Arbeitssicherheitsunterweisung 2016
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- Bettina Franke
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1 Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Präsentationsinhalte per an: Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 1
2 Inhalt Stellenwert des Arbeitsschutzes in der WESTFA-Gruppe Pflichten des Vorgesetzten Rechte und Pflichten der Mitarbeiter Informationen und Schulung Die Beauftragten (Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik) Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Der Betriebsarzt Der Sicherheitsbeauftragte Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Verhalten bei einem Unfall Betrieblicher Ersthelfer/Erste-Hilfe Material Was ist versichert? Voraussetzung für einen Arbeitsunfall Was ist ein Wegeunfall? Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls Das Verbandbuch Durchgangsärzte Allgemeiner Notfall- und Alarmplan Richtiger Einsatz von Feuerlöschern Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz Stolpern, Rutschen, Stürzen Umgang mit elektrischen Geräten Weitere Gefahren am Arbeitsplatz Arbeits- und Schutzkleidung Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 2
3 Stellenwert des Arbeitsschutzes in der WESTFA Gruppe Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und Mitarbeitern! Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungsbewusst bei der täglichen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen mit. Jeder hat die Pflicht, auf erkannte Gefahren hinzuweisen sowie das Recht auf Beseitigung von Gefahrenpotentialen. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 3
4 Pflichten des Vorgesetzten Der Vorgesetzte ist verantwortlich für: die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter den sicheren Zustand der Arbeitsmittel den bestimmungsgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen die Auswahl und den Einsatz der persönpersönlichen Schutzausrüstung (PSA) den Schutz der Umwelt. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 4
5 Rechte und Pflichten der Mitarbeiter Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für die eigene Sicherheit und Gesundheit das sicherheitsgerechte Durchführen der übertragenen Aufgaben das konsequente Tragen der persönlichen Schutzausrüstung das Melden von Mängeln und unsicheren Ereignissen. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu werden. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 5
6 Informationen und Schulung Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 6
7 Die Beauftragten (Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik) Seit dem arbeitet die WESTFA Gruppe in der arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung mit der zusammen. Die BAD Gruppe betreut mit mehr als Experten in Deutschland und Europa Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten zu den Erfolgsfaktoren Arbeitsschutz (Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit), Sicherheit, Gesundheit, Personal und Wissen/Qualifizierung. Der Kontakt zum BAD läuft generell über die Abteilung QHSE. Bitte wenden Sie sich daher bei Rückfragen an: Frau Melanie Scheyda-Fasting Telefon: Melanie.Scheyda-Fasting@westfa.de Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 7
8 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion als Stabsstelle direkt dem Geschäftsführer unterstellt. Sie hat keine Weisungsbefugnis, sondern berät den Unternehmer zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Unternehmer unter anderem bei der: Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie von Persönlichen Schutzausrüstungen, Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat: Regelmäßige Begehungen durchzuführen. Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und den Unternehmer auf Mängel hinzuweisen. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängel vorzuschlagen und wirkt auf deren Durchführung hin. Die Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren zu informieren. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 8
9 Der Betriebsarzt Der Betriebsarzt ist, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, in einer Stabsstelle direkt dem Geschäftsführer unterstellt. Die Betriebsarzt berät und unterstützt den Unternehmer unter anderem bei der: Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie von Persönlichen Schutzausrüstungen, Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe. Der Betriebsarzt berät in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei der arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen, sowie bei der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess. Weiterhin gehören die Untersuchungen von Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsplätze zu seinen Aufgaben. Wichtig: Auch der Betriebsarzt ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden! Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 9
10 Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer und die Vorgesetzten mit seinem Wissen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er ist ehrenamtlich tätig und in seinem Zuständigkeitsbereich Ansprechpartner aller Beschäftigten. Er wirkt darauf hin, dass sich die Beschäftigten sicherheitsgerecht verhalten. Weiterhin achtet er darauf, dass die sicherheitstechnischen Einrichtungen an technischen Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, die Persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und genutzt wird. Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt unter Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrates durch den Unternehmer. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 10
11 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und ordentlich! Verstellen Sie keine Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen! Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 11
12 Verhalten bei einem Notfall Unfall Vergiftung Erkrankung Sofortige Hilfeleistung Sittliche Pflicht zur Hilfeleistung Rechtliche Pflicht zur Hilfeleistung Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 12
13 Betrieblicher Ersthelfer/Erste-Hilfe Material In jedem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sollen in einem Betrieb wie der WESTFA Gruppe 10% der Versicherten als betriebliche Ersthelfer bereitstehen. Das bedeutet in der Praxis, dass der Arbeitgeber bei Berücksichtigung von Krankheit und Urlaub eher mehr betriebliche Ersthelfer gewinnen muss. Grundlage hierfür bildet die DGUV Vorschrift 1. Betrieblicher Ersthelfer ist eine Person, die auf Grundlage des 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, bzw. der einen mindestens neun Ausbildungsstunden (gem. DGUV) umfassende betriebliche Erste-Hilfe-Schulung erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von ebenfalls neun Ausbildungsstunden (Erste- Hilfe-Training) erforderlich. Die aktuellen betrieblichen Ersthelfer, nebst Durchwahl, entnehmen Sie bitte immer den aktuellen Aushängen an den entsprechenden Standorten! Das entsprechende Erste-Hilfe Material befindet sich an den bekannten Stellen an den einzelnen Standorten. Bitte informieren Sie sich Entsprechend Vor-Ort. Dort finden Sie auch den aktuellen Aushang zur Betrieblichen Erste-Hilfe. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 13
14 Was ist versichert? Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 14
15 Voraussetzung für einen Arbeitsunfall Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind: Unfall bei versicherter Tätigkeit "konkrete Verrichtung" im Rahmen der versicherten Tätigkeit innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss bestehen. eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht versichert Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 15
16 Was ist ein Wegeunfall? Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 16
17 Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls Alle Arten von Ereignissen werden unaufgefordert, durch den Beschäftigten selbst, per Ereignismeldung an QHSE gemeldet! Arbeitsunfall ohne Arztbesuch sollten in jedem Fall in das Verbandbuch eintragen werden. Das Verbandbuch finden Sie im Verbandkasten! Ein Arbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen wird automatisch durch die Personalabteilung (oder QHSE) an die Berufsgenossenschaft gemeldet! Unser Betrieb ist Mitglied in der: Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 17
18 Das Verbandbuch Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft Was wird eingetragen? Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 18
19 Durchgangsärzte Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem Durchgangsarzt,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche an Heil- und Hilfsmittel sind zu verordnen es handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf den entsprechenden aktuellen Aushängen! Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 19
20 Allgemeiner Notfall- und Alarmplan Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 20
21 Richtiger Einsatz von Feuerlöschern Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 21
22 Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz Nutzen Sie Hilfsmittel!!! So heben und tragen Sie richtig: 1. Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie gehen, die Wirbelsäule gerade halten und so die Last aufnehmen. 2. Die Last körpernah heben und tragen, nie ruckartig anheben 3. Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Abstellen von Lasten vermeiden. Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 22
23 Stolpern, Rutschen, Stürzen Stellen Sie sich einmal folgende Fragen: Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen? Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt? Werden Kabel und Schläuche so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen? Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt? Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellen Tragen Sie geeignetes Schuhwerk? Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf? Stehen Schubladen offen? Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken? Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 23
24 Umgang mit elektrischen Geräten Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen sein. Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte. Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten. Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung nicht weiter und entziehen Sie sie der Benutzung durch andere Personen Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 24
25 Weitere Gefahren am Arbeitsplatz Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir Betriebsanweisungen erlassen. 1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 4. Verhalten bei Störungen 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen) 7. Folgen der Nichtbeachtung Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 25
26 Arbeits- und Schutzkleidung (PSA) Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 26
27 Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz! Unfallverhütungsvorschrift,,Grundsätze der Prävention BGV A1, 15 (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet. Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen! Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Präsentationsinhalte per an: Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Folie: 28
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