Master of Education und dann?
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- Gundi Franke
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1 Master of Education und dann? Der Übergang in den Vorbereitungsdienst Vortrag an der Universität Oldenburg am
2 Bewerbung Termine und Fristen Zulassung, Zuweisung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst APVO-Lehr Teilzeitbeschäftigung Vertretungstätigkeit 2
3 Bewerbung oder Die Bewerbung muss bis zum Fristende der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig (NLSchB) vorliegen! 3
4 Bewerbung Bewerbungsunterlagen Bewerbungsbogen ausgedruckt und persönlich unterschrieben tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Kopie des Masterzeugnisses (kann nachgereicht werden) Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten Unterlagen bzgl. eines Härtefallantrages Vollmachtserklärung 4
5 Bewerbung Keine Frist zwischen Studium und Vorbereitungsdienst Ausnahmen > Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bis zum Diplomhandelslehrer bis
6 Bewerbungsfristen und -termine für den allgemein bildenden Bereich Einstellungstermin 26. August Januar 2016 Bewerbungszeitraum Nachreichfrist für Zeugnis 15. Januar April Mai 2015 (erweiterte Nachreichfrist bis 31. Juli 2015) 1. August September Oktober 2015 (erweiterte Nachreichfrist bis 31. Dezember 2015) Mitteilung über Zulassung Mitte Juni 2015 Mitte November 2015 Nachrückverfahren Bis 31. Juli 2015 Bis 10. Januar
7 Bewerbungsfristen und -termine für den berufsbildenden Bereich Einstellungstermin 01. Mai November 2015 Bewerbungszeitraum Nachreichfrist für Zeugnis 1. Oktober Dezember Februar 2015 (Zeugnis auch danach noch nachzureichen) 4. Mai Juli August 2015 (Zeugnis auch danach noch nachzureichen) Mitteilung über Zulassung Mitte März 2015 Mitte September 2015 Nachrückverfahren Bis 20. April 2015 Bis 20. Oktober
8 Ausbildungskapazitäten Lehramt Stellenzahl Studienseminare Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen Sonderpädagogik Gymnasien Berufsbildende Schulen
9 9
10 Zulassungen zum Lehramt Stellenzahl Bewerbungen Grund- und Hauptschulen, Grund-, Haupt- und Realschulen 560 ca. 850 Realschulen 260 ca. 300 Sonderpädagogik 200 ca. 200 Gymnasien 670 ca
11 Zulassungen zum Lehramt an Realschulen = alle Lehramt an Grund- und Hauptschulen = alle Lehramt für Sonderpädagogik = alle 11
12 Zulassungen zum Lehramt an Gymnasien = bis Note 1,8 alle, mit Ausnahmen von bestimmten Fächern und in bestimmten Fächerkombinationen, z.b.: Philosophie bis Note 1,2 Russisch und Spanisch bis Note 1,6 Kombination Mathematik/Chemie bis Note 1,9 ca. 150 Wiederbewerbungen beim Lehramt an Gymnasien zum
13 Zulassungen zum Lehramt Stellenzahl registrierte Bewerber/innen an berufsbildenden Schulen
14 Zulassungsbeschränkungen 119 Beamtengesetz: vorab 20 % für Fächer des besonderen Bedarfs,von den verbleibenden Stellen: 55 % Qualifikation 35 % Wartezeit 10 % Härtefälle 14
15 Fächer des besonderen Bedarfs im allgemein bildenden Bereich Lehramt an Grund- und Hauptschulen PH, CH, MU, EN (HS), PO, TE, KU (HS), HW, MA (HS), RE (HS) Lehramt an Realschulen FR, CH, PH, MU, EN, TE, KU, MA, RE Lehramt an Gymnasien PH, LA, KU, IF, MA, CH, SN, RE, MU 15
16 Fachrichtungen des besonderen Bedarfs im berufsbildenden Bereich Metalltechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Sozialpädagogik Pflegewissenschaften Gesundheitswissenschaften Agrarwissenschaften (Schwerpunkte Pflanzenproduktion/Nutztierhaltung oder Gartenund Landschaftsbau/Agrarökonomie)
17 Kriterien der Zuweisung Ausbildungskapazitäten am Studienseminar oder der Ausbildungsregion (ausbildungsrelevante Kriterien) persönliche Gründe der Bewerberin oder des Bewerbers 17
18 Ausbildungsrelevante Kriterien der Zuweisung im allgemein bildenden Bereich Ausbildungskapazität am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen ofachseminare und Pädagogik (Fach überhaupt am Studienseminar vorhanden?) ogesamtauslastung des Studienseminars oplätze in den Ausbildungsschulen 18
19 Besondere Zuweisung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Zum werden folgende Ausbildungsregionen gebildet: Ausbildungsregion Braunschweig (BS) mit den Studienseminarstandorten Braunschweig und Göttingen, Ausbildungsregion Hannover (H) mit den Studienseminarstandorten Hannover und Hildesheim, Ausbildungsregion Lüneburg (LG) mit dem Studienseminarstandort Stade in Kooperation mit den Studienseminaren Hannover und Oldenburg, Ausbildungsregion Weser-Ems (WE) mit den Studienseminarstandorten Oldenburg und Osnabrück.
20 Besondere Zuweisung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen In allen vier Ausbildungsregionen wird grundsätzlich ausgebildet in allen beruflichen Fachrichtungen, allen allgemeinen Unterrichtsfächern, Berufs- und Wirtschaftspädagogik und Sonderpädagogik in der beruflichen Bildung.
21 Kriterien der Zuweisung Persönliche Gründe der Bewerberinnen und Bewerber 1. sog. Härtefälle (Schwerbehinderung), 2. familiäre Belange (verheiratet, Kinder, pflegebedürftige Angehörige) 3. Ehrenämter (Sportverein, Kirche etc.) 4. wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität 5. schulische Tätigkeit (Vertretungslehrkraft, pädagogische Mitarbeiterin) 6. lebt mit Partner/in zusammen 7. sonstige Gründe (z.b. Eigentum) Wenn Sie mit der Zuweisung nicht einverstanden sind, können Sie einen Umsetzungsantrag mit eingehender neuer Begründung stellen. Die Zuweisung wird dann nochmals geprüft. 21
22 Einstellung Prüfung der persönlichen Einstellungsvoraussetzungen (z.b. erweitertes Führungszeugnis, in Einzelfällen Gesundheitszeugnis) Festsetzung des Vorbereitungsdienstes (Antrag auf Verkürzung) Festlegung der Ausbildungsschule weitere Unterlagen (Zeugnisse, Erklärung zu wirtschaftlichen Verhältnissen, Erste-Hilfe-Schein) 22
23 Besoldung Beamtenverhältnis auf Widerruf Sozialversicherungsbeiträge entfallen private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfeleistungen empfiehlt sich auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses abgeleistet werden 23
24 Auszubildende erhalten während der Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge Diese betragen derzeit (Stand: ): Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen 1.213,92 Lehramt für Sonderpädagogik 1.246,63 Lehramt an Gymnasien / berufsbildenden Schulen 1.282,56 zuzüglich Familienzuschlag der entsprechenden Stufe nach der Besoldungsordnung z.b. Stufe 1 (verheiratet) 123,56 Stufe 2 (1 Kind) 229,23 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,67, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 289,34. 24
25 APVO-Lehr drei Ausbildungshalbjahre einwöchige Einführungsphase schriftliche Arbeit während der Ausbildungszeit Ausbildungsnote nach 14 Monaten (vorläufige Bewerbernote) PUI, PUII und mündliche Prüfung 25
26 Ausbildung in einem dritten Fach Studium eines weiteren Fachs (GH + R = 50 ECTS, Gym = 80 ECTS, BBS = 60 ECTS) = drittes Lehrbefähigungsfach Ausbildung wahlweise in zwei oder allen drei Fächern möglich, zusätzlicher Ausbildungsunterricht + Seminarveranstaltungen
27 Ausbildung in einem dritten Fach Studium im Umfang einer früheren Vorund Zwischenprüfung, Bachelorabschluss oder Module des Fachs nach vier Semestern zusätzliche Teilnahme an den Seminarveranstaltungen möglich, sofern Kapazitäten frei sind (Zertifizierung, nachrangiges Bewerbungsfach)
28 Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung ist möglich zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren, pflegebedürftigen Angehörigen, als Wiedereingliederungsmaßnahme nach SGB IX Reduzierung von Ausbildungsunterricht und ggf. Seminarveranstaltungen ggf. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes verschiedene Ausbildungsmodelle möglich
29 Vertretungstätigkeit während einer Wartezeit Masterabschluss bzw. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt Bewerbung über EIS-Online als Quereinsteiger befristete Verträge Antrag auf Anrechung dieser Zeiten auf den Vorbereitungsdienst möglich (für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten) 29
30 D A N K E für Ihre Aufmerksamkeit 30
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