Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

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1 Wienerbergstraße Postfach Wien Telefon: DVR: Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr Uhr UID-Nr.: ATU Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Teil 3

2 Allgemeine Erläuterung zu den Beispielen Die Beispiele sollen eine Hilfestellung zur richtigen Ausstellung des Lohnzettels und zur Berechnung der Beitragsgrundlage für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge bieten. Graphische Darstellung der Zeitstrecken Diese Darstellung soll eine optische Unterstützung zum Verständnis des Beispiels bieten. Dabei sind die Zeitstrecken farblich wie folgt gekennzeichnet Arbeitsrechtliche Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Versicherungszeit in der Sozialversicherung Bei Vereinfachte Darstellung der erforderlichen Meldungen Die Darstellung umfasst die wesentlichsten Angaben für den sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16), sowie die wesentlichsten Angaben für An-, Ab- und Änderungsmeldungen falls solche im Beispiel erforderlich sind. Einfache Darstellung des Entgeltbezuges Die Darstellung soll die Berechnung der für den Lohnzettel erforderlichen Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung und zur Betrieblichen Vorsorge im Zusammenhang mit dem Entgelt verständlich abbilden. Dazu wird ein vereinfachtes Pseudolohnkonto dargestellt, welches das Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und die Beitragsgrundlage zur Betrieblichen Vorsorge enthält.! ACHTUNG! Der dargestellte Entgeltanspruch ist als Festlegung für die Darstellung des Beispieles zu verstehen. Abhängig von den für ein Arbeitsverhältnis anzuwendenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Kollektivvertrag, Angestelltengesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Dienstvertrag, usw.), können und werden Entgeltansprüche für reale Fälle von den Annahmen in den Beispielen abweichen! Zum Teil enthalten die Beispiele Verweise zu weiteren, im Zusammenhang mit dem Themenbereich des Beispieles stehenden, Informationen. SEITE 2

3 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen AMS Arbeitsmarktservice AR - Beg Arbeitsrechtlicher Beginn des Beschäftigungsverhältnisses AR - Ende Arbeitsrechtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses AU Arbeitsunfähigkeit BG Beitragsgrundlage BV Betriebliche Vorsorge BV - BGN Angaben zur Betrieblichen Vorsorge im sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16) BV-Beg Beginn der Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge BV-Ende Ende der Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge FLAF Familienlastenausgleichsfonds GB Geringfügige Beschäftigung GF Geringfügigkeitsgrenze KBG Kinderbetreuungsgeld SV Sozialversicherung SV- BGN Sozialversicherungsrelevante Angaben im sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels (L 16) SV-Beg Sozialversicherungsrechtlicher Beginn des Versicherungsverhältnisses SV-Ende Sozialversicherungsrechtliches Ende des Versicherungsverhältnisses (Ende Entgeltanspruch) Grundlagen und Quellen Allgemein Die Gesetzliche Grundlage für die Beispiele bilden folgende Rechtsnormen: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) Einkommenssteuergesetz 1988 (EStG) Mutterschutzgesetz (MSchG) Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG (für die Krankenversicherungsträger verbindliche Interpretationen der gesetzlichen Regelungen durch eine Expertinnen- und Expertengruppe mit Mitgliedern aus dem Kreis des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Gebietskrankenkassen und der BV-Kassen) Empfehlungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für den einheitlichen Vollzug des Melde-, Versicherungsund Beitragswesens (E-MVB) SEITE 3

4 Quellen - Besonderheiten in den Beispielen Aufrechtes Dienstverhältnis Angemeldete Kurzarbeit Quelle : : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Frage 61.1 Aufrechtes Dienstverhältnis Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Frage 48 Aufrechtes Dienstverhältnis Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Frage 49 Gerinfügige Beschäftigung (GB) Geringfügige Beschäftigung neben karenziertem Dienstverhältnis (Elternkarenz) Quelle : Fragen Antworten - Katalog zum BMSVG: Fragen 16 und 97 SEITE 4

5 Inhaltsübersicht I. Beispiele zu aufrechten Dienstverhältnissen Angemeldete Kurzarbeit Seite 7 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat Seite 9 Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat Seite 11 Ummeldung auf andere Beitragskontonummer Seite 13 II. Beispiele zur Beendigung von Dienstverhältnissen Austritt während der Elternkarenz ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung Seite 16 Austritt während der Elternkarenz mit Anspruch auf Urlaubsersatzleistung Seite 18 Austritt während des Präsenz- oder Zivildienstes Seite 20 III. Beispiele zu Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern Geringfügige Beschäftigung neben karenziertem Dienstverhältnis - Elternkarenz Seite 23 SEITE 5

6 I. Beispiele zu aufrechten Dienstverhältnissen SEITE 6

7 Aufrechtes Dienstverhältnis Angemeldete Kurzarbeit (Grafik) Kurzarbeit SV-BGN 2008 von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Versichertengruppe Block , ,00 0 0,00 Arbeiter/in BV-BGN 2008 von (Monat) bis (Monat) Jahr BV - BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,00 257,04 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Anmerkung: Um Fördermaßnahmen für Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, muss die Maßnahme beim AMS angemeldet werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Abwicklung finden Sie unter: SEITE 7

8 Aufrechtes Dienstverhältnis Angemeldete Kurzarbeit (Tabelle) Auf Grund von vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber Kurzarbeit beim AMS angemeldet. Die Voraussetzungen liegen vor und vom bis werden die vorgesehenen Förderleistungen zuerkannt. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.200,00 0,00 0, ,00 Februar 1.200,00 0,00 0, ,00 März 1.200,00 0,00 0, ,00 Ap ril 500, ,00 0,00 0, ,00 Angemeldete Kurzarbeit Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich Mai 500, ,00 0,00 0, ,00 Angemeldete Kurzarbeit Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich Juni 500, , ,00 0, ,00 (1.200, ,00) Urlaubsgeld, angem eldete Kurzarbeit Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich Juli 500, ,00 0, ,00 Angemeldete Kurzarbeit Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich August 500,00 0,00 0, ,00 Angemeldete Kurzarbeit 1.200,00 September 500, ,00 Oktober 1.200,00 0,00 0, ,00 November 1.200,00 0, ,00 Dezember 1.200, ,00 0, ,00 Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich 0,00 0, ,00 Angemeldete Kurzarbeit Tatsächlicher Lohn 500,00 monatlich (1.200, ,00) Summe , ,00 0, ,00 Weihnachtsgeld Anmerkung zur SV- und BV-BG: Während des Bezuges von Kurzarbeitsunterstützung richten sich die Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung und zur Betrieblichen Vorsorge nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit. Das bedeutet, die Beiträge sind entsprechend dem ungekürzten Lohn zu melden und abzurechnen. Obwohl im Beispiel auf Grund der Kurzarbeit von April bis September nur 500,00 monatlich an tatsächlichem Lohn anfallen, ist die Beitragsgrundlage von März (raum vor Eintritt der Kurzarbeit) maßgeblich und zu melden. Informationen zu den Fördermaßnahmen für Dienstgeber/innen und Dienstnehmer/innen finden Sie unter: SEITE 8

9 Aufrechtes Dienstverhältnis unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat (Grafik) unbezahlter Urlaub SV-BGN 2008 von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Versichertengruppe Block , ,00 0 0,00 Angestellte/r BV-BGN Jahr BV BG BV Beitrag 2008 von (Monat) bis (Monat) (1,53 % der BV BG) Block ,47 469,35 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 9

10 Aufrechtes Dienstverhältnis unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als vollversicherte Angestellte bei einem Dienstgeber zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 2.225,00 0,00 0, ,00 Februar 2.312,60 0,00 0, ,60 Überstunden M ärz 2.225,00 0,00 0, ,00 April 2.225,00 0,00 0, ,00 Mai 2.225, ,00 0, ,00 Urlaubsgeld Ju ni 2.289,40 (667, , , ,17) (2.225, ,00) 0,00 0, ,87 (667, ,20 + 0, ,17) J uli 2.225,00 0,00 0, ,00 August 2.225,00 0,00 0, ,00 September 2.225,00 0,00 0, ,00 O kto ber 2.225,00 0,00 0, ,00 November 2.225, ,00 0, ,00 Entgelt vom 1.6. bis 9.6.: 667,50 + Überstunden am 6.6.: 32,20 Unbezahlter Urlaub bis Entgelt vom bis 30.6.: 964,17 Weihnachtsgeld (2.225, ,00) Dezember 2.225,00 0,00 0, ,00 Su mme , ,00 0, ,47 Anmerkung zur BG für die SV: Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes, welcher nicht länger als einen Monat dauert, bleibt die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung aufrecht. Die Beiträge sind durch die Dienstnehmerin zu tragen. Die Abrechnung mit dem Krankenversicherungsträger erfolgt durch den Dienstgeber. Die Beitragsgrundlage für die Tage des unbezahlten Urlaubs entspricht dabei dem für dieselbe Tagesanzahl unmittelbar vor dem unbezahlten Urlaub erzieltem Entgelt Entgelt ( inkl. Üstd ) 1.6. bis 9.6. unbezahlter Urlaub Entgelt bis Entg. 8 Tage vor (inkl Üstd. 6.6.) 8 Tage = BG für unbez. Urlaub SV BG = lfd. Entgelt (1.6. bis 9.6.) + BG für die Zeit des unbezahlten Urlaubes + lfd. Entgelt (18.6. bis 30.6.) BG für die Zeit des unbezahlten Urlaubes = erzieltes Entgelt von 2.6. bis 9.6. = (2.225 : 30) x ,20 (Üstd.) = 625, Anmerkung zur BG für die BV: Für die Zeit des unbezahlten Urlaubes sind keine BV-Beiträge zu entrichten, jedoch wird die Zeit für die Begründung eines Leistungsgsanspruches von der BV-Kasse berücksichtigt. Die Übermittlung einer Abmeldung ist nicht erforderlich. SEITE 10

11 Aufrechtes Dienstverhältnis unbezahlter Urlaub länger als ein Monat (Grafik) unbezahlter Urlaub Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Länger als 1 Monat währender unbez. Urlaub Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung Die Abmeldung ist bis elektronisch zu übermitteln. Die vollständige Anmeldung ist vor Arbeitsantritt (oder die Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt und die vollständige Anmeldung bis ) elektronisch zu übermitteln. SV-BGN von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Versichertengruppe Block , ,20 0 0,00 Angestellte/r B V-BGN von (Monat) bis (Monat) Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,72 136,84 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 11

12 Aufrechtes Dienstverhältnis unbezahlter Urlaub länger als ein Monat (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherter Angestellter zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 735,10 0,00 0,00 735,10 Februar 735,10 0,00 0,00 735,10 März 735,10 0,00 0,00 735,10 Ap ril 49,01 0,00 0,00 49,01 Unbezahlter Urlaub ab 3.4. (1.4. bis 2.4.) Mai 73,51 735,10 0,00 808,61 (28.5. bis 31.5.) (73, ,10) Juni 735,10 0,00 0,00 735,10 Juli 735,10 0,00 0,00 735,10 August 735,10 0,00 0,00 735,10 September 735,10 0,00 0,00 735,10 Oktober 735,10 0,00 0,00 735,10 November 735,10 735,10 0, ,20 (735, ,10) Dezember 735,10 0,00 0,00 735,10 Summe 7.473, ,20 0, ,72 Unbezahlter Urlaub bis Entgelt bis und Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Anmerkung zur BG für die SV: Dauert ein unbezahlter Urlaub länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Tag vor dem Beginn des unbezahlten Urlaubes. Die Übermittlung einer Abmeldung bzw. einer Anmeldung nach dem Ende des unbezahlten Urlaubes an den zuständigen Krankenversicherungsträger ist erforderlich. Anmerkung zur BG für die BV: Die Zeit des unbezahlten Urlaubes gilt nicht als Anwartschaftszeit und es sind keine BV-Beiträge zu entrichten. SEITE 12

13 Aufrechtes Dienstverhältnis Ummeldung auf andere Beitragskontonummer (Grafik) Wechsel Beitragskontonummer Beitragskontonummer Beitragskontonummer Solche Änderungen der Beitragskontonummer bei aufrechtem Dienstverhältnis treten auf bei Änderung der Zuständigkeit des Krankenversicherungsträgers bei Wechsel des Dienstorts z. B. bei Ummeldung von der WGKK zur NÖGKK Ummeldung innerhalb der Zuständigkeit eines Krankenversicherungsträgers z. B. bei Änderung des gewählten Abrechnungsverfahrens oder Firmenverschmelzungen wenn die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer mit allen Rechten und Pflichten übernommen wird. SV-BGN 2008 von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Block ,00 0,00 0 0,00 Angestellte/r Block , ,00 0 0,00 Angestellte/r BV-BGN 2008 Beitragskontonr. Versichertengruppe Beitragskontonr. von (Monat) bis (Monat) Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,00 77,11 Block ,00 192,78 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. Bei Wechsel des zuständigen Krankenversicherungsträgers sind Block 1 und 2 getrennt an den jeweils zuständigen Träger zu übermitteln. SEITE 13

14 Aufrechtes Dienstverhältnis Ummeldung auf andere Beitragskontonummer (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherte Angestellte zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.260,00 0,00 0, ,00 Februar 1.260,00 0,00 0, ,00 März 1.260,00 0,00 0, ,00 Ap ril 1.260,00 0,00 0, , ,00 0,00 0, ,00 Teilsumme Jänner bis April Mai 1.260,00 0,00 0, ,00 Ab 1. Mai neue Beitragskontonummer Juni 1.260, ,00 0, ,00 Urlaubsgeld (1.260, ,00) Juli 1.260,00 0,00 0, ,00 August 1.260,00 0,00 0, ,00 September 1.260,00 0,00 0, ,00 Oktober 1.260,00 0,00 0, ,00 November 1.260, ,00 0, ,00 Weihnachtsgeld (1.260, ,00) Dezember 1.260,00 0,00 0, , , ,00 0, ,00 Teilsumme Mai bis Dezember Beitragskontonr. Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Ummeldung Beitragskontonr. Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung Bei Wechsel des Krankenversicherungsträgers sind die Abmeldung und die Anmeldung an den jeweiligen Träger zu übermitteln. Bei Wechsel innerhalb eines Versicherungsträgers bieten die Krankenversicherungsträger zum Teil die Durchführung der Ummeldung als Service an wenn alle Dienstnehmer/innen von der alten Beitragskontonummer umzumelden sind. Da es sich um ein aufrechtes Arbeitsverhältnis handelt, wird die BV auf der neuen Beitragskontonummer mit dem ersten Tag fortgesetzt. SEITE 14

15 II. Beispiele zur Beendigung von Dienstverhältnissen SEITE 15

16 Austritt während der Elternkarenz ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung (Grafik) Wochengeld Kinderbetreuungsgeld AR-Ende SV-Ende BV-Beg BV-Ende BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Träger der Krankenversicherung Berichtigung Abmeldung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Kündigung durch Dienstnehmer/in Die Korrektur der bereits zum Ende des Wochengeldbezuges übermittelten Abmeldung ist bei Austritt elektronisch zu übermitteln. Für das Jahr 2009 ist kein Lohnzettel erforderlich, da weder Entgelt bezogen wurde noch Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten waren. SEITE 16

17 Austritt während der Elternkarenz ohne Anspruch auf Urlaubsersatzleistung (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2009 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Februar 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt März 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt April 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Mai 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Juni 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 SEITE 17

18 Austritt während der Elternkarenz mit Anspruch auf Urlaubsersatzleistung (Grafik) Wochengeld Kinderbetreuungsgeld AR-Ende Urlaubsersatzleist bis SV-Ende BV-Beg BV-Ende SV-Beg BV-Beg BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Träger der Krankenversicherung SV-Ende BV-Ende Berichtigung Abmeldung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV -Zahlung Abmeldegrund Kündigung durch Dienstnehmer/in Die Korrektur der bereits zum Ende des Wochengeldbezuges übermittelten Abmeldung ist bei Austritt elektronisch zu übermitteln und enthält auch die Angabe Urlaubsersatzleistung vom bis Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) SV -BGN 2009 von (Monat) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Versichertengruppe Block ,50 134,75 0 0,00 Arbeiter/in BV -BGN Jahr BV - BG BV Beit rag 2009 von (Monat) bis (Monat) (1,53 % der BV BG) Block ,25 14,43 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 18

19 Austritt während der Elternkarenz mit Anspruch auf Urlaubsersatzleistung (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2006 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2009 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Februar 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt März 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt April 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Mai 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Juni 0,00 0,00 0,00 0,00 Kein Entgelt Juli 808,50 134,75 0,00 943,25 (808, ,75) Urlaubsersatzleistung (lfd. Anteil und SZ-Anteil) Summe 808,50 134,75 0,00 943,25 SEITE 19

20 Austritt während des Präsenz- oder Zivildienstes (Grafik) Präsenz - oder Zivildienst AR-Ende SV-Ende BV-Ende Berichtigung Abmeldung Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Kündigung durch Dienstnehmer/in Die Korrektur zur bereits bei Antritt des Präsenzdienstes übermittelten Abmeldung ist bei Austritt elektronisch zu übermitteln. BV-BGN 2009 von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr BV BG BV Beitrag (1,53% der BV BG) Block ,50 33,35 Der Lohnzettel enthält nur Angaben zur Betrieblichen Vorsorge. Angaben zur Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung sind nicht enthalten, da kein Entgelt im Jahr 2009 bezogen wurde. Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln SEITE 20

21 Austritt während des Präsenz- oder Zivildienstes (Tabelle) Der Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2005 als vollversicherter Arbeiter bei einem Dienstgeber zur Sozialversicherung angemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2009 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 0,00 0,00 0,00 435,90 Kein Entgelt Februar 0,00 0,00 0,00 435,90 Kein Entgelt März 0,00 0,00 0,00 435,90 Kein Entgelt April 0,00 0,00 0,00 435,90 Kein Entgelt Mai 0,00 0,00 0,00 435,90 Kein Entgelt Summe 0,00 0,00 0, ,50 Anmerkung zur BG für die BV: Die fiktive BV-BG für die Zeit des Präsenz- oder Zivildienstes entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (ohne Zuschläge) gemäß 3 Abs. 1 KBGG, das ist derzeit ein Tagessatz von 14,53. Fiktive BV-BG für die Zeit des Präsenz- oder Zivildienstes = 14,53 x 30 = 435,90 monatlich Anmerkung: Für die ersten 12 Monate des Präsenz- oder Zivildienstes sind bei aufrechtem Arbeitsverhältnis BV-Beiträge durch den Dienstgeber zu entrichten. Näheres finden Sie unter: im Fragen-Antwort-Katalog zum BMSVG im Abschnitt 7 BMSVG Präsenzdienst / Zivildienst. SEITE 21

22 III. Beispiele zu Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmer/innen SEITE 22

23 Geringfügige Beschäftigung neben karenziertem Dienstverhältnis - Elternkarenz (Grafik) Wochengeld 7.6. bis Kinderbetreuungsgeld ab Vollversichert A SV-Ende BV-Ende BV-Beg karenziertes Dienstverhältnis BV-Beitragsleistung durch FLAF Administration durch zuständigen Träger der Krankenversicherung AR-Beg SV-Beg Beginn GB Dienstverhältnis GB GB N14 BV-Beg Beginn BV SV-BGN 2008 von (Monat) Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Lohnzettels (L 16) bis (Monat) Jahr Allgem. BG BG Sonderzahlung Tage Teilentgelt Höhe Teilentgelt Versichertengruppe Block , ,00 0 0,00 Arbeiter/in Block ,00 80,00 0 0,00 GB- Arbeiter/in BV-BGN 2008 von (Monat) bis (Monat) Jahr BV BG BV Beitrag (1,53 % der BV BG) Block ,60 294,46 Block ,00 4,90 Der Lohnzettel ist bis zum elektronisch zu übermitteln. SEITE 23

24 Geringfügige Beschäftigung neben karenziertem Dienstverhältnis - Elternkarenz (Tabelle) Die Dienstnehmerin ist seit dem Jahr 2007 als vollversicherte Arbeiterin zur Sozialversicherung gemeldet. ENTGELT IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN SINN JAHR 2008 Laufendes Entgelt Sonderzahlung Teilentgelt bei AU BV - BG Anmerkung Jänner 1.617,00 0,00 0, ,00 Februar 1.617,00 0,00 0, ,00 März 1.780,00 0,00 0, ,00 Überstunden April 1.617,00 0,00 0, ,00 Mai 1.617, ,00 0, ,00 Urlaubsgeld (1.617, ,00) 0,00 0, ,06 (323,40 + [1940,83 : 30] x 24) Juni 323,40 (1.6. bis 6.6.) Juli 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt August 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt September 0,00 0,00 0, ,83 Kein Entgelt Ab 7.6. Beschäftigungsverbot Oktober 0,00 0,00 0, ,05 (1.940,83 : 30) x 26 Bis Beschäftigungsverbot Ab Elternkarenz November 240,00 0,00 0,00 0,00 GB (keine BV im 1. Monat) Dezember 240,00 80,00 0,00 320,00 Entgelt für GB (240, ,00) Summe 8.571,40 : 480, ,00 : 80,00 0, ,60 : 320,00 Anmerkung zur BG für die BV: BV BG = SV-BG vor Wochengeld + fiktive BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges + SV-BG für GB Fiktive BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges = 1.940,83 monatlich Zur Berechnung der fiktiven BV-BG für die Zeit des Wochengeldbezuges siehe Beispiel in Teil 1. Ende Beschäftigung Ende Entgelt Ende BV-Zahlung Abmeldegrund Abmeldung Karenz nach MSchG 1979/VKG Anmeldedatum Beginn BV-Zahlung Anmeldung SEITE 24

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Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

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