Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick"

Transkript

1 Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick

2 Grundlagen Aufbauend auf die Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002 ( 3(1), 14 und 51 (7)) wurden entsprechende Festlegungen in den Bauordnungen und bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien, z.b. Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau, Ziffer (MIndBauRL), der einzelnen Bundesländer verankert, die den Forderungen nach einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage genügen. Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z.b. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben u.ä.) als auch veränderter Bauweisen (z.b. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) wird der Funkverkehr stark eingeschränkt. Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen können somit eine Forderung von Objektfunkanlagen zur Folge haben, insbesondere für Sonderbauten

3 Grundlagen Aus der Sichtweise des Baurechtes ist eine BOS-Anlage eine Sicherheitseinrichtung. Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sind zu berücksichtigen. Anforderungen der Feuerwehren sind zu planen und einzuhalten. Sie dient der Erreichbarkeit der Einsatzbeteiligten mittels Handsprechgeräten im freigegebenem Frequenzband im Havariefall. Als mögliche Anlagenfunktionen gibt es derzeit die analoge und die digitale Übertragungstechnik.

4 Grundlagen / Anwendungsbereiche Weitere Einsatzgebiete: - Eisenbahntunnel - Straßentunnel - U-Bahnen

5

6

7 Analoge Gebäudefunkanlage

8 Aufbau Schlitzkabel Abstand Handfunkgerät Schlitzkabel < 20 m, ca. 30 cm von anderen Trassen entfernt. Aus der Normenlage für diese Schlitzkabel muss die analoge und die digitale Übertragung gewährleistet sein.

9 Historie Trotz des sich anschließenden Streits um die damit verbundenen Kosten zwischen Bund und Ländern, wurden schließlich am 24. März 2004 endgültig die Weichen für die Einführung der Digitalfunktechnik für die BOS in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesinnenminister und die Innenminister und Senatoren der Länder in Form der Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Dachvereinbarung) gestellt. Gründung BDBOS am mit Sitz in Berlin (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)

10 BDBOS Gründung BDBOS am mit Sitz in Berlin (Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)

11

12

13 Unsere Aufgaben als Sachverständige Feststellung der Notwendigkeit von BOS-Anlagen ( Funkausleuchtung ) Beratung bei der Auswahl der richtigen und kostengünstigen Systemtechnik Baubegleitung von Objektfunkanlagen Durchführung der Endabnahme von Objektfunkanlagen Wiederholungsprüfung von Objektfunkanlagen (nach Bauschein alle 3 Jahre) Bestätigung der Übereinstimmung der Objektfunkanlage mit den geltenden Vorschriften und den Forderungen der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) und Erstellen von Gutachten hinsichtlich der Übereinstimmung der beauftragten Leistung zur gelieferten Leistung

14 Prüfumfang Sichtkontrolle und Überprüfung auf Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Normen und Bestimmungen. Funktionstest mit Hilfe von z.b. zwei Handfunksprechgeräten FuG10b / R102 Feldstärkemessungen u.ä. gehören nicht zu unserem Prüfumfang!

15 Prüfumfang Standorte der funktechnischen Anlage, Umfang, Schleifenzahl, Koppler Wartungsvertrag BOS-Genehmigung (Kanal, Frequenz, Ausgangsleistung, Anlagentyp) Dokumentation (Schleifen, Stiche, Antennen) versorgte Bereiche Messtechnische Werte des Errichters, Gleichwelle bei analog Mehrfachnutzungen (wenn erlaubt) Einhaltung MLAR Erdung (Antennen, Sender, Schlitzkabel) Notstromversorgung (Leistung, Überbrückungszeit 12 h) Raumausstattung (für TETRA ist Klimatisierung gefordert!) Befestigung Kabel und Antennen (Metallschellen alle xx m) Kennzeichnungen Bedienstellen / Sprechstellen (nur analog) Kopplung mit BMZ

16 Prüfgrundlagen DIN VDE Funksende-/-empfangssysteme für Senderausgangsleistungen bis 1 kw - Teil 300: Sicherheitsanforderungen DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen DIN VDE 0800 Installation von Kommunikationsverkabelung DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld MLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Richtlinien der Feuerwehr, Forderungen Bauschein

17 Ausblick Errichter von Objektfunkanlagen sollen in Zukunft zertifiziert werden ähnlich DIN / ISO 9001 bei Brandmeldeerrichtern Bundesweit ca Anlagen des Objektfunks in Betrieb Umrüstung / regelmäßige Prüfung! sowie geschätzt ca Anlagen neu! Zertifizierung der digitalen Funktechnik notwendig soweit bekannt ist 1 Firma aus Ratingen in Deutschland dazu akkreditiert, jede Software-änderung verlangt neue Zertifizierung! In vielen Bereichen ist die Abnahme dieser Technik noch unbekannt oder nicht durch Baubehörde / Feuerwehr geregelt

AGBF Technik. Allgemeine Anforderungen an Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen. Fachempfehlung Nr. 2 vom

AGBF Technik. Allgemeine Anforderungen an Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen. Fachempfehlung Nr. 2 vom AGBF Technik Fachempfehlung Nr. 2 vom 10.12.2003 Allgemeine Anforderungen an Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Hinweis: Dieses Merkblatt kann nur allgemeine Hinweise für die Einrichtung von Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen

Mehr

BOS Objektfunk Sachverständigen - Abnahmebericht

BOS Objektfunk Sachverständigen - Abnahmebericht BOS Objektfunk Sachverständigen - Abnahmebericht Sachverständiger Datum: Firma: Name: Anschrift: Telefon: Email: BOS Objektfunkanlage Abnahmebericht der Prüfung vom: Liegenschaft: Firma: Ansprechpartner:

Mehr

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Bereich 3.09 Brand- und Katastrophenschutz 1 Sachgebiet Einsatzvorbereitung/IUK Tel: 06241/853-3920 Fax: 06241/853-3999 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Begriffsbestimmung...

Mehr

Stadt Oberhausen Feuerwehr Anschlussbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen

Stadt Oberhausen Feuerwehr Anschlussbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen Anschlussbedingungen für digitale anlagen Diese technische Richtlinie der beschreibt die Anforderungen, die an eine anlage gestellt werden. Sie gilt für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen.

Mehr

Stadt Gladbeck. Anschlussbedingung. Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen. Stadt Gladbeck

Stadt Gladbeck. Anschlussbedingung. Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen. Stadt Gladbeck Stadt Gladbeck Anschlussbedingung Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen Stadt Gladbeck Stand: 02.2010 Stadt Gladbeck, Stadtamt 32/3 Feuerwehr, Wilhelmstr. 60, 45964 Gladbeck Tel.: 0 20 43 / 99 23 62 Fax.: 0 20

Mehr

SCHNOOR Objektfunksysteme

SCHNOOR Objektfunksysteme SCHNOOR Objektfunksysteme für das BOS-Digitalfunknetz SYSTEMVORSTELLUNG SCHNOOR Objektfunksysteme FÜR DAS BOS-DIGITALFUNKNETZ Alle gängigen Standards für Objektfunk:, -A, DMO Besonders platzsparendes,

Mehr

Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS - Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen (GFA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS - Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen (GFA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen 37 - Feuerwehr Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Zentrale Feuer- und Rettungswache Seestraße 3 45894 Gelsenkirchen Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS

Mehr

Stadt Oberhausen Feuerwehr Anschlussbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen

Stadt Oberhausen Feuerwehr Anschlussbedingungen für digitale Gebäudefunkanlagen Anschlussbedingungen für digitale anlagen Diese technische Richtlinie der beschreibt die Anforderungen, die an eine anlage gestellt werden. Sie gilt für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen.

Mehr

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Fachbereich Feuerwehr Feuerwache 1 Sodinger Straße 9 44623 Herne Herr Scheer Telefon: 0 23 23 / 16 52 25 E-mail: winfried.scheer@herne.de Frau Kläne Telefon: 0 23 23 / 16 52 81 E-mail: sylvia.klaene@herne.de

Mehr

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Fachbereich Feuerwehr Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Feuerwache 1 Sodinger Straße 9 44623 Herne Herr Scheer 0 2323 / 16 5225 winfried.scheer@herne.de Frau Kläne 0 2323 / 16 5281 sylvia.klaene@herne.de

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011

Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Projektgruppe Digitalfunk BOS des Landes Sachsen-Anhalt Gliederung 1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS

Mehr

Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis

Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis Fachdienst 20 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis Herausgeber: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst 20 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz

Mehr

TR-Gebäudefunk. AGBF - Bund - Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen. Seite 1

TR-Gebäudefunk. AGBF - Bund - Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen. Seite 1 Seite 1 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. Werner Thon

Mehr

Technische Anschlussbestimmungen

Technische Anschlussbestimmungen Der Landrat Technische Anschlussbestimmungen für die Planung und Errichtung von Gebäudefunkanlagen (TAB Gebäudefunk) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Vorbemerkung... 3 2 Begriffsbestimmung...

Mehr

Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen. (TB-GebF)

Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen. (TB-GebF) Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen in den Bereichen der Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie der kreisfreien Stadt Rosenheim (TB-GebF) Inhalt: 1. Gültigkeit 2. Vorbemerkungen 3. Gesetzliche

Mehr

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.

Mehr

Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS

Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften

Mehr

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de

Mehr

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben

Mehr

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA)

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) B.A.S.E. GmbH - Kurt Sengmüller 1 1. Forderung aus dem LV oder Leistungsbeschreibung Auszüge aus aktuellen Leistungsverzeichnissen

Mehr

Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v.

Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v. Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v. 1 Übersicht Anwendungsbereiche Anforderungen an Bestandteile Planung/Projektierung Montage/Installation Inbetriebsetzung Betrieb

Mehr

Fristgemäßes Prüfen und Warten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Fristgemäßes Prüfen und Warten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Willibald Lang Fristgemäßes Prüfen und Warten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Organisationshilfen für ein optimales Sicherheitsund Instandhaltungsmanagement Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg

Mehr

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen

Mehr

HINTER DIE KULISSE HEAD EIN BLICK SUBHEAD. Flexibel: Qualitativ: Sicher: Persönlich: Normativ Direkt vom zertifizierten Hersteller

HINTER DIE KULISSE HEAD EIN BLICK SUBHEAD. Flexibel: Qualitativ: Sicher: Persönlich: Normativ Direkt vom zertifizierten Hersteller HEAD SUBHEAD EIN BLICK HINTER DIE KULISSE Flexibel: Persönlich: Sicher: Qualitativ: Effizienz, Schnelligkeit und Flexibilität in der Abwicklung von Aufträgen Partnerschaftliche Beratung Individuelle Hilfestellung

Mehr

Seminar - Digitaler Objektfunk. KaiTec. Planung, Beantragung, Realisierung von digitalen Objektfunkanlagen

Seminar - Digitaler Objektfunk. KaiTec. Planung, Beantragung, Realisierung von digitalen Objektfunkanlagen KaiTec Ingenieurleistungen für Nachrichten- und Übertragungstechnik GmbH Seminar - Digitaler Objektfunk Planung, Beantragung, Realisierung von digitalen Objektfunkanlagen Seminartermine: 16. März 2017

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für digitale Objektfunkanlagen. (TAB-ObjF)

Technische Anschlussbedingungen für digitale Objektfunkanlagen. (TAB-ObjF) Technische Anschlussbedingungen für digitale Objektfunkanlagen in den Bereichen der Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie der kreisfreien Stadt Rosenheim (TAB-ObjF) Inhalt: 1. Vorwort 2. Feststellung

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Normative Anforderungen zum Betrieb von PV-Systemen

Normative Anforderungen zum Betrieb von PV-Systemen B2 Normative Anforderungen zum Betrieb von PV-Systemen Dipl.-Ing. Torsten Hoffmann OBO Bettermann GmbH & Co.KG Hüingser Ring 52; D-58710 Menden Tel.: +49 (0) 2373 / 89-1607 hoffmann.torsten@obo.de www.obo.de

Mehr

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen 1 Grundsätzliches Gemäß 15 (1) LBauO müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und

Mehr

Fachempfehlung. des Fachausschusses Technik. der deutschen Feuerwehren

Fachempfehlung. des Fachausschusses Technik. der deutschen Feuerwehren Anlage 3 zur Fachempfehlung Nr. 1 vom 12. Januar 2012 Musteranforderungen für Objektfunk im BOS- Digitalfunk Anlage 3: Objektversorgung mit 1 x TMO und 3 x DMO (Typ 1A) Dieses Merkblatt gibt allgemeine

Mehr

Stadt Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz

Stadt Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz Stadt Lübbenau/Spreewald OT Zerkwitz 18.10.2012 Digitalfunk BOS Brandenburg Bundesweit Einheitlich Sicher Fotos v.l.n.r: 1) bigman (photocase.de) 2) + 3) Fotograf Michael Richter 4) aireye (feuerwehr-doku.de)

Mehr

Stadt Grevenbroich Die Bürgermeisterin

Stadt Grevenbroich Die Bürgermeisterin Stadt Grevenbroich, FB 37 - Feuerwehr Technische Anschlussbedingungen (TAB) Stadt Grevenbroich Die Bürgermeisterin Stadt Grevenbroich Die Bürgermeisterin 41515 Grevenbroich Fachbereich 37 Feuerwehr TECHNISCHE

Mehr

Richtlinien zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen im Rems-Murr-Kreis

Richtlinien zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen im Rems-Murr-Kreis Landratsamt Rems-Murr-Kreis Brandschutzdienststelle Baurecht, vorbeugender Brandschutz Stuttgarter Str. 110 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2805 Fax: -2418 E-mail: j.bruckner@rems-murr-kreis.de Richtlinien

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Der Digitalfunk BOS. Uwe Stöhr Referatsleiter B I 3 - Grundsätze des Betriebs, BDBOS. Berlin, 10. September 2015. www.bdbos.bund.

Der Digitalfunk BOS. Uwe Stöhr Referatsleiter B I 3 - Grundsätze des Betriebs, BDBOS. Berlin, 10. September 2015. www.bdbos.bund. Der Digitalfunk BOS Uwe Stöhr Referatsleiter B I 3 - Grundsätze des Betriebs, BDBOS Berlin, 10. September 2015 Inhalt Infrastrukturkomponenten Funkversorgung Redundanz Netznutzung Die nächsten Schritte

Mehr

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie

Mehr

Technische Bedingungen für digitale Objektfunkanlagen im Landkreis Fürstenfeldbruck (TB OF)

Technische Bedingungen für digitale Objektfunkanlagen im Landkreis Fürstenfeldbruck (TB OF) Kreisbrandinspektion Fürstenfeldbruck Technische Bedingungen für digitale Objektfunkanlagen im Landkreis Fürstenfeldbruck (TB OF) Herausgeber: Landkreis Fürstenfeldbruck Kreisbrandinspektion Münchner Straße

Mehr

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Inhalt 1 Begriffsbestimmung und Zweck... 2 2 Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Kennzeichnung

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht

Mehr

Richtlinien der Feuerwehr Offenburg zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

Richtlinien der Feuerwehr Offenburg zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Richtlinien der Feuerwehr Offenburg zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Feuerwehr Offenburg Seite 1 Stadt Offenburg Fachbereich Bauservice Brand- und Zivilschutz Am Kestendamm

Mehr

Technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von FeuerwehrGebäudefunkanlagen. im Stadtgebiet Erlangen

Technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von FeuerwehrGebäudefunkanlagen. im Stadtgebiet Erlangen Technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von FeuerwehrGebäudefunkanlagen im Stadtgebiet Erlangen Ausgabe Stand 01.08.201 Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker

Mehr

Teilnahmeregelung für den. Netzabschnitt

Teilnahmeregelung für den. Netzabschnitt Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, und vertreten durch im Folgenden Teilnehmer wird folgende Vereinbarung

Mehr

Richtlinie Gebäudefunk der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven

Richtlinie Gebäudefunk der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven Richtlinie Gebäudefunk der Feuerwehr Bremen und der Für... (Bezeichnung der Baulichen Anlage) ist eine Gebäudefunkanlage zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr (Feuerwehr- Gebäudefunk) erforderlich. Bei

Mehr

Richtlinien der Feuerwehr Hannover über. Gebäudefunkanlagen

Richtlinien der Feuerwehr Hannover über. Gebäudefunkanlagen Richtlinien der Feuerwehr Hannover über Gebäudefunkanlagen Stand: 01.03.2012 Tel.: 0511 / 912 0 Fax.: 0511 / 912 1500 Erstellt: OE 37.10 und 37.42 Inhalt 1. Allgemeines 2. Ortsfeste Sende und Empfangsanlagen

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Anlagenarten und deren Abnahmen

Anlagenarten und deren Abnahmen Anlagenarten und deren Abnahmen Erfahrungsaustausch für VdS - anerkannte Errichter von Brandmeldeanlagen in Hamburg am 28. Februar 2012 Frank Döhler Anlagenarten und deren Abnahme Überblick Bestimmungen

Mehr

Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Errichtungsrichtlinie

Feuerwehr-Gebäudefunkanlage Errichtungsrichtlinie Errichtungsrichtlinie Stand: August 2005 1. Grundsätzliche Forderungen Die funktechnische Forderung einer Gebäudefunkanlage stellt eine bauaufsichtliche Forderung dar. Bauliche Anlagen müssen gemäß 15

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Modulares Gehäusesystem zum Einbau von Brandmeldeanlagen ESSER: Kompetenz ist eine sichere Grundlage Im technischen Brandschutz gelten hohe Sicherheitsstandards.

Mehr

Einweisung. Landeshauptstadt Potsdam. Digitalfunk. Fachbereich Feuerwehr 1

Einweisung. Landeshauptstadt Potsdam. Digitalfunk. Fachbereich Feuerwehr 1 Einweisung Landeshauptstadt Potsdam 09.08.2014 1 2003 - Beschluss zur schrittweisen Einführung eines bundeseinheitlichen s 2004 - Dachvereinbarung von Bund und Ländern - Erarbeitung der technischen Standards

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Landkreis Freudenstadt (Stand 04.2012) 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Technische Unterlagen 2. Allgemeine Anforderungen 3. Zuständige Stellen 4. Installation

Mehr

Feuerwehr- Gebäudefunk

Feuerwehr- Gebäudefunk TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR GEBÄUDEFUNKANLAGEN DER FEUERWEHR METTMANN (TAB GF) Feuerwehr- Gebäudefunk Freiwillige Feuerwehr Mettmann Laubacher Straße 14 40822 Mettmann Stand 08/2016 1 Grundsätzliches

Mehr

Technische Aufschaltbedingungen

Technische Aufschaltbedingungen Landkreis Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Integrierte Leitstelle Emmendingen Stand: 1. Januar 2011 Landratsamt Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen

Mehr

ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU

ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2

Mehr

Technische Anschluss-Bedingungen für. Objektfunkanlagen. der Berufsfeuerwehr Regensburg

Technische Anschluss-Bedingungen für. Objektfunkanlagen. der Berufsfeuerwehr Regensburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz Technische Anschluss-Bedingungen für Objektfunkanlagen der Berufsfeuerwehr Regensburg 2 Inhalt 1. Vorwort Seite 3 2. Feststellung des Bedarfs einer Objektfunkanlage

Mehr

Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden

Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden Fernmeldeausschuss Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden (BOS in Gebäuden) Der Fernmeldeausschuss des AMEV informiert über die Ablösung des analogen

Mehr

Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen

Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Labor S1: Stand: 19.02.2001 Die entsprechen denen anderer biologischer Labore! Die Brandlast ist zu minimieren. 1 Kennzeichnung Kennzeichnung als "Gentechnik-

Mehr

Beschulung der Endanwender im Digitalfunk. - Betriebliche Grundlagen -

Beschulung der Endanwender im Digitalfunk. - Betriebliche Grundlagen - Beschulung der Endanwender im Digitalfunk - Betriebliche Grundlagen - Folie: 1 Themenübersicht Betriebsorgane Dokumentation der Einsatzkommunikation Sicherheitsmanagement Service- und Logistik Folie: 2

Mehr

Zentralveranstaltung. Referent: Michael Buschmann. esser-effeff alarm GmbH Dieselstraße Neuss www. esser-effeff-alarm.com. Dipl. Ing.

Zentralveranstaltung. Referent: Michael Buschmann. esser-effeff alarm GmbH Dieselstraße Neuss www. esser-effeff-alarm.com. Dipl. Ing. Referent: Dipl. Ing. Michael Buschmann Zentralveranstaltung 2002 / Seite 1 esser-effeff alarm GmbH Dieselstraße 2 41469 Neuss www. esser-effeff-alarm.com Sanktionen und Vorteile der Deutschen Industrie

Mehr

M e r k b l a t t. des Landkreises Nordvorpommern für Brandmeldeanlagen die auf die Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet. -Aufschaltbedingungen -

M e r k b l a t t. des Landkreises Nordvorpommern für Brandmeldeanlagen die auf die Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet. -Aufschaltbedingungen - M e r k b l a t t des Landkreises Nordvorpommern für Brandmeldeanlagen die auf die Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet werden -Aufschaltbedingungen - Für die einheitliche Errichtung von Brandmeldeanlagen

Mehr

Richtlinie. für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen. im Landkreis Ravensburg

Richtlinie. für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen. im Landkreis Ravensburg Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Landkreis Ravensburg Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Brand- und Katastrophenschutz Friedenstraße 6 88212 Ravensburg gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Sonderräder und Reifen

TEILEGUTACHTEN. Sonderräder und Reifen Blatt: 1 von 4 TEILEGUTACHTEN über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang Sonderräder

Mehr

AMEV BOS Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden

AMEV BOS Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden BOS 2017 Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen 2 BOS 2017 Bauliche Maßnahmen

Mehr

Erfahrungsbericht Brandschutz

Erfahrungsbericht Brandschutz Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften

Mehr

Allgemeine Anforderungen an Gebäudefunkanlagen

Allgemeine Anforderungen an Gebäudefunkanlagen Merkblatt 8 Gebäudefunk Feuerwehr Allgemeine Anforderungen an Gebäudefunkanlagen Dieses Merkblatt gibt allgemeine Hinweise für die Einrichtung von Gebäudefunkanlagen, die im BOS 1 -Digitalfunknetz betrieben

Mehr

Richtlinien der Feuerwehr Osnabrück über Objektfunkanlagen

Richtlinien der Feuerwehr Osnabrück über Objektfunkanlagen Richtlinien der Feuerwehr Osnabrück über Objektfunkanlagen Inhalt 1. Allgemeines 2. Ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen 3. Unabhängige Stromversorgung (USV) 4. Antenneneinrichtung im Gebäude 5. Außenantenne

Mehr

Teilnehmerunterlage BOS-Sprechfunker. 2. Rechtliche Grundlagen

Teilnehmerunterlage BOS-Sprechfunker. 2. Rechtliche Grundlagen 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Im Einsatzdienst ist die sprachliche Verständigung unerlässlich. Zur Übermittlung von Nachrichten über weite Strecken bedienen sich die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Mehr

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2 Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola

Mehr

Kleine Ursache große Wirkung Typische Planungs- und Installationsfehler bei Brandmeldeanlagen

Kleine Ursache große Wirkung Typische Planungs- und Installationsfehler bei Brandmeldeanlagen Brandschutzakademie Berlin Kleine Ursache große Wirkung Typische Planungs- und Installationsfehler bei Brandmeldeanlagen Sascha Puppel Master Professional of Technical Management Erkelenz - Berlin Öffentlich

Mehr

der euromicron Gruppe

der euromicron Gruppe telent - ein Unternehmen der euromicron Gruppe Kampfansage an die Funkstille Tunnel- und Gebäudeversorgung für das BOS-Digitalfunknetz die nächste große Herausforderung für Betreiber von Liegenschaften

Mehr

Technische Richtlinie

Technische Richtlinie Technische Richtlinie Errichten und Betreiben von BOS-Gebäudefunkanlagen Datum: Änderung: Name: Index: 01.03.2013 Erstellung F. Eichin 1 03.06.2015 Überarbeitung R. Peuker 2 17.05.2017 redaktionelle Anpassung

Mehr

Technische Bedingungenn für Objektfunkanlagen im Schutzbereich der Feuerwehr Nürnberg (TB-OF)

Technische Bedingungenn für Objektfunkanlagen im Schutzbereich der Feuerwehr Nürnberg (TB-OF) Feuerwehr Technische Bedingungenn für Objektfunkanlagen im Schutzbereich der Feuerwehr Nürnberg (TB-OF) Version 1.4 Herausgeberin: Stadt Nürnberg Feuerwehr Funktechnik Regenstraße 4 90451 Nürnberg Tel.:

Mehr

Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele?

Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele? Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele? Grundlagen und Maßnahmen zur Entrauchung von Räumen Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Detmold Rauchgasbildung

Mehr

Technische Richtlinie. zum Errichten und Betreiben von. Gebäudefunkanlagen

Technische Richtlinie. zum Errichten und Betreiben von. Gebäudefunkanlagen STADT PFORZHEIM Feuerwehr Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Stadt Pforzheim, Feuerwehr, Habermehlstraße 77, 75172 Pforzheim Hauptfeuerwache Habermehlstraße 77 Technische Richtlinie zum Errichten und

Mehr

Anforderungen an eine Gebäude-/ Tunnelfunkanlage für den Bereich der Feuerwehr Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid Der Bürgermeister

Anforderungen an eine Gebäude-/ Tunnelfunkanlage für den Bereich der Feuerwehr Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid Der Bürgermeister Anforderungen an eine Gebäude-/ Tunnelfunkanlage für den Bereich der Feuerwehr Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid Der Bürgermeister Feuerwehr und Rettungsdienst Gebäude-/Tunnelfunkanlagen Seite 1 Stand 05/2011

Mehr

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz

Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Photovoltaik: Vorbeugender Brandschutz Anforderungen an den Brandschutz bei PV eine rechtliche und feuerwehrtaktische Erläuterung 1 Gliederung Nachschlagewerke Brandschutzgerechte Planung & Errichtung

Mehr

MLAR / LAR / RbALei MLAR

MLAR / LAR / RbALei MLAR PUK-WERKE KG MLAR MLAR Begriffe: MLAR = Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) -Fassung November 2005- Bauaufsichtlich in

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen (TAB-GFA)

Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen (TAB-GFA) Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen (TAB-GFA) Stand: 1. Februar 2017 Impressum Herausgeber Landratsamt Amt 43 Katastrophenschutz/Feuerlöschwesen

Mehr

Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW

Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 29.10.2015 Prof. Dr.-Ing. Michael Reick Kreisoberbrandrat Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 43 (1) Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich, 43 (2) geeignete Fachplaner Beiträge 47 Baurechtsbehörden

Mehr

Feuerwehr Offenbach. Merkblatt

Feuerwehr Offenbach. Merkblatt Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Gebäudefunkanlagen für Feuerwehren Stand 10/2007 Merkblatt Gebäudefunkanlagen für Feuerwehren Seite 2 von 10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines...

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Ein Vortrag des Bundesverbandes. Gebündelte Kompetenz im Objektfunk

Ein Vortrag des Bundesverbandes. Gebündelte Kompetenz im Objektfunk Ein Vortrag des Bundesverbandes Gebündelte Kompetenz im Objektfunk Migration Analog Migration Umzug Migration (von latein. migratio (Aus-)Wanderung, ) Digital 12.06.2012 BOD e.v. /Herterich 2 Vorstellung

Mehr

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen) REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 07.03.2014 - Az.: 16-0268.5-0 Urheberrechte: 2014 Regierungspräsidium

Mehr

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien TAR ILS BA-FO zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen im ILS-Bereich Bamberg-Forchheim in Stadt Bamberg

Mehr

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung

Mehr

Historie und Übersicht der Fachempfehlungen

Historie und Übersicht der Fachempfehlungen Historie und Übersicht der Fachempfehlungen Lfd. Nr. Veröffentlichung am / in Titel 1997 1 1997 Hilfeleistung mit dem First-Responder-System durch Angehörige der Feuerwehren 1999 1 1999 Kortisonhaltige

Mehr

Prüfungsfragen mit Antworten

Prüfungsfragen mit Antworten Prüfungsfragen mit Antworten zur Auswahl für das Elektroinstallateur-Handwerk Gerd A. Scherer Heinz Haufe (fachliche Beratung) Berufliches Aufbauwissen Elektrotechnik MEISTER + TECHNIKER + INGENIEURE 5.

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr. Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer

Mehr

Bundesstadt Bonn. Feuerwehr und Rettungsdienst

Bundesstadt Bonn. Feuerwehr und Rettungsdienst Bundesstadt Bonn Feuerwehr und Rettungsdienst Technische Bedingungen zur Errichtung von Feuerwehr - Objektfunkanlagen für die Nutzung durch die Feuerwehr Bonn Stand: 01.06.2016 TB FW-Objektfunkanlagen

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Brandschutz für Kabel und Leitungen Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 2., völlig neu bearbeitete Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz

Mehr

Bedinqunqen für die Aufschaltunq von Brandmeldeanlaqen bei der städtischen Feuerwehr Kaiserslautern (Stand: Juli 04).

Bedinqunqen für die Aufschaltunq von Brandmeldeanlaqen bei der städtischen Feuerwehr Kaiserslautern (Stand: Juli 04). U niversitätsstadt Kaiserslautern Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz Bedinqunqen für die Aufschaltunq von Brandmeldeanlaqen bei der städtischen Feuerwehr Kaiserslautern

Mehr

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 A. Begründung: a) Allgemeines Die geltende Betriebs-Verordnung richtet sich einerseits an Betreiberinnen und Betreiber bestimmter baulicher

Mehr