Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich
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- Tomas Maurer
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1 Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich So haben Sie Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss ein österreichischer Staatsbürger bzw. ein gleichgestellter Ausländer sein (z.b. EU-Bürger). Das jährliche Nettoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten: 1 Person EUR ,- 2 Personen EUR ,- 3 Personen EUR ,- für jede weitere Person plus EUR 7.000,- Bei einer Überschreitung dieser Obergrenzen um bis zu 10% verringert sich die Förderungsleistung gemäß Energieausweis um 20%, bei einer Überschreitung bis zu 20% bewirkt dies eine Kürzung der Förderungsleistung gemäß Energieausweis analog um 50%. Die Familienförderung wird nicht gekürzt. Die Wohnnutzfläche der geförderten Wohneinheit sollte nicht mehr als 150 m² betragen, jedoch fallen über 130 m² (bzw.150 m²) die Bestimmungen der Gebührenbefreiung weg. Für den Wohnzuschuss sind geringere Einkommensgrenzen anzusetzen. Förderungswürdig ist, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies auch nachweist. Das Bauvorhaben muss gesichert sein, was bedeutet, dass alle sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit geprüft werden. DieFinanzierung des Objekts muss jedenfalls gesichert sein. Seite 1/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
2 Das wird gefördert Errichtung und Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen und energiesparende Maßnahmen. Neubau a) Eigenheim Die Eigenheimförderung besteht aus der Familienförderung, aus einem Punktesystem für nachhaltige Bauweise sowie einem Bonus Niedrigenergie und einem Bonus Lagequalität. Zur Erlangung der Objektförderung ist eine Mindestenergiekennzahl erforderlich (Heizenergiebedarf muss unter 50 kwh/m².a [(Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr/Heizperiode] liegen). Die Höhe der Förderung wird aufgrund von Punkten berechnet. Punkte werden in 2 Kategorien vergeben: Energiekennzahl laut Energieausweis Bestimmte Ausstattungsmerkmale - Nachhaltigkeit Maximal werden 100 Punkte gewährt. Je Punkt werden EUR 300,- an Förderung gewährt. Weiters gibt es noch Zuschläge für Passivhäuser, für Lagequalität und Familien. Energiekennzahl 50 bis 41 Energiekennzahl 40 bis 31 Energiekennzahl 30 bis 21 Energiekennzahl 20 und weniger 40 Punkte 50 Punkte 60 Punkte 70 Punkte Punkte auf Basis Nachhaltigkeit: Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme 25 oder Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme 12 oder mit raumluftunabhängigen Kachelöfen 5 kontrollierte Wohnraumlüftung 5 oder Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung 3 ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 5 Beratung, Berechnung 1 Regenwassernutzung 1 begrüntes Dach bis zu 5 Garten-, Freiraumgestaltung 3 Seite 2/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
3 Zusätzlich gibt es folgende Erhöhungsbeiträge 1. Bonus Niedrigenergie Auf Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für ein Eigenheim mit einer errechneten Energiekennzahl von 15 kwh/m² oder weniger ist ein Bonus für Niedrigenergie erzielbar. Der nach dem Punktesystem errechnete Darlehensbetrag wird um 30 % erhöht. 2. Bonus Lagequalität Wenn Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können bis zu EUR 3.000,- zusätzlich zugesprochen werden. 3. Familienförderung Die Familienförderung richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation. Zur Orientierung dient folgender Überblick: EUR 4.000,- EUR 6.000,- EUR 8.000,- EUR ,- EUR ,- EUR 7.500,- EUR 2.500,- für Jungfamilien für das erste Kind für das zweite Kind ab dem dritten Kind für jedes Kind mit besonderen Bedürfnissen im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % oder Bezug von Pflegegeld der Stufe II oder höher für Arbeitnehmer aus Niederösterreich Art der Förderung Die Förderung der Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. b) Mehrfamilienwohnhausförderung Um eine Förderung zu erhalten, muss eine Energiekennzahl von 40 erreicht werden. Je niedriger die Energiekennzahl, desto höher die Förderung. Die Objektförderung besteht aus einem Direktdarlehen und einer Ausleihung einer Bank oder Bausparkasse mit zum Teil rückzahlbarem verzinstem Annuitätenzuschuss und zum Teil nichtrückzahlbarem Annuitätenzuschuss. Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem ermittelt. Zusätzlich gibt es weitere Punkte für die Nachhaltigkeit sowie Zuschläge für Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise. Seite 3/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
4 Sanierung Folgende Sanierungsmaßnahmen werden insbesondere gefördert: Errichtung oder Umgestaltung von gemeinschaftlichen Räumen oder Anlagen (z.b. Wasser-, Strom- und Sanitäranlagen), Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an die Fernwärme die Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an die Fernwärme Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- sowie von Sanitär- und Heizungsanlagen Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder des Energieverbrauches Teilung und Vereinigung von Wohnungen Behindertengerechte Maßnahmen Voraussetzung ist, dass die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt (Ausnahme: Thermische Gesamtsanierung, Fernwärme, Schall- und Wärmeschutz und behindertengerechte Maßnahmen). Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen/Ausleihung, die für Sanierungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 5 % einer Ausleihung im Ausmaß von höchstens 50 % der anerkannten Sanierungskosten (ohne Energieausweis) höchstens 100 % der anerkannten Sanierungskosten bei Vorlage eines Energieausweises für alle Arbeiten nach einem Punktesystem zuerkannt. Seite 4/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
5 Bei Vorlage eines Energieausweises werden die förderbaren Sanierungskosten nach einem Punktesystem ermittelt. Wird die Energiekennzahl (Basis Energieausweis) verbessert um: 50 bis 59 % verbessert, so erhält man 60 Punkte 60 bis 69 % verbessert, so erhält man 70 Punkte 70 und mehr % verbessert, so erhält man 80 Punkte oder bei Erreichen einer Mindestenergiekennzahl von 70 kwh/m 2.a bezogen auf den Referenzstandort Tattendorf, so erhält man 60 Punkte Zusätzlich gibt es noch Punkte für Nachhaltigkeit wie z.b. Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie, alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung, Sicherheitspaket,... Maßnahmen für behinderte Menschen werden im Ausmaß von 100 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert (die Maßnahme muss jedoch in Zusammenhang mit der Behinderung stehen). Die förderbare Obergrenze der Sanierungskosten (ausgenommen davon sind behindertengerechte Maßnahmen) beträgt bei Ansuchen ohne Energieausweis EUR 550,- pro m² Wohnfläche bei Ansuchen mit Energieausweis EUR 660,- pro m² Wohnfläche Obergrenze der förderbaren Nutzfläche beträgt: 130 m². Die Mindestlaufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Wohnzuschuss Neben dieser Objektförderung kann ein Wohnzuschuss für einkommensschwache Förderungswerber in Form eines zusätzlichen Zuschusses in der Höhe von 1 % - 5 % des geförderten Nominales gewährt werden (jeweils auf die Dauer eines Jahres). Das Förderungsausmaß ergibt sich aufgrund des Jahreseinkommens und der Haushaltsgröße. Seite 5/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
6 Sonderförderaktionen 1. Sicheres Wohnen Sicheres Wohnen basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei grundsätzlich 30 % der anerkannten Investitionskosten als Basis herangezogen werden. Möglich förderbare Maßnahmen sind: Sicherheitstüren bei Wohnungen mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 mit einem möglichen förderbaren Betrag von EUR 1.000,-. Ein umfassender mechanischer Gesamtschutz bei Eigenheimen bzw. Wohnhäusern, wobei eine Widerstandsklasse von mindestens 2 errichtet werden muss, der mit bis zu EUR 2.000,- gefördert werden kann. Die Errichtung eines elektronischen Schutzes, wobei die Alarmanlage den VSÖ- oder VDS- Richtlinien oder einer adäquaten Europanorm entsprechen muss, das Höchstausmaß der Förderung beträgt in diesen Fällen EUR 1.000,-. 2. Solar- und Wärmepumpenförderung Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sowohl im Zuge der Neuerrichtung einer Wohnung als auch beim nachträglichen Einbau zuerkannt wird. Die Förderungshöhe beträgt 30 % (bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung 20 %) der anerkannten Investitionskosten der Anlage und wird bis maximal EUR 2.200,- gefördert. 3. Heizkesselaustausch bzw. Anschluss an Fernwärme Der Heizkesseltausch bzw. der Anschluss an Fernwärme wird bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen (ausgenommen Geschäftsflächen) gefördert. Gas- und Ölkessel werden nicht mehr gefördert. Gefördert wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Seite 6/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
7 Wohnbeihilfe Als Wohnbeihilfe wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wenn die Kosten für das Wohnen einen zumutbaren Teil des Einkommens überschreiten. Sie wird über Antrag für Eigenheime, Reihenhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen gewährt. Die Höhe der Wohnbeihilfe richtet sich nach dem Familienstand, dem Familieneinkommen und der Größe der Wohnung. Die Wohnbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ zum Wohnzuschuss angesucht werden. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter und auf unseren Checklisten ökologisches Passivhaus (30 225), Energiesparen (30 090), Heizen (30 235) und Dämmen & Wärmeschutz (30 240). Tipp: Auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik finden Sie ein Programm zur Berechnung der Energiekennzahl (Stichwort Energieausweis ). Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an Checklisten, ausgesuchte Bücher-Tipps und den Messebonus mit ermäßigten Eintrittskarten finden Sie im Internet unter Seite 7/7, Checkliste Nr , Stand: Oktober 2006
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