Planung und Nachweis von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

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1 Seite 2 von 9 Planung und Nachweis von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen Hinweise zu Nachweisen, Zulassungsverfahren und Kennzeichnung Feuer- und Rauchschutzabschlüsse haben hohe baurechtliche Anforderungen, um Menschenleben zu sichern und hohe Sachschäden zu vermeiden und deshalb ist der Brandschutz auch in allen europäischen Produktnormen als wesentliche Eigenschaft (essential requirement) verankert. Analysen von Brandursachen zeigen, dass Brandschäden vermeidbar wären, wenn Feuerschutztüren sachgemäß montiert, richtig geschlossen oder Dichtungen und Profilzylinder nicht entfernt würden. Im Umgang mit dem Thema Brandschutz ist deshalb eine vertiefte Sachkunde sowie eine Unterscheidung der unterschiedlichen Anforderungen notwendig. Produktnorm Fenster und Türen, bei der nur für Dachflächenfenster Anforderungen an Brandeigenschaften gestellt werden (DIN EN Abs. 4.4.). Türen und Fenster mit Brand- und Rauchschutzeigenschaften (Feuerwiderstand DIN EN 4102, Rauschschutz DIN EN oder mit Klassifizierung DIN EN ). Fenster, die als natürliche Rauch- und Wärmeabzuganlagen (NRWG) genutzt werden (DIN EN ). Brandverhalten von Baustoffen im Bauwesen (MBO 14, 26 28, Sonderbauvorschriften, DIN 4102 und DIN EN 13501). Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind selbstschließende Abschlüsse, die den Durchtritt von Rauch und Feuer behindern bzw. verhindern sollen. Diese Bauteile müssen inklusive Zargen, Türflügeln, Beschlagteilen, Verglasungen, umgebendem Mauerwerk, Befestigungsmitteln und allen anderen Zubehörteilen als betriebsfertige Einheit verstanden werden. Nach der Abnahme der Elemente geht die Verantwortung auf den Besitzer bzw. Betreiber über, der dafür Sorge tragen muss, dass die Sicherheitseigenschaften erhalten bleiben. In Deutschland ist für Feuerschutz-/Rauchschutzabschlüsse eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) erforderlich, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird und beim DIBt ( oder beim IRB-Verlag ( online eingesehen werden können. Für reine Rauchschutzabschlüsse ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) verwendbar, das von der Prüfstelle erteilt wird. Die Eigenschaften Dauerfunktion, Rauchschutz und Feuerwiderstand müssen von einer neutralen und anerkannten Prüfstelle geprüft werden, beispielsweise dem ift Rosenheim. Die Prüfergebnisse werden in einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (ABZ/ABP) zusammen gefasst, der auch Vorgaben für die Verwendung und die Montage enthalten. Insbesondere die Hinweise in der Montageanleitung müssen zwingend beachtet werden, da ansonsten die Zulassung ungültig wird und der Montagebetrieb in Regress genommen werden kann. Das Zulassungsverfahren ist relativ aufwändig und wird in der Regel nur

2 Seite 3 von 9 von Systemhäusern durchgeführt. Metallbaubetriebe beschränken sich deshalb auf den Vertrieb und die Montage von Brandschutzbauteilen. Ein Nachbau geprüfter Konstruktionen ohne die Zustimmung des Inhabers de ABZ bzw. ABP ist nicht zulässig. Neben dem Umgang mit den Zulassungen ist für Metallbaubetriebe auch die Kenntnis der Begrifflichkeiten, Normen und Kennzeichnungen notwendig, um die unterschiedlichen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sicher zu unterscheiden, so dass auch bei der Montage bereits eine Spezialisierung beobachtet werden kann. Bild 1 Eigenschaften von Fenstern, Türen und Fassaden mit Brandschutzanforderungen 1 Kennzeichnung von Sicherheitsbauteilen Sicherheitsrelevante Bauteile müssen dauerhaft und sichtbar gekennzeichnet sein und können deshalb wie folgt identifiziert werden: Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen ein Ü-Zeichen tragen, das nicht entfernt werden darf (Blechschild bzw. Prägung). Sicherheitsgläser haben einen in das Glas geprägten Ätzstempel. Funktionsbeschläge werden durch Angabe der Normen sowie einem Ü- bzw. CE- Zeichen gekennzeichnet.

3 Seite 4 von 9 2 Montage und Wartung Die Angaben für die Montage, Wartung und der Zusammenbau (z.b. Zargen) sind in der Einbauanleitung der Elemente beschrieben, die mit jedem Bauelement mitgeliefert werden muss. Die Einbauanleitung muss auch Angaben zu den verwendenden Montagemittel (Befestigung, Absichtung etc.) sowie Vorgaben für die Einstellung der Türen enthalten. Diese Einbauanleitung ist von dem Inhaber der Zulassung bzw. Prüfzeugnis zu erstellen. Die Montagefirmen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und beispielsweise prüfen, ob die Türen in die vorhandene Wandart eingebaut werden darf. Vor dem Einbau müssen folgende Unterlagen vorliegen: Feuerschutztür Rauchschutztür ABZ des DIBt oder Zustimmung im Einzelfall Einbauanleitung ABP einer anerkannten Prüfstelle Einbauanleitung Bild 2 Elemente von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen Der Montagebetrieb hat eine Übereinstimmungsbestätigung für den fachgerechten Einbau zu erstellen und detaillierte Angaben zum Objekt und des eingebauten Abschlusses zu machen. Die Übereinstimmungsbestätigung ist zu unterschreiben und dem Bauherren zu übergeben. Ein Muster dieser Übereinstimmungsbestätigung ist Teil der Zulassung und muss sich in der Montageanleitung befinden.

4 Seite 5 von 9 Wichtig für den Montagebetrieb sind hierbei auch die Zulässigen Änderungen von Feuerschutzabschlüssen des DIBt. Die aktuelle Fassung ( Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren", 6/1995) ist weiterhin aufgeteilt in Änderungen, welche nur bei der Herstellung also nicht vom Montagebetrieb durchgeführt werden dürfen und Änderungen, welche auch an bereits hergestellten und montierten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden dürfen. In den Montageanleitungen des Herstellers ist i. d. R. eine Fassung dieser Zulässigen Änderungen des DIBt enthalten. Detaillierte Angaben hierzu finden sich auch auf der Website des DIBt ( Die notwendigen Angaben zur Sicherstellung der Funktionsweise finden sich in der Wartungs- und Einbauanleitung des Herstellers. Es ist darauf zu achten, dass die Wartungs- und Kontrollaufgaben durch sachkundige Personen ausgeführt werden, um eine Veränderung oder Störung einzelner Teile und somit eine Beeinträchtigung oder Versagen der Sicherheitsfunktion zu verhindern. Die notwendige Sachkunde sollte durch eine schriftlich bestätigte Einweisung durch den Hersteller oder Fachkundeschulungen des Herstellers, der Prüfstelle, Fachverbänden etc. nachgewiesen werden. 3 Entwicklung der Brand- und Rauchschutznormen Für Bauteile wie Fenster, Fassaden und Türen gelten zukünftig die europäischen Normen DIN EN Tore, Türen und zu öffnende Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften Anforderungen und Klassifizierung und DIN EN Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hier sind dann nicht mehr die Kennbuchstaben wie beispielsweise T 30 oder F 30 beschrieben, sondern die Kriterien werden aufgegliedert. So kann ein selbstschließender Feuer-/Rauchschutzabschluss die europäische Klassifizierung EI 2 30 C5 S m (entspricht T 30/RS) erhalten: EI 2 30 Feuerschutzabschluss mit 30 Minuten Widerstandszeit, C5 selbstschließende Funktion ( Schließzyklen), S m Rauchschutz/Leckrate bei einer Druckdifferenz bis zu 50 Pa und erhöhter Temperatur (200 C). Für Feuerschutzabschlüsse muss eine ABZ des DIBt vorliegen. Voraussetzung hierfür ist die Prüfung und Bewertung der Prüfergebnisse durch eine für das Zulassungsverfahren anerkannte Prüfstelle. Die Ermittlung der Feuerwiderstandsfähigkeit wird durch Prüfnormen geregelt, die lediglich Aussagen bezüglich eines bestimmten Leistungskriteriums zulassen, beispielsweise E für Raumabschluss. Auf Basis der europäischen Normen können Klassifizierungsberichte nach den Klassifizierungsnormen erstellt werden, die unterschiedliche Leistungskriterien und mehrere Prüfungen zusammenfassen. Auf Grundlage der Produktnorm kann dann ein CE-Komformitätszertifikat erstellt werden. Die Normen können deshalb grob in drei Kategorien eingeteilt werden:

5 Seite 6 von 9 Prüfnormen regeln die Anwendung einheitlicher Prüfverfahren Klassifizierungsnormen regeln Klassengrenzen für einzelne Anforderungen Produktnormen enthalten eine Zusammenfassung der anzuwendenden Prüf- und Klassifizierungsnormen sowie die Maßnahmen zur Konformitätsbewertung Mit der Harmonisierung der Produktnorm pren Fenster- und Türen Produktnorm Teil 3: Produkte mit Feuerwiderstand und Schutz bei Feuer von außen ist jedoch voraussichtlich nicht vor 2010 zu rechnen. Eine CE-Kennzeichnung ist somit erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Somit sind bis dahin weiterhin ABZ und ABP incl. dem beschriebenen Verfahren (Ü-Zeichen) zu verwenden und zu berücksichtigen. Bild 3 Brandprüfung einer Tür mit Glasfüllung

6 Seite 7 von 9 Tabelle 1 Klassifizierung des Rauch- und Brandverhaltens nach DIN 4102 und DIN EN Bauaufsichtliche Benennung Nichtbrennbar kein Rauch kein brennendes Abfallen/Abtropfen A1 A2 s1,d0 Europäische Klassen nach DIN EN Schwerentflammbar Normalentflammbar B s1,d0 C s1,d0 A2 s2,d0 A2 s3,d0 B s2,d0 B s3,d0 C s2,d0 C s3,d0 A2 s1,d1 A2 s1,d2 B s1,d1 B s1,d2 C s1,d1 C s1,d2 A2 s3,d2 B s3,d2 B s3,d2 D s1,d0 D s2,d0 D s3,d0 E D s1,d2 D s2,d2 D s3,d2 E d2 Leichtentflammbar F

7 Seite 8 von 9 Tabelle 2 Leistungskriterien (n. DIN EN ) Kurzzeichen Bedeutung Abgeleitet von R Tragfähigkeit Resistance E Raumabschluss Etanchèitè I (I1, l2) Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) Isolation W Begrenzung des Strahlungsdurchtritts - M S Mechanische Einwirkung auf Wände (Stossbeanspruchung beispielsweise für Brandwände) Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (Dichtheit, Leckrate) Mechanical Smoke Anwendungsbereich Zur Beschreibung der Feuerwiderstandsdauer Rauchschutztüren (als Zusatz auch bei Feuerschutzabschlüssen), Lüftungsanlagen einschließlich Klappen C Selbstschließende Eigenschaft Closing Rauchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse (einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen) Sn Beanspruchung durch Holzkrippenbrand semi-natural Unterdecken mit geringer thermischer Trägheit Incslow Schwelfeuerkurve incaption slow A, 200, Angabe der Temperaturbeanspruchung ambient, C i o i o i o a b a b a b Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer in out above - below Produkte, deren Feuerwiderstandsdauer vom schnellen Temperaturanstieg abhängt Rauchschutztüre, RWA, Rauchschürzen Nichttragende Außenwände, Installationsschächte/ -kanäle, Lüftungsleitungen/ -klappen Unterdecken Bild 4 Zusammenhang CE-Kennzeichnung unterschiedlicher Komponenten nach pr EN

8 Seite 9 von 9 4 Fazit Die Montage von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen kann für Metallbaubetriebe ein interessantes Geschäftsfeld sein. Dies setzt aber Schulungen voraus. Insbesondere der gewissenhafte Umgang mit den Angaben und Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise (ABZ und ABP) ist wichtig. Schulungen werden von Herstellern und Prüfstellen angeboten. Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die geltenden Normen finden sich unter im Bereich Presse und über den Quicklink Bauteile und Eigenschaften. Autor: Andreas Matschi leitet das ift-brandschutzzentrum, zu dem die Prüfung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen, Baustoffen sowie Gutachten gehören. Darüber hinaus leitet er die Zertifizierungs- und Überwachungsstelle mit bauaufsichtlichen und privatrechtlichen Zertifizierungen, beispielsweise Produktzertifizierungen und QM- und UM-Zertifizierungen nach ISO 9000 und ISO ift-q-zert umfasst die Entwicklung von Produktzertifizierungen und die Auditierung von ISO 9000 Qualitätsmanagementsystemen. Als gelernter Schreiner und Holzingenieur gibt er als Lehrbeauftragter, Referent und Fachautor seine Erfahrung weiter. Er ist Mitglied in verschiedenen Normen- und Fachausschüssen, beispielsweise in TC33/TC127 SH 02 sowie im nationalen Ausschuss Brandverhalten von Fenstern, Türen, Vorhangfassaden und Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse.

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