Tierhof Stade Dornbuschermoor Drochtersen

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1 Tierhof Stade Mitglied im AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen) Tiervermittlungen 1. Die Betreiberin des Tierhof Stade lässt alle Tiere regelmäßig von Dr. med. vet. Jens Giese aus Fredenbeck, oder einem seinem Vertreter auf ihren gesundheitlichen Zustand untersuchen und bei Bedarf behandeln. Die Tiere werden in regelmäßigen Abständen vor Ungeziefer geschützt, erhalten ihre Wurmkuren und werden nach Bedarf vor ansteckenden Krankheiten durch Impfungen geschützt. Tägliche Auffälligkeiten an den Tieren werden auf dem Tierhof Stade in die Abteilungsbücher notiert, die Tiere dann unserem Tierarzt zur Behandlung vorgestellt. Je nach Alter und Notwendigkeit werden die Tiere durch unseren Vertragstierarzt unfruchtbar gemacht. Mängel an den Tieren werden Ihnen nach besten Wissen mitgeteilt. Der Tierhof Stade ist nach der Vermittlung der Tiere nicht verpflichtet, für gesundheitliche Auffälligkeiten, sowie Mängel der Charaktereigenschaften des Tieres Kosten gleich welcher Art zu übernehmen. 2. Die Vermittlungsgebühren entnehmen Sie bitte den ausgehängten Listen. Für reinrassige Tiere treffen diese nicht zu, sondern werden im Einzelfall individuell angepasst. Bei der Abholung des Tieres ist die Gebühr direkt in Bar zu bezahlen. Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Tierhof Stade. Der neue Eigentümer haftet im vollen Umfang für Schäden, die das Tier in diesem Zeitraum verursacht. Auf Verlangen ist das Tier bei Nichtzahlung an den Tierhof Stade zurück zu geben. 3. Reservierungen von Tieren bis zur Abholung sind nur durch einen Vertragsabschluß und eine Anzahlung von 50% der Vermittlungsgebühr möglich. Der Aufenthalt des Tieres bis zur vereinbarten Abholung wird im Rahmen unserer Tierpensionspreise ( siehe Liste) mit einem Skonto von 20% abgerechnet und ist am Tag der Abholung in Bar zu bezahlen. Bei Nichtabholung des Tieres wird die Anzahlung für die weitere Versorgung des Tieres einbehalten und die Pensionskosten sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Beachten Sie unbedingt als Mieter einer Wohnung/eines Hauses, die schriftliche Zustimmung zur Haltung des Tieres vom Vermieter einzuholen. 4. Tiere des Tierhof Stade dürfen weder an der Kette, noch im Zwinger oder in ungeeigneten Räumen wie Keller, Bad, Schuppen, Balkon, etc. gehalten werden. Sozialer Kontakt zwischen Mensch und Tier, sowie eine angepasste Erziehung und Auslauf, Fütterung, Tränken und Ruhephasen sind als selbstverständlich für das Tier zu gewährleisten. Kinder und Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Bei Bedarf ist das Tier von einem Tierarzt zu untersuchen und zu behandeln, regelmäßiger Schutz vor Krankheiten sind durch Wurmkuren und Impfungen durch

2 einen Tierarzt ihrer Wahl sicher zu stellen. Auf Verlangen einer vom Tierhof Stade beauftragten Person ist das Impfbuch vorzulegen, und der Zutritt zu den Räumlichkeiten vereinbart, wo das Tier gehalten wird. Die Zusammenführung von Haustieren ist nur unter Aufsicht durchzuführen. Bei einem Verstoß einer der hier aufgeführten Vereinbarungen ist dem Tierhof Stade das Tier unverzüglich ohne Erstattung der Schutzgebühr oder weiteren Kosten wieder zurück zugeben. 5. Wenn Sie das Tier nicht mehr halten können, bemühen Sie sich über mindestens zwei Kleinanzeigen in der hiesigen Presse um die Unterbringung des Tieres an eine geeignete Person. Diese hat bei der Übergabe des Tieres seinen Namen, Adresse und Telefonnummer, sowie eine Einverständniserklärung zu der AGB des Tierhof Stade schriftlich mit Unterschrift zu hinterlassen, welche dem Tierhof Stade auf dem Postweg innerhalb der nächsten 10 Tage zugesandt wird. Im Notfall ist der Tierhof Stade je nach Platzkapazität bereit, das Tier aufzunehmen und zu vermitteln. In diesem Fall wird über den Kooperationspartner des Tierhof Stade, dem Förderverein für den Tierschutz in Stade und Umgebung e.v. eine Tierpatenschaft zur Versorgung des Tieres vereinbart. Die dafür anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der ausgehangenen Liste unter Aufnahmegebühren - Versorgungspatenschaft. Haben Sie versäumt, das Tier medizinisch wie vereinbart zu versorgen, haben Sie die dafür anfallenden Kosten bei der Abgabe des Tieres sofort zu bezahlen. Die Abgabe des Tieres an einen anderen Tierschutzverein oder an ein Tierheim ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Tierhof Stade gestattet. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt wird mit einer Geldbuße in Höhe von 500,00 und der unverzüglichen Übergabe des Tieres an den Tierhof Stade geahndet. Das Bußgeld ist innerhalb von 14 Tagen vom Tierhalter an den Tierhof Stade zu bezahlen! 6. Hunde und Katzen: Der Verlust des Tieres wird vom neuen Halter durch Einsetzen eines Erkennungschip und der kostenlosen Anmeldung im Tiersuchregister TASSO unterbunden. Wir sind Ihnen bei der Anmeldung gern behilflich, der Tierarzt ist dazu nicht verpflichtet - es gibt viele nicht registrierte, aber geschippte Tiere! Die geringen Kosten für das Einsetzen des Chip übernimmt der Halter des Tieres und legt dem Tierhof Stade die Anmeldung des Tieres bei Tasso spätestens 10 Tage nach der Vermittlung vor. Ist das Tier verstorben, erhält der Tierhof Stade eine Bescheinigung von ihrem Tierarzt. 7. Der Tierhof Stade vermittelt Tiere nur an Personen ab dem 18. Lebensjahr. Welpen und Jungtiere bis zu neun Monaten nur an Familien mit Kindern ab dem 8. Lebensjahr. Der Tierhof Stade bietet Ihnen eine Anschaffungsberatung. Diese findet in Ihrem häuslichen Umfeld statt und bedarf einen Zeitaufwand von ca. 1 ½ Stunden. Die Kosten dafür betragen für die Anfahrt ein Kilometergeld von -,75 pro Kilometer und für die ausführliche Beratung eine Pauschalgebühr von 45,-. Der Tierhof Stade stellt nicht Sicher, das in ihr Umfeld passende Haustier in seiner Obhut zu halten, ist aber gern bereit, Ihnen das passende Tier zu besorgen. 8. Katzen und Kater werden, soweit noch nicht geschehen, kastriert/sterilisiert.

3 Mit den Tieren des Tierhof Stade darf nicht gezüchtet werden. Bei Verstoß gegen die AGB`s des Tierhof Stade werden die Rückgabe des Tieres und eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 sofort fällig. Tierhof Stade AGB Tierpension / Tagespension 1. Der Tierhof Stade bietet Ihnen Tierpension für Hunde, Katzen und Kleintiere. Die dafür anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der ausgehangenen Liste. Die Pensionspreise sind ohne Futter vorgegeben. Futter wird gesondert abgerechnet. Zusätzliche Leistungen wie Fellpflege, Krallen schneiden, etc. können vereinbart werden, und werden gesondert berechnet. 2. Das Tier ist rechtzeitig mit Angabe des Zeitraumes mit Abgabe- und Abholungstermin anzumelden. Eine Anzahlung in Höhe von 30% sind bei der Vereinbarung per Anweisung auf die Bankverbindung des Tierhof Stade bei der Sparkasse Stade Altes Land Konto Blz , der Restbetrag bei der Abholung des Tieres zu entrichten. Sollte die Vereinbarung durch den Tierhalter nicht eingehalten werden, wird die Anzahlung nicht erstattet. 3. Bei der Abgabe des Tieres sind das Impfbuch mit einer gültigen Impfung vorzulegen, bei Bedarf ausreichenden Medikamente mit Dosierungsanweisungen, bei spezieller Fütterung ausreichend Futtermittel mitzubringen. Ein Hol- und/oder Bringdienst wird mit -,75 pro Kilometer berechnet. 4. Der Tierhof Stade verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Auffälligkeiten das Tier von seinem Vertragstierarzt untersuchen und bei Bedarf behandeln zu lassen. Die Rechnung geht direkt vom Tierarzt an den Halter des Tieres. Der Halter verpflichtet sich, die Rechnung unter Angabe des vom Tierarzt vorgelegten Zeitrahmens die Rechnung zu bezahlen. 5. Beim Ableben des Tieres ist der Tierhof Stade verpflichtet, dem Halter des Tieres eine Bescheinigung durch seinen Vertragstierarzt vorzulegen und den Halter unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen. 6. Der Tierhof Stade haftet bei Verlust ( nicht im Todesfall) eines Tieres mit max.

4 100,00 Einmalzahlung. 7. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, ist der Halter verpflichtet, den Tierhof Stade innerhalb von drei Tagen mit Angabe eines neuen Termin zu informieren. Sollte er dies nicht vornehmen, geht das Tier unter den Bedingungen der AGB s des Tierhof Stade - Tieraufnahme- in den Besitz des Tierhof Stade und kann an Dritte weiter vermittelt werden. Tierhof Stade AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen) Tierabgabe zur Vermittlung oder zum Daueraufenthalt auf dem Tierhof Stade 1. Tiere aus kooperierenden Tierschutzorganisationen werden unter folgenden Bedingungen aufgenommen: Gesundheitliche Vorsorge mit Schutzimpfungen, Kennzeichnung, Kastration ( je nach Alter) nach den Richtlinien der EU- Einfuhrbestimmungen. Tiere aus subtropischen Ländern nur mit Bluttest auf Leishmaniose, Babiziose, Ehrliciose und Fillariose. 2. Privatabgabe gegen Zahlung der Abgabegebühr (siehe Liste) mit einer Tierpatenschaft mit dem Kooperationspartner des Tierhof Stade, Förderverein für den Tierschutz in Stade und Umgebung e.v. (siehe Liste - Aufnahmegebühren - Versorgungspatenschaft) mit einer Laufzeit von mind. zwölf Monaten und anschließender Umwandlung in eine Vereinsmitgliedschaft für die Dauer von 36 Monaten.. 3. Das Tier wird nach der Aufnahme vom Vertragstierarzt des Tierhof Stade ordentlich auf gesundheitliche Mängel untersucht und bei Bedarf behandelt oder operiert. Für die dafür anfallenden Kosten haftet der vorherige Halter, soweit nicht anders nur schriftlich vereinbart worden ist. Notwendige Kastrationen oder Impfungen werden zur Hälfte vom vorherigen Halter übernommen und werden bei der Abgabe des Tieres fällig. 4. Tiere sollten in der Regel nicht mehr von ihrem ehemaligen Halter besucht werden, damit sie sich in die neuen Begebenheiten finden können, ohne den Verlustschmerz immer wieder neu erfahren zu müssen. 5. Eine Rückgabe des Abgabetieres ist innerhalb von 24 Stunden an den vorherigen Halter möglich. Die Gebühren werden nicht zurück erstattet. Die Tierpatenschaft wird direkt in eine Mitgliedschaft umgewandelt. 6. Nach der Vermittlung des Tieres an Dritte werden aus Datenschutzgründen dessen

5 Daten nicht bekannt gegeben. Der vorherige Halter kann sich allerdings Informationen vom Tierhof Stade zum neuen Umfeld und den dortigen Gegebenheiten einholen. 7. Der Tierhof Stade verpflichtet sich, eine von ihm beauftragte Person zur Platzkontrolle des Tieres zu beauftragen und einen schriftlichen Bericht darüber anzufertigen, der über die Dauer von 7 Jahren aufbewahrt wird.

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