-Randow, Stettiner Straße 20, Pasewalk 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Sparkasse: AG Neubrandenburg, HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 31. Oktober (regionaler Feiertag) - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): - beleghafte Zahlungen: analog Schließungszeiten der Geschäftsstellen - beleglose Zahlungen: 19:30 Uhr (Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unserer Sparkasse bzw. dem Aushang in den einzelnen Geschäftsstellen.) ⁴ Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 9

10 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichtete Kundenbeschwerdestelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband erhältlich. Die Adresse lautet: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Seite 10

11 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)⁵ in Euro oder in anderen EWR-Währungen⁶ Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag⁷ Beleghafter Überweisungsauftrag⁸ max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag⁷ Beleghafter Überweisungsauftrag⁸ max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. ⁵ andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. ⁶ Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint ⁷ Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ⁸ Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Seite 11

12 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ca) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte beleglose per per Überweisung 9 Überweisung 10 Dauerauftrag Eilüberweisung siehe Kontopakete 10,23 siehe Ziffer II , c, cb) Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. "Preismodelle"). 9 Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 10 Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 12

13 cb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 1,5, mind. 15, ,25, mind. 2,00 Zusätzlich zu den o.g. Entgelten wird ein Aufpreis (fremde Spesen) berechnet. 1 Bei einem Überweisungsbetrag - bis ,00 20,00 - ab ,01 40,00 - ab ,01 60,00 Für Zahlungen ab ,00 gilt: sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere berechneten Kosten überschreiten, belasten wir die Differenz nach. Bei Zahlungen innerh. des Euroäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in EUR/EWR-Währung ist der Spesenvermerk BEN (=Begünstigter trägt alle Entgelte) aufgrund der PSD nicht zulässig und wird automatisch in den Spesenvermerk - SHARE - (= Entgeltteilung) geändert. Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,23 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,23 zzgl. Fremdentgelte Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag analog Einzelauftrag, siehe c) ca), cb) Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Seite 13

14 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Entgelt in Euro siehe Kontopakete siehe Hinweise unten Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Bei einer SHARE/BEN-Überweisung werden folgende Entgelte 1 mind. 10,00 max. 100,00 berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden + Courtage 0,25 mind. 2,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. "Preismodelle") oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Seite 14

15 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 11 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 12 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 siehe Kontopakete 1,5 mind. 15,00 1 Zusätzlich zu den n.g. Entgelten wird ein Aufpreis (fremde Spesen) berechnet. Bei einem Überweisungsbetrag - bis ,00 20,00 - ab ,01 40,00 - ab ,01 60,00 Für Zahlungen ab ,00 gilt: sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere berechneten Kosten überschreiten, belasten wir die Differenz nach. - - Aufschlag-/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) Ausland 5,00 11 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. 12 z. B. US-Dollar 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 15

16 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung bc) Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 + 0,25, mind. 2,00 1 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,23 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,23 zzgl. Fremdentgelte Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag analog Einzelauftrag, siehe b), bb) Überweisungsgutschrift a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: Hinweis: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Bei der Entgeltregelung "0" könnendurch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. Seite 16

17 b) Höhe der Entgelte Bei der Entgeltregelung "0" oder "2" werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Kontopakete Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder 1, mind. 10,00, max. 100,00 Aufschlag-/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausland 5,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 + 0,25, mind. 2,00 2 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Kontopakete Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,00 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. Seite 17

18 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelte in Euro siehe Kontopakete c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs 3, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelte in Euro siehe Kontopakete c) sonstige Entgelte Hinterlegung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 10,00 Änderung eines bestehenden SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs 3,00 Seite 18

19 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelte in Euro siehe Kontopakete b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs 3, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelte in Euro siehe Kontopakete b) sonstige Entgelte Hinterlegung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 10,00 Änderung eines bestehenden SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs 3,00 Seite 19

20 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ("CORE"- Verfahren) bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 1 Geschäftstag bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Seite 20

21 Dienstleistung Preis in EUR 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten siehe Preisaushang Jahrespreise 15 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 16 Portokosten Aktivierungs-PIN 3,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - einer Abrechnungsperiode 6,00 - mehrere Abrechnungsperioden 12,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 17 Einsatz der Karte außerhalb des EWR 17 siehe Preisaushang siehe Preisaushang Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, dieinhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 16 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Seite 21

22 4.2 Debitkarte (SpakassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (Jahrespreis) 18 siehe Preisaushang Täglicher Verfügungsrahmen 19 SparkassenCard je nach Einsatz 20 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 21 Geldautomaten 1.000,00 / 500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 2.200,00 Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der Geldkarte 500,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen- Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) unentgeltlich unentgeltlich Eiinsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 22, bei Zahlung in Fremdwährung, bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR siehe Preisaushang Barauszahlung siehe Ziffer II GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten unentgeltlich an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 18 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 19 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 20 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 21 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. Seite 22

23 4.4 Barauszahlungen siehe Preisaushang 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleiter des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlungen Bareinzahlungen zugunsten Dritter von eigenen und fremden Kunden werden nicht entgegengenommen. 23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Seite 23

24 Dienstleistung Preis in EUR 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 5.2 Electronic Banking Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - Bereistellung von smstan - monatlich - - je smstan 0,08 Bereitstellung von pushtan - monatlich - - je pushtan 0,08 HBCI-Karte p.a. 5,00 Kontowecker-Service - je SMS / Push Nachricht 0,10 - je 0,05 itunes-gutscheinkauf - je Gutschein 0,10 Zugangsverwaltung für ISDN/EBICS Einrichtung: Kunden-ID Einrichtung: zusätzliche Kunden-ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden-ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer-ID Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung / Änderung von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 24 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.b. für die DATEV - pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich unentgeltlich 24 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Seite 24

25 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: Preise siehe Kontopakete - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 26 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 25 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. 26 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 25

26 Beauftragung mittels EBICS (ELKO) Preise siehe Kontopakete - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronische Unterschrift je Datei - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern in Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 27 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Italien, Kroatien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 26

27 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Femdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind im Internet unter: veröffentlicht. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandeinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter: abrufbar. Seite 27

28 Dienstleistung Preis in EUR II. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung zur Gutschrift (Inland) - Privatkonten (Servicekonto, Internetkonto, Jugendgirokonto) 0,00 - Geschäftskonten (Standard / Online) 0,35 Scheckbelastung (Inland) - Privatkonten (Servicekonto, Internetkonto, Jugendgirokonto) 0,00 - Geschäftskonten (Standard / Online) 0,35 Aufwendungsersatz für Herausgabe von vorcodierten Bar- und Verrechnungsschecks - je Scheckvordruck 0,15 Schecksperre auf Weisung des Kunden gültig 6 Monate 10,00 (Das Entgelt fällt nicht an, wenn das betreffende Scheckformular verlorengegangen oder sonst abhandengekommen ist.) Bereitstellung eine bestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Bereitstellung eines bestätigten Bank-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichung - eigenes Kreditinstitut Tag der Einreichung - andere Kreditinstitute Tag der Einreichung + 1 Geschäftstag - Eingang vorbehalten - Inkasso 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 29 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 29 in EUR 1,5 mind. 15,00 in Fremdwährung 1,5 mind. 15,00 + Courtage 0,25 mind. 2,00 29 Sofern das Entgelt nicht gemäß vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Seite 28

29 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Femdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind im Internet unter: veröffentlicht. Seite 29

30 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichtete Kundenbeschwerdestelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband erhältlich. Die Adresse lautet: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Seite 30

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