Firma = Name, unter dem der Träger das Unternehmensvermögen verwaltet

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Firma = Name, unter dem der Träger das Unternehmensvermögen verwaltet"

Transkript

1 Firma = Name, unter dem der Träger das Unternehmensvermögen verwaltet Unternehmensve rmögen Träger = Inhaber des Vermögens = natürliche Person, juristische Person oder (teil-)rechtsfähige Personengesellschaft

2 OHG Entstehung/Umwandlung 1. Entstehung: a) 105 HGB: Vereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Zweck = Betrieb eines Handelsgewerbes (I) oder - Eintragung in das Handelsregister (II). b) 123 HGB - Eintragung in das Handelsregister (I) - Geschäftsaufnahme II = Zustimmung aller Gesellschafter. 2. Zu einem Einzelkaufmann tritt ein Partner hinzu. -> Entstehung einer OHG nach 105 I, 123 II HGB. -> Haftung des Neueintretenden für die Altschulden: 28 HGB 3. Von zwei Partnern beendet einer seine Tätigkeit. -> Untergang der OHG, weil 105 HGB nicht mehr gewahrt. -> Der Verbleibende wird Rechtsnachfolger der OHG (Universalsukzession), arg. e 140 I 2 HGB.

3 Fall 7 A) X und Y sind jeweils zur Hälfte Inhaber der im Handelsregister eingetragen Filmproduktionsfirma Alcona Productions OHG (A); jeder von ihnen hat Einzelvertretungsmacht. Dies ist im Handelsregister eingetragen. Am verkaufen beide das Unternehmen an den Produzenten Z, der es unter der Firma Alcona Entertainment (A2) betreibt. X verbleibt für eine Übergangszeit im Geschäft, um die neue Mannschaft einzuarbeiten. Nach außen soll er dabei nicht mehr in Erscheinung treten. Eintragungen zum Handelsregister hat Z wegen chronischer Arbeitsüberlastung noch nicht eingeleitet. Am engagiert X indes aufgrund eines besonders günstigen Angebots spontan die Sängerin M für einen Kurzauftritt in der von A2 produzierten Show (Gagenforderung ). Nachdem die A2 den zum vereinbarten Vorschuss nicht geleistet hat, fragt M, ob Z für die im Konzertvertrag vereinbarte Vertragsstrafe i.h.v verantwortlich ist. Z verneint den Anspruch dem Grunde nach und beantragt vorsorglich Herabsetzung der Vertragsstrafe.

4 Lösung Fall 7 (1) A. Anspruch auf die Vertragsstrafe: M gegen Z aus 341 I BGB. Vereinbarung nach 341 I BGB? Problem: Vertretung des Z durch X? 1. Eigene WE des X. 2. Problem: Im Namen des Z ( 164 Abs. 2 BGB). Handeln für einen Betrieb: Vertretung des jeweiligen Betriebsinhabers. Problem: Wechsel der Inhaberschaft auf Z noch nicht eingetragen und daher nicht erkennbar ( 15 Abs. 1, 31 Abs. 1 HGB: eintragungspflichtige Tatsache). Aber: Rechtslage. Lehre vom Wahlrecht: Berufung auf die wahre

5 Lösung Fall 7 (2) 3. Vertretungsmacht des X? a) Vertretungsmacht des X für Z? 133, 157 BGB: Vertretungsmacht nach 54 Abs. 1 dritte Variante HGB? Nein: X sollte nicht nach außen in Erscheinung treten, sondern nur intern bei der Einarbeitung helfen. b) 15 I HGB? HGB: Die Änderung der Vertretungsmacht eines Gesellschafters ist eine eintragungspflichtige Tatsache. - in Angelegenheiten des Z? Bezeichnet ist damit Person, die durch die Eintragung einen Rechtsvorteil hat. Dies ist hier nicht Z; denn die Vertretungsmacht bezog sich auf die OHG von X und Yund nicht auf Z => (-) Zwischenergebnis: 15 I HGB ist nicht anwendbar. X hatte keine Vertretungsmacht für Z.

6 Lösung Fall 7 (3) II. K gegen Z aus 341 Abs. 1 BGB i.v.m. 25 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 HGB. 1. Vereinbarung zwischen A-OHG und M nach 341 Abs. 1 BGB? a) X hat eine eigene Willenserklärung abgegeben. b) Handeln für einen Betrieb Problem: Hier für Betrieb der A (Inhaber = die OHG aus X und Y) und nicht der A1 (Inhaber = Z) gehandelt. Allerdings: Z kann sich mglw. wegen 15 I HGB nicht auf den Inhaberwechsel berufen. aa) Inhaberschaft an der Firma ist nach 31 Abs. 1 HGB eine eintragungspflichtige Tatsache bb) Ist (auch) in Angelegenheiten des Z einzutragen cc) Handelsregister schweigt und M hat keine positive Kenntnis. => Zugunsten der M ist davon auszugehen, dass X für den Betrieb der A (Inhaber = OHG aus X und Y) gehandelt hat.

7 Lösung Fall 7 (4) c) X müsste Vertretungsmacht für die A gehabt haben. Vertretungsmacht besteht für den OHG-Gesellschafter typischerweise nach 125 Abs. 1 HGB? Problem: Die A-OHG ist als solche untergegangen und existiert höchstens noch als GbR nach 705 ff. BGB (identitätswahrender gesetzlicher Rechtsformwechsel) Wiederum: 15 Abs. 1 aa) Eintragungspflichtige Tatsache ( 107 HGB = Änderung der Vertretungsmacht des OHG-Gesellschafters; kein Fall der Auflösung nach 143 ivm. 131 HGB) bb) in Angelegenheiten der A und damit von X und Y einzutragen. cc) Handelsregister schweigt und M hat keine Kenntnis. => X hatte Vertretungsmacht d) Zwischenergebnis: Zugunsten des M ist von einer Vereinbarung zwischen ihm (M) und der A nach 341 Abs. 1 BGB.

8 Lösung Fall 7 (5) 2. Haftung des Z nach 25 Abs. 1 Satz 1 HGB? a) Erwerb eines Handelsbetriebs unter Lebenden (+) b) Fortführung der Firma der A ( 17 HGB)? Problem: Firmenkern hier fortgeführt (Kontinuitätstheorie) c) Problem: Forderung wurde im Handelsbetrieb des alten Inhabers A gegründet. 15 Abs. 1 HGB i.v.m. 31 Abs. 1 HGB. d) Z haftet folglich nach 25 Abs. 1 Satz 1 HGB. 3. Herabsetzung der Vertragsstrafe nach 343 BGB? Scheidet aus wegen 348 HGB. 4. Ergebnis: Der Anspruch besteht.

9 Fall 7 - Variante Im Zusammenhang mit dem Erwerb stellt sich für Z eine weitere wichtige Frage: Die A hatte ihre Show in einem Produktionsstudio hergestellt, das von P gepachtet worden war. Pächter war nach dem Ausscheiden des Y allein X. Anlässlich des Studiokaufs wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, weil X und Z davon ausgingen, dass der Studiovertrag, der noch 5 Jahre laufen soll, mitverkauft sei. P hingegen bietet Z einen neuen Vertrag mit deutlich höherer Pacht an. Wie ist die Rechtslage?

10 Lösung Fall 7 - Variante Übergang des Pachtvertrages nach 581 BGB über 25 Abs. 1 Satz 2 HGB analog? 25 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht unmittelbar anwendbar, da nach h.m. keine Legalzession. Hier: Keine Zession, sondern Frage nach Vertragsübergang kraft Gesetzes. Wegen Wertung der 414 f. BGB nicht ohne Zustimmung der Vertragsgegenseite (h.m.). Gegenauffassung (K. Schmidt, Lieb): Schutz der Kontinuität des Unternehmens, Rechtsgedanke aus 25 Abs. 1 Satz 2 HGB.

11 Zahlungsdienstevertrag Beispiel: An einem Geldausgabeautomaten werden Euro vom Konto des K abgehoben. Seiner Bank B gegenüber behauptet K, er habe kurze Zeit vorher seine ec-karte verloren und konnte dies nicht mehr rechtzeitig melden. 3 Erklärungsmöglichkeiten: 1. K hat das Geld selbst abgehoben = Erteilung einer Autorisierung nach 675 Abs. 1 Satz 1 BGB. Folge: Aufwendungsersatzanspruch nach 675c Abs. 1, 670 BGB (vgl. 675 u) 2. K hat die PIN gemeinsam mit der ec-karte aufbewahrt: Schadensersatz nach 675v Abs. 2 ivm. 675l Satz 1 BGB. 3. K hat den Verlust der Karte zu spät gemeldet. Hier greift eine tatsächliche Vermutung: Die PIN ist so gut verschlüsselt, dass sie nicht innerhalb von Stunden aus dem Magnetstreifen der Karte ausgelesen werden kann. Schadensersatz nach 675v Abs. 2 ivm. 675l S. 2 BGB

12 Fall 8 (1) (BGH, XI ZR 243/13, BB 2015, 2065, Rn. 17 ff.): Victoria (V) hat Kerstin (K) einen Gebrauchwagen verkauft. Vereinbart ist ein Kaufpreis ihv aus 433 Abs. 2 BGB. K mindert den Kaufpreis wegen eines angeblichen Mangels nach 437 Nr. 2, 441 BGB auf V bestreitet hingegen das Vorliegen eines Mangels und die Berechtigung der Minderung. K weist ihre Bank (B1) an, auf das von V angegebene Konto bei der Bank B2 zu überweisen und dies V mitzuteilen. B1 erledigt den Auftrag noch am selben Tag und teilt dies V telefonisch mit. Bei B2 führt man die Zahlung allerdings nicht aus. Denn das angegebene Konto lautet nicht auf V, die im Überweisungsvordruck als Zahlungsempfängerin ausgewiesen ist, sondern auf eine Hans Altmeyer GmbH. B2 meldet dies B1 und B1 benachrichtigt darauf K. K und B1 vereinbaren daraufhin, dass die Überweisung nicht ausgeführt werden soll. K überweist vielmehr den Betrag i.h.v auf ein andere Konto der V im Wege des Online-Banking. Vor Eingang des Betrages ruft V jedoch bei B1 an und fragt, wo die avisierten blieben, über deren Überweisung B1 der V Mitteilung gemacht habe. V spricht mit einem anderen Mitarbeiter der

13 Fall 8 (2) B1, der auf das Problem mit der Kontoinhaberschaft hinweist, aber von der Absprache mit K über das Nichtausführen der Überweisung nichts weiß. V erklärt, dass sie selbst Inhaberin der Firma Altmeyer sei. Nach einem Blick ins elektronische Handelsregister stellt der Mitarbeiter fest, dass dies richtig ist und führt die liegen gebliebene Überweisung nun aus. So gehen bei V zweimal ein: einmal über K direkt und einmal über B1. B1 fordert die von ihr weitergeleiteten von V heraus. Zu Recht?

14 Fall 8 (3) B1 B2 Zweite Euro K Erste Euro V

15

Zahlungsdienstevertrag (1) 2. K hat die PIN gemeinsam mit der ec-karte aufbewahrt: Schadensersatz nach 675v Abs. 2 Nr. 1 ivm. 675l Satz 1 BGB.

Zahlungsdienstevertrag (1) 2. K hat die PIN gemeinsam mit der ec-karte aufbewahrt: Schadensersatz nach 675v Abs. 2 Nr. 1 ivm. 675l Satz 1 BGB. Zahlungsdienstevertrag (1) Beispiel: An einem Geldausgabeautomaten werden 1.500 Euro vom Konto des K abgehoben. Seiner Bank B gegenüber behauptet K, er habe kurze Zeit vorher seine ec-karte verloren und

Mehr

Fall 7. I. Anspruch des M aus 341 Abs. 1 BGB gegenüber Z.

Fall 7. I. Anspruch des M aus 341 Abs. 1 BGB gegenüber Z. Fall 7 A) X und Y sind jeweils zur Hälfte Inhaber der im Handelsregister eingetragen Filmproduktionsfirma Alcona Productions OHG (A); jeder von ihnen hat Einzelvertretungsmacht. Dies ist im Handelsregister

Mehr

Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung

Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Teil 1 A. Anspruch des H gegen die E-GmbH I. Anspruch aus 433 II BGB 1. Gegen die E-GmbH H könnte einen Anspruch gegen die E-GmbH auf Zahlung des Kaufpreises

Mehr

HEX HGR SoSe 2016 Teil 6: HGB 17 37a, insbesondere 25, 27, 28

HEX HGR SoSe 2016 Teil 6: HGB 17 37a, insbesondere 25, 27, 28 HEX HGR SoSe 2016 Teil 6: HGB 17 37a, insbesondere 25, 27, 28 Fall D: Schiebung Fall E: Geballte Dogmatik Fall F: Headings are for convenience only Fall G: Kann man Geschäftsschulden nicht mitbestatten?

Mehr

IV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen. 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden

IV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen. 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden IV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden Nach 25 Abs.1 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die in dem Geschäft

Mehr

Klausurenkurs. Klausurenkurs Nr. 7. Herbstsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer/Benjamin Blum

Klausurenkurs. Klausurenkurs Nr. 7. Herbstsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer/Benjamin Blum Klausurenkurs Nr. 7 Herbstsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer/Benjamin Blum Übersicht Hauptprobleme Gewichtung! Bestimmung der richtigen Rechtsnatur der ASW 1 HGB nicht geprüft oder falsch geprüft daraus

Mehr

Fall 9: Grundlagen der KG

Fall 9: Grundlagen der KG Fall 9: Grundlagen der KG Die beiden Studenten B und K beschlossen im Januar 2007 ihr Studium in Zukunft mit der Reparatur von Fahrrädern zu finanzieren. Da beide zwar über die notwendigen technischen

Mehr

Firmenbildung. 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB

Firmenbildung. 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB Firmenbildung Grundsätze der 18 f. HGB: 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB gemäß 37a HGB muss die Firma auf Geschäftsbriefen

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

II. Inhaberwechsel 1. Dogmatik

II. Inhaberwechsel 1. Dogmatik II. Inhaberwechsel 1. Dogmatik a) Erklärungstheorie - Fortführung ist sozialtypische Erklärung, das Handelsgeschäft mit allen Aktiva und Passiva übernommen zu haben (so z. B. BGH NJW 2001, 1352). - Kritik:

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Haftung des Kommanditisten

Haftung des Kommanditisten Haftung des Kommanditisten 1. Stadium: Vollständige Haftung nach 176 HGB vom Zeitpunkt des Geschäftsbeginns der KG (Abs. 1 Satz 1) bzw. des Beitritts (Abs. 2) an bis zur Eintragung im Handelsregister.

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die Kommanditgesellschaft (KG): wenn ein Gesellschafter nur beschränkt haften will Die Kommanditgesellschaft (KG) bietet sich an, wenn ein Teil der Gesellschafter nur bis

Mehr

Beispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370

Beispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370 Beispiel 68a Die X-KG hat drei Gesellschafter: A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass allen Gesellschaftern die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht,

Mehr

1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann.

1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann. Wiss. Mitarbeiter Ass. iur. Alexander Kraus, LL.M. Wiss. Mitarbeiter RA Dr. Ludwig Griebl Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht Hinweis: Die Musterlösung der Klausur aus dem Sommersemester

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 1

Bereicherungsrecht Fall 1 K hat von V einen Gebrauchtwagen für 5.000 gekau@. Den Kaufpreis will K vereinbarungsgemäß auf das Konto der V überweisen. K autorisiert deshalb ihre Hausbank B1 nach 675j BGB mit der Überweisung und bimet

Mehr

C. Personengesellschaften

C. Personengesellschaften C. Personengesellschaften Anwendbare Vorschriften bei Personengesellschaften GbR OHG KG 161 ff. 161 Abs. 2 Teilw. analog 105 ff. HGB 105 Abs. 3 HGB 705 ff. BGB Folie 57 Begriff der OHG Gesellschaft, deren

Mehr

Auftragsbestätigung und Rechnung.

Auftragsbestätigung und Rechnung. Fall 1 Die V-GmbH will eine alte, im Betriebsvermögen stehende Anlage zum Verzinken von Schrauben veräußern, da sie die einschlägige Betriebsabteilung stillzulegen beabsichtigt. Geschäftsführer G erteilt

Mehr

Fall 2 Computerfachmann Armin (A) ist Handlungsgehilfe der Softwarefirma Baukland (B); diese spezialisiert sich auf integrierte Softwareangebote

Fall 2 Computerfachmann Armin (A) ist Handlungsgehilfe der Softwarefirma Baukland (B); diese spezialisiert sich auf integrierte Softwareangebote Fall 2 Computerfachmann Armin (A) ist Handlungsgehilfe der Softwarefirma Baukland (B); diese spezialisiert sich auf integrierte Softwareangebote (Personalverwaltung plus Consulting-Dienstleistungen kombiniert

Mehr

Hamburger Examenskurs. HEX HGR SoSe 2017 Teil 7.1: Die Prokura 48 ff. HGB

Hamburger Examenskurs. HEX HGR SoSe 2017 Teil 7.1: Die Prokura 48 ff. HGB HEX HGR SoSe 2017 Teil 7.1: Die Prokura 48 ff. HGB 1 Die Prokura, 48 ff. HGB = (weitgehende) Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt I. Erteilung nur durch Kaufleute ( 48 Abs. 1 HGB) nur durch den

Mehr

Ausgangspunkt: Firmenbeständigkeit, 21 ff.:

Ausgangspunkt: Firmenbeständigkeit, 21 ff.: Teil 1, Abschnitt 3: Firma im Rechtsverkehr ( 22 ff HGB) Ausgangspunkt: Firmenbeständigkeit, 21 ff.: Die Außendarstellung des Kaufmanns übersteht interne Veränderungen: durch Namensänderung des Kaufmanns,

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten II

Wiederholungsfragen und Antworten II Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten

Mehr

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 1 - Handelsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 10-12

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 1 - Handelsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 10-12 Wiss. Mitarbeiter Dr. Oliver Mörsdorf Institut für IPR und Rechtsvergleichung der Universität Bonn Adenauerallee 24-42 (Ostturm), Zimmer 312, 53113 Bonn Tel.: 0228/737979 Fax: 0228/737980 Email: oliver.moersdorf@uni-bonn.de

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Jura Online - Fall: Die Gartenmöbel-KG - Lösung

Jura Online - Fall: Die Gartenmöbel-KG - Lösung Jura Online - Fall: Die Gartenmöbel-KG - Lösung Teil 1 L könnte gegen F einen Anspruch auf Zahlung der Euro 300.000,- aus 433 II BGB i.v.m. 171 I HGB haben. Ein solcher setzte voraus, dass eine Gesellschaftsverbindlichkeit

Mehr

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze Teil I: I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Voraussetzung ist wirksamer Vertragsschluss, also zwei übereinstimmende

Mehr

Fall 9 Sammlers Leid

Fall 9 Sammlers Leid Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 9 Sammlers Leid Teil 1 A.Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Übereignung der Briefmarkensammlung gemäß 433 I 1 BGB VSS:

Mehr

Fall 9.2: Grundlagen der KG

Fall 9.2: Grundlagen der KG Fall 9.2: Grundlagen der KG A, B und C betreiben eine Kfz-Werkstatt in der Rechtsform einer OHG, unter der Firma Repair-OHG. Da das Geschäft gut läuft, bietet sich im Januar 2010 ein alter Freund des A

Mehr

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 4: Gesellschaften Entstehen und Vergehen

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 4: Gesellschaften Entstehen und Vergehen Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 4: Gesellschaften Entstehen und Vergehen GbR, 705 Vertrag Formfrei, soweit nicht Grundstück oder GmbH-Anteile eingelegt werden Gemeinsamer

Mehr

Anschauungsfälle zur Publizität des Handelsregisters ( 15 HGB)

Anschauungsfälle zur Publizität des Handelsregisters ( 15 HGB) Universität Potsdam Juristische Fakultät Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Handels- und Gesellschaftsrecht Anschauungsfälle zur Publizität des Handelsregisters ( 15 HGB) Zu 15 I und II HGB (negative Registerpublizität)

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Fall : Der Handelskauf

Fall : Der Handelskauf Fall : Der Handelskauf F betreibt eine Boutique in Köln auf der Ehrenstraße. Sie bietet ihren Kunden dort überwiegend Jeanswaren an. Sie ist im Handelsregister als Kauffrau eingetragen. Ihre Ware bezieht

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht HR 3: Unternehmenspublizität 1 Unternehmenspublizität Handelsregister und Unternehmensregister 8 ff. HGB Firma 17 ff. HGB Rechnungslegung 238 ff. HGB 2 I. Handels- und Unternehmensregister

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,

Mehr

Schema: Gründungsstadium der GmbH und Haftungsverhältnisse

Schema: Gründungsstadium der GmbH und Haftungsverhältnisse Schema: Gründungsstadium der GmbH und Haftungsverhältnisse Notarieller Abschluss Not. Abschluss GV ( 2 I GmbHG) Eintragung ( 13 I GmbHG) GründungsV = Errichtung = Entstehung Zeitpfeil Fragen Vorgründungsgesellschaft

Mehr

HEX HGR SoSe 2017 Teil 5: HGB 15 Absatz 3

HEX HGR SoSe 2017 Teil 5: HGB 15 Absatz 3 HEX HGR SoSe 2017 Teil 5: HGB 15 Absatz 3 Fall C: Ein Schussel im Handelsregister Fall C Abwandlung: Gibt Schussel und Schussel Dussel? 1 Fall C: Ein Schussel im Handelsregister (Sachverhalt) A, B und

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der

Mehr

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB.

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Lösung Fall 19: Das Berliner Grundstück Teil II A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück unrichtig

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis

Mehr

Jura Online - Fall: Die Unternehmensnachfolge - Lösung

Jura Online - Fall: Die Unternehmensnachfolge - Lösung Jura Online - Fall: Die Unternehmensnachfolge - Lösung Ausgangsfall A. Anspruch L gegen E L könnte einen Anspruch gegen E aus 433 II BGB auf Zahlung von EUR 2.500,- haben. I. Anspruch entstanden Ein Anspruch

Mehr

Jura Online - Fall: Gesellschafter müsste man sein - Lösung

Jura Online - Fall: Gesellschafter müsste man sein - Lösung Jura Online - Fall: Gesellschafter müsste man sein - Lösung Ausgangsfall A. Anspruch des H gegen die OHG gemäß 433 II BGB i.v.m. 124 I HGB H könnte einen Anspruch gegen die G1&Co. OHG auf Zahlung des Kaufpreises

Mehr

Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 48)

Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 48) Charakterisierung der Kollektivgesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 48) Haftung

Mehr

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung Problemfelder Wer vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten? Achtung:

Mehr

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags

Mehr

Fall 3 Die K-GmbH führt am Bewerbungsgespräche; gesucht wird ein neuer Prokurist. G, der Geschäftsführer der K lässt T bereits nach wenigen

Fall 3 Die K-GmbH führt am Bewerbungsgespräche; gesucht wird ein neuer Prokurist. G, der Geschäftsführer der K lässt T bereits nach wenigen Fall 3 Die K-GmbH führt am 1.10.2010 Bewerbungsgespräche; gesucht wird ein neuer Prokurist. G, der Geschäftsführer der K lässt T bereits nach wenigen Minuten wissen, dass er versungen habe und sich keine

Mehr

Lösung: Zusatzfall LG Detmold

Lösung: Zusatzfall LG Detmold Fall LG Detmold 3. Ha&et die 17jährige S5, die auf der Vollversammlung war, aus ihrem Taschengeld die 35 bestricen hat, das ihr zur freien Verfügung überlassen war, und sich eifrig um die AusstaCung des

Mehr

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.

Mehr

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung Frage: Ansprüche K gegen C A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB I. Unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen K und C

Mehr

2. Der Kann-Kaufmann. Nach 2 S.3 HGB kann der Gewerbetreibende seine Eintragung wieder löschen lassen.

2. Der Kann-Kaufmann. Nach 2 S.3 HGB kann der Gewerbetreibende seine Eintragung wieder löschen lassen. 2. Der Kann-Kaufmann Wer einen Geschäftsbetrieb betreibt, der kaufmännische Einrichtungen nicht erfordert, kann nach 2 S.1 HGB zum Kaufmann werden, indem er seine Eintragung im Handelsregister herbeiführt.

Mehr

FALL 7. Heizungsbau Hollinger. Gliederung

FALL 7. Heizungsbau Hollinger. Gliederung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Prof. Dr. Holger Peres Examensrepetitorium Zivilrechtliche Nebengebiete (Lehrstuhl Prof. Dr. Breidenbach) Sommersemester 2015 FALL 7 Heizungsbau Hollinger Gliederung

Mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51952 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhalt: 1. Entstehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 2 2.

Mehr

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht Fall 21: Gesellschaftsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Wandel Fall 22: Unterm Schwert wie Damokles 1 Ansprüche/Rechte der Gesellschaft* GbR OHG KG Beitrag 705

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 10: Speziell HGB 366

HEX HGR SoSe 2015 Teil 10: Speziell HGB 366 HEX HGR SoSe 2015 Teil 10: Speziell HGB 366 Fall H: Und tschüss! Fall H Abwandlung: Glück im Unglück? Fall 8: Von Gabelstaplern und Hochstaplern Fall 9: Nomen est omen: Herr Linke 1 Fall H: Und tschüss!

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Fall 7. Überblick: Ansprüche des EBV

Fall 7. Überblick: Ansprüche des EBV Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 7 Lösungsskizze Überblick: Ansprüche des EBV Eigentümer gegen Besitzer Herausgabe des Eigentums 985 BGB Schadensersatz

Mehr

Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse

Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse Teil a) A. Anspruch des E gegen X auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB E könnte gegen X einen Anspruch auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB haben. Dazu müsste

Mehr

Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, Handelsrecht, KE 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1

Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, Handelsrecht, KE 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1 Gliederung1 Fall A. Anspruch des B gegen M auf Rückgabe des Kopiergerätes aus 556 Abs. 1 BGB I. Mietvertrag gem. 535 BGB zwischen B und M II. Beendigung des Mietverhältnisses

Mehr

VIII. Gesellschafterwechsel

VIII. Gesellschafterwechsel VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem

Mehr

Examinatorium Erbrecht. Titz. Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften. Was geschieht beim Tod eines Gesellschafters?

Examinatorium Erbrecht. Titz. Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften. Was geschieht beim Tod eines Gesellschafters? Examinatorium Erbrecht Titz Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 11: Zwielichtiger Fahrzeugverkauf (frei nach BGH NJW 2006, 3488)

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 11: Zwielichtiger Fahrzeugverkauf (frei nach BGH NJW 2006, 3488) Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 11: Zwielichtiger Fahrzeugverkauf (frei nach BGH NJW 2006, 3488) Die A-GmbH handelt mit gebrauchten Fahrzeugen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit

Mehr

1. Gesellschaftsrecht (Probe)

1. Gesellschaftsrecht (Probe) [ORGANIZATION] [SUBUNIT] [AUTHOR] [SURVEY] Markieren Sie so: Korrektur: [MARK] [CORRECTION] Bitte ausfüllen (Die Angabe des Namens ist freiwillig.): Vorname: Nachname: Für die eindeutige Zuordnung der

Mehr

Die Kommanditgesellschaft und spółka komandytowa

Die Kommanditgesellschaft und spółka komandytowa Die Kommanditgesellschaft und spółka komandytowa Die spółka komandytowa (sp.k.) wurde im Jahr 1991 nach 25 Jahren wieder in das polnische Recht, erst in den mittlerweile aufgehobenen Kodeks Handlowy (KH),

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 7: Haftung KG Einführungs- / Wiederholungsfall KG K ist Kommandidist der G-KG, deren Geschäftsbetrieb aus dem Vertrieb von Scherzartikeln besteht. Er schließt

Mehr

imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch

imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch nachbearbeiten und regt sich furchtbar über den langsamen

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Gewerbe: offene, planmäßige,auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die kein freier Beruf ist Betreiben: Inhaber, der persönlich berechtigt

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 1 Immer Ärger mit der GbR Vormerkung - Guter Glaube an GbR-Gesellschafterstellung bei Grundstückserwerb und bei Vormerkungsbestellung Widerspruch vs. Vormerkung

Mehr

notwendig: übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot/Annahme) 1.) Willenserklärung des Arbeitnehmers (H) (+) kein Problem

notwendig: übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot/Annahme) 1.) Willenserklärung des Arbeitnehmers (H) (+) kein Problem 1 LÖSUNG FALL 8 a): Wortlaut von 56 HGB: Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager

Mehr

Studienklausur Gesellschaftsrecht Lösungsskizze

Studienklausur Gesellschaftsrecht Lösungsskizze Studienklausur Gesellschaftsrecht Lösungsskizze Frage 1: Anspruch K H (10 VP) I. Anspruch aus 280 I, 634 Nr. 4 BGB i.v.m. 176 I 1, 161 II, 128 HGB 1. Vorliegen einer KG(+) 2. Kommanditistenstellung des

Mehr

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen Frage: Herausgabeansprüche F gegen O A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben 1. Ursprünglicher

Mehr

Beispiel 12. Folie 75. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 12. Folie 75. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 12 Klägerin (OHG) betreibt Kino in Berlin. Gesellschafter sind Bekl. und Z. Z ist Alleingeschäftsführer und allein einzelvertretungsberechtigt. Bekl. betreibt weitere Kinos in Berlin und anderen

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

B. OHG. Folie 235. Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

B. OHG. Folie 235. Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby B. OHG I. Allgemeines und Rechtsquellen II. Begriff III. Rechtsnatur der OHG IV. Entstehung V. Innenverhältnis VI. Außenverhältnis VII. Gesellschaftsschuld und Gesellschafterhaftung VIII. Gesellschafterwechsel

Mehr

1. Übung. Student S sieht im Schaufenster einen Webstuhl, der mit 399 ausgezeichnet ist. Kann S verlangen, den Webstuhl für 399 verkauft zu bekommen?

1. Übung. Student S sieht im Schaufenster einen Webstuhl, der mit 399 ausgezeichnet ist. Kann S verlangen, den Webstuhl für 399 verkauft zu bekommen? Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht In der Übung werden Fragen bearbeitet und mit den dort präsentierten Antworten ins Netz gestellt. Zusätzlich finden Sie nach den Übungsfragen mit Antworten

Mehr

Lösung Fall 3: 1. Anspruch X gegen A auf Übereignung, 433 I BGB. - Kaufvertrag. - Abschluss zwischen P und X. - Wirksamkeit ggü.

Lösung Fall 3: 1. Anspruch X gegen A auf Übereignung, 433 I BGB. - Kaufvertrag. - Abschluss zwischen P und X. - Wirksamkeit ggü. Fall 3: Autohändler A hat dem P Prokura erteilt. P ist jedoch nicht als Prokurist ins Handelsregister eingetragen worden. A ist nach einiger Zeit mit den Leistungen des P unzufrieden. Er widerruft daher

Mehr

HEX HGR SoSe 2017 Teil 12: PersonenG (Teil-)Rechtsfähigkeit

HEX HGR SoSe 2017 Teil 12: PersonenG (Teil-)Rechtsfähigkeit HEX HGR SoSe 2017 Teil 12: PersonenG (Teil-)Rechtsfähigkeit Fall K: Roma locuta, causa finita Fall 10: Der Mandant von heute ist der Gegner von morgen Fall 11: Verfahrensrecht dient materiellem Recht Fall

Mehr

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage? 16. Fall Der verschwiegene Unfall - Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft

Mehr

Zu den wichtigsten Wirkungen der Handelsregistereintragung gehört die negative und positive Publizität, die in 15 HGB geregelt ist.

Zu den wichtigsten Wirkungen der Handelsregistereintragung gehört die negative und positive Publizität, die in 15 HGB geregelt ist. 3. Wirkung der Handelsregistereintragung Zu den wichtigsten Wirkungen der Handelsregistereintragung gehört die negative und positive Publizität, die in 15 HGB geregelt ist. 15 HGB enthält drei voneinander

Mehr

Klausur im Fach Allgemeines Wirtschaftsrecht am Teil I: Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht

Klausur im Fach Allgemeines Wirtschaftsrecht am Teil I: Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht WS 1997/98 Klausur im Fach Allgemeines Wirtschaftsrecht am 05.03.1998 Beide Teilaufgaben sind zu bearbeiten. Dem Bearbeiter steht frei, mit welcher Aufgabe er beginnt. Auf den Lösungsblättern ist ein breiter

Mehr

Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, Handelsrecht, KE 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1

Musterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 0027, Handelsrecht, KE 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1 Verf.: wiss. Mitarb. Lydia Gudera 1 Gliederung1 Anspruch des G gegen B auf Zahlung von 3.500 DM aus 433 Abs. 2 BGB i.v.m. 124 Abs. 1, 128 S. 1 HGB Haftung des B als Gesellschafter der OHG I. Bestehen der

Mehr

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (II)

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (II) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 21.01.2008 Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Übersicht

Mehr

Inhalt. Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB

Inhalt. Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB Standardfälle Inhalt Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB Fall 2: Raus oder nicht raus? 14 Handelsregister, 15 I HGB Negative Publizität

Mehr

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Fall 12: Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks vermöge einer Vormerkung (in Anlehnung an Wolf/Wellenhofer,

Mehr

HEX HGR SoSe 2016 Teil 4: HGB 15 Absatz 1

HEX HGR SoSe 2016 Teil 4: HGB 15 Absatz 1 HEX HGR SoSe 2016 Teil 4: HGB 15 Absatz 1 Fall 1: Schutz, wem Schutz gebührt Fall 2: Was schert mich mein Argument von eben? Fall B: Gibt minus und minus plus? 1 Fall 1: Schutz, wem Schutz gebührt (Sachverhalt)

Mehr

VIII. Gesellschafterwechsel

VIII. Gesellschafterwechsel VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem

Mehr

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung A. Anspruch C gegen A auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach den 1147, 1192 I BGB C könnte gegen A einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach

Mehr

Lösung Fall 19. Lösung Ausgangsfall:

Lösung Fall 19. Lösung Ausgangsfall: A) Anspruch der A gegen B aus 894 BGB Lösung Fall 19 Lösung Ausgangsfall: Als Grundlage für einen Anspruch der A gegen B für Ihre Wiedereintragung als Eigentümerin ins Grundbuch kommt 894 BGB in Betracht.

Mehr

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage? 15. Fall Der verschwiegene Unfall - EBV Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt 1. Frage (Leitentscheidung BGH vom 26.11.1999, NJW 2000, 805 ff.) I. E gegen H auf Bewilligung

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts

Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von privaten Organisationen (Personenvereinigungen) im Innen- und Außenverhältnis.

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2. Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

PD Dr. Dominik Klimke Sommersemester Wiederholungs- und Vertiefungskurs zum Gesellschaftsrecht. Besprechungsfall 2

PD Dr. Dominik Klimke Sommersemester Wiederholungs- und Vertiefungskurs zum Gesellschaftsrecht. Besprechungsfall 2 PD Dr. Dominik Klimke Sommersemester 2009 Wiederholungs- und Vertiefungskurs zum Gesellschaftsrecht Besprechungsfall 2 A, B und C sind Biologen und Chemiker. Anfang 2008 beschließen sie, die B-GmbH zu

Mehr

Jura Online - Fall: Die süße Susi - Lösung

Jura Online - Fall: Die süße Susi - Lösung Jura Online - Fall: Die süße Susi - Lösung M könnte gegen H einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlage in Höhe von Euro 800,- haben. A. Vertragliche Ansprüche Ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch

Mehr