Personalabrechnung Infoniqa Payroll Probleme
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- Mina Klein
- vor 7 Jahren
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1 Die folgenden wurden nach dem Zusatz 01 V02R26 vom Januar 2010 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen (SAVF: LGISPTF in Bibliothek QGPL) sowie eine Auflistung der bei der Schnellen Hilfe ggf. anzufordernden Zusatzquellen. Voraussetzung zum Einspielen dieses PTF s ist der Januar-PTF vom inclusive des durchgeführten CALL CLGI2010 ( siehe Hinweise zur Januarabrechnung 2010 ). PTF vom Mitgliedsnummer bei UV V /16992 Prüfen der Mitgliedsnummer bei Unfallversicherung. Die Mitgliedsnummer UV muss zum Wirksamkeitsdatum einen gültigen Eintrag haben. Bescheinigungen V Fehler bei der Ermittlung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2010 Verwaltung Be-/Abzüge V Bei Korrektur Wirksamkeitsdatum bricht das Programm ab. Bescheinigung 2.6 V Den ausgewählten Monat als 1.Bescheinigungsmonat anzeigen. PTF vom Antrag auf Kurzarbeitergeld V Geändertes Layout für KUG Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG 107): Voraussetzung hierfür ist das Update zu Desktop Bescheinigung 2.6 V /V Unter bestimmten Konstellationen werden die Zeiträume bzw. gesetzliche Abgaben falsch angezeigt. B1-Lohnscheinerfassung V Unter bestimmten Konstellationen, wenn noch kein B1-Lohnschein für Mitarbeiter vorhanden, kommt es zu einem Abbruch in der Lohnscheinerfassung. DEÜV V Datenbaustein DBUV darf bei einer Meldung mit Grund 56 nicht gemeldet werden.
2 PTF vom Entgeltkorrekturen auf das Vorjahr Bei steuerpflichtigen Entgeltkorrekturen auf das Vorjahr (2009), wird unter bestimmten Bedingungen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nicht ermittelt. Die SV-Verbeitragung für das Vorjahr ist korrekt. Mit der Installation des aktuellen PTF s ist diese Problemsituation bereinigt. Wurde eine Entgeltkorrektur auf das Vorjahr vor der Installation des aktuellen PTF s durchgeführt, muss die obige Problemsituation, wie folgt behoben werden: Die Entgeltkorrektur auf das Vorjahr muss in diesem Fall mit zwei neuen Lohnarten erneut durchgeführt werden. Der Betrag muss noch einmal als Korrekturlohnschien (B5) mit einer Lohnart, die lohnsteuerpflichtig und SV-frei geschlüsselt ist, für den Korrekturmonat (Vorjahr) berichtet werden. Mit einem zweiten Korrekturlohnschein (B5) muss der Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen und einer Lohnart, die steuer- und SV-frei geschlüsselt ist, berichtet werden. ATG Altersteilzeit altes Recht, Beginn vor V In der Altersteilzeit nach altem Recht (Beginn ATG vor ) müssen Sonstige Bezüge in die ATG Berechnung einbezogen werden. Diese Variante steht nun wieder zur Verfügung. Voraussetzung für die Aufstockung im gesetzlichen wie auch im tariflichen Bereich ist, dass die Lohnart des Sonstigen Bezugs im Lohnartenstammsatz im Bereich Altersteilzeit entsprechend geschlüsselt wird. Über die Rückrechnung können die Monate in denen die gesetzliche- oder tarifliche Aufstockung auf Sonstige Bezüge nicht erfolgt ist, durch Eingabe von Korrektursätze richtiggestellt werden. Steuerkorrekturen auf das Vorjahr V Bei einer Steuerverrechnung auf das Vorjahr müssen auch die Entgelte aus KUG im Vorjahr komplett korrigiert werden. Lohnsteuer bei Rentenbezüge und privater KV V /V Bei Betriebsrentnern (Personengruppe 999), die privat Krankenversichert sind, keinen AG Zuschuss erhalten und die Beiträge selbst abführen und somit in der Datengruppe PE25 im Feld GKV selbstzahler /PKV privat = 3 (nicht versichert) verschlüsselt sind, für die aber Vorsorgeaufwendungen in der Datengruppe PE25 eingetragen sind, müssen diese in der Steuerermittlung berücksichtigt werden. Wenn Sie einen solchen Fall im Ihrem Hause vorfinden, erfassen Sie einen BX-Satz auf 01/2010. Die Korrektur der Lohnsteuer erfolgt über die Rückrechnung. Lohnartenverwaltung V Druck Kontierungsliste aus Verwaltung LA25 entfernt und in Einstiegsbildschirm von Lohnartenverwaltung aufgenommen (Funktionstaste F16). Anzeigen Nettoformular bei EP-Online V Korrekturdatum wurde falsch angezeigt.
3 PTF vom Steuerkorrekturen auf das Vorjahr V /16938/16202 Im Rahmen von Korrekturen des Vorjahres werden die daraus entstehenden Steuerkorrekturen im laufenden Jahr verrechnet, außer im BX-Satz des Mitarbeiters wird die Steuerverrechnung auf das Vorjahr gewünscht. Lohnjournal V Pauschale Lohnsteuer aus Be-/Abzüge entfernen. Lohnartenstammblatt drucken V Drucken Stammblatt umgestellt auf LA05 LA25. Verwaltung Krankenkassendaten V Bei Auswahl Krankenkassen nach Name, und Änderung des Namens wird der alte Krankenkassenname in der Auswahl angezeigt, anstatt der neue. PTF vom Steuerkorrekturen auf das Vorjahr V Steuerliche Korrekturen auf das Vorjahr sind nach der Elsterlohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig. Im Einzelfall wir eine steuerliche Korrektur automatisch vorgenommen, wenn sich z.b. Werte für das Kurzarbeitergeldes auf das Vorjahr ändern. Diese Korrekturen erfolgen dann steuerlich automatisch auf das Vorjahr. Nachzahlungen auf das Vorjahr werden nach dem Zufluss im Monat 01 des lfd. Jahres der Versteuerung unterworfen. Sie finden diese Korrekturen immer im dem zuvor genannten Zeitraum. Dieses ist dann wichtig, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Korrektur erforderlich wird. Prüfen Stammdaten vor Brutto V Bei Personengruppe 102 (Auszubildende) muss in Datengruppe PE25 das voraussichtliche Ende der Ausbildung sowie im Betriebsnummernstamm (BN05) die Telefonnummer des Ansprechpartners eingegeben werden. Anzeigen Nettoformular bei EP-Online V Korrekturdatum wurde falsch angezeigt. UV(BG)-Liste / Verdiensterhebung V Für Abrufe der Vorjahre müssen Lohnarten mit Wirksamkeitsdatum vor herangezogen werden. Personalstammverwaltung LGIPE25 V Bei Erfassung eines neues Wirksamkeitsdatums, Anzeigen der Vorsorgeaufwände. Lohnartenverwaltung V Andruck Kontierung nicht richtig, wenn Variante vorhanden. Bescheinigung 1.1 V Vereinbartes Brutto unter bestimmten Konstellationen falsch. ELENA V Datensatz Kommunikation richtiggestellt.
4 Lohnartenverwaltung Prüfen LA25 V /16855 Beim Prüfen des LA25 wenn auf externe Dateien geprüft wurde konnte die Datengruppe LA25 nicht mehr verlassen werden. KUG V Ermittlung der im Abrechnungszeitraum tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter bei Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie Betriebsmeldung über Kurzarbeit. PTF vom Abrechnung V Abrechnung für Februar 2010 (und folgende) freigegeben. Mindestkirchensteuer V In den Bundesländer: 01 Baden-Württemberg und 09 Niedersachsen ist keine Mindestkirchensteuer zu erheben. In den Einzelfällen kann die Korrektur durch erfassen eines BX-Satzes durchgeführt werden. PV AG-Zuschuss bei freiwillig versicherten V Bei freiwillig versicherten Mitarbeitern, für die der Zuschlag wegen Kinderlosigkeit, in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % zu erheben ist (KV = 9, PV = 1, PV-zuschlage = 1) mit Beitragsherabsetzung = J, wurde der AG-Zuschuss zur PV auf der Basis des AN-Beitrags ermittelt. Das führt zu einem um 0,25 % Punkte zu hohen AG Zuschuss. Zur Korrektur erfassen Sie einen BX-Satz auf 01/2010 und führen die Rückrechnung durch. Lohnartenverwaltung LGILA25 V Anzeigen von Sätzen mit Wirksamkeitsdatum vor 2010 zulassen. Prüfung Personalstamm PE30 Filialstamm FA05 V Performance Verbesserung bei Prüfung. Dialog Personalstamm PE30 Filialstamm FA05 V Performance Verbesserung im Dialog. Sperren Anwendung V Von der generellen Sperre der Anwendung bis zur Auslieferung eines neuen PTF wird der Aufruf EP-Online ausgenommen. PTF vom Liste Kontierungen V Drucken Liste der Kontierungen bei Verwalten Datengruppe LA25 (Funktionstaste 5). Verwalten Lohnarten Diverse Änderungen V /16892/16875/16887 PTF vom Abschluss Lohnarten konsolidieren Unter bestimmten Umständen kam es beim Abschluss Lohnarten konsolidieren zu
5 einem Programmabbruch.
6 Geänderte Standardquellen YBNEUWDTBV COPY LGIYCD RPG LGILA8PR PRTF Geänderte Zusatzquellen LGI360 RPG LGILA8 RPG LGIAL8FM DSPF CLGILA8 CLP CLGILEK3 CLP CLGILEK4 CLP CLGIOVR CLP LGI490 RPG LGI219 RPG CLGIEKMN CLP CLGIEPMN CLP LGI270 RPG
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