Mitteilungen der Juristischen Zentrale
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- Günter Heidrich
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1 Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 16/ Th ÖSTERREICH: Lkw-Kennzeichnungspflicht mit Abgasplakette und Lkw-Fahrverbote Die wichtigsten Fragen Sehr geehrte Damen und Herren, bereits seit Juli 2014 besteht für Lkw mit den Emissionsklassen EURO 0 und 1 ein Fahrverbot in Wien und östlichen Teilen Niederösterreichs. Dieses Fahrverbot wurde zum nunmehr auf Lkw mit der Abgasklasse EURO 2 ausgeweitet. Lkw ab der Emissionsklasse EURO 3 benötigen weiterhin (seit dem ) eine Abgasklassenplakette. Die Juristische Zentrale nimmt dies zum Anlass, Sie in der beigefügten Übersicht über die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit den bisherigen und künftigen Lkw-Fahrverboten und Lkw-Kennzeichnungspflichten in Österreich zu informieren. Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung für die Regionalclubs Nr. 13/2015. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der gerne weiter. Rufnummer (089) Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Schäpe Leitung Juristische Zentrale Anlage
2 2 ÖSTERREICH: Lkw-Kennzeichnungspflicht mit Abgasplakette und Lkw-Fahrverbote Die wichtigsten Fragen 1. Welche Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht mit einer Abgasplakette bzw. den Fahrverboten betroffen? Wien und Niederösterreich: Alle als Lkw, Sattelzug- und Sattelkraftfahrzeuge zugelassenen Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse N) ab der Abgasklasse EURO 3 bei Fahrten in Wien und Teilen Niederösterreichs müssen mit einer sog. Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette (kurz: Abgasplakette) gekennzeichnet sein und zwar unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (zgg). Dies gilt auch für Kleintransporter, Geländewagen, Wohnmobile etc., wenn sie als Lkw zugelassen sind. Entscheidend ist allein die Zulassung und nicht der Verwendungszweck. Das abgasverhaltensabhängige Fahrverbot in Wien und östlichen Teilen Niederösterreichs gilt seit dem für die oben genannten Kraftfahrzeuge mit Abgasklasse EURO 2 und schlechter. Daneben dürfen in den östlichen Teilen Niederösterreich keine Lkw fahren, die vor 1992 zugelassen wurden. Burgenland: Wie auch in Teilen Niederösterreichs dürfen im Burgenland keine Lkw fahren, die vor 1992 zugelassen wurden. Oberösterreich: Ab dem dürfen auf der A1 (West Autobahn) zwischen der Anschlussstelle Enns Ost und dem Knoten Haid in beiden Fahrtrichtungen keine Lkw, Sattelkraftund Sattelzugfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zgg) von über 3,5 t mehr fahren, die der Abgasklasse Euro 2 oder schlechter entsprechen. Ab Abgasklasse EURO 3 benötigen die oben genannten Fahrzeuge ab dem eine Abgasplakette.
3 3 Steiermark: Für alle als Lkw, Sattelzug- und Sattelkraftfahrzeuge zugelassenen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zgg) von mehr als 7,5 t und mit Abgasklasse EURO 2 und schlechter gilt in weiten Bereichen der Steiermark ein Fahrverbot. Die oben genannten Fahrzeuge ab Abgasklasse EURO 3 sind mit einer Abgasplakette zu kennzeichnen. 2. Welche Gebiete sind von der Kennzeichnungspflicht und den Fahrverboten betroffen? Folgende Gebiete (sog. Sanierungsgebiete) sind von den Regelungen betroffen (eine detaillierte Übersichtskarte findet sich im Anhang): Wien: Gesamtes Bundesland Niederösterreich: Gemeinden des östlichen Niederösterreichs (sog. Sanierungsgebiet Wiener Umland) Burgenland: Gesamtes Bundesland Oberösterreich: Teilstrecke A1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns Ost und dem Knoten Haid in beiden Fahrtrichtungen Steiermark: Weite Teile der Steiermark (u. a. Graz und Umgebung) 3. Wo ist die Abgasplakette erhältlich? Die Abgasplakette ist gegen Vorlage der abgasrelevanten Zulassungsdaten (hierfür genügt in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausschließlich in Österreich bei Werkstätten, Kfz-Prüfstellen und an vielen ÖAMTC-Stützpunkten (siehe unter erhältlich. Fahrzeuge mit einem zgg bis einschließlich 3,5 t müssen allerdings vorgeführt werden, da die Plakette laut Gesetz nur vom Aussteller selber angebracht werden darf. Für Fahrzeuge über 3,5 t zgg ist alternativ auch ein postalischer Versand der Plakette möglich. Die Kosten je Plakette betragen z. B. an den ÖAMTC-Stützpunkten 25 Euro, beim postalischen Versand 40 Euro.
4 4 4. Wird die deutsche Umweltplakette anerkannt? Eine in Deutschland erworbene Umweltplakette hat nur in Deutschland Gültigkeit und kann die erforderliche Abgasplakette in Österreich nicht ersetzen. Die deutsche Umweltplakette gibt im Übrigen auch keinen Aufschluss über die EURO-Emissionsklasse. 5. Gibt es Ausnahmen und Ausnahmebewilligungen? Von den Regelungen ausgenommen sind z. B. Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft Historische Fahrzeuge Fahrzeuge, die für die Verwendung im Schaustellergewerbe bestimmt sind Lkw mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten Aus überwiegend öffentlichem Interesse und wenn anders nicht möglich, kann auch eine individuelle, zeitlich befristete Ausnahmebewilligung für Fahrten durch die betroffenen Gebiete bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. 6. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Regelungen? Die Maßnahmen finden ihre Rechtsgrundlage im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und sollen zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. 7. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bzw. Fahrverbote? Wer ohne oder mit einer falschen Abgasplakette in den betroffenen Gebieten unterwegs ist, dem drohen Geldbußen in Höhe von bis zu maximal Euro. Die konkrete Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dasselbe gilt bei Verstößen gegen Fahrverbote. Österreichische Geldsanktionen werden im Falle der Nichtzahlung bereits ab einem Betrag von 25 Euro in Deutschland vollstreckt, d. h. zwangsweise eingetrieben.
5 5 Übersichtskarte zu den betroffenen Gebieten (Quelle: WKO): Wirtschaftskammer Wien
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