Besondere Bedingungen für die Nutzung von durch die AS ''PrivatBank'' bereitgestellten VISA Zahlungskarten

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1 Besondere Bedingungen für die Nutzung von durch die AS ''PrivatBank'' bereitgestellten VISA Zahlungskarten Verwendete Begriffe: Kunde natürliche Person, die selbst ein Konto bei der AS ''PrivatBank'' unterhält. Personen, die nicht Kunden der AS ''PrivatBank'' sind, werden entsprechend bezeichnet. Karte von der AS ''PrivatBank'' ausgegebenen Zahlungskarten, die im Text näher bezeichnet werden. Karten, die nicht von der AS ''PrivatBank'' ausgegeben werden, werden entsprechend bezeichnet. Kartennutzer natürliche Person, die selbst ein Konto bei der Bank unterhält, von dem aus Transaktionen mit der Karte getätigt werden können oder die vom Kontoinhaber bevollmächtigt wurde, deshalb zur Nutzung der Karte berechtigt ist und namentlich auf der Karte vermerkt ist. Rechnungsabschluss regelmäßig von der Bank zu erstellender Abschluss und Überblick mit der Feststellung des sich für den Kunden und die Bank ergebenden Saldos. Sicherheitsleistung Anlage des Kunden oder einer dritten Person bei der Bank, die zur Sicherung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Bank verwendet wird. I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Bedingungen 1. Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für alle von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA- Zahlungskarten. Mit ihnen kann der Kontoinhaber bei allen VISA Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und, abhängig von der gewählten Karte, zusätzlich im Rahmen eines Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld beziehen. Näheres zur Nutzung regeln diese Bedingungen. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter Die vorliegenden Bestimmungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS "PrivatBank" und gehen diesen, soweit sie voneinander abweichen, vor. 2. Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der AS "PrivatBank" im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.b. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen dieser Bedingungen angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. Das gleiche gilt für den Kontoinhaber auch dann, wenn er nicht mit dem Kartennutzer identisch ist. Erklärungen und Hinweise gegenüber dem Kontoinhaber wirken auch gegenüber dem Kartennutzer. Die Verantwortung für die gegenseitige Information zwischen dem Kartennutzer und dem Kontoinhaber trägt der Kontoinhaber (siehe auch Punkt III.1.1 Absatz 1). 3. Die von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA-Zahlungskarten 3.1. Die VISA DEBIT Karte und die VISA WOOX Karte (1) Mit der von der AS "PrivatBank" bereitgestellten VISA Debit Karte kann der Kontoinhaber entsprechend eines vorher eingezahlten Guthabens auf seinem Kartenkonto bei allen VISA Akzeptanzstellen wie mit einer Kreditkarte bezahlen. Die Überziehung des Kartenkontos ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Sicherheitsleistung muss nicht erbracht werden. (2) Das gleiche gilt für die virtuelle VISA WOOX Karte mit der Ausnahme, dass eine Karte in Natura nicht ausgegeben wird. Übermittelt werden lediglich die Kartendaten, mit denen der Kontoinhaber innerhalb eines Guthabens auf dem Kartenkonto im Internet sicher per Kreditkartendaten und Card Verification Value (CVV) bezahlen kann.

2 3.2. Die VISA Classic/Business, VISA Gold, VISA Platinum Karte (1) Mit der von der AS "PrivatBank" ausgegebenen VISA Classic Karte, der VISA Gold Karte sowie der VISA Platinum Karte kann der Kontoinhaber entsprechend eines mit der AS "PrivatBank" vereinbarten Kreditrahmens sowie gegebenenfalls unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung frei und bargeldlos bei allen VISA Akzeptanzstellen verfügen. Weitere Entgelte können dem Preis- und Leistungsverzeichnis der AS "PrivatBank" entnommen werden. (2) Für Kontoinhaber, die nicht Verbraucher sind, steht die VISA Classic Karte als VISA Business Karte zur Verfügung. Kartennutzer können Organe, Mitarbeiter oder beauftragte Personen der Firma sein. Der Kartennutzer ist als Erfüllungsgehilfe der Firma verpflichtet, die Sorgfalts- und Informationspflichten gemäß diesen Bedingungen für die Firma einzuhalten und die Karte vertragsgerecht zu nutzen; sein Handeln wird der Firma zugerechnet. (3) Im Folgenden wird einheitlich von VISA Karte gesprochen. Soweit es für die einzelnen Varianten der VISA Karten Abweichungen gibt, werden diese gesondert benannt. II. Kontoführung 1. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung) 1.1. Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die AS "PrivatBank" erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die AS "PrivatBank" kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen und Entgelte berechnen Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die AS "PrivatBank" bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 2. Eigentum und Gültigkeit der VISA Karte Die VISA Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die VISA Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung einer neuen Karte oder neuer Kartendaten, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die AS "PrivatBank" berechtigt, die alte VISA Karte zurück zu verlangen. Endet die Berechtigung, die VISA Karte zu nutzen vorher (z.b. durch Kündigung des VISA Kartenvertrages), so hat der Kontoinhaber die VISA Karte unverzüglich an die AS "PrivatBank" zurück zu geben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch auf dem Konto vorhandener Betrag wird dem Kontoinhaber nach der Verrechnung erstattet. Die AS "PrivatBank" behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer VISA Karte diese gegen eine neue auszutauschen. 3. Kündigungsrechte und deren Folgen 3.1. Kündigungsrecht des Kontoinhabers (1) Der Kunde kann den VISA Kartenvertrag jederzeit kündigen, indem er seine Kündigung entweder in dem durch die AS ''PrivatBank'' vorgefertigten Kündigungsformular oder im Onlinebanking mit einer Nachricht erklärt. Das vorgefertigte Kündigungsformular ist auf der Website der Bank unter Privatkunden -> Anträge & Formulare -> Kündigung verfügbar und kann als PDF Datei heruntergeladen werden. (2) Für die Abwicklung der Kündigung des VISA Kartenvertrags durch die AS "PrivatBank" bedarf es 10 (zehn) Bankarbeitstage. Hat der Kunde zusammen mit dem Kündigungsformular auch die Zahlungskarte VISA eingereicht, so bedarf es für die Abwicklung der Kündigung 5 (fünf) Bankarbeitstage Kündigungsrecht der Bank (1) Die AS "PrivatBank" kann den VISA Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die AS "PrivatBank" wird den VISA Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kontoinhabers geboten ist.

3 (2) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher, ist die AS "PrivatBank" berechtigt, den VISA Kartenvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 (zehn) Bankarbeitstagen zu kündigen. Sie wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kontoinhabers Rücksicht nehmen. (3) Die AS "PrivatBank" kann den VISA Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des VISA Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden für die AS "PrivatBank" unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die AS "PrivatBank" hierauf die Entscheidung über den Abschluss des VISA Kartenvertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem VISA Kartenvertrag gegenüber der AS "PrivatBank" gefährdet ist Folgen der Kündigung Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die VISA Karte nicht mehr benutzt werden. Sie wird gesperrt. Die VISA Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die AS "PrivatBank" zurück zu geben. 4. Einziehung und Sperre der VISA Karten oder der Kartendaten (1) Die AS "PrivatBank" darf die VISA Karte oder die Kartendaten sperren und den Einzug der Karte (z.b. am Geldautomaten) veranlassen, - wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der VISA Karte dies rechtfertigen oder - wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der VISA Karte oder der Kartendaten besteht oder - wenn im Fall einer VISA Karte mit einer Kreditlinie ein beträchtliches Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. - Die AS ''PrivatBank'' wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Dies gilt nicht, wenn diese Unterrichtung objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder gegen einschlägiges Recht der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten verstoßen würde. Hat der Kontoinhaber mit der AS ''PrivatBank'' im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.b. das Online-Banking), kann die AS ''PrivatBank'' den Kontoinhaber auch auf diesem Wege von der Sperre unterrichten. Die AS ''PrivatBank'' wird die VISA Karte durch eine neue ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Kontoinhaber unverzüglich. III. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen 1. Verwendungsmöglichkeiten 1.1. Kontoinhaber, Kartennutzer und Vollmacht (1) Die VISA Karte gilt jeweils für das Konto, für das sie ausgestellt wurde. (2) Die VISA Karte kann auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, für den der Kontoinhaber eine Zusatz- oder Partnerkarte beantragt. (3) Der Kontoinhaber kann einem Dritten, der zugleich Inhaber der Zusatz- oder Partnerkarte sein kann, Kontovollmacht erteilen. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass die bevollmächtigte Person vom Antrag auf die Eröffnung des Kartenkontos, vorliegenden Bestimmungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS "PrivatBank" und das Preis- und Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene VISA Karte an die Bank zurückgegeben wird. (4) Die Bank wird die VISA Karte nach Widerruf der Vollmacht sperren. (5) Der Inhaber eines eröffneten Kartenkontos ist die Person, die im Antrag auf die Eröffnung des Kartenkontos als Kunde angegeben ist. Mit der Unterzeichnung eines Antrags auf die Eröffnung eines Kartenkontos erklärt der Kunde, dass - der Kontoinhaber oder Kartennutzer die VISA Karte oder das Kartenkonto nicht zu rechtswidrigen Zwecken, ferner nicht zur Legalisierung von Geldmitteln kriminellen Ursprungs und/oder zur Finanzierung des Terrorismus verwenden wird; - die VISA Karte im Interesse des Kontoinhabers und nicht im Auftrag einer anderen Person zum Zwecke deren Geheimhaltung verwendet wird;

4 er kein externer Buchhalter, Rechtsanwalt oder Anbieter von Dienstleistungen für die Gründung und die Betreuung der Tätigkeit juristischer Einrichtungen ist, der ein Kartenkonto in der AS "PrivatBank" zwecks Abwicklung der Finanzgeschäfte im Namen seiner Kunden eröffnet Zu Zahlungsverkehrszwecken Die von der AS "PrivatBank" bereitgestellte VISA Karte kann der Kontoinhaber weltweit im Rahmen des VISA- Kartenverbundes einsetzen - bei Handelsstellen und - darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers oder der persönlichen Geheimzahl (PIN) (Bargeldservice). Dies gilt nicht für die VISA WOOX Karte. Mit ihr kann Bargeld nicht abgehoben werden. Die Handelsstellen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der VISA Karte zu sehen sind. Soweit mit der VISA Karte zusätzlich Leistungen (z.b. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln. 2. Persönliche Geheimzahl (PIN) (1) Für die Nutzung von Geldautomaten wird dem Kontoinhaber für seine VISA Karte mit Ausnahme der VISA WOOX Karte, eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt. Diese ist eine Zahlenkombination und wird dem Kontoinhaber getrennt von der VISA Karte in einem speziellen, undurchsichtigen und versiegelten Umschlag durch die AS "PrivatBank" ausgehändigt oder zugestellt. (2) Die VISA Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Kontoinhaber sollte sich in diesem Fall mit der AS "PrivatBank", möglichst mit der kontoführenden Stelle in Verbindung setzen. 3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Kontoinhaber (1) Bei Nutzung der VISA Karte ist entweder - ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Handelsstelle die Kartendaten übertragen hat, oder - an Geldautomaten und automatisierten Kassen, die PIN einzugeben. (2) Mit dem Einsatz der VISA Karte erteilt der Kontoinhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Die Zustimmung wird erst dann erteilt, wenn und soweit eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Kontoinhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. (3) Zahlungen mit der VISA WOOX Karte werden durch die Eingabe der Kartendaten in Verbindung mit der Angabe des Card Verification Value (CVV) autorisiert. 4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die AS "PrivatBank" Die AS "PrivatBank" ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn - sich der Kontoinhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat, - der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der VISA Karte oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder -die VISA Karte gesperrt ist. 5. Ausführungsfrist Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der AS "PrivatBank" stellt diese sicher, dass der Betrag beim Einsatz der Karte zur Verfügung steht. Soweit die Verfügung dem vereinbarten Verfügungs- oder Kreditrahmen des Kartenkontos entspricht, reserviert die AS "PrivatBank" den Betrag für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit fordert der Zahlungsempfänger den Betrag an. Geschieht dies nicht, wird der Betrag dem Kartenkonto wieder gut geschrieben. 6. Finanzielle Nutzungsgrenze (1) Der Kontoinhaber darf die VISA Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens (DEBIT und WOOX Karte), innerhalb des Verfügungsrahmens oder wenn ein Kreditrahmen vorhanden ist, innerhalb dieses Kreditrahmens, und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. (2) Der Kontoinhaber kann mit der AS "PrivatBank" eine Änderung seines Verfügungsrahmens der VISA Karte vereinbaren.

5 (3) Auch wenn der Kontoinhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die AS "PrivatBank" berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der VISA Karte entstehen. Die Genehmigung einzelner VISA Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der VISA Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von VISA Kartenumsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung. 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kontoinhabers 7.1. Unterschrift Der Kontoinhaber hat seine VISA Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben Sorgfältige Aufbewahrung der VISA Karte Die VISA Karte und die Kartendaten sind mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich verwendet werden. Sie dürfen insbesondere nicht unbeaufsichtigt an Stellen aufbewahrt werden, zu denen Dritte Zugang haben oder sich verschaffen können. Denn jede Person, die im Besitz der VISA Karte oder der Kartendaten ist, hat die Möglichkeit, mit ihnen missbräuchliche Verfügungen zu tätigen Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Der Kontoinhaber hat dafür zu sorgen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der VISA Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt, und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.b. Geld am Geldautomaten abzuheben) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Kontoinhabers (1) Stellt der Kontoinhaber den Verlust oder Diebstahl seiner VISA Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von VISA Karte, der Kartendaten oder PIN fest, so ist die AS "PrivatBank", und zwar möglichst die Konto führende Stelle oder eine Repräsentanz des VISA Kartenverbundes (eine der VISA International Institutionen oder eine Bank, die Zahlungskarten von VISA akzeptiert, erkennbar an dem VISA Logo) unverzüglich zu unterrichten, um die VISA Karte sperren zu lassen. (2) Die AS "PrivatBank" ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer (für Anrufe aus Deutschland) , sowie unter Telefonnummern: , , , , unter der Faxnummer: , , , -Adresse: Bei Verlust oder Diebstahl muss die VISA Karte umgehend gesperrt werden, um eventuellen Missbrauch zu vermeiden. Eine Visa Card Sperrung können Sie unter und im Online-Banking Privat24 veranlassen. An Wochenends'- und Feiertagen ist die AS "PrivatBank" erreichbar unter der Telefonnummer (Mailbox), Faxnummer , Adresse: Bei Verlust oder Diebstahl muss die VISA Karte umgehend gesperrt werden, um eventuellen Missbrauch zu vermeiden. Eine Visa Card Sperrung können Sie unter und im Online-Banking Privat24 veranlassen. (3) Der Kontoinhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. (4) Hat der Kontoinhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz seiner VISA Karte oder der Kartendaten gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, Kartendaten oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige abgeben. 8. Zahlungsverpflichtung des Kontoinhabers (1) Die AS "PrivatBank" ist gegenüber Handelsstellen sowie den Kreditinstituten, die die VISA Karten an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Kontoinhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. (2) Die AS "PrivatBank" unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen und Zahlungsvorgänge. Mit Kontoinhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. (3) Der Betrag ist fällig, nachdem die AS "PrivatBank" dem Kontoinhaber die Abrechnung übermittelt

6 hat. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, das Kartenkonto auszugleichen. Er ist berechtigt, das Kartenkonto durch bargeldlose Überweisung oder durch Bareinzahlung aufzufüllen. Das Kartenkonto wird sofort bei der Einzahlung im Haben bzw. bei der Ausgabe im Soll gebucht. Weist das Kartenkonto einen negativen Saldo auf, obliegt es dem Kontoinhaber, diesen unverzüglich mit einer Einzahlung auszugleichen, es sei denn, für das betreffende Kartenkonto ist ein Kreditrahmen vereinbart worden. Für ein Guthaben des Kartenkontos werden keine Zinsen gutgeschrieben. (4) Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Kontoinhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu der Handelsstelle, bei dem die VISA Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber der Handelsstelle geltend zu machen. 9. Fremdwährungsumrechnung (1) Nutzt der Kartennutzer die VISA Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet und zwar zu dem Euro-Betrag, den die AS "PrivatBank" zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seinem Konto Beträge in der Währung vorhält, die mit der Währung der Verfügungen übereinstimmt. Dann werden die Beträge zuerst hiervon in gleicher Währung beglichen. (2) Zur Abrechnung herangezogen werden die Kurse vom Tag des Belegeingangs. Sie orientieren sich am Tageskurs. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kartennutzers wirksam. 10. Entgelte (1) Für die Dienstleistungen der Bank fallen Gebühren nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis an. Abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und der AS "PrivatBank" gehen diesen Bestimmungen vor. Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann im Internet unter eingesehen werden. Die AS "PrivatBank" ist berechtigt, dem Kontoinhaber Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die AS "PrivatBank" in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (z.b. für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigeben oder verwertet werden (z.b. Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). (2) Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der AS "PrivatBank" im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.b. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. (3) Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die AS "PrivatBank" in ihrem Angebot besonders hinweisen. (4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kontoinhaber, die keine Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AS "PrivatBank". 11. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der Karte bei einer Handelsstelle hat die AS "PrivatBank" gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die AS "PrivatBank" ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die AS "PrivatBank" dieses wieder auf den Stand, auf das sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung in Form - der Abhebung von Bargeld oder -der Verwendung der Karte bei einer Handelsstelle

7 kann der Kontoinhaber von der AS "PrivatBank" die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrags insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag einem Konto belastet, bringt die AS "PrivatBank" dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. (2) Der Kontoinhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der AS "PrivatBank" die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. (4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die AS "PrivatBank" die Kartenverfügung auf Verlangen des Kontoinhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers aufgrund einer nicht autorisierten oder einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Kontoinhaber von der AS "PrivatBank" einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 11.1 und 11.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die AS "PrivatBank" die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die AS "PrivatBank" hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kontoinhaber vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung der AS "PrivatBank" für das Verschulden einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Kontoinhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die AS "PrivatBank" und der Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht: für nicht autorisierte Kartenverfügungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AS "PrivatBank", für Gefahren, die die AS "PrivatBank" besonders übernommen hat, und für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, wenn der Kontoinhaber Verbraucher ist Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Nummer 11.1 bis 11.3 Ansprüche gegen die AS "PrivatBank" nach Nummer 11.1 bis 11.3 sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die AS "PrivatBank" nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte autorisierte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13 monatigen Frist beginnt nur, wenn die AS "PrivatBank" den Kontoinhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den für Umsatzinformationen vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat, anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgebend. Haftungsansprüche nach Nummer 11.3 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltendmachung des Anspruchs (1) Der Kontoinhaber kann von der AS "PrivatBank" die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einer Handelsstelle in der Weise autorisiert hat, dass - bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und - der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Kontoinhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, gegenüber der AS "PrivatBank" die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet. (2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Kartenkonto gegenüber der AS "PrivatBank" geltend gemacht wird.

8 (3) Der Anspruch besteht nicht für Kontoinhaber, die nicht Verbraucher sind Haftungs- und Einwendungsausschluss Ansprüche des Kontoinhabers gegen die AS "PrivatBank" nach Nummer 11.1 bis 11.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die AS "PrivatBank" keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können, oder - von der AS "PrivatBank" aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden Kartennutzer, die nicht Kontoinhaber sind Die Vorschriften gelten, soweit der Kartennutzer nicht der Kontoinhaber ist, auch für den Kartennutzer (bevollmächtigte Person oder Inhaber der Zweit- oder Partnerkarte). Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass der insofern abweichende Kartennutzer von diesen Vorschriften Kenntnis erlangt und sich dementsprechend verhält. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, selbst von dem insofern abweichenden Kartennutzer über alle relevanten Punkte unterrichtet zu sein. 12. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige (1) Verliert der Kontoinhaber seine VISA Karte, die Kartendaten oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der VISA Karte bei einer Handelsstelle, so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Kontoinhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der VISA Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Kartennutzer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von VISA Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat. Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der VISA Karte in einem Land außerhalb des EWR (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehenden Schaden nach Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Kontoinhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die AS "PrivatBank" durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die AS "PrivatBank" für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Kontoinhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die AS "PrivatBank" nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Kontoinhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn - er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der AS "PrivatBank" oder einer VISA Card Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, - die persönliche Geheimzahl auf der VISA Karte vermerkt oder zusammen mit der VISA Karte verwahrt war (z.b. im Originalbrief, in dem sie dem Kontoinhaber mitgeteilt wurde) - die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die VISA Karte geltenden Verfügungsrahmen Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige Sobald der Verlust oder Diebstahl der VISA Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von VISA Karte, der Kartendaten oder PIN gegenüber der AS "PrivatBank" oder einer VISA Card Repräsentanz angezeigt wurde, übernimmt die AS "PrivatBank" alle danach durch Verfügungen in Form - der Abhebung von Bargeld oder - der Verwendung der VISA Karte bei einer Handelsstelle

9 entstehenden Schäden. Handelt der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden Kartennutzer, die nicht Kontoinhaber sind Die Vorschriften gelten, soweit der Kartennutzer nicht der Kontoinhaber ist, auch für den Kartennutzer. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass dieser von diesen Vorschriften Kenntnis erlangt und sich dementsprechend verhält. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, selbst von dem insofern abweichenden Kartennutzer über alle hier relevanten Punkte unterrichtet zu sein. IV. Sicherheiten für die Ansprüche der AS "PrivatBank" gegen den Kunden 1. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 1.1. Anspruch der AS "PrivatBank" auf Bestellung von Sicherheiten Die AS "PrivatBank" kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.b. Aufwendungsersatzanspruch wegen der in Anspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der AS "PrivatBank" eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der AS "PrivatBank" übernommen (z.b. als Bürge), so besteht für die AS "PrivatBank" ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit Veränderung des Risikos (1) Hat die AS "PrivatBank" bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn - sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder - sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. (2) Der Besicherungsanspruch der AS "PrivatBank" besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die AS "PrivatBank" eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die AS "PrivatBank", von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung gemäß dieser Bestimmungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen. V. Bankenaufsicht und außergerichtliches Beschwerdeverfahren: (1) Kundenbeschwerde-Verfahren Kundenbeschwerden bezüglich bargeldloser Überweisungen und Transaktionen mit elektronischen Zahlungsmitteln sowie Beschwerden andere Transaktionen betreffend bedürfen der Schriftform. Andere Einwendungen und Vorschläge kann der Kunde der AS "PrivatBank" auch mündlich, elektronisch oder telefonisch mitteilen. Die Kundenbeschwerde wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der durch die AS "PrivatBank" angeforderten Unterlagen bearbeitet. (2) Ombudsmannverfahren Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der AS "PrivatBank" besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der Vereinigten Kommerzbanken Lettlands (Latvijas Komercbanku asociācija), Anschrift Pērses ielā 9/11, LV-1011 anzurufen. Die Bearbeitung der Beschwerde fällt in die Kompetenz des Ombudsmannes, wenn: die Beschwerde bargeldlose Überweisungen betrifft; der Umfang der Transaktionen EUR nicht übersteigt; der Kunde bereits eine Beschwerde mit dem gleichen Inhalt bei der Bank eingereicht hat, im Laufe eines Monats aber keine Antwort erhalten hat, die zufriedenstellend war; die Kundenbeschwerde nicht bereits gerichtlich oder durch das Zentrum für Verbraucherschutz Lettlands geprüft wird. Vom Ombudsmann-Verfahren ausgenommen sind Fragen zur Unterlagenfälschung, zum Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, zur Einräumung, Sperrung oder Änderung des Kreditrahmens, für den Kreditrahmen anwendbare Bestimmungen und ähnliche individuelle Vereinbarungen betreffende Fragen.

10 (3) Zentrum für Verbraucherschutz Ist der Kunde ein Verbraucher, kann er seine Beschwerde auch beim Zentrum für Verbraucherschutz, Anschrift Kr. Valdemara Str. 157, Riga LV-1013, Lettland einreichen. Consumer Rights Protection Centre K. Valdemara iela 157, Riga, Latvia, LV-1013 Phone: Fax: (4) Finanz- und Kapitalmarktkomission Die Beschwerden über die Ausführung von Aufträgen des Kunden, Transaktionen auf dem Konto, sowie Beschwerden über die durch die Bank ausgeführten Transaktionen, kann der Kunde in Textform bei der Finanz- und Kapitalmarktkommission, Anschrift Kungu Str. 1, Riga, Lettland LV-1050 einreichen. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Lurgiallee 12, Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG), die 675c-676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Seine Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

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