Warum ein Referendum?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Warum ein Referendum?"

Transkript

1 Warum ein Referendum? Grundsätzliches Die Änderungen am Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sind ein massiver Eingriff in die Grund und Freiheitsrechte vieler unbescholtener Bürger. Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung werden kurzerhand ausgehebelt und der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inklusive Foto der Betroffenen an Private weitergegeben werden können. Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche, wie der von den Medien breit portierte Teddybärdiebstahl von Schaffhausen, gefährden nicht die innere Sicherheit der Schweiz und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Daher erachten wir es als unsere Pflicht, alle demokratischen Mittel zu nutzen, um diese Gesetzesänderung zu verhindern. Die geplanten Änderungen am BWIS betreffen zum einen den Bereich der Gewaltpropaganda, gegen den wir keine Einwände hegen. Zum anderen sehen die Änderungen den Aufbau eines Informationssystem und freiheitsentziehende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen vor. Der Bundesrat, viele Politiker, sowie die Medien bezeichneten dieses Informationssystem von Anfang an als Hooligan Datenbank. Die Befürworter der Gesetzesänderung behaupten, dass Gewalt an Sportanlässen in den letzten Jahren enorm zugenommen habe und dass durch eine solche Datenbank Gewalt an Fussball und Eishockeyspielen bekämpft werden könne. Zudem wird häufig die Floskel verwendet, man müsse im Hinblick auf die EM 2008 etwas unternehmen, damit es zu keinen Ausschreitungen kommen wird.

2 Doch wie ist die aktuelle Situation? Bis dato existiert keine einzige ernstzunehmende Studie, welche belegt, dass die Gewalt an Sportanlässen in den letzten Jahren zunahm. Diese Behauptung steht im Gegenteil im krassen Widerspruch zur Wahrnehmung von langjährigen Fussballfans, die überzeugt sind, dass die Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen eher abnahm. Der Unterschied zu früher ist die öffentliche Wahrnehmung von Zwischenfällen. Die verschiedenen Medien berichten viel aufmerksamer und nicht selten auch polemisch über Ausschreitungen, die vor zehn Jahren nicht einmal eine kurze Meldung wert waren. Aktuell gibt es laut den Aussagen der Polizeiexperten rund 1000 so genannte erlebnis und gewaltorientierte Fans in der Schweiz. Davon gelten lediglich 200 als Hooligans. Der Polizei ist der Grossteil davon bekannt. Woche für Woche reisen zivile Polizisten mit den Fans mit und überwachen die Situation. Hinzu kommt, dass ein beachtlicher Teil der 1000 potentiellen Eintragungen bereits gemacht worden sind, da Fans mit Stadionverbot belegt oder anderweitig registriert wurden. Es erscheint völlig irrational, für die rund 1000 potentiell gewalttätigen Fans, die der Polizei grösstenteils schon bekannt sind, eine derart massive Gesetzesänderung vorzunehmen, die die gesamte Bevölkerung und insbesondere alle Sportfans trifft. Bereits heute können die Vereine Stadionverbote gegen Fans aussprechen, die sich nicht angemessen verhalten. Diese werden im Regelfall auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Es gibt keine Kontrollinstanz, die prüft, ob das Stadionverbot gerechtfertigt ist oder nicht. Zu Gewalt kommt es nur selten bei Sportveranstaltungen. Das eigentliche Problem für die Sicherheitsbehörden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Stadien. Es ist gesetzlich verboten und wird durch das Sprengstoffgesetz geregelt. Wer dabei erwischt wird, hat mit einem landesweiten Stadionverbot und einer Anzeige zu rechnen. Die Situation heute stellt sich also lange nicht so dramatisch dar, wie man es beim Studium der geplanten Änderungen des BWIS erwarten könnte.

3 Was steckt tatsächlich hinter diesem Informationssystem? In die Datenbank kann grundsätzlich jeder aufgenommen werden, der sich gewalttätig verhält. Unter gewalttätiges Verhalten fallen neben Tötungsdelikten, Körperverletzung, Raufhandel und Brandstiftung auch die Verwendung von Feuerwerkskörpern, Sachbeschädigung und Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden. Als Nachweis für dieses Verhalten reichen nicht nur Gerichtsurteile, sondern nur schon polizeiliche Anzeigen und glaubwürdige Aussagen der Polizei oder des privaten Sicherheitspersonals. Berücksichtigt werden auch Stadionverbote der Sportverbände, sowie Meldungen einer zuständigen ausländischen Behörde. Das bedeutet im Klartext: Jeder kann in das Informationssystem aufgenommen werden, ohne Prüfung der Anschuldigung durch eine richterliche Instanz. Der Beschuldigte muss selber nachweisen, dass er unschuldig ist, was im Normalfall gar nicht möglich ist, da in der Regel eine Aussage gegen die andere steht. Die Gesetzesänderungen widersprechen nicht nur dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sie brechen offen mit ihm. Wer einmal im Informationssystem eingetragen ist, hat mit massiven Einschränkungen seiner Freiheitsrechte zu rechnen. Gegen ihn kann zunächst ein Rayonverbot ausgesprochen werden. Das heisst, dass der Betroffene ein bestimmtes Areal nicht mehr betreten darf, ohne sich dabei strafbar zu machen. Eine weitere Folge eines Eintrags kann die Verhängung einer Ausreisebeschränkung sein. Es reicht dabei der blosse Verdacht einer kantonalen Behörde oder der Zentralstelle für Hooliganismus, dass eine Person in einem bestimmten Land an gewalttätigen Auseinandersetzungen teilnehmen möchte, um die Ausreise zu verhindern. Befürchten muss ein Betroffener auch die Erteilung einer Meldeauflage. Das bedeutet, dass man sich zu bestimmten Zeiten auf einem Polizeiposten melden muss, um nachzuweisen, dass man nicht an einer entsprechenden Sportveranstaltung ist. Interessant ist hierbei noch der Einwand vom Kanton St. Gallen während der Vernehmlassung. Der Kanton bezweifelt, ob eine Meldeauflage überhaupt vollzogen werden kann, weil die meisten Sportveranstaltungen praktisch immer abends oder am Wochenende stattfinden und viele Polizeiposten in kleineren Gemeinden dann geschlossen seien.

4 Die schwerste Folge einer Eintragung im Informationssystem ist Polizeigewahrsam. Dieser kann bis zu 24 Stunden andauern und ist nur anzuwenden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um eine Person an der Teilnahme von Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen anlässlich einer Sportveranstaltung zu hindern. Hier hat der Betroffene wenigstens die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung dieser Massnahme was bei den anderen Massnahmen nicht der Fall ist. Überprüft wird aber nur auf Antrag des Betroffenen. Im Normalfall soll es also keine Prüfung geben. Alle diese Massnahmen würden bereits für Jugendliche ab 12 Jahren gelten. Allein der Polizeigewahrsam soll erst ab 15 Jahren gelten. Welche Folgen würden sich im Hinblick auf die EM 2008 und den Alltag in der Schweiz ergeben? Das Risiko, dass es bei der kommenden Europameisterschaft zu Ausschreitungen kommt, wird durch dieses Gesetzesvorhaben nicht minimiert. Ein ausländischer Gewalttäter wird sich wohl kaum von diesem Informationssystem beeindrucken lassen und zu Hause beleiben vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er sich ohnehin nur maximal einen Monat in der Schweiz aufhalten wird. Und in der Schweiz interessieren sich die so genannten erlebnis und gewaltorientierten Clubfans praktisch nicht für die Spiele der Schweizer Fussballnati. Sie werden eher mit den Arbeitskollegen, der Familie oder mit Freunden die Spiele vor dem TV anschauen, so wie die meisten im Lande. Der Alltag der Schweizer Sportfans hingegen wird sich sehr wohl verändern. Es wird Fans geben, die die Spiele ihrer Mannschaft nicht mehr sehen können, obwohl sie sich nicht strafbar gemacht haben. Es wird Bürger geben, die ihren Familienurlaub nicht antreten können, weil ein Mitglied an der Grenze zurückgewiesen wird. Vielleicht wird es auch 12 Jährige geben, die sich direkt nach der Schule auf dem Polizeiposten melden müssen, weil abends ein Europacup Spiel ist. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12 jährige Kinder sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht präventive Gewahrsamnahmen legitimiert durch ein Staatsschutzgesetz. Und all das wegen 1000 Bürgern, die der Polizei zum Grossteil bekannt sind. Diese Masslosigkeit kann nicht der richtige Weg sein um Gewalt an Sportanlässen zu bekämpfen.

5 Während der Europameisterschaft 2008 wird die Schweiz im Blickfeld der Weltöffentlichkeit stehen. Wir tun gut daran, uns an unsere demokratischen Traditionen zu erinnern und uns als stolzer Rechtsstaat zu präsentieren, anstatt die Grundrechte aufzuweichen. Wir bitten alle, die sich zu Rechtsstaat, Bürgerrechten und Freiheitsrechten bekennen, uns zu unterstützen.

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 5.00 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 5. November 007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren verabschiedet folgenden

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1)

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1) Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen: Konkordat.400 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ) Vom 5. November 007 (Stand. Januar 00) Die Konferenz der Kantonalen

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 70.4 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 5. November 007 (Stand. Januar 00) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedet

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Änderung vom Entwurf Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Gewaltpropaganda/Gewalt bei Sportveranstaltungen) Änderung vom 24. März 2006 Die Bundesversammlung

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; Änderung vom 2. Februar 2012 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 63.80 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 5. November 2007; Änderung vom 2. Februar 202 (Fassung vom 0. Januar 204 unter Berücksichtigung des Urteils C_76/203,

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; Änderung vom 2. Februar 2012 (Fassung vom 10. Januar 2014 unter Berücksichtigung des Urteils 1C_176/2013,

Mehr

Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Synopse Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Art. Definition gewalttätigen Verhaltens Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 15. November 2007 (Stand 7. Januar 2014) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedet

Mehr

Kanton Zürich. vom 9. Juni Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen

Kanton Zürich. vom 9. Juni Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen Kanton Zürich Volksabstimmung vom 9. Juni 0 Vorlagen Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen. gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Änderung vom 5. November 0; Bewilligungspflicht

Mehr

Themen. Polizeiinformationssystem HOOGAN. Erkenntnisse / Erfahrungen / Statistiken

Themen. Polizeiinformationssystem HOOGAN. Erkenntnisse / Erfahrungen / Statistiken Themen Hooliganismus Schweiz Ausgangslage Polizeiinformationssystem HOOGAN Die einzelnen Massnahmen Erkenntnisse / Erfahrungen / Statistiken Kurzfilm Gewalt bei Sportveranstaltungen HOOLIGAN Inbegriff

Mehr

Polizeiinformationssystem HOOGAN

Polizeiinformationssystem HOOGAN Polizeiinformationssystem HOOGAN Datenschutzforum Datenschutz und Hooliganismus Dienstag, 08. April 2008, 1700 1900 Uhr Home of FIFA - Zürich Themen Hooliganismus Schweiz Ausgangslage Polizeiinformationssystem

Mehr

am 9. Februar 2014 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern

am 9. Februar 2014 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern 9. Februar 01 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern Empfehlung an die Stimmberechtigten Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten am 9. Februar 01 wie folgt abzustimmen:

Mehr

ÄNDERUNGEN VOM 2. FEBRUAR 2012 DES KONKORDATS VON

ÄNDERUNGEN VOM 2. FEBRUAR 2012 DES KONKORDATS VON Erläuternder BERICHT zum Vorentwurf des Gesetzes über den Beitritt des Kantons Freiburg zu den Änderungen des Konkordats vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Mehr

Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen

Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch Organisatoren von Sportveranstaltungen

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 119-1 vom 12. November 2008 Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zum Gesetzentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch

Mehr

Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen

Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen Maßnahmenkatalog Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen Seit den Ausschreitungen beim Fußballspiel des VfB Stuttgart gegen den Karlsruher SC am 9. April 2017 ist die Gewalt bei Fußballspielen wieder

Mehr

Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und über Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei

Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und über Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und über Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei vom 4. Dezember 2009 (Stand am 1. Januar 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die

Mehr

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf BKA-Herbsttagung vom 19. - 20. Oktober 2010 Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen (insbesondere Fußball) aus Sicht der Polizei Kurzfassung

Mehr

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+)

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems HOOGAN an Organisatoren von Sportveranstaltungen

Mehr

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs 412.6 von Sportveranstaltungen vom 13. September 2016 1 Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeordnung 2, das Konkordat

Mehr

Bericht der Kommission für öffentliche Sicherheit

Bericht der Kommission für öffentliche Sicherheit Grand Conseil Commission de la sécurité publique Grosser Rat Kommission für öffentliche Sicherheit Bericht der Kommission für öffentliche Sicherheit Teiländerung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt

Mehr

Hooligans und Rassismus im Stadion - Beschreibung zweier Phänomene als mögliche Anlässe von Kriminalprävention

Hooligans und Rassismus im Stadion - Beschreibung zweier Phänomene als mögliche Anlässe von Kriminalprävention Geisteswissenschaft Christian Uhrheimer Hooligans und Rassismus im Stadion - Beschreibung zweier Phänomene als mögliche Anlässe von Kriminalprävention Studienarbeit Christian Uhrheimer 10 Fachsemester,

Mehr

Ultras und Hooligans

Ultras und Hooligans bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Ultras und Hooligans - aus der Sicht szenenkundiger Beamter Köln Referenten: Matthias Ballentin Szenenkundiger Beamter Köln Volker Lange Leiter Polizeiinspektion

Mehr

Kriminalstatistik 2007

Kriminalstatistik 2007 Kriminalstatistik 2007 Inhalt Das Wichtigste in Kürze Die Details Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB) Strafbare Handlungen im Bereich Häusliche Gewalt Strafbare Handlungen gegen

Mehr

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit 05.065 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen) vom 17. August

Mehr

Massnahmen innerhalb des BWIS und des Hooligan-Konkordats

Massnahmen innerhalb des BWIS und des Hooligan-Konkordats Massnahmen innerhalb des BWIS und des Hooligan-Konkordats Arbeit zum Seminar Missbräuche im Sport Betreut durch Prof. Dr. Mark Pieth Luca Canonica luca.canonica@stud.unibas.ch 6. Semester 15. März 2013

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Lösungsskizze zur Probeklausur: Fahndung Hooligans

Lösungsskizze zur Probeklausur: Fahndung Hooligans Probeklausur Fahndung Hooligans 1 Lösungsskizze zur Probeklausur: Fahndung Hooligans I. Betroffene Grundrechte Es stellt sich gemäss vorliegendem Sachverhalt die Frage, ob die informationelle Selbstbestimmung

Mehr

RECHTSDIENST DES REGIERUNGSRATES BASEL-LANDSCHAFT Einschreiben An das Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Postfach 635 Bahnhofplatz 16 4410 Liestal Liestal, 29. Januar 2009 SP Sehr

Mehr

Schweizer Soldaten haben ihr Gewehr

Schweizer Soldaten haben ihr Gewehr 1 Schweizer Soldaten haben ihr Gewehr im Schlafzimmer. Armeeangehörige sind gesetzlich verpflichtet, ihre persönliche Armeewaffe sicher aufzubewahren. Sie muss zu Hause diebstahlsicher gelagert werden

Mehr

Totalrevision Polizeigesetz Kanton Wallis

Totalrevision Polizeigesetz Kanton Wallis Piratenpartei Wallis / Parti Pirate Valais, Postfach 190, 3952 Susten Christian Schnidrig Co-Präsident PPVS Mail: christian.schnidrig@piratenpartei.ch Tel: +41 78 824 30 81 Dienstag, 15.06.2015 Vernehmlassung

Mehr

über die Umsetzung von Massnahmen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

über die Umsetzung von Massnahmen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND DIREKTOREN CONFERENCE DES DIRECTRICES ET DIRECTEURS DES DEPARTEMENTS CANTONAUX DE JUSTICE ET POLICE CONFERENZA DELLE DIRETTRICI E DEI DIRETTORI

Mehr

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen.

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Hintergrunddossier/ Presse-Memo 22.02.2016 Der Rechtsstaat Wann ist er in Gefahr? 1. Einleitung

Mehr

Alkohol und Gewalt: Eine Online-Befragung der Polizeiangestellten im Kanton Bern

Alkohol und Gewalt: Eine Online-Befragung der Polizeiangestellten im Kanton Bern Philosophischhumanwissenschaftliche Fakultät Institut für Psychologie Lehrstuhl Sozial- und Rechtspsychologie Alkohol und Gewalt: Eine Online-Befragung der Polizeiangestellten im Kanton Bern Zusammenfassung

Mehr

Jahresbericht

Jahresbericht 3 4 5 6 Landesweiteweite Aktion der Polizei in NRW Augen auf und Taschen zu! Langfinger sind immer unterwegs Auch im Jahr 2016 unterstützte die Kreispolizeibehörde Soest die landesweite Aktion gegen Taschendiebe.

Mehr

Nach 9/11 war alles anders. vermeintliche Quellen des Sicherheitswahns. ein Vortrag im Rahmen des Seminares Alltag Überwachung

Nach 9/11 war alles anders. vermeintliche Quellen des Sicherheitswahns. ein Vortrag im Rahmen des Seminares Alltag Überwachung Nach 9/11 war alles anders Nach 9/11 war alles anders vermeintliche Quellen des Sicherheitswahns ein Vortrag im Rahmen des Seminares Alltag Überwachung gehalten von Marco Albrecht Anschläge am 09.11.2001

Mehr

Vergleich der Deliktskataloge

Vergleich der Deliktskataloge Umsetzungsgesetz der, Tötungsdelikte - Vorsätzliche Tötung, - Mord, - Totschlag, - Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord, - Strafbarer Schwangerschaftsabbruch Andere Gewaltdelikte - Schwere Körperverletzung,

Mehr

Nationale Konferenz «Jugend und Gewalt» vom 9. März 2012

Nationale Konferenz «Jugend und Gewalt» vom 9. März 2012 Nationale Konferenz «Jugend und Gewalt» vom 9. März 2012 Workshop «Gewaltprävention in Gemeinden und Städten»: Wie können Massnahmen und Projekte erfolgreich erarbeitet und umgesetzt werden? Beispiel Seite

Mehr

KSPD KONFERENZ DER STÄDTISCHEN POLIZEIDIREKTORINNEN UND POLIZEIDIREKTOREN

KSPD KONFERENZ DER STÄDTISCHEN POLIZEIDIREKTORINNEN UND POLIZEIDIREKTOREN KKJPD Generalsekretariat z. Hd. Regierungsrätin K. Keller-Sutter Kramgasse 14 3000 Bern Versand per Mail an: roger.schneeberger@kkjpd.ch Zürich, 06.01.2012 27839/HOR/AM Vernehmlassung KKJPD: Konkordat

Mehr

Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordats im Kanton Zürich

Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordats im Kanton Zürich Umsetzung des geänderten Hooligan- Konkordats im Kanton Zürich Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion mit Vertreterinnen der Städte Zürich, Winterthur und Kloten Zürich, 7. März 2013 Regierungsrat des

Mehr

1901/J. vom (XXV.GP) Anfrage. Mit AB 11563/XXIV.GP vom wurden die Fragen des damaligen Fragestellers

1901/J. vom (XXV.GP) Anfrage. Mit AB 11563/XXIV.GP vom wurden die Fragen des damaligen Fragestellers 1901/J vom 08.07.2014 (XXV.GP) 1 von 7 Anfrage -- - der Abgeordneten Hermann Krist und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres betreffend "Sicherheit bei Sportveranstaltungen - insbesondere bei

Mehr

Hooliganismus- Intervention und Prävention

Hooliganismus- Intervention und Prävention Hooliganismus- Intervention und Prävention Seminararbeit am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern eingereicht bei Prof. Dr. Stefan Valkanover vorgelegt von Claudia Sieber Beinwil (SO) und

Mehr

Leben wir wirklich in einer Demokratie? Zweifel sind mehr als angebracht.

Leben wir wirklich in einer Demokratie? Zweifel sind mehr als angebracht. Staat und Gewalt Leben wir wirklich in einer Demokratie? Zweifel sind mehr als angebracht. Ist oppositionelles Verhalten in unserer Demokratie möglich, wenn diese Opposition eine grundsätzliche Kritik

Mehr

Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen

Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/669 Landtag 18. Wahlperiode 20.11.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2762 19.04.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Polizeieinsatz im Rahmen

Mehr

Sifa-Post Neues zu Sicherheit und Kriminalität 16. September 2009

Sifa-Post Neues zu Sicherheit und Kriminalität 16. September 2009 Sifa-Post Neues zu Sicherheit und Kriminalität 16. September 2009 sifa SICHERHEIT FÜR ALLE, Aktion gegen Kriminalität Postfach 23 CH-8416 Flaach Tel: 052 301 31 00 Fax: 052 301 31 03 PC-Konto: 87-370818-2

Mehr

«Der Zweck heiligt nicht alle Mittel» Manuela Schiller, Rechtsanwältin

«Der Zweck heiligt nicht alle Mittel» Manuela Schiller, Rechtsanwältin «Der Zweck heiligt nicht alle Mittel» Manuela Schiller, Rechtsanwältin Frau Schiller, Sie haben viele Personen betreut, nach denen per Internet gefahndet wurde. Wie haben Sie diese Personen erlebt, welche

Mehr

SICHERHEIT DURCH PRÄVENTION IM PROFIFUSSBALL

SICHERHEIT DURCH PRÄVENTION IM PROFIFUSSBALL SICHERHEIT DURCH PRÄVENTION IM PROFIFUSSBALL PROF. JÖRG HÄFELI, DOZENT UND PROJEKTLEITER HOCHSCHULE LUZERN SOZIALE ARBEIT BEAUFTRAGTER FÜR PRÄVENTION DER SFL AGENDA Ausgangslage Analyse Vision Strategie

Mehr

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG I. Schutzbereich Schutz von Versammlungen Schutz einer Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen (z.b.

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. ÖR III / Übungen / FS Urteilsanalyse. Dr. Mathias Kaufmann

Rechtswissenschaftliches Institut. ÖR III / Übungen / FS Urteilsanalyse. Dr. Mathias Kaufmann ÖR III / Übungen / FS 2017 Urteilsanalyse Dr. Mathias Kaufmann Urteile BVGer, Urteil C-8376/2010 vom 19. Februar 2013 (BVGE 2013/33) BGer, Urteil 1C_370/2013 vom 14. Oktober 2013 Kaufmann Seite 2 BVGer-Urteil

Mehr

Stadt St.Gallen. Interpellation Rotach Marcel/Rüesch Albert: "Hooliganismus Sicherheit bei Fussballspielen";

Stadt St.Gallen. Interpellation Rotach Marcel/Rüesch Albert: Hooliganismus Sicherheit bei Fussballspielen; Stadt St.Gallen C Stadtrat Vorlage an das Stadtparlament vom 8. ugust 2006 Nr. 2026 Interpellation Interpellation Rotach Marcel/Rüesch lbert: "Hooliganismus Sicherheit bei Fussballspielen"; schriftlich

Mehr

Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes

Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes (ZentG) 1 360 vom 7. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Änderung vom 12. Dezember 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 24. Oktober 2007 1 über Zulassung, Aufenthalt

Mehr

Stellungnahme der NRV Schleswig-Holstein zum

Stellungnahme der NRV Schleswig-Holstein zum Neue Richtervereinigung Landesverband Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss - Frau Dörte Schönfelder - per E-Mail Drs 18/3849 und 18/3885 Stellungnahme der Neuen

Mehr

Kriminalstatistik 2010

Kriminalstatistik 2010 Kriminalstatistik 2010 Inhalt Fakten und Entwicklungen 2010 Erkenntnisse und operative Konsequenzen Schwerpunkte 2011 Fazit und politische Würdigung Kriminalstatistik 2010 Seite 2 Fakten und Entwicklungen

Mehr

NAMEN SIND MEHR ALS SCHALL UND RAUCH

NAMEN SIND MEHR ALS SCHALL UND RAUCH 46 AUFGABENBEISPIELE Aufgabenbeispiel 9 NAMEN SIND MEHR ALS SCHALL UND RAUCH Aufgabenstellung 1. Erschließe die Zeichnung in M 1, leite daraus rechtliche Fragen für die Gestaltung sowie Nutzung von Vornamen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/374. Kleine Anfrage mit Antwort

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/374. Kleine Anfrage mit Antwort Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Schünemann (CDU), eingegangen am 21. September 1998 Ausschreitungen und Straftaten gewaltbereiter Hooligans Anläßlich der letzten Fußballweltmeisterschaft

Mehr

Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt

Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte von Dr. Bastian Krahm RICHARD BOORBERG

Mehr

Standpunkt zum Thema Stadionverbotsrichtlinien

Standpunkt zum Thema Stadionverbotsrichtlinien Standpunkt zum Thema Stadionverbotsrichtlinien Stadionverbote als ein fragwürdiges Strafrecht einer Paralleljustiz in Form des DFBs sind aus den im Folgenden aufgeführten Gründen in Gänze abzulehnen. Stadionverbote

Mehr

07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans)

07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans) Ständerat Sommersession 008 e-parl 6.06.008 - - 5:0 07.404 s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans) Entwurf der Geschäftsprüfungskommission

Mehr

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Mehr

GEWALTTÄTIGES FANVERHALTEN IM FUSSBALL

GEWALTTÄTIGES FANVERHALTEN IM FUSSBALL GEWALTTÄTIGES FANVERHALTEN IM FUSSBALL DIE VERWALTUNGSRECHTLICHEN PRÄVENTIVMASSNAHMEN ABSCHLUSSARBEIT CAS PARALEGAL 1 / 2013 BEI DR. LIC. IUR. ROGER MÜLLER VORGELEGT VON: SIMONE HIRSCHMÜLLER GULDENENSTRASSE

Mehr

Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes

Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember 2009 1 über den Nachrichtendienst des Bundes wird wie folgt

Mehr

Grußwort von. zur Veranstaltung des. im Oberlandesgericht Düsseldorf

Grußwort von. zur Veranstaltung des. im Oberlandesgericht Düsseldorf Es gilt das gesprochene Wort Grußwort von Herrn Justizminister Thomas Kutschaty MdL zur Veranstaltung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein- Westfalen anlässlich des Internationalen Tages

Mehr

ORTSPOLIZEIBEHÖRDE BREMERHAVEN

ORTSPOLIZEIBEHÖRDE BREMERHAVEN ORTSPOLIZEIBEHÖRDE BREMERHAVEN Polizei in Bremerhaven weiterhin erfolgreich Polizeiliche Kriminalstatistik für 2017 Pressemitteilung vom 02.03.2018 Der Direktor der Ortspolizeibehörde (OPB) Harry Götze

Mehr

Postfach. Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Häusliche Gewalt Jahr Kantonspolizei Zürich Zürich.

Postfach. Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Häusliche Gewalt Jahr Kantonspolizei Zürich Zürich. K R I S T A Kriminalstatistik des Kantons Häusliche Gewalt Jahr 2008 Postfach 8021 krista@kapo.zh.ch Mai 2009 Häusliche Gewalt im Kanton 1. Allgemeines / Definition In der Kriminalstatistik des Kantons

Mehr

KLARE MEHRHEIT FÜR GENERELLE SKIHELMPFLICHT VOR ALLEM DIE KINDER MÜSSEN GESCHÜTZT WERDEN!

KLARE MEHRHEIT FÜR GENERELLE SKIHELMPFLICHT VOR ALLEM DIE KINDER MÜSSEN GESCHÜTZT WERDEN! KLARE MEHRHEIT FÜR GENERELLE SKIHELMPFLICHT VOR ALLEM DIE KINDER MÜSSEN GESCHÜTZT WERDEN! 2/0 KLARE MEHRHEIT FÜR GENERELLE SKIHELMPFLICHT VOR ALLEM DIE KINDER MÜSSEN GESCHÜTZT WERDEN! Ein Drittel der Österreicher

Mehr

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (OV-EJPD) Änderung vom 19. Dezember 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Organisationsverordnung vom 17. November

Mehr

1C_370/2013. Urteil vom 14. Oktober I. öffentlich-rechtliche Abteilung

1C_370/2013. Urteil vom 14. Oktober I. öffentlich-rechtliche Abteilung 1C_370/2013 Urteil vom 14. Oktober 2013 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Fonjallaz, Präsident, Bundesrichter Aemisegger, Merkli, Gerichtsschreiber Haag. Verfahrensbeteiligte X.,

Mehr

Interpretation des Artikels 46 der Kantonsverfassung

Interpretation des Artikels 46 der Kantonsverfassung Interpretation des Artikels 46 der Kantonsverfassung vom 3. Dezember 1971 (Stand 3. Dezember 1971) 101.1 OGS 1973, 2 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Erwägung: Im Zusammenhang mit der Wahl eines

Mehr

Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG) vom 22. Juni 2001 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung

Mehr

120.2 Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

120.2 Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) vom 27. Juni 2001 (Stand am 19. September 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 2, 11 Absatz 1, 17 Absatz

Mehr

Bekämpfung des Rechtsextremismus. A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt

Bekämpfung des Rechtsextremismus. A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt Bekämpfung des Rechtsextremismus A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt B) I) Bekämpfung auf gesellschaftlicher Ebene 1)Nachforschen der Ursachen 2)Aufklärung a)in der Schule b)durch die Medien c)in den

Mehr

1. Kapitel Recht Was ist das?

1. Kapitel Recht Was ist das? Inhalt Vorwort............................................................. 12 1. Kapitel Recht Was ist das? I. Von Regeln und Gesetzen...................................... 14 1. Ohne Regeln herrscht

Mehr

verfasst von Dr. in Renate Hojas, Gewaltschutzzentrum Salzburg

verfasst von Dr. in Renate Hojas, Gewaltschutzzentrum Salzburg Stellungnahme der Gewaltschutzzentren Kärnten, Tirol, Niederösterreich, Burgenland und Salzburg zum Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige

Mehr

Antwort. Drucksache 16/5205. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/5205. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5205 10.03.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2016 vom 10. Februar 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache

Mehr

Empfehlungen vom 30. Juni 2016

Empfehlungen vom 30. Juni 2016 KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND DIREKTOREN CONFERENCE DES DIRECTRICES ET DIRECTEURS DES DEPARTEMENTS CANTONAUX DE JUSTICE ET POLICE CONFERENZA DELLE DIRETTRICI E DEI DIRETTORI

Mehr

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom

Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18

Mehr

Meinungen zur Inneren Sicherheit März Präsenz und Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen

Meinungen zur Inneren Sicherheit März Präsenz und Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen Meinungen zur Inneren Sicherheit März 2004 1 1. Präsenz und Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen Die Innere Sicherheit stellt aus Sicht der Bürger seit vielen Jahren ein besonders gravierendes

Mehr

Überwachung aus der Luft. Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft

Überwachung aus der Luft. Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Dienstag, 2. Dezember 2008, Schadenservice, Zürich Überwachung aus der Luft Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Matthias Vögeli, Rechtsanwalt Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Tagesanzeiger

Mehr

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen

Mehr

9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016

9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016 9726/AB vom 10.11.2016 zu 10155/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

Von der Gefahr zum Gefährder. 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? AG Kripo, 2004:

Von der Gefahr zum Gefährder. 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? AG Kripo, 2004: 1. Von der Gefahr zum Gefährder 2. Rechtmäßig ohne Spezialgesetz? 3. Zur Kriminologie des Gefährders? Prof. Dr. Michael Jasch 1 2 AG Kripo, 2004: Ähnlich den medizinischen Vorbeugungsmaßnahmen ist die

Mehr

Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008

Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/657 Landtag (zu Drs. 17/588) 17. Wahlperiode 16.12.2008 Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008 Gewalt am Rande von Fußballspielen Mitteilung des Senats an die

Mehr

Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt

Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I Literaturverzeichnis XIV Abkürzungsverzeichnis XXIV Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt 1 Gewalt im Grenzbereich zwischen Kriminalität und Legalität 2 1. Einleitung

Mehr

Informationssystem HOOGAN

Informationssystem HOOGAN Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Informationssystem HOOGAN Bearbeitungsreglement Bern, Mai 03 Bearbeitungsreglement HOOGAN Seite i INHALT BEARBEITUNGSREGLEMENT...

Mehr

Gemeinsames Hausverbot Eine Kooperation der Nachtgastronomie in Singen, der Stadtverwaltung Singen, dem Polizeirevier Singen sowie der DEHOGA

Gemeinsames Hausverbot Eine Kooperation der Nachtgastronomie in Singen, der Stadtverwaltung Singen, dem Polizeirevier Singen sowie der DEHOGA Gemeinsames Hausverbot Eine Kooperation der Nachtgastronomie in Singen, der Stadtverwaltung Singen, dem Polizeirevier Singen sowie der DEHOGA Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Hooligans H aus Kiel ist ein mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten

Mehr

Eidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer»

Eidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer» Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter Sammelfrist bis 18. Mai 2016 Eidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer» Vorprüfung Die Schweizerische Bundeskanzlei, nach Prüfung

Mehr

Illegal Dealen. Ablauf

Illegal Dealen. Ablauf Illegal Dealen Oberthema Idee / Ziele Zeit Methode Material Alter Lehrplan 21 Hintergründe und Konsequenzen des Drogendealens erfahren Die Jugendlichen erkennen, dass auch sie und ihr Umfeld betroffen

Mehr

Randale, Rowdys, Raufereien

Randale, Rowdys, Raufereien Randale, Rowdys, Raufereien RECHTSFRAGEN RUND UM DIE SICHERHEIT IN DEN WM-STADIEN Sicherheit ist besonders zur WM, wenn die Welt auf Deutschland blickt ein großes Thema in den Fußballstadien. Aber was

Mehr

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration Fragen / Aufträge Vorlage: Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration Auftrag 1 Ihre Kollegin wurde vor einigen Tagen 18 Jahre alt und kann bei der

Mehr

erweiterte Führungszeugnis

erweiterte Führungszeugnis 7 Einsichtnahme 2016 20. April in das erweiterte Führungszeugnis Im drkserver können Sie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eines Mitgliedes dokumentieren. Nicht aber das erweiterte Führungszeugnis

Mehr

Rede im Plenum des Bundesrates am 23. September Rede zu TOP 28

Rede im Plenum des Bundesrates am 23. September Rede zu TOP 28 Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede im Plenum des Bundesrates am 23. September 2016 Rede zu TOP 28 Entschließungsantrag "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren"

Mehr

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und

Mehr