Schmutzwasserverbindungen in Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
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- Frieder Sachs
- vor 7 Jahren
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1 Von: Leiter Prüf- und Zertifizierungsstelle SVGW Postfach Zürich Veranstaltungsort:
2 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Leiter Prüf- und Zertifizierungsstelle Wasser Am späten Mittwochnachmittag vom 6. Februar 2008 ist es infolge einer Betriebsstörung in der Abwasserreinigungsanlage Adliswil zu einer Verschmutzung des Trinkwassers mit Brauchwasser aus der Kläranlage gekommen. "Die Bevölkerung von Adliswil wird aufgefordert, das Trinkwasser vor Gebrauch abzukchen". (Bis auf Widerruf) Dies war der Aufruf der Kantonspolizei Zürich, im Radio, in der Presse sowie auf Flugblättern in der Gemeinde. Insgesamt litten 187 Personen an Brechdurchfall. Es wurden ca. 60 m 3 mikrobiologisch verunreinigtes Abwasser in das Trinkwassernetz der Wasserversorgung Adliswil gedrückt. Der Netzdruck der Wasserversorgung beträgt im Bereich der ARA 6 bar, die Pumpen der ARA erzeugen einen Druck von 8 bar. Die Einspeisung von Schmutzwasser erfolgte über mehrere Stunden. Der Baudirektor und der zuständige Amtschef des Kantons (AWEL) verlangten umgehend Auskunft über die Problematik in den Zürcher Abwasserreinigungsanlagen. Es erfolgte eine mündliche Befragung in 77 relevanten ARA. Ergebnisse: Von den 77 befragten ARA, verfügen 62 ARA über ein Brauchwassernetz. Das Brauchwasser (gereinigtes Abwasser mit sehr hoher mikrobieller Belastung) wird zum Reinigen von - Plätzen, Klärbecken, Behälter - Schlammentwässerung, Rechen (gut)wäsche - Kühlung und Notkühlung von Aggregaten - Zubereitung von Fäll- und Flockungsmitteln - Beckenkronenheizungen - Befeuchtung Biofilter usw. eingesetzt. Bei 23 der 30 ARA mit Möglichkeit zur Trinkwassereinspeisung ins Brauchwassernetz, erfolgt die Trennung der Netze durch ein "Systemtrenngerät". Diese haben einen Wartungsvertrag mit jährlicher Kontrolle. Bei 7 der 30 ARA erfolgt die Trennung mittels einem "Rückschlagventil" oder es wird "abgeschiebert". Bei 7 der 30 ARA erfolgt keine Kontrolle oder Wartung der Systemtrenngeräte oder ist es ist nicht bekannt, dass eine solche Kontrolle gemacht werden muss. 1
3 Brauchwassernetze müssen als solche gekennzeichnet werden. Bei 55 von 62 ARA erfolgt die Kennzeichnung mittels Text. Bei 26 zusätzlich mit Piktogrammen. Bei 7 von diesen 62 ist die Bezeichnung des Brauchwassernetzes nur mangelhaft oder gar nicht vorhanden. In 3 Fällen ist bekannt, dass bei Handwerkern nach dem Genuss von Brauchwasser Bauchweh, Durchfall oder Hautausschläge auftraten. In 1 Fall liegt der Brauchwasserhahn im öffentlich zugänglichen Bereich ohne Kennzeichnung! Solche Verbindungen sind auch vom Gesetzgeber verboten und sind in der Hygiene Verordnung explizit erwähnt. Hygiene Verordnung Art. 17 Abs. 6: Brauchwasser, das zur Bekämpfung von Bränden, Dampferzeugung, Kühlung oder zu ähnlichen Zwecken verwendet wird, ist separat zu leiten und als solches zu kennzeichnen. Es darf weder eine Verbindung zur Trinkwasserleitung bestehen, noch darf das Brauchwasser in diese zurückfliessen. Es ist hier aber ganz klar festzuhalten, dass ein Systemtrenngerät Bauart BA für die Absicherung von mikrobiologisch verunreinigtem Wasser nicht genügend ist. Ein solches Risiko muss mit einem freien Auslauf abgesichert werden, denn nur der Freie Auslauf bietet die absolute Gewähr, dass keine Trinkwasserverschmutzung stattfinden kann. In der EN1717 "Schutz des Trinkwasser vor Verunreinigung" sind die Wässer je nach Risiko unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Gefährdung in 5 Kategorien unterteilt. Kategorie 1 (Trinkwasser kalt) Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird. Kategorie 2 (Warmwasser, Rostwasser, feine Partikel wie z.b. Sand) Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser-Installation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann. Kategorie 3 (Wasser durchsetzt mit z.b. Haushaltreiniger) Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt 1). 1) Die Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 ist LD 50 = 200 mg/kg Körpergewicht gemäß EU-Dokument 93/21 EEC vom 27. April
4 Kategorie 4 (Wasser durchsetzt mit Giften) Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen darstellt. Kategorie 5 (Mikrobiologisch verunreinigtes Wasser) Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt. Zuordnung von Sicherungs- Armaturen oder Einrichtungen Diesen Flüssigkeitskategorien sind entsprechende Sicherungsarmaturen oder Einrichtungen zugeordnet, welche die Gewähr bieten, dass keine Verschmutzung des Trinkwassers erfolgen kann. Flüssigkeitskategorie 1 Flüssigkeitskategorie 2 Flüssigkeitskategorie 3 Flüssigkeitskategorie 4 Flüssigkeitskategorie 5 Keine Absicherung notwendig Rückflussverhinderer Systemtrenngerät Bauart CA oder Rückflussverh./Belüfterkombination Systemtrenngerät Bauart BA / GA Freier Auslauf Bauart AA und folgend Einteilung der Flüssigkeiten (Einige Beispiele) 3.4 Spülwasser für Geschirr, Küchengeräte Heizungswasser ohne Additive Abwasser Wasser aus Körperreinigung Spülkastenwasser WC Wasser Wasser für Tiertränken Schwimmbeckenwasser Waschmaschinenwasser 5 Wie den Ausführungen entnommen werden kann, ist ganz klar, dass gereinigtes Abwasser, welches noch mikrobiologisch verunreinigt ist, nicht im direkten Kontakt mit dem Trinkwasser sein darf. 3
5 Wie muss eine Trinkwassernachspeisung in einer ARA richtig ausgeführt werden. Trinkwasser Nachspeisung Trinkwasser H = 2 x di 20 mm Betriebswasser Zulauf Ueberlauf Betriebswasserpumpe Wichtig: Der "Freie Auslauf" muss immer über dem höchsten Überflutungsniveau angeordnet sein. Im Weiteren ist über den "Freien Auslauf" keine unkontrollierte Wassernachspeisung möglich, da der Wasserauslauf sichtbar und somit kontrollierbar ist. Zusammenfassung Diese eingangs erwähnten Zahlen zeigen ganz eindeutig, dass ein sehr grosses Gefahrenpotentional in diesen Abwasser Reinigungsanlagen vorhanden ist. Im Kanton Zürich hat der SVGW anlässlich einer Fachtagung bei den Klärwerk Angestellten aufgrund des Vorfalles in Adliswil einen entsprechenden Vortrag gehalten. Vorgängig wurden 2 Kläranlagen einer Installationskontrolle unterzogen, welche die eingangs erwähnten Zahlen und auch die Installationsfehler bestätigten. Zurzeit sind beim SVGW bereits einige Anlagen zur Installationskontrolle gemeldet. Inwieweit andere Kantone dem Beispiel von Zürich folgen, ist erfahrungsgemäss fraglich. Es empfiehlt sich daher, dass die Wasserversorgung die ARA auf diese mangelhaften Installationen bzw. Gefahren aufmerksam macht und eine Kontrolle bzw. Anpassung der Installation verlangt. 2. Februar 2009 Adresse des Verfassers: Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Postfach Zürich Tel.: r.haas@svgw.ch 4
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