Arbeitnehmerdatenschutz Fachtagung 2014

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1 TÜV NORD Akademie Fachtagung 16. September 2014 in Hamburg Arbeitnehmerdatenschutz Fachtagung 2014 Bestandsaufnahme und aktuelle Entwicklungen TÜV NORD GROUP

2 TÜV NORD Akademie Tagungen & Kongresse Arbeitnehmerdatenschutz Fachtagung 2014 Bestandsaufnahme und aktuelle Entwicklungen Ein Jahr nach der Bundestagswahl und mit ein wenig Abstand zur Europawahl gehen wir auf unserer Fachtagung der Frage nach, welche gesetzgeberischen Entwicklungen notwendig, wünschenswert und wahrscheinlich erscheinen, und zwar mit Blick auf den Bund und Europa. Zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen mit Bezügen zum Beschäftigtendatenschutz darunter mehrere des Bundesarbeitsgerichts haben in aktueller Zeit für erheblichen Gesprächsstoff gesorgt und werden in ihrer Bedeutung für Unternehmen von Rechtsexperten vorgestellt und diskutiert. Nach einer Bestandsaufnahme und eines Ausblicks über die kommende Entwicklung zum Beschäftigtendatenschutz aus Sicht des ehemaligen Bundesarbeitsrichters Prof. Düwell, geht er anschließend auf die praxisrelevante Frage der Reichweite der Informationsrechte des Betriebsrats ein. Grundsätzlich bestehende Informationsrechte des Betriebsrats stehen immer wieder im Konflikt mit datenschutzrechtlichen Anforderungen und werden unter Besprechung der hierzu ergangenen Entscheidungen erörtert. Praxisrelevante (Betriebsrats-) Themen stehen auch im weiteren Verlauf der Fachtagung Arbeitnehmerdatenschutz an. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt Anlass, die inhaltlichen Anforderungen an die Abfassung von Betriebsvereinbarung näher darzustellen. Hinzu kommt ein Best-Practice-Vortrag zur rechtskonformen und optimalen Gestaltung des Informationsflusses zwischen IT-Entscheider, Betriebsrat, HR und betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Sicherstellung rechtzeitiger und umfassender Beteiligung aller relevanten Stellen im Unternehmen. Nicht fehlen dürfen außerdem Fragestellungen zur Reichweite zulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch den Arbeitgeber. Neben der zunehmend zweifelhaften Bindung des Arbeitgebers an dem Fernmeldegeheimnis ist der dabei zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen konkretisiert worden. Es wird deutlich, dass an der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind. Sofern dabei Fehler zu einer rechtswidrigen Verarbeitung von Beschäftigtendaten führen, ist die Schwelle zum Schmerzensgeldanspruch des Mitarbeiters unter Umständen überschritten. Grund genug, die Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs und Methoden der Vermeidung derselben vorzustellen. Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf spannende Vorträge und kompetente Vortragende, die Ihnen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Fragen zu stellen. Nähere Informationen finden Sie auch unter:

3 TÜV NORD Akademie Tagungen & Kongresse Ihr Programm Moderation Rechtsanwalt Frank Henkel Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel, Hamburg ab 9.00 Uhr Registration 9.30 Uhr Begrüßung und Einleitung Meike Langmann TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG RA Frank Henkel Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel 9.45 Uhr Bestandsaufnahme zum Beschäftigtendatenschutz: Bewertung des heutigen Beschäftigtendatenschutzrechts und seine weitere Entwicklung Reicht die zum 2009 in Kraft getretene kleine bereichsspezifische Regelung des Beschäftigtendatenschutzes in 32 BDSG aus? Die Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des BAG hat schon einige Probleme gelöst, die das Datenerhebungsrecht des Arbeitsgebers betreffen. Der Rechtsprechung ist es aber nicht gelungen, hinreichend Klarheit zu schaffen. Das zeigt deutlich die Entscheidung des Zweiten Senats, in der offen gelassen wurde, welche Rechtsquelle für die heimliche Untersuchung des Spinds eines Arbeitnehmers anwendbar ist. Es stellt sich die Frage, ob die vom EU Parlament beschlossene Datenschutz- Grundverordnung, so sie denn in Kraft tritt, die Regelungslücke füllen kann. Prof. Franz Josef Düwell Fachbereich Rechtswissenschaft Universität Konstanz Uhr Umgang des Betriebsrats mit Beschäftigtendaten und Informationsrechte des BR, u. a. Arbeitszeitnachweise, Gehaltsbestandteile Im BDSG findet sich weder eine Regelung, wie Betriebs- und Personalräte mit Beschäftigtendaten umzugehen haben, noch ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten, die vom Betriebsoder Personalrat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden, vom Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. Aus der ständigen Rechtsprechung des BAG und des BVerwG ergibt sich, dass die Beschäftigtenvertretungen Teil der Daten verantwortlichen Stelle und somit keine Dritten im Sinne von 3 Abs. 8 Satz 2 BDSG sind. Dennoch haben in der Vergangenheit Arbeitgeber und Datenschützer gegenüber den Unterrichtungsansprüchen von Betriebs- oder Personalräten eingewandt, es sei die Erfüllung dieser Ansprüche unzulässig, sofern nicht die Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vorliege. Angesichts des Schweigens des Gesetzgebers befindet sich die Rechtsprechung auf dem Weg zu einem schonenden Ausgleich zwischen dem Informationsrecht der Beschäftigtenvertretungen und dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Prof. Franz Josef Düwell Fachbereich Rechtswissenschaft Universität Konstanz Uhr Kaffeepause Uhr Anforderungen an Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten aktuelle Rechtsprechung des BAG? Ohne Betriebsvereinbarung geht im mitbestimmten Unternehmen nichts. Im Betrieb wird der Datenschutz der Beschäftigten vor allem durch Betriebsvereinbarungen praktisch umgesetzt. Was sind die zentralen Regelungen? Worauf sollte man in der Praxis achten? Welche Grenzen setzt das Bundesarbeitsgericht? Welche neueren Entwicklungen der Rechtsprechung müssen beachtet werden? Geht es auch ohne Betriebsvereinbarung? Thomas Ebinger, LL.M. (Rechtsinformatik) Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte, Berlin Uhr Der Arbeitgeber und das Telekommunikationsgesetz: Aktuelles zum Fernmeldegeheimnis & Co. Seit Jahren stehen Arbeitgeber vor dem Problem, dass Mitarbeiter Telefonanschluss, und Internetzugang privat nutzen (sollen). Gerichte vertreten oft die Meinung, dass der Arbeitgeber in diesem Fall Anbieter von Telekommunikationsdiensten ist und den Pflichten des Telekommunikationsgesetzes unterfällt. In diesem Falle treffen den Arbeitgeber Pflichten mit Blick auf Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und IP-Sicherheit. Der Vortrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, die rechtlichen Aspekte und mögliche Lösungsstrategien. Prof. Dr. Fabian Schuster Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht SBR Schuster & Partner, Düsseldorf Uhr Mittagspause Uhr Praxistauglicher Informationsfluss zwischen IT- Entscheidungsträger, HR-Abteilung, Betriebsrat und betrieblicher Datenschutzbeauftragter Datenschutz ist eine klassische Querschnittsmaterie vor allem zwischen Recht und IT. Beim Beschäftigtendatenschutz kommen u. a. Fragen des Individualund Kollektivarbeitsrechts hinzu. Entsprechend vielfältig sind die Schnittstellen zwischen Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat, HR- und IT- Abteilung. Der Vortrag zeigt auf, wie insbesondere in einem großen Konzern das Zusammenspiel der jeweiligen Gremien und Mitspieler gelingen kann vom informellen Informationsfluss bis hin zu verbindlich vereinbarter Gremienarbeit. Bettina Robrecht Rechtsanwältin, Leiterin Mitarbeiterdatenschutz (CDM) Deutsche Bahn Mobility Logistics AG, Berlin

4 TÜV NORD Akademie Anmeldung zur Fachtagung Arbeitnehmerdatenschutz Fachtagung 16. September 2014 in Hamburg Uhr Leistungs- und Verhaltensüberwachung: Das Verhältnismäßigkeitsgebot und die aktuelle Rechtsprechung u. a. des BAG Die Zulässigkeit von Kontrollen am Arbeitsplatz bleibt ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. Häufig führt der Arbeitgeber solche Kontrollen durch, um Pflichtverstöße aufzuklären und Sanktionen gegen den entlarvten Mitarbeiter auszusprechen. Erfolgt die Kontrolle unverhältnismäßig, kann daraus ein Beweisverwertungsverbot resultieren, was häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das BAG hat jüngst den Begriff der Verhältnismäßigkeit konkretisiert. Der Vortrag zeigt daher unter Berücksichtigung der aktuellen BAG-Rechtsprechung auf, welche Anforderungen an eine zulässige Mitarbeiterkontrolle zu stellen sind. Dr. Philipp Byers Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner LUTZ ABEL Rechtsanwalts GmbH, München Uhr Kaffeepause Uhr Schmerzensgeld bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Voraussetzungen und Vermeidungsstrategien In der jüngeren Rechtsprechung wurde die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer zuletzt insbesondere in Fällen einer unzulässigen Videoüberwachung oder von Mobbing angenommen. Rechtsfolge von Persönlichkeitsverletzungen können unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere in Form eines Schmerzensgelds, sein. Aufgezeigt werden Szenarien, die in der Praxis zu einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen können. Ferner wird dargestellt, wie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Betrieb vermieden werden kann. Dr. Daniel Ludwig Rechtsanwalt CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbb, Hamburg Uhr Abschlussdiskussion Uhr Ende der Veranstaltung Änderungen vorbehalten Die Anmeldung ist online unter folgendem Link möglich: Weitere Veranstaltungen zum Thema Datenschutz finden Sie unter (Bitte abtrennen und der TÜV NORD Akademie zusenden) ANMELDUNG Ich/wir nehme/n teil an der Veranstaltung: Arbeitnehmerdatenschutz Fachtagung 16. September 2014 in Hamburg Nähere Hinweise zum Veranstaltungsort erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Absender/Firma Firmenname/Firmenstempel Straße PLZ/Ort (Bitte in Blockschrift ausfüllen) Rechnungsadresse/Firmierung (falls abweichend von der Firmenadresse) Straße PLZ/Ort Telefon Branche Teilnehmer Vorname/Name Funktion Telefax Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen Preis Teilnahmegebühr: 680,00 zzgl. USt 809,20 inkl. USt Die Gebühr beinhaltet die Teilnehmerunterlagen und die Verpflegung. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ich erkenne die Teilnahmebedingungen des Veranstalters an. Die Teilnahmebedingungen schicken wir Ihnen gern zu oder stehen zur Einsicht unter zur Verfügung. Ort/Datum Stempel/Unterschrift TN_AKD Folder/TK-ADS AKD-HH 06/14_ Diaprint

5 TÜV NORD Akademie Ihre Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen Weiterbildung online suchen und buchen Nutzen Sie unseren Service und finden Sie gezielt ausführliche Informationen und weitere Termine. Über unser Online-Buchungssystem können Sie sich jederzeit zu Ihrer Tagung anmelden. Newsletter abonnieren und Ihre Weiterbildung pflegen Mit dem individuellen und kostenlosen Newsletter-Service der TÜV NORD Akademie bleiben Sie immer auf dem Laufenden. TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Tagungen und Kongresse Große Bahnstraße Hamburg Bitte senden Sie Ihre Anmeldung per Post oder Fax an: Organisation Clarissa Jakubzig Meike Langmann Große Bahnstraße 31 Große Bahnstraße Hamburg Hamburg Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: Internet: Teilnehmerkreis Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal Preis Teilnahmegebühr: 680,00 zzgl. USt 809,20 inkl. USt Die Gebühr beinhaltet die Teilnehmerunterlagen und die Verpflegung. Am Ende der Fachtagung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Hinweis Die Teilnahmegebühr für Behördenvertreter beträgt 595,00 inkl. USt (500,00 netto) begrenztes Kontingent! Veranstaltungsort Lindner Park-Hotel Hagenbeck Hagenbeckstraße Hamburg Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Im Lindner Park-Hotel Hagenbeck haben wir für Sie Zimmerkontingente zum Preis von 102,00 inkl. Frühstück reserviert. Diese können Sie unter Angabe des Buchungscodes TÜV NORD Akademie bis zum selbstständig abrufen. Bitte beachten Sie, dass bei Anreise mit dem PKW eine Gebühr von 19,00 für einen Tiefgaragenplatz anfällt. Wir empfehlen daher eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrpläne der U-Bahn-Anbindung finden Sie unter Anreise Mit der Bahn ab 99,- Euro zu Ihrer Veranstaltung Reisen Sie mit der Deutschen Bahn zu Seminaren, Tagungen und Kongressen! Schnell, bequem und günstig bringt Sie die Deutsche Bahn AG an Ihren Veranstaltungsort. Steigen Sie ein und profitieren Sie von attraktiven Preisen und Konditionen. Informationen zur Ticketbuchung erhalten Sie direkt mit der Anmeldebestätigung zu Ihrer TÜV NORD Akademie-Veranstaltung. Weitere Infos unter:

6 TÜV NORD Akademie Tagungen & Kongresse Ihre Referenten Moderation Frank Henkel ist seit 1997 zugelassener Einzelanwalt in Hamburg. Er beschäftigt sich in seiner beratenden und forensischen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit medienrechtlichen und vor allem datenschutzrechtlichen Themengebieten. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in seiner Funktion als (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftragter für diverse Unternehmen. Er ist ausgebildeter Datenschutzauditor und Autor diverser Fachbeiträge. Thomas Ebinger, LL.M. (Rechtsinformatik) ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2003 Partner in der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Berger Groß Höhmann & Partner. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeits-, Betriebsverfassungs- und IT-Recht. Als Sachverständiger berät er bereits langjährig Betriebsräte beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen (v.a. im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes) und schult Betriebsräte bundesweit. Dr. Philipp Byers studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und München. Er promovierte an der Universität Jena zu dem Thema Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des neuen 32 BDSG. Seit 2009 ist Herr Dr. Byers als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er vornehmlich Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie des Datenschutzes. Daneben publiziert und referiert Herr Dr. Byers regelmäßig zu arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen. Seit April 2014 ist Herr Dr. Byers als Partner bei der LUTZ ABEL Rechtsanwalts GmbH in München tätig. Prof. Franz Josef Düwell trat 1977 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein- Westfalen ein wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt, wo er von 2001 bis 2011 als Vorsitzender Richter tätig war. Prof. Düwell hat sich nicht nur als Richter, sondern auch aufgrund seiner Veröffentlichungen und Vorträgen im Arbeits-, Behinderten- und Datenschutzrecht einen Namen gemacht. National und international ist Prof. Düwell als Referent gefragt und auch nach seiner Pensionierung ist er weiterhin aktiv. So lehrt er als Honorarprofessor an der Universität in Konstanz Arbeits- und Datenschutzrecht. Als erfahrener Vorsitzender in betrieblichen Einigungs- und tariflichen Schlichtungsstellen bemüht er sich um konsensfähige Lösungen; denn er kennt die Nöte der Praxis. Dr. Daniel Ludwig ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Counsel bei CMS Hasche Sigle in Hamburg. Er berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei der strategischen Restrukturierung von Unternehmen. Bettina Robrecht ist seit Oktober 2012 Leiterin Mitarbeiterdatenschutz bei der DB Mobility Logistics AG. Zuvor war sie mehr als zehn Jahre bei der SCHUFA Holding AG auf dem Gebiet des Datenschutzes tätig, zunächst in der Rechtsabteilung, dann als Leiterin Interne Revision und als Datenschutzbeauftragte. Ihre berufliche Laufbahn begann 1998 bei einer amerikanischen Auskunftei. Sie studierte Jura in Passau und Frankfurt/M. Prof. Dr. Fabian Schuster ist Partner der Kanzlei SBR Schuster & Partner und Fachanwalt für IT- Recht. Nach Tätigkeiten als angestellter Anwalt und als Syndikus für Thyssen Telecom und Informatik machte er sich 1998 selbstständig. Seit bald 20 Jahren beschäftigt er sich mit dem IT- Recht und ist als Herausgeber/Autor vieler Veröffentlichungen sowie als Honorarprofessor an der Universität zu Köln bekannt. Er ist zudem Mitglied der sechsköpfigen Schriftleitung der führenden Fachzeitschrift im IT-Recht, der Computer und Recht.

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