Patientenverfügung. Vorsorge für schwere Zeiten. Frank Spade Diplom-Sozialwirt

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1 Patientenverfügung Vorsorge für schwere Zeiten Frank Spade Diplom-Sozialwirt

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3 Inhalt Warum eine Patientenverfügung? Wie ist die Rechtssituation? Gibt es formale Voraussetzungen? Gibt es Wirksamkeitsvoraussetzungen? Wie wird die Glaubwürdigkeit erhöht? Wann muss die Verfügung respektiert werden? Welche Patientenverfügungen gibt es? Wie kann eine Patientenverfügung aussehen? Was bietet der HVD sonst noch?

4 Warum eine Patientenverfügung? Weil sich die Medizin weiter entwickelt hat als die Ethik 1945 Dialyse 1952 Langzeitbeatmungssystem 1954 Erfolgreiche Nierentransplantation 1957 Mund-zu-Mund-Beatmung 1958 Herzschrittmacher implantiert 1960 Herzdruckmassage 1961 Herz-Lungen-Wiederbelebung 1962 Defibrillation 1980 PEG-Magensonde

5 Wie ist die Rechtssituation? Angehörige nicht automatisch bevollmächtigt Betreuerbestellung innerhalb von 24 Stunden möglich Bevollmächtigung durch Formularvordruck Patientenverfügung belegt mutmaßlich aktuellen Willen Seit 1. September 2009: 1901a, b, c & 1904 BGB Keine Reichweitenbeschränkung Bevollmächtigte & Betreuer gleichgestellt

6 Gibt es formale Voraussetzungen? Einwilligungsfähige Volljährige Möglichst schriftliche Form Betrifft ärztliche Maßnahmen Nicht unmittelbar bevorstehend

7 Gibt So wird es Wirksamkeitsvoraussetzungen? die Glaubwürdigkeit erhöht! medizinisch-fachliche Beratung & Aufklärung, juristische Beratung, notarielle Bezeugung Beurkundung, von Freiwillig- und Einsichtsfähigkeit, Handschriftlichkeit, laufende gelegentliche Aktualisierung, Hinterlegung.

8 Wann muss Verfügung respektiert werden? Situation liegt vor, Nichts Verbotenes, Wille noch aktuell, Kein Zwang oder Irrtum.

9 Drei Modelle der BZPV zur Auswahl Optimale Patientenverfügung Standard- Patientenverfügung Ankreuzvariante

10 Optimale Patientenverfügung Fragebogen Beratung Keine Reichweitenbeschränkung Pflegebedürftigkeit, uneindeutige Prognose Sterbehilfe Gebühr 96 Euro

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13 Drei Modelle der BZPV zur Auswahl Optimale Patientenverfügung Standard- Patientenverfügung Ankreuzvariante

14 Die Standard-Patientenverfügung Lehnt Behandlungen in aussichtslosen Situationen ab Bietet erweiterte Situationsbeschreibungen an Verlangt Basisversorgung und Palliativmedizin Als Ankreuzformular kostenlos nutzbar Ausarbeitung durch Experten der BZPV Richtgebühr für Ausarbeitung 30 Euro Bei Eingabe im Internet 24 Euro

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17 Kann die Standard-PV erweitert werden? Erweiterte Situationsbeschreibungen Endstadium schwerer unheilbarer Erkrankung Keine Besserungsaussicht, dass Sprechen möglich wird Demenz, wenn Lebensbedrohung hinzukommt Eigene Situationsbeschreibungen Zeitliche Begrenzung, wenn keine Besserung eintritt Wenn schwere Dauerschäden bzw. bleibende Schwerstpflegebedürftigkeit In jeder Situation, da schon sehr alt und/oder sehr krank Bei Demenz, z. B. wenn Angehörige schon nicht mehr erkannt werden Wenn keine Zeichen der zerebralen Erholung festzustellen sind Zusatzblatt Was mir wichtig ist z. B. Kommunikation, Essen, Körperpflege, Notdurft

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22 Organspendeausweis

23 Drei Modelle der BZPV zur Auswahl Optimale Patientenverfügung Standard- Patientenverfügung Ankreuzvariante

24 Ankreuzvariante

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27 Welche Vollmachten brauche ich? Gesundheitsvollmacht (Vorsorge-)Vollmacht Evtl. notarielle Vollmacht Kontovollmachten

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31 Anwendungsszenarien und Lebenserwartung Unfall Krankenhaus Pflegeheim/Reha Lebensende zuhause

32 Was bietet der HVD sonst noch? Kostenlose Beratung Hinweiskärtchen Hausbesuche Hinterlegung Notfallpass

33 Internetadressen Optimale Patientenverfügung: Standard-Patientenverfügung:

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36 Was ist zu tun? Bevollmächtigte bestimmen Beraten lassen Patientenverfügung erstellen (lassen) Originale bezeugen lassen Dokumente hinterlegen Hinweiskärtchen bei sich führen Konto- und evtl. notarielle Vollmacht

37 Beratung zur Patientenverfügung beim: Humanistischen Verband Deutschlands Bundeszentralstelle Patientenverfügung Berlin, Wallstraße 65 U-Bahnhof Märkisches Museum S-Bahnhof Jannowitzbrücke Bus 147 Märkisches Museum/Inselstraße Telefonisch: , -12 oder -32 Montags bis Freitags 10 bis 17 Uhr, außer Mittwochs

38 Frank Spade Bundeszentralstelle Patientenverfügung

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