Beantragung und Durchführung von KPF - Projekten im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen

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1 Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.v. Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Beantragung und Durchführung von KPF - Projekten im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.v.

2 Rückblick Förderperiode Anzahl der durchgeführten Projekte: davon Projekte deutscher Antragsteller: 474 EFRE-Betrag der durchgeführten Projekte: ,86 EUR davon EFRE-Betrag der Projekte deutscher Antragsteller: ,87 EUR Anzahl der Teilnehmer

3 Grundinformationen zur Antragstellung & Antragsformular

4 Klein-Projekte-Fonds: Realisiert Ziele des Kooperationsprogramms INTERREG V A Brandenburg Polen Barrieren reduzieren gemeinsame Stärken nutzen. Trägt zur Erreichung des Ziels Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen, der Prioritätenachse IV des Kooperationsprogramms bei. Für die Durchführung von KPF-Projekten deutscher Antragsteller sind für die Jahre insgesamt gebunden worden: ,00 EUR EFRE-Mittel ca. 520,000,00 pro Jahr ( ) ca. 75,000,00 EUR (2022)

5 Klein-Projekte-Fonds Ziel des Kleinprojektefonds (KPF) ist die Unterstützung der weiteren Entwicklung und Vertiefung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der Überwindung von mentalen, kulturellen und sprachlichen Barrieren.

6 Ziele Unterstützung deutsch-polnischer Aktivitäten und Treffen zum besseren Kennenlernen der Einwohner des Grenzgebiets, von Geschichte und Gegenwart, Sprache, Kultur und Traditionen. Maßnahmen, um Stereotypen in den deutsch-polnischen Kontakten entgegenzuwirken sowie Förderung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung. Maßnahmen zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von lokalen Verwaltungen, Ämtern, anderen öffentlichen Institutionen sowie Unterstützung der Zusammenarbeit von Schulen, Hochschulen, Vereinen und anderen Institutionen. Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Förderung der Vorzüge und Besonderheiten des Fördergebietes, wie z.b. Landschaft, touristische Höhepunkte, besondere Freizeitaktivitäten, Kunst und Kultur. Aktivitäten zur gemeinsamen Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels. Vorbereitung weiterer grenzübergreifender Projekte. Bildung dauerhafter Netzwerke zu verschiedenen Themen und die Erschließung neuer gemeinsamer Handlungsfelder.

7 Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind alle Maßnahmen, bei denen die Begegnung der Menschen von beiden Seiten der Grenze im Mittelpunkt der grenzübergreifenden Aktivitäten steht, z.b.: Treffen, Konferenzen, Wettbewerbe, Sport- und Kulturveranstaltungen, Seminare, Austausch, Schulungen usw.; Projekte im Rahmen der kommunalen Partnerschaften; Aktivitäten, die der Verbesserung der Kenntnisse der Nachbarsprache dienen; Erarbeitung von grenzübergreifenden Konzepten, Untersuchungen und Analysen; Herstellung von gemeinsamen Systemen zur Information und Publizität, Beschilderung von touristischen Wegen; Investive Elemente i.s.v. Ausstattung, wenn diese zur Umsetzung der Zusammenarbeit und der Erreichung der Projektziele sowie des spezifischen Programmziels Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Institutionen und Bürger/-innen in allen Aspekten des öffentlichen Lebens zwingend erforderlich sind und als integraler Bestandteil der Zusammenarbeit zu bewerten sind.

8 Nicht förderfähig Von der Förderung ausgeschlossen sind: Projekte, mit dem ausschließlichen Ziel der Herstellung von Kunstgegenständen/ Kunstwerken, der Erwerb von Kunstgegenständen, religiöse Treffen nichtökumenischer Art, parteipolitische Aktivitäten, Investitionen und Infrastrukturelemente, Projekte, deren ausschließlicher Inhalt Sprachkurse sind.

9 Förderempfänger Einheiten der kommunalen / territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände, Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit Landesregierung / Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Einrichtungen Träger und Verwalter von Großschutzgebieten wie National-, Natur- und Landschaftsparks sowie Biosphärenreservaten staatliche Forstwirtschaftsbetriebe und deren Organisationseinheiten Euroregionen Träger von Bildungs-, Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen Wirtschaftsförderungseinrichtungen/Einrichtungen zur Entwicklungsunterstützung von Unternehmergeist und Innovation, z. B. Kammern Wissenschaftseinrichtungen Kultur- und Sporteinrichtungen im Bereich der öffentlichen medizinischen Versorgung tätige Einrichtungen und Träger der Rettungsdienste gemeinnützige juristische Personen, z.b. Stiftungen, Vereine Nichtregierungsorganisationen, z.b. Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände Ebenfalls berechtigt: größere Unternehmen, deren Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Charakter hat.

10 Fördergebiet Grundsätzlich sollen Projektmaßnahmen durch Partner mit Sitz im polnischen und brandenburgischen Teil des Fördergebietes realisiert werden.

11 Partner von außerhalb In begründeten Fällen können Projektmaßnahmen durch Projektpartner umgesetzt werden, die ihren Sitz außerhalb des Fördergebietes allerdings in Deutschland oder in Polen haben, wenn die Maßnahmen eindeutige Vorteile sowie einen Mehrwert für das Fördergebiet generieren. Begrenzung auf Programmebene: 20% der EFRE-Mittel

12 Euroregion PRO EUROPA VIADRINA

13 Partner Partner der KPF- Projekte sind mindestens 2 Partner (aus Polen und Deutschland). Teilnehmer im KPF Projekt: bei Veranstaltungen und Begegnungen sollte die Teilnehmerzahl im Regelfall 20 Personen nicht unterschreiten der Anteil der polnischen und deutschen Teilnehmer soll angemessen sein und in der Regel jeweils rund 50 % der Gesamtteilnehmerzahl betragen

14 Förderung der KPF-Projekte: Maximale förderfähige Gesamtausgaben: ,06 Maximale Förderhöhe: ,00 In begründeten Fällen: Maximale förderfähige Gesamtausgaben: ,76 Maximale Förderhöhe: ,00 Projekte über ,00 EUR müssen eine besondere Bedeutung und Nachhaltigkeit für die deutsch polnische grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Fördergebiet aufweisen Maximaler Fördersatz: 85% Maximale Gesamtausgaben eines KPF-Projektes: ,00 Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung der förderfähigen Projektkosten als nicht rückzahlbarer Zuschussnach Beendigung und Abrechnung des Projektesausgezahlt.

15 Verfahren 1. Einreichung des Antrages 2. Formelle Prüfung des Antrages: Liegt der Antrag im Original vor? Ist der Antrag vollständig? Ist der Antrag fristgerecht eingereicht? Ist der Antrag vom Antragsteller unterschrieben? Ist der Antrag elektronisch ausgefüllt (handschriftliche Anträge werden nicht registriert)? Sind Antragsteller und Partner berechtigte Förderempfänger? Bei Kleinprojekten, in welchen Projektpartner von außerhalb des Fördergebiets beteiligt sein sollen bzw. Fördermittel außerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden sollen: Ist den Projektunterlagen zu entnehmen, dass das Projekt überwiegend dem Fördergebiet zugute kommt? Wurde der Termin der Umsetzung des Projektes angegeben? Sind die Ausgaben förderfähig? Liegt die beantragte Fördersumme nicht höher als 85% der förderfähigen Gesamtkosten?

16 Verfahren 3. Sachlich-inhaltliche Prüfung des Antrages Das Projekt dient der Intensivierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Erschließung grenzüberschreitender Potenziale und stimmt mit den Zielen des Kooperationsprogramms überein. Der grenzübergreifende Charakter. Die Beteiligung des/der deutschen oder polnischen Partner/s an der Durchführung des Projektes. Der Maßnahmenplan, seine Machbarkeit und Übersichtlichkeit. Die Bedeutung des Projektes für die Erreichung der Indikatoren für den KPF. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der geplanten Ausgaben. Bei Projekten über ,00 EUR Förderung: die besondere Bedeutung für die deutschpolnische Zusammenarbeit im Fördergebiet. 4. Bewilligung der Förderung 5. Unterzeichnung des Fördervertrages 6. Projektdurchführung 7. Projektabrechnung 8. Rückerstattung der Mittel

17 Beschwerdeverfahren Gegen das Verfahren zur Bewertung und Auswahl eines Projektes kann der Antragsteller eine Beschwerde an die zuständige Geschäftsstelle der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA einreichen.

18 Antragseinreichung Der Antrag ist sehr sorgfältig in deutscher und polnischer Sprache auszufüllen. Es sind alle Antragspunkte auszufüllen (falls nicht anders gekennzeichnet). Der Antrag ist elektronisch auszufüllen und ausgedruckt als Original mit allen erforderlichen Anlagen bei der Geschäftsstelle der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA einzureichen. Die Antragstellung ist laufend möglich. Die Antragstellung sollte in der Regel 3 Monate vor Projektbeginn erfolgen. Anträge müssen spätestens am Tag des Projektbeginns eingereicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Euroregion!

19 Antragsformular

20 Antragsformular

21 Antragsformular

22 Antragsformular Kultur und kulturelles Erbe Sport Tourismus Bildung und Qualifizierung Gesundheit und Soziales Wirtschaft und Wissenschaft Natur und Umwelt Zusammenarbeit von öffentlichen Verwaltungen Energie und Umweltschutz

23 Antragsformular Projektziele Wesentliche Projektinhalte mit Angabe der Maßnahmen: WER trifft sich? WANN? und WARUM?

24 Antragsformular Nur die innerhalb des Durchführungszeitraumes entstandenen Ausgaben sind förderfähig!

25 Antragsformular

26 Antragsformular Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Projektpartner: v Gemeinsame Planung Welche Aktivitäten sind in der Vorbereitungsphase geplant? Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden? Sind Vorbereitungstreffen geplant? Wer soll an ihnen teilnehmen? v Gemeinsame Durchführung Welche Aktivitäten werden gemeinsam durchgeführt? Findet eine Aufgabenteilung statt? v Gemeinsames Personal Wurden für das Projekt zuständige Personen ernannt? Wie sind die Aufgaben im Rahmen des Projektes aufgeteilt? Wie sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Maßnahmen?

27 Antragsformular Informations-und Publizitätsmaßnahmen über das Projekt sind Pflicht! Während der Schulungen, Konferenzen, der sportlichen Wettbewerbe, Feste usw. ist stets das Logo des Programms, der EU und der Euroregion zu exponieren. Roll-up und Banner können bei der Euroregion ausgeliehen werden. Auf allen Projektmaterialien(Informationsmaterial, Flyer, Einladungen, Plakate, Internetseite usw.) ist der Förderhinweis anzubringen. Materialien ohne entsprechenden Förderhinweis sind nicht förderfähig!

28 Förderhinweis

29 Antragsformular

30 Antragsformular

31 Antragsformular

32 Antragsformular

33 Anlagen zum KPF-Antrag: Anlage 1 Ausgabenplan Anlage 2 - Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung Anlage 3 - Partnerschaftserklärung auf deutsch und polnisch, unterschrieben durch den polnischen Partner bei Vereinen/Verbänden: Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Vereinsregister (betrifft nicht Einrichtungen des öffentlichen Sektors) sowie des Nachweises der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt.

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bildquelle: wohngenuss.de

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