Übungsskript 9 zur Vorlesung. Monetäre BWL
|
|
- Victor Stieber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übungsskript 9 zur Vorlesung Monetäre BWL
2 Aufgabe 1: Körperschaftsteuer Das Ergebnis der AB GmbH beträgt lt. Steuerbilanz Die AB GmbH hat in 2012 eine erfolgswirksam gebuchten Gewinnanteil i.h.v von ihrem Beteiligungsunternehmen AC-GmbH (Beteiligung 15 %) erhalten. Zudem hat sie folgende Sachverhalte realisiert: a) Aufsichtsratvergütungen i.h.v b) Geschäftsführergehalt i.h.v angemessen durch Fremdvergleich sind jedoch c) KSt-Nachzahlung in 2012 auf Grund der KSt-E 2008 i.h.v Darauf entfallender Soli 220. Als Vorauszahlungen wurden KSt sowie Solz gezahlt. d) Als Aufwand wurden zudem angemessene Bewirtungsaufwendungen i.h.v sowie ein Geschenk an einen Kunden im Wert von 200 netto gebucht. Sämtliche Geschäftsvorfälle wurden erfolgswirksam gebucht! Frage: Berechnen Sie die zu zahlende Körperschaftsteuer und den zu zahlenden Solidaritätszuschlag. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 2
3 Aufgabe 2: Gewerbesteuer Die X-GmbH erzielt in 2012 einen Gewinn laut Steuerbilanz (vor Gewerbesteuer) in Höhe von 360T. In diesem Betrag sind folgende Größen enthalten: a) Gewinnanteile aus einer Beteiligung an der XZ-OHG in Höhe von als Ertrag gebucht. b) Als Aufwand gebuchte (angemessene) Bewirtungsaufwendung in Höhe von c) Als Ertrag gebuchte steuerfreie Investitionszulage in Höhe von sowie (als Aufwand gebuchte) damit wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängende Beratungsaufwendungen in Höhe von d) A ist als Geschäftsführer der AB-GmbH tätig. A hat in 2012 eine Vergütung erhalten in Höhe von Als steuerlich angemessen ist eine Vergütung in Höhe von anzusehen. e) A hat der X-GmbH ein langfristiges Darlehen in Höhe von 2 Mio. gewährt. Die Verzinsung betrug in 2012 insgesamt f) Die X-GmbH hat in 2012 eine Dividende in Höhe von von ihrem Beteiligungsunternehmen AC-AG (Beteiligung 20%) erhalten. g) Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sind in Höhe von als Aufwand gebucht worden. Fragen: 1. Berechnen Sie die Gewerbesteuer (Hebesatz 460 %) die Körperschaftsteuer sowie den SolZ für den Veranlagungszeitraum Die relevanten Paragrafen sind anzugeben. 2. Ermitteln Sie das endgültige Ergebnis der Steuerbilanz und unterstellen Sie, dass das gesamte Bilanzergebnis an den einzigen Anteilseigner X ausgeschüttet wird. Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer des X. Unterstellen Sie dabei, dass X lediglich weitere Einkünfte aus 19 EStG i.h.v. 80 T erzielt, ledig ist und Sonderausgaben in Höhe von geltend machen kann. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 3
4 Aufgabe 3: Belastung der Gewerbesteuer Berechnen Sie die Belastung der Gewerbesteuer durch einen Belastungsvergleich an Hand der unten angegebenen Lösungsskizze. - Kein Betriebsausgabenabzug der GewSt - Messzahl 3,5% - Anrechnung nach 35 EStG mit 3,8 fache Belastungswirkungen der Gewerbesteuer Hebesatz 400% Gewinn vor Steuern Tarifbelastung KSt 15,0% Belastung mit GewSt Tarifbelastung Est 40,0% Belastung ohne GewSt Gewinn vor Steuer GewSt eff Gewinn nach GewSt Einkommensteuer: zve Tarif tarifliche Est Anrechnung GewSt Messbetrag Anrechnungsbetrag festzusetzende Est Gewinn nach Steuern Steuern gesamt Differenz in % mit GewSt ohne GewSt Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 4
5 Aufgabe 4: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug Sachverhalt: Der Produzent Prächtig stellt -ohne die Inanspruchnahme von Vorbezügen- in seinem Unternehmen eigene Waren her. Diese Waren veräußert er für zzgl. 190 USt an den Großhändler Ganz. Dieser wiederum veräußert die Ware für zzgl. 380 USt an den Einzelhändler Ehrlich, der die Ware für zzgl. 570 USt an den Privatmann Pech verkauft. Entsprechende Rechnungen sind von den beteiligten Unternehmern ausgestellt worden. Frage: Bei wem und in welcher Höhe entsteht eine USt-Zahllast? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 5
Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrÜbungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
MehrSämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.
SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrSämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.
SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
MehrÜbungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung
GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung
MehrKANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.
KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege
Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.
Mehrtatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7.
Einkommensteuer AEB für beide Sohn, 31 bzw. 32 Jahre im VZ 2005 agb 33 (I) EStG Unterhaltsleistungen tatsächliche Zahlungen 1.200,00 7.680,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf 089 255436-87 Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat
Mehran die beiden Gesellschafter für deren Geschäftsführungstätigkeit ihv'
2 Sachverhalt (G ewi nnerm ittl u n g, Ei n kom mensteuer, Körpersc haftste uer, Gewe rbesteuer) : Die Bröser & Röhricht ohg (im weiteren ohg) betreibt in Düsseldorf (gewerbesteuerlicher Hebesatz: 44s
MehrVorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer
Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrVorwort 5 Benutzungshinweise 6
Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 1. Einkommensteuer 13 Aufgabel: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (1) 14 Aufgabe 2: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (2) 15 Aufgabe 3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
MehrAufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
MehrBetriebliche Steuerlehre I (SS 2007) Musterlösung
Stand: 8.1.007 Betriebliche Steuerlehre I (SS 007) Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. 1. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses Stufe 1 (Handelsbilanz) Ausgangssumme: 150.000,00
Mehr1. Ist es richtig, dass keine Hinzurechnungen bei der GewSt-Berechnung anfallen, weil die Summe aus der 1/2 * Pacht (unbew. WG des AV) + Zinsen <
1. Ist es richtig, dass keine Hinzurechnungen bei der GewSt-Berechnung anfallen, weil die Summe aus der 1/2 * Pacht (unbew. WG des AV) + Zinsen < 100.000 ist und somit gar nicht erst mit 1/4 hinzugerechnet
MehrTutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -
1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer
MehrUnternehmensbesteuerung Teil I
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 7 SS 20156 Unternehmensbesteuerung Teil I Dipl.Kfm (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Steuern I SS 2014 Folie 1
Mehr1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
MehrBetriebliche Steuerlehre I (SS 2005) Musterlösung
Stand: 8..007 Betriebliche Steuerlehre I (SS 005) Musterlösung. Aufgabe Pkt.. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses JÜ/JF Ausgangssumme: 45.000,00 a) Die Verbuchung der Dividende
MehrÜberblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden
Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von
MehrLösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)
Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?
MehrLösung Klassenarbeit Steuerlehre
Einkommensteuer Ehemann EasA 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG 1 Einnahmen 100.000,00 0,5 Ausgaben 20.000,00 0,5 vorläufiger Gewinn 80.000,00 0,5 Raummiete = Aufwand 3.000,00 1 NR: 12 M * 250,00 Schreibtisch: AfA
MehrG+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt
G+E 2012 - Einkünfte der Gesellschaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt Besteuerungsgrundlagen lt. Anlage FE 1 Einkunftsart: Gewerbebetrieb Laufende Einkünfte 114.850 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen 350 Vergütungen
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung
Stand: 19.01.016 Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 015, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. 1. Ermittlung der Steuerbelastung für die KG (Gewerbesteuer) Die KG erzielt aufgrund ihrer Tätigkeit
MehrMaklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger?
RECHTSFORM Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg Kapital- und Personengesellschaften werden
MehrZusammenfassende Übungsklausur
Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,
MehrKapitel I - Einkunftsarten
Kapitel I Einkunftsarten (s. Skript Folien S. 9 ff) Tutorium betriebliche Steuerlehre Seite 6 Kapitel I Einkunftsarten Gewinneinkunftsarten (Betriebsvermögen) (Betriebs) Einnahmen./. (Betriebs) Ausgaben
MehrPersonengesellschaften nach der Unternehmenssteuerreform 2008
Personengesellschaften nach der Unternehmenssteuerreform 2008 Prof. Dr. Dirk Kiso Exkurs: Veranstaltung Besteuerung von Personengesellschaften im Wintersemester 2007/2008 Überblick über die wichtigsten
MehrDie Steuerfachwirtprüfung
Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung
MehrGRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel
GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer (HS: 440%)
MehrBetriebliche Steuerlehre I (WS 2005/2006) Musterlösung
Stand: 8..007 Betriebliche Steuerlehre I (WS 005/006) Musterlösung. Aufgabe Pkt.. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses Stufe (Handelsbilanz) Ausgangssumme: 50.000,00 (lt.
MehrLösungen Steuerwesen Winter 2013/2014 (Rechtsstand )
Lösungen Steuerwesen Winter 2013/2014 (Rechtsstand 31.12.2012) Teil 1: Einkommensteuer Sachverhalt 1 1 Einkunftsart EM EF Einkünfte 19 EStG Bruttoarbeitslohn (MT) 33.487,00./. WK Entfernungspauschale:
MehrÜbungsskript 3 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 3 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Kosten der Lebenshaltung Sachverhalt: Frau Schön, die bei Steuerberater Fuchs ausgebildet wurde, weiß nicht, wie die folgenden Ausgaben des Mandanten
MehrDie Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG
Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG Düsseldrf, 29. Oktber 2013 Prf. Dr. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de
MehrSteuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008
Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Steuerliche Änderungen 2007 Ausgewählte Neuerungen ab 2007 Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Kürzung
MehrAufgabenstellung Sachverhalt 2 Sachverhalt 2 Lösung Sachverhalt 2 Korrekturbogen Sachverhalt 2
Aufgabenstellung Sachverhalt 1 Sachverhalt 1 Lösung Sachverhalt 1 Korrekturbogen Sachverhalt 1 Aufgabenstellung Sachverhalt 2 Sachverhalt 2 Lösung Sachverhalt 2 Korrekturbogen Sachverhalt 2 Domus GmbH
MehrM. Sc. Daniela Schomaker, StB WS 2017/2018
Aufgabe 1 (Klausur SoSe 2015) Das Schicksal hat es gut gemeint mit Werner Reich. Mehrere Erbschaften (hochbetagter Verstorbener) sowie einige gelungene Grundstücks- und Aktienspekulationen zu Beginn der
MehrÜberblick Einführung Stefan Steinhoff
Überblick 1 Einführung 2 Zivilrechtliche Grundlagen 3 Grundsätzliches zur Besteuerung von Unternehmen in Deutschland 4 Die Besteuerung der GmbH & Co. KG 5 Die Besteuerung der GmbH 6 Zusammenfassung 7 Die
MehrPersonengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2
Seite 1 von 5 Dokument 1 von 1 RW-Praxis RWP 2008/20 RWP 2008, 63 Heft 3 v. 16.05.2008 Fälle aus der Praxis Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Gastbeitrag:
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2015_2016, neue PO Musterlösung
Stand: 30.06.016 Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 015_016, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. Die Beteiligung der GmbH an der OHG stellt einen Mitunternehmeranteil i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. EStG,
MehrUnternehmensgründung ndung WS 2005/2006
Folie Nr. 27 Gründung einer GmbH Abschluss des Gesellschaftsvertrages zwischen den Gründungsgesellschaftern "Vorgründungsgesellschaft" = notarielle Errichtung der GmbH: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Mehr- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und
Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte
MehrAufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrKNAPPWORST & PARTNER. Unternehmensteuerreform Steuerberatungsgesellschaft
KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Stand Gesetzgebungsverfahren 06.02.2007 Referentenentwurf des BMF 14.03.2007 Regierungsentwurf 25.05.2007 Gesetzgebungsbeschluss durch Bundestag 08.06.2007
MehrEinheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz
MehrGRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel
GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% Freibetrag 2 GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer
MehrSteuerliche Grundlagen für Existenzgründer
Steuerliche Grundlagen für Existenzgründer Maik Schiemann Steuerberater Wirtschaftsprüfer Dipl.-Wirtsch.-Ing. W K O W I R T S C H A F T S K A N Z L E I O B E R A L S T E R G M B H S T E U E R B E R A T
MehrSteuerliche Grundlagen für Existenzgründer
Steuerliche Grundlagen für Existenzgründer Maik Schiemann Steuerberater Wirtschaftsprüfer Dipl.-Wirtsch.-Ing. W K O W I R T S C H A F T S K A N Z L E I O B E R A L S T E R G M B H S T E U E R B E R A T
MehrERTRAGSTEUERN 2 VERTIEFUNG EINKOMMENSTEUER
ERTRAGSTEUERN 2 VERTIEFUNG EINKOMMENSTEUER (Skript zur Vorlesung im WS 2009/2010) von Prof. Dr. Ursula Förster Prof. Dr. Susanne Hannemann Prof. Dr. Bruno Rauenbusch Hochschule Bochum Fachbereich Wirtschaft
MehrErtragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater
Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Begründet von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f Universität zu Köln Steuerberater fortgeführt von Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische
MehrInhaltliche Übersicht - Grobgliederung
Gewerbesteuer 0 Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung Einführende Grundlagen der Besteuerung und des deutschen Steuersystems Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer* S. Tetzlaff, Gunnar/Weichhaus,
MehrBeispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010
Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 11. November
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2013/2014, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2013/2014, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Es handelt sich um eine Mitunternehmerschaft i.s.v. 15 Abs. 2, 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, deren Einkünfte einheitlich und
MehrPioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)
Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
MehrKörperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2016 für Praktiker März Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle
März 2017 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten
MehrVergleich der finanziellen Auswirkungen der Vorschläge zur Gewerbesteuerreform: Kommunale Spitzenverbände versus Bundesregierung
Prof. Dr. L. JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA) D:\003 Daten\003.03\Dt. Städtetag\Gewerbesteuervergleich, 1.6.doc Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen Mitglied
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrGewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
Mehr1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung
1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung Seite 1 Fehler: Falsche Rechtsform Fehler in der Zuordnung der Rechtsform ( Ich bin selbständig und deswegen bin ich Freiberufler ) Rechtsformen:
MehrDazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104
Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage GK gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen Zahlen
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrFallstricke bei der Gründung
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Download der Vorträge ab Montag unter www.stbverband-berlin-bb.de Formale Fallstricke Fallstricke bei der bei der Gründung Gründung Selbstständige Tätigkeit:
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Mai 2010 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrErgänzung zu Brealey & Myers Kapitel 6.2: Investitionsentscheidung und Steuern. Literatur
Ergänzung zu Brealey & Myers Kapitel 6.2: Investitionsentscheidung und Steuern Literatur Blohm, Hans und Klaus Lüder: Investition. 8. Auflage, München 1995, S. 120-37. 35 Symbolverzeichnis Die Symbole
MehrA. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen
MehrEinkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges
Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
Mehr2. Tag (24. April 2013)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 2. Tag (24. April 2013) I. Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten NAME, VORNAME: Bitte beachten Sie: Die Prüfungsaufgabe umfasst 23 Seiten.
MehrAbgeltungssteuer Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungschancen bei alternativen Kapitalanlagen
Abgeltungssteuer Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungschancen bei alternativen Kapitalanlagen Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v. Berlin, 9. November 2007 Dr. Andreas Richter, LL.M.
MehrNeue Möglichkeiten der Berufsausübung _
Neue Möglichkeiten der Berufsausübung _ MVZ und Kooperationsmöglichkeiten Universität Greifswald, 05. Dezember 2007 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem,
MehrAllgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug
Systematisierung von Steuern an Gemeinden nach der Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Einkommensteuerpflicht unbeschränkt
Mehr1. Einleitung Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3
Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XIII XV 1. Einleitung 1 2. Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3 2.1 Die Rechtsform als
MehrPersonensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer
Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Grundlagen Veranlagungsteuer Körperschaftsteuer bindend für alle KStG bindend nur für Finanzverwaltung KStR Rechtsquellen Einkommensteuer
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
MehrRechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG
Wirtschaft Andreas Spannl Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit Rechtsformwechsel- am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit zur Erlangung
MehrDie Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland
Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrA. Steuerrechtliche Grundbegriffe und Abgabensystem in Deutschland
A. Steuerrechtliche Grundbegriffe und Abgabensystem in Deutschland 01. Welche Merkmale muss eine Abgabe enthalten, damit sie als Steuer bezeichnet werden kann? - Geldleistungen - Ohne direkte Gegenleistung
Mehr8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer
Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb
MehrStB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!
StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite! PTG aktuell, 8. November 2010 Inhaltsverzeichnis Quellen einer Extrarendite Transaktionskonstellationen
Mehr2. Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3
Vorwort Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XIII XV 1. Einleitung 1 2. Die Bedeutung der Rechtsform aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht 3 2.1 Die Rechtsform als Teil der Untemehmensverfassung
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
Mehr