Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.
|
|
- Lennart Ritter
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie 2009/65/EG und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU, des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinschaftliche Anlagen (nachfolgend das Gesetz von 2010 ), des geänderten Spezialfondsgesetzes vom 13. Februar 2007 sowie aufgrund der einschlägigen Rundschreiben und Verordnungen der CSSF werden im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft bzw. Alternative Investment Fund Manager (nachfolgend Verwaltungsgesellschaft oder AIFM ) einheitliche Regeln für Fondsverwaltungsgesellschaften in Luxemburg festgelegt. Mit diesen Regelungen soll der Anlegerschutz verbessert, die Markteffizienz gesteigert und administrative Hindernisse innerhalb des europäischen Finanzmarktes verringert werden. Eine weitere wesentliche Zielsetzung ist die bestmögliche Ausführung (im Folgenden die Best Execution ) der Handelsentscheidungen von Organismen für gemeinsame Anlagen 1 (nachfolgend OGA ). Die anzuwendenden Vorgaben sind Bestandteil dieser Best Execution Policy. Hier ist festgehalten, nach welchen Ausführungsgrundsätzen die IPConcept (Luxemburg) S.A. (im Folgenden IPConcept ) Handelsentscheidungen durchführt, um die bestmögliche Ausführung im Anlegersinn gewährleisten zu können. 2. Reichweite und Geltungsbereich Die Best Execution Policy der IPConcept gilt für Handelsentscheidungen, die die IPConcept für von ihr verwaltete OGA ausführt. Durch die Best Execution Policy geregelte, erwerbbare Vermögensgegenstände eines OGA sind: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Strukturierte Finanzinstrumente, Fondsanteile, Börsengehandelte Derivate, Forward Rate Agreements und alle anderen OTC Derivate, die sich auf erwerbbare Vermögensgegenstände beziehen, 1 Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für Publikumsfonds gemäß Teil I des Gesetzes von 2010 ( OGAW ) sowie für Teil II Fonds des Gesetzes von 2010, Spezialfonds wie auch andere Investmentformen gemäß AIFM-Gesetz, ( andere OGA ), es sei denn, es liegen individuelle Regelungen vor. Gemeinsamer Oberbegriff dieser Fonds ist der OGA. Best Execution Policy, Stand Juni
2 Alternative Vermögensgegenstände, sofern es sich um erwerbbare Vermögensgegenstände handelt. 3. Faktoren, die für eine bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidung und ein bestmögliches Handelsergebnis relevant sind Ein bestmögliches Ergebnis wird für den Anleger nicht allein durch den jeweiligen Preis eines Finanzinstruments bestimmt, sondern durch die Kombination einer Vielzahl von Faktoren. Welche Faktoren besonders relevant sind, hängt vor allem von der Art des Geschäftes ab. Insbesondere die im Folgenden aufgeführten Faktoren spielen im Rahmen der bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften eine Rolle: Preis des zu erwerbenden Vermögensgegenstandes, Kosten der Auftragsausführung, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, Sicherheit der Ausführung bzw. Abwicklung, Umfang und Art des Auftrages, sowie sonstige, für die Auftragsausführung relevante Aspekte. Die relative Bedeutung dieser Faktoren wird dabei anhand folgender Kriterien bestimmt: Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des OGA, wie im Verkaufsprospekt oder ggf. im Reglement oder in der Satzung des OGA dargelegt, Merkmale des Auftrags, Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des betreffenden Auftrags sind, Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann. In diesem Rahmen berücksichtigt die IPConcept insbesondere auch die Aspekte Erwerbbare Vermögensgegenstände des OGA, Strategie des OGA, Ziele und die Umsetzungspolitik der Strategie des OGA, IPC Risk Management Policy der IPConcept um eine bestmögliche Ausführung zu erzielen. Best Execution Policy, Stand Juni
3 Unter Berücksichtigung der dargestellten Kriterien und Aspekte werden die einzelnen Faktoren von der IPConcept wie folgt priorisiert: 1. Preis des Finanzinstruments, 2. Kosten der Auftragsausführung, 3. Geschwindigkeit der Auftragsausführung, 4. Sicherheit der Ausführung bzw. Abwicklung, 5. Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, 6. Ordergröße und Randbedingungen der Order. Trotzdem ist es im Einzelfall möglich, dass ein Faktor einem anderen gegenüber für ein Individualgeschäft als wichtiger eingestuft wird. Ist nach Abwägung aller Faktoren immer noch die Wahl zwischen mehreren Intermediären möglich, so wird diese Wahl nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall durchgeführt. Aufgrund des dynamischen Marktes liegt eine situationsabhängige Einzelfallentscheidung, welche Intermediäre bezüglich der Konditionen angefragt werden, ausdrücklich im Ermessen der IPConcept. Im Rahmen der Best Execution Policy wird bei jeder Order, die durch die IPConcept aufgegeben wird, der Handelspartner ordnungsgemäß instruiert, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Ausführung der Handelsaufträge im Einklang mit diesen Grundsätzen kann durch die IPConcept nachgewiesen werden. 4. Brokerauswahl Als Verwaltungsgesellschaft für OGA und unter Berücksichtigung ihres Geschäftsmodells verpflichtet sich die IPConcept, nur Handelspartner und Handelsplätze zu wählen, deren Handelsmodell und Ausführungsverhalten es der IPConcept ermöglicht, das bestmögliche Ergebnis für die im Namen der OGA übermittelten Aufträge zu erzielen. In Folge dessen wählt die IPConcept ihre Handelspartner in einem sorgfältigen Prozess aus. Dabei wird auch sichergestellt, dass der Handelspartner Ausführungsgrundsätze verfolgt, die mit der Best Execution Policy der IPConcept vereinbar sind. Im Rahmen der Best Execution wird die IPConcept im Zusammenhang mit Handelsgeschäften für die OGA Leistungen von Brokern und Händlern verwenden, die sie im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen nutzt. In Konsequenz dieser Auswahl hat die IPConcept eine Liste der geeigneten Handelspartner und Handelsplätze definiert. Die Definition leitet sich aus Kriterien und Faktoren des OGA, dessen Handelsaufträgen sowie weiteren Aspekten ab. Eine aktuelle Liste der Handelspartner und der Handelsplätze kann auf Anfrage bei der IPConcept eingesehen werden. Diese Auswahl an Brokern und Handelsplätzen wird regelmäßig geprüft und erlaubt bei Nichteinhaltung der Best Execution Policy der IPConcept, bei Bedarf eine entsprechende Anpassung der Auswahl vorzunehmen. Damit kann die Best Execution Policy für jeden Best Execution Policy, Stand Juni
4 von der IPConcept verwalteten OGA fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Auszuführende Aufträge werden an die entsprechenden Handelspartner gemäß den Vorgaben pro Fonds übermittelt. Bei mehreren möglichen Handelspartnern wird derjenige, der die besten Bedingungen (gemäß Punkt 3.) für das jeweilige Geschäft bietet, ausgewählt, so dass im besten Interesse des verwalteten OGA oder der Anleger des OGA gehandelt wird. 5. Orderausführung Die IPConcept sichert die umgehende und redliche Orderausführung für alle von ihr verwalteten OGA zu. Orderwege und Abwicklungswege werden so früh und schnell wie möglich festgelegt, um zu gewährleisten, dass auszuführende Aufträge umgehend und korrekt registriert und zugewiesen werden. Aufträge von Outsourcingpartnern werden umgehend nach umfassender Prüfung an den jeweiligen Handelspartner weitergeleitet. Die Ausführungen (seitens des Handelspartners) werden sofort nach der Erlangung an die Depotbank und andere beteiligte Parteien weitergeleitet. Vergleichbare Aufträge werden in der Regel der Reihe nach ausgeführt sowie eingegangene Finanzinstrumente und Gelder umgehend und korrekt verbucht. 6. Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen Grundsätzlich wird die IPConcept keine Handelsaufträge für einen Investmentfonds mit Handelsaufträgen eines anderen Investmentfonds oder einem Auftrag für eigene Rechnung ( Eigengeschäft ) zusammen ausführen. Von diesem Grundsatz kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Zusammenlegung von Aufträgen für Investmentfonds, mit anderen Aufträgen insgesamt für die Investmentfonds von Nachteil ist. Kommt es bei einer Zusammenlegung von Handelsaufträgen zu einer Teilausführung des Auftrags erfolgt die Zuweisung der einzelnen Geschäfte nach den folgenden Grundsätzen: Erfolgt bei einer Zusammenlegung von Handelsaufträgen für mehrere Investmentfonds eine Teilausführung des Sammelauftrags, so werden die Aufträge für die einzelnen Investmentfonds anteilig (pro rata) zur Quote des Sammelauftrags ausgeführt. Soweit die Verwaltungsgesellschaft Eigengeschäfte mit einem oder mehreren Aufträgen für Investmentfonds zusammenlegt, wird sie nicht in einer für die Investmentfonds nachteiligen Weise verfahren. Das bedeutet: Erfolgt bei einer Zusammenlegung von Handelsaufträgen für einen oder mehrere Investmentfonds mit einem Eigengeschäft der IPConcept nur eine teilweise Ausführung Best Execution Policy, Stand Juni
5 des Sammelauftrags, so werden die einzelnen Aufträge des bzw. der Investmentfonds vorrangig vor den Eigengeschäften der Verwaltungsgesellschaft ausgeführt. In Fällen, in denen ohne eine Zusammenlegung von Aufträgen für Investmentfonds mit Eigengeschäften der Verwaltungsgesellschaft die einzelnen Aufträge nicht oder nicht zu denselben günstigen Bedingungen hätten ausgeführt werden können, werden die einzelnen Aufträge, einschließlich der Eigengeschäfte der IPConcept anteilig (pro rata) zur Quote des Sammelauftrags ausgeführt. 7. Laufende Überwachung der Best Execution Policy Die IPConcept prüft regelmäßig ihre Verfahren, um das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Qualität der Ausführung durch die gewählten Handelspartner (Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung) überprüft. Erkannte Schwachstellen werden schnellstmöglich bearbeitet und behoben. Darüber hinaus findet eine jährliche umfassende Überprüfung der Best Execution Policy der IPConcept statt. Eine solche Überprüfung findet auch immer dann statt, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die die Fähigkeit der Verwaltungsgesellschaft beeinträchtigt, für die verwalteten OGA auch weiterhin das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Best Execution Policy, Stand Juni
Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)
Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) 1. Einleitung Eine wesentliche Zielsetzung von UCITS IV ist das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Verwaltung
Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.
Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen
ORDER EXECUTION POLICY BEST EXECUTION POLICY. MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. / Stand Mai 2015. Allgemeines
ORDER EXECUTION POLICY BEST EXECUTION POLICY MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. / Stand Mai 2015 Allgemeines Jeder Mitarbeiter 1 ist aufgefordert und verpflichtet, die Richtlinie im Rahmen des Geschäftsbetriebes
1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest
1 Einleitung Diese Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) regeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Portfolio / den
Ausführungsgrundsätze
Ausführungsgrundsätze Zielsetzung und Geltungsbereich Die Quoniam Asset Management GmbH (nachfolgend QAM ) agiert als Finanzdienstleistungsinstitut primär im Interesse der Kunden und hat zu diesem Zweck
Best Execution Policy
Best Execution Policy Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Institutional GmbH Union Investment Luxembourg S. A. Union Investment Real Estate GmbH Union Investment Institutional Property GmbH
Best Execution Policy. Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH
Best Execution Policy Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH 1 Einleitung Die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive MiFID) legt einheitliche Regeln
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und
2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER BZW. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE
BEST EXECUTION POLICY DER WALLBERG INVEST S.A. INHALTSVERZEICHNIS: 1 ZIELSETZUNG 2 GEWICHTUNG DER FAKTOREN 2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 2.2 Gewichtung der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen 1. Einleitung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir dem besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen sowie deren Anleger
Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers.
Best Execution Policy Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Kundeninformation zu den Ausführungsgrundsätzen
Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart
der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemein... 3 2 Geltungsbereich und Einschränkungen... 4 3 Grundsätze zur
Vontobel Best Execution Policy
Bank Vontobel AG Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen
Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz
Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Dies ist eine sinngemässe deutsche Übersetzung der englischen Originalversion Information on the Order Execution Policy of UBS
Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)
Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Best Execution Policy Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH
Best Execution Policy Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Faktoren, die für ein bestmögliches Handelsergebnis relevant sind... 3 a) Faktoren für
Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik)
Richtlinie Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Gültig ab: 01.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien... 3 1. Präambel... 3 2. Weisung
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung Deutsche Asset Management Deutschland Seite 2 1 Einleitung Deutsche Asset Management wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im Namen von Kunden
MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft
MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft WM Compliance Tagung 16./17. November 2006 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf AG 1 / 11.12.2006
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. (Best Execution Policy)
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung (Best Execution Policy) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Investmentvermögen der RREEF Investment GmbH RREEF Spezial Invest GmbH Einleitung Die Best Execution
Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG
Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG (nachfolgend die Bank genannt)
Ausführungsgrundsätze (Order Execution Policy)
Ausführungsgrundsätze (Order Execution Policy) State Street Bank GmbH und Zweigniederlassungen Gültig ab dem 11. November 2013 v 5.0 GENERAL Seite 1 von 8 State Street Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung
Best Execution Policy
Best Execution Policy 1.1 Zweck Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze und Maßnahmen, mit denen Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh (PIKAG) bestrebt ist, bei der Ausführung von Transaktionen,
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte
Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern
Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern 1. Einleitung... 2 2. Geltungsbereich... 2 2.1. Persönlicher Geltungsbereich... 2 2.2. Sachlicher Geltungsbereich... 2
Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy
Grundsätze für die Auftragsausführung bei Deka Investment GmbH Deka International S.A. International Fund Management S.A. Deka Immobilien Investment GmbH WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbh
Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy
Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten 1 Die nachstehend aufgeführten Grundsätze beschreiben die jeweils bestmögliche Ausführung von Transaktionen bei Anlageentscheidungen in Publikumsfonds,
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten Stand: Dezember 2014 I. Einleitung Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das die Geschäftsbeziehung der Lingohr & Partner Asset Management GmbH
PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014
Helaba Best Executive Policy PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Grundsätze für die Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Landesbank Hessen-Thüringen (die Bank ) für Professionelle Kunden.
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007)
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich
Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:
Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung
Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dezember 2014 Dezember 2014 Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Diese Grundsätze, die wir
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die TGAG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)
Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung
Interessenkonflikt-Regelungen der FPM Frankfurt Performance Management AG
Interessenkonflikt-Regelungen der FPM Frankfurt Performance Management AG Conflicts of Interests Policy Kundeninformation über den Umgang mit Interessenkonflikten bei der FPM Frankfurt Performance Management
Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz
Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments
Best Execution Policy
Best Execution Policy Grundsätze der Orderausführung der BNY Mellon Servie Kapitalanlage-Gesellschaft mbh 1. Zielsetzung Gemäß den Regelungen der MiFID sind Kapitalanlagegesellschaften, soweit sie die
Name Bereich Information V.-Datum
Page 1 of 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Structured Invest S.A. Luxembourg Kapitalmarkt Änderungen zum 14. Februar 2014 Pension Protect Plus 2025;ApoBank Vermögensverwaltung Defensiv
Ausführungsgrundsätze. *
Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden»Grundsätze«genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse
GRUNDSÄTZE ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN
GRUNDSÄTZE ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN 02 HAUCK & AUFHÄUSER INVESTMENT GESELLSCHAFT S.A. Grundsätze der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A Luxemburgische Verwaltungsgesellschaften
Ausführungsgrundsätze. *
Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden Grundsätze genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse
Best Execution Policy
Best Execution Policy Best Execution Policy Stand: November 2013 Seite 1 von 7 INHALTSVERZEICHNIS: 1 ZIELSETZUNG... 3 2 GEWICHTUNG DER FAKTOREN... 3 2.1 BESTIMMUNG UND DEFINITION DER FAKTOREN... 3 2.2
MIFID und der Entwurf des WAG 2007. Dr. Ernst Brandl Brandl & Talos Rechtsanwälte
MIFID und der Entwurf des WAG 2007 Dr. Ernst Brandl Brandl & Talos Rechtsanwälte MIFID - Rechtsgrundlage und Ziel EG- RL 2004/39/EG und Durchführungsbestimmungen auf der Basis des 1999 erstellten Financial
Durchführungsleitlinie der SMN Investment Services GmbH
Durchführungsleitlinie der SMN Investment Services GmbH (inkl. Brokerprüfung) Diese Leitlinie wurde genehmigt und ist anzuwenden ab dem: Geschäftsführer Geschäftsführer Durchführungsleitlinie Best Execution
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung und Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten
GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG IM FOLGENDEN: DURCHFÜHRUNGSPOLITIK
GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG IM FOLGENDEN: DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Version: 1.0 Erstellungsdatum: April 2014 Erstellt durch: Ingrid Gerner, CEFA, CIIA Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22,
Grundsätze zum Management von Interessenkonflikten bei der Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH
Grundsätze zum Management von Interessenkonflikten bei der Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH 1. Einführung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bzw. Alternativer Investment Fund Manager (AIFM)
Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten
Der deutsche Gesetzgeber stellt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Reihe
Alle Texte sind zum Abdruck freigegeben, Belegexemplar erbeten
DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten Ausgabe 26: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. In aller Kürze: Summary der Inhalte 2. Zahlen und Fakten: Außerbörslicher Handel immer beliebter 3. Aktuell/Tipps:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. IPConcept Fund Management S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Handelsregister:
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,
Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY)
MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015 1. Einleitung Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDEN- AUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015
MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDEN- AUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015 1. EINLEITUNG Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg - Strassen R.C.S. Luxembourg B-106.275
Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg - Strassen R.C.S. Luxembourg B-106.275 Mitteilung an die Anleger des Teilfonds PRIMA Neue Welt (Anteilklasse A: WKN: A1CSHZ; ISIN
Vontobel Private Banking
Ausführungsgrundsätze - Execution Policy Die Bank Vontobel Europe AG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten
IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183 HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern
COMMISSION DE SURVEILLANCE
COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Luxemburg, den 10. Januar 2011 An alle Luxemburger Organismen für gemeinsame Anlagen sowie an
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. IPConcept Fund Management S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Handelsregister:
Leitlinien. Leitlinien zu Schlüsselbegriffen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) 13.08.
Leitlinien Leitlinien zu Schlüsselbegriffen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) 13.08.2013 ESMA/2013/611 Datum: 13.08.2013 ESMA/2013/611 Inhalt I. Anwendungsbereich 3
MiFID R W G V / 2 0 0 6 1
Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) Referent: Ass. jur., Dipl.-BW (FH) Hermann-Josef Krämer Rheinisch- Westfälischer Genossenschaftsverband (RWGV)
Allianz Global Investors GmbH
Allianz Global Investors GmbH Allianz Global Bond High Grade Fondsverschmelzung auf den Allianz Global Investors Fund Allianz Advanced Fixed Income Global Sehr geehrte Anteilinhaberin, Sehr geehrter Anteilinhaber,
Frankfurter Investment Verlag GmbH
BaFin - Verwaltungspraxis zur Richtlinie 2007/16/EG Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verwaltungspraxis betreffend Erläuterung gewisser Definitionen durch Richtlinie 2007/16/EG und CESR/07-044
Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Einschränkung des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Adaptierung des Risikomanagementprozesses In den Wirkungsdimensionen
Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß
Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004)
DerBBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion)ist
Produktinformation, Stand: 31.Dezember2014, Seite 1 von 4 BBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion) InternationalerDachfonds Risikoklasse: 1 geringesrisiko mäßigesrisiko erhöhtesrisiko hohesrisiko
HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen Luxembourg No. R.C.S. B-82183 Exklusiv Portfolio SICAV société d investissement à capital variable 4, rue Thomas Edison L-1445
1. Allgemeine Regeln. 1.1. Diese Regularien zur bestmöglichen Ausführung (im Folgenden Regularien) legen die
1. Allgemeine Regeln 1.1. Diese Regularien zur bestmöglichen Ausführung (im Folgenden Regularien) legen die Nutzungsbedingungen und Grundsätze fest, nach denen ( Investmentgesellschaft ) Orders für Finanzinstrumente
Die AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH
Eine Zusammenfassung der axessum GmbH Seite i Inhaltsverzeichnis 1 EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds...1 2 Ziel der AIFM-Richtlinie...1 3 Ansatz der Regulierung: Der Fondsmanager...2
ALTERNATIVE INVESTMENT FUND MANAGERS RICHTLINIE
ALTERNATIVE INVESTMENT FUND MANAGERS RICHTLINIE AKTUELLER STAND UND ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN DI Ursula Federsel, CAIA Aufsicht über Veranlagungsgemeinschaften Finanzmarktaufsicht FMA Aufsichtskonferenz
COMMISSION DE SURVEILLANCE
COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes
IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxembourg-Strassen Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Anleger des Fonds/Teilfonds German Masters Select WKN 926 432; ISIN
von der Heydt Invest SA Grundsätze zur Verhinderung von Interessenkonflikten Stand: Januar 2013
von der Heydt Invest SA Grundsätze zur Verhinderung von n Stand: Januar 2013 1/11 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Definition eines Interessenkonflikts... 3 3. Gesetzliche Grundlagen... 3 4. Arten
Investmentfonds im Börsenhandel
Kurzinformation zur Studie Ansprechpartner Dr. Andreas Beck ab@institut-va.de Motivation: Der Kauf von Investmentfonds über eine Börse bietet gegenüber dem bis vor wenigen Jahren noch obligatorischen Kauf
November 2010. Verabschiedung der AIFM-Richtlinie durch das Europäische Parlament
November 2010 Verabschiedung der AIFM-Richtlinie durch das Europäische Parlament Das Europäische Parlament hat am 11. November die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Directive
Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011
Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.
- Aktien - Gewichtungsfaktor Preis 40% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Geschwindigkeit der Ausführung 10%
Dezember 2013 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement
unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:
Dezember 2014 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der
Incentage Business Forum Frankfurt
Incentage Business Forum Frankfurt Veränderungen und Herausforderungen in der Fondsindustrie 25. Oktober 2011 Steigenberger Hotel Incentage Business Forum Frankfurt Seite 2 Agenda 1. IPConcept 2. Zusammenspiel
Management Private-Equity-Strukturen in und aus Liechtenstein. Dr. Marcel Lötscher Leiter Bereich Wertpapiere, Mitglied der Geschäftsleitung
Management Private-Equity-Strukturen in und aus Liechtenstein Dr. Marcel Lötscher Leiter Bereich Wertpapiere, Mitglied der Geschäftsleitung 03. Juli 2013 Inhalt 1 Fondsstandort und Anzahl Fonds in Liechtenstein
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 VONTOBEL FUND
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 VONTOBEL FUND Société d'investissement à Capital Variable 69, route d'esch, L-1470 Luxembourg R.C.S. Luxemburg B 38 170 (der "Fonds")
Corporate Governance-Kodex für Asset Management-Gesellschaften. in der Fassung vom 27. April 2005
Corporate Governance-Kodex für Asset Management-Gesellschaften in der Fassung vom 27. April 2005 I. Präambel Gesellschaften, die Asset Management im Drittinteresse betreiben ( Gesellschaften ) verfolgen
Fragen und Antworten zum Fondsservice Hannover
Fragen und Antworten zum Fondsservice Hannover (Stand:17. August 2011) Was ist der Fondsservice Hannover? Der Fondsservice Hannover ist ein neues Angebot der Börse Hannover, der Anlegern eine Alternative
GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG
GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Inkrafttreten 2 3. Anwendungsbereich der Durchführungspolitik 2 3.1.
Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. I. Einleitung 1
Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialien- und Quellenverzeichnis XV XXI XXIX I. Einleitung 1 II. Erster Teil: Alternative Anlagen 3 A. Begriff der alternativen Anlagen
RUNDSCHREIBEN CSSF 08/356
Nichtamtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Luxemburg, den 4. Juni 2008 An alle dem geänderten Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegenden Luxemburger
DWS Fondsplattform. Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger
DWS Fondsplattform Luxemburg Die Investmentplattform für professionelle Anleger *Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle BVI. Stand:
Ergänzende Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Best Execution Policy
Ergänzende Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Best Execution Policy A. Allgemeines 1. Anwendungsbereich Die folgenden Grundsätze gelten für die Ausführung von Anlageentscheidungen, die
BlackRock Asset Management Deutschland AG München
BlackRock Asset Management Deutschland AG München Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des folgenden richtlinienkonformen Sondervermögens: Fondsnamen ishares Markit iboxx Liquid
A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N
UniCredit Bank AG A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N Bewertet der Kunde einzelne Faktoren anders als dies von der Bank im Rahmen der
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014)
Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach
Die Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity in Europa und den USA
Göttinger Schriften zum Wirtschaftsrecht 8 Die Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity in Europa und den USA Bearbeitet von Sara Tancredi 1. Auflage 2016. Buch. L, 260 S. Hardcover ISBN 978 3 631
COMMISSION DE SURVEILLANCE
COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 10-4 der CSSF vom 20. Dezember 2010 zur Umsetzung der Richtlinie 2010/43/EU der Kommission
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens Invesco Global Dynamik Fonds, ISIN DE0008470469 Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
Durch die Änderung der Bezeichnung ergibt sich eine Anpassung in
An die Anleger des Sondervermögens Veri ETF-Dachfonds Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) des richtlinienkonformen
WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008
WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle Seminar für Bankrecht 10.3.2008 Projekt MiFID in der Sparkasse Oberösterreich Start Sektorprojekt im November 2006 Gliederung in mehrere Arbeitsgruppen