Fonds für Kleinregionen zur Förderung interkommunaler Strategieprojekte Einreich- und Förderbedingungen

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1 Fonds für Kleinregionen zur Förderung interkommunaler Strategieprojekte Einreich- und Förderbedingungen Präambel Die kleinregionale Zusammenarbeit basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Ziel ist der Aufbau eines handlungsfähigen und langfristig stabilen Kooperationssystems zwischen benachbarten Gemeinden zur Abstimmung, Definition und Umsetzung kleinregional relevanter Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Basis für die kleinregionale Kooperation ist der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung der Identität, die durch eine laufende, gemeinsame und lösungsorientierte Auseinandersetzung mit den besonderen Stärken, aber auch den Schwächen der Kleinregion einhergeht. Vor dem Hintergrund zahlreicher kommunaler Herausforderungen, wie etwa enger werdender Finanzspielräume, Auswirkungen des demographischen Wandels, Verwaltungsreform oder Versorgungssicherheit soll die kleinregionale Handlungsebene auch in Zukunft in breit getragenen Prozessen maßgeschneiderte Lösungsansätze in den Feldern Daseinsvorsorge (einschließlich Verwaltung) und Raumentwicklung erarbeiten. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen steht den Kleinregionen der Fonds für Kleinregionen zur Verfügung. Mit diesem erfolgt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten aus den Kleinregionen mit einem klarem Mehrwert für die kooperierenden Gemeinden sowie mit einem nachweislichen Beitrag zur Erreichung ihrer selbstgesetzten strategischen Ziele bzw. Wirkungen. Beim Einsatz der Mittel steht die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit im Vordergrund. Seite 1

2 Förderungsgegenstand und Förderungswerber Über das vorliegende Dokument wird die Förderung interkommunaler Strategieprojekte der Kleinregionen Niederösterreichs geregelt. Möglichkeit zur Bewerbung um Förderung aus dem Fonds für Kleinregionen haben alle Kleinregionen Niederösterreichs mit einer aktuellen und in Umsetzung befindlichen Strategie (z.b. Strategieplan Kleinregionsmanagement 2013+, Kleinregionales Entwicklungs- bzw. Rahmenkonzept oder ähnliche Studien/Grundlagen, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 10 Jahre sein dürfen). Als Förderwerber tritt die gemeinsame Organisation der Kleinregion (z.b. Verein, GmbH) auf. Die Förderung kann nur nach Maßgabe der vom Landtag zur Verfügung gestellten Mittel gewährt werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Förderungsinhalt Der Fonds für Kleinregionen unterstützt die Umsetzung strategisch relevanter Projekte kooperierender Gemeinden. Einreichfähig sind Projekte mit folgenden Eigenschaften: Ausrichtung auf eines der acht kleinregionalen Themenfelder in den Bereichen Identität, Daseinsvorsorge (einschließlich Verwaltungskooperation) bzw. Raumentwicklung: o Identität und Marketing o Verwaltung und Bürgerservice o Technische Infrastruktur und Mobilität o Gesundheit und Soziales o Freizeit und Naherholung o Natur und Umwelt o Wirtschaft und Arbeitsmarkt o Raumentwicklung Verankerung und kooperative Umsetzung in der Kleinregion Sichtbarer Nutzen sowie Qualitätsverbesserungen für die beteiligten Gemeinden und die AkteurInnen vor Ort (z.b. Bevölkerung, Unternehmen, Verwaltung) Konformität mit der/den Landesstrategie(n), der Hauptregionsstrategie 2024 sowie der jeweiligen Kleinregionsstrategie Die Förderentscheidung wird auf Basis von drei Beurteilungskriterien (vgl. S. 4) seitens des Entscheidungsgremiums getroffen. Projekte bzw. Projektteile, die dem Förderangebot einer anderen Landes- bzw. Bundesstelle zuzuordnen sind, sind über den Fonds für Kleinregionen nicht förderfähig. Seite 2

3 Förderfähige Kosten Förderfähig sind nur unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Kosten (z.b. Externe Dienstleistungen, Sachkosten, interne Projektbegleitung), wobei die Projektdurchführung noch nicht erfolgt sein darf. Für eine Förderung aus dem Fonds für Kleinregionen müssen die förderbaren Projektkosten mindestens EUR 4.000,-- erreichen (Bagatellgrenze). Nicht förderfähig sind: Kosten des laufenden Betriebs Unbare Eigenleistungen Reine Marketingmaßnahmen, wie z.b. Web-Auftritt, Foldererstellung, Regionsfeste, Regionszeitungen Projektbezogene Einnahmen (z.b. Eintrittsgelder, Sponsoring, Seminarbeiträge, Verkaufserlösen) gelten nicht als Eigenmittel. Sie sind von den Gesamtkosten abzuziehen und ebenfalls nicht förderfähig. Kosten, die über den Fonds finanziert werden, dürfen vom Förderempfänger bei keiner anderen Stelle zur Förderung eingereicht werden. Bei einer externen Vergabe von Leistungen sind ab einer Auftragssumme von EUR 5.000,-- Vergleichsangebote einzuholen: Auftragssumme von EUR 5.001,-- bis EUR ,--: 2 Anbote Auftragssumme von mehr als EUR ,--: 3 Anbote Der Förderstelle ist die Anbotseinladung sowie eine Dokumentation der Auswahl des Bestbieters zu übermitteln. Personalkosten eines qualifizierten Kleinregions- bzw. Projektmanagements gelten als förderfähig. Voraussetzung ist, dass die im Projekt eingesetzte Person mehrjährige Erfahrung in der eigenständigen Leitung und Durchführung sowie die Fähigkeit zur technischen und kaufmännischen Abwicklung von Kooperationsprojekten aufweist. Die maximal förderfähigen Kosten werden unter Anwendung des pauschalen Kostenprinzips ermittelt. Der vereinfachten Berechnungsmethode wird der monatliche Bruttolohn (max. EUR 3.200,-- bei einer Vollzeitbeschäftigung) zu Grunde gelegt. Für die Lohnnebenkosten wird ein pauschaler Faktor von 1,3 angenommen. Zur Berechnung des Stundensatzes wird ein Jahresteiler von Jahresleistungsstunden (bei einer Vollzeitbeschäftigung) veranschlagt. Zu dem ermittelten Stundensatz wird eine Pauschale für Gemeinkosten im Ausmaß von 15 % aufgeschlagen. Somit bilden die förderrelevanten Stunden die quantifizierte Einheit. Details werden im Fördervertrag geregelt. Seite 3

4 Einreichung und Förderentscheidung Um eine Projektförderung aus dem Fonds für Kleinregionen kann sich jede Kleinregion in Niederösterreich mit einer aktuellen und in Umsetzung befindlichen Strategie (z.b. Strategieplan, Kleinregionales Konzept oder ähnliche Studien/Grundlagen) bewerben. Die Beratung zu den Projektinhalten sowie zur Einreichung erfolgt über die RegionalberaterInnen der NÖ.Regional.GmbH längstens eine Woche vor dem Ende der Einreichfrist. Der Projektantrag ist bei der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik als zuständige Förderstelle bis zur vereinbarten Einreichfrist (zwei Wochen vor dem Termin der Vergabesitzung) per Mail oder postalisch einzubringen. Das Förderansuchen ist mittels Antragsformular einzureichen, in dem das Vorhaben dargelegt wird. Dieses beinhaltet: Angaben zum Förderwerber Projektbeschreibung (Bezug zur Strategie, verfolgtes Ziel, angestrebtes Ergebnis, Maßnahme und Zielgruppe, Indikatoren) Projektlaufzeit (inkl. Zeitplan) Kosten- und Finanzierungplan Über die Förderwürdigkeit und -höhe der eingereichten Projekte wird in den halbjährlich stattfindenden Vergabesitzungen beraten. Termin 1. Halbjahr 2016: 1. Einreichrunde Einreichfrist: 11. Mai 2016 Vergabesitzung: 25. Mai 2016 Das Entscheidungsgremium setzt sich aus VertreterInnen der Förderstelle zusammen. Die eingelangten Anträge werden mittels folgender Kriterien von jeder/- m VertreterIn bewertet, gemittelt und gereiht: Kriterium 1: Strategische Relevanz (max. 40 Punkte) Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur vereinbarten Strategie, den damit verknüpften Zielen und Wirkungen der Kleinregion. Der Bezug zur Hauptregionsstrateg9e 2024 ist nachvollziehbar dargestellt. Die Zielvorstellungen des Projekts sind ambitioniert und mit konkreten bzw. nachweisbaren Indikatoren versehen. Das Projekt stellt im regionalen Kontext eine neue Herangehensweise dar (z.b. inhaltlich, methodisch, organisatorisch). Kriterium 2: Kooperations- und Vernetzungsintensität, Zielgruppenkonformität (max. 30 Punkte) Das Projekt ist in der Kleinregion verankert. Es weist einen klaren Mehrwert für die beteiligten Gemeinden und die Zielgruppe(n) auf, vernetzt diese untereinander bzw. mit anderen für das Projekt relevanten Akteuren in der Seite 4

5 Region (integrativ, sektorenübergreifend). Das regionale Interesse zeigt sich auch daran, dass es ausreichend UnterstützerInnen sowie interessierte und engagierte Personen gibt. Die Zielgruppe ist klar definiert und das Projekt ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung auf diese zugeschnitten. Kriterium 3: Finanzielle Dimension und Nachhaltigkeit (max. 30 Punkte) Es sind ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden. Das Projekt steht in einem ausgewogenen Verhältnis von Kosten und Nutzen. Es ist mittelfristig selbstragend (insbesondere Folgeprojekte, Erhaltung). Darüber hinaus entspricht die Maßnahme dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung. Es sind insbesondere keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Jedes einzelne Kriterium muss positiv erfüllt sein. D.h. es werden nur jene Anträge in die Projekt-Reihung aufgenommen, die zumindest 50 % der maximal zu vergebenden Gesamtpunkte pro Kriterium erreichen. Die Förderwerber werden nach der erfolgten Auswahl der förderwürdigen Projekte von der Förderstelle schriftlich über die Entscheidung des Fachgremiums informiert. Förderausmaß Gefördert werden 50 % der Gesamtkosten des Projekts, wobei die Fördersumme maximal EUR ,-- beträgt. Für eine Förderung aus dem Fonds für Kleinregionen müssen die förderbaren Projektkosten mindestens EUR 4.000,-- erreichen (Bagatellgrenze). Für Kooperationsprojekte zum Themenfeld Raumentwicklung wird seitens der Förderstelle ein Bonus gewährt: Gefördert werden 60 % der Gesamtkosten des Projekts, wobei die Fördersumme maximal EUR ,-- beträgt. Projektdurchführung und Bericht Ein gefördertes Projekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten abzuschließen und abzurechnen. Mit einem schriftlichen Ansuchen um Aufschub an die Förderstelle kann dieser Zeitraum um maximal 6 Monate auf 18 Monate ab Förderzusage verlängert werden. Dem Ansuchen auf Verlängerung ist ein kurzer Projektzwischenbericht zu beizulegen, der den Status der Projektdurchführung und Zielerreichung ausreichend dokumentiert sowie die Projektverlängerung entsprechend begründet. Nach Projektabschluss sind der Verlauf und die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammenzufassen, der die Projektumsetzung und Zielerreichung nachvollziehbar dokumentiert. Dieser beinhaltet: Seite 5

6 Ausgangslage bzw. Anlass Projektinhalte und Methodik Wirkung und Zielerreichung (Indikatoren) Erfolgs- und Hemmfaktoren inkl. Empfehlungen an andere Kleinregionen Datenerhebungsblatt für Der Projektbericht ist der Förderstelle digital und in Papierform mit der Förderabrechnung zu übermitteln. Das Copyright liegt bei der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik sowie dem Projektträger. Über die Projekte wird auf der Homepage berichtet. Förderabrechnung Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen. Dazu ist seitens des Förderwerbers der Projektbericht mit gleichzeitiger Vorlage der originalen Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle zu übermitteln. Die Abrechnungsunterlagen beinhalten: Ansuchen um Auszahlung der Förderung Belegsaufstellung (ab 5 Belegen) Originalrechnungen Überweisungsbelege, Telebanking- bzw. Kontoauszüge Im Fall einer internen Projektbegleitung: Nachweis der förderrelevanten Leistungsstunden mittels Zeiterfassung Projektbericht inkl. Datenerhebungsblatt für Nach positiver Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags auf das Konto der Kleinregion. Kontakte Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik Mag. Wolfgang Alfons Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Tel / wolfgang.alfons@noel.gv.at NÖ.Regional.GmbH: DI Doris Fried (Bereichsleitung Kleinregionen) Hauptstraße 31, 2225 Zistersdorf Tel.: 0676/ doris.fried@noeregional.at Seite 6

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