Gesetzliche Krankenkassen Gleicher Beitrag bessere Leistung

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Anja Lang 09/2014 Gesetzliche Krankenkassen Gleicher Beitrag bessere Leistung Aktuell gibt es in Deutschland 132 gesetzliche Krankenkassen. Alle verlangen denselben Beitrag und auch die gesetzlich festgelegten Leistungen sind bei allen gleich. Trotzdem unterscheiden sich die Kassen in vielen Punkten deutlich voneinander. Die Rede ist von Mehrleistungen, die die Kassen freiwillig anbieten dürfen, wie Zuschüsse zu Brille oder professioneller Zahnreinigung, Auszahlung von Geldprämien, Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten, Wahltarife, spezielle Beratungsangebote und vieles mehr. Lesen Sie im Folgenden, von welchen zusätzlichen Leistungen Sie profitieren können, wie Sie ohne großen Aufwand die beste gesetzliche Krankenkasse für sich finden und worauf Sie achten müssen, damit der Wechsel reibungslos funktioniert. 1. Fast 90 Prozent gesetzlich versichert Die gesetzliche Krankenversicherung gibt es in Deutschland bereits seit dem Kaiserreich wurde sie, ursprünglich als Krankenversicherung der Arbeiter, von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt und ist der älteste Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Gerade mal zehn Prozent der Bevölkerung waren damals pflichtversichert. Heute sind fast 90 Prozent aller Deutschen gesetzlich krankenversichert, sagt Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Anders als private Krankenversicherungen, funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt: Jeder gesetzlich Versicherte hat grundsätzlich denselben Leistungsanspruch. Den Umfang dieses Anspruchs legt der Gesetzgeber fest. Er umfasst die medizinische Grundversorgung, die getreu dem Wirtschaftlichkeitsgebot ausreichend, zweckmäßig und sinnvoll sein muss. Die Höhe der Beiträge ist aber nicht gleich, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Seit 2009 zahlen gesetzlich Krankenversicherte einheitlich 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Vielverdiener zahlen in Euro also deutlich mehr für ihre Krankenversicherung als Wenigverdiener. Für Angestellte ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflicht. Erst wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit Euro liegt, steht es Angestellten frei, auch in eine private Kasse zu wechseln. Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte können das auch ohne Einkommensnachweis tun. 2. Systembedingte Vorteile Von der üppigen Rundum-Sorglos- Versorgung der 70er ist bei den gesetzlichen Kassen heute nicht mehr viel übrig geblieben. Trotzdem entscheiden sich immer noch viele Deutsche freiwillig für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, denn das Solidarsystem bietet, neben einer immer noch guten medizinischen Grundversorgung, auch viele systembedingte Vorteile: 2.a Kostenlose Familienversicherung Das Hauptargument für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und bleibt die kostenlose Familienversicherung. Kinder und der nicht arbeitende Ehepartner des Hauptversicherten können kostenfrei mitversichert werden. Bei Privatkassen muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden und damit auch extra zahlen. 2.b Keine Gesundheitsprüfung Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen anders als private keine Gesund-

2 Seite 2 heitsprüfung verlangen. Sie sind verpflichtet jeden Antragsteller, unabhängig von seinem Alter oder eventuell bestehenden Vorerkrankungen sowie chronischen Leiden, aufzunehmen. Dafür dürfen sie auch keinen höheren Beitrag verlangen. 2.c Krankengeld, Kuren und Co. Vorteile gibt es auch durch systembedingte Leistungen wie Krankengeld, Kinderkran- kengeld, Mutterschaftsgeld, Kuren, Haushaltshilfe, etc., die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen sind. In Verträgen privater Kassen sind diese Leistungen in der Regel nicht vorgesehen oder nur in sehr eingeschränktem Umfang enthalten. Teilweise können sie auch nur zusätzlich kostenpflichtig abgeschlossen werden. 3. Was unterscheidet eigentlich AOK von BKK oder DAK? Anfang der 90er Jahre gab es in Deutschland noch weit mehr als unterschiedligesetzliche Krankenkassen. Die meisten davon sind von großen Betrieben, den Handwerksinnungen oder auch Arbeiter- und Angestelltenverbänden gegründet worden und historisch gewachsen. Lange Zeit waren diese Kassen durch die Zugehörigkeit zu che den jeweiligen Berufsständen geprägt, erklärt Marini. Noch bis Mitte der 90er Jahre gaben Berufswahl sowie die Anstellungsart den Ausschlag dafür, in welcher Kasse man Mitglied wurde. Arbeiter zum Beispiel wur- den automatisch den sogenannten Primär- kassen, wie Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), Betriebskrankenkasse (BKK) und Innungskrankenkasse (IKK) zugewiesen. Angestellten und wenigen Arbeitern stand auch ein Wahlrecht zu Ersatzkassen zu. DAK und Barmer nahmen sämtliche Angestellte auf. Die Techniker Krankenkasse (TK) wiederum akzeptierte nur technische Angestellte und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) war nur für kaufmännische Angestellte zugänglich und so weiter. 3.a Freie Wahl der Krankenkasse Das änderte sich erst 1996 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz und der Einführung der Kassenwahlfreiheit. Bis auf wenige Ausnahmen, haben sich seither alle gesetzlichen Krankenkassen per Satzung geöffnet. Damit mussten sie sich aber auch dem allgemeinen Wettbewerb stellen. Einige Kassen mussten schließen, viele haben aber auch fusioniert, sagt Marini. Bis zur Jahr- tausendwende ist ihre Anzahl auf 420 geschrumpft waren es nur noch 202. Auch damals hatten die Kassen schon die Möglichkeit ihren Mitgliedern durch Sat- zungsänderungen gewisse Extras über die gesetzlichen Vorgaben hinaus anzubieten, weiß die GKV-Sprecherin. Ausschlaggebend für einen Kassenwechsel war zu dieser Zeit aber vor allem die Höhe des monatlichen Beitrags, den jede Kasse selbst festle-

3 Seite 3 gen konnte und der bei etwa 12 bis 16 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens lag. 3.b Einheitsbeitrag und Gesundheitsfonds Mit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 ist auch der monatliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vereinheit- licht worden. Seit dem zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten 15,5 Prozent vom Bruttolohn an ihre gesetzliche Krankenkasse. 7,3 Prozent davon bezahlt der Arbeitgeber und 8,2 Prozent der Arbeitnehmer. Dieses Geld verwenden die Krannicht direkt, sondern kenkassen aber führen es an den Gesundheitsfond ab, weiß Marini. Je nach Ausgabenrisiko ihrer Versicherten, sprich Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, bekommen die Kassen dann wieder Gelder aus dem Gesundheitsfonds zugewiedie durchschnittlichen Kosten ausgeglichen. Reicht das Geld nicht, müssen die Kassen versuchen zu sparen. Hilft auch das nicht, dürfen die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Andersherum dürfen Kassen, die besonders gut wirtschaften, und sen. Damit werden Überschüsse erzielen, diese auch wieder in Form von Geldprämien an ihre Versicherten zurückzahlen oder damit zusätzliche Leistungen finanzieren. 4. Wettbewerb durch Zusatzleistungen Um den Wettbewerb zwischen den Kassen trotz Einheitsbeitrag weiter zu fördern, hat der Gesetzgeber den Kassen mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung eingeräumt. Rund 95 Prozent der Leistungen legt der Gesetzgeber fest. Sie müssen von allen Kassen gleichermaßen erbracht werden. Bei etwa fünf Prozent ihrer Leistungen aber dürfen die Krankenkassen per Satzung selbst bestimmen, was sie ihren Versicherten anbieten. Welche Leistungen das genau sind, entscheidet der Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse, erklärt Marini. Diese sogenannten Satzungsleistungen sind sehr individuell gestaltet und damit von Kasse zu Kasse oft sehr unterschiedlich. Sie werden freiwillig angeboten, so dass für Versicherte kein Rechtsanspruch darauf besteht. Hier eine Auswahl besonders häufiger Extras, die die Kassen aktuell per Satzungsleistung anbieten: 4.a Gesundheitsbonus Gesundheitsbewusstes Verhalten wird von vielen Kassen mit Bonuszahlungen belohnt. Mit Hilfe eines Bonusheftes können Versicherte Punkte sammeln. Die gibt es zum Beispiel fürs Nichtrauchen, für die Durchführung der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, für einen lückenlosen Impfpass oder auch die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnesscenter. Eine vierköpfige Familie, die fleißig sammelt, kann bei der BKK Gilsei zum Beispiel 290 Euro Bargeld pro Jahr erhalten oder alternativ bis 420 Euro auf einem Gesundheitskonto ansammeln, mit dem sie dann z.b. gewünschte Igel- Leistungen bezahlten kann. 4.b Beitragsprämie Auch 2014 dürfen Krankenkassen, die besonders gut gewirtschaftet haben, Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen. Das heißt: Allein für die Tatsache bei einer bestimmten Kasse Mitglied zu sein, gibt es Geld: Die Big direkt gesund zum Beispiel zahlt ihren Mitgliedern aktuell bis zu 100 Euro zurück. Die BKK Mobil Oil und die hkk zahlen für das Jahr 2014 sogar bis 120 Euro. Achtung: Beitragsprämien werden nur an selbst zahlende Krankenkassen- Mitglieder ausgezahlt. Kostenlos mitversicherte Kinder und Partner werden nicht berücksichtigt. 4.c Naturheilverfahren und Alternativmedizin Alternative Heilverfahren, wie anthroposophische Medizin, Osteopathie, Bachblütentherapie oder Akupunktur sind im allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht oder nur in beschränktem Umfang für bestimmte Krankheitsbilder vorgesehen. Im Rahmen von Satzungsleistungen bieten viele Kassen aber trotzdem kräftige Kostenzuschüsse für eine begrenzte Anzahl an Sitzungen an. Wichtig: Die Behandlung sollte immer von einem Arzt durchgeführt werden. Manche gesetzliche Kassen akzeptieren auch Osteopathen. Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht erstattet. Die BIG direkt gesund zum Beispiel bezuschusst eine Osteopathie- Behandlung mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages und bis insgesamt 400 Euro im Jahr. Bei der Securvita können Versicherte sich bis zu zehn osteopathische Behandlungen mit bis zu 600 Euro pro Jahr bezuschussen lassen.

4 Seite 4 4.d Extra Zahnleistungen Immer mehr Kassen zahlen ihren Mitgliedern auch Zuschüsse zu den Kosten der jährlichen professionellen Zahnreinigung. Die BKK Braun Gillette zum Beispiel spendiert bis zu 65 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr. Die BKK 24 und die BKK Verbund übernehmen die Kosten sogar komplett, wenn die Zahnreinigung bei ausgewählten Praxen eines bestimmten Netzwerkes stattfindet. Auch was Zahnersatz anbelangt, bieten einige Krankenkassen Sonderprogramme, Sparmöglichkeiten und vergünstigte Konditionen, die über den Rahmen der gesetzlichen Regelung hinausgehen. 4.e Brille, Reiseimpfungen und Co. Selbst Brillen und Kontaktlinsen werden von einigen Kassen wieder bezuschusst. Die BKK Euregio zahlt hier zum Beispiel alle drei Jahre bis zu 200 Euro. Häufig wird auch eine Kostenübernahme für Reiseimpfungen angeboten. Kinder erhalten bei einigen Kassen, wie der Siemens Betriebskrankenkasse oder auch der Techniker Krankenkasse, kostenlose zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Auch Erwachsene können von erweiterten Früherkennungsleistungen profitieren. Einige Kassen leisten auch in deutlich erweitertem Umfang für Haushalts- hilfen, häusliche Krankenpflege, künstliche Be- fruchtung und vieles mehr. 4.f Integrierte Versorgung Bei komplexen Krankheitsbildern, wie Schädel- Hirntrauma, Schlaganfall, etc. aber auch bei chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, Asthma oder Rheuma, müssen die Patienten in der Regel von mehreren eren medizinischen Fachkräften versorgt werden. Diese optimal zu vernetzen und die bestmögliche Versorgung für den Patienten zu erreichen, ist Ziel der sogenannten integrierten Versorgung. Hierfür werden in der Regel Extrabudgets zur Verfügung gestellt, so dass Patienten nicht nur von einer besonders effizienten, sondern oft vor allem auch von einer besseren Versorgung profitieren. Für welche Krankheitsbilder integrierte Versorgungsprogramme angeboten werden, variiert von Kasse zu Kasse deutlich. So bietet zum Beispiel die BKK Euregio besondere Programme für diverse Herz-Kreislauf- Erkrankungen oder auch bei Schwangerschaft und Geburt an. Für den Bereich psychische Erkrankungen oder Suchtmedizin gibt es hier dagegen keine extra Angebote. 4.g Wahltarife Wahltarife geben gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, ihre Krankenversicherung ein Stück weit selbst mitzugestalten. Was bei privaten Krankenversicherungen schon lange Gang und Gäbe ist, wurde in eingeschränktem Rahmen auch in die gesetzlichen Kassen transportiert. Inzwischen bieten fast alle gesetzlichen Kassen Wahltarife an. Manche sind vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben, wie etwa das Hausarztmodell oder auch spezielle ambulante Versorgungtarife, manche bieten die Kassen aber auch freiwillig an. Dazu gehören zum Beispiel die Selbstbehalt-Tarife, Beitragsrückerstattungs-Tarife oder auch Krankengeld- Tarife für Selbständige. Wichtig: Für den Versicherten ist der Abschluss eines Wahltarifs immer freiwillig. Allerdings bindet er sich damit für mindestens ein bis drei Jahre an seine Kasse und kann in dieser Zeit nicht ohne weiteres kündigen. Je nach Tarif, sind bis zu mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr drin. Andersherum besteht im Leistungsfall aber auch das Risiko, einen Teil der Kosten selbst bezahlen zu müssen. 4.h Serviceleistungen Last but not least sind auch die Serviceleistungen und die Erreichbarkeit für die Zufriedenheit mit der Krankenkasse sehr wichtig. So sind immer mehr Kassen, wie etwa die Siemens Betriebskrankenkasse, ebskrankenkasse, die HEK und fast sämtliche AOKs rund um die Uhr telefonisch erreichbar und haben zusätzlich noch eine Online-Filiale eingerichtet, in der man jederzeit Anträge stellen und persönliche Daten ändern kann. Bei der HEK sollen Kundenanfragen sogar noch am selben Tag und s wochentags innerhalb von zwei Stunden bearbeitet werden. Viele Kassen bieten außerdem Hotlines, Servicetelefone und Experten-Chats zu unterschiedlichen Krankheitsbildern, wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Migräne etc. an. Auch bei Fragen zu Hilfsmitteln, zu Schwangerschaft oder zur Pflege stehen häufig Fachleute für persönliche Antworten kostenlos zur Verfügung. Daneben sind viele Kassen auch bei der Apothekensuche, der Hebammensuche oder der Facharztsuche beich, bieten einen Erinnerungsservice für Vorsorgetermine oder auch einen Tele-Doktor an. Bei der Barmer GEK zum Beispiel haben Versicherte sogar die Möglichkeit, kostenlos die Datenbank eines bekannten Verbrauchermagazins zu hilflich, nutzen.

5 Seite 5 Die zehn begehrtesten Zusatzleistungen 2012 Beim Vergleich von Krankenversicherungen im Internet waren diese Zusatzleistungen am meisten gefragt: 1. Auslandskrankenversicherung ohne Zusatzkosten Professionelle Zahnreinigung Geld- oder Sachprämien für jährliche Zahnvorsorge Geld- oder Sachprämien für Teilnahme an Präventionskursen Geld- oder Sachprämien für Teilnahme an Krebsvorsorge Wahltarif Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit Geld- oder Sachprämien für Teilnahme am Gesundheits-Check-Up Geld- oder Sachprämien für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge Übernahme von Homöopathischer Medizin Geld- oder Sachprämien für Nichtraucher / Raucherentwöhnung Auswertung von insgesamt Suchanfragen; Quelle: Kassensuche GmbH 5. Per Kassenwechsel zur besseren Leistung Das Angebot an attraktiven Zusatzleistungen ist zugegebenermaßen ziemlich groß und nicht jedes Extra lohnt sich für jeden gleichermaßen. Wer wechseln möchte, sollte sich deshalb zuerst darüber klar werden, was er an Leistungen genau braucht, was er gern hätte und auch worauf er verzichten könnte. Singles werden hier anders entscheiden als Familien, chronisch Kranke anders als Gesunde. 5.a Krankenkassen individuell vergleichen Wer weiß, was er will, kann nun die Angebote miteinander vergleichen und herausfinden, welche Kasse die für ihn beste Leistung bietet. Um sich im Dschungel der Zusatzangebote zurechtzufinden, können Sie sich nun mühsam durch die jeweiligen Internetseiten klicken. Bequemer, übersichtlicher und vor allem schneller geht es mit unserem neuen Biallo-GKV- Rechner: Mit nur wenigen Klicks und ohne lästige Registrierung können Sie hier Leistung und Service von über 100 gesetzlichen Krankenkassen direkt online miteinander vergleichen und dabei die für Sie beste Krankenkasse finden. Ein Wechsel von einer gesetzlichen Kasse zur anderen funktioniert übrigens ganz einfach: 5.b Bisherige Krankenkasse kündigen Im ersten Schritt müssen Sie Ihrer aktuellen Kasse kündigen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vor. Wenn Sie also zum Beispiel im Februar kündigen, können Sie frühestens am ersten Mai zur neuen Kasse wechseln, bei einer Kündigung im März ist der früheste Wechseltermin der erste Juni, usw., erklärt Regina Behrendt, Referentin für den Gesundbei der Verbraucherzentrale heitsmarkt Nordrhein-Westfalen. An diese Wahl sind Sie dann 18 Monate lang gebunden. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Das Schreiben können Sie ganz formlos halten. Einen Grund für die Kündigung müssen Sie nicht nennen. Nach spätestens zwei Wochen ist die Kasse verpflichtet, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zuzuschicken, betont Behrendt. Die brauchen Sie zwingend, um zur neuen Kasse wechseln zu können. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine neue Kasse finden, der Antrag verlorengegangen sein oder Sie einfach vergessen haben, ihn abzuschicken, bleiben Sie automatisch weiterhin in Ihrer bisherigen Kasse versichert. Sie müssen also zu keinem Zeitpunkt Angst haben, nicht krankenversichert zu sein. 5.c Nahtlos wechseln Um zur neuen Wunschkrankenkasse zu wechseln, müssen Sie jetzt nur noch die Antragsunterlagen Ihrer Kasse ausfüllen, unterschreiben und diese zusammen mit der Kündigungsbestätigung der alten Kasse, an die neue schicken. Wenn die neue Kasse keinen örtlichen oder beruflichen Einschränkungen unterliegt, ist sie verpflichtet, Sie aufzunehmen - egal, wie alt Sie sind, welche Vorerkrankungen Sie haben oder wie viele Familienmitglieder kostenlos mitversi- chert werden müssen, erklärt Behrendt. Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben Sie allerdings weiterhin immer noch Mitglied bei Ihrer bisherigen Kasse. Der Übergang erfolgt immer nahtlos. Wichtig: Wenn Sie die Kasse gewechselt haben, sind Sie 18 Monate lang an die neu gewählte Krankenkasse gebunden. So hat es

6 Seite 6 der Gesetzgeber bestimmt. Falls Sie sich für einen Wahltarif entschieden haben, sind es sogar bis zu drei Jahre, die Sie Ihrer neu gewählten Kasse treu bleiben müssen. 5.d Außerordentlich kündigen Wenn die Krankenkasse allerdings erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag weiter erhöht, steht Ihnen als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht zu. Sobald die Krankenkasse ihre Versicherten darüber informiert, haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen, erklärt Behrendt. Die reguläre Frist von zwei Monaten bleibt zwar bestehen, die bis dahin fälligen Zusatzkosten müssen Sie jedoch nicht mehr bezahlen. Dieses Recht steht Ihnen übrigens auch zu, wenn Ihre Kasse die Zahlung von Mitgliedsprämien einstellt oder reduziert. Übrigens: Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie grundsätzlich auch, wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben. Ausnahme: Der Krankengeld-Wahltarif. Wenn Sie einen Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie definitiv drei Jahre an Ihre aktuelle Krankenkasse gebunden und können in dieser Zeit auch nicht außerordentlich kündigen, betont die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 6. Wissenswertes zum Wechsel Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen ist ziemlich einfach, in relativ kurzen Abständen möglich und eigentlich mit keinerlei Risiken verbunden. Jede gesetzliche Kasse muss zuvor gesetzlich Versicherte aufnehmen, der Versicherungsschutz besteht immer nahtlos und, falls man wirklich mit der neuen Kasse nicht zufrieden sein sollte, kann man nach 18 Monaten auch problemlos wieder zur seiner alten Kasse zurückkehren, erklärt Behrendt. 6.a Anspruch auf Satzungsleistungen Wissen muss man aber, dass freiwillige Satzungsleistungen immer nur von den Versicherten der entsprechenden Kasse selbst in Anspruch genommen werden können. Wechselt man die Kasse und die neue Kasse leistet hier nicht, besteht auch kein weiterer Anspruch mehr darauf, betont die Gesundheitsexpertin. Auch können die Kassen freiwillige Extras per Satzung wieder streichen. Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch für Versicherte besteht nicht. 6.b Was ist bei laufenden Therapien, Kuranträgen und Co? Anders ist das mit den gesetzlichen Pflichtleistungen. Sie sind für alle gesetzlichen Kassen verbindlich festgeschrieben, sagt Behrendt. Wer die Kasse wechselt, hat bei der neuen Kasse denselben Rechtsanspruch darauf, wie bei der alten. Aufpassen muss man allerdings bei Pflichtleistungen, die von der Kasse im Vorfeld bewilligt werden müssen, wie Psychotherapien, kieferorthopädischen Behandlungen oder Kuren. Hier hat jede Kasse das grundsätzliche Recht, den Antrag selbst zu prüfen, weiß die Verbraucherschützerin. Das gilt auch für bereits bewilligte Maßnahmen der Vorgänger-Kasse. So kann es auch passieren, dass die neue Kasse nach einer Prüfung zu einer anderen Beurteilung kommt, als die alte Kasse. Tipp: Um sich hier möglichen Ärger zu ersparen, sollten Maßnahmen die genehmigt werden müssen, wenn möglich erst bei der neuen Kasse gestellt werden. Wenn die Therapie aber bereits läuft oder sehr dringend ist, ist es sinnvoll die neue Wunschkrankenkasse direkt zu kontaktieren und nachzufragen, inwieweit sie die laufende Maßnahme unterstützt und die bereits gegebene Zusage der Vorgänger- Kasse anerkennt, erklärt Behrendt. Die Antwort darauf sollte man sich immer schriftlich geben lassen. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

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