Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Amtlicher Teil

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1 Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 12. Jahrgang Inhalt Amtlicher Teil 1.1. Beschlüsse der 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde/Spree (Wahlzeit 2008/2014) vom im Bürgerhaus Fürstenwalder Hof Seite: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Pionierpark Ost) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Seite: Bebauungsplan Nr. 68 Baumarkt Rebstockstraße hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des 3 Abs. 1 BauGB Seite: Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes Seite: 9 Amtlicher Teil 1.1. Beschlüsse der 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde/Spree (Wahlzeit 2008/2014) vom im Bürgerhaus Fürstenwalder Hof Die Ladung ist fristgemäß ergangen. In der öffentlichen Sitzung waren 30 Abgeordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Niederschriften der 28. Sitzung vom und der 25. Sitzung vom wurden bestätigt. In der öffentlichen Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: Änderung der Kommunalverfassung Kenntnisnahme Informations-DS.5/438 Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Baumschutzsatzung Fürstenwalde/Spree) DS-Nr.5/348 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Baumschutzsatzung Fürstenwalde/Spree). Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz hier: Satzungsbeschluss Seite 1 DS-Nr.5/414 1.Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen sind. Über den Sachverhalt

2 der Stellungnahmen, ersichtlich in Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung. 2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 von Artikel 1- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) - des Gesetzes zur Reform der Kommunalverfassung und zur Einführung der Direktwahl der Landräte sowie zur Änderung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz - KommRRefG) in der Fassung vom (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I, S. 202, 207), in Verbindung mit 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 1509), den Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz für das Gebiet der Flurstücke 196 tw und 607 tw der Flur 142, Gemarkung Fürstenwalde/Spree, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung. Die Begründung (Teil C) wird gebilligt. Straßenbenennung im Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz DS-Nr.5/420 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Planstraße im Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich- Naumann-Platz in Dr.-Semmelweis-Straße zu benennen. Umbenennung des südlichen Teils des Friedrich-Naumann-Platzes DS-Nr.5/421 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umbenennung des südlichen Teils des Friedrich-Naumann-Platzes in Marie-Harrer-Straße. Zustimmung ( Ja 25 Nein 2 Enthaltung 4 Befangen 0) Bebauungsplan Nr. 76 Heuweg Nord hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB DS-Nr.5/ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 Heuweg Nord für das Gebiet Flur 20, Flurstück 1052 tw., 1056 tw., 1059/2 tw., 1060 tw., 1128 tw., 1129 tw., 1140, 1169 tw., 1170 tw., 1171, 1172 tw., 1174 tw., 1176 tw., 1181 tw., Gemarkung Fürstenwalde. Bebauungsplan Nr. 77 Wohnen an der Georg-Büchner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss DS-Nr.5/430 : 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs planes Nr. 77 Wohnen an der Georg-Büchner-Straße für das Gebiet der Flurstücke 35, 37 tw und 38 der Flur 141, Gemarkung Fürstenwalde/Spree. 2. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt werden. 3.Zwischen der Stadt Fürstenwalde und dem Grundstückseigentümer sind städtebauliche Verträge gemäß 11 BauGB zur Finanzierung des Bebauungsplanes einschließlich der FNP-Berichtigung und zur Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abzuschließen. Zustimmung ( Ja 30 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0) Seite 2

3 Bebauungsplan Nr. 78 Otto-Lilienthal-Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB DS-Nr.5/ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 Otto-Lilienthal-Straße für das Gebiet Flur 73, Flurstück 33/1 tw., 125, 139, 162 tw., Gemarkung Fürstenwalde. Bebauungsplan Nr. 79 Pionierpark Ost hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB DS-Nr.5/ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 Pionierpark Ost für das Gebiet Flur 21, Flurstücke 56, 58, 59, 60, 63, 64, 169, 176, 185, 203, 204, 205, 206, Gemarkung Fürstenwalde. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Pionierpark Ost) hier: Einleitungsbeschluss DS-Nr.5/436 : Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree. Bebauungsplan Nr. 58 Gewerbegebiet Hegelstraße hier: Abwägung DS-Nr.5/437 Über die Stellungnahmen und Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB, der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 i.v.m. 4a BauGB wird entsprechend der tabellarischen Anlage abwägend entschieden. Diese wird das Protokoll der Abwägung. Zu den Ersatzmaßnahmen und zur Waldumwandlung sind vertragliche Festlegungen zur Umsetzung und Finanzierung abzuschließen. Beschluss zur Bauausführung des Vorhabens Verschwenk Fr.-Engels-Straße DS-Nr.5/440 Dem Ausbau des Bereiches Verschwenk Fr.-Engels-Straße gemäß der vorliegenden Ausführungsplanung wird zugestimmt. Ausführungsbeschluss, Umgestaltung Außenanlagen Schlosshof Kulturfabrik DS-Nr.5/441 : Der Bauausführung der Außenanlagen Schlosshof Kulturfabrik gemäß vorliegender Planung wird zugestimmt. Ausführungsbeschluss Grünanlage Treffpunkt Nord : Der vorliegenden Planung zum Vorhaben Treffpunkt Nord wird zugestimmt. DS-Nr.5/442 Seite 3

4 In der nicht öffentlichen Sitzung waren 29 Abgeordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Niederschriften der 28. Sitzung vom und der 25. Sitzung vom wurden bestätigt. Nachfolgende Beschlüsse wurden gefasst: FSF Kommunaler Eigenbetrieb Vergabe einer Leistung nach VOL/A hier: Ausstattung eines Sport- und Fitnesscenter im Schwimm- und Wasserparadies Schwapp (Leasing) DS-Nr.5/448 : Die Vergabe der Lieferung der Ausstattung eines Sport- und Fitnessbereiches im Schwimm- und Wasserparadies Schwapp mit der Finanzierungsart Leasing erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter zur geprüften Angebotssumme in Höhe von ,19 Netto mit einer monatlichen Leasingrate von 3.379,11 Netto über 48 Monate und einem anschließenden Restkaufwert von ,51 Netto. Zustimmung ( Ja 24 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 0) Grundstücksangelegenheit, hier: Verkauf des Grundstücks Reinheimer Str./ Ecke Schulstraße, Flur 119 Flurstücke 263, 255/1 und 559 je teilw. DS-Nr.5/431/1 Die Stadt Fürstenwalde/Spree verkauft aus dem Grundstück an der Reinheimer/Ecke Schulstraße, Flur 119 Flurstücke 255/1, 263 und 559 eine unvermessene Teilfläche mit einer Größe von insgesamt ca m² zum Kaufpreis von ,-. Einer Vorwegbeleihung des Grundstücks wird zugestimmt. Das Grundstück ist für kommunale Aufgaben entbehrlich. Zustimmung ( Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0) Zustimmung zu einer Belastung des Erbbaurechts an den Grundstücken Fuchskörnung 6 bis 10 A (Flur 108 Flurstücke 97 bis 99) DS-Nr.5/444 : Die Stadt Fürstenwalde/Spree stimmt der Belastung des Erbbaurechts an den Grundstücken Fuchskörnung 6 bis 10 A (Flur 108 Flurstücke 97 bis 99) mit einem Grundpfandrecht zu. Zustimmung ( Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0) Hengst Bürgermeister Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree (Pionierpark Ost) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Fürstenwalde/Spree gemäß 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Anlass ist die beabsichtigte Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem östlichen Teil der Konversionsfläche Pionierpark. Seite 4

5 Zur Schaffung von Planungsrecht für diese Nutzung wird der Bebauungsplan Nr. 79 Pionierpark Ost aufgestellt. Da die beabsichtigte Festsetzung eines Sondergebietes Solarenergie im Bebauungsplan nicht aus der FNP-Darstellung als Waldfläche entwickelt werden kann, soll diese Darstellung mit der 22. FNP-Änderung in eine Darstellung als Sonderbaufläche für Solarenergieanlagen geändert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 und die 22. FNP-Änderung sollen im Parallelverfahren erfolgen. Der Änderungsbereich der 22. FNP-Änderung befindet sich in Fürstenwalde Süd südlich der Spree und östlich der Bundesstraße 168. Der Einleitungsbeschluss erfolgte für eine ca. 52 ha große Fläche, die im Übersichtsplan dargestellt ist. Auf Grund weiterer Untersuchungen hat sich dieser Suchraum inzwischen auf eine ca. 10 ha große Teilfläche verringert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird deshalb bereits mit diesem reduzierten Geltungsbereich durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB als Verfahrensschritt Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Vorentwurf der 22. FNP-Änderung mit Begründung vom bis einschließlich im Wartebereich der Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, 2. Etage, in Fürstenwalde, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum ist die Zugänglichkeit zu dem Vorentwurf montags von 7.00 bis Uhr, dienstags bis donnerstags von 9.00 bis Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis Uhr gegeben. Auskünfte zu dem Vorentwurf werden zu den folgenden Zeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr, Uhr und Uhr, Uhr und Uhr, Uhr und Uhr sowie Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung erteilt. Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, sich zur vorliegenden Planung zu äußern. Zusätzlich besteht während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Öffentliche Bekanntmachung gemäß 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree Die Einleitung des Verfahrens zur 22. FNP-Änderung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit gemäß 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree bekannt gemacht. Fürstenwalde/Spree, den Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Seite 5

6 Seite 6

7 1.3. Bebauungsplan Nr. 68 Baumarkt Rebstockstraße hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Baumarkt Rebstockstraße beschlossen. Anlass ist die planungsrechtliche Sicherung der an diesem Standort bereits vorhandenen m² Verkaufsfläche. Das ca. 2,2 ha große Plangebiet befindet sich in Fürstenwalde Nord nördlich der Triftstraße und westlich der Rebstockstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 59 teilweise, 88 und 90 der Flur 63 und das Flurstück 85 teilweise der Flur 72, Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Sonderbaufläche für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe dargestellt. Im Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebietes Baumarkt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des 3 Abs. 1 BauGB Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung vom bis einschließlich im Wartebereich der Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, 2. Etage, in Fürstenwalde, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum ist die Zugänglichkeit zu dem Vorentwurf montags von 7.00 bis Uhr, dienstags bis donnerstags von 9.00 bis Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis Uhr gegeben. Auskünfte zu dem Vorentwurf werden zu den folgenden Zeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr, Uhr und Uhr, Uhr und Uhr, Uhr und Uhr sowie Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung erteilt. Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, sich zur vorliegenden Planung zu äußern. Zusätzlich besteht während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Seite 7

8 Öffentliche Bekanntmachung gemäß 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 68 Baumarkt Rebstockstraße wird hiermit gemäß 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree bekannt gemacht. Fürstenwalde/Spree, den Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Seite 8

9 1.4. Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 von Artikel 1 - Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) - des Gesetzes zur Reform der Kommunalverfassung und zur Einführung der Direktwahl der Landräte sowie zur Änderung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz - KommRRefG) in der Fassung vom (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 202, 207), in Verbindung mit 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1509), den Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz in Kraft. Plangebiet Das Plangebiet befindet sich in Fürstenwalde Süd auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes am Friedrich-Naumann- Platz. Es ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 196 teilweise und 607 teilweise der Flur 142, Gemarkung Fürstenwalde/Spree. Satzungsinhalt Im Bebauungsplan werden zwei Allgemeine Wohngebiete gemäß 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Anordnung der Ersatzbekanntmachung Gemäß 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom (GVBl. II S. 435), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 46), in Verbindung mit 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom (Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde Nr. 06/2009, S. 1), zuletzt geändert am (Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Nr. 25/2011, S. 2), wird der Bebauungsplan Nr. 71 Wohnen am Friedrich-Naumann-Platz ersatzbekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird auf Dauer in der Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, 2. Etage, in Fürstenwalde, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Fürstenwalde/Spree unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom (GVBl. I S. 286) ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Fürstenwalde/Spree unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die für die Bekanntmachung der Satzung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. Seite 9

10 Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei dem Entschädigungspflichtigen, im Zweifel gegenüber der Stadt Fürstenwalde/Spree, beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorstehend beschriebenen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Fürstenwalde/Spree, den Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Seite 10

11 Ende des Amtsblattes Seite 11

12 Impressum Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Herausgeber des Amtsblattes: Stadt Fürstenwalde/Spree, DER BÜRGERMEISTER Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-0, Telefax: 03361/ Redaktion, Satz, Druck und Vertrieb: Stadt Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Verwaltungsservice Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/ , Telefax: 03361/ Herstellung: Eigendruck Kostenlose Bezugsmöglichkeiten: Internet: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, aber mindestens 1x im Monat und liegt unter anderem zur Selbstabholung bereit: 1. Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree 2. Stadtbibliothek Fürstenwalde/Spree, Kulturfabrik, Domplatz 7, Fürstenwalde/Spree Einzelbestellung oder Abonnement: Einzelpreis 0,50 Euro (Porto), Jahresabonnement gegen Erstattung der Portokosten in Höhe von 12,00 Euro, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Neu- und Abbestellungen richten Sie bitte an o. g. Adresse. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Kündigungen müssen schriftlich bis zum 25. des Monats für den kommenden Monat an o. g. Adresse erfolgen. Seite 12

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