Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick
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- Elizabeth Meissner
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1 Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick
2 Grundlagen Aufbauend auf die Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002 ( 3(1), 14 und 51 (7)) wurden entsprechende Festlegungen in den Bauordnungen und bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien, z.b. Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau, Ziffer (MIndBauRL), der einzelnen Bundesländer verankert, die den Forderungen nach einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage genügen. Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z.b. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben u.ä.) als auch veränderter Bauweisen (z.b. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) wird der Funkverkehr stark eingeschränkt. Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen können somit eine Forderung von Objektfunkanlagen zur Folge haben, insbesondere für Sonderbauten
3 Grundlagen Aus der Sichtweise des Baurechtes ist eine BOS-Anlage eine Sicherheitseinrichtung. Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sind zu berücksichtigen. Anforderungen der Feuerwehren sind zu planen und einzuhalten. Sie dient der Erreichbarkeit der Einsatzbeteiligten mittels Handsprechgeräten im freigegebenem Frequenzband im Havariefall. Als mögliche Anlagenfunktionen gibt es derzeit die analoge und die digitale Übertragungstechnik.
4 Grundlagen / Anwendungsbereiche Weitere Einsatzgebiete: - Eisenbahntunnel - Straßentunnel - U-Bahnen
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7 Analoge Gebäudefunkanlage
8 Aufbau Schlitzkabel Abstand Handfunkgerät Schlitzkabel < 20 m, ca. 30 cm von anderen Trassen entfernt. Aus der Normenlage für diese Schlitzkabel muss die analoge und die digitale Übertragung gewährleistet sein.
9 Historie Trotz des sich anschließenden Streits um die damit verbundenen Kosten zwischen Bund und Ländern, wurden schließlich am 24. März 2004 endgültig die Weichen für die Einführung der Digitalfunktechnik für die BOS in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesinnenminister und die Innenminister und Senatoren der Länder in Form der Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Dachvereinbarung) gestellt. Gründung BDBOS am mit Sitz in Berlin (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
10 BDBOS Gründung BDBOS am mit Sitz in Berlin (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
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13 Unsere Aufgaben als Sachverständige Feststellung der Notwendigkeit von BOS-Anlagen ( Funkausleuchtung ) Beratung bei der Auswahl der richtigen und kostengünstigen Systemtechnik Baubegleitung von Objektfunkanlagen Durchführung der Endabnahme von Objektfunkanlagen Wiederholungsprüfung von Objektfunkanlagen (nach Bauschein alle 3 Jahre) Bestätigung der Übereinstimmung der Objektfunkanlage mit den geltenden Vorschriften und den Forderungen der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) und Erstellen von Gutachten hinsichtlich der Übereinstimmung der beauftragten Leistung zur gelieferten Leistung
14 Prüfumfang Sichtkontrolle und Überprüfung auf Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Normen und Bestimmungen. Funktionstest mit Hilfe von z.b. zwei Handfunksprechgeräten FuG10b / R102 Feldstärkemessungen u.ä. gehören nicht zu unserem Prüfumfang!
15 Prüfumfang Standorte der funktechnischen Anlage, Umfang, Schleifenzahl, Koppler Wartungsvertrag BOS-Genehmigung (Kanal, Frequenz, Ausgangsleistung, Anlagentyp) Dokumentation (Schleifen, Stiche, Antennen) versorgte Bereiche Messtechnische Werte des Errichters, Gleichwelle bei analog Mehrfachnutzungen (wenn erlaubt) Einhaltung MLAR Erdung (Antennen, Sender, Schlitzkabel) Notstromversorgung (Leistung, Überbrückungszeit 12 h) Raumausstattung (für TETRA ist Klimatisierung gefordert!) Befestigung Kabel und Antennen (Metallschellen alle xx m) Kennzeichnungen Bedienstellen / Sprechstellen (nur analog) Kopplung mit BMZ
16 Prüfgrundlagen DIN VDE Funksende-/-empfangssysteme für Senderausgangsleistungen bis 1 kw - Teil 300: Sicherheitsanforderungen DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen DIN VDE 0800 Installation von Kommunikationsverkabelung DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld MLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Richtlinien der Feuerwehr, Forderungen Bauschein
17 Ausblick Errichter von Objektfunkanlagen sollen in Zukunft zertifiziert werden ähnlich DIN / ISO 9001 bei Brandmeldeerrichtern Bundesweit ca Anlagen des Objektfunks in Betrieb Umrüstung / regelmäßige Prüfung! sowie geschätzt ca Anlagen neu! Zertifizierung der digitalen Funktechnik notwendig soweit bekannt ist 1 Firma aus Ratingen in Deutschland dazu akkreditiert, jede Software-änderung verlangt neue Zertifizierung! In vielen Bereichen ist die Abnahme dieser Technik noch unbekannt oder nicht durch Baubehörde / Feuerwehr geregelt
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