Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz

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1 Heilbronn, den Kurt Weissenbach, Vorstandsvorsitzender Modell Hohenlohe e.v. Tel. 0170/ Mail:

2 Energiepolitische Ziele der Bundesregierung Senkung des Primärenergieverbrauchs um 20 % bis 2020 und um 50 % bis 2050 (gegenüber 2008) Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch: 35 % bis 2020 und 80 % bis 2050 Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebereich um 20 % bis 2020 Steigerung Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 14% Verdopplung der energetischen Sanierungsrate auf 2 %. Tel / Mail: moho1@t-online.de 2

3 In Deutschland gibt es rund 18 Mio. Wohngebäude mit etwa 38,4 Mio. beheizten Wohnungen. Rund 86 Prozent des häuslichen Gesamtenergieverbrauchs wird für Heizzwecke und Warmwassererzeugung verwenden. Nichtwohngebäude: 1,7 Mio. Gebäude in Deutschland sind Nichtwohngebäude, in denen ein großes Effizienzpotenzial steckt. In Abhängigkeit von der Nutzungsart variieren die energetischen Anforderungen. Die Nutzer eines Bürogebäudes haben beispielsweise andere Ansprüche als die einer Lager- oder einer Produktionshalle. - Tel / Mail: moho1@t-online.de 3

4 "Die größten Potenziale für Energieeffizienz liegen im Gebäudebereich. Dort werden fast 40 Prozent der Endenergie verbraucht - vor allem für Heizung und Warmwasser. Die Bundesregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dafür brauchen wir mehr Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere für energetische Sanierungen. Staatssekretär Uwe Beckmeyer, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Tel / Mail: moho1@t-online.de 4

5 Tel / Mail: moho1@t-online.de 5

6 Tel / Mail: moho1@t-online.de 6

7 Tel / Mail: moho1@t-online.de 7

8 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Gilt für Neubauten und zwar für Wohn- und Nichtwohngebäude mit mehr als 50 qm Nutzfläche mit Ausnahmen von 1. Betriebsgebäuden zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren 2. Betriebsgebäuden, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen 3. unterirdischen Bauten, 4. Unterglasanlagen und Kulturräumen für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, 5. Traglufthallen und Zelten, 6. Gebäuden, die wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäuden mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren, 7. Gebäuden, die dem Gottesdienst oder anderen religiöse Zwecken gewidmet sind. Tel / Mail: moho1@t-online.de 8

9 8. Wohngebäuden, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind, 9. sonstigen Betriebsgebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monat gekühlt werden 10. Gebäuden, die Teil oder Nebeneinrichtung einer Anlage sind, die vom Anwendungsbereich des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes unterliegen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 9

10 Pflichterfüllung (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 % (2) Bei Nutzung von gasförmiger Biomasse zu mindestens 30 % (3) Bei Nutzung von flüssiger Biomasse fester Biomasse nach Maßgabe zu mindestens 50 % (4) Bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme zu mindestens 50 % (5) mindestens 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme nach oder unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (6) Maßnahmen zur Einsparung von Energie, die den jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung um mindestens 15 % unterschreiten (7) Nutzung der Nah- oder Fernwärmeversorgung. Tel / Mail: moho1@t-online.de 10

11 Abwärme: Sofern Abwärme durch raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung genutzt wird, gilt diese Nutzung nur dann als Ersatzmaßnahme, wenn der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage mindestens 70 % und die Leistungszahl, die aus dem Verhältnis von der aus der Wärmerückgewinnung stammenden und genutzten Wärme zum Stromeinsatz für den Betrieb der raumlufttechnischen Anlage ermittelt wird, mindestens 10 betragen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 11

12 Wärmenetze: Die Nutzung von Wärme aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung gilt nur dann als Ersatzmaßnahme wenn die Wärme a) zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, b) zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme c) zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen oder d) zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination zuvor genannten Maßnahmen stammt. Tel / Mail: moho1@t-online.de 12

13 Ausnahmen von der Verpflichtung: Die Pflicht entfällt, wenn (1) ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen oder im Einzelfall technisch unmöglich sind oder (2) der Verpflichtete auf Antrag befreit wird. Von der Pflicht ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Wichtig: Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen. Tel / Mail: moho1@t-online.de 13

14 In Baden-Württemberg gilt: Das EWärmeG des Landes betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Geplant ist ab Modifizierung der bisherige Nutzungspflicht für Wohngebäude und die Ausdehnung der Verpflichtungen auf bestehende Nichtwohngebäude (Geltungsbereich analog Bund) Das Gesetz ist seit in der Verbändeanhörung. Tel / Mail: moho1@t-online.de 14

15 Tel / Mail: moho1@t-online.de 15

16 Zentrales Förderinstrument: Das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt ist ein zentrales Förderinstrument der Bundesregierung für Investitionen in erneuerbare Energien zur Deckung des Bedarfs an Wärme und Kälte, hauptsächlich in bestehenden Gebäuden, sowie für gewerbliche bzw. industrielle Prozesse. Fördergeber: BAFA (Investitionszuschüsse) und KfW (zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse). Tel / Mail: moho1@t-online.de 16

17 Gefördert werden (Auswahl): Solarkollektoranlagen Scheitholzvergaser Biomasse effiziente Wärmepumpen Tiefengeothermie Nahwärmenetze innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien Anträge stellen können: Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU- Definition der EU, kleine und mittlere Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Organisationen sowie Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren). Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen im KfW- Programms Erneuerbare Energien Premium Tel / Mail: moho1@t-online.de 17

18 Regeln der Förderung: Die Basisförderung erfolgt als Projektförderung mit Festbeträgen durch Zuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Zusätzlich zur Basisförderung kann für die Kombination verschiedener Maßnahmen ein Kombinationsbonus, für Anlagen in effizienten Gebäuden, die wegen des geringeren Primärenergiebedarfs eine geringere Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, ein Effizienzbonus und für besonders innovative Anwendungen ein Innovationsbonus gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maßnahme. Finanzierung und Tilgungszuschüsse der KfW: Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium finanziert die KfW Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Tel / Mail: moho1@t-online.de 18

19 Tel / Mail: moho1@t-online.de 19

20 Potentiale heben mit EnergieEffizienz-Tisch Finanz plus Tel / Mail: moho1@t-online.de 20

21 Fazit: Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes soll der Anteils erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden. Im Wärmemarkt wird der Einsatz erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gefördert. Es sieht vor, dass Bauherren bei Neubauten Wärme anteilig aus erneuerbaren Energien gewinnen, bestimmte Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Dämm-maßnahmen durchführen oder Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Fernwärme nutzen. Ergänzend zum EEWärmeG fördert die Bundesregierung mit Hilfe des Marktanreizprogramms (MAP) den Einsatz erneuerbarer Energien, um deren Anteil an der Wärmeversorgung zu erhöhen. Ab Mitte 2015 könnten in Baden-Württemberg auch Nichtwohngebäude im Bestand verpflichtend einbezogen werden. Tel / Mail: moho1@t-online.de 21

22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Einsatz für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung! Ihre Ansprechpartner: Kurt Weissenbach Modell Hohenlohe e.v., Weststr Pfedelbach Telefon: / moho1@t-online.de Internet: Tel / Mail: moho1@t-online.de 22

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