Truppführerausbildung

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1 Truppführerausbildung Brandsicherheitswachdienst Stand 2009

2 Stadt Bexbach Gemeinde Gersheim Stadt Blieskastel Gemeinde Kirkel Stadt Homburg Stadt St. Ingbert Saarpfalz-Kreis Gemeinde Mandelbachtal 2

3 Gesetzliche Grundlagen Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) (aktuell vom ) Versammlungsstättenverordnung (aktuell vom ) 3

4 Gesetzliche Grundlagen Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) (aktuell vom ) 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe (4) Den Gemeinden obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Errichtung und Unterhaltung der für die Feuerwehr notwendigen Bauten, 2. Sicherstellung der Alarmierung der Feuerwehr, 3. Sicherung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Löschwasserversorgung, 4. der Durchführung Gefahrenverhütungsschau und anderer Brandverhütungsmaßnahmen, 5. Erlass einer Brandschutzsatzung, 6. Förderung der Brandschutzerziehung. 4

5 Gesetzliche Grundlagen Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) (aktuell vom ) 36 Sicherheitswache Die für die Gefahrenverhütungsschau zuständigen Behörden können bei en, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter oder von der Veranstalterin verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache (Sicherheitswache) eingerichtet werden sowie deren Art und Umfang bestimmen. Der Veranstalter oder die Veranstalterin trägt die Kosten. Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport wird ermächtigt, Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Sicherheitswache zu erlassen. 5

6 Gesetzliche Grundlagen Versammlungsstättenverordnung (aktuell vom )!!! Änderung gegenüber der Alten VStättVO 115 vom !!! 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei en mit erhöhten Brandgefahren hat die Betreiberin oder der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. (2) Bei jeder auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache übernehmen. (3) en mit voraussichtlich mehr als Besucherinnen und Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. 6

7 Warum Brandsicherheitswachdienst? Kleine (oder große) vermeintliche Gefahren können PANIK auslösen. Auch wenn keine Gefahr vorliegt, kann allein das Angstverhalten einzelner eine Panik auslösen. Paniksituation bedeutet Kurzschluss, keine normalen Reaktionen mehr Panik muss deshalb vermieden werden!!! Panik ist sehr gefährlich!!! 7

8 Ziele/Aufgaben des Brandsicherheitswachdienstes Überwachung der Einhaltung brandschutztechnischer Erfordernisse und Auflagen bei der (Kontrolle von Notausgängen, Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen) Verhinderung von Gefahrensituationen PANIK Unmittelbare Alarmierung der Feuerwehrleitstelle Brandbekämpfung bereits bei Entstehung Schutz vor Personenschaden (Retten) Schließen des Eisernen Vorhangs Vorbildliches Verhalten 8

9 Angaben zur Anordnung durch den Löschbezirksführer sort sart sbeginn Der Wachhabende und die Mannschaft Dienstantritt Dienstkleidung Ausrüstung und Einsatzmittel Besondere Hinweise auf Gefahren, Lösch- und Warneinrichtungen 9

10 Zusammensetzung des Brandsicherheitswachdienstes Wachhabender Wachmann /-schaft Evtl. Bereitstellung eines Einsatzfahrzeuges Stärke richtet sich nach Art der mindestens aber 2 Mann (Trupp) Ausbildung: Wachhabender: GF mit Einweisung, in Ausnahmefällen TF Wachmann: Abschluss der GA, eingewiesen und persönlich geeignet 10

11 Dienstbeginn und Dienstende Richtet sich nach der Aufgabe und den durchzuführenden Arbeiten In der Regel 30 min vor Beginn der Meldung zu Dienstbeginn beim Veranstalter Ende nach Beendigung des abschließenden Kontrollganges, ca. 30 min. nach sende 11

12 Dienstkleidung und Auftreten Vorbildliches Auftreten ist Pflicht Wahrnehmen von hoheitlichen Aufgaben und nicht Festbesucher Fragen und Mängel sachlich und höflich vorbringen Diskussionen vermeiden, an Wachführer/in verweisen Bei Mängeln - Kleine: selbst beseitigen oder um Beseitigung bitten - Größere: Wachführer melden, um weitere Schritte zu veranlassen (Info durch Wachführer an Lbz./WF-Führer, Untere Bauaufsicht, Polizei.), Verantwortung liegt beim Veranstalter Ablösung beim Einnehmen von Speisen und Getränken Alkoholverbot Dienstkleidung oder Einsatzkleidung Anzugserleichterung durch Anordnung des Wachhabenden 12

13 Ausrüstung und Aufsicht Feuerwehrhelm, Schutzhandschuhe sind vorzuhalten Löschgeräte, Löschdecke, Beleuchtungsgerät sind bereit zu stellen, zusätzlich je nach (Megaphone, Warnweste, Verbandsmaterial, Blecheimer mit Sand) Verbindung zur Feuerwehrleitstelle muss gegeben sein - Telefon, Funk, Brandmeldeanlage 13

14 Maßnahmen vor Beginn der Rundgang zur Überprüfung der Fluchtwege, Notausgänge, Notbeleuchtung, Brandmelde- und Löscheinrichtungen Meldung von Mängeln und nach deren Behebung Freigabe durch Wachhabenden an Veranstalter Übernahme von zusätzlicher Ausrüstung, Schlüsseln Einweisung durch den Wachführer/in Vertraut machen mit der Umgebung Information über besondere Vorgänge bei durch Wachführer/in 14

15 Maßnahmen während der 1. Rettungswege und Bewegungsfläche auf dem Grundstück müssen freigehalten werden (von der Sicherheitswache zu überprüfen). Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 15

16 Maßnahmen während der 2. Im Gebäude befindliche Rettungswege müssen freigehalten und beleuchtet werden. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 16

17 Maßnahmen während der 3. Feuerlöscher / Wandhydranten müssen in ausreichender Zahl und gut sichtbar angebracht sein. 17

18 Maßnahmen während der 4. Auf jeder Seite der Bühne muss Platz für einen Feuerwehrmann sein. (1 x 1 x 2,20 m) (Länge x Breite x Höhe) Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 18

19 Maßnahmen während der 5. In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen und zu verwenden. 19

20 Maßnahmen während der 6. Von jedem Platz darf der Weg zu einem Gang nicht länger als 10 m sein. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 20

21 Maßnahmen während der 7. Notausgänge und Rettungswege müssen auch bei Stromausfall beleuchtet sein (Sicherheitsbeleuchtung). 21

22 Maßnahmen während der 8. Gang von 1,20 m Breite zwischen Bühne und Wand Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 22

23 Maßnahmen während der 9. Alle Notausgänge und Rettungswege müssen unverschlossen sein; Türen in Rettungswegen müssen von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 23

24 Maßnahmen während der 10. Rauchdichte, feuerhemmende oder feuerfeste Türen dürfen nicht festgestellt werden. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 24

25 Maßnahmen während der 11. Es dürfen keine leicht entflammbaren Materialien verwendet werden. Ausnahme: Pyrotechnik nur in dafür vorgesehenen Behältern. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 25

26 Maßnahmen während der 12. Offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Feuerwerk dürfen nicht verwendet oder aufbewahrt werden. 26

27 Maßnahmen während der 11. Rauchen ist verboten, Ausnahmen möglich! 27

28 Maßnahmen während der 12. In der Nähe von Dekoration oder Vorhängen keine Scheinwerfer. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 28

29 Maßnahmen während der 13. Bei einem Schutzvorhang muss der Bereich freigehalten werden. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 29

30 Maßnahmen während der 14. Schutzvorhang muss täglich vor der ersten Vorstellung getestet werden. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 30

31 Maßnahmen während der 15. Genehmigter Bestuhlungs- und Flucht- bzw. Rettungsplan müssen in der Nähe des Haupteinganges gut sichtbar angebracht sein. Flucht- und Rettungsplan Legende Standort Feuerlöscher Wandhydrant Handfeuermelder Material und/oder Einrichtung zur Brandbekämpfung Rettungsweg Rettungsweg Richtungsangabe Notausgang Erste Hilfe Notruftelefon Sammelplatz Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand Handfeuermelder melden betätigen oder Notruf In Sicherheit bringen Gefährdete Personen mitnehmen Türen schließen Fluchtweg folgen Keinen Aufzug benutzen Anweisungen beachten 3. Löschversuch benutzen Feuerlöscher unternehmen Wandhydranten benutzen Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren 1. Unfall melden Wer? Was? Wo? Wieviele? 2. Erste Hife Absicherung Versorgung Anweisungen 3. Weitere Maßnahmen Kranken-/ Rettungswagen Feuerwehr einweisen Schaulustige entfernen Übersichtsplan Produktion Verwaltung / Lager Objekt: Gebäude: Etage: Stand: Plan-Nr.: Ersteller: 31

32 Maßnahmen während der 11. Es dürfen zum Ausstatten und Ausschmücken nur schwer entflammbare Stoffe verwendet werden. Die vollständige Präsentation mit allen Graphiken, erhalten Sie bei den Ausbildungsbeauftragten der Städte und Gemeinden oder dem Kreisausbildungsbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Diese Lehrunterlagen sind nur für Ausbildungszwecke im Saarpfalz Kreis vorgesehen. 32

33 Verhalten bei Gefahr bzw. im Brandfall Meldung an Wachhabenden Verständigung der Feuerwehrleitstelle Abwendung von Gefahren von Menschen Beruhigung der Besucher Räumung des gefährdeten Bereiches Beginn der Löscharbeiten Nutzung der vorhandenen Löschmitteln Einweisung nachfolgende Einsatzkräfte 33

34 Aufgaben nach Ablauf der Abschließender Kontrollrundgang durchführen Betreiber / Veranstalter die Beendigung der Brandsicherheitswache melden Bericht über die Brandsicherheitswache anfertigen Beanstandungen, Mängel und Beschwerden im Bericht vermerken Bericht vom Betreiber / Veranstalter unterschreiben lassen 34

35 Verantwortung des Betreibers Der Betreiber ist für die Sicherheit der und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht Eingehalten werden können. 35

36 Literaturverzeichnis Internet FwDV 2/2 Feuerwehr Grundlehrgang, 11. Auflage, Schott/Ritter, Wenzel-Verlag (2001) Feuerwehr Grundlehrgang, 14. Auflage Schott/Ritter, Wenzel-Verlag (2006) Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG), (Fassung vom ) Versammlungsstättenverordnung (Fassung vom ) 36

37 Arbeitsgruppe Brandsicherheitswachdienst - Arno Hofmann, Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Mandelbachtal - Wolfram Zintel, Freiwillige Feuerwehr der Stadt St.Ingbert - Patrick Schick, Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirkel - Marco Nehlig, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blieskastel - Peter Nashan, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Homburg - Andreas Müller, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bexbach 37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 38

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