Doppelte Haushaltsführung

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1 Online-Seminarreihe Rechnungswesen/Steuern Doppelte Haushaltsführung September 2012

2 Herausgeber: TeleTax GmbH, Berlin Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Be zeichnungen und Anschriften sind speziell für diese Unterlage erstellt. Sollten dennoch Ähnlichkeiten mit Personen und/oder Unternehmen bestehen, sind diese rein zufällig. Die in dieser Unterlage abgebildeten Formulare wurden z. T. digital nachgebildet. Abweichungen vom Original in Größe und Farbgebung sind daher wahrscheinlich. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, dass die in der Unterlage verwendeten Bildschirmmasken Versionsnummern enthalten können, die gegenüber Ihrer Programmversion abweichen. Die abgebildeten Masken sind für mehrere Programmversionen gültig. Copyright TeleTax: Alle Rechte, auch die des Nachdrucks, der Herstellung von Kopien und der Übersetzung, vorbehalten. Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Microsoft ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Angaben ohne Gewähr /08-01

3 Inhaltsübersicht Doppelte Haushaltsführung Seite 1. Grundlagen und Voraussetzungen 3 berufliche Veranlassung 15 eigener Hausstand 42 Wohnung am Beschäftigungsort Abziehbare Aufwendungen 68 Fahrtkosten 71 Verpflegungsmehraufwendungen 92 Umzugskosten 106 Kosten der Zweitwohnung Beendigung der doppelten Haushaltsführung Erstattungen durch den Arbeitgeber 156 1

4 Ihr Referent Online-Seminarreihe Rechnungswesen/Steuern September 2012 Doppelte Haushaltsführung Finanzwirt Oliver Geldner Erlangen Inhalte 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung eigener Hausstand Wohnung am Beschäftigungsort 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Kosten der Zweitwohnung 3. Beendigung der doppelten Haushaltführung 4. Erstattungen durch den Arbeitgeber TeleTax GmbH; alle Rechte vorbehalten 2

5 Inhalt 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung eigener Hausstand Wohnung am Beschäftigungsort 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Kosten der Zweitwohnung 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung 4. Erstattungen durch den Arbeitgeber 3

6 1. Grundlagen und Voraussetzungen Ausgangslage Ausgangsfrage Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? 4

7 1. Grundlagen und Voraussetzungen 9 (1) S.3 Nr. 5 S. 1 u. 2 EStG Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn: BFH-Urteil v , VI R 7/02 Arbeitnehmer 5

8 1. Grundlagen und Voraussetzungen 9 (1) S.3 Nr. 5 S. 1 u. 2 EStG Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn: BFH-Urteil v , VI R 7/02 1. außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung Arbeitnehmer 6

9 1. Grundlagen und Voraussetzungen 9 (1) S.3 Nr. 5 S. 1 u. 2 EStG Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn: BFH-Urteil v , VI R 7/02 1. außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung 2. an einer regelmäßigen Arbeitsstätte beschäftigt ist und Arbeitnehmer 7

10 1. Grundlagen und Voraussetzungen 9 (1) S.3 Nr. 5 S. 1 u. 2 EStG Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn: BFH-Urteil v , VI R 7/02 1. außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung 2. an einer regelmäßigen Arbeitsstätte beschäftigt ist und Arbeitnehmer 3. am Beschäftigungsort wohnt 8

11 1. Grundlagen und Voraussetzungen 9 (1) S.3 Nr. 5 S. 1 u. 2 EStG Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn: BFH-Urteil v , VI R 7/02 1. außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung 2. an einer regelmäßigen Arbeitsstätte beschäftigt ist und Arbeitnehmer 3. am Beschäftigungsort wohnt Es müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein! 9

12 1. Grundlagen und Voraussetzungen R 9.11 (2) LStR, H 9.11(1-4) LStH Regelmäßige Arbeitsstätte Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn der auswärtige Arbeitsort keine regelmäßige Arbeitsstätte ist. 10

13 1. Grundlagen und Voraussetzungen R 9.11 (2) LStR, H 9.11(1-4) LStH Regelmäßige Arbeitsstätte Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn der auswärtige Arbeitsort keine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Praxis-Tipp Erst prüfen ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt! BMF-Schreiben v IV C 5 S 2353/11/10010 BFH-Urteil v VI R 55/10, VI R 36/10, und VI R 58/09 11

14 1. Grundlagen und Voraussetzungen Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Voraussetzungen müssen für eine steuerliche Anerkennung erfüllt sein? 12

15 1. Grundlagen und Voraussetzungen R 9.11 LStR, H 9.11(1-4) LStH Voraussetzungen: Die Hauptwohnung ist am Wohnort mit eigenem Hausstand. Die Zweitwohnung ist am auswärtigen Beschäftigungsort. Die Zweitwohnung ist beruflich veranlasst. Die doppelte Haushaltsführung muss aus beruflichem Anlass begründet werden. Aus welchen Gründen sie beibehalten wird, ist ohne Bedeutung. 13

16 1. Grundlagen und Voraussetzungen R 9.11 LStR, H 9.11(1-4) LStH Voraussetzungen: Die Hauptwohnung ist am Wohnort mit eigenem Hausstand. Die Zweitwohnung ist am auswärtigen Beschäftigungsort. Die Zweitwohnung ist beruflich veranlasst. Die doppelte Haushaltsführung muss aus beruflichem Anlass begründet werden. Aus welchen Gründen sie beibehalten wird, ist ohne Bedeutung. Es muss überhaupt ein eigener Hausstand an einem anderen Ort als dem Beschäftigungsort bestehen, um einen doppelten Haushalt begründen zu können. 14

17 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Ausgangslage Ausgangsfrage Was bedeutet aus beruflicher Veranlassung? 15

18 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 1. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ein Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber von Erlangen nach München versetzt. Mittelpunkt der Lebensinteressen + Beschäftigungsort in Erlangen 16

19 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 1. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ein Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber von Erlangen nach München versetzt. Versetzung durch den Arbeitgeber Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Neuer Beschäftigungsort in München 17

20 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 2. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ein Arbeitnehmer beginnt ein neues oder erstmaliges Beschäftigungsverhältnis. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen 18

21 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 2. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ein Arbeitnehmer beginnt ein neues oder erstmaliges Beschäftigungsverhältnis. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Beschäftigungsort in München 19

22 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 2. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ein Arbeitnehmer beginnt ein neues oder erstmaliges Beschäftigungsverhältnis. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Beschäftigungsort in München Gilt auch, wenn die Zweitwohnung erst längere Zeit nach Aufnahme der Beschäftigung begründet wird. (BFH vom , BStBl II S. 520) 20

23 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 3. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ehegatten arbeiten beide an einem auswärtigen Beschäftigungsort und beziehen dort eine gemeinsame Zweitwohnung (R 9.11 (2) S. 2 LStR) Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen 21

24 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 3. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ehegatten arbeiten beide an einem auswärtigen Beschäftigungsort und beziehen dort eine gemeinsame Zweitwohnung (R 9.11 (2) S. 2 LStR) Beide Ehegatten wohnen und arbeiten am gleichen Beschäftigungsort Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Beschäftigungsort in München 22

25 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 4. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Mitnahme des nicht berufstätigen Ehegatten an den Beschäftigungsort steht der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung nicht entgegen. (R 9.11 (2) S. 3 LStR) Mitnahme des nicht berufstätigen Ehegatten an den Beschäftigungsort Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Beschäftigungsort in München 23

26 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 5. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ehegatten sind außerhalb ihres gemeinsamen Hausstandes an verschiedenen Orten beschäftigt und beziehen am jeweiligen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung (H 9.11 (1-4) LStH) Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen 24

27 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 5. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Ehegatten sind außerhalb ihres gemeinsamen Hausstandes an verschiedenen Orten beschäftigt und beziehen am jeweiligen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung (H 9.11 (1-4) LStH) Beschäftigungsort in Hof Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Beschäftigungsort in München 25

28 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 6. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig und wohnhaft sind, und im zeitlichem Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen ( H 9.11 (1-4) LStR) Beschäftigungsort in Erlangen Beschäftigungsort in München 26

29 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 6. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig und wohnhaft sind, und im zeitlichem Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen ( H 9.11 (1-4) LStR) Beschäftigungsort in Erlangen Beschäftigungsort in München Begründung Lebensmittelpunkt Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen 27

30 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 6. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig und wohnhaft sind, und im zeitlichem Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen ( H 9.11 (1-4) LStR) Beschäftigungsort in Erlangen Beschäftigungsort in München Begründung Lebensmittelpunkt Mittelpunkt der Lebensinteressen in Erlangen Ein Zusammenziehen erst zwei Jahre nach der Geburt des Kindes reicht nicht aus. BFH-Urteil v , VI R 31/05 28

31 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 7. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die an verschiedenen Orten berufstätig und wohnhaft sind und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. (H 9.11 (1-4) LStR) Beschäftigungsort in Erlangen Beschäftigungsort in München 29

32 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 7. Beispiel für eine berufliche Veranlassung Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die an verschiedenen Orten berufstätig und wohnhaft sind und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. (H 9.11 (1-4) LStR) Beschäftigungsort in Erlangen Beschäftigungsort in München Eheschließung Mittelpunkt der Lebensinteressen in München 30

33 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung BFH Urteile v , VI R 23/07, VI R 58/06 Berufliche Veranlassung sog. Wegverlegungsfälle geänderte BFH-Rechtsprechung!! Eine berufliche Veranlassung liegt auch dann vor, wenn ein Stpfl. seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können. (R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR) 31

34 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung BFH Urteile v , VI R 23/07, VI R 58/06 Berufliche Veranlassung sog. Wegverlegungsfälle geänderte BFH-Rechtsprechung!! Eine berufliche Veranlassung liegt auch dann vor, wenn ein Stpfl. seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können. (R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR) Hinweis Die Wohnung am neuen Lebensmittelpunkt muss auf Dauer angelegt sein. Wenn bereits zum Zeitpunkt der Wegverlegung ein Rückumzug geplant ist oder feststeht, handelt es sich nicht um eine doppelte Haushaltsführung. ( R 9.11 Abs. 3 S. 4 LStR) 32

35 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 8. Beispiel für eine berufliche Veranlassung sog. Wegverlegung Ein Familienvater wohnt und arbeitet in Erlangen. Ehefrau erbt ein Haus in Hof. Familie zieht um und verlegt ihren Lebensmittelpunkt von Erlangen nach Hof. Mittelpunkt der Lebensinteressen + Beschäftigungsort in Erlangen 33

36 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 8. Beispiel für eine berufliche Veranlassung sog. Wegverlegung Ein Familienvater wohnt und arbeitet in Erlangen. Ehefrau erbt ein Haus in Hof. Familie zieht um und verlegt ihren Lebensmittelpunkt von Erlangen nach Hof. Neuer Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen Beschäftigungsort in Erlangen Neuer Lebensmittelpunkt in Hof 34

37 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen 8. Beispiel für eine berufliche Veranlassung sog. Wegverlegung Ein Familienvater wohnt und arbeitet in Erlangen. Ehefrau erbt ein Haus in Hof. Familie zieht um und verlegt ihren Lebensmittelpunkt von Erlangen nach Hof. Neuer Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen Beschäftigungsort in Erlangen Neuer Lebensmittelpunkt in Hof Keine Umzugskosten als Werbungskosten bei Wegverlegung ( 12 Nr. 1 EStG). Verpflegungsmehraufwendungen nur, wenn nicht bereits schon drei Monate am Beschäftigungsort gewohnt wurde. 35

38 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Ausgangslage Ausgangsfrage Sind Aufwendungen für eine Wohngemeinschaft mit einer Kollegin als Zweitwohnung beruflich veranlasst? 36

39 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Ausgangslage Ausgangsfrage Sind Aufwendungen für eine Wohngemeinschaft mit einer Kollegin als Zweitwohnung beruflich veranlasst? oder Wie setze ich meine Geliebte von der Steuer ab? 37

40 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung BFH Urteile vom , VI R 25/11 Berufliche Veranlassung Wohngemeinschaft Eine berufliche Veranlassung liegt auch dann vor, wenn der Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft eingerichtet wird. Die Lebensführung des Stpfl. am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Erst wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert wird, entfällt bzw. endet die doppelte Haushaltsführung. 38

41 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen Sachverhalt zum BFH-Urteil v , VI R 25/11 (vereinfachte Darstellung) Stpfl. wohnt mit Ehefrau und Kindern in A. (Lebensmittelpunkt) (Streitjahre 2001 bis 2003) Lebensmittelpunkt A 39

42 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen Sachverhalt zum BFH-Urteil v , VI R 25/11 (vereinfachte Darstellung) Stpfl. wohnt mit Ehefrau und Kindern in A. (Lebensmittelpunkt) (Streitjahre 2001 bis 2003) Beschäftigungsort ist in B dort zieht der Stpfl. in die gemietete 3-Zi.-Whg einer Kollegin. berufliche Veranlassung Lebensmittelpunkt A WG-Wohnung Beschäftigungsort B 40

43 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung Beispiele und Lösungen Sachverhalt zum BFH-Urteil v , VI R 25/11 (vereinfachte Darstellung) Stpfl. wohnt mit Ehefrau und Kindern in A. (Lebensmittelpunkt) (Streitjahre 2001 bis 2003) Beschäftigungsort ist in B dort zieht der Stpfl. in die gemietete 3-Zi.-Whg einer Kollegin. Später zog die Arbeitsgemeinschaft in ein Haus, welches sie jeweils zur Hälfte erworben hatten. berufliche Veranlassung Lebensmittelpunkt A Haus auf dem Lande Beschäftigungsort B 41

44 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Ausgangslage Ausgangsfrage Was ist eine Hauptwohnung? 42

45 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand R 9.11 LStR, H 9.11(1-4) LStH Voraussetzungen: Merkmale Hauptwohnung = eigener Hausstand + Lebensmittelpunkt - Bei Verheirateten ist die Hauptwohnung in der Regel dort, wo die Familie wohnt. - Bei Alleinstehenden muss genauer nachgewiesen werden, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet und ob ein eigener Hausstand unterhalten wird. 43

46 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand R 9.11 LStR, H 9.11(1-4) LStH Voraussetzungen: Merkmale Hauptwohnung = eigener Hausstand + Lebensmittelpunkt - Bei Verheirateten ist die Hauptwohnung in der Regel dort, wo die Familie wohnt. - Bei Alleinstehenden muss genauer nachgewiesen werden, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet und ob ein eigener Hausstand unterhalten wird Hinweis Die melderechtlichen Vorschriften zu den Begriffen Haupt- bzw. Nebenwohnung haben nur Indizwirkung, sind aber steuerrechtlich nicht entscheidend. 44

47 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Eigener Hausstand Am Wohnort ist ein eigener Hausstand vorhanden, wenn: Eine den Lebensbedürfnissen entsprechende eingerichtete Wohnung genutzt (aus eigenem Recht als z. B. Eigentümer, Mieter, Untermieter oder Nießbraucher) und die Haushaltsführung dort zumindest mitbestimmt wird. 45

48 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Beispiele und Lösungen Beispiele für eigenen Hausstand bei folgenden Nutzungsverhältnissen: Ein AN lebt in der seinem Lebenspartner gehörenden oder von diesem allein angemieteten Wohnung, hält sich dort mit Duldung des Partners dauerhaft auf und beteiligt sich finanziell am gemeinsamen Haushalt. 46

49 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Beispiele und Lösungen Beispiele für eigenen Hausstand bei folgenden Nutzungsverhältnissen: Ein AN bewohnt eine ihm im Haus der Eltern unentgeltlich zu alleinigen Nutzung überlassene abgeschlossene Wohnung. Wichtig: Ein eigener Haushalt muss geführt werden. Allein die Vorhaltung einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist noch nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu bewerten 47

50 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Beispiele und Lösungen Beispiele für eigenen Hausstand bei folgenden Nutzungsverhältnissen: Ein AN bewohnt eine ihm im Haus der Eltern unentgeltlich zu alleinigen Nutzung überlassene abgeschlossene Wohnung. Wichtig: Ein eigener Haushalt muss geführt werden. Allein die Vorhaltung einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist noch nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu bewerten Hinweis BFH-Urteil v VI R 87/10 Nachweis der Kosten Übernahme durch Dritte Der Senat stellt klar, dass die Entgeltlichkeit lediglich ein gewichtiges Indiz ist, aber nicht Voraussetzung für das Vorhandensein eines eigenen Hausstandes ist. Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass ein alleinstehender AN auch dann einen eigenen Haushalt unterhält, wenn nicht er selbst, sondern Dritte für die Kosten aufkommen. 48

51 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand Beispiele und Lösungen Beispiele für eigenen Hausstand bei folgenden Nutzungsverhältnissen: Ein AN bewohnt eine ihm im Haus der Eltern unentgeltlich zu alleinigen Nutzung überlassene abgeschlossene Wohnung. Wichtig: Ein eigener Haushalt muss geführt werden. Allein die Vorhaltung einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist noch nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu bewerten Praxis-Tipp Voraussetzungen von einem eigenen Hausstand im hälftigen Miteigentum stehenden elterlichen Haus bzw. von der Eingliederung in den elterlichen Haushalt Anhängiges Verfahren beim BFH Az. VI R 10/12 Ruhen des Verfahren beantragen 49

52 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 82/02 Anforderungen an die Wohnung am Lebensmittelpunkt Der BFH stellt an die Wohnung am Lebensmittelpunkt keine allzu hohen Anforderungen. Die Wohnverhältnisse am Lebensmittelpunkt können auch vergleichsweise einfach oder beengt sein. 50

53 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 82/02 Anforderungen an die Wohnung am Lebensmittelpunkt Der BFH stellt an die Wohnung am Lebensmittelpunkt keine allzu hohen Anforderungen. Die Wohnverhältnisse am Lebensmittelpunkt können auch vergleichsweise einfach oder beengt sein. Der Hausstand muss keine bewertungsrechtlichen Anforderungen einer Wohnung erfüllen. 51

54 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 82/02 Anforderungen an die Wohnung am Lebensmittelpunkt Der BFH stellt an die Wohnung am Lebensmittelpunkt keine allzu hohen Anforderungen. Die Wohnverhältnisse am Lebensmittelpunkt können auch vergleichsweise einfach oder beengt sein. Der Hausstand muss keine bewertungsrechtlichen Anforderungen einer Wohnung erfüllen. Die Sanitäreinrichtungen können außerhalb liegen und mit anderen Hausbewohnern geteilt werden. 52

55 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 82/02 Anforderungen an die Wohnung am Lebensmittelpunkt Der BFH stellt an die Wohnung am Lebensmittelpunkt keine allzu hohen Anforderungen. Die Wohnverhältnisse am Lebensmittelpunkt können auch vergleichsweise einfach oder beengt sein. Der Hausstand muss keine bewertungsrechtlichen Anforderungen einer Wohnung erfüllen. Die Sanitäreinrichtungen können außerhalb liegen und mit anderen Hausbewohnern geteilt werden. Die mütterliche Küche kann mitbenutzt werden (BFH v , VI R 13/08). 53

56 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 82/02 Anforderungen an die Wohnung am Lebensmittelpunkt Der BFH stellt an die Wohnung am Lebensmittelpunkt keine allzu hohen Anforderungen. Die Wohnverhältnisse am Lebensmittelpunkt können auch vergleichsweise einfach oder beengt sein. Der Hausstand muss keine bewertungsrechtlichen Anforderungen einer Wohnung erfüllen. Die Sanitäreinrichtungen können außerhalb liegen und mit anderen Hausbewohnern geteilt werden. Die mütterliche Küche kann mitbenutzt werden (BFH v , VI R 13/08). Es ist keine eigene Küche vorhanden, sondern nur mit einer Mikrowelle und einem Kühlschrank ausgestattet (BFH v , VIII R 13/09). 54

57 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand R 9.10 Abs. 1 S. 5 LStR Führen eines Haushalts / Lebensmittelpunkt Verheiratet Bei Verheirateten ist der Lebensmittelpunkt dort, wo die Familie sich aufhält und wohnt. Familienheimfahrten sollten mind. 6 x pro Jahr durchgeführt werden. Bei großen Entfernungen (z. B. Whg. im Ausland) reicht auch eine Heimfahrt im Jahr. Voraussetzung: In der Hauptwhg. herrscht auch während der beruflichen Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben, an dem der AN sich maßgeblich (persönlich u. finanziell) beteiligt. Liegt die Hauptwhg. in fernen Ländern (z. B. Australien, Indien, Japan, Korea, Philippinen) reicht eine Heimfahrt innerhalb von zwei Jahren aus (R 9.11 Abs. 1 S. 5 LStR). 55

58 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand R 9.10 Abs. 1 S. 5 LStR Führen eines Haushalts / Lebensmittelpunkt Verheiratet Bei Verheirateten ist der Lebensmittelpunkt dort, wo die Familie sich aufhält und wohnt. Familienheimfahrten sollten mind. 6 x pro Jahr durchgeführt werden. Bei großen Entfernungen (z. B. Whg. im Ausland) reicht auch eine Heimfahrt im Jahr. Voraussetzung: In der Hauptwhg. herrscht auch während der beruflichen Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben, an dem der AN sich maßgeblich (persönlich u. finanziell) beteiligt. Liegt die Hauptwhg. in fernen Ländern (z. B. Australien, Indien, Japan, Korea, Philippinen) reicht eine Heimfahrt innerhalb von zwei Jahren aus (R 9.11 Abs. 1 S. 5 LStR). Hinweis BFH-Urteil v VI R 10/06 Die Anzahl der Heimfahrten stellt zwar ein gewichtiges Indiz für die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet letztlich entscheidend sind aber die Gesamtumstände des Einzelfalls. Denn nicht nur die Anzahl der Heimfahrten, auch die Dauer des Aufenthalts am Wohnort und die Entfernung spielen eine Rolle. 56

59 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 26/09 Führen eines Haushalts / Lebensmittelpunkt Alleinstehend Ob alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhalten, entscheidet sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Heimfahrten sollten im Durchschnitt mind. 2 x pro Monat durchgeführt werden (R 9.10 Abs. 1 S. 8 LStR). Dabei ist laut BFH auch zu berücksichtigen, dass bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit zunehmender Dauer der auswärtigen Beschäftigung grundsätzlich immer mehr dafür spricht, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort liegen oder dorthin verlegt wurden. 57

60 1. Grundlagen und Voraussetzungen eigener Hausstand BFH-Urteil v , VI R 26/09 Führen eines Haushalts / Lebensmittelpunkt Alleinstehend Ob alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhalten, entscheidet sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Heimfahrten sollten im Durchschnitt mind. 2 x pro Monat durchgeführt werden (R 9.10 Abs. 1 S. 8 LStR). Dabei ist laut BFH auch zu berücksichtigen, dass bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit zunehmender Dauer der auswärtigen Beschäftigung grundsätzlich immer mehr dafür spricht, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort liegen oder dorthin verlegt wurden. Praxis-Tipp Den alleinstehenden Arbeitnehmer, der schon mehrere Jahre auswärtig beschäftigt ist, rechtzeitig auf die erhöhte Nachweispflicht hinweisen, da die Mitwirkungspflicht nach 90 (1) AO bei Sachverhalten, die von der Lebenserfahrung abweichen, voll zum Tragen kommt. 58

61 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort Ausgangslage Ausgangsfrage Was ist eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort? 59

62 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort R 9.11 EStR Zweitwohnung am Beschäftigungsort Eine Zweitwohnung ist eine jederzeit zur Verfügung stehende Unterkunft: eigene oder angemietete Wohnung ein möbliertes Zimmer oder Appartement für längere Zeit reserviertes Hotelzimmer Wohnheim Gemeinschaftsunterkunft (z. B. Kaserne bei Soldaten) WG-Wohnung 60

63 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort R 9.11 EStR Zweitwohnung am Beschäftigungsort Eine Zweitwohnung ist eine jederzeit zur Verfügung stehende Unterkunft: eigene oder angemietete Wohnung ein möbliertes Zimmer oder Appartement für längere Zeit reserviertes Hotelzimmer Wohnheim Gemeinschaftsunterkunft (z. B. Kaserne bei Soldaten) WG-Wohnung Hinweis Ein mitgeführtes Wohnmobil stellt keine Zweitwohnung dar ( FG Rheinland-Pfalz v , 2 K 1238/08; Hessisches FG v , IX 267/81). 61

64 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort R 9.11 EStR Zweitwohnung am Beschäftigungsort Nicht erforderlich für eine Zweitwohnung ist, dass der AN dort meistens übernachtet (BFH v , VI R 85/85) Kosten entstehen (H 9.11 Zweitwohnung ) sie sich direkt am Beschäftigungsort befindet 62

65 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort R 9.11 EStR Zweitwohnung am Beschäftigungsort Nicht erforderlich für eine Zweitwohnung ist, dass der AN dort meistens übernachtet (BFH v , VI R 85/85) Kosten entstehen (H 9.11 Zweitwohnung ) sie sich direkt am Beschäftigungsort befindet Hinweis Besuche des Ehepartners und der Kinder schaden der steuerlichen Anerkennung nicht. Die Zweitwohnung darf aber nicht zum neuen Lebensmittelpunkt werden. 63

66 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort Ausgangslage Ausgangsfrage Was bedeutet Wohnen am Beschäftigungsort? 64

67 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort Beispiele und Lösungen 1. Beispiel für Wohnen am Beschäftigungsort (BFH-Urteil v , VI R 59/11) Sachverhalt: Eheleute haben einen gemeinsamen Hausstand in A. Ehefrau arbeitet in B und hat dort eine ETW gekauft. Doppelte Haushaltsführung Hausstand in A Zweitwohnung in B (ETW) Beschäftigung bei AG in B 65

68 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort Beispiele und Lösungen 1. Beispiel für Wohnen am Beschäftigungsort (BFH-Urteil v , VI R 59/11) Sachverhalt: Eheleute haben einen gemeinsamen Hausstand in A. Ehefrau arbeitet in B und hat dort eine ETW gekauft. AG verlegt Firmensitz nach C Doppelte Haushaltsführung Hausstand in A Zweitwohnung in B (ETW) Beschäftigung bei AG in C 66

69 1. Grundlagen und Voraussetzungen Wohnung am Beschäftigungsort Beispiele und Lösungen 1. Beispiel für Wohnen am Beschäftigungsort (BFH-Urteil v , VI R 59/11) Entscheidungsgründe des BFH Die bisherige langjährige Rechtsprechung hat den Begriff Beschäftigungsort schon weiter ausgelegt als die politische Gemeinde. Gemeinde- und Landesgrenzen spielen laut BFH keine Rolle, allein entscheidend ist die tägliche Erreichbarkeit der Arbeitsstätte. Deshalb kann durch reine Betrachtung der Entfernung zwischen Wohnung am Beschäftigungsort und Arbeitsplatz nicht die doppelte Haushaltsführung abgelehnt werden. Vielmehr muss immer der Gesamtfall betrachtet werden: - Fahrzeit durch ICE ca. 1 Std. - Wegverlegung durch den AG 67

70 Inhalt 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung eigener Hausstand Wohnung am Beschäftigungsort 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Kosten der Zweitwohnung 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung 4. Erstattungen durch den Arbeitgeber 68

71 2. Abziehbare Aufwendungen Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Kosten sind abziehbar? 69

72 2. Abziehbare Aufwendungen 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG Abziehbare Werbungskosten Als Werbungskosten abzugsfähig sind notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Aufwendungen für die Zweitwohnung R 9.11 Abs. 5 S. 1 LStR 70

73 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Fahrtkosten sind abziehbar? 71

74 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 LStR Fahrtkosten Fahrten zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung Die erste Fahrt zu Beginn der doppelten Haushaltsführung und die letzte Fahrt am Ende der doppelten Haushaltführung wird steuerlich wie eine Auswärtstätigkeit behandelt. Somit können für Fahrten mit dem eigenen Pkw pro gefahrenen Kilometer - die Reisekostenpauschale i. H. v. 0,30 EUR oder - den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz des eigenen Pkw Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, werden die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe anerkannt, egal ob der AN mit Bahn oder Flugzeug reist. Auch Reisenebenkosten sind zusätzlich für diese Fahrten absetzbar (z. B. Parkgebühren oder Straßennutzungsgebühren) 72

75 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 LStR Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Die wöchentlichen (Familien-)Heimfahrten vom Beschäftigungsort zur Hauptwohnung sind mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale abzugsfähig. Abzugsfähig ist höchstens jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt je Kalenderwoche ( 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG). 73

76 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 LStR Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Die wöchentlichen (Familien-)Heimfahrten vom Beschäftigungsort zur Hauptwohnung sind mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale abzugsfähig. Abzugsfähig ist höchstens jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt je Kalenderwoche ( 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG). Praxis-Tipp Bei mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt Fahrtkosten statt doppelter Haushaltsführung Prüfen, ob der Ansatz als Fahrten Wohnung Arbeitsstätte nicht günstiger. 74

77 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 LStR Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Mit der Entfernungspauschale sind alle Aufwendungen für Hin- und Rückfahrten abgegolten. Ausnahmen: auf einer Heimfahrt entstandene Unfallkosten. bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, können die höheren tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden. (keine Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500,00 EUR) 75

78 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Beispiele und Lösungen Beispiel Fahrtkosten AN wohnt mit seiner Familie in der Nähe von München und arbeitet im 600 km entfernten Berlin, wo er eine Zweitwohnung hat. Er fährt jedes Wochenende mit der Bahn nach Hause. 76

79 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Beispiele und Lösungen Beispiel Fahrtkosten AN wohnt mit seiner Familie in der Nähe von München und arbeitet im 600 km entfernten Berlin, wo er eine Zweitwohnung hat. Er fährt jedes Wochenende mit der Bahn nach Hause. Lösung: Als Fahrtkosten für Familienheimfahrten sind abzugsfähig: 46 Fahrten x 600 km x 0,30 EUR = 8.282,00 EUR KEINE Begrenzung auf 4.500,00 EUR 77

80 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Beispiele und Lösungen Beispiel Fahrtkosten AN wohnt mit seiner Familie in der Nähe von München und arbeitet im 600 km entfernten Berlin, wo er eine Zweitwohnung hat. Er fährt jedes Wochenende mit der Bahn nach Hause. Lösung: Als Fahrtkosten für Familienheimfahrten sind abzugsfähig: 46 Fahrten x 600 km x 0,30 EUR = 8.282,00 EUR KEINE Begrenzung auf 4.500,00 EUR Praxis-Tipp Für Besitzer der BahnCard 100 kann vom Zugbegleitpersonal die Fahrt mittels Zangenabdruck z. B. auf Reiseunterlagen (pers. Fahrplan) bestätigt werden. Als Nachweis besonders bei Ledigen für den LMP wichtig. 78

81 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten 9 Abs. 1 S. 3 Nr EStG Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Keine Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrten: 79

82 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten 9 Abs. 1 S. 3 Nr EStG Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Keine Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrten: bei Heimflügen können nur die tatsächlichen Flugkosten berücksichtigt werden. ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) 80

83 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten 9 Abs. 1 S. 3 Nr EStG Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Keine Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrten: bei Heimflügen können nur die tatsächlichen Flugkosten berücksichtigt werden. ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) bei der Nutzung einer steuerfreien Sammelbeförderung ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) 81

84 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten 9 Abs. 1 S. 3 Nr EStG Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Keine Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrten: bei Heimflügen können nur die tatsächlichen Flugkosten berücksichtigt werden. ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) bei der Nutzung einer steuerfreien Sammelbeförderung ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) Nutzung eines Firmenwagen (Revision beim BFH Az. VI R 33/11) (auch keine Nutzungswertversteuerung für diese Fahrten) 82

85 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten 9 Abs. 1 S. 3 Nr EStG Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrten Keine Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrten: bei Heimflügen können nur die tatsächlichen Flugkosten berücksichtigt werden. ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) bei der Nutzung einer steuerfreien Sammelbeförderung ( 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.4 i. V. m. 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4 S.3 EStG) Nutzung eines Firmenwagen (Revision beim BFH Az. VI R 33/11) (auch keine Nutzungswertversteuerung für diese Fahrten) Behinderte Menschen können die Reisekostenpauschale bzw. den tatsächlichen Kilometerkostensatz je gefahrenem km geltend machen. Voraussetzung: Grad der Behinderung mind. 70 oder bei Grad der Behinderung mind. 50 mit Merkzeichen G oder ag 83

86 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 5 S.2 +3 LStR, H 9.11.(5-10) LStH Fahrtkosten Wahlrecht Bei mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt zur Hauptwohnung hat der AN ein Wahlrecht: Anstelle der Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung können Aufwendungen für mehr als eine Fahrt wöchentlich zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnung mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Das Wahlrecht kann bei derselben doppelten Haushaltsführung für jedes Jahr nur einmal ausgeübt werden (R 9.11 Abs. 5 S. 3 LStR). 84

87 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 5 S.2 +3 LStR, H 9.11.(5-10) LStH Fahrtkosten Wahlrecht Bei mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt zur Hauptwohnung hat der AN ein Wahlrecht: Anstelle der Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung können Aufwendungen für mehr als eine Fahrt wöchentlich zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnung mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Das Wahlrecht kann bei derselben doppelten Haushaltsführung für jedes Jahr nur einmal ausgeübt werden (R 9.11 Abs. 5 S. 3 LStR). Wird das Wahlrecht zugunsten der Fahrten ausgeübt, kann bei der Nutzung eines Firmenwagens die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen LMP und regelmäßiger Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden. Das Abzugsverbot nach 9 Abs. 1 S.3 Nr. 5 S.6 EStG gilt in diesem Fall nicht, wenn sämtliche Heimfahrten mit dem Firmenwagen als Arbeitslohn individuell versteuert werden (geldwerter Vorteil). (Kein Werbungskostenabzug bei pauschaler Versteuerung 40 Abs. 2 S. 2 EStG) 85

88 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten R 9.11 Abs. 5 S.2 +3 LStR, H 9.11.(5-10) LStH Fahrtkosten Wahlrecht Doppelte Haushaltsführung oder nur Fahrtkosten Doppelte Haushaltsführung Erste Hin- und Rückfahrt wie Reisekosten Nur eine Heimfahrt pro Woche mit Entfernungspauschale (kein Höchstbetrag!) Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate Kosten der Zweitwohnung Umzugskosten für kleinen Umzug Fahrkosten Alle durchgeführten Fahrten mit Entfernungspauschale Höchstbetrag bei öffentlichen Verkehrsmitteln! KEINE Verpflegungspauschbeträge KEINE Kosten der Zweitwohnung KEINE Umzugskosten Zahlt der AG steuerfreie Zuschüsse oder stellt eine Unterkunft kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, müssen die abzugsfähigen Fahrtkosten um diese Leistungen gekürzt werden. (R Abs. 5 S. 4 LStR) 86

89 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Fahrtkosten Besuch des Ehepartners (sog. Umgekehrte Heimfahrt) Fährt der AN am Wochenende nicht nach Hause, sondern stattdessen seine Familie zu ihm an den Beschäftigungsort, sind diese Fahrtkosten als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: Der AN ist aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen an einer Heimfahrt gehindert: z. B. Wochenenddienst, Bereitschaftsdienst, Arbeitsüberlastung oder Erkrankung. Es können aber nur maximal die Aufwendungen berücksichtigt werden, die entstanden währen, wenn der AN selbst die Heimfahrten durchgeführt hätte. Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft können nicht berücksichtigt werden. 87

90 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Fahrtkosten Besuch des Ehepartners (sog. Umgekehrte Heimfahrt) Fährt der AN am Wochenende nicht nach Hause, sondern stattdessen seine Familie zu ihm an den Beschäftigungsort, sind diese Fahrtkosten als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: Der AN ist aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen an einer Heimfahrt gehindert: z. B. Wochenenddienst, Bereitschaftsdienst, Arbeitsüberlastung oder Erkrankung. Es können aber nur maximal die Aufwendungen berücksichtigt werden, die entstanden währen, wenn der AN selbst die Heimfahrten durchgeführt hätte. Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft können nicht berücksichtigt werden. Hinweis Bei Besuchsreisen aus privaten Gründen kein Werbungskostenabzug (BFH-Beschluss v , VI R 15/10). 88

91 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Ausgangslage Ausgangsfrage Können Telefonkosten statt einer Heimfahrt berücksichtigt werden? 89

92 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten H 9.11 (5-10) Telefonkosten LStH Telefonkosten statt einer Heimfahrt Die Kosten eines Telefonats mit der Familie sind nur dann abzugsfähig, wenn an einem Wochenende keine Heimfahrt unternommen wurde. Nach dem BFH sollte das Telefongespräch im Regelfall 15 Minuten nicht überschreiten. Das bedeutet aber, dass bei außergewöhnlichen Sachverhalten auch einmal höhere Kosten für längere Telefonate abziehbar sind. (z. B. Krankheit, Erziehungsprobleme usw.) Die Telefonkosten können geschätzt werden, sollten aber höhere Kosten anfallen, müssen diese einzeln nachgewiesen und begründet werden (BFH-Urteil v , VI R 48/96). 90

93 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten H 9.11 (5-10) Telefonkosten LStH Telefonkosten statt einer Heimfahrt Die Kosten eines Telefonats mit der Familie sind nur dann abzugsfähig, wenn an einem Wochenende keine Heimfahrt unternommen wurde. Nach dem BFH sollte das Telefongespräch im Regelfall 15 Minuten nicht überschreiten. Das bedeutet aber, dass bei außergewöhnlichen Sachverhalten auch einmal höhere Kosten für längere Telefonate abziehbar sind. (z. B. Krankheit, Erziehungsprobleme usw.) Die Telefonkosten können geschätzt werden, sollten aber höhere Kosten anfallen, müssen diese einzeln nachgewiesen und begründet werden (BFH-Urteil v , VI R 48/96). Hinweis Begünstigt sind nur Telefonate mit Angehörigen, die zum eigenen Hausstand gehören. Alleinstehende ohne Angehörige in der eigenen Wohnung können keine Telefonkosten geltend machen (BFH-Urteil v , VI R 90/84). 91

94 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Verpflegungskosten können berücksichtigt werden? 92

95 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Die Pauschbeträge für Verpflegung können nur für die ersten drei Monate abgesetzt werden. (BFH-Urteil v , VI R 10/08) Maßgebend für die Höhe der Verpflegungspauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung am einzelnen Kalendertag. Abwesenheitsdauer: ganzer Kalendertag 24,00 EUR mind. 14 Stunden 12,00 EUR mind. 8 Stunden 6,00 EUR unter 8 Stunden kein Pauschbetrag 93

96 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Höhere Aufwendungen sind, auch durch Einzelnachweise, nicht abzugsfähig. Der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung während der Drei-Monats-Frist ist generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig. (BFH-Urteil v , VI R 12/04) 94

97 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Höhere Aufwendungen sind, auch durch Einzelnachweise, nicht abzugsfähig. Der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung während der Drei-Monats-Frist ist generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig. (BFH-Urteil v , VI R 12/04) Deshalb erfolgt auch keine Kürzung, wenn der Arbeitgeber die Verpflegung unentgeltlich stellt (= Arbeitslohn, R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR). aus anderen Gründen keine oder nur geringe Mehraufwendungen entstehen. Der Ehegatte in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort mitgenommen wurde. 95

98 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Ausgangslage Ausgangsfrage Wann beginnt die Drei-Monats-Frist? 96

99 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Drei-Monats-Frist Die Drei-Monats-First beginnt mit Bezug der Zweitwohnung. In den sog. Wegverlegungsfällen beginnt die die Drei-Monats-Frist bereits mit dem Aufenthalt am Ort der Zweitwohnung. 97

100 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Drei-Monats-Frist Die Drei-Monats-First beginnt mit Bezug der Zweitwohnung. In den sog. Wegverlegungsfällen beginnt die die Drei-Monats-Frist bereits mit dem Aufenthalt am Ort der Zweitwohnung. Die Zeit vor der Begründung der Zweitwohnung am Arbeitsort wird angerechnet. Meist können somit keine Verpflegungspauschbeträge berücksichtigt werden. 98

101 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Drei-Monats-Frist Die Drei-Monats-First beginnt mit Bezug der Zweitwohnung. In den sog. Wegverlegungsfällen beginnt die die Drei-Monats-Frist bereits mit dem Aufenthalt am Ort der Zweitwohnung. Die Zeit vor der Begründung der Zweitwohnung am Arbeitsort wird angerechnet. Meist können somit keine Verpflegungspauschbeträge berücksichtigt werden. Ist der Tätigkeit am Beschäftigungsort eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit an diesem Ort unmittelbar vorangegangen, ist dieser Zeitraum auch anzurechnen. (R 9.11 Abs. 7 S. 2 LStR) 99

102 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Ausgangslage Ausgangsfrage Wann beginnt die Drei-Monats-Frist neu? 100

103 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Drei-Monats-Frist Die Drei-Monats-First beginnt erneut, wenn der auswärtige Beschäftigungsort wechselt und auch die Zweitwohnung an den neuen Arbeitsort verlegt wird. wenn die auswärtige Beschäftigung durch eine vorübergehende Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle von mindestens vier Wochen unterbrochen und die Zweitwohnung aufgelöst wurde. wenn die doppelte Haushaltführung vorher beendet wurde, selbst bei erneuter Nutzung der früheren Wohnung am früheren Beschäftigungsort. (BFH-Urteil v , VI R 15/09) 101

104 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen R 9.11 Abs. 7 LStR Verpflegungskosten Drei-Monats-Frist Die Drei-Monats-First beginnt erneut, wenn der auswärtige Beschäftigungsort wechselt und auch die Zweitwohnung an den neuen Arbeitsort verlegt wird. wenn die auswärtige Beschäftigung durch eine vorübergehende Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle von mindestens vier Wochen unterbrochen und die Zweitwohnung aufgelöst wurde. wenn die doppelte Haushaltführung vorher beendet wurde, selbst bei erneuter Nutzung der früheren Wohnung am früheren Beschäftigungsort. (BFH-Urteil v , VI R 15/09) Hinweis Urlaub und Krankheit haben keinen Einfluss auf den Ablauf der Drei-Monats-Frist. (R 9.11 Abs. 7 i. V. m. R 9.6 Abs. 4 LStR) 102

105 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Beispiele und Lösungen Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen AN wohnt in München (Lebensmittelpunkt) und arbeitet seit 2008 in Frankfurt. Dort wohnt er in einer Eigentumswohnung (Zweitwohnung). Die Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung wurden anerkannt. 103

106 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Beispiele und Lösungen Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen AN wohnt in München (Lebensmittelpunkt) und arbeitet seit 2008 in Frankfurt. Dort wohnt er in einer Eigentumswohnung (Zweitwohnung). Die Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung wurden anerkannt. Von seinem AG wird er vom bis zum nach Ingolstadt versetzt. Die ETW in Frankfurt lässt der AN in dieser Zeit leer stehen. 104

107 2. Abziehbare Aufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen Beispiele und Lösungen Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen AN wohnt in München (Lebensmittelpunkt) und arbeitet seit 2008 in Frankfurt. Dort wohnt er in einer Eigentumswohnung (Zweitwohnung). Die Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung wurden anerkannt. Von seinem AG wird er vom bis zum nach Ingolstadt versetzt. Die ETW in Frankfurt lässt der AN in dieser Zeit leer stehen. Lösung: Durch die Versetzung endet die doppelte Haushaltsführung zum Ab beginnt eine neue doppelte Haushaltsführung und für die ersten drei Monate können die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden. (BFH-Urteil v , VI R 15/09) 105

108 2. Abziehbare Aufwendungen Umzugskosten Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Umzugskosten sind bei der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig? 106

109 2. Abziehbare Aufwendungen Umzugskosten R 9.11 Abs. 9 LStR Umzugskosten Abzugsfähig sind alle tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten, die mit Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehen (sog. kleiner Umzug). Fahrtkosten anlässlich Suche und Besichtigung einer Zweitwohnung Maklergebühr für die Zweitwohnung Transportkosten von Möbeln aus der Hauptwohnung in die Zweitwohnung 107

110 2. Abziehbare Aufwendungen Umzugskosten R 9.11 Abs. 9 LStR Umzugskosten Abzugsfähig sind alle tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten, die mit Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehen (sog. kleiner Umzug). Fahrtkosten anlässlich Suche und Besichtigung einer Zweitwohnung Maklergebühr für die Zweitwohnung Transportkosten von Möbeln aus der Hauptwohnung in die Zweitwohnung Beim sog. Wegverlegungsfall können keine Umzugskosten berücksichtigt werden, da der Umzug privat veranlasst ist (BFH- Beschluss v , VI B 79/07) R 9.11 Abs. 9 S. 4 LStR. 108

111 2. Abziehbare Aufwendungen Umzugskosten R 9.11 Abs. 9 LStR Umzugskosten Abzugsfähig sind alle tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten, die mit Begründung, Beendigung oder Wechsel einer doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehen (sog. kleiner Umzug). Fahrtkosten anlässlich Suche und Besichtigung einer Zweitwohnung Maklergebühr für die Zweitwohnung Transportkosten von Möbeln aus der Hauptwohnung in die Zweitwohnung Beim sog. Wegverlegungsfall können keine Umzugskosten berücksichtigt werden, da der Umzug privat veranlasst ist (BFH- Beschluss v , VI B 79/07) R 9.11 Abs. 9 S. 4 LStR. Hinweis Umzugskostenpauschalen können nur beim großen Umzug (Verlegung Lebensmittelpunkt) berücksichtigt werden (BFH-Urteil v , VI R 60/05) R 9.11 (9) S. 2 LStR. 109

112 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Kosten der Zweitwohnung können als Werbungskosten abgezogen werden? 110

113 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Die notwendigen Kosten einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind in tatsächlicher nachgewiesenen Höhe als Werbungskosten absetzbar. H 9.11 (5-10) LStH Ein Ansatz von Pauschbeträgen ist nicht möglich. 111

114 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Die notwendigen Kosten einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind in tatsächlicher nachgewiesenen Höhe als Werbungskosten absetzbar. H 9.11 (5-10) LStH Ein Ansatz von Pauschbeträgen ist nicht möglich. Notwendig im Sinne vom 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG sind Aufwendungen, soweit sie die ortsübliche Warm -Miete für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung am Beschäftigungsort mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht übersteigen (H 9.11 (5-10) Angemessenheit der Unterkunftskosten LStH). 112

115 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Die notwendigen Kosten einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind in tatsächlicher nachgewiesenen Höhe als Werbungskosten absetzbar. H 9.11 (5-10) LStH Ein Ansatz von Pauschbeträgen ist nicht möglich. Notwendig im Sinne vom 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG sind Aufwendungen, soweit sie die ortsübliche Warm -Miete für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung am Beschäftigungsort mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht übersteigen (H 9.11 (5-10) Angemessenheit der Unterkunftskosten LStH). Hinweis BFH lässt keine Ausnahmen zu. Auch dann nicht, wenn: ein Mangel an kleineren Wohnungen herrscht, die Wohnungswahl eilbedürftig ist oder zu der Wohnung ein Zimmer gehört, das auch als Arbeitszimmer genutzt wird. Das gleiche gilt, wenn ein AN bereits im Hinblick auf die beabsichtigten Nachzug seiner Familie eine entsprechend große Wohnung anmietet. 113

116 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Ist die Zweitwohnung eine Mietwohnung können folgende Aufwendungen berücksichtigt werden: gezahlte Miete Mietnebenkosten für Heizung, Strom, Reinigung usw. Maklerprovision und Inseratskosten Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter Renovierungskosten Zweitwohnungsteuer (R 9.11 Abs. 8 S. 2 LStR) 114

117 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Ist die Zweitwohnung eine Mietwohnung können folgende Aufwendungen berücksichtigt werden: gezahlte Miete Mietnebenkosten für Heizung, Strom, Reinigung usw. Maklerprovision und Inseratskosten Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter Renovierungskosten Zweitwohnungsteuer (R 9.11 Abs. 8 S. 2 LStR) Praxis-Tipp Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, hierfür keine Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. (BVerfG, Beschluss v , 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03) 115

118 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Ist die Zweitwohnung eine Mietwohnung können folgende Aufwendungen berücksichtigt werden: gezahlte Miete Mietnebenkosten für Heizung, Strom, Reinigung usw. Maklerprovision und Inseratskosten Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter Renovierungskosten Zweitwohnungsteuer (R 9.11 Abs. 8 S. 2 LStR) Praxis-Tipp PKW-Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung Anhängiges Verfahren beim BFH Az. VI R 50/11 Ruhen des Verfahren beantragen 116

119 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Mietwohnung Die Zweitwohnung eines AN hat 70 qm Wohnfläche. Er zahlt hierfür eine monatliche Miete von 420,00 EUR (6,00 EUR je qm) Die ortsübliche Durchschnittsmiete beträgt 7,00 EUR je qm. 117

120 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Mietwohnung Die Zweitwohnung eines AN hat 70 qm Wohnfläche. Er zahlt hierfür eine monatliche Miete von 420,00 EUR (6,00 EUR je qm) Die ortsübliche Durchschnittsmiete beträgt 7,00 EUR je qm. Lösung: Damit sind Mietkosten bis zu 420,00 EUR (60 qm x 7,00 EUR ) notwendig und somit höchstens als Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung absetzbar. Der AN kann seine gesamten Mietkosten als Werbungskosten absetzen, obwohl die Zweitwohnung 70 qm Wohnfläche hat. 118

121 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Mietwohnung / Arbeitszimmer Abwandlung: Die Zweitwohnung eines AN hat 70 qm Wohnfläche. Er zahlt hierfür eine monatliche Miete von 420,00 EUR (6,00 EUR je qm) Die ortsübliche Durchschnittsmiete beträgt 7,00 EUR je qm. Ein Zimmer (12 qm) wird als Arbeitszimmer genutzt. 119

122 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Mietwohnung / Arbeitszimmer Abwandlung: Die Zweitwohnung eines AN hat 70 qm Wohnfläche. Er zahlt hierfür eine monatliche Miete von 420,00 EUR (6,00 EUR je qm) Die ortsübliche Durchschnittsmiete beträgt 7,00 EUR je qm. Ein Zimmer (12 qm) wird als Arbeitszimmer genutzt. Lösung: Damit sind Mietkosten nur i. H. v. 348,00 EUR (58 qm x 6,00 EUR) als Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung absetzbar. Wenn die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllt sind, dann können die anteiligen Mietkosten für das Arbeitszimmer monatlich i. H. v. 72,00 EUR steuerlich berücksichtigt werden. 120

123 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Für eine Eigentumswohnung können die Aufwendungen nur bis zu der Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, in der sie dem AN als Mieter für eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessenen Wohnung entstanden wären (R 9.11 Abs. 8 S. 3 LStR). Die Kosten sind nur insoweit notwendig, als sie die üblichen Kosten einer Mietwohnung nicht übersteigen (BFH-Urteil v , VI R 32/95). Die Kosten einer Eigentumswohnung sind also maximal absetzbar bis zur Höhe der ortsüblichen Miete, für eine durchschnittliche 60 qm große Wohnung (fiktive Miete). 121

124 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Für eine Eigentumswohnung können die Aufwendungen nur bis zu der Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, in der sie dem AN als Mieter für eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessenen Wohnung entstanden wären (R 9.11 Abs. 8 S. 3 LStR). Die Kosten sind nur insoweit notwendig, als sie die üblichen Kosten einer Mietwohnung nicht übersteigen (BFH-Urteil v , VI R 32/95). Die Kosten einer Eigentumswohnung sind also maximal absetzbar bis zur Höhe der ortsüblichen Miete, für eine durchschnittliche 60 qm große Wohnung (fiktive Miete). Hinweis Wird die Eigenheimzulage in Anspruch genommen, können keine Aufwendungen für AfA bei der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. (ggf. Vergleichsberechnung EHZ o. dhh) Die Fahrtkosten zwischen Hauptwhg. Arbeit bzw. Zweitwhg. Arbeit werden mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt. 122

125 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Eigentumswohnung fiktive Miete Die Zweitwohnung eines AN ist eine Eigentumswohnung mit 80 qm Wohnfläche. Folgende Aufwendungen sind im Kj. entstanden: Jahres-AfA 2.200,00 EUR Schuldzinsen 900,00 EUR Erhaltungsaufwand 3.000,00 EUR Betriebskosten 1.500,00 EUR ,00 EUR Die fiktive ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60 qm Wohnung beträgt jährlich 4.500,00 EUR (warm). 123

126 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel Aufwendungen Eigentumswohnung fiktive Miete Die Zweitwohnung eines AN ist eine Eigentumswohnung mit 80 qm Wohnfläche. Folgende Aufwendungen sind im Kj. entstanden: Jahres-AfA 2.200,00 EUR Schuldzinsen 900,00 EUR Erhaltungsaufwand 3.000,00 EUR Betriebskosten 1.500,00 EUR ,00 EUR Die fiktive ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60 qm Wohnung beträgt jährlich 4.500,00 EUR(warm). Lösung: Als Werbungskosten können nur die fiktiven Mietkosten i. H. v ,00 EUR berücksichtigt werden. Auch der angefallene Erhaltungsaufwand i. H. v ,00 EUR kann nicht zusätzlich noch berücksichtigt werden. 124

127 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung BFH-Urteil v , IX R 55/01 Aufwendungen für die Zweitwohnung Vermieter ist ein Ehegatte Praxis-Tipp Der BFH sieht keinen Gestaltungsmissbrauch, wenn ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort gelegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen vermietet. Durch die Begrenzung auf die fiktive Miete können durch die Vermietung an den Ehegatten dennoch die höheren Kosten der Eigentumswohnung steuerlich berücksichtigt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält. 125

128 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Ist die Zweitwohnung eine Eigentumswohnung können folgende Aufwendungen berücksichtigt werden: Abschreibung der Wohnung (lineare AfA von jährlich 2 % der Anschaffungskosten) Nebenkosten für Heizung, Strom, Reinigung, Verwaltung, Gebäudeversicherung usw. Finanzierungskosten und Schuldzinsen Renovierungskosten Zweitwohnungsteuer (R 9.11 Abs. 8 S. 2 LStR) 126

129 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Bei Übernachtung in einem Hotel oder in einer Pension, sind nur die reinen Übernachtungskosten absetzbar. Sind in der Rechnung Übernachtung und Frühstück in einer Summe ausgewiesen, wird der Gesamtpreis gekürzt: Bei Übernachtungen in Deutschland um 4,80 EUR (R 9.7 Abs. 1 S.4 Nr. 1 LStR) Bei Übernachtungen im Ausland beträgt die Kürzung 20 % des länderspezifischen Verpflegungspauschbetrages (siehe Anhang 25 LStR) 127

130 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Befindet sich der Beschäftigungsort im Ausland können nur die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten berücksichtigt werden. Pauschalbeträge für Übernachtungen können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. 128

131 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Ausgangslage Ausgangsfrage Welche Aufwendungen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung sind Werbungskosten? 129

132 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung. Diese Gegenstände müssen allerdings notwendig sein, und die Kosten dafür dürfen nicht überhöht sein. 130

133 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung. Diese Gegenstände müssen allerdings notwendig sein, und die Kosten dafür dürfen nicht überhöht sein. Bei Anschaffungskosten von mehr als 410,00 EUR (netto), müssen diese auf die Nutzungsdauer gleichmäßig und monatsgenau verteilt werden (AfA) ( 7 Abs. 1 S. 4 EStG). 131

134 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung. Diese Gegenstände müssen allerdings notwendig sein, und die Kosten dafür dürfen nicht überhöht sein. Bei Anschaffungskosten von mehr als 410,00 EUR (netto), müssen diese auf die Nutzungsdauer gleichmäßig und monatsgenau verteilt werden (AfA) ( 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Bei Möbelstücken wird im Allgemeinen von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren ausgegangen (BMF Schreiben vom , BStBl I S. 1532). 132

135 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung. Diese Gegenstände müssen allerdings notwendig sein, und die Kosten dafür dürfen nicht überhöht sein. Bei Anschaffungskosten von mehr als 410,00 EUR (netto), müssen diese auf die Nutzungsdauer gleichmäßig und monatsgenau verteilt werden (AfA) ( 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Bei Möbelstücken wird im Allgemeinen von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren ausgegangen (BMF Schreiben vom , BStBl I S. 1532). Eine Waschmaschine wird auf 10 Jahre abgeschrieben (FG München v , 9 K 1524/05). 133

136 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung R 9.11 Abs. 8 LStR Aufwendungen für die Zweitwohnung Abzugsfähig sind auch Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung. Diese Gegenstände müssen allerdings notwendig sein, und die Kosten dafür dürfen nicht überhöht sein. Bei Anschaffungskosten von mehr als 410,00 EUR (netto), müssen diese auf die Nutzungsdauer gleichmäßig und monatsgenau verteilt werden (AfA) ( 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Bei Möbelstücken wird im Allgemeinen von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren ausgegangen (BMF Schreiben vom , BStBl I S. 1532). Eine Waschmaschine wird auf 10 Jahre abgeschrieben (FG München v , 9 K 1524/05). Für die Ablöse einer gebrauchten Einbauküche ist eine Restnutzungsdauer von 7 Jahren angemessen (FG München v , 8 K 4428/00). 134

137 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (BFH-Urteil v , VI R 228/80): 135

138 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (BFH-Urteil v , VI R 228/80): Bett, Schränke, Sitzmobiliar, Tisch, Kücheneinrichtung (Herd, Spüle, Kühlschrank), Badezimmereinrichtung, Lampen 136

139 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (BFH-Urteil v , VI R 228/80): Bett, Schränke, Sitzmobiliar, Tisch, Kücheneinrichtung (Herd, Spüle, Kühlschrank), Badezimmereinrichtung, Lampen Geschirr, Töpfe, Pfanne, Kaffeemaschine, Staubsauger, Bettzeug, Wäsche usw. Gardinen und Fenstervorhänge 137

140 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (BFH-Urteil v , VI R 228/80): Bett, Schränke, Sitzmobiliar, Tisch, Kücheneinrichtung (Herd, Spüle, Kühlschrank), Badezimmereinrichtung, Lampen Geschirr, Töpfe, Pfanne, Kaffeemaschine, Staubsauger, Bettzeug, Wäsche usw. Gardinen und Fenstervorhänge Ob ein Radio oder Fernsehgerät in der Zweitwhg. notwendig ist wird unterschiedlich gesehen: 138

141 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (BFH-Urteil v , VI R 228/80): Bett, Schränke, Sitzmobiliar, Tisch, Kücheneinrichtung (Herd, Spüle, Kühlschrank), Badezimmereinrichtung, Lampen Geschirr, Töpfe, Pfanne, Kaffeemaschine, Staubsauger, Bettzeug, Wäsche usw. Gardinen und Fenstervorhänge Ob ein Radio oder Fernsehgerät in der Zweitwhg. notwendig ist wird unterschiedlich gesehen: FG Saarland: Fernsehgerät, Fernsehgebühren und Programmzeitschriften abgelehnt (Az. 1 K 397/91) Kosten für ein Radio anerkannt (Az. 1 K 120/00) FG München: Kosten für einen Kabelanschluss abgelehnt (Az. 9 K 1524/05) Niedersächsisches FG: Rundfunk- und Fernsehgebühren anerkannt (Az. II 459/96) 139

142 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für nicht notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Was notwendig ist, bestimmt sich unabhängig vom Lebensstil und Geschmack des Stpfl. (FG Köln v , 4 K 5056/87). 140

143 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für nicht notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Was notwendig ist, bestimmt sich unabhängig vom Lebensstil und Geschmack des Stpfl. (FG Köln v , 4 K 5056/87). Luxus ist nicht begünstigt, aber dies bedeutet nicht, dass nur Gegenstände der billigsten Preiskategorie abziehbar sind bzw. auf dieses Niveau gekürzt werden. Nach dem FG Köln sollten die Kosten den Mittelwert im unteren Bereich des Preisgefüges nicht überschreiten. 141

144 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für nicht notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Was notwendig ist, bestimmt sich unabhängig vom Lebensstil und Geschmack des Stpfl. (FG Köln v , 4 K 5056/87). Luxus ist nicht begünstigt, aber dies bedeutet nicht, dass nur Gegenstände der billigsten Preiskategorie abziehbar sind bzw. auf dieses Niveau gekürzt werden. Nach dem FG Köln sollten die Kosten den Mittelwert im unteren Bereich des Preisgefüges nicht überschreiten. Nicht absetzbar sind zum Beispiel: Orientteppiche, alte Stiche, teure Lautsprecherboxen (FG Köln v , 4 K 5056/87) Eine Stereoanlage (FG Baden-Württemberg v , 6 K 414/97) 142

145 2. Abziehbare Aufwendungen Kosten der Zweitwohnung Beispiele und Lösungen Beispiel für nicht notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Was notwendig ist, bestimmt sich unabhängig vom Lebensstil und Geschmack des Stpfl. (FG Köln v , 4 K 5056/87). Luxus ist nicht begünstigt, aber dies bedeutet nicht, dass nur Gegenstände der billigsten Preiskategorie abziehbar sind bzw. auf dieses Niveau gekürzt werden. Nach dem FG Köln sollten die Kosten den Mittelwert im unteren Bereich des Preisgefüges nicht überschreiten. Nicht absetzbar sind zum Beispiel: Orientteppiche, alte Stiche, teure Lautsprecherboxen (FG Köln v , 4 K 5056/87) Eine Stereoanlage (FG Baden-Württemberg v , 6 K 414/97) Praxis-Tipp Überhöhte Anschaffungskosten können durch das Finanzamt auf das Notwendige gekürzt werden, aber nicht komplett gestrichen werden. Anhängige Revision beim BFH Az. VIII R 24/09 Was ist notwendig und angemessen? Ruhen des Verfahren 143

146 Inhalt 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung eigener Hausstand Wohnung am Beschäftigungsort 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Kosten der Zweitwohnung 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung 4. Erstattungen durch den Arbeitgeber 144

147 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Ausgangslage Ausgangsfrage Wann wird eine doppelte Haushaltsführung beendet? 145

148 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: 146

149 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: Verlegung der Hauptwohnung an den Beschäftigungsort 147

150 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: Verlegung der Hauptwohnung an den Beschäftigungsort Verlegung des Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort: Eheschließung und Zuzug des Ehegatten in die Zweitwohnung Zuzug des nichtehelichen Partners in die Zweitwohnung 148

151 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: Verlegung der Hauptwohnung an den Beschäftigungsort Verlegung des Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort: Eheschließung und Zuzug des Ehegatten in die Zweitwohnung Zuzug des nichtehelichen Partners in die Zweitwohnung Hinweis Die Pauschalierung von Umzugskosten i. S. d. 10 BUKG ist dann zulässig, wenn eine doppelte Haushaltsführung durch endgültigen Umzug des Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort beendet wird (BFH-Urteil v , VI R 192/84). 149

152 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: Verlegung der Hauptwohnung an den Beschäftigungsort Verlegung des Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort: Eheschließung und Zuzug des Ehegatten in die Zweitwohnung Zuzug des nichtehelichen Partners in die Zweitwohnung Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort - dies gilt auch, wenn der Haushalt in der Zweitwohnung nicht mehr geführt wird (BFH-Urteil v , VI R 15/09) siehe Beispiel bei Verpflegungsmehraufwendungen 150

153 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Beendigung einer doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung wird beendet durch: Verlegung der Hauptwohnung an den Beschäftigungsort Verlegung des Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort: Eheschließung und Zuzug des Ehegatten in die Zweitwohnung Zuzug des nichtehelichen Partners in die Zweitwohnung Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort - dies gilt auch, wenn der Haushalt in der Zweitwohnung nicht mehr geführt wird (BFH-Urteil v , VI R 15/09) siehe Beispiel bei Verpflegungsmehraufwendungen Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis 151

154 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Hinweis Die doppelten Haushaltsführung wird jedoch nicht beendet in folgenden Fällen: 152

155 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Hinweis Die doppelten Haushaltsführung wird jedoch nicht beendet in folgenden Fällen: Besuche des Ehegatten (bei Einreise aus dem Ausland auch eine längere Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr möglich Einzelfallbegründung ob Besuch oder Verlegung vom Lebensmittelpunkt, BFH-Urteil v , VI R 27/86 ) 153

156 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Hinweis Die doppelten Haushaltsführung wird jedoch nicht beendet in folgenden Fällen: Besuche des Ehegatten (bei Einreise aus dem Ausland auch eine längere Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr möglich Einzelfallbegründung ob Besuch oder Verlegung vom Lebensmittelpunkt, BFH-Urteil v , VI R 27/86 ) Umzug der Hauptwohnung, wenn Zweitwohnung beibehalten wird. (keine Umzugskosten als Werbungskosten keine berufliche Veranlassung) 154

157 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung Hinweis Die doppelten Haushaltsführung wird jedoch nicht beendet in folgenden Fällen: Besuche des Ehegatten (bei Einreise aus dem Ausland auch eine längere Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr möglich Einzelfallbegründung ob Besuch oder Verlegung vom Lebensmittelpunkt, BFH-Urteil v , VI R 27/86 ) Umzug der Hauptwohnung, wenn Zweitwohnung beibehalten wird. (keine Umzugskosten als Werbungskosten keine berufliche Veranlassung) Verlegung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort unter Beibehaltung der bisherigen Hauptwohnung. 155

158 Inhalt 1. Grundlagen und Voraussetzungen berufliche Veranlassung eigener Hausstand Wohnung am Beschäftigungsort 2. Abziehbare Aufwendungen Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Umzugskosten Kosten der Zweitwohnung 3. Beendigung der doppelten Haushaltsführung 4. Erstattungen durch den Arbeitgeber 156

159 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Ausgangslage Ausgangsfrage Was darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten? 157

160 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Nicht wenige Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Vergütungen zu den Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung, sog. Trennungsgelder, Auslösungen, Zuschüsse, Wegegelder, Zehrgelder, Spesen, etc. Zusammenfassung der einzelnen Aufwendungsposten (R 3.16 LStR) 158

161 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Nicht wenige Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Vergütungen zu den Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung, sog. Trennungsgelder, Auslösungen, Zuschüsse, Wegegelder, Zehrgelder, Spesen, etc. Zusammenfassung der einzelnen Aufwendungsposten (R 3.16 LStR) Grundsatz: Die Erstattung ist steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Höhe der Beiträge, die als Werbungskosten abzugsfähig sind. Folge: Übererstattungen führen zu Arbeitslohn (R 19.3 Abs. 3 LStR) 159

162 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erste Anfahrt Inland Ausland tatsächliche Kosten, bei eigenem PKW Pauschale km-sätze H 9.5 LStH Umzugskosten tatsächlichen Kosten, soweit diese als Werbungskosten berücksichtigt werden können (R 9.9 Abs. 3 LStR) In den ersten drei Monaten: Verpflegung Pauschbeträge 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG Auslandspauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR je Übernachtung - pauschal bis zu 20,00 EUR / täglich R 9.11 Abs. 10 Nr. 3 LStR Pauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR - Einzelnachweis möglich möglich 160

163 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erste Anfahrt Umzugskosten Inland Ausland tatsächliche Kosten, bei eigenem PKW Pauschale km-sätze H 9.5 LStH tatsächlichen Kosten, soweit diese als Werbungskosten berücksichtigt werden können (R 9.9 Abs. 3 LStR) In den ersten drei Monaten: Verpflegung Pauschbeträge 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG Auslandspauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR je Übernachtung - pauschal bis zu 20,00 EUR / täglich R 9.11 Abs. 10 Nr. 3 LStR Pauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR - Einzelnachweis möglich möglich Hinweis Der Ansatz von Übernachtungspauschalen ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist. 161

164 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eine Heimfahrt wöchentlich letzte Rückfahrt Inland Entfernungspauschale 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S.3 EStG Ausland tatsächliche Kosten, bei eigenem PKW Pauschale km-sätze H 9.5 LStH Nach Ablauf der drei Monate: Verpflegung keiner Ersatz möglich je Übernachtung - pauschal - Einzelnachweis bis zu 5,00 EUR / täglich R 9.11 Abs. 10 Nr. 3 LStR möglich bis 40 % des Pauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR möglich 162

165 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eine Heimfahrt wöchentlich letzte Rückfahrt Inland Entfernungspauschale 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S.3 EStG Ausland tatsächliche Kosten, bei eigenem PKW Pauschale km-sätze H 9.5 LStH Nach Ablauf der drei Monate: Verpflegung keiner Ersatz möglich je Übernachtung - pauschal - Einzelnachweis bis zu 5,00 EUR / täglich R 9.11 Abs. 10 Nr. 3 LStR möglich bis 40 % des Pauschbeträge vgl. Anhang 25 LStR möglich Praxis-Tipp Ein Wechsel zwischen dem Ansatz der Übernachtungspauschalen und dem Einzelnachweis während einer doppelten Haushaltsführung ist innerhalb eines Jahres möglich. 163

166 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Hinweis Bei kostenloser Unterkunft durch den AG, findet beim AN keine Besteuerung statt. ABER: Wahlrecht mit der Alternative Fahrtkosten Kürzung mit Sachbezugswert (R 9.11 Abs. 5 S. 4 LStR) 164

167 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Hinweis Bei kostenloser Unterkunft durch den AG, findet beim AN keine Besteuerung statt. ABER: Wahlrecht mit der Alternative Fahrtkosten Kürzung mit Sachbezugswert (R 9.11 Abs. 5 S. 4 LStR) Kostenlose Mahlzeiten müssen mit dem Sachbezugswert als Arbeitslohn versteuert werden. ABER: in den ersten drei Monaten können die Verpflegungspauschbeträge vom AG steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten beim AN berücksichtigt werden. 165

168 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Hinweis Bei kostenloser Unterkunft durch den AG, findet beim AN keine Besteuerung statt. ABER: Wahlrecht mit der Alternative Fahrtkosten Kürzung mit Sachbezugswert (R 9.11 Abs. 5 S. 4 LStR) Kostenlose Mahlzeiten müssen mit dem Sachbezugswert als Arbeitslohn versteuert werden. ABER: in den ersten drei Monaten können die Verpflegungspauschbeträge vom AG steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten beim AN berücksichtigt werden. Sind unterschiedliche Aufwendungen vom AG zusammengefasst erstattet worden (z. B. für Verpflegung, Unterkunft, Fahrten), muss der Gesamtbetrag auf die Werbungskosten beim AN angerechnet werden. Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten und eine getrennte Anrechnung ist nicht möglich. (BFH-Urteil v , VI R 81/88) 166

169 4. Erstattung durch den Arbeitgeber 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Hinweis Bei kostenloser Unterkunft durch den AG, findet beim AN keine Besteuerung statt. ABER: Wahlrecht mit der Alternative Fahrtkosten Kürzung mit Sachbezugswert (R 9.11 Abs. 5 S. 4 LStR) Kostenlose Mahlzeiten müssen mit dem Sachbezugswert als Arbeitslohn versteuert werden. ABER: in den ersten drei Monaten können die Verpflegungspauschbeträge vom AG steuerfrei erstattet werden oder als Werbungskosten beim AN berücksichtigt werden. Sind unterschiedliche Aufwendungen vom AG zusammengefasst erstattet worden (z. B. für Verpflegung, Unterkunft, Fahrten), muss der Gesamtbetrag auf die Werbungskosten beim AN angerechnet werden. Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten und eine getrennte Anrechnung ist nicht möglich. (BFH-Urteil v , VI R 81/88) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse mindern nach 3c EStG auch dann die Werbungskosten, wenn sie erst im Folgejahr geleistet werden. (BFH-Urteil v , I R 59/05) 167

170 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Beispiele und Lösungen Beispiel steuerfreier Arbeitgeberzuschuss AN hat seinen Familienwohnsitz in Erlangen und führt in Dresden einen doppelten Haushalt. Sein AG hat ihm für sämtliche beruflichen und privaten Fahrten einen Firmen-Pkw überlassen. Bruttolistenpreis bei Erstzulassung ,00 EUR. Der AN benutzt den Pkw auch für die Fahrten von seinem möblierten Zimmer in Dresden zur dortigen Arbeitsstätte und zurück (einfache Entfernung 6 km, 210 Arbeitstage). Außerdem benutzte er den Pkw 46 mal für die wöchentlichen Familienheimfahrten (einfache Entfernung 300 km). Zusätzlich ist der AN 23 mal während der Woche nach Hause gefahren. 168

171 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Beispiele und Lösungen Lösung 1. Privatfahrten: Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn 2 LStDV Berechnung nach 8 Abs. 2 S. 2 EStG, weil kein Einzelnachweis der Kosten, 1%-Regelung R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S LStR Bruttolistenpreis ,00 EUR (abgerundet) x 1 % = mtl. 300,00 EUR x 12 Mte ,00 EUR 169

172 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Beispiele und Lösungen Lösung 1. Privatfahrten: Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn 2 LStDV Berechnung nach 8 Abs. 2 S. 2 EStG, weil kein Einzelnachweis der Kosten, 1%-Regelung R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S LStR Bruttolistenpreis ,00 EUR (abgerundet) x 1 % = mtl. 300,00 EUR x 12 Mte ,00 EUR 2. Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn 2 LStDV Berechnung nach 8 Abs. 2 S. 3 EStG, weil kein Einzelnachweis der Kosten, 0,03%-Regelung R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 2 LStR Bruttolistenpreis ,00 EUR (abgerundet) x 0,03 % x 6 km= mtl. 54,00 EUR x 12 Mte. 648,00 EUR 170

173 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Beispiele und Lösungen Lösung 3. Familienheimfahrten kein Arbeitslohn 8 Abs. 2 S. 5 EStG kein WK-Abzug 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 6 EStG ---- soweit wöchentlich zusätzliche Fahrten stattfinden: Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn H 8.1 (9 10) Überlassung Bruttolistenpreis ,00 EUR x 0,002 % x 300 km= 180,00 EUR je Fahrt x 23 Fahrten 4.140,00 EUR 171

174 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Beispiele und Lösungen Lösung 3. Familienheimfahrten kein Arbeitslohn 8 Abs. 2 S. 5 EStG kein WK-Abzug 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 6 EStG ---- soweit wöchentlich zusätzliche Fahrten stattfinden: Geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn H 8.1 (9 10) Überlassung Bruttolistenpreis ,00 EUR x 0,002 % x 300 km= 180,00 EUR je Fahrt x 23 Fahrten 4.140,00 EUR Werbungskostenabzug beim AN: Wege zur Arbeit in Dresden mit überlassenem Pkw: Entfernungspauschale 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG 210 Tage x 6 km x 0,30 EUR 378,00 EUR Familienheimfahrten: keine Werbungskosten 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 6 EStG

175 4. Erstattung durch den Arbeitgeber Ausgangslage Ausgangsfrage Woher weiß der Arbeitgeber, dass die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sind? 173

176 4. Erstattung durch den Arbeitgeber R 9.11 Abs. 10 LStR Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei Steuerklasse III, IV oder V, kann der AG unterstellen, dass ein eigener Hausstand unterhalten wird und somit die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sind (R 9.11 Abs. 10 S. 3 LStR9). 174

177 4. Erstattung durch den Arbeitgeber R 9.11 Abs. 10 LStR Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei Steuerklasse III, IV oder V, kann der AG unterstellen, dass ein eigener Hausstand unterhalten wird und somit die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sind (R 9.11 Abs. 10 S. 3 LStR9). bei Steuerklasse I, II oder VI, muss der AG sich vom AN schriftlich bestätigen lassen, dass außerhalb des Beschäftigungsorts ein eigener Hausstand unterhalten wird. Der Nachweis ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren (R 9.11 Abs. 10 S LStR). 175

178 Online-Seminarreihe für die Kanzleipraxis Ihr Kompetenzteam Dipl.-Kauffrau Sibylle Wirth Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Dipl.-Finanzwirt (FH) Wolfgang Eggert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dipl.-Betriebswirt (FH) Torsten Querbach Steuerberater, Dozent, Autor Dipl.-Volkswirt Andreas Weiß Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Finanzwirt Oliver Geldner Erlangen Wirth und Führer GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ingolstadt Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff WP / StB / RAe Forchheim fo.info@schorr-partner.de Querbach & Liehr Steuerberater Frankfurt am Main Schwarz & Weiß Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg Haben Sie Anregungen zur Themenauswahl? Lieber Seminarteilnehmer, unser Produktmanagement ist ständig auf der Suche nach neuen Seminarthemen, die für die Steuerberatungspraxis relevant sind. Wenn Sie Themenanregungen für uns haben, mailen Sie uns diese bitte an: service@teletax.de Wir freuen uns darauf! 176

179 Bitte stellen Sie Ihre Fragen 177

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