Rechnungslegung Versicherungen Update 08

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1 Rechnungslegung Versicherungen Update 08 Neuerungen im VAG und Sachstand der Verhandlungen zu Solvency II KPMG, am 9. Dezember 2008

2 AGENDA 1. VAG Änderungen 2008 Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie Corporate Governance Regelungen Schwankungsrückstellung Änderungen der Bewertungsvorschriften 2. Diskussionspunkte und sich abzeichnende Änderungen auf nationaler Ebene auf europäischer Ebene 3. Solvency II Sachstand der Verhandlungen Verhandlungsstand im Rat und im europäischen Parlament 2 Ausblick und Zeitplan für Inkrafttreten

3 Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie Europarechtliche Rechtsgrundlagen RL 2005/60/EG (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) RL 2006/70/EG (Durchführungsbestimmungen) Nationale Umsetzung betrifft alle Direktversicherungsunternehmen, die die Lebensversicherung betreiben: 98a bis 98h VAG, selbständige Regelung, weitgehend ohne Verweise auf das BWG Flankiert durch Rundschreiben der FMA zur Feststellung und Überprüfung der Identität BGBl I 107/2007, seit 1. Jänner 2008 in Kraft 3

4 3. Geldwäscherichtlinie Übersicht über die Maßnahmen Anwendungsbereiche 98b Abs. 1 VAG Z 1: Begründung einer Geschäftsbeziehung Z 2: Transaktion von mind Euro Z 3: Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanz. Maßnahmen Feststellung und Überprüfung (neu) der Kundenidentität Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers (neu) Zweck und Art der Geschäftsbeziehung (neu) Umfang der Maßnahmen Risikoorientierte Grundlage, je nach Art des Kunden, der Geschäftsbeziehung, des Produkts oder der Transaktion teilw. durch das Gesetz vorgegeben (zb 98b Abs. 1 lt. UA VAG) Z 4: Zweifel an Kundendaten (neu) 4 Kontinuierliche Überwachung (neu) risikobasierter Ansatz

5 Corporate Governance Regelungen Cooling Off-Periode ( 11a Abs. 1 VAG) - zwei Jahre Abstand zwischen Wechsel Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzenden Fit and Proper-Test ( 11a Abs. 3 VAG) - Nachweis angemessener fachlicher Eignungen des Aufsichtsratvorsitzenden VU, deren verrechnetes Prämienvolumen 500 Mio. übersteigt Einrichtung eines Prüfungsausschuss ( 82b Abs. 4 VAG) - Rechnungslegung, Jahresabschluss und Abschlussprüfung VU, deren verrechnetes Prämienvolumen 750 Mio. übersteigt oder börsenotierte Versicherungsunternehmen 5

6 Schwankungsrückstellung (1) Ausgangslage Gemäß VAG gebildete Schwankungsrückstellungen sind nicht als Eigenmittel anrechenbar (zwingendes EU-Recht) Erstellung IAS/IFRS Konzernabschluss: Eigenkapital erhöhende Auflösung Verpflichtung zum Abzug der in den Einzelabschlüssen gebildeten Schwankungsrückstellungen von den bereinigten Eigenmitteln in 86h Abs. 5 VAG Änderung im VAG ist eine Annäherung an Solvabilität II, die Schwankungsrückstellungen nicht vorsieht 6

7 Schwankungsrückstellung (2) 86h Abs. 5 VAG neu (Wahlrecht) Entfall der Abzugsverpflichtung der Schwankungsrückstellungen von den bereinigten Eigenmitteln und Verpflichtung zur Angabe der Höhe der bereinigten Eigenmittel mit und ohne Abzug der Schwankungsrückstellung im Anhang zum IAS/IFRS Konzernabschluss Anwendungsbereich Berechnung der bereinigten Eigenmittel auf Basis des IAS/IFRS Konzernabschlusses Rechtslage für VU mit UGB/VAG Konzernabschlusses bleibt unverändert 7

8 Änderungen der Bewertungsvorschriften (1) Maßnahmen: Bewertung von Investmentfonds: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die über Spezialfonds oder OGAW-Fonds gehalten werden, können gleich bewertet werden wie im Direktbestand ( 81h Abs. 2a VAG) Voraussetzung: Nachweis eines beherrschenden Einflusses Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzipes auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen ( 81h Abs. 2 VAG) Voraussetzung: dauerhafter Behaltewille 8

9 Änderungen der Bewertungsvorschriften (2) Maßnahmen befristet auf Geschäftsjahre 2008/09 Bewertungserleichterung durch eine erweiterte Anrechnung von stillen Reserven: bei Inanspruchnahme des gemildertes Niederstwertprinzipes müssen den daraus entstehenden stillen Lasten nur gleich viele stille Nettoreserven in der Bilanzabteilung gegenüberstehen ( 129k Z. 1 VAG) 9 stillen Reserven können mit Genehmigung der FMA im Ausmaß von 100% des Eigenmittelerfordernisses angerechnet werden ( 129k Z. 2 VAG) Verlautbarung und Inkrafttreten BGBl I 2008/ September 2008

10 Diskussionspunkte und sich abzeichnende Änderungen

11 Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie Wesentliche Inhalte objektive Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Beteiligungserwerbs Bestimmungen über die Zusammenarbeit mehrerer zuständiger Behörden Klarstellungen betreffend das Erreichen, Über- oder Unterschreiten von Beteiligungsschwellen gesetzliche Verdeutlichung des aufsichtsrechtlichen Verfahrens hinsichtlich Fristenlauf und beizubringender Information Einbeziehung wirtschafts-, standortpolitischer Überlegungen im Aufsichtsverfahren ist ausgeschlossen! 11

12 Akquisitionsrichtlinie Europarechtliche Rechtsgrundlage: RL 2007/44/EG Umsetzungsfrist 21. März 2009 Stand der nationalen Umsetzung: Begutachtungsverfahren abgeschlossen mit 14. Juli 2008 Einbringung einer Regierungsvorlage im 1. Quartal 2009 geplant 12

13 Aktuelle Themen (ohne Solvency II) Einführung einer neuen Form der Lebensversicherung: anlageorientierte Lebensversicherung mit/ohne Garantiezins Erhöhung der Transparenzvorschriften: auch verstärkt durch Finanzmarktkrise Verwaltungsvereinfachungen Better Regulation Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden Garantiesysteme analog zum Bankenbereich Überarbeitung der Finanzkonglomeraterichtlinie Rechnungslegungsvorschriften auf internationaler Ebene Antidiskriminierungsrichtlinie... 13

14 Solvency II Sachstand der Verhandlungen

15 Solvency II Stand des Verfahrens im Rat Das Mitentscheidungsverfahren allgemein EK EP 1. LESUNG RAT 1. LESUNG EP 2. LESUNG 3 MONATE GEMEINS. STAND- PUNKT EP KEINE ÄNDERUNG/ RAT BILLIGT ÄNDERUNG, QM GESETZ 15 GESETZ BEIDE STIMMEN ZU BILLIGT GEMEINS. STAND- PUNKT GESETZ ABLEH- NUNG, AM GESETZ SCHEITERT EP, RAT 3. LESUNG 6 WOCHEN ÄNDER UNGEN GEMEINS. ENTWURF EP/RAT LEHNT AB GESETZ SCHEITERT RAT 2. LESUNG 3 MONATE BILLIGT ÄNDERUNGEN NICHT BILLIGT ÄNDER., QM GESETZ VERMITTLUNGSAUSSCHUSS 6 WOCHEN KEIN GEMEINS. ENTWURF GESETZ SCHEITERT

16 Solvency II Verhandlungsstand Einigung (qualifizierte Mehrheit) am im ECOFIN- Rat 144 Änderungsanträge zum ursprünglichen EK-Vorschlag wurden im ECON-Ausschuss am beschlossen EP-Plenum tagt monatlich strittige Punkte sind insbesondere: Gruppenunterstützungssystem Überarbeitungsbedarf durch globale Finanzmarktkrise? Gewichtung des Aktienrisikos Berechnung MCR Begrenzung von Tier 1 Kapital Durchführungsmaßnahmen dennoch und bereits in Vorbereitung! 16

17 Solvency II Ausblick und Zeitplan Inkrafttreten abhängig vom Verhandlungserfolg des frz. Vorsitzes - Alternativen: 1. Abschluss RRL/Level I im Dezember 2008 (unwahrscheinlich): 1. Einigung im Rat über offene Punkte, insb. Gruppenunterstützungssystem 2. Einigung mit europäischem Parlament und Kommission 2. Abschluss im Frühjahr lessons learned der Finanzmarktkrise werden weitgehend berücksichtigt 2. Ergebnisse der High Level Group ( de Larosiére ) finden Eingang 3. Keine Einigung und Aussetzen der Behandlung auf politischer Ebene bis Herbst Risiko gegeben, dass neue EK Ende 2009 einen modifizierten Richtlinientext vorlegt Verhandlungen aller Sujets beginnen erneut 17 - zeitliche Verzögerung um mehrere Jahre?

18 Solvency II Ausblick und Zeitplan Meilensteine - ECOFIN-Rat im Dezember 2008 und EP- Plenum im? - Wahlen Europäisches Parlament: Juni Ernennung der neuen Kommissionsmitglieder im Herbst 2009 Kommende Vorsitzstaaten im Rat : Tschechische Republik/Schweden : Spanien/Belgien : Ungarn/Polen 18

19 Solvency II - Zeitplan 19

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