Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich Bericht!

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1 Darstellung, Analyse, Good Practices, Empfehlungen! Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich Bericht! 5. September 2012 Im Auftrag von: MBA des Kantons Zürich Marc Kummer, Amtschef Christina Vögtli, Leiterin Projektkoordination Autoren: Martin Stalder, Mandatsleiter Katharina Walker, wiss. Mitarbeiterin KEK CDC Consultants / Universitätstrasse 69 / CH 8006 Zürich / Schweiz / Telefon:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I! Abkürzungsverzeichnis V! Zusammenfassung 1! Einleitung 1! 1.1! Auftrag 1! 1.2! Ziel 1! 1.3! Vorgehen 1! 2! Ausgangslage 3! 2.1! Politische Zielsetzung: Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II 3! 2.2! Integration in den Arbeitsmarkt 3! 2.3! Kosten der Ausbildungslosigkeit 6! 2.4! Berufswahlprozess bei Jugendlichen 7! 2.5! Ausgangslage im Kanton Zürich, Stand 2007/2008 7! 2.6! Case Management Berufsbildung 8! 3! Grundsätzliche Überlegungen zum Übergang I 10! 3.1! Zielgruppen im Übergang I 11! 3.2! Anzahl Jugendliche ohne Anschlusslösung im Übergang I 12! 3.3! Jugendliche in Brückenangeboten im Übergang I 15! 3.3.1! Funktionen der Brückenangebote im Übergang I 15! 3.3.2! Wirkungsziel der Brückenangebote: abgeschlossene Berufswahl 16! 3.3.3! Förderbereiche der Brückenangebote im Übergang I 16! 3.4! Idealtypisches Wirkungsmodell für den Übergang I 17! 3.4.1! Berufswahlreife 18! 3.4.2! Berufswahlentscheid 18! 3.4.3! Geeignete Lehrstelle finden 19! 3.4.4! Berufliche Grundbildung erfolgreich absolvieren 20! 3.4.5! Gelungener Lehrabschluss 21! 3.5! Zusammenfassung: mögliche Dysfunktionen im Übergang I 22! 3.5.1! Grundsatz: Orientierung am Bedarf der Jugendlichen 22! 3.5.2! Drei Arten von möglichen Dysfunktionen 22! 3.5.3! Fazit und Arbeitshypothese 23! 4! Überblick Angebote im Übergang I im Kanton Zürich 24! 4.1! Sekundarstufe I 25! 4.1.1! Berufswahlprozess 25! 4.1.2! Projekt: Neugestaltung 3. Sek (individualisierte Berufsvorbereitung) 26! 4.1.3! Berufsberatung in der Sekundarschule 27! 4.1.4! Integras: Informationsveranstaltung für Eltern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund 27! 4.1.5! Schulsozialarbeit 28! 4.1.6! Netz2 in der Sekundarstufe I 28! 4.1.7! Last Call 29! 4.1.8! Mentoringprogramm Ithaka 29! VI! KEK CDC Consultants I

3 4.1.9! Projekt: Integration von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf auf der Sekundarstufe I 30! !Zwischenbilanz Sekundarstufe I 30! 4.2! Brückenangebote / Übergangssystem 32! 4.2.1! Berufsvorbereitungsjahre 32! 4.2.2! Motivationssemester 34! 4.2.3! Netz2 Case Management Berufsbildung 35! 4.2.4! Projekt MBA Zürich Auf direktem Weg in die Berufsbildung 36! 4.2.5! Zwischenbilanz Brückenangebote/Übergangssystem 37! 4.3! Sekundarstufe II 39! 4.3.1! Lehrstellen Marketing 39! 4.3.2! Förderung EBA und fachkundige individuelle Begleitung 40! 4.3.3! Lehraufsicht / Berufsinspektoren 41! 4.3.4! Netz2 MBA Zürich 42! 4.3.5! Diverse private Beratungsstellen in der beruflichen Grundbildung 43! 4.3.6! Zwischenbilanz Sekundarstufe II 44! 4.4! Steuerung und Koordination im Übergang I 45! 4.4.1! Interinstitutionelle Zusammenarbeit 45! 4.4.2! Steuerungsgruppe CM BB - Netz2 46! 4.4.3! Zusammenarbeit Berufsberatung Sekundarstufe 47! 4.4.4! Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung, Sekundarschule und Schulsozialarbeit 48! 4.4.5! Zwischenbilanz Steuerung und Koordination im Übergang I 49! 5! Analyse - Ergebnisse 50! 5.1! Thesen zum Übergang I im Kanton Zürich 50! 5.1.1! Gutes Funktionieren im Normalfall 50! 5.1.2! Vielfalt und Unüberschaubarkeit 50! 5.1.3! Teilsysteme folgen eigener Systemlogik 51! 5.1.4! Angebotslogik statt Bedarfsorientierung 51! 5.1.5! Freiwilligkeit und Motivation als Voraussetzung 52! 5.1.6! Netz2 (CM BB) als zusätzliches Angebot 52! 5.1.7! Fehlende Gesamtkoordination und Steuerung im Übergang I 53! 5.1.8! Kosten-Nutzen-Verhältnis nach Pareto-Prinzip 54! 6! Ausgewählte Good Practices im Übergang I 55! 6.1! Einleitung 55! 6.2! Gesamtsteuerung und Koordination im Übergang I Beispiel Kanton Luzern 55! 6.2.1! Projekt Startklar des Kantons Luzern 55! 6.2.2! Leitsätze für die berufliche Integration von Jugendlichen 56! 6.2.3! Bewertung KEK-CDC Consultants 57! 6.3! IIZ mit Einbezug des CMBB Beispiel Kanton Bern 57! 6.3.1! Ausgangslage 57! 6.3.2! Konzept 58! 6.3.3! Bewertung KEK-CDC Consultants 59! 6.4! CMBB mit präventivem Charakter Beispiel Take off Kanton Bern 59! 6.4.1! Ausgangslage 60! 6.4.2! Konzept und Ergebnisse 60! KEK CDC Consultants II

4 6.4.3! Bewertung KEK-CDC Consultants 62! 6.5! Koordinierte Beschaffung von Brückenangeboten Beispiel KoBra Kanton Bern 63! 6.5.1! Ausgangslage 63! 6.5.2! Konzept und Ergebnisse 63! 6.5.3! Bewertung KEK-CDC Consultants 64! 6.6! Zuweisungspraxis zu BVJ Beispiel Fachschule Viventa Zürich 65! 6.6.1! Ausgangslage 65! 6.6.2! Konzept und Ergebnisse 65! 6.6.3! Bewertung KEK-CDC Consultants 66! 7! Optimierungsvorschläge für den Übergang I im Kanton Zürich 67! 7.1! Einleitung 67! 7.2! Innerhalb des MBA 68! 7.2.1! Prävention und Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen 68! 7.2.2! Bewältigung von Scheitern an LAP 69! 7.2.3! Neue Leistungsvereinbarungen mit BVJ 70! 7.3! Innerhalb der Bildungsdirektion: Koordination VSA, MBA, AJB 71! 7.3.1! Präventive Aspekte in Netz2 stärken 71! 7.3.2! Zusammenarbeit Berufsberatung, Schulsozialarbeit und CMBB optimieren 72! 7.3.3! Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund bündeln 73! 7.4! Übergreifend - Gesamtsystem 74! 7.4.1! Integration CMBB in die IIZ 74! 7.4.2! Steuergremium Netz2 75! 7.4.3! Koordinierte Beschaffung und Bewirtschaftung Brückenangebote 76! 7.5! Priorisierung der Empfehlungen 78! 7.5.1! Effektivität 78! 7.5.2! Effizienz 79! 7.5.3! Übersicht Priorisierung der Empfehlungen 81! 8! Fazit und weiteres Vorgehen 82! Annex 1: Annex 2: Annex 3: Übersichtstabelle: Positive Einflüsse auf die berufliche Ausbildung Jugendlicher Interviewpartner/-innen und Mitglieder Begleitgruppe Literaturverzeichnis KEK CDC Consultants III

5 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Bildungsstand der Bevölkerung nach Alter in der Schweiz, ! Abbildung 2: Arbeitslosenquote nach dem höchsten Bildungsabschluss... 4! Abbildung 3: Vergleich der Sozialhilfequoten der Schweiz und des Kantons Zürich... 5! Abbildung 4: Ausbildungsabschlüsse der Sozialhilfeempfangenden und der Bevölkerung nach Alterskategorien... 6! Abbildung 5: Drop-out Risiken im Übergang I... 10! Abbildung 6: Daten zur Entwicklung der Population im Übergang I im Kanton Zürich... 11! Abbildung 7: Schul- und Berufswahl... 12! Abbildung 8: Jugendliche ohne Anschlusslösung nach Sekundarstufe I und BVJ im Jahr 2011, Kanton Zürich... 13! Abbildung 9: Lernende ohne Anschlusslösung, Kanton Zürich, ! Abbildung 10: Nutzung Brückenangebote im Kanton Zürich... 15! Abbildung 11: Wirkungsablauf gelungener Abschluss Sekundarstufe II... 17! Abbildung 12: Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich, ! Abbildung 13: Integras-Veranstaltungen im Kanton Zürich... 27! Abbildung 14: offene Lehrstellen im Kanton Zürich für Lehrbeginn ! Abbildung 15: Neue Lehrverträge für Lehrbeginn 2012 per Ende November... 40! Abbildung 16: Lehrvertragsauflösungen im Jahr ! Abbildung 17: Organigramm iiz-netzwerk Kanton Zürich... 45! Abbildung 18: Zusammenarbeit Berufsberatung - Sekundarstufe... 47! KEK CDC Consultants IV

6 Abkürzungsverzeichnis AJB ALV AWA BBT BBV BFS BIZ BVJ CM CMBB EBA EDI EDK EFZ FiB GEF IIZ iiz IV KJPD KoBra KSA LAP MBA NFPNR RAV RRB SEMO SUVA SVA VEL VSA ZBSL Amt für Jugend und Berufsberatung Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Berufsbildungsverordnung Bundesamt für Statistik Berufsinformationszentren Berufsvorbereitungsjahr Case Management Case Management Berufsbildung Eidgenössisches Berufsattest Eidgenössisches Departement des Innern Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Fachkundige individuelle Begleitung Gesundheits- und Fürsorgedirektion Interinstitutionelle Zusammenarbeit Interinstitutionelle Zusammenarbeit des Kantons Zürich Invalidenversicherung Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich Koordination Brückenangebote Kanton Bern Kantonales Sozialamt Lehrabschlussprüfung Mittelschul- und Berufsbildungsamt Nationales Forschungsprogramm Bildung und Beschäftigung Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Regierungsratsbeschluss Motivationssemester Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Sozialversicherungsanstalt Volkswirtschaftsdirektion Volksschulamt Zentralstelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung KEK CDC Consultants V

7 Zusammenfassung KEK-CDC Consultants hat in der ersten Hälfte des Jahres 2012 im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) des Kantons Zürich eine Gesamtschau der Prozesse und Angebote im Übergang I im Kanton Zürich sowie Empfehlungen zur Optimierung derselben erarbeitet. Das MBA ist als Amt für sämtliche Abschlüsse der Sekundarstufe II zuständig und damit auch hauptverantwortlich für die Realisierung der bildungspolitischen Zielsetzung, die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II markant zu erhöhen. Angestrebt wird, dass 95% der jungen Erwachsenen im Alter bis 25 Jahre einen überobligatorischen Abschluss erreichen. Dadurch wird deren Risiko im Laufe des Lebens erwerbslos zu werden und auf eine Unterstützung des Systems der sozialen Sicherheit angewiesen zu sein deutlich vermindert. Im ersten Teil des Berichts werden die vielfältigen Prozesse und Angebote des Kantons Zürich im Übergang I aufgezeigt und analysiert. Es zeigt sich, dass das bestehende Angebot für den grössten Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gut funktioniert. Knapp 90% von ihnen erreichen einen qualifizierenden Abschluss auf der Sekundarstufe II. Daneben gibt es eine Zielgruppe von jährlich 2000 bis 2500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich, die vom bestehenden Angebot nicht oder ungenügend profitieren, da sie durch vielfältige, sich überlagernde Problemlagen belastet und oft entmutigt und unmotiviert sind. Um diese Zielgruppe zu erreichen ist es nötig, die Angebote im Übergang I vermehrt bedarfsorientiert zu gestalten. Die Motivation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, einen Abschluss der Sekundarstufe II zu erreichen, kann dabei nicht als Voraussetzung erwartet, sondern muss als Zielsetzung angestrebt werden. Nötig und sinnvoll wäre es auch, für die vielfältigen und teilweise unüberschaubaren Angebote und Prozesse im Übergang I des Kantons Zürich eine Gesamt-Koordination und Steuerung zu etablieren. Im zweiten Teil des Berichts werden Beispiele von Projekten aufgezeigt, welchen es gelingt, die Zielgruppe der mehrfachbelasteten und unmotivierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser zu erreichen. Diese Beispiele von guter Praxis dienen als Grundlage für die Formulierung von neun Empfehlungen. Die Umsetzung der ersten drei Empfehlungen kann das MBA Zürich alleine an die Hand nehmen. Die bessere Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen, das Vermeiden von definitiv nicht bestandenen Qualifikationsverfahren beim Lehrabschluss und die stärker bedarfsorientierte Gestaltung von Berufsvorbereitungsjahren (BVJ) liegt in der Kompetenz des MBA. Für die Umsetzung der weiteren sechs Empfehlungen ist das MBA aber trotz seiner alleinigen Zuständigkeit für die Abschlüsse der Sekundarstufe II auf die Kooperationsbereitschaft anderer Ämter und Direktionen angewiesen. Dieser Bericht soll eine gute Grundlage für eine Optimierung der Zusammenarbeit im Übergang I legen und dadurch einen Beitrag leisten an das Erreichen des Ziels, die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95% zu erhöhen. Dank: KEK-CDC Consultants bedankt sich beim MBA Zürich für das entgegengebrachte Vertrauen und die intensive und gute Zusammenarbeit. Danken möchten wir aber auch den Interviewpartnern/-innen und den Mitgliedern der Begleitgruppe für die Bereitschaft, uns an ihrer Expertise zum Übergang I im Kanton Zürich teilhaben zu lassen. KEK CDC Consultants VI

8 1 Einleitung 1.1 Auftrag Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) des Kantons Zürich hat KEK-CDC Consultants beauftragt, eine Gesamtschau der Angebote und Prozesse im Übergang I zu erarbeiten sowie eine daraus abgeleitete amtsintern geklärte Strategie zu entwickeln. Ziel für den Kanton Zürich aus Sicht des MBA muss es sein, ein koordiniertes, sich ergänzendes Angebot am Übergang I sicherzustellen, das nach Bedarfsoptik funktioniert und möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfasst, auch solche die durch die bisherigen Massnahmen nur ungenügend in die Sekundarstufe II integriert wurden. In Zukunft soll sich der Um- und Ausbau von Angeboten und Prozessen im Übergang I gezielt an vom MBA definierten Qualitätskriterien ausrichten. KEK-CDC Consultants versteht den Auftrag als Beratung des MBA Zürich bei der herausfordernden und anspruchsvollen Aufgabe, den Übergang I an der Nahtstelle zwischen Volksschule und Sekundarstufe II zu optimieren. Dafür ist neben einer aktuellen Übersicht über die existierenden Angebote und Akteure im Übergang I eine fundierte Analyse der institutionellen und interinstitutionellen Prozesse bei der Berufswahlvorbereitung, der Beratung und Begleitung bei Laufbahnentscheiden sowie der dabei auftretenden Dysfunktionen nötig. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Unterstützungsprozessen für Jugendliche und junge Erwachsene mit erschwerten Voraussetzungen, die von den bisherigen Massnahmen nur ungenügend unterstützt werden. KEK-CDC Consultants erarbeitet zu diesem Zweck eine Gesamtschau der Angebote und Prozesse im Übergang I und analysiert allfällige Dysfunktionen. Auf dieser Basis wird das MBA Zürich bei der Erarbeitung einer internen Amtsstrategie unterstützt, welche den auf Qualitätskriterien basierenden, gezielten Um- und Ausbau der Angebote sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Partnern im Übergang I erlaubt. 1.2 Ziel Das MBA Zürich verfügt über eine Gesamtschau und Analyse der Angebote und Prozesse im Übergang I (Volksschule Sekundarstufe II). Dysfunktionen in der Koordination der Angebote und der Prozesse sowie die besonders gefährdeten Zielgruppen sind identifiziert. 1.3 Vorgehen Phase 1: Gesamtschau und Analyse Ist-Situation Im ersten Teil des Berichts wird eine Gesamtschau der Angebote und Prozesse im Übergang I im Kanton Zürich erarbeitet. Dabei werden die wichtigsten Angebote der öffentlichen Hand dargestellt und analysiert. Aufgrund von systemischen Überlegungen wird ein Wirkungsmodell für den Übergang von der obligatorischen Schule zum qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II er- KEK CDC Consultants 1

9 arbeitet. Dieses Modell dient der Identifikation der wichtigsten, bisher schlecht erreichten Zielgruppen im Übergang I sowie der Identifikation von Dysfunktionen bei den Angeboten und Prozessen. Die Gesamtschau des Übergangs I wird mit einer Desk Study und der zusammenfassenden Darstellung vorhandener Daten und Studien erarbeitet. Interviews mit Schlüsselpersonen im Übergang I helfen die Darstellung zu erweitern und zu vertiefen. Die Ergebnisse werden mit der Begleitgruppe des MBA Zürich diskutiert und überprüft. Die Ergebnisse werden in einem Zwischenbericht zur 1. Phase dargestellt in welcher auch die Identifikation der wichtigsten Risikogruppen und der Bruchstellen in den Prozessen und Mängeln in der Koordination der Angebote enthalten sind. KEK CDC Consultants 2

10 2 Ausgangslage Die Ausgangslage im Kanton Zürich wurde in verschiedenen Studien bereits ausführlich beschrieben. In unserem Bericht gehen wir von diesen Darstellungen aus und ergänzen sie, soweit vorhanden, durch aktualisierte Daten und Zahlen. 2.1 Politische Zielsetzung: Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II Die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen steht auf der gesellschaftspolitischen Agenda ganz oben. Ein nachobligatorischer Bildungsabschluss trägt erheblich zur Integration in die Gesellschaft und in die Wirtschaft bei. Er vermindert massgeblich das Risiko, später arbeitslos zu werden oder auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen zu sein. 95% der Jugendlichen sollen bis 2015 einen Abschluss auf Sekundarstufe II erreichen. Dies ist die Zielsetzung, welche die Verbundpartner der Berufsbildung im November 2006 vereinbarten. 1 Aktuell wird diese Zielsetzung politisch abgestützt und verstärkt durch die von der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 28. Oktober 2011 verabschiedeten Empfehlungen zur Nahtstelle obligatorische Schule Sekundarstufe II, welche einen Grundsatz und sieben konkrete Empfehlungen zur Optimierung der Nahtstelle (Übergang I) in den Kantonen enthalten. 2 Die Einführung des Case Management Berufsbildung (CMBB) in allen Kantonen ist eine von den Verbundpartnern gemeinsam beschlossene Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen Integration in den Arbeitsmarkt Für die Integration in den Arbeitsmarkt, die nachhaltige Existenzsicherung und die volle gesellschaftliche Teilhabe ist der Abschluss einer mehrjährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II zu einer Mindestvoraussetzung geworden. Diese Feststellung hat in noch unterschiedlichem Ausmass für alle OECD-Länder Gültigkeit. 4 Der relative Anteil von Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II an den Leistungsbezügern/-innen der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist rund doppelt so hoch wie der Anteil von Personen, die mindestens über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen. Beim Bezug von Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Invalidenversicherung (IV) ist ihr Anteil gar dreimal höher als bei ausgebildeten Personen. 5 Hinsichtlich Einkommen lässt sich eine durchschnittliche Einkommensdifferenz von rund Nationale Lehrstellenkonferenz, EDK Egger/Dreher OECD Der Bundesrat geht in seiner Botschaft zum Berufsbildungsgesetz vom davon aus, dass durch systematische Integration von Problemfällen in die Berufswelt pro 1000 Fällen insgesamt 18 Mio. Franken an Sozialhilfe eingespart werden könnten. KEK CDC Consultants 3

11 Franken pro Jahr zwischen Personen ohne und Personen mit einem Abschluss auf der Sekundarstufe II feststellen: Ausbildungslosigkeit birgt demzufolge auch ein Armutsrisiko Bildungsstand der Bevölkerung nach Alter, 2010 Anteil in % Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 75 Jahre und älter Obligatorische Schule Sekundarstufe II (Allgemeinbildung) Tertiärstuf e (Hochschulen) Sekundarstufe II (Berufsbildung) Tertiärstuf e (höhere Beruf sbildung) Abbildung 1: Bildungsstand der Bevölkerung nach Alter in der Schweiz, Bildungsstand und Arbeitslosigkeit Der Bildungsstand hat einen grossen Einfluss auf das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu werden: Erwerbspersonen ohne nachobligatorischen Abschluss weisen eine um 70% höhere Arbeitslosenquote auf als der Durchschnitt der Erwerbsbevölkerung. Einen besonders guten Schutz vor Arbeitslosigkeit bieten die berufliche Grundbildung sowie die höhere Berufsbildung (Tertiär B) mit einer um 40% resp. 55% tieferen Arbeitslosigkeit als die Erwerbsbevölkerung im Durchschnitt. Gegenüber dem Status ungelernt stellt somit jede Form eines nachobligatorischen Abschlusses eine nachhaltige Form der Existenzsicherung dar. Abbildung 2: Arbeitslosenquote nach dem höchsten Bildungsabschluss 6 Fritschi/Oesch/Jann Bundesamt für Statistik (BFS), 2011 KEK CDC Consultants 4

12 Bildungsstand und Sozialhilfebezug Im Jahr 2010 wurden in der Schweiz Personen (3%) mit Sozialhilfeleistungen unterstützt; 3.9% der 18- bis 25-jährigen jungen Erwachsenen bezogen Sozialhilfe. 8 Seit 2008 steigt die Sozialhilfequote der jungen Erwachsenen Schweiz weit wieder leicht an. Die Quote der Sozialhilfe beziehenden 18- bis 25-Jährigen im Kanton Zürich hat sich in den letzten Jahren wieder dem Schweizer Durchschnitt angenähert. 6 Vergleich der Sozialhilfequoten der Schweiz und des Kantons Zürich 5 t n z e ro P in Total Jahre Schweiz Kt. Zürich Abbildung 3: Vergleich der Sozialhilfequoten der Schweiz und des Kantons Zürich 9 8 BFS, Sozialhilfe 2010 (Zugriff am ) 9 BFS, Sozialhilfe 2010 (Zugriff am ) und Sozialbericht des Kantons Zürich 2010, 2011 KEK CDC Consultants 5

13 Was zum Verhältnis von Bildungsstand und Arbeitslosigkeit angemerkt wurde, gilt grundsätzlich ebenso für die Zusammenhänge zwischen Bildungsstand und Sozialhilfebezug: Im Jahr 2008 verfügten in der Schweiz 57.1% (57.3% im Jahr 2010) aller Sozialhilfebeziehenden respektive 74.7% der 18- bis 25-Jährigen (noch) über keinen nachobligatorischen Abschluss Ausbildungslosigkeit erhöht das Risiko eines Sozialhilfebezuges. Abbildung 4: Ausbildungsabschlüsse der Sozialhilfeempfangenden und der Bevölkerung nach Alterskategorien 2.3 Kosten der Ausbildungslosigkeit Aufgrund fehlender Ausbildung auf Sekundarstufe II können gesellschaftliche Kosten in der Höhe von jährlich rund Franken pro Person entstehen, welche in unterschiedlicher Form und auf unterschiedlicher Ebene bei der öffentlichen Hand anfallen (höhere Sozialausgaben und geringere Sozialversicherungs- und Steuereinnahmen). 10 Die gesellschaftlichen Kosten der Ausbildungslosigkeit stellen im Alter 25 bis 44 zu mehr als einem Drittel staatliche Unterstützungsleistungen dar, während sie im Alter ab 55 zu 85% aus entgangenen fiskalischen Erträgen bestehen Fritschi/Oesch/jJann Fritschi/Bannwart/Hümbelin/Frischknecht 2012, S. 38 KEK CDC Consultants 6

14 2.4 Berufswahlprozess bei Jugendlichen Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Bildung und Beschäftigung (NFPNR) 43 hat eine Studie im Jahr 2004 erstmals den Berufswahlprozess von Jugendlichen untersucht. 12 Dabei hat sich gezeigt, dass die Jugendlichen im Berufswahlprozess je nach besuchtem Schultyp unterschiedlich grossen Einschränkungen ausgesetzt sind. Insbesondere Jugendliche in einem 9. Schuljahr mit Grundansprüchen tragen ein vergleichsweise höheres Risiko keine Anschlusslösung zu finden oder einen von ihnen nicht erwünschten Beruf zu erlernen. Eine wichtige Unterstützung erhalten die Jugendlichen im Berufswahlprozess vor allem durch ihr soziales Umfeld (Eltern, Gleichaltrige, Lehrpersonen und Berufsberatung). In einer Überblicksstudie 13 im Rahmen des Teilprojekts der EDK zur Nahstelle obligatorische Schule Sekundarstufe II wurden die Erfolgsfaktoren in der Berufsbildung bei gefährdeten Jugendlichen untersucht. 60 Schweizer Untersuchungen und Projekte der letzten fünf bis zehn Jahre wurden ausgewählt und einer vergleichenden Analyse unterzogen. Die Frage war dabei, welches die personalen und strukturellen Erfolgsfaktoren sind, die Jugendliche dabei unterstützen, den Übergang von der obligatorischen Schule ins Erwerbsleben erfolgreich zu absolvieren. Die Ergebnisse zeigen, dass es auf der Ebene der Jugendlichen und ihrer Familie (Mikrosystem), der Schule und dem betrieblichen Bereich (Mesosystem) wie auch auf der gesellschaftlichen Ebene (Makrosystem) eine Vielzahl von Einflussfaktoren mit grossem bis sehr grossem Gewicht gibt, welche den Erfolg beeinflussen. Wir werden diese Ergebnisse bei unserer Analyse der Angebote und Prozesse im Übergang I im Kanton Zürich einfliessen lassen. 2.5 Ausgangslage im Kanton Zürich, Stand 2007/2008 Egger, Dreher und Partner kommen in ihrer Studie Vertiefungsstudie Bildungsangebote im Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung, Anhang D 14 zu folgenden Aussagen zum Kanton Zürich: In der achten und neunten Klasse erfolgt eine Potenzialanalyse der Schüler/- innen. Die Schüler/-innen entscheiden letztlich selbst, für welche Zwischenlösung sie sich anmelden wollen. Es erfolgt keine systematische, strukturierte Triage der Schüler/-innen in die Berufsvorbereitungsjahre (BVJ), Vorlehren und Motivationssemester (SEMO). Die Wahl der Teilnehmer/-innen in die Berufsvorbereitungsjahre erfolgt durch den Anbieter. Die Gemeinden und Städte legen autonom fest, bei welchen BVJ sie sich an den Kosten beteiligen. Es gibt keine kantonal koordinierte Beschaffung der Zwischenlösungen. 12 Herzog/Neuenschwander/Wannack Häfeli/Schellenberg Egger/Dreher 2007b KEK CDC Consultants 7

15 In der Stadt Zürich erfolgt mittels des Projekts Last Call eine systematische Erfassung und gezielte Nachbearbeitung von Jugendlichen, die keine Anschlusslösung gefunden haben. Die Anbieter der Zwischenlösungen sind nicht verantwortlich dafür, das weitere Vorgehen nach Ende der Zwischenlösung zu planen, zu initiieren und in diesem Rahmen bei allen Massnahmenteilnehmer/-innen eine Anschlusslösung zu gewährleisten. Gelangen Jugendliche in die Sozialhilfe, dann ist letztlich die Gemeinde beziehungsweise das zuständige Sozialamt verantwortlich dafür, ob und welche Massnahmen ergriffen werden. Eine Abstimmung mit den vorher mit dem Fall betrauten Stellen und Personen erfolgt ausser in den Städten Zürich, Uster und Winterthur - nicht systematisch. Die Studie zieht als Gesamtfazit, dass es für Personen, die trotz den Fördermassnahmen in der achten und neunten Klasse am Ende der obligatorischen Schulzeit erhebliche (Mehrfach-)Probleme aufweisen, die sich nicht innert ein bis zwei Jahren lösen lassen, keine langfristig ausgerichteten Strategien und Instrumente gibt. Die Studie basiert auf Daten aus dem Jahr In der Zwischenzeit sind im Kanton Zürich folgende Massnahmen ergriffen worden: Flächendeckende Einführung des Stellwerk-Tests ab Schuljahr 2010/11 Neugestaltung 3. Sek Netz2, CMBB im Kanton Zürich ab 2010 Projekte Optimierung BVJ und zur Koordination öffentlicher Brückenangebote. Es wird im Folgenden zu prüfen sein, was diese Projekte an der beschriebenen Ausgangslage verändert haben und wie weit die ergriffenen Massnahmen bereits Wirkung entfalten konnten. 2.6 Case Management Berufsbildung An der Lehrstellenkonferenz 2006 haben sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt zum Ziel gesetzt, das Projekt CMBB zu lancieren. 15 Das CMBB ist ein strukturiertes Verfahren, in welchem eine fallführende Stelle über institutionelle Grenzen hinweg während der Phasen der Berufswahl und der Berufsbildung für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen sorgt. Im Zentrum stehen die Unterstützung zur Selbsthilfe (Empowerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Effizienz- und Effektivitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen durch eine wirksame Führung und Gestaltung der Prozesse. 16 Im Grundlagenpapier 17 des BBT vom September 2008 wurden dabei fünf Handlungsfelder für das CMBB definiert: Handlungsfeld 1: Schulabgehende ohne Anschlusslösung sollen dem CMBB ausnahmslos bekannt sein Handlungsfeld 2: Abbrecher/-innen einer Lehre oder einer Mittelschule ohne Anschlusslösung sollen dem CMBB ausnahmslos bekannt sein 15 BBT (Zugriff am ) 17 Egger/Dreher 2008, S. 5-8 KEK CDC Consultants 8

16 Handlungsfeld 3: Zuweisung von Sozialhilfeempfängern an das CMBB unter Einsatz der bestehenden Druckmittel Handlungsfeld 4: Zuweisung von Personen an das CMBB durch die ALV Handlungsfeld 5: Zuweisung von Personen an das CMBB durch die IV und umgekehrt In der Grundkonzeption war das CMBB also als umfassendes Auffangnetz im Übergang I gedacht, welches alle Personen erfasst und unterstützt, die aus eigener Kraft und mit den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten den erfolgreichen Abschluss einer qualifizierenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II nicht schaffen können. Die Umsetzungsevaluation 18 hat 2011 gezeigt, dass die Kantone diese Grundkonzeption entsprechend den vielfältigen kantonalen Ausgangslagen ganz unterschiedlich umgesetzt haben. Wir werden im Kapitel 4 näher auf die Umsetzung des CMBB im Kanton Zürich eingehen. 18 Landert 2011 KEK CDC Consultants 9

17 3 Grundsätzliche Überlegungen zum Übergang I Bevor die einzelnen Angebote, Projekte und Prozesse beschrieben werden, folgen hier zunächst einige grundsätzliche Überlegungen zum Übergang I. Diesen dienen anschliessend als Grundlage für die Analyse der Angebote und Prozesse im Übergang I und zur Identifikation allfälliger Dysfunktionen. Die statistischen Zahlen zum Übergang I zeigen folgendes Bild der Risiken: Sek II Lehrver* trags* auflösung 4*5% Scheitern an5lap 2*3% Sek I Zwischenlösung Ohne Anschluss* lösung 3*4% Arbeitsmarkt SEMO Case:Management:Berufsbildung Abbildung 5: Drop-out Risiken im Übergang I 3 bis 4% der Jugendlichen eines Jahrgangs finden nach Abschluss der Sekundarstufe I keine Anschlusslösung. 4 bis 5% der Jugendlichen scheitern während des Absolvierens der Sekundarstufe II und bleiben ohne qualifizierenden Abschluss. 2 bis 3% der Absolventen/-innen einer Berufslehre schaffen trotz mehrfacher Wiederholung die Lehrabschlussprüfung (LAP) nicht. 19 Um die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II zu erhöhen, muss die Ausgestaltung und Koordination der Angebote und Prozesse im Übergang I also darauf ausgerichtet sein, diese Risiken möglichst effizient zu vermindern. Entsprechend diesen Zahlen besteht das grösste Potential in der Sicherstellung, dass eine einmal begonnene Ausbildung auf der Sekundarstufe II erfolgreich absolviert und erfolgreich abgeschlossen werden kann. 19 Galliker et al KEK CDC Consultants 10

18 3.1 Zielgruppen im Übergang I Das oberste Ziel ist es, dass möglichst viele Jugendliche nach dem Abschluss der Sekundarstufe I den direkten Übertritt in die Sekundarstufe II schaffen. Die Daten der Abschlusserhebung im Juni 2011 zeigen, dass rund 8600 Jugendliche oder 70% diesen Direktübertritt geschafft haben. Rund 3000 Jugendliche oder 24% waren in einem Brückenangebot. 787 Jugendliche oder gut 6% blieben ohne Anschlusslösung. Abbildung 6: Daten zur Entwicklung der Population im Übergang I im Kanton Zürich 20 Aus den Zahlen der letzten fünf Jahre lässt sich noch keine Wirkung der neuen Massnahmen im Kanton Zürich ablesen. Dies ist verständlich, da die Massnahmen noch sehr neu sind und erst ab dem Jahr 2011 ihre Wirkung voll entfalten können. Die nachfolgende systematische Beschreibung der Jugendlichen im Übergang I soll aufzeigen, aufgrund welcher Merkmale ein erhöhtes Risiko besteht, den Direktübertritt in die Sekundarstufe II nicht zu schaffen, oder gar ohne Anschlusslösung zu bleiben. Wir übernehmen dafür die Klassifizierung der Zielgruppen aus der Vertiefungsstudie von Egger, Dreher und Partner im Auftrag des BBT von : Zielgruppe 1: Jugendliche ohne grössere schulische und persönliche Defizite und mit guter Grundmotivation. Diese schaffen den Direktübertritt in die Sekundarstufe II in der Regel ohne Probleme. Zielgruppe 2: Jugendliche ohne grössere schulische und persönliche Defizite aber mit wenig Lust oder Motivation, einen Anschluss in der Sekundarstufe II anzutreten. Diese Jugendlichen sind gefährdet, weil die Angebote und Prozesse im Übergang I auf Freiwil (Zugriff am ) 21 Egger/Dreher 2007a, S. 41ff KEK CDC Consultants 11

19 ligkeit basieren und eine genügende Grundmotivation der Jugendlichen zur Nutzung der Angebote voraussetzen. Zielgruppe 3: Motivierte Jugendliche mit teilweise erheblichen Defiziten im schulischen und persönlichen Bereich. Diese Jugendlichen haben dank ihrer Motivation gute Chancen, den Übergang I erfolgreich zu schaffen, sofern ihre Defizite rechtzeitig erkannt und entsprechende Förderangebote zur Verfügung gestellt werden. Aus dieser Zielgruppe dürfte sich die grösste Zahl der Absolvent/innen von Brückenangeboten rekrutieren. Zielgruppe 4: Unmotivierte Jugendliche mit erheblichen Defiziten. Diese vierte Gruppe vereinigt sämtliche Nachteile und Risiken der Gruppen II und III auf sich: a. sie haben schulische und/oder persönliche Defizite, b. zusätzlich haben sie bei der Lehrstellensuche den Nachteil, dass sie eine Klasse o- der Schule des tiefsten Leistungsniveaus besuchen, c. vielfach kommt ein Migrationshintergrund als weiterer stigmatisierender Nachteil hinzu, d. und schliesslich entziehen sie sich infolge der Demotivation vielfach der Berufswahlvorbereitung weitgehend oder teilweise, indem sie namentlich die freiwilligen Leistungen der Berufs- und Studienberatung nicht in Anspruch nehmen und sich nicht um eine Anschlusslösung bemühen. 22 Aus dieser Gruppe dürfte sich vermutlich die grösste Zahl der Jugendlichen ohne Anschlusslösung rekrutieren. 3.2 Anzahl Jugendliche ohne Anschlusslösung im Übergang I Die Zahl der betroffenen Jugendlichen ohne Anschlusslösung im Kanton Zürich lässt sich nur annäherungsweise schätzen. Eine erste Annäherung auf der Basis der Annahme, dass rund 10% eines Jahrganges zur Risikogruppe gehören, die bisher keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen, ergibt eine Schätzung von gut 1200 betroffenen Jugendlichen jährlich. 23 Abbildung 7: Schul- und Berufswahl 22 Egger/Dreher 2007a, S (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 12

20 Auf eine deutlich höhere Zahl von rund bis 2'500 betroffenen Jugendlichen kommt man, wenn man die nachfolgenden Zahlen zusammenzählt: Jugendliche ohne Anschlusslösung nach der Sekundarstufe I und BVJ 24 : 701 bis 912 (vgl. Abbildung 6) Abbildung 8: Jugendliche ohne Anschlusslösung nach Sekundarstufe I und BVJ im Jahr 2011, Kanton Zürich Von dieser Grundgesamtheit der Jugendlichen ohne Anschlusslösung haben nachfolgende Zielgruppen ein erhöhtes Risiko, den Übergang I nicht zu schaffen: Ausländer: Im Jahr 2011 hatten 12,7% der Ausländer/-innen am Ende ihrer Schulzeit noch keine Anschlusslösung. Schultyp: 21% der Jugendlichen aus den Sekundarklassen C und Kleinklassen hatten zum Zeitpunkt der Erhebung (Juni 2011) noch keinen Ausbildungsentscheid. Brückenangebot: 12% der Absolventen/-innen aus einem schulischen Brückenangebot hatten zum Zeitpunkt der Erhebung noch keine Anschlusslösung. Abbildung 9: Lernende ohne Anschlusslösung, Kanton Zürich, SBW Abschlusserhebung jeweils im Juni: (Zugriff am ) 25 (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 13

21 Jugendliche mit Lehrvertragsauflösung ohne Wiedereinstieg 26 : Jugendliche haben auch drei Jahre nach Lehrvertragsauflösung keine weitere Ausbildung auf Sekundarstufe II im Kanton Zürich begonnen. Jugendliche, die beim Lehrabschluss scheitern: in den letzten zehn Jahren scheitern im Kanton Zürich jährlich zwischen 8,4 und 15,5% der teilnehmenden Jugendlichen an der LAP. Das sind zwischen 979 und Betroffene. Es gibt keine statistischen Zahlen zu den Jugendlichen, welche es im zweiten oder dritten Anlauf schaffen. Wir gehen von der Annahme aus, dass jährlich rund 300 bis 500 Jugendliche bei der LAP definitiv scheitern und ohne Lehrabschlusszeugnis bleiben. Die Tendenz ist in den letzten Jahren klar abnehmend. Wenn man davon ausgeht, dass Personen ohne qualifizierenden Abschluss auf Sekundarstufe II in der Folge jährlich gesellschaftliche Kosten von etwa Franken verursachen, dann ergeben sich für den Kanton Zürich auf der Basis dieser Schätzungen aus der Ausbildungslosigkeit jedes Jahr neu entstehende und wiederkehrende Kosten von 22 bis 25 Millionen Franken. 26 Schmid 2011 KEK CDC Consultants 14

22 3.3 Jugendliche in Brückenangeboten im Übergang I Die statistischen Daten im Kanton Zürich zeigen in der Zeitreihe eine relativ konstante Nutzung der Brückenangebote. Abbildung 10: Nutzung Brückenangebote im Kanton Zürich 27 Es stellt sich die Frage, ob diese Konstanz auf einen gleich bleibenden Bedarf der Jugendlichen zurück zu führen ist oder auf die Tendenz der Institutionen, ihre vorhandenen Kapazitäten zu erhalten und auszulasten Funktionen der Brückenangebote im Übergang I Für die Jugendlichen, die ein Brückenangebot absolvieren, haben diese Angebote bestimmte Funktionen zu erfüllen. Es können folgende drei Funktionen unterschieden werden 28 : a. Kompensationsfunktion: Das Brückenangebot schliesst Lücken in den Bereichen Fach-, Selbst- und Sozialkompetenzen, welche die Ausbildungsfähigkeit einschränken und/oder die Realisierung des Berufswahlentscheides behindern. Es unterscheidet sich diesbezüglich deutlich von den weiterführenden Schulen, welche den in der Volksschule erworbenen Wissensstand systematisch erweitern sollen. b. Orientierungsfunktion: Das Brückenangebot unterstützt die Konsolidierung des Berufswahlentscheides oder die (Neu-)Orientierung im Rahmen des Berufswahlprozesses und der Lehrstellensuche (Zugriff am ) 28 Nachfolgendes aus: Spadarotto 2011 KEK CDC Consultants 15

23 c. Pufferfunktion: Das Brückenangebot ist eine strukturierte Warteschlaufe für Jugendliche, die auf Grund der konjunkturell bedingten Lehrstellenknappheit nicht direkt in eine zertifizierende nachobligatorische Ausbildung einsteigen können. Strukturiert heisst, dass die Wartezeit für die Neuorientierung und/oder zur Kompensation von Einschränkungen und Behinderungen am Übergang 1 gezielt genutzt wird Wirkungsziel der Brückenangebote: abgeschlossene Berufswahl Die Angebote im Übergang I befähigen die Jugendlichen einen informierten und realistischen Berufswahlentscheid zu treffen - bei dem Eignung und Neigung im Einklang stehen - der auf einer realistischen Beurteilung der Lehrstellen-/Arbeitsmarktsituation beruht und - der dadurch die Chancen auf einen erfolgreichen Übertritt in die Sekundarstufe II oder auf eine Arbeitsstelle im 1. Arbeitsmarkt verbessert. Das heisst: a. Berufswahlentscheide sollen nachhaltig getroffen werden und dadurch zum erfolgreichen Abschluss der beruflichen Grundbildung sowie zum Übertritt ins Erwerbsleben oder in eine weiterführende Ausbildung beitragen. Unter Berücksichtigung der hohen Zahl von Lehrabbrüchen und deren Folgen steht nicht das raschmöglichste Ergreifen der erstbesten Ausbildungsmöglichkeit im Zentrum. b. Leistungsstärkere und willige Jugendliche sollen gezielt darin unterstützt werden, eine ihren Eignungen und Fähigkeiten entsprechende Berufswahl treffen und realisieren zu können. Dadurch kann ein Beitrag zur Milderung des Fachkräftemangels in Branchen und Berufen mit erhöhten Anforderungen geleistet werden. c. Leistungsschwächere Jugendliche können nicht alle schulischen Defizite im Brückenangebot kompensieren. Das kantonale Brückenangebot hat jedoch die Aufgabe, Lernenden wenn immer möglich den Zugang zur Berufsbildung und dadurch zu einem System zu ermöglichen, das auf der Grundlage einer sorgfältigen Laufbahnplanung am Übergang 1 vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten ermöglicht. d. Für eine Minderheit von Jugendlichen ist die Aufnahme einer beruflichen Grundbildung auch nach dem kantonalen Brückenangebot (noch) nicht möglich. Der Eintritt ins Erwerbsleben auf der Grundlage einer informierten und realistischen Stellensuche ermöglicht die wirtschaftliche Selbständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit entsprechender Begleitung durch das CMBB in Verbindung mit einer periodisch angebotenen Laufbahnberatung wird angestrebt, dass die Option berufliche Grundbildung offen bleibt und nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst wird Förderbereiche der Brückenangebote im Übergang I Den beiden Hauptfunktionen (Kompensation, Orientierung) und dem Wirkungsziel (informierter und realistischer Berufswahlentscheid) des kantonalen Brückenangebotes entsprechend werden die Lernenden in den drei Förderbereichen KEK CDC Consultants 16

24 - Fachkompetenzen - Berufswahlkompetenzen sowie - Selbst- und Sozialkompetenzen bedarfsgerecht unterstützt und gefördert. 3.4 Idealtypisches Wirkungsmodell für den Übergang I Für unsere Gesamtschau und Analyse des Übergangs I orientieren wir uns am Wirkungsziel, dass möglichst alle Jugendlichen einen qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II erreichen. Der informierte und realistische Berufswahlentscheid ist dafür eine zwingende, aber nicht ausreichende Voraussetzung. Erst wenn es gelingt, diesen Berufswahlentscheid auch erfolgreich umzusetzen, eine entsprechende Ausbildungsstelle zu finden, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren und abzuschliessen, ist das Wirkungsziel erreicht. Schematisch dargestellt ergibt dies folgenden Wirkungsablauf: Wirkungsziel: Qualifizierender Abschluss der Sekundarstufe II. Wirkungsablauf: Berufsrufswahlreife Berufswahlentscheid Lehrstelle finden absolvieren Lehre erfolgreich Gelungener Lehrab- Abbildung 11: Wirkungsablauf gelungener Abschluss Sekundarstufe II Bei jedem der fünf Schritte im Wirkungsablauf können förderliche und hinderliche Faktoren bei a) den Jugendlichen selbst und ihrem unmittelbaren Bezugssystem sowie b) dem zur Verfügung stehenden Unterstützungssystem identifiziert werden. KEK CDC Consultants 17

25 3.4.1 Berufswahlreife Die Berufswahlreife ist gegeben, wenn die Jugendlichen die Leistungsziele der Sekundarschule weitgehend erreicht haben; in der persönlichen und sozialen Entwicklung trotz Pubertätskrisen und Problemen einen Stand erreicht haben, einen realistischen und informierten Berufswahlentscheid zu treffen; und in der Lage sind, für sich eine realisierbare Perspektive in der Sekundarstufe II zu sehen (Motivation). Berufswahlreife Förderliche Faktoren Hinderliche Faktoren Jugendliche selber und unmittelbares Bezugssystem - Unterstützung durch die Eltern und das persönliche Umfeld - Individuelle Förderung durch Klassenlehrkraft - Peer-Gruppe steht Berufswahl positiv gegenüber - Kulturelle Integration in Bildungssystem der Schweiz - Fehlende Unterstützung durch Eltern - Demotivierende Misserfolgserlebnisse im Hinblick auf das Erreichen der Leistungsziele (Schulversagen) - Schwerwiegende Pubertätskrisen mit einschränkenden psychischen und sozialen Problemen (multiple Defizite) - Verzögerte persönliche und soziale Reife - Mangelnde kulturelle Integration und mangelnde Sprachkenntnisse Unterstützungssystem - Nicht-selektive Oberstufe mit Möglichkeit zu individueller Förderung zum Erreichen der Leistungsziele der Sekundarstufe I - Förderung der sozialen und kulturellen Integration von Migranten/-innen - Geeignetes Brückenangebot für Jugendliche, welche am Ende der Sekundarstufe I die Berufswahlreife noch nicht erreichen - Frühe Selektion und Fixierung auf untere Leistungsniveaus der Sekundarstufe I - Akzeptanz für das Nichterreichen der Leistungsziele der Sekundarstufe I von etwa 20% der Jugendlichen - Mangelhafte Ausrichtung der Leistungsziele der Sekundarstufe I auf die Anforderungsprofile der beruflichen Grundbildung Berufswahlentscheid Ein informierter und realistischer Berufswahlentscheid ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Jugendlichen kennen ihre Eignungen und Neigungen im Hinblick auf die berufliche Grundbildung. Die Anforderungsprofile der unterschiedlichen Berufe sind definiert und bekannt. und Mehrere in Frage kommende Berufe sind evaluiert und ausprobiert (Schnupperlehren). KEK CDC Consultants 18

26 Berufswahlentscheid Förderliche Faktoren Hinderliche Faktoren Jugendliche selber und unmittelbares Bezugssystem - Unterstützung durch die Eltern: positive Einstellung zur Berufslehre - Individuelle Tests von Eignungen und Neigungen im Hinblick auf Berufe - Unterstützung beim Kennenlernen von Berufen durch Klassenlehrperson - Positive Einstellung der Peer-Gruppe zur Berufslehre - Unrealistische Berufswahl der Jugendlichen - Mangelndes Leistungsniveau für Berufswahl mangelnde Sprachkenntnisse - Fehlende Unterstützung durch die Eltern und deren fehlende Kenntnisse der Schweizer Berufsbildung - Unrealistische Zukunftserwartungen der Eltern für ihre Kinder Unterstützungssystem - Genügend Zeit für die individuelle Berufsabklärung - Es steht eine Auswahl von Berufen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen zur Verfügung - Individuelles Coaching bei der Berufswahl - Geeignetes Brückenangebot für Jugendliche, welche Berufswahlentscheid noch nicht treffen können oder nicht rechtzeitig eine Lehrstelle finden - Fehlende Zeit für Berufsabklärung - Mangelnde Verbindlichkeit für Berufswahlprozess Geeignete Lehrstelle finden Wenn ein informierter und realistischer Berufswahlentscheid getroffen ist, geht es darum, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Dies setzt voraus, dass eine genügende Anzahl von Lehrstellen in den verschiedenen Berufen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen vorhanden ist. eine Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe vorhanden ist für Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen und Stärken. das Matching von Lehrstellen Angeboten und Lehrstellen Suchenden aktiv bewirtschaftet wird. eine individuelle Begleitung (Coaching und Mentoring) von Jugendlichen mit Defiziten im persönlichen und sozialen Bereich möglich ist. Geeignete Lehrstelle finden Jugendliche selber und unmittelbares Bezugssystem Unterstützungssystem Förderliche Faktoren - Unterstützung durch die Eltern: persönliche Kenntnisse der Berufslehren und von Lehrbetrieben - Genügende Anzahl und positive Erlebnisse in Schnupperlehren - Gutes persönliches Dossier für Bewerbungen und kompetentes soziales Auftreten - Lehrstellenmarketing und Förderung von Attestausbildungen - Aktive Bewirtschaftung des Matching von Angebot und Nachfrage - Individuelles Coaching und Mentoring - Einstiegshilfen wie Schnuppereinsätze, Praktika etc. in Vorstellungsgesprächen Hinderliche - Fehlende Unterstützung durch die Eltern - Mangel an Lehrstellen KEK CDC Consultants 19

27 Faktoren und deren fehlende Kenntnisse der Schweizer Berufsbildung - Unrealistischer Wunschberuf - Missmatch zwischen Lehrstellen-Angebot und Nachfrage - Starke Ausrichtung der Selektion auf formale, nicht berufsrelevante Aspekte (z.b. schriftliche Dossiers) Berufliche Grundbildung erfolgreich absolvieren Wenn eine Lehrstelle gefunden und ein Lehrvertrag abgeschlossen ist, geht es darum, die 2 bzw. 3- bis 4-jährige berufliche Grundbildung erfolgreich abzuschliessen. Die Statistik zeigt, dass 4 bis 5% der Jugendlichen eines Jahrganges dies nicht schaffen. Um dieses Risiko zu vermindern sind Unterstützungsangebote nötig, welche eine frühzeitige Erkennung und eine frühzeitige Intervention bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten und Konflikten in der Ausbildung gewährleisten. eine individuell angepasste Begleitung von Lernenden und Ausbildenden bei Schwierigkeiten in der Ausbildung sicher stellen. eine individuell angepasste Förderung und Unterstützung bei der Bearbeitung von Defiziten im Hinblick auf die Leistungsanforderungen von Lehrstelle und Berufsschule anbieten. bei Bedarf eine durchgehende Begleitung aus einer Hand und die Koordination verschiedener Unterstützungsangebote ermöglichen. Lehre erfolgreich absolvieren Förderliche Faktoren Hinderliche Faktoren Jugendliche selber und unmittelbares Bezugssystem - Unterstützung durch die Eltern Stärkung des Durchhaltewillens in belastenden Situationen - Positive Unterstützung und Verstärkung aus der Peer-Gruppe - Ausbildungsverantwortliche, welche Jugendliche mit Schwierigkeiten (sozialpädagogisch) begleiten und führen - Fehlende Unterstützung durch die Eltern - Defizite bezüglich der Leistungsanforderungen in Lehrbetrieb und Berufsschule - Mehrfachproblematiken im persönlichen und sozialen Bereich - Peer-Gruppe, welche den Leistungsanforderungen der Berufslehre ablehnend gegenüber steht Unterstützungssystem - Anlaufstellen mit niedrigen Schwellen für Jugendliche und Ausbildungsverantwortliche der Lehrbetriebe in schwierigen Situationen - Früherkennung und Frühintervention bei Defiziten und Konflikten - Einfach zugängliches und individuell angepasstes Angebot zur Bearbeitung von Defiziten - Unterstützung der Lehrbetriebe im Umgang mit schwierigen Jugendlichen - Kompetente und nachhaltige Unterstützung bei Lehrstellenwechseln - Einseitig auf Leistung ausgerichtete Ausbildungsverantwortliche in Betrieb und Schule - Fehlende Früherkennung und Frühintervention bei Defiziten und Konflikten - Fehlende Unterstützung bei Lehrstellenwechsel - Fehlende Koordination von Unterstützungsangeboten KEK CDC Consultants 20

28 3.4.5 Gelungener Lehrabschluss Rund 2% der Jugendlichen schaffen den Lehrabschluss trotz Wiederholung der Abschlussprüfungen nicht. Sie beenden die 2 bis 4-jährige Ausbildung ohne zertifizierendes Lehrabschlusszeugnis. Dieses Risiko muss in höchstmöglichen Masse ausgeschlossen werden durch individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Lehrabschluss (Nachteilsausgleich); Qualifikationsverfahren, welche die beruflichen Kompetenzen ausgewogen bewerten und die Kompensation von isolierten Defiziten erlauben; individuell angepasste Prüfungsverfahren und Begleitung in der Prüfungssituation. Gelungener Lehrabschluss Förderliche Faktoren Hinderliche Faktoren Jugendliche selber und unmittelbares Bezugssystem - Unterstützung durch die Eltern - Unterstützung durch die Ausbildungsverantwortlichen - Selbstvertrauen und Vertrauen in die Selbstwirksamkeit der Jugendlichen - Fehlende Unterstützung durch die Eltern - Fehlende Unterstützung durch die Ausbildungsverantwortlichen im Lehrbetrieb - Prüfungsangst Unterstützungssystem - Nachhaltige Prüfungsvorbereitung und individuell angepasste Unterstützung in Prüfungssituation - Ausgewogene Bewertung der beruflichen Kompetenzen mit der Möglichkeit der Kompensation von isolierten Defiziten - Einbezug von Erfahrungswerten aus der gesamten Ausbildung - Qualifikationsverfahren mit isolierter und singulärer Bewertung einzelner Qualifikationen - Prüfungssituationen mit hohem Versagensrisiko Angebote und Prozesse im Übergang I müssen so ausgerichtet sein, dass die hinderlichen Faktoren minimiert und die förderlichen Faktoren maximiert werden. Dies gilt besonders im Hinblick auf den Bedarf der besonders gefährdeten Zielgruppen (vgl. Kapitel 3.1). KEK CDC Consultants 21

29 3.5 Zusammenfassung: mögliche Dysfunktionen im Übergang I Aufgrund der obigen grundlegenden Überlegungen zum Übergang I können wir nun identifizieren, bei welchen Angeboten und Prozessen Dysfunktionen im Hinblick auf die Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe grundsätzlich möglich sind Grundsatz: Orientierung am Bedarf der Jugendlichen Für die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe auf 95% erhöht ist die Orientierung der Angebote und Unterstützungsprozesse am Unterstützungsbedarf der Jugendlichen von grosser Bedeutung. Zulassungskriterien zu Angeboten und Unterstützungsprozessen sowie Auswahlkriterien für Teilnehmer/-innen, welche gerade die am meisten gefährdeten Jugendlichen ausschliessen, sind dysfunktional. Damit ist nicht gemeint, dass alle Angebote und alle Prozesse auch die besonders gefährdeten Jugendlichen erreichen müssen. Wenn aber solche spezifischen Angebote und Prozesse fehlen, die sich auch und insbesondere an Jugendliche richten, denen die Motivation fehlt und die vielfache Defizite ausweisen, dann dürfte sich das Abtauchen dieser Jugendlichen kaum vermeiden lassen. Damit wird auch klar, dass es für die Koordination und Steuerung der Angebote im Übergang I am Bedarf der Jugendlichen orientierte Kriterien braucht. Diese Kriterien müssen regeln, wann welche Institution am besten geeignet und zuständig ist und wie die Übergaben und Übergänge zwischen den verschiedenen Angeboten und Unterstützungsprozessen zu gestalten sind. Im Hinblick auf das Empowerment der Jugendlichen ist es wichtig, nicht nur deren fehlenden Ressourcen, ihre Risiken und Defizite im Auge zu behalten, sondern auch auf deren Stärken und Potentiale zu bauen. Dies hat die Überblickstudie der EDK zu den Erfolgsfaktoren in der Berufsbildung von gefährdeten Jugendlichen 29 aufgezeigt. Nur so kann es gelingen, ihre Mitwirkung zu gewinnen, ihre Motivation zu stärken und ihren Glauben an die Selbstwirksamkeit wieder herzustellen. Häfeli und Schellenberg können fast 50 Erfolgsfaktoren 30 mit grossem und sehr grossem Gewicht aus den 7 untersuchten Bereichen Person, Familie, Schule und Lehrpersonen, Betrieb und Berufsbildende, Beratungs- und Interventionsangebote, Freizeit und Peers sowie der Gesellschaft nachweisen, welche einen entscheidenden Anteil am erfolgreichen Übergang von der Sekundarstufe I in die Berufsbildung haben. Die Angebote im Übergang I müssen sich nach diesen Erfolgsfaktoren ausrichten Drei Arten von möglichen Dysfunktionen Wir unterscheiden aus systematischen Gründen drei mögliche Arten von Dysfunktionen: 1. Mögliche Dysfunktionen innerhalb eines Angebotes: wenn beispielsweise Jugendliche im Hinblick auf einen Abschluss auf Sekundarstufe II in einem Angebot ungenügend unterstützt werden - oder ganz grundsätzlich dann, wenn Angebote nicht die 29 Häfeli/Schellenberg vgl. Tabelle im Anhang 1 KEK CDC Consultants 22

30 für den Abschluss der Sekundarstufe II förderlichen Faktoren maximieren und die hinderlichen Faktoren minimieren. 2. Mögliche Dysfunktionen bei den Prozessen innerhalb eines Teilsystems (Sekundarstufe I Übergangssystem Sekundarstufe II): wenn beispielsweise aufgrund einer mangelhaften Zusammenarbeit zwischen Lehrbetrieb, Berufsfachschule, Berufsinspektorat und CMBB ein drohender Lehrabbruch nicht bearbeitet oder nicht verhindern wird. 3. Mögliche Dysfunktionen bei den Übergängen zwischen den Teilsystemen: wenn beispielsweise ein Jugendlicher nach Abschluss eines BVJ keine Lehrstelle gefunden hat und er trotzdem nicht erfasst und weiter begleitet wird (Abtauchen zwischen den Teilsystemen). Aufgrund der in der Ausgangslage dargestellten Daten vermuten wir, dass Dysfunktionen der dritten Art, also das Abtauchen zwischen den Teilsystemen, am häufigsten zu beobachten sind. Dies auch deshalb, weil die Angebote und Institutionen der einzelnen Teilsysteme durch unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und unterschiedliche politische Zuständigkeiten geregelt und gesteuert sind. Dies macht die systemübergreifende, durchgehende Koordination besonders anspruchsvoll und störanfällig Fazit und Arbeitshypothese Anschliessend an die grundsätzlichen Überlegungen zum Übergang I können wir nun unsere Arbeitshypothese formulieren. Im Hinblick auf die Erhöhung der Abschlussquote der Sekundarstufe II liegt das grösste Potential darin eine die Angebote und Teilsysteme übergreifende Koordination der Angebote und Prozesse im Übergang I einzuführen; Angebote und Prozesse im Übergang I konsequent auf den Bedarf der besonders gefährdeten Jugendlichen auszurichten; sowie eine durchgehende Betreuung/Begleitung für die Jugendlichen zu schaffen, die einen diesbezüglichen Bedarf haben. Dies sind Jugendliche die unmotiviert und entmutigt sind, ohne klaren Berufswahlentscheid, mit mangelnder Unterstützung durch Bezugspersonen/Eltern, mit mangelnder kultureller Integration und begrenzten Sprachkenntnissen, die schulmüde sind und die zeitweise eine intensive und stützende Begleitung/Unterstützung brauchen, um zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II zu kommen. KEK CDC Consultants 23

31 4 Überblick Angebote im Übergang I im Kanton Zürich Bei der nachfolgenden Darstellung der Angebote und Prozesse im Übergang I beschränken wir uns auf die wichtigsten von der öffentlichen Hand getragenen Institutionen und Akteure. Eine vollständige Übersicht nach Bezirken wird derzeit durch Netz2 erarbeitet. Wir haben für die Darstellung die Angebote und Prozesse in nachfolgende Teilsysteme aufgegliedert: Abbildung 12: Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich, 2012 Unsere Darstellung erfolgt auf der Grundlage von Dokumenten über die Angebote und den Interviews, die wir mit den verantwortlichen Personen geführt haben. Die Interviewpartner/-innen sind im Anhang 2 aufgeführt. Die Aufgliederung der Darstellung in Teilsysteme hat zur Folge, dass einzelne Angebote nachfolgend mehrfach vorkommen. So wird beispielsweise das Angebot von Netz2 in allen vier Teilsystemen erörtert. KEK CDC Consultants 24

32 4.1 Sekundarstufe I Als erstes Teilsystem im Übergang I erfolgt die Darstellung der Angebote und Prozesse in der Sekundarstufe I. Sie bereitet die Jugendlichen auf die Sekundarstufe II vor Berufswahlprozess Der Berufswahlprozess ist im Kanton Zürich hoch strukturiert und durch einen Fahrplan, der die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung regelt, detailliert beschrieben. Die Klassenlehrperson ist zuständig für die Integration des Berufswahlprozesses in den Unterricht. Jeweils ein/e Berufsberater/-in ist zuständig für die Begleitung einer Klasse und hält in der Schule regelmässig Sprechstunden ab. Zusätzlich bieten die Berufsinformationszentren (BIZ) individuelle Beratungen ausserhalb des Unterrichts an. Das Ziel des Berufswahlprozesses ist erreicht, wenn die Schüler/-innen eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Berufswahl getroffen haben. Stellwerktest Stellwerk ist die Bezeichnung für ein adaptives, webbasiertes, multimediales Testsystem. Stellwerk bietet Leistungstests für Schüler/-innen der obligatorischen Schulzeit. Stellwerk 8 umfasst verschiedene Leistungstests, die sich an den Lehrplänen und Lehrmitteln der 8. Klassen der Deutschschweiz orientieren. Seit Frühling 2008 steht auch Stellwerk 9 zur Verfügung. Der Leistungstest Stellwerk wird in den zweiten Klassen der Sekundarstufe durchgeführt. Das Testsystem ermöglicht eine Standortbestimmung in den fünf Bereichen Mathematik, Natur und Technik, Deutsch, Französisch und Englisch. Stellwerk ermöglicht einen schultypenunabhängigen Kompetenznachweis und leistet damit einen Beitrag zu einer objektivierten Beurteilung. Die Datenhoheit liegt bei den Eltern. Der Umgang mit den Daten wird in einer Informationsbroschüre zuhanden der Lehrpersonen, der Eltern und den Lehrbetrieben festgehalten. Es hat sich gezeigt, dass die schultypenunabhängige Beurteilung eine wertvolle Zusatzinformation darstellt. Er wird von allen Beteiligten gut aufgenommen und geschätzt. Der Leistungstest Stellwerk wurde ab Schuljahr 2010/11 flächendeckend in allen Sekundarschulen im ganzen Kanton eingeführt. Im Schuljahr 2011/12 erfolgt die zweite flächendeckende Durchführung. Zurzeit wird diskutiert, ob die Dossiers mit den individuellen Leistungsprofilen, welche in der 7. und der 8. Klasse erarbeitet werden, durch eine Dossier 9 in der neunten Klasse ergänzt werden soll. Dieses Dossier 9 könnte in die anschliessenden Bildungsstufen mitgenommen werden. Allerdings stellen sich diesbezüglich Probleme mit dem Datenschutz. Der Stellwerktest hat eine hohe Verbindlichkeit für alle Beteiligten, auch für die Eltern der betroffenen Jugendlichen. 31 Bewertung KEK: Der Berufswahlprozess im Kanton Zürich ist gut terminiert. Er beginnt am Anfang der zweiten Klasse der Sekundarschule und wird Mitte des letzten obligatorischen Schuljahres, und damit rechtzeitig für die Suche einer Lehrstelle, abgeschlossen. Unterlaufen wird dieser Fahrplan aber durch die zunehmende Tendenz der Lehrbetriebe, Lehrverträge bereits Ende des 8. oder zu Beginn des 9. Schuljahres abzuschliessen. Aufgrund der starken Konkurrenz um die Rekrutierung der leistungsstärksten Jugendlichen für die Berufsbildung vermochte das freiwillige Gentlemen-Agreement diese Ten (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 25

33 denz nicht zu stoppen. Dadurch wird der Berufswahlprozess unnötig verkürzt und so vor allem der erfolgreiche Übertritt von Jugendlichen mit normaler Berufswahlreife und noch bestehenden Defiziten bezüglich der Leistungsziele der Sekundarschule gefährdet. Zudem werden Schüler/-innen, die sich diesem (freiwilligen) Prozess entziehen, weder durch die zuständige Klassenlehrperson noch durch den/die zuständige Berufsberater/- in weiter begleitet oder weiter vermittelt. So ist es möglich, dass Schüler/-innen den Berufswahlprozess ohne Berufswahlentscheid und ohne Anschlusslösung abschliessen. Für diese besteht ein erhebliches Risiko, keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II zu schaffen. Mit dem Stellwerktest steht ein gutes Instrument als Basis für die Analyse von Leistungslücken und die anschliessende individuelle Förderung von Jugendlichen zu Verfügung. In der letzten Zeit kommt es aber zunehmend vor, dass Anschlusslösungen (BVJ, Lehrbetriebe etc.) die Resultate des Stellwerktests für ihre Zugangsselektion einfordern. Dies widerspricht den Zielsetzungen der individuellen Förderung von Jugendlichen und muss deshalb verhindert werden Projekt: Neugestaltung 3. Sek (individualisierte Berufsvorbereitung) Das Projekt "Neugestaltung 3. Sek" wurde in verschiedenen Pilotschulen erfolgreich erprobt und ab dem Schuljahr 2009/10 in Etappen - beginnend mit den 1. Klassen der Sekundarstufe - eingeführt. 32 Ziele der Neugestaltung: a. Engere und frühzeitigere Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Eltern im Berufswahlprozess; b. Individuelle Standortbestimmung auf der Grundlage des Stellwerktests 8 in der 2. Sek mit anschliessendem Standortgespräch und Zielvereinbarung; c. Individuelles Förderangebot im Wahlfachbereich der 3. Sek, damit alle Schüler/- innen entsprechend ihrem Leistungspotenzial optimal lernen und gefördert werden; d. Gezieltes Aufarbeiten von Lücken, Ausbau der Stärken; e. Stärkung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen mit Projektunterricht und Abschlussarbeit in der 3. Sek; f. Vorbereitung auf den erfolgreichen Übertritt in die berufliche Grundbildung und die Aufnahmeprüfungen für das Kurzgymnasium und die Berufsmittelschule. Die leistungs- und potenzialorientierte Förderung ist von zentraler Bedeutung: Ausgehend von der schulischen Standortbestimmung mit dem Stellwerktest und der schultypenunabhängigen Leistungsbeurteilung sollen die Jugendlichen mit gezielten Lernangeboten darin unterstützt werden, sich im fachlichen und überfachlichen Kompetenzbereich zu verbessern und vorhandene Stärken auszubauen. Bewertung KEK: Die Neugestaltung der 3. Sek kann einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Jugendliche als bisher die Leistungsziele der Sekundarschule und damit die Voraussetzungen für einen er (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 26

34 folgreichen Übertritt in die Sekundarstufe II erreichen. Das Projekt ist aber noch zu neu um bereits jetzt seine Wirkung beurteilen zu können Berufsberatung in der Sekundarschule Die Berufsberater/-innen informieren und beraten Schüler/-innen, deren Eltern, Lehrpersonen und allenfalls weitere Beteiligte zu Themen der Berufs- und Ausbildungswahl 33. Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf werden bei ihrer Integration in die Berufsbildung intensiv begleitet oder an passende Anbieter (z.b. Mentoring Ithaka) weiter verwiesen. (Weitere Ausführungen zur Berufsberatung und unsere Bewertung in Kapitel 4.4.3) Integras: Informationsveranstaltung für Eltern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Angesichts der Tatsache, dass im Kanton Zürich gut 23% der Gesamtbevölkerung ausländische Staatsangehörige sind und der Anteil ausländischer Schüler/-innen auf der Sekundarstufe I rund 22% beträgt (Stand 2009) hat das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) spezielle Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationshintergrund eingerichtet. Mit Hilfe von 'Integras'-Veranstaltungen 34 sollen die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund verbessert werden. Die Ziele sind: - Jugendliche und ihre Eltern kennen das Schweizer Berufsbildungssystem. - Die Eltern kennen und verstehen die Wichtigkeit ihrer Rolle und ihrer Handlungsmöglichkeiten während des Berufsfindungsprozesses ihrer Kinder. - Die Eltern kennen die Angebote der Berufsberatung und wissen, wo sie bei Bedarf Unterstützung erhalten. Abbildung 13: Integras-Veranstaltungen im Kanton Zürich 33 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2008 (revidiert 2011) 34 Ganz 2010 KEK CDC Consultants 27

35 Bewertung KEK: Die Integras-Veranstaltungen sind wichtig, um Jugendliche mit Migrationshintergrund und ihre Eltern zu erreichen und sie in das Berufsbildungssystem der Schweiz einzuführen. Hier ist zu prüfen, ob die bisherigen Angebote ausreichend sind, oder ob durch einen Ausbau der Übertrittserfolg der Jugendlichen mit Migrationshintergrund noch verbessert werden kann. Der hohe Anteil (drei Viertel) von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Mentoringprogramm Ithaka weist darauf hin, dass hier noch Optimierungspotential liegt Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit unterstützt die Schule in der Wahrnehmung des pädagogischen Orts. Das heisst: Früherkennung, -erfassung und -bearbeitung von sozialen Problemstellungen, welche die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder welche das Schulklima und den Unterricht belasten. Schulsozialarbeit bietet der Schule Beratungs-, Interventions- und Präventionsleistungen sowie Triagefunktionen an. 35 Dabei übernimmt die Schulsozialarbeit eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen Umfeld auswirken. 36 Bewertung KEK: In den Interviews haben wir verschiedene Hinweise darauf erhalten, dass die Abgrenzungen zwischen Schulsozialarbeit, Berufsberatung und Netz2 in der Praxis unklar sind. Hier muss die Koordination verstärkt und die Zuständigkeiten geklärt werden Netz2 in der Sekundarstufe I Das Projekt Netz2/CMBB (nachfolgend Netz2 genannt) wird im Kanton Zürich von der Bildungsdirektion unter der Federführung des AJB umgesetzt. Grundlagen hierfür sind der Regierungsratsbeschluss (RRB) vom und das auf die Vorgaben des BBT gestützte Vorprojekt, welches das AJB in Zusammenarbeit mit Vertretungen des Volksschulamts (VSA), des MBA, des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und des kantonalen Sozialamts (KSA) ausgearbeitet hat. 37 Die erste Statistik Netz2 von Februar zeigt, dass Netz2 relativ wenig mit Fällen aus der Sekundarstufe I befasst ist. Nur rund 20% (40 von 187) der begleiteten Fälle sind noch in der obligatorischen Schule und nur in 3 von 187 Fällen tritt die Sekundarstufe I als Case Maker auf. Bewertung KEK: Netz2 trägt kaum zur Früherfassung und Frühintervention bei Jugendlichen ohne Anschlusslösung in der Sekundarstufe I bei, obwohl dies sowohl in der Zielsetzung des Regierungsrates als auch im Grundlagenpapier des BBT verlangt wird. Es bleibt unklar, 35 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2011, S Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2011, S Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2012a 38 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2012b KEK CDC Consultants 28

36 ob durch die Angebote von Netz2 alle Jugendlichen erreicht werden, die beim Abschluss der Sekundarschule keine Anschlusslösung gefunden haben. Dies ist im Hinblick auf eine durchgehende Begleitung aus einer Hand und das Erreichen der besonders gefährdeten Zielgruppe aber nötig. Dadurch könnte die Netz2 einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Abtauchen von Jugendlichen im Übergang I zu verhindern. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrpersonen als Case Maker gefährdete Jugendliche verbindlich an Netz2 überweisen können und dass diese dort auch dann Unterstützung erhalten, wenn nicht bereits mehrere weitere Fachstellen involviert sind Last Call Das Projekt Last Call ist eine Veranstaltung für Jugendliche ohne Anschlusslösung. Das Projekt führt jährlich eine Veranstaltung durch, an welcher Anbieter von Brückenangeboten, Praktika und BVJ präsent sind. Die Veranstaltung hat zum Ziel, dass alle teilnehmenden Jugendlichen eine Anschlusslösung oder einen Termin bei einem Anbieter einer Anschlusslösung haben. Die Veranstaltung wird vom Laufbahnzentrum der Stadt Zürich und vom AJB durchgeführt. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit Medien wie 20 Minuten. Die Schulabgänger/-innen ohne Anschlusslösung werden direkt in den BIZ und an den Schulen erfasst. Diese Jugendlichen erhalten das Ticket für Last Call. Im Weiteren werden die Sozialbehörden, die Jugendanwaltschaft, die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste des Kantons Zürich (KJPD) und die Jugendtreffs informiert. Vor allem Jugendliche mit einem Sek B-Abschluss besuchen die Veranstaltung. 39 Bewertung KEK: Das Ziel des Projekts die Jugendlichen verfügen über eine Anschlusslösung oder einen Termin bei einem Anbieter einer Anschlusslösung wird mit geringen Ressourcen und durch ein unkompliziertes Vorgehen erreicht. Die Erreichbarkeit der Jugendlichen bleibt jedoch ein ungelöstes Problem, da das Erscheinen an der Veranstaltung freiwillig ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, 117 im Jahr 2011 im Vergleich zu den jährlich rund 700 Jugendlichen ohne Anschlusslösung, zeigt, dass nicht annähernd alle Jugendlichen ohne Anschlusslösung erreicht werden Mentoringprogramm Ithaka Ithaka ist ein Mentoringangebot, in dem lebenserfahrene Personen als Mentoren/-innen und Mentoren ehrenamtlich Schulabgänger/-innen (im 9. oder 10. Schuljahr) bei der Lehrstellensuche begleiten. Der Auftrag umfasst die Realisierung von 260 Mentoringplätzen im Kanton Zürich. Dabei sollten mindestens 50% der Jugendlichen, die das Mentorat abgeschlossen haben, dank Mentoring in eine berufliche Grundbildung einsteigen. Für die Zulassung zum Mentoringprogramm muss ein Berufswahlentscheid der Jugendlichen vorliegen. Mit diesem Angebot soll ein Beitrag zur erhöhten Chancengleichheit im Bildungssystem und zur Prävention von Jugendarbeitslosigkeit geleistet werden. Zwei Drittel der Jugendlichen (Mentees) besuchen die Sek B und nur wenige Jugendliche kommen aus der Sek A und C. Drei Viertel der Jugendlichen haben einen Migrati- 39 Schildknecht/Diehl/Rosenmund/Buse 2010 KEK CDC Consultants 29

37 onshintergrund. Die Jugendlichen starten im Durchschnitt kurz vor ihrem 16. Geburtstag bei Ithaka. Der Fokus liegt somit auf den Jugendlichen mit einem Sekundar B-Abschluss. Rund die Hälfte der Jugendlichen bei Ithaka hat eine spezielle Familiensituation: Die Analysen haben gezeigt, dass Jugendliche, welche das Ithaka-Angebot besuchen, oftmals schwierige familiäre Situationen erleben oder Eltern haben, die wenig Unterstützung bei der Lehrstellensuche bieten können. Zwei Drittel der Jugendlichen steigen nach dem Mentorat in eine berufliche Grundbildung ein, 17% haben ihr Mentorat abgebrochen und 15% eine sogenannte Zwischenlösung gefunden. 40 Das Mentoring durch Ithaka steht auch Jugendlichen während des Übergangs I und während der Sekundarstufe II zur Verfügung. Es wird in diesen Kapiteln aber nicht nochmals speziell erwähnt werden. Bewertung KEK: Das Mentoringprogramm Ithaka ist ein wichtiges Angebot für die Jugendlichen, welche aufgrund ihres Migrationshintergrundes oder einer speziellen Familiensituation im Übergang I durch ihre Eltern zu wenig Unterstützung erhalten. Diese werden durch die Mentor/innen sehr erfolgreich in die Berufsbildung vermittelt. Da aber ein Berufsbildungsentscheid Voraussetzung ist, werden durch Ithaka die besonders gefährdeten Zielgruppen nur beschränkt erreicht. Nur wenn sich diese Jugendlichen nicht bereits dem Berufswahlprozess entziehen und nur wenn sie die Leistungsziele der Sekundarschule erreicht haben, kann das Mentoring durch Ithaka wirksam werden Projekt: Integration von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf auf der Sekundarstufe I In diesem Projekt geht es um die Integration von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf, welche Anspruch auf Sonderschulung haben. Ihre Schulpflicht ist nicht zwingend mit der Vollendung des 16. Altersjahres abgeschlossen, sondern erst wenn sie in eine BVJ eintreten, eine berufliche Grundbildung beginnen, in eine Einrichtung für Erwachsenen übertreten oder das 20. Altersjahr abgeschlossen haben. Bewertung KEK: Im Zusammenhang mit dem Übergang I dürfte diese Zielgruppe von den Bedürfnissen her so spezifisch sein, dass sie in den weiteren Ausführungen nicht mehr berücksichtigen werden, sondern in einem anderen Projekt separat behandelt werden Zwischenbilanz Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I bereitet die Jugendlichen auf den Übertritt in die Sekundarstufe II vor. Dabei kommen dem Erreichen der Leistungsziele der Sekundarstufe I, dem Berufswahlprozess, aber auch der für die Berufsbildung nötigen Arbeitshaltung und einer realistischen Vorstellung der Arbeitswelt eine grosse Bedeutung zu. 40 Häfeli/Schellenberg/Studer 2009 KEK CDC Consultants 30

38 Die Wirksamkeit der Neugestaltung der 3. Sek ist noch zu neu, um jetzt schon beurteilt werden zu können. Die Ausrichtung auf die individuelle Förderung von Jugendlichen ist aber grundsätzlich geeignet, einem höheren Anteil von Jugendlichen das Erreichen der Leistungsziele der Sekundarstufe zu ermöglichen. Dies ist als Vorbereitung auf den Übertritt in die Sekundarstufe II unabdingbar. Der Berufswahlprozess und die Berufsberatung in der Sekundarschule sind gut strukturiert und die Zusammenarbeit in einem detaillierten Fahrplan geregelt. Deren Wirksamkeit lässt sich erhöhen, indem die Verbindlichkeit der Teilnahme am Prozess für die Jugendlichen und ihre Eltern noch gesteigert wird. Das frühzeitige Abschliessen von Lehrverträgen bereits im 8. oder zu Beginn des 9. Schuljahres schränkt die für den Berufswahlprozess zur Verfügung stehende Zeit ein. Dies setzt Jugendliche unter Druck, welche die in der Schweiz ohnehin schon sehr frühzeitig verlangte Berufswahlreife noch nicht erreicht haben, oder die noch Zeit zum Erreichen der Leistungsziele der Sekundarschule brauchen. Angesichts der starken Konkurrenz um leistungsfähige Jugendliche müssen das VSA und das MBA gemeinsam geeignete Massnahmen ergreifen, damit die für den Berufswahlprozess nötige Zeit für alle Jugendlichen zur Verfügung steht. Zudem muss verhindert werden, dass das Förderinstrument Stellwerktest zu einem Selektionsinstrument für die anschliessenden Angebote des Übergangssystems und der Sekundarstufe II wird. Andernfalls wird der Sinn des Stellwerktests pervertiert, was gerade die unmotivierten Jugendlichen und solche mit Leistungsdefiziten im Übergang I zusätzlich benachteiligt. Die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule, der Berufsberatung und Netz2 ist zu überprüfen. Im Hinblick auf den Bedarf der besonders gefährdeten Jugendlichen ist es sinnvoll, wenn vermehrt auch die Klassenlehrpersonen und die zuständigen Berufsberater/-innen zu Case Maker werden und so in weit höherem Masse als bisher die Früherfassung und Frühintervention möglich wird. Die Zulassungskriterien von Netz2 sind so anzupassen, dass das Case Management (CM) beginnen kann, noch bevor eine problematische Entwicklung in vielen Bereichen bereits den Bedarf nach der Koordination einer Vielzahl von professionellen Unterstützungsleistungen hervorruft. Das Zusammenwirken von Berufsberatung, Schulsozialarbeit und Netz2 muss klarer als bisher geregelt werden. Nötig ist dafür ein Indikatorensystem, welches auf einer generellen Ebene und im konkreten Fall die Zuständigkeiten regelt. Last Call ist eine sinnvolle Massnahme des letzten Moments, welche heute aber noch nicht im gewünschten Ausmass alle Jugendlichen ohne Anschlusslösung erreicht. Hier sind Massnahmen zu prüfen, welche die Reichweite von Last Call noch erhöhen. Jugendliche mit Migrationshintergrund, deren Eltern mit dem Schweizer (Berufs-)Bildungssystem noch zu wenig vertraut sind, werden durch die Veranstaltungen von Integras auf sinnvolle Art angesprochen. Auch hier ist eine Steigerung der Wirksamkeit durch eine Ausweitung der Aktivitäten zu prüfen. Das Mentoringprogramm Ithaka scheint in besonderem Masse geeignet, die fehlende Unterstützung von Eltern zu ersetzen, gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Es muss darauf geachtet werden, dass die unmittelbaren Bezugspersonen der Jugendlichen im Berufswahlprozess dieses Angebot und die Zugänge dazu genügend gut kennen. Da dieses Mentoring aber nur zum Einsatz kommen kann, wenn ein konsolidierter Berufswahlentscheid vorliegt, können damit unmotivierte Jugendliche ohne klaren Berufswahlentscheid nicht erreicht werden. KEK CDC Consultants 31

39 4.2 Brückenangebote / Übergangssystem Als zweites Teilsystem im Übergang I erfolgt die Darstellung der Brückenangebote zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II Berufsvorbereitungsjahre Das MBA Zürich ist zuständig für die Beschaffung der Angebote von BVJ mittels Leistungsaufträgen. Die Zuständigkeit für die Bereitstellung der BVJ liegt bei den Gemeinden resp. den kommunalen Schulen. 41 Die Finanzierung der BVJ erfolgt gemischt durch Elternbeiträge, Beiträge des Kantons und durch Beiträge der Wohnsitzgemeinden der Jugendlichen. Das MBA Zürich hat Ende 2011 eine eigene Übersicht und Analyse der Angebote BVJ erarbeitet 42, weshalb hier auf eine differenzierte Darstellung verzichtet wird. BVJ verfügen über ein vielfältiges, auf die verschiedenen Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtetes Angebot. Das Engagement seitens der Schulen und Lehrkräfte ist bedeutend. Die individuelle Unterstützung der Jugendlichen bei der Bewerbung und Lehrstellensuche, das einheitliche Anmeldeverfahren, der einheitliche Elternbeitrag für das Schulgeld und die Zusammenarbeit mit den BIZ und Betrieben stellen weitere Stärken dar. Als Schwächen des Angebots werden u.a. nachfolgende Punkte genannt: Die Anbieter entscheiden über die Aufnahme und die Einteilung der Jugendlichen, wodurch schulisch schwächere und schwierigere Jugendliche nicht aufgenommen werden und die Jugendlichen nicht aufgrund deren Bedürfnisse, sondern aufgrund der verfügbaren Plätze den Angeboten zugeteilt werden. Das Anmeldeverfahren ist aufwändig und es gelten starre Anmeldefristen. Bemängelt werden ausserdem die starke schulische Orientierung und somit fehlende Arbeitswelterfahrung der Angebote. Eine Ausnahme zur kantonalen Praxis bei den BVJ stellt die Fachschule Viventa dar. Sie hat den Auftrag der Stadt Zürich, alle zugewiesenen Jugendlichen aufzunehmen. Der Zulassungsentscheid liegt also nicht beim Anbieter. Dies führt dazu, dass die Fachschule Viventa auch schwierige Jugendliche aufnehmen muss. Für diese hat sie interne Unterstützungsmassnahmen entwickelt. Zudem ist das Angebot der Viventa durch einen überdurchschnittlich hohen Praxisanteil gekennzeichnet. Diese Praxis wiederum findet in überdurchschnittlich hohem Masse in Betrieben und nicht in schulinternen Werkstätten statt. Möglicherweise könnte dieses Modell wegweisend für die Optimierung der BVJ im Kanton Zürich sein. Projekt Optimierung BVJ Im Projekt Optimierung BVJ arbeitet eine Steuerungsgruppe unter der Leitung von A. Wiprächtiger an der Optimierung des Angebotes von BVJ im Kanton Zürich ab dem Schuljahr 2013/14. Gemäss Zielsetzung sollen die BVJ 90% der Teilnehmer/-innen zu einer Anschlusslösung auf der Sekundarstufe II führen. 41 Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2012/2013; Egger, Dreher & Partner 2007a, S Bildungsdirektion Kanton Zürich, MBA 2011 KEK CDC Consultants 32

40 Diskutiert werden im Projekt aber auch die starke schulische Ausrichtung der BVJ; der Praxisanteil, der vorwiegend in Werkstätten in der Schule und nicht in betrieblicher Praxis stattfindet; die Tatsache, dass die Anbieter selber über die Aufnahme von Teilnehmer/-innen entscheiden und deshalb keine Zuweisungen möglich sind; die Flexibilisierung der Termine, an denen Eintritte, Wechsel und Austritte möglich sind; die Notwendigkeit der zusätzlichen Betreuung und Begleitung von schwierigen Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken. Das Projekt Optimierung BVJ wird koordiniert mit dem Projekt Koordination öffentlicher Brückenangebote. Bewertung KEK: Das Angebot an BVJ ist sehr vielfältig. Es ist aber insgesamt stark schulisch ausgerichtet, sogar bezüglich des Praxisanteils, welcher überwiegend in den Werkstätten der Schulen angeboten wird. Damit können schulmüde Jugendliche, welche aufgrund ihrer Erfahrungen von der Schule genug haben und welche sich vor allem eine praktische Tätigkeit wünschen, schlecht erreicht werden. Die SEMO mit ihrer stärker praktischen Ausrichtung sind besser auf die Bedürfnisse dieser Jugendlichen ausgerichtet. Bei den Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern der BVJ muss das MBA künftig darauf achten, dass Zuweisungen möglich sind. Nur so kann verhindert werden, dass die Anbieter die für ihr Angebot geeignetsten Jugendlichen auswählen ( Rosinen picken ) und damit die Bedarfsorientierung verloren geht. Das Beispiel der Viventa zeigt, dass Anbieter, welche Jugendliche per Zuweisung aufnehmen müssen, ihr Angebot dem Bedarf der zugewiesenen Jugendlichen anpassen. So hat Viventa besondere Unterstützungsmassnahmen entwickelt und den Praxisanteil in der Wirtschaft erhöht um auch schwierigen Jugendlichen gerecht zu werden. Besonders wirksam und deshalb anzustreben ist eine zwischen MBA, Gemeinden und AWA koordinierte Beschaffung der Brückenangebote. So kann sicher gestellt werden, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Jugendlichen durch ein massgeschneidertes Angebot abgedeckt werden. Auch muss die Zulassung zu den BVJ flexibilisiert werden, damit Ein- und Austritte sich nach den Bedürfnissen der Jugendlichen und nicht nach dem Schuljahr richten. Zudem sollen die Messkriterien für den Erfolg der BVJ so formuliert sein, dass ein Abschluss eines BVJ ohne Anschlusslösung so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Wenn nach einem BVJ kein Übertritt in die berufliche Grundbildung möglich ist, dann muss mindestens eine Aufnahme in Netz2 sichergestellt werden. KEK CDC Consultants 33

41 4.2.2 Motivationssemester Im Kanton Zürich gibt es eine grosse Vielfalt an SEMO. 43 Dabei können drei Arten von Programmen unterschieden werden: SEMO mit Einzeleinsatzplatz, Gruppenplatz und Einsatzplatz für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Motivationssemester sind besonders für schulmüde Jugendliche geeignet. Im Gegensatz zu den anderen Brückenangeboten sind für eine Teilnahme an einem Motivationssemester ausser der Anmeldung bei der ALV kaum Aufnahmebedingungen zu erfüllen. Jährlich nehmen etwa 1000 Jugendliche an Motivationssemestern teil, Tendenz leicht abnehmend. Etwa 20% der Teilnehmenden haben zuvor ein BVJ besucht. Im Angebot der SEMO gibt es auch Programme mit präventiver Ausrichtung wie Transit-Express und EBAplus, spezielle Programme für Lehrabbrechende wie ProBIP- Triage und ProBIP-Dual sowie Programme für die vorübergehende Beschäftigung mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration wie Spectrum, MoveOn und Learny. Die Teilnahme an den SEMO ist für die Teilnehmer/-innen gratis und sie erhalten zusätzliche eine pauschale Entschädigung für ihre Spesen. Die Angebote der SEMO zeigen besonders deutlich auf, dass sich die Systemgrenzen zwischen Bildung, Arbeitsmarktintegration und Sozialhilfe zunehmend verwischen. Aus diesem Grund wäre eine koordinierende Fallführung aus einer Hand besonders wichtig. Projekt: Koordination öffentliche Brückenangebote im Kanton Zürich Alle öffentlichen Brückenangebote sollen in diesem Projekt direktionsübergreifend koordiniert werden im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen, die Profilbildung, die finanziellen Anreize und die Bedarfsorientierung. Dabei sollen auch Kriterien für die zielgerichtete Zuweisung von Jugendlichen in die richtigen Angebote entwickelt werden. Bis Ende 2012 sollen aus diesem Projekt Vorschläge zur Koordination zwischen BVJ und SEMO vorliegen, die anschliessend umgesetzt werden können. Bewertung KEK: SEMO sind für schulmüde Jugendliche wegen ihrer starken Ausrichtung auf eine praktische Tätigkeit und den tiefen Schulanteil attraktiv. Dies wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Teilnahme daran gratis ist und die Teilnehmer/-innen zusätzlich eine Spesenpauschale erhalten. Bei der Optimierung der BVJ und bei der Koordination der öffentlichen Brückenangebote ist darauf zu achten, dass über solche finanziellen Regelungen nicht Fehlanreize zur Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten der ALV gesetzt werden. Die speziellen Programme der SEMO entsprechen dem Bedürfnis der besonders gefährdeten Zielgruppen. Damit werden aber gleichzeitig Überschneidungen zu Netz2 und zur Berufsberatung geschaffen, die künftig besser zu klären sind. Das Koordinationsprojekt geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht weit genug fortgeschritten, um seine Resultate oder Auswirkungen bereits beurteilen zu könnten. 43 Egger, Dreher & Partner 2007a, S. 21, 45 KEK CDC Consultants 34

42 4.2.3 Netz2 Case Management Berufsbildung Netz2 ist das Zürcher Projekt zur Umsetzung des nationalen Konzepts CMBB. Es basiert auf einem Regierungsratsbeschluss von , welcher die Zielsetzung folgendermassen definiert: Das Projekt ist (...) dann erfolgreich, wenn die Jugendlichen mit Schwierigkeiten schon auf der Sekundarstufe I und dann während der gesamten Grundbildung gezielt erfasst werden, wenn Unterstützungsaktivitäten interinstitutionell und interdepartemental koordiniert werden und wenn die Jugendlichen sehr früh die für sie richtige und notwendige Unterstützung für die Integration in den Arbeitsmarkt enthalten. Dieser RRB ist befristet bis Ende Die Fortführung von Netz2 soll mit einem neuen RRB ab 2013 sicher gestellt werden, mit welchem gleichzeitig auch das kantonale Umsetzungskonzept verabschiedet werden soll. Die Umsetzung des CMBB ist im Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen relativ spät gestartet. Es weist die Besonderheit auf, dass es in zwei Bereiche aufgeteilt ist: das CMBB für Lehrabbrechende (Sek II) ist beim MBA des Kantons Zürich angesiedelt, während für das ganze restliche CMBB (Sek I und Übergang) das AJB des Kantons Zürich zuständig ist. Diese fehlende Fallführung aus einer Hand wurde in der nationalen Umsetzungsevaluation 45 bemängelt, weil die Vorteile einer einheitlichen Fallführung verloren gehen und sich durch die Aufteilung eine neue Schnittstelle eröffnet. Die Kriterien für die Aufnahme in Netz2 sind folgendermassen definiert 46 : Der Jugendliche sieht sich mit einer Mehrfachproblematik konfrontiert. Mehrere Fachleute unterstützen den Jugendlichen oder sollten zusätzlich ins Boot geholt werden. Der Jugendliche will eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II erreichen. Der Jugendliche ist zwischen 14 und 24 Jahre alt und lebt im Kanton Zürich. Die Anmeldung im Netz2 erfolgt über Case Maker, welche speziell dafür von Netz2 beauftragte Fachpersonen sind. Der Zulassungsentscheid erfolgt aber in jedem Fall durch die Case Manager von Netz2. Für die Umsetzung von Netz2 liegen für die Zeit vom Mai 2010 bis Februar 2012 erste Auswertungen vor. 47 Diese zeigen, dass die grösste Zahl der erreichten Jugendlichen (41.2%) beim Case Making aktuell nicht in Ausbildung war. 21% der Jugendlichen waren in der Sekundarstufe I, 15.5% kamen nach einem Lehrabbruch und knapp 6% aus einem SEMO. Für das Netz2 des MBA waren die Vergleichszahlen folgende: 48.7% der erreichten Jugendlichen waren in der beruflichen Grundbildung, ein Drittel kam nach einem Lehrabbruch und knapp 8% waren nicht in Ausbildung. Die Zahlen zu den Case Maker zeigen folgendes Bild: gut die Hälfte der Case Maker sind professionelle Unterstützungsangebote aus dem Sozialbereich und knapp ein Drittel der Anmeldungen erfolgt über die Berufsberatung. Bei Netz2 des MBA erfolgen praktisch alle Anmeldungen über die Berufsinspektor/-innen. 44 RRB Nr. 1386/2009 Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich 45 Landert Bildungsdirektion Kanton Zürich: Netz2 Anleitung für das Case Making. Undatiert, nicht veröffentlicht. 47 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2012b KEK CDC Consultants 35

43 Netz2 wird durch die Berner Fachhochschule zurzeit evaluiert. Erste Zwischenergebnisse der Evaluation 48 liegen seit April 2012 vor. Das Zwischenfazit zu den Merkmalen der Klientel lautet: Die Mehrheit der von Netz2 begleiteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (61%) befinden sich zum Zeitpunkt der CM-Anmeldung bezogen auf ihre Ausbildungssituation in einer prekären Lage oder Krise, da sie keine Ausbildung absolvieren oder eine Lehre abgebrochen haben. Jugendliche, welche zu diesem Zeitpunkt noch die Sekundarstufe I besuchen, machen einen Viertel der Begleiteten aus, während nur ein geringer Anteil in einer Übergangslösung oder einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II ist. Bezüglich der Zulassung zeigt sich, dass 20 von 107 Angemeldeten abgelehnt wurden und zurzeit noch 56 Zulassungsentscheide offen sind. Auf Netz2 des MBA gehen wir weiter unten in Kapitel noch näher ein. Bewertung KEK: Netz2 erreicht entsprechend dem Konzept und der bisher vorliegenden Zahlen einen Teil der besonders gefährdeten Jugendlichen im Übergang I. Insbesondere dann, wenn schon mehrere professionelle Unterstützungsangebote involviert sind, leistet Netz2 einen Beitrag zur Koordination der Leistungen. Nicht erreicht werden aber Jugendliche, die den Übergang I nicht erfolgreich bewältigen ohne dabei in einem Mass sozial auffällig zu werden, das professionelle Unterstützungsangebote auslöst. Jugendliche selber oder ihre Eltern können keine Anmeldungen bei Netz2 vornehmen Projekt MBA Zürich Auf direktem Weg in die Berufsbildung Für die Studie Auf direktem Weg in die Berufslehre liegt ein Zwischenbericht vom November 2011 vor. Mit der Studie sollen Ansätze entwickelt werden, um den Übertritt von Jugendlichen mit Übergangsschwierigkeiten von der Schule in die berufliche Ausbildung zu verbessern und zu verkürzen. Der Schwerpunkt soll dabei bei der Weiterentwicklung der Eingangsphase von Berufslehren liegen. 49 Im Zwischenbericht werden folgende Ansätze diskutiert: Auf der Stufe Berufslehre: - Die Verlängerung des ersten Lehrjahres auf zwei Jahre für bestimmte Jugendliche - Die Kombination einer zweijährigen mit einer drei- oder vierjährigen Berufslehre - Tätigkeit in Betrieben für Jugendliche mit «Schulfrust» als Übergangslösung - Veränderte Leistungsaufträge von öffentlichen Lehrwerkstätten - Kombinationen von schulisch organisierter Grundbildung mit Betriebslehren - Vergabe von Gütesiegeln oder Preisen für Berufsintegration. Bei den Übergangslösungen: - Regionalisierung der öffentlichen Brückenangebote - Zuweisungssystem für öffentliche Brückenangebote 48 Haller/Hümbelin/Erzinger/Glanzmann Wettstein/Kehl 2011, S. 1 KEK CDC Consultants 36

44 - Zertifizierende Elemente in Übergangslösungen - Berufswahlportfolio zur Strukturierung und Reflexion der Berufswahl. Bei der Oberstufe der Volksschule: - Breite Einführung von längeren Praktika in Betrieben - Früherer Beginn und angemessene Ressourcen für die Berufswahl - Die Einführung von Praxisklassen In der nächsten Phase des Projektes sollen die Vorschläge nun im Rahmen von Workshops mit den involvierten und betroffenen Kreisen diskutiert werden. Bewertung KEK: Mit diesem Projekt soll insbesondere der Direkteinstieg von Jugendlichen in die Berufsbildung verbessert werden. Die dafür vorgesehenen Massnahmen auf der Stufe berufliche Grundbildung sind geeignet, die Zielgruppe der besonders gefährdeten Jugendlichen zu erreichen. Da das Projekt aber noch in der Planungsphase ist, können seine Auswirkungen nicht bewertet werden Zwischenbilanz Brückenangebote/Übergangssystem Bei den Angeboten und Prozessen im Übergangssystem ist die Orientierung am Bedarf der Zielgruppe der besonders gefährdeten Jugendlichen von hervorragender Bedeutung. Die in den BVJ gepflegte Selektions- und Zulassungspraxis ist dafür nicht geeignet. Es besteht die Gefahr, dass durch die Selektion von für die Angebote gut geeigneten Jugendlichen gerade die Jugendlichen durch die Maschen fallen, welche die Unterstützung im Übergang besonders benötigen. Das Projekt zur Optimierung der Brückenangebote geht hier in die richte Richtung. Insbesondere die Möglichkeit von Zuweisungen und die Erhöhung des Praxisanteiles sowie die betriebliche Ausgestaltung der Praxis in den BVJ ist Erfolg versprechend. Über die Koordination der öffentlichen Brückenangebote soll einerseits sicher gestellt werden, dass nicht falsche finanzielle Anreize (Gratisteilnahme, Spesenentschädigung) zu einer Nachfrageverlagerung von den BVJ zu den SEMO führen. Anderseits sollen sich durch diese Koordination Synergien bei der koordinierten Beschaffung der Angebote ergeben. Nur wenn die Beschaffung zwischen MBA, Gemeinden und AWA koordiniert, am besten durch eine gemeinsam beauftragte Stelle erfolgt, kann es gelingen, ein ausdifferenziertes und bedarfsorientiertes Brückenangebot zu schaffen, dass auch die Zielgruppe der besonders gefährdeten Jugendlichen angemessen erreicht. Die bereits initiierten Projekte zeigen, dass im Bereich des Übergangssystems ein Problembewusstsein vorhanden ist und dass Optimierungen im Hinblick auf eine stärkere Bedarfsorientierung im Gange sind. Die Projekte sind allerdings nicht weit genug fortgeschritten, um bereits Wirkungen beurteilen zu können. Dies hat aber den Vorteil, dass sich die Ergebnisse unserer Analyse und die später folgenden Empfehlungen zur Optimierung des Übergangs I in den Projekten noch berücksichtigen lassen. Über die Wirksamkeit von Netz2 für die Jugendlichen im Übergangssystem lässt sich aufgrund der kurzen Umsetzungszeit noch wenig sagen. Die ersten Auswertungen weisen aber darauf hin, dass kaum Jugendliche aus den BVJ und den SEMO zu den Klien- KEK CDC Consultants 37

45 ten/-innen von Netz2 gehören. Dies kann ein positives Signal dafür sein, dass diese Jugendlichen in den entsprechenden Angeboten umfassend beraten und begleitet werden. Es kann aber auch sein, dass die Zusammenarbeit zwischen Netz2 und den Brückenangeboten noch zu wenig aufgebaut und institutionalisiert ist. Dafür spricht, dass 2011 von den knapp 300 Jugendlichen, die nach den BVJ keine Anschlusslösung hatten, nur zwei Jugendliche in der Statistik von Netz2 auftauchen. KEK CDC Consultants 38

46 4.3 Sekundarstufe II Im dritten Teil werden die Angebote der Sekundarstufe II dargestellt. Sie ist das aufnehmende System, welches die Eintrittsschwellen definiert und damit die Zulassung reguliert Lehrstellen Marketing Ein genügend grosses und ausdifferenziertes Lehrstellenangebot ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen des Übergangs I. Obwohl sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass das Lehrstellenangebot sehr schnell und sensibel auf konjunkturelle Schwankungen reagiert, ist es offenbar gelungen in der letzten Phase der wirtschaftlichen Stagnation in der Schweiz die Zahl der Lehrstellen sogar leicht zu erhöhen. So kann heute von einem ausgewogenen Lehrstellenmarkt die Rede sein, bei dem die Gesamtzahl der Angebote die Nachfrage nach Lehrstellen zu decken vermag. Die Zahl der offenen Lehrstellen im Kanton Zürich kann dies illustrieren: Abbildung 14: offene Lehrstellen im Kanton Zürich für Lehrbeginn (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 39

47 Die gute Lehrstellensituation im Kanton Zürich ist in erster Linie der Arbeit der Ausbildungsbetriebe zu verdanken. Einen weiteren Beitrag dazu leistet das Lehrstellenmarketing des MBA Zürich durch die angebotenen Unterstützungsmassnahmen. Das MBA führt unter anderem jährlich eine kantonale Lehrstellenkonferenz durch. Dazu kommen vergleichbare Veranstaltungen in den Bezirken. Seit 2011 verfügt der Kanton Zürich zudem über einen kantonalen Berufsbildungsfonds. 51 Aus diesem können Beiträge an die den Lehrbetrieben übertragenen Kosten der überbetrieblichen Kurse, der Qualifikationsverfahren und der Berufsbildner/-innen- Kurse geleistet werden. Ferner sollen die Mittel für die Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden oder für Massnahmen zur Erhaltung der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und Branchen, sofern sich ergänzende finanzielle Mittel als unerlässlich erweisen, eingesetzt werden. Damit ist der Kanton Zürich in der komfortablen Lage über finanzielle Mittel zu verfügen, die für die Bewahrung und Förderung eines ausgewogenen Lehrstellenmarktes eingesetzt werden können. Es liegen aber noch keine Daten vor über die Höhe der Beiträge, die aus dem kantonalen Berufsbildungsfonds zu Verfügung stehen und wie diese genutzt werden. Eine Bewertung ist daher nicht möglich Förderung EBA und fachkundige individuelle Begleitung Die 2-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ist vor allem für praktisch begabte Jugendliche ohne besonderen schulischen Leistungsausweis gedacht. Sie ermöglicht neben dem Einstieg ins Erwerbsleben auch den Übertritt in eine drei- oder vierjährigen Grundbildung. Abbildung 15: Neue Lehrverträge für Lehrbeginn 2012 per Ende November Verordnung über den Berufsbildungsfond (VBBF ) 52 (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 40

48 Die Lehrverträge für eine berufliche Grundbildung mit EBA haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Gleichzeitig ist die Zahl der Anlehren im Kanton Zürich von 2005 bis 2010 um rund 160 Stellen zurück gegangen. 53 Die Ausbildung in einer beruflichen Grundbildung mit EBA kann zusätzlich durch eine fachkundige individuelle Begleitung (FiB) unterstützt werden. 54 Die FiB hat primär den Zweck, die Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung zu befähigen, die standardisierten Ausbildungsanforderungen und das Qualifikationsverfahren erfolgreich zu meistern und den Anschluss an weiterführende Qualifikationen zu fördern. Die FiB umfasst schulische und alle anderen bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person, die den Bildungserfolg gefährden. 55 Bewertung KEK: Berufliche Grundbildungen mit EBA und FiB leisten gemeinsam einen wichtigen Beitrag dazu, dass auch Jugendliche mit einem schwächeren schulischen Leistungsausweis erfolgreich den Übergang I bewältigen können. Eine erste Auswertung der EBA von August 2010 zeigt zudem, dass 93% der Lernenden die EBA-Ausbildung erfolgreich abschlossen und dass rund ein Viertel der Absolventen/- innen die Ausbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) fortsetzten. 56 Diesem niederschwelligen Bereich der beruflichen Grundbildung muss auch künftig eine hohe Aufmerksamkeit zu kommen. Insbesondere ist zu prüfen, wie die Möglichkeit der FiB in der Praxis genutzt wird und wie sie bedarfsorientiert ausgestaltet werden kann. Geklärt werden muss auch die Koordination der FiB mit den Angeboten der Berufsberatung, von Netz2 und Ithaka Lehraufsicht / Berufsinspektoren Die Abteilung Betriebliche Bildung des MBA übt mit den Berufsinspektoren/-innen die Aufsicht über die berufliche Grundbildung aus. Sie arbeitet eng mit den Lehrbetrieben zusammen und interveniert bei Problemen der Jugendlichen und sucht mit den Lehrbetrieben nach geeigneten Lösungen. Eine Evaluation der Leistungen der Abteilung aus dem Jahr zeigt auf, dass die Abteilung überwiegend gute bis sehr gute Resultate erbracht hat. Die Befragung der Berufsbildner/-innen aller Lehrbetriebe des Kantons Zürich hat ergeben: Als besonders positiv wird angesehen, dass sich die Berufsbilder/-innen bei Fragen und Probleme jederzeit an ihren Berufsinspektor wenden können, der ihnen schnell, unkompliziert und kompetent zur Seite steht. Der persönliche und direkte Kontakt erweist sich als die wertvollste Dienstleistung der Lehraufsicht. (...) Lehrvertragsauflösungen scheinen ein Problemfeld darzustellen, im Rahmen dessen vermehrt auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen zurückgegriffen wird. Gut zwei Drittel der Lehrbetriebe, die an der Umfrage gab es 327 Anlehren im Kanton Zürich, im Jahr 2010 waren es 168 Anlehren. (Zugriff am ) 54 Bildungsdirektion Kanton Zürich, MBA Berufsbildungsverordnung (BBV), Art. 10 Abs Kügler Gonon/Jäger 2011 KEK CDC Consultants 41

49 teilgenommen haben, hatten in den letzten zwei Jahren eine Lehrvertragsauflösung zu verzeichnen. So ist es denn auch nicht überraschend, dass die Berufsinspektoren/-innen die wichtigste Rolle bei der Zuweisung zum Netz2 des MBA spielen. Diese Zuweisung ist freiwillig, die Entscheidungsbefugnis für eine solche Zuweisung liegt bei den Berufsinspektoren/- innen. Bewertung KEK: Die Berufsinspektoren/-innen und die durch sie betreuten Lehrbetriebe sind in hohem Mass mit Problemen während der Lehre befasst, die zu einem Lehrabbruch führen. Hier kommt der Früherfassung und Frühintervention eine hohe Bedeutung zu. Es ist für uns nicht ersichtlich, wie die Berufsinspektoren/-innen auf den Umgang mit drohenden Lehrabbrüchen vorbereitet sind. Jedenfalls sollte bei einem Lehrabbruch in jedem Fall zwingend eine verbindliche Anmeldung an Netz2 des MBA erfolgen. Aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des MBA für die Lehraufsicht und für Netz2 im MBA drängen sich hier Optimierungsmöglichkeiten auf Netz2 MBA Zürich Netz2 MBA unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, deren Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen sind meist zwischen 18 und 21 Jahre alt. Die Zielgruppe sind Jugendliche, deren Lehrvertrag aufgelöst wurde oder die Gefahr laufen, dass ihr Lehrverhältnis aufgelöst wird. Die Zahl der Lehrvertragsauflösungen schwankt im Kanton Zürich seit dem Jahr 2000 zwischen 2500 und knapp 3000 jährlich. Abbildung 16: Lehrvertragsauflösungen im Jahr Eine Auswertung der Lehrvertragsauflösungen im Kanton Zürich aus dem Jahr zeigt, dass knapp 61% der Betroffenen innert drei Jahren eine Anschlusslösung in der 58 (Zugriff am ) 59 Schmid 2011 KEK CDC Consultants 42

50 beruflichen Grundbildung finden. Gut 39% der Betroffenen oder rund 1100 Personen setzen die begonnene Ausbildung nicht fort (zumindest nicht im Kanton Zürich). Diese Personen müssten im Idealfall alle durch das CMBB des MBA erfasst und beim Finden einer Anschlusslösung unterstützt werden. Bewertung KEK: Die Statistik von Netz2 von Februar 2012 zeigt, dass durch Netz2 des MBA 76 Personen betreut werden, wovon 27 Fälle bereits abgeschlossen sind. Hier liegt also noch ein erhebliches Potential zur Steigerung der Aktivitäten zur Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II. Das MBA muss dafür die internen Abläufe so regeln, dass die Berufsinspektoren/-innen verpflichtet sind, jeden drohenden und jeden erfolgten Lehrabbruch der Case Managerin von Netz2 des MBA zu melden. Diese ist dann zusammen mit den zuständigen Berufsinspektoren/-innen dafür besorgt, dass möglichst alle betroffenen Jugendlichen innert nützlicher Frist eine geeignete Anschlusslösung in der Berufsbildung finden. Dafür müssen allerdings auch die nötigen personellen Ressourcen geschaffen werden. Zu prüfen ist auch die verstärkte Prävention von Lehrabbrüchen durch eine niederschwellig zugängliche und frühzeitige Begleitung von Lehrbetrieben und Lernenden bei Schwierigkeiten in der Lehre. Ungeklärt bleibt die Frage, ob Netz2 des MBA auch für die Jugendlichen zuständig ist, welche an den LAP scheitern. Ein Misserfolg an der ersten Prüfung muss in jedem Fall eine Abklärung und geeignete Massnahmen auslösen, welche ein zweites oder gar drittes Scheitern möglichst umfassend verhindern. Dabei ist der Einbezug der Berufsfachschulen und der Lehrbetriebe, welche jeweils für einen Hauptteil der Lehrabschlussprüfung zuständig sind, besonders wichtig Diverse private Beratungsstellen in der beruflichen Grundbildung Neben dem MBA Zürich gibt es eine ganze Reihe von privaten Beratungsstellen, welche Lernende bei Schwierigkeiten während der beruflichen Grundbildung unterstützen. Stellvertretend erwähnt sei hier als Beispiel kabel, eine Beratungsstelle die von der reformierten und der katholischen Kirche des Kantons Zürich getragen wird und an sieben Standorten ihre Dienstleistungen erbringt. 60 Bewertung KEK: Die privaten Beratungsstellen können eine wichtige Ergänzung der Angebote der öffentlichen Hand bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der beruflichen Grundbildung sein. Es ist sinnvoll und nötig, die privaten Beratungsstellen in die Koordination im Übergang I einzubeziehen (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 43

51 4.3.6 Zwischenbilanz Sekundarstufe II Die Sekundarstufe II definiert die Eintrittsschwelle in die berufliche Grundbildung und reguliert damit die Zulassung von Jugendlichen. Dabei ist die Balance zu finden zwischen den sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt einerseits und dem Bedarf und den mitgebrachten Voraussetzungen der Jugendlichen andererseits. Die Einführung der EBA begleitet durch die Möglichkeit von FiB ist eine Massnahme, die den Bedürfnissen von besonders gefährdeten Jugendlichen mit mehrfachen Defiziten entgegen kommt. Diese Anstrengungen sind unbedingt fortzusetzen und allenfalls noch zu verstärken. Ein grosses Optimierungspotential in der Sekundarstufe II liegt bei der Vermeidung und Bewältigung von Lehrabbrüchen. Wenn jedes Jahr mehr als 1000 Jugendliche nach einem Lehrabbruch auch nach längerer Zeit keine Anschlusslösung mehr finden und ohne qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II bleiben, ist dies alarmierend. Diese Jugendlichen haben ja den Übergang I bereits einmal geschafft. Hier muss alles unternommen werden, um diesen ursprünglichen Erfolg nicht verpuffen zu lassen. Dies gilt in noch stärkerem Ausmass für die Vermeidung des definitiven Scheiterns an der LAP. Es muss geklärt werden, welche Stelle für die Abklärung des Misserfolgs an der LAP zuständig ist und welche Massnahmen hilfreich sind, um ein wiederholtes und damit definitives Scheitern zu verhindern. Eine Verstärkung des CMBB im MBA ist bei dieser Ausgangslage sinnvoll oder sogar zwingend. Dabei spielt der Einbezug der Berufsinspektoren/-innen und der Berufsfachschulen bei der Früherkennung von sich abzeichnenden Schwierigkeiten und als Case Maker eine wichtige Rolle. Zudem ist zu prüfen, ob nicht zusätzlich durch die verstärkte Begleitung und Beratung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in den Lehrbetrieben die Quote der Lehrabbrüche gesenkt werden kann. Angezeigt ist auch eine bessere Zusammenarbeit und verstärkte Koordination mit den privaten Beratungsstellen in der beruflichen Grundbildung. Wenn nur schon die Hälfte der jährlich gut 1000 Lehrabbrüche vermieden und/oder mit einer geeigneten Anschlusslösung in der beruflichen Grundbildung aufgefangen werden können, und wenn zusätzlich die jährlich rund 300 bis 500 Fälle von definitivem Scheitern an der LAP verhindert werden können, wäre eine deutliche Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II erreicht. KEK CDC Consultants 44

52 4.4 Steuerung und Koordination im Übergang I Zur Bewältigung der Komplexität der Prozesse und der Vielzahl der Angebote im Übergang I sind im Kanton Zürich eine Reihe von Gremien und Regelungen für die Steuerung und Koordination entstanden Interinstitutionelle Zusammenarbeit Im Netzwerk der interinstitutionellen Zusammenarbeit des Kantons Zürich (iiz) arbeiten das AWA, das KSA, das AJB, die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich sowie die Sozialdienste der beteiligten Gemeinden nach dem Grundsatz der Leistungskoordination zusammen. Dabei ist das iiz-netzwerk folgendermassen organisiert: Abbildung 17: Organigramm iiz-netzwerk Kanton Zürich 61 Das iiz-netzwerk des Kantons Zürich soll gemäss Konzept folgendes Ziel verfolgen 62 : (...) Personen mit Mehrfachproblematiken, deren Arbeitslosigkeit zu besonders hohen Folgekosten führt, rasch zu erfassen, kompetent zu begleiten und durch zielgerichtete Massnahmen gemeinsam wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit wird die Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Zürich (iiz) primär auf die Themen der Langzeitarbeitslosigkeit und der Armutsbekämpfung fokussiert. Dies zeigen auch die Fallstatistiken iiz : 63% der insgesamt 347 Anfragen von Oktober 2010 bis September 2011 kamen von den RAV, 21% aus der Sozialhilfe (Zugriff am ) 62 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, 438, iiz: 63 iiz-netzwerk Kanton Zürich: KEK CDC Consultants 45

53 Bewertung KEK: Der Übergang I sowie das CMBB werden im Kanton Zürich, anders als in anderen Kantonen und anders als im nationalen IIZ-Konzept vorgesehen, von iiz nicht bearbeitet. Dies mag damit zusammenhängen, dass das CMBB im Kanton Zürich relativ spät eingeführt wurde. Die Erfahrung in anderen Kantonen zeigt, dass auch dort das CMBB und die Koordination im Übergang I erst nach einer gewissen Zeit zum Aufgabenkatalog der IIZ dazu genommen wurde. Eine solche Entwicklung ist auch im Kanton Zürich wünschenswert Steuerungsgruppe CM BB - Netz2 Die Aufgaben der Steuerungsgruppe von Netz2 sind im Umsetzungskonzept folgendermassen beschrieben 64 : Die Steuergruppe kontrolliert, steuert und bewertet die Projektprozesse. Sie ist zusammengesetzt aus Vertretern des VSA, des MBA (...), des AJB (...) und des AWA (...) und kommt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen. Das Gremium hat Antrags- und bedingtes Vetorecht. Das Entscheidungsrecht liegt beim Chef des AJB (...). Bewertung KEK: Aufgrund der vorhandenen Information kann nicht beurteilt werden, was in Netz2 unter Kontrolle, Steuerung und Bewertung der Projektprozesse verstanden wird. Unklar bleibt, aufgrund welcher Daten und Indikatoren die Steuerungsgruppe das Projekt kontrollieren und bewerten sowie aufgrund welcher Kompetenzen sie die Prozesse steuern soll und kann. Mit einem Antrags- und bedingten Vetorecht ist dies sicher nicht möglich. Dies muss vor der definitiven Bewilligung von Netz2 ab dem Jahr 2013 durch eine entsprechende Anpassung im Umsetzungskonzept geklärt werden. Andernfalls wird Netz2 die im Konzept des BBT vorgesehenen fünf Handlungsfelder nicht abdecken können. 64 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB undatiert KEK CDC Consultants 46

54 4.4.3 Zusammenarbeit Berufsberatung Sekundarstufe Für die Zusammenarbeit von Berufsberatung und Sekundarstufe hat die Bildungsdirektion einen verbindlichen Rahmenlehrplan für die 2. und 3. Sek erlassen. Er sieht den nachfolgenden Ablauf vor. Abbildung 18: Zusammenarbeit Berufsberatung - Sekundarstufe 65 Mit dem Rahmenlehrplan ist die Zusammenarbeit detailliert geregelt und terminiert. Bewertung KEK: Die Aussagen unserer Interviewpartner zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Berufsberatung und der Sekundarschule auf der Grundlage des gemeinsam vereinbarten Fahrplans gut funktioniert. Ein grosser Teil (rund zwei Drittel) der Jugendlichen erreicht beim Abschluss der Sekundarschule die Berufswahlreife und hat für den Anschluss einen konsolidierten Berufswahlentscheid getroffen. Allerdings werden dadurch nur die Jugendlichen erreicht, die am Berufswahlprozess freiwillig teilnehmen oder durch ihre Eltern dazu motiviert werden. Auf unmotivierte Jugendliche mit Defiziten in verschiedenen Bereichen ist der Berufswahlprozess ungenügend ausgerichtet. Dies ist nur dann akzeptabel wenn sicher gestellt wird, dass auch für die Zielgruppe der besonders gefährdeten Jugendlichen ein adäquates Beratungsangebot, und falls zeitweise nötig, eine intensive und stützende Begleitung zur Verfügung stehen. Es ist zu klären, welches Angebot dafür am besten geeignet und zuständig ist. 65 Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2008 (revidiert 2011) KEK CDC Consultants 47

55 4.4.4 Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung, Sekundarschule und Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeiter/-innen begleiten Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens, unterstützen sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung und fördern ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen. 66 Die Begleitung der Jugendlichen im Berufswahlprozess obliegt neben den Eltern in erster Linie der dafür verantwortlichen Lehrperson und dem/der zuständigen Berufsberater/-in. Die Schulsozialarbeit kann im Einzelfall zur Unterstützung bei der Lehrstellensuche / Realisierung des Berufswahlentscheides beigezogen werden. Unterstützung bedeutet in diesem Zusammenhang die komplementäre Begleitung von Schüler/-innen durch die Schulsozialarbeit in Absprache mit der Lehrperson, dem/der zuständigen Berufsberater/- in, den Schüler/-innen und deren Eltern. Die Zusammenarbeit dient der besonderen Begleitung von Schülerinnen und Schülern, welche in der Familie wenig Unterstützung erhalten und/oder über mangelnde Selbst- und Sozialkompetenzen verfügen. Die Schulsozialarbeit kann Schüler/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Absprache mit den Zusammenarbeitspartnern, ggf. in ihrem Auftrag, folgende Leistungen anbieten: Unterstützung und Begleitung in der Bewerbung um Schnupperlehr- und Lehrstellen nach erfolgter berufsberaterischer Abklärung - Unterstützung beim Heraussuchen von Schnupperlehr- und Lehrstellenadressen im Internet - Unterstützung beim Erstellen und Versenden der Bewerbungen - Überprüfen von Bewerbungsaktivitäten - Beratung zum Verhalten in persönlichen und telefonischen Bewerbungen sowie in Bewerbungsgesprächen Psychosoziale Beratung - Verhalten allgemein, Pünktlichkeit, Umgang mit Absagen, usw. - Vermittlung von weiterführenden psychosozialen Beratungen - Reflexions- und Motivationsarbeit Bewertung KEK: Unsere Interviewpartner/-innen haben darauf hingewiesen, dass es zwischen der Berufsberatung und der Schulsozialarbeit zu Abgrenzungsproblemen im Einzelfall kommt. Zu wenig ist geklärt, wer für die Berufsabklärung und die Unterstützung bei der Lehrstellensuche zuständig ist, wenn Jugendliche sowohl das Angebot der Berufsberatung als auch dasjenige der Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen. In diesem Bereich müssen die aktuell gültigen Empfehlungen hinsichtlich der Komplementarität der Angebote ergänzt und präzisiert werden. 66 Vgl. dazu im Folgenden: Bildungsdirektion Kanton Zürich, AJB 2008 (revidiert 2011) KEK CDC Consultants 48

56 Ungeklärt ist bisher auch die Koordination von Netz2 und Schulsozialarbeit. Beide Angebote sind grundsätzlich dafür geeignet, die nötige intensive und stützende Begleitung von besonders gefährdeten Jugendlichen zu übernehmen. Ohne Klärung der Zuständigkeiten riskieren diese Jugendlichen aber kein adäquates Angebot zu erhalten Zwischenbilanz Steuerung und Koordination im Übergang I Es ist auffallend, dass auf der Ebene des Gesamtsystems im Übergang I im Kanton Zürich, trotz der Vielfalt der Angebote und der Komplexität der Prozesse, keine übergeordnete Koordination und Steuerung vorgesehen ist. Das iiz-netzwerk des Kantons Zürich ist auf die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Armut ausgerichtet. Es wird aber erst tätig, wenn Ausbildungslosigkeit und Sozialhilfeunterstützung bereits eingetreten sind. Auf der Basis des Grundsatzes Ausbildung vor Arbeitsmarktintegration drängt sich hier eine Korrektur auf (vgl. Kapitel 7 Optimierungsvorschläge). Es bleibt auch unklar, aufgrund welcher Kompetenzen und welchen Steuerungswissens die Steuerungsgruppe Netz2 die Angebote und Prozesse des CMBB kontrolliert, bewertet und steuert. Im Umsetzungskonzept für den definitiven Betrieb von Netz2 ab dem Jahr 2013 muss darüber Klarheit geschaffen werden. Bisher fehlen die nötigen Kriterien dafür, in welchen Situationen welche Angebote und Prozesse am besten geeignet sind, um auf den Bedarf der Jugendlichen zu reagieren. Entsprechend fehlen auch regelmässig und systematisch erhobene Kennzahlen zum Funktionieren des Gesamtsystems. Dies macht eine übergeordnete Koordination und Steuerung praktisch zum Blindflug ohne Instrumente. Ein gutes Beispiel für die Koordination und Steuerung geben die Instrumente, welche die Zusammenarbeit zwischen Sekundarschule und Berufsberatung sowie die Koordination von Sekundarschule, Berufsbildung und Schulsozialarbeit regeln. Sie bilden eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit und Koordination in der Praxis sowie für eine fortlaufende Optimierung der vorhandenen Grundlagen. Solche sind für die bedarfsorientierte Koordination des Gesamtsystems im Übergang I und für die Steuerung von Netz2 noch zu schaffen. Vielleicht ist die noch relativ kurze Umsetzungszeit von Netz2 im Kanton Zürich dafür mit verantwortlich, dass es bisher noch keine Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Netz2, der Sekundarschule, der Berufsberatung, der Berufsbildung und weiteren Akteuren gibt. Hier liegt in der Fortsetzung viel Optimierungspotential. KEK CDC Consultants 49

57 5 Analyse - Ergebnisse Ausgehend von unserer Arbeitshypothese und den Zwischenbilanzen für die Teilsysteme im Übergang I fassen wir hier die Ergebnisse unserer Analyse bezüglich des Funktionierens des Übergangs I im Kanton Zürich in Form von Thesen zusammen. Diese Thesen werden für uns leitend sein, wenn wir in den anschliessenden Arbeitsschritten nach Modellen von Good Practices suchen um dann Optimierungsvorschläge zuhanden des MBA Zürich zu entwickeln. 5.1 Thesen zum Übergang I im Kanton Zürich Gutes Funktionieren im Normalfall Die Prozesse und Angebote im Übergang I funktionieren für die grösste Zahl der Jugendlichen (ca. 90% der Population) gut. Sie sind als Standard auf Jugendliche ausgerichtet, die für den Übertritt von der Sekundarschule in die Berufsbildung genügend motiviert sind, die von ihren unmittelbaren Bezugspersonen eine angemessene Unterstützung erhalten und die Leistungsziele der Sekundarschule weitgehend erreichen. Für Jugendliche, die trotz Defiziten beim Erreichen der Leistungsziele die Motivation nicht verloren haben, stehen Instrumente zur individuellen Förderung und Kompensation der Defizite zur Verfügung. Dabei ist noch nicht absehbar, wie gut die erst kürzlich neu geschaffenen Instrumente (z.b. Neugestaltung 3. Sek, Netz2) ihre Wirkung entfalten werden. Es fehlen aber adäquate Angebote für die Zielgruppe der besonders gefährdeten Jugendlichen, welche zeitweise auf eine intensive und stützende sowie niederschwellig zugängliche Begleitung angewiesen sind Vielfalt und Unüberschaubarkeit Im Übergang I sind die Angebote vielfältig und die professionellen Unterstützungsprozesse komplex. Sie sind für die meisten Betroffenen (Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen, Berufsberater/-innen etc.) unüberschaubar. Unsere Interviews zeigen auf, dass niemand den Überblick hat und die einzelnen Akteure zu wenig voneinander wissen. Alle im Übergang I beteiligten Personen brauchen detaillierte und strukturierte Informationen über die existierenden Angebote und Prozesse. Darüber hinaus sind Jugendliche und ihre Bezugspersonen darauf angewiesen, zusätzlich eine verbindliche Zuweisung an die zuständigen Stellen zu erhalten, die wirksam weiter helfen können. Dort müssen sie aufgenommen oder zumindest weiter vermittelt werden. Abweisungen ohne Nachverfolgung dürfen nicht vorkommen. Dies ist schwierig zu realisieren, da es bisher keine Kriterien dafür gibt, wann welche Institution oder welches Unterstützungsangebot zuständig und am besten geeignet ist um auf die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen in unterschiedlichen Situationen zu reagieren. Dadurch kommt es einerseits zu Doppelspurigkeiten und Kompetenzüberschneidungen. Andererseits werden gewisse Problemlagen gar nicht bearbeitet. KEK CDC Consultants 50

58 Die fehlende Überschaubarkeit führt auch dazu, dass isolierte Optimierungen in den einzelnen Angeboten und Teilsystemen nicht rechtzeitig oder gar nicht erfasst werden und so unbemerkt (neue) Brüche in den Übergangen entstehen Teilsysteme folgen eigener Systemlogik Jedes Teilsystem (Sekundarstufe I Brückenangebote Sekundarstufe II) denkt und handelt nach der eigenen Systemlogik. Der Brückenbau zwischen den Teilsystemen findet in der Praxis zwar teilweise statt. Es gibt aber keine konzeptionell und institutionell abgestützten Übergaben und Übergänge zwischen den Teilsystemen. Die Zuständigkeit und Verantwortung hört an den jeweils eigenen Systemgrenzen auf. Dieses Phänomen wird durch die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen der Teilsysteme, die Anforderungen des Datenschutzes und die fehlende Steuerung und Koordination des Gesamtsystems noch verstärkt. Die Optimierung der Teilsysteme erfolgt in der Regel innerhalb der Grenzen der Teilsysteme und ist nicht auf die Optimierung der Systemübergänge ausgerichtet. Dies begünstigt das Abtauchen von besonders gefährdeten Jugendlichen in den Systemübergängen Angebotslogik statt Bedarfsorientierung Jedes Angebot folgt seiner eigenen Angebotslogik. Eine Orientierung am Bedarf der besonders gefährdeten Jugendlichen fehlt fast durchgängig. Die bisher vorhandenen Regelungen erlauben, mit ganz wenigen Ausnahmen, keine Zuweisungen. Jedes Angebot wählt Teilnehmer/-innen nach seinen Zulassungskriterien aus. Dies wird noch zusätzlich legitimiert durch die beschränkten zur Verfügung stehenden Ressourcen und die vorgegeben prozentualen Erfolgskriterien: nur die am besten geeigneten Jugendlichen mit den besten Erfolgsaussichten werden aufgenommen. Dadurch werden aber gerade die Jugendlichen mit den grössten Problemen nicht erreicht. Für diese wären Zielvorgaben nötig, welche die Anbieter im Übergang I dazu verpflichten, für sämtliche Jugendliche eine geeignete Anschlusslösung oder eine adäquate nachfolgende Beratung und Begleitung zu finden. Hinzu kommt, dass jedes Angebot seine Tradition hat und dazu tendiert, sich zu erhalten und die vorhandene Infrastruktur und die Personalressourcen auszulasten. Es gibt kaum Anreize und verbindliche Vorgaben, sich auf eine schwierigeres, in der Begleitung anspruchsvolleres Klientel auszurichten. Es lässt sich feststellen, dass die Optimierung der Angebote innerhalb der Logik der Angebote erfolgt. Sie ist nicht auf die Optimierung der Übergänge von Angebot zu Angebot ausgerichtet. Nicht selten werden durch eine Optimierung innerhalb eines Angebots neue Überschneidungen zum Leistungsspektrum bereits bestehender Angebote geschaffen, ohne dass dies bemerkt und bereinigt wird. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Finanzierung (unterschiedliche Direktionen des Kantons, Gemeinden, Privaten) und wenig stringenten und zwischen den Auftraggebern nicht koordinierten Leistungsaufträgen sind die Angebote kaum ganzheitlich steuerbar und koordinierbar. Oft fehlt dafür auch die nötige gesetzliche Grundlage. KEK CDC Consultants 51

59 5.1.5 Freiwilligkeit und Motivation als Voraussetzung Jugendliche können nur dann von den Angeboten und Unterstützungsprozessen im Übergang I profitieren, wenn sie für die Teilnahme motiviert sind. Denn jede Teilnahme, teilweise sogar am Berufswahlprozess in der obligatorischen Schule, ist freiwillig. Dies ist als Standard für die grosse Zahl der betroffenen Jugendlichen sicher angemessen. Besonders gefährdete Jugendliche mit Mehrfachproblematiken haben aber, oft aus nachvollziehbaren Gründen, eine mangelnde Motivation. Vielfache Misserfolgserlebnisse und Krisen in verschiedensten Bereichen ihres Lebens sind dazu geeignet, sie zu entmutigen. Bei diesen Jugendlichen muss eine Motivation in einer ersten Phase der Unterstützung aufgebaut werden. Das Elternhaus hat eine zentrale Bedeutung für die Unterstützung (auch Zwangsmotivation ) der Jugendlichen in dieser Phase des Übergangs. Wo die Eltern diese Funktion nicht wahrnehmen können, hat keine Institution die Aufgabe, an diese Stelle zu treten. Es gibt weder in den einzelnen Angeboten noch in den Teilsystemen einen Auftrag, durch eine zeitweise intensive und stützende Begleitung die Jugendlichen unter (fast) allen Umständen im System zu halten. Gerade die besonders gefährdeten Jugendlichen im Übergang I können nur dann in höherem Mass erreicht werden, wenn durch koordinierte Massnahmen und Übergaben sicher gestellt wird, dass sie nicht unbemerkt abtauchen. Dafür ist es nötig, dass jemand den Leistungsauftrag hat, ihnen hartnäckig nachzugehen, sie aufzusuchen und nicht locker zu lassen, selbst wenn sie Termine und Angebote nicht wahrnehmen oder sich verweigern. Gemeint sind damit keine gesetzlichen Zwangsmassnahmen, sondern ein Leistungsauftrag zu aufsuchender Unterstützung und Begleitung, der auch bei Erreichen der Volljährigkeit nicht aufhört. Dass dies funktionieren kann, zeigen private Projekte wie die Stiftung Speranza und nicht zuletzt die private Initiative von Lehrmeistern, welche ihre Lernenden mit hohem persönlichem Engagement trotz aller Schwierigkeiten und Probleme zum Lehrabschluss führen Netz2 (CM BB) als zusätzliches Angebot Da die Umsetzung des CMBB im Kanton Zürich erst gegen Ende des Jahres 2010 erfolgte, befindet sich Netz2 noch in der Aufbauphase. Erst mit dem RRB zur weiteren Umsetzung ab 2013 und der Genehmigung des entsprechenden Umsetzungskonzeptes wird das CM BB im Kanton Zürich seine definitive Form finden. Die Bewertung von Netz2 muss deshalb mit einer gewissen Zurückhaltung erfolgen. Die verfügbaren Unterlagen, insbesondere die ersten Auswertungen zur Nutzung und zum Funktionieren von Netz2, die Zwischenergebnisse der Evaluation durch die Berner Fachhochschule und der Entwurf des Umsetzungskonzepts weisen darauf hin, dass Netz2 als zusätzliches Angebot im Unterstützungssystem im Übergang I für Jugendliche mit Mehrfachproblematiken funktioniert. Die Zulassungskriterien verlangen, dass bereits mehrere Fachstellen in die Bearbeitung der Probleme von Jugendlichen involviert sind, deren Massnahmen dann durch Netz2 koordiniert werden. Auch die Zahlen zu den bisher hauptsächlich involvierten Case Maker zeigen dies auf. KEK CDC Consultants 52

60 Damit kommt die Früherfassung und Frühintervention bei Jugendlichen zu kurz, bei denen sich besondere Schwierigkeiten im Übergang I erst abzuzeichnen beginnen. Es ist im Hinblick auf die Bedürfnisse der besonders gefährdeten Jugendlichen im Übergang I nötig, die Lehrpersonen und Berufsberater/-innen der Sekundarschule vermehrt als Case Maker zu gewinnen. Zudem muss eine Koordination und übergeordnete Steuerung von Netz2 beim AJB und Netz2 beim MBA realisiert werden. Dafür muss die Steuerungsgruppe Kompetenzen und Instrumente erhalten, die eine Kontrolle, Bewertung und Steuerung der Projektprozesse von Netz2 überhaupt erst ermöglichen. Zu überprüfen ist auch die institutionelle Eingliederung von Netz2 beim AJB. Diese erschwert eine durchgehende Fallführung aus einer Hand über die ganze Phase des Übergangs I, bei der die Interventionen der drei Teilsysteme aufeinander abgestimmt werden müssen Fehlende Gesamtkoordination und Steuerung im Übergang I Da das iiz-netzwerk des Kantons Zürich auf die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Armut ausgerichtet ist, fehlt eine Institution, die sich um die Gesamtkoordination und die Steuerung des Übergangs I kümmert. Niemand hat einen entsprechenden Leistungsauftrag und entsprechende Ressourcen. Über Absprachen im Einzelfall, Brückenbau in der Praxis und grosses Engagement von Beteiligten funktioniert der Übergang I für die grosse Mehrheit der Jugendlichen trotzdem gut. Damit ist aber den rund 10% besonders gefährdeten Jugendlichen mit mangelnder Motivation und ungenügender Unterstützung durch das unmittelbare Bezugssystem nicht geholfen. Genau diese müssen aber erreicht werden, wenn die Abschlussquote auf der Sekundarstufe markant erhöht werden soll. Die Gesamtkoordination und Steuerung ist auch dadurch erschwert, dass die politischen und finanziellen Zuständigkeiten auf mehrere Direktionen des Kantons, auf unterschiedliche Ämter innerhalb der Direktionen und zudem teilweise auf die Gemeinden verteilt sind. Zudem ist eine Gesamtkoordination und -Steuerung über Teilsysteme und Angebote hinweg in der Schweiz mit ihrer ausgeprägt föderalen und arbeitsteiligen Strukturen fremd. Es fehlt weitgehend an funktionierenden Modellen und Vorbildern sowie an den nötigen gesetzlichen Grundlagen und Leistungsaufträgen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung einer Gesamtkoordination und Steuerung über die Teilsysteme des Übergangs I hinweg sind dagegen bekannt. Es braucht dafür eine gemeinsam erarbeitete und vereinbarte Soll-Vorstellung für das Funktionieren des Übergangs I, gerade auch im Hinblick auf den Bedarf der besonders gefährdeten Jugendlichen; ausformulierte Kriterien und das darauf abgestimmte Monitoring von Indikatoren und Kennzahlen, welche die Übereinstimmung mit oder die Abweichung von dem Soll- Zustand anzeigen; eine Institution oder ein Gremium, das einen Leistungsauftrag und die Kompetenz für das Monitoring und die Reaktion auf Abweichungen hat; KEK CDC Consultants 53

61 sowie eine durch Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Direktionen, Ämtern und Gemeinden sowie allenfalls gesetzlichen Grundlagen legitimierte Reaktion auf vom Soll-Zustand abweichende Kennzahlen und Indikatoren. Nur auf einer solchen Basis können die Angebote im Übergang I koordiniert, bedarfsorientierte Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, Dienstleistungen beschafft und deren Qualität im Hinblick auf das optimale Funktionieren des Gesamtsystems gesichert werden Kosten-Nutzen-Verhältnis nach Pareto-Prinzip Es soll hier noch auf die zu erwartenden Kosten für die Optimierung des Übergangs I im Hinblick auf die Gesamtkoordination sowie die stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der besonders gefährdeten Jugendlichen hingewiesen werden. Eine Angebots- und Systemoptimierungen mit dem Ziel, die heutige Abschlussquote auf Sekundarstufe von rund 90 auf 95% anzuheben, erfolgt grundsätzlich nach dem Pareto- Prinzip welches besagt, dass 80% des Ergebnisses mit 20% des Aufwandes erreicht werden können. Die restlichen 20% des Ergebnisses erfordern 80% des Aufwandes. Zu diesem zu erwartenden Aufwand tragen sowohl die Abstimmung der Angebote und Teilsysteme aufeinander als auch die Einführung einer durchgehenden Fallführung aus einer Hand bei. Insbesondere wird aber die Konzeption und Umsetzung einer Koordination und Steuerung des Gesamtsystems im Übergang I ins Gewicht fallen. Angesichts der langfristig durch die Ausbildungslosigkeit verursachten gesellschaftlichen Kosten und der Tatsache, dass im Kanton Zürich jedes Jahr rund 2200 Jugendliche keinen qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II erreichen, handelt es sich trotzdem um eine lohnende Investition. Dies ganz besonders auch dann, wenn man in Betracht zieht, dass auch die fehlende Koordination und Steuerung des Gesamtsystems sowie die heute vorhandenen Dysfunktionen nicht unerhebliche Kosten verursachen. KEK CDC Consultants 54

62 6 Ausgewählte Good Practices im Übergang I 6.1 Einleitung In diesem Kapitel werden gute Beispiele von Nahstellenmanagement im Übergang I vorgestellt. Die getroffene Auswahl ist subjektiv. Sie orientiert sich aber immer daran, wie stark in diesen Beispielen die Orientierung an den Bedürfnissen der besonders gefährdeten Zielgruppe im Vordergrund steht. Neben der Bedarfsorientierung war bei der Auswahl der Beispiele auch die möglichst durchgehende Koordination der Angebote und Prozesse im Übergang I ausschlaggebend. Viele Projekte des Nahstellenmanagements im Übergang I stehen noch ganz am Anfang. Vieles ist erst Konzept oder ist in der ersten Phase der Umsetzung. Resultate im Sinne von Outcomes und Effects sind deshalb meist noch nicht beurteilbar. Die Beispiele von guter Praxis stellen daher eine Sammlung von praktikablen Ideen und Konzepten dar, welche im Hinblick auf die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II entwickelt und umgesetzt wurden. Alle diese Projekte sind überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert und nirgends wird ein Copy Right geltend gemacht. Es ist daher legitim, von diesen Beispielen zu lernen und diese bei Eignung zu übernehmen. Dabei wird in jedem einzelnen Fall zu prüfen sein, wie es um die Übertragbarkeit der in anderen Kantonen entwickelten und umgesetzten Lösungen für das Nahtstellenmanagement in den Kanton Zürich steht. 6.2 Gesamtsteuerung und Koordination im Übergang I Beispiel Kanton Luzern Das Beispiel des Nahtstellenmanagements im Kanton Luzern ist einzigartig. Nirgends sonst in der Schweiz erfolgt die Koordination und Steuerung des Übergangs I derart zentralisiert und aus einer Hand. Die Voraussetzung für eine solche Lösung ist eine politische Übereinkunft auf Regierungsebene und die Bereitschaft, in erheblichem Masse in die Gestaltungsfreiheit der beteiligten Organisationen und die Wahlfreiheit der betroffenen Jugendlichen und ihrer Eltern einzugreifen Projekt Startklar des Kantons Luzern startklar umfasst alle Angebote des Kantons zur Unterstützung der Jugendlichen bei der Suche nach einer Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit. Dazu gehören Beratung, Coaching, Praktika und andere Angebote, die den Jugendlichen helfen, allfällige Lücken zu schliessen. Alle Schüler/-innen der 9. Klassen, die im April weder eine Lehrstelle noch eine andere Anschlusslösung gefunden haben, werden bei startklar zentral erfasst. Die Anmeldung erfolgt durch die jeweilige Klassenlehrperson. Diese füllen ein Anmeldeformular 67 aus, in welchem sie den Jugendlichen einem von sechs Profilen zuteilen. Dem Anmeldeformular ist ein persönliches Dossier der Betroffenen beizule- 67 Anmeldeformular, (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 55

63 gen. Gemeinsam mit den Jugendlichen suchen die Fachpersonen nach einer passenden Lösung für das Jahr nach dem Schulaustritt. 68 Unterstützung bei startklar finden auch jene Jugendlichen, die nicht reüssieren und ihre Lehre abbrechen. 69 Das Projekt wurde auf das Schuljahr 2010/11 eingeführt. Im Jahre 2011 sind insgesamt 1130 Anmeldungen bei startklar eingetroffen. Eine Abmeldung bei startklar ist jederzeit möglich. Gegen 300 haben sich wieder abgemeldet, weil sie selber eine Lehrstelle oder eine Anschlusslösung gefunden haben. 70 In der Phase der Zuteilung befassen sich etwa 20 Personen (Personen aus der Berufsberatung, CM, Schulberatung, Beratungsstelle Jugend und Beruf, Zentralstelle Brückenangebote (Sozialberatung, Vermittlung, Programme)) während 2.5 Tagen mit den Dossiers. Basierend auf dem 6-Augen-Prinzip und einer Kriterienliste werden die Jugendlichen den Angeboten zugeteilt. Das bedeutet, dass nicht der Wunsch der Jugendlichen sondern die Bewertung der Situation des Jugendlichen durch die Lehrpersonen und der Fachpersonen entscheidend ist. Der grösste Teil der Jugendlichen wird der Zentralstelle Brückenangebote zugewiesen (ca. 600 Personen). Dort finden mit den Jugendlichen Einzelgespräche statt. Es kommt nur äusserst selten vor, dass die Jugendlichen mit der Zuweisung der Fachpersonen nicht einverstanden sind. Der Paradigmenwechsel hat auch Auswirkungen auf die Angebotsplanung. Besonders für die Lehrpersonen stellte der Wechsel eine Herausforderung dar. Die Angebote werden dauern flexibilisiert, d.h. Klassen werden gemischt usw. Dass ein solcher Paradigmenwechsel funktioniert, bedeutet einen Rückhalt bis auf die oberste politische Ebene Leitsätze für die berufliche Integration von Jugendlichen Der Kanton Luzern verfügt über eine intensive, institutionsübergreifende Zusammenarbeit: Organisationen aus Bildung, Sozialwesen und Versicherungen sind in der vom Regierungsrat gewählten Kommission Berufsintegration zusammengeschlossen. Die Dienstelle Berufs- und Weiterbildung trägt die Hauptverantwortung für den Prozess und koordiniert die Massnahmen. Die Strategie von startklar beruht auf einem gemeinsamen Verständnis der in der Kommission vertretenen Akteure zu den Erfordernissen im Übergang I. Diese Haltung findet in Form von neun gemeinsam erarbeiteten Leitsätzen 72 ihren Ausdruck: Bildung vor Arbeit Direkteinstieg vor Zwischenlösung Hilfe zur Selbsthilfe Prävention statt Reaktion Effizienter Einsatz der Ressourcen Differenzierung der Brückenangebote Lösungsorientierte Begleitung 68 Flyer, (Zugriff am ) 69 Bildungs- und Kulturdepartement Kanton Luzern, Dienststelle Berufs- und Weiterbildung 2010, S Vogel 2012, S Telefonische Auskunft von Frau Irma Zuber, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Bereichsleiterin Erstausbildung / startklar am Bildungs- und Kulturdepartement Kanton Luzern 2010 KEK CDC Consultants 56

64 Abschluss statt Abbruch Zusammenarbeit der Institutionen Bewertung KEK-CDC Consultants Das Projekt startklar des Kantons Luzern ist in zweierlei Hinsicht vorbildlich: Bedarfsorientierung: Da nicht die Motivation der Jugendlichen für eine Aufnahme ins Projekt entscheidend ist sondern die Anmeldung durch die verantwortlichen Lehrpersonen erfolgt, werden auch unmotivierte, mehrfachbelastete Jugendliche lückenlos erfasst und unterstützt. Die zentrale Steuerung und Koordination der Angebote und Prozesse ermöglicht eine differenzierte und flexible Angebotsplanung und eine Zuweisung an die am besten geeignete Stelle. Weniger optimal ist dagegen, dass die Erfassung potentiell problematischer Verläufe im Übergang I erst in der 2. Hälfte des 9. Schuljahres und damit zu einem späten Zeitpunkt stattfindet. Damit geht ein Teil der möglichen präventiven Wirkung verloren. Überdies ist der Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter und die Wahlfreiheit der betroffenen Jugendlichen (politisch) legitimationsbedürftig. Als Modell ist das Konzept startklar aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen sicher nicht auf den Kanton Zürich übertragbar. Teile des Konzepts, wie beispielsweise die gemeinsame Evaluation der Dossiers der angemeldeten Jugendlichen, sollten bezüglich der Realisierbarkeit im Kanton Zürich geprüft werden. 6.3 IIZ mit Einbezug des CMBB Beispiel Kanton Bern Die IIZ befasst sich mit der Koordination der Akteure und der Programme zur Integration erwerbsloser Personen in den Arbeitsmarkt. Dadurch sollen auf institutioneller Ebene Synergien gewonnen und auf individueller Ebene eine optimale Unterstützung der Integration von erwerbslosen Personen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gewährleistet werden. Das CMBB wurde als nationales Programm mit kantonaler Umsetzung gut 10 Jahre später als die IIZ gestartet. In den meisten Kantonen sind für das CMBB eigene Strukturen und Programme entstanden. Diese wurden bislang nicht in die IIZ integriert, obwohl das CMBB von den Zielsetzungen her die IIZ auf die Zielgruppe der 16- bis 25-Jährigen erweitert. Durch die Sicherstellung der Möglichkeit einen qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II zu erreichen, wird das Risiko späterer Erwerbslosigkeit und sozialer Desintegration markant gesenkt Ausgangslage Die Bundesräte J. Schneider-Ammann (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, EVD) und D. Burkhalter (Eidgenössisches Departement des Innern, EDI) haben mit Beschluss vom 11. November 2010 entschieden, dass die IIZ weiter entwickelt und gefördert werden soll. Dafür wurde eine nationale IIZ-Organisation eingesetzt. Das nationale IIZ-Steuergremium hat im Dezember 2011 die Arbeitsschwerpunkte für KEK CDC Consultants 57

65 das Jahr 2012 verabschiedet. Zu diesen gehört auch das CMBB. Basis für diesen Arbeitsschwerpunkt ist ein Strategiepapier des BBT 73 vom November 2011, das den Handlungsbedarf in der Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildung und den Partnern der IIZ definiert. Im Kanton Zürich ist, wie in den meisten Kantonen, das CMBB nicht in das iiz-netzwerk integriert. Anders ist die Situation im Kanton Bern. Dort ist das CMBB Teil der IIZ- Strukturen und -Aktivitäten Konzept Das IIZ-Konzept des Kantons Bern basiert auf folgender Grundlage: Der Berner Arbeitsmarkt funktioniert zwar, dennoch brauchen einige Menschen Hilfe, um sich (wieder) in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür unterzeichneten das beco Berner Wirtschaft, das MBA, das kantonale Sozialamt, die Zentralstelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (ZBSL) und die IV-Stelle Bern einen Leistungsauftrag für die IIZ im Kanton Bern. Mit dabei ist auch das Sozialamt der Stadt Bern. Der Leistungsauftrag umfasst: Verfolgen einer gemeinsamen Strategie Koordination der Angebote zur Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung und die (Wieder-)Eingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt Optimierung der Prozessabläufe an den Schnittstellen Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit will: Förderung der Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt Bessere Anpassung an die wirtschaftlichen Veränderungen, um eine länger dauernde Arbeitslosigkeit zu vermeiden Kosteneinsparungen bei den Soziallasten 74 Die spezifischen IIZ-Angebote umfassen im Kanton Bern: Case Management Berufsbildung: Das Case Management Berufsbildung steht Jugendlichen von der 7. Klasse bis zum 24. Altersjahr zur Verfügung, wenn ihr Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. (...) IIZ-Assessment: Menschen, die sich in der Arbeitswelt nicht mehr zurechtfinden, steht das IIZ Assessment zur Verfügung. Gemeinsam mit der betroffenen Person klären die Verantwortlichen der RAV, der Sozialdienste, der IV-Stellen und teilweise der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) ab, wie eine rasche und dauerhafte berufliche Eingliederung erfolgen kann. (...) Berufsberatung in Zusammenarbeit mit den RAV: Die Berufsberatung bietet Stellensuchenden in Zusammenarbeit mit den RAV Informationen und Beratungen an. Berufliche Perspektiven sollen gefunden und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Motivationssemester für arbeitslose Jugendliche oder für junge Sozialhilfebeziehende: Wenn der Einstieg in eine Lehre nicht gelingt oder wenn ein Lehrvertrag aufgelöst wurde, steht als Brückenangebot das Motivationssemester zur Verfügung. (...) 73 BBT (Zugriff am ) KEK CDC Consultants 58

66 Vorlehre für Erwachsene: Das Ziel der Vorlehre für Erwachsene ist die Integration der Teilnehmenden in eine berufliche Grundbildung. (...) Bewertung KEK-CDC Consultants Durch die Integration des CMBB in die IIZ wird gewährleistet, dass die Strukturen und Programme für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt bereits für Jugendliche ab der Sekundarstufe I koordiniert werden. Damit bekommt die IIZ einen ausgeprägt präventiven Charakter: die durch IIZ koordinierten Unterstützungsangebote und Begleitmassnahmen setzen ein, bevor eine Erwerbslosigkeit eingetreten ist und eine soziale Desintegration bereits stattgefunden hat. Zudem wird durch die Integration des CMBB in die IIZ der Grundsatz Bildung vor Arbeit gestärkt und auf alle spezifischen Angebote ausgeweitet, selbst wenn sich diese an Personen über 25 Jahren richten. Schliesslich werden auch auf der Ebene der Steuerungsorgane und der Koordinationsgremien Synergien geschaffen, wenn IIZ und CMBB unter einem Dach zusammengeführt werden. Für die definitive Umsetzung des CMBB im Kanton Zürich ab dem Jahr 2013 sollte deshalb eine Integration von Netz2 in das iiz-netzwerk im Kanton Zürich geprüft werden. 6.4 CMBB mit präventivem Charakter Beispiel Take off Kanton Bern Das CMBB Take off des Kantons Bern zeichnet sich durch seinen präventiven Charakter aus. Es wird hier als Beispiel von guter Praxis auf der Basis folgender Dokumente dargestellt: Umsetzungskonzept Leitfaden für Lehrpersonen der Sekundarstufe I 77 Leitfaden für die Sekundarstufe II 78 Evaluation des CMBB durch die Uni Neuchâtel (Zugriff am ) 76 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2009a 77 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2009b 78 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2009c 79 Stalder et al 2011 KEK CDC Consultants 59

67 6.4.1 Ausgangslage Das CMBB Take off.. erfolgreich ins Berufsleben wurde im Kanton Bern im Frühling 2008 lanciert und ist damit ein Projekt, das im Vergleich mit anderen Kantonen in der Umsetzung bereits weit fortgeschritten ist. Zwar können auch in diesem Projekt noch wenig Aussagen zu erfolgreichen Abschlüssen des CMBB im Sinne von gelungenen Abschlüssen auf der Sekundarstufe II und der erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt gemacht werden. Trotzdem zeigt die Evaluation, welche den Zeitraum von Januar 2010 bis März 2011 betrachtet, einige bemerkenswerte Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklung der begleiteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wie das CMBB in allen anderen Kantonen ist auch Take off im Kanton Bern auf die Erhöhung der Abschlussquote der 16- bis 25-Jährigen auf 95% ausgerichtet und basiert auf den durch das BBT veröffentlichten Konzeptvorgaben. Take off ist im Kanton Bern der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung angegliedert. Ab Januar 2009 waren 8 Case Manager/-innen mit 500 Stellenprozenten in fünf Regionen des Kantons tätig. Auf Januar 2011 ist eine Aufstockung auf 660 Stellenprozente erfolgt. Die Zielgruppe für das CMBB wurde im Kanton Bern auf rund 800 bis 900 Personen pro Jahrgang geschätzt und bewegt sich damit in einer vergleichbaren Grössenordnung wie im Kanton Zürich. Take off im Kanton Bern verfolgt folgende Ziele: 1. Bis 2015 sollen mindestens 95% der jungen Erwachsenen unter 25 Jahren über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. 2. Jugendliche und junge Erwachsene in Mehrfachschwierigkeiten (z.b. schwache Schulleistungen, fehlende Motivation, sozial auffälliges Verhalten, zu wenig Unterstützung durch die Eltern) sollen über alle Bildungsstufen hinweg durch Fachpersonen begleitet und unterstützt werden (Sekundarstufe I Sekundarstufe II Erwerbsleben; insbesondere auch bei Lehrvertragsauflösungen). 3. Durch das CMBB begleitete Jugendliche/junge Erwachsene sollen nachhaltig im Erwerbsleben integriert sein. Damit geht der Kanton Bern noch über die Ziele des BBT hinaus. 4. Im Einzelfall involvierte Akteure arbeiten koordiniert zusammen. Take off ist ein freiwilliges Angebot für Jugendliche ab dem 7. Schuljahr und junge Erwachsene bis 24, welches eingesetzt wird, wenn die üblichen Massnahmen der Sekundarstufe I und II ausgeschöpft oder zusätzliche Unterstützungsmassnahmen nötig sind Konzept und Ergebnisse Das Berner Konzept des CMBB sieht 3 Standortbestimmungen im 7. und 9. Schuljahr, in Brückenangeboten sowie im 1. Lehrjahr vor, um gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene frühzeitig zu erkennen. Bei den Standortbestimmungen werden Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen sowie im 9. Schuljahr und in Brückenangeboten zusätzlich die Berufswahlkompetenzen durch die verantwortliche Lehrperson eingeschätzt. Dabei können folgende Aspekte auf eine Mehrfachproblematik hinweisen: Ungenügende Unterstützung durch das soziale Umfeld Probleme in der bisherigen Schullaubahn KEK CDC Consultants 60

68 Bereits eingeleitete Unterstützungsmassnahmen durch Fachstellen Gesundheitszustand Wenn in mehreren der aufgeführten Kriterien nachhaltige Defizite, also eine Mehrfachproblematik, festgestellt werden und die schulinternen Massnahmen sich als nicht ausreichend erweisen oder sich ein Unterstützungsbedarf über die jeweilige Schulstufe hinaus abzeichnet, ist der Beizug des CMBB einzuleiten. Über diese Standortbestimmungen hinaus ist die Schule zuständig für die Meldung aller Jugendlichen an das CMBB, welche Ende Schuljahr keine Anschlusslösung haben. Das CMBB nimmt mit den betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern Kontakt auf, um das weitere Vorgehen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem CMBB zu klären. Damit ist gewährleistet, dass alle gefährdeten Jugendlichen, bei denen sich Schwierigkeiten in der Laufbahnentwicklung abzeichnen, durch das CMBB frühzeitig erfasst werden und dass geeignete Unterstützungsmassnahmen präventiv eingeleitet werden können. Die Ergebnisse der ersten Umsetzungsevaluation zeigen auf, dass das Berner Konzept des CMBB insbesondere im präventiven Bereich seine Stärken hat. Dies zeigen folgende Eintrittszahlen: 43% der begleiteten Jugendlichen sind noch in einer Ausbildung auf Sekundarstufe I 19% der begleiteten Jugendlichen kommt aus einem Brückenangebot Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Jugendliche und junge Erwachsene, welche beim Eintritt ins CMBB noch in einer Ausbildung auf der Sekundarstufe I oder im Brückenangebot waren, in der Begleitung einen überdurchschnittlich stabilen, unauffälligen und erfolgreichen Verlauf hatten. Auch die durch das CMBB ergriffenen Massnahmen es sind mehrere Massnahmen pro begleitete Person möglich unterstreichen den stark präventiven Charakter des Berner Projekts: bei 54% der begleiteten Jugendlichen wurden Berufsabklärungen eingeleitet bei 62% der begleiteten Jugendlichen wurden Coaching, Lehrstellenvermittlung, Beratung des Lehrbetriebs, Erziehungs- und Familienberatung eingesetzt. Die Evaluatoren/-innen kommen aufgrund der gefundenen Ergebnisse unter anderem zu folgenden Schlüssen 80 : Das CMBB hat nach zwei Jahren noch nicht alle Zielgruppen gleich gut erreichen können. Gut positioniert hat sich das CMBB in der Volksschule und hierbei insbesondere zur Unterstützung von ausländischen Schüler/-innen. Wichtig ist dabei, dass das CMBB beim Grundsatz bleibt, erst dann eingesetzt zu werden, wenn schulinterne Massnahmen ausgeschöpft sind und Jugendliche nachhaltig gefährdet sind, den Anschluss an eine Ausbildung der Sekundarstufe II zu verpassen. Im nachobligatorischen Bereich besteht ein gewisser Nachholbedarf. Mehrere hundert Jugendliche sind jährlich nach einem Brückenangebot oder einem Lehrabbruch ohne Anschlusslösung oder finden nach dem Lehrabschluss keine Arbeit. Nur ein kleiner Anteil von ihnen profitiert bisher vom CMBB. (...) 80 Stalder et al. 2011, S KEK CDC Consultants 61

69 Trotz der sehr heterogenen Zusammensetzung der CMBB-Klientel lassen sich laut Evaluation zwei Hauptzielgruppen festmachen. Einerseits die Jugendlichen, die bereits auf der Volksschulstufe oder einem ersten Brückenangebot dem CMBB zugewiesen werden. In diesen Fällen hat das CMBB eine verstärkt präventive Funktion und soll darauf hinwirken, längere Ausbildungsunterbrüche, Warteschlaufen und Lehrabbrüche zu vermeiden. Andererseits die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu einem späteren Zeitpunkt ins CMBB eintreten, zum Beispiel erst nach einem Lehrabbruch oder nach einer längeren Phase der Ausbildungslosigkeit. In diesen Fällen wirkt das CMBB verstärkt korrektiv und ist auf den Wiedereinstieg in eine Ausbildung ausgerichtet. Die Notwendigkeit und Nützlichkeit der präventiven Ausrichtung des Berner CMBB wird durch die Evaluation hervorgehoben und eine weitere Verstärkung derselben wird empfohlen. So wird darauf hingewiesen, dass die Freiwilligkeit des Angebots und die für den Eintritt geforderte Motivation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Widerspruch steht zur multiplen Risikosituation eines Teils der Zielgruppe. Deshalb sei das CMBB gefordert, die Ausbildungsmotivation nicht nur vorauszusetzen, sondern Jugendliche und junge Erwachsenen so zu unterstützen, dass sie diese Motivation entwickeln und aufrecht erhalten können. 81 In der Triagephase ist entsprechend nicht nur auf die aktuelle Motivationslage, sondern auf das Potential und die Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen zu achten Bewertung KEK-CDC Consultants Take off.. erfolgreich ins Berufsleben, die Umsetzung des CMBB im Kanton Bern, ist besonders geeignet, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Laufbahnentwicklung aufgrund von multiplen Schwierigkeiten gefährdet ist, frühzeitig zu erfassen und zu begleiten. Die drei Standortbestimmungen Mitte des 7. Schuljahrs, anfangs des 9. Schuljahrs, in Brückenangeboten und im 1. Lehrjahr bieten Gewähr, dass das CMBB frühzeitig auf Jugendliche zugehen kann, welche einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zusätzlich wird durch die Pflicht der Schulen, alle Schüler/-innen, die Ende der Volksschule keine Anschlusslösung haben dem CMBB zu melden, sichergestellt, das auch die Zielgruppe der unmotivierten und deshalb besonders gefährdeten Jugendlichen erreicht wird. Aufgrund der Tatsache, dass die Ausgangslage für das CMBB im Kanton Bern sehr ähnlich ist wie im Kanton Zürich, kann die Übertragbarkeit des Konzeptes als gut beurteilt werden: Das CMBB ist in beiden Kantonen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung angegliedert; Das CMBB ist in Regionen resp. Bezirke aufgeteilt (Kanton Bern 5 Kanton Zürich 7); Die Zielgruppe des CMBB ist in beiden Kantonen vergleichbar gross (Kanton Bern ca Kanton Zürich ca Betroffene pro Jahrgang); Die für das CMBB zur Verfügung stehenden Ressourcen sind vergleichbar (Kanton Bern 660 Stellenprozente Kanton Zürich 680 Stellenprozente) 81 Stalder et al. 2011, S. 6 KEK CDC Consultants 62

70 Falls im Kanton Zürich eine verstärkt präventive Ausrichtung des CMBB in Betracht gezogen wird, sollte eine Orientierung am Konzept des Kantons Bern geprüft werden. 6.5 Koordinierte Beschaffung von Brückenangeboten Beispiel KoBra Kanton Bern Im Rahmen der IIZ werden die Brückenangebote der Erziehungsdirektion (ERZ), der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) sowie der Volkswirtschaftsdirektion (VOL) koordiniert. Dazu wurde anfangs 2009 das Projekt KoBra gestartet Ausgangslage Eine Analyse 82 zum Kanton Bern kam 2011 zu folgenden Ergebnissen: Es besteht Koordinations- und Steuerungsbedarf bei den Angeboten zwischen den drei Direktionen ERZ, VOL und GEF. Die Durchlässigkeit unter den Angeboten ist mangelhaft und es bestehen unnötige Zugangshürden zwischen den verschiedenen Systemen. Es fehlt an Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblematik. Es besteht ein Potential für den Direkteinstieg von Schulabgänger/-innen mit guten Voraussetzungen für eine Lehrstelle. 83 Verschiedene Institutionen und Anspruchsgruppen nahmen Stellung zu diesem Bericht Konzept und Ergebnisse Das Projekt KoBra hat folgende Ziele: Kantonale Steuerung der Brückenangebote durch eine Fachstelle Verbesserte Zuweisung für Jugendliche und junge Erwachsene mit unklarer Zuweisung durch eine Triagestelle Abstimmung und Optimierung der Brückenangebote von ERZ, VOL und GEF (Durchlässigkeit, Zusammenarbeit, Ergänzung) 84 Das Projekt setzt sich aus vier Phasen zusammen: Initialisierungsphase, Konzeptionsphase, Realisierungsphase und Durchführungsphase. 85 Auf den 1. Januar 2012 hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), angegliedert bei der ERZ, die Fachstelle Brückenangebote geschaffen. Diese Stelle widmet sich, in enger Zusammenarbeit mit dem CMBB, der Umsetzungsphase von KoBra. Die Fachstelle wird von einer interdirektoralen Steuergruppe zusammengesetzt aus VOL, GEF und CMBB geleitet. Die operative Steuergruppe hat folgende Aufgaben: 82 Spadarotto Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2012b 84 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2012a 85 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2012a KEK CDC Consultants 63

71 a) Bedarfsklärung: Abklärung des Bedarfs an geeigneten Angeboten mit dem Ziel der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration der relevanten Zielgruppen. b) Angebotsplanung: Festlegung der für die jeweilige Planungsperiode benötigten Angebote (qualitativ, quantitativ, regional). Schaffung oder Veranlassung der Erstellung notwendiger Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. c) Angebotsentwicklung: Entwicklung neuer Angebote und/oder Weiterentwicklung bestehender Angebote zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Angebotspalette. d) Angebotsbeschaffung: Bereitstellung der benötigten Angebote sowie der finanziellen Mittel im Rahmen der ordentlichen Budgets der Direktionen. Zur Abdeckung spezifischer Bedarfslagen Jugendlicher und insbesondere auch von jungen Erwachsenen mit Sozialhilfebezug können Leistungsvereinbarungen mit Dritten abgeschlossen werden. e) Angebotsführung: Festlegung der Rahmenbedingungen für einen bedarfsgerechten, hürdenfreien Zugang zum kantonalen Brückenangebot sowie für die grösstmögliche Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Angeboten (individualisierte Angebotsteilnahme). f) Qualitätsmanagement: Entwicklung, Bereitstellung, Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Verfahren und Instrumente zur Qualitätssicherung und entwicklung. 86 Die drei involvierten Direktionen sind in der IIZ-Steuergruppe und im Projektteam von KoBra vertreten. Das Projektteam setzt sich aus den Leitern der Teilprojekte zusammen. Die fünf Teilprojekte beginnen im August 2012 respektive Januar 2013 (Teilprojekt 5) und behandeln nachfolgende Themen: Teilprojekt 1 Aufbau Fachstelle/Querschnittthemen Teilprojekt 2 Pilot Triagestelle Teilprojekt 3 Schulische Brückenangebote Teilprojekt 4 Niederschwellige Brückenangebote Teilprojekt 5 Duale Brückenangebote Bewertung KEK-CDC Consultants Da die Fachstelle im Januar 2012 geschaffen wurde und der Start und Kick-Off der Umsetzungsphase für August 2012 vorgesehen ist, gibt es noch keine Ergebnisse. 86 Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2011, S Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2012a KEK CDC Consultants 64

72 6.6 Zuweisungspraxis zu BVJ Beispiel Fachschule Viventa Zürich Ausgangslage Das MBA Zürich ist zuständig für die Beschaffung der Angebote von BVJ mittels Leistungsaufträgen. Die Zuständigkeit für die Bereitstellung der BVJ liegt bei den Gemeinden respektive den kommunalen Schulen. 88 Die Fachschule Viventa ist die einzige Schule im Kanton Zürich, die den Auftrag hat, alle zugewiesenen Jugendlichen aufzunehmen Konzept und Ergebnisse Die Zusammenarbeit des MBA und der Fachschule Viventa basiert auf einer Leistungsvereinbarung 89, die sich inhaltlich nicht von den Leistungsverträgen, die das MBA mit den anderen Schulen hat, unterscheidet. Ausschlaggebend für die Änderung der Zuweisungspraxis war eine Stadtratsäusserung, dass kein Jugendlicher in der Stadt Zürich auf der Strasse landen soll. Diese Änderung wurde umgesetzt, als in der Stadt Zürich die verschiedenen Schulen zu einer Fachschule zusammengelegt wurden. Als Gegenleistung für die Auflage, alle Jugendliche in die Schule aufzunehmen, erhält die Fachschule Viventa eine Garantie der Stadt Zürich, dass diese das Budgetdefizit sollte es eines geben ausgleicht. Das Budget der Fachschule wird im Rahmen des jährlichen Budgetkreislaufes definiert. Damit eine Schule alle zugewiesenen Jugendlichen auch die schwierigeren aufnehmen kann, braucht es einige Voraussetzungen. Einerseits muss die Schule über eine gewisse Grösse verfügen (Anzahl Plätze). Die neue Zielgruppe, aber auch die grössere Heterogenität innerhalb der Klassen, stellt eine Herausforderung für die Lehrpersonen dar. Zu diesem Zweck gibt es in der Fachschule Viventa verschiedene interne Unterstützungsmassnahmen für die Lehrpersonen, aber auch für die Jugendlichen. Der Aufbau dieser Massnahmen benötigte eine gewisse Zeit. Auch passt die Fachschule Viventa das Angebot und die Massnahmen stets an die neuen Bedürfnisse an. Des Weiteren werden die Lehrpersonen geschult. So organisiert die Fachschule Viventa beispielsweise Weiterbildungen zum Thema fürsorgerischer Freiheitsentzug. Die Änderung der Zuweisungspraxis hat zur Folge, dass sich das BVJ wandelt, von einem BVJ in Richtung eines sozialpädagogischen Zusatzjahrs. Dies kann sich problematisch auswirken für Jugendliche, die keine Mühe bekunden und keine zusätzlichen Massnahmen oder Personen wie Heilpädagogen im Klassenraum benötigen Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2012/2013; Egger, Dreher & Partner 2007, S Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt, Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung, 2010, S Auskunft von Herrn Markus Riesen, Prorektor der Fachschule Viventa, am , und KEK CDC Consultants 65

73 6.6.3 Bewertung KEK-CDC Consultants Mit der Änderung der Zuweisungspraxis kann erreicht werden, dass auch unmotivierte, mehrfachbelastete Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Schule aufgrund der aktuell geltenden Zulassungskriterien gegebenenfalls nicht aufnimmt, eine Anschlusslösung finden. Für die Lehrpersonen stellt die neue Klassenzusammensetzung eine Herausforderung dar. Darum braucht es für die Lehrpersonen interne Unterstützungsmassnahmen oder zumindest ein Netzwerk von Personen, die unterstützend zugezogen werden können. Es ist nicht nötig, dass alle BVJ so gestaltet werden, dass auch unmotivierte, mehrfachbelastete Jugendliche aufgenommen und adäquat begleitet werden können. Im Hinblick auf die bessere Erreichung der Zielgruppe ist es aber sinnvoll, einem Teil der BVJ einen entsprechenden Leistungsauftrag zu geben. Diesen BVJ müssen dann auch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Motivation der Jugendlichen zu unterstützen und sie bei Schwierigkeiten adäquat begleiten zu können. KEK CDC Consultants 66

74 7 Optimierungsvorschläge für den Übergang I im Kanton Zürich 7.1 Einleitung Im letzten Teil des Berichtes präsentiert KEK-CDC Consultants die Optimierungsvorschläge für die Gestaltung der Prozesse und Angebote im Übergang I im Kanton Zürich. Diese Optimierungsvorschläge verstehen sich weniger als Kritik an den bisher vorhandenen Prozessen und Angeboten, welche ja dazu beitragen, dem grössten Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (ca. 90%) eine erfolgreiche Bewältigung des Übergangs I zu ermöglichen. Unsere Vorschläge sind in erster Linie auf die Zielgruppe ausgerichtet, welche von den bisher vorhandenen Prozessen und Angeboten im Übergang I nicht profitieren, weil sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen und damit keine oder nur eine ungenügende professionelle Unterstützung im Übergang I erfahren. Diese Zielgruppe gilt es zu erreichen, wenn eine Steigerung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II angestrebt wird. Zu dieser Zielgruppe zählen wir die Gruppe von rund 2000 bis 2500 mehrfach belasteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den Übergang I im Kanton Zürich nicht schaffen und deshalb keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II erlangen (vgl. Kapitel 3.2). Im Detail sind dies jedes Jahr: 700 bis 900 Jugendliche, welche nach der obligatorischen Schulzeit oder nach einem schulischen Brückenangebot keine Anschlusslösung haben. Davon sind Ausländer/-innen und Jugendliche aus Sekundarklassen C und Kleinklassen überdurchschnittlich betroffen. Rund 1100 Jugendliche und junge Erwachsene, die auch 3 Jahre nach einer Lehrvertragsauflösung keine weitere Ausbildung auf der Sekundarstufe II begonnen haben. Rund 300 bis 500 Jugendliche und junge Erwachsene, welche an der Lehrabschlussprüfung definitiv scheitern. Diese Zielgruppe hat ein sehr hohes Risiko, auch längerfristig ohne qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II zu bleiben und deshalb auch ein hohes Risiko, im Laufe des Lebens auf die Unterstützung des Systems der sozialen Sicherheit angewiesen und von sozialer und gesellschaftlicher Desintegration betroffen zu sein. Bei der Betrachtung der Kosten, die durch die Optimierung der Prozesse und Angebote im Übergang I entstehen können, darf nicht vergessen bleiben, dass durch die Ausbildungslosigkeit pro betroffene Person jährlich wiederkehrend gesellschaftliche Kosten in der Höhe von schätzungsweise Franken entstehen. Auf unsere Zielgruppe in Kanton Zürich hochgerechnet beläuft sich das auf 20 bis 25 Millionen Franken. Es handelt sich folglich bei der Investition in die Optimierung des Übergangs I und die Steigerung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II um eine lohnende Investition. KEK CDC Consultants 67

75 7.2 Innerhalb des MBA Die ersten drei Empfehlungen liegen bezüglich der Realisierung ganz in der Zuständigkeit des MBA. Dies birgt den Vorteil in sich, dass solche Massnahmen kurzfristig und ohne langwierige Absprachen mit anderen Ämtern oder Direktionen zu realisieren sind, sofern die dafür nötigen personellen und finanziellen Ressourcen innerhalb der zur Verfügung stehenden Budgets gefunden oder geschaffen werden können. Trotzdem sollen diese Massnahmen im Sinne der Gesamtkoordination der Angebote und Prozesse den andern im Übergang I beteiligten Ämtern und Direktionen gut kommuniziert werden Prävention und Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen Bei knapp 3000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt es im Kanton Zürich jährlich zu einer Lehrvertragsauflösung. Knapp 40% von diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen (rund 1100) haben auch 3 Jahre nach der Lehrvertragsauflösung keine neue Ausbildung auf der Sekundarstufe II begonnen und bleiben damit aller Voraussicht nach ohne überobligatorischen, qualifizierenden Abschluss. Von den jährlich gut 2000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche im Kanton Zürich im Übergang I nicht erfolgreich sind, haben also rund die Hälfte schon einmal eine berufliche Grundbildung begonnen, sind aber nicht in der Lage, diese erfolgreich abzuschliessen. Hier liegt demnach ein grosses Potential, wenn es darum geht, die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II zu erhöhen. Da alle Lehrvertragsauflösungen der Lehraufsicht des MBA gemeldet werden müssen, ist das MBA prädestiniert, die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen und sie auf dem Weg in eine neue berufliche Grundbildung zu begleiten. Empfehlung 1 Prävention und Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen! Das MBA entwickelt ein Verfahren zur Früherkennung von Lehrvertragsauflösungen unter Einbezug der Lehrbetriebe und der Berufsfachschulen. Denkbar wären hier beispielsweise eine freiwillige Selbstverpflichtung der Lehrbetriebe zur Voranmeldung von Lehrvertragsauflösungen (mindestens 3 Monate im Voraus), oder eine Meldung von den Erfolg gefährdenden Schulleistungen jeweils zu Ende des Semesters. Zusammen mit den Berufsfachschulen könnte auch die Einführung einer provisorischen Promotion geprüft werden, wie sie in den Mittelschulen üblich ist.! Das MBA richtet eine niederschwellige Anlaufstelle für Lernende der beruflichen Grundbildung, ihre Eltern sowie für Berufsbildungsverantwortliche in der Praxis ein, allenfalls in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden, privaten Beratungsstellen. Ziel dieser Anlaufstelle muss es nicht nur sein, dass vertragsgefährdende Probleme in der beruflichen Grundbildung frühzeitig gemeldet werden, sondern auch, dass eine möglichst frühzeitige Intervention zur Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen erfolgt. Zu diesem Zweck müsste das MBA personelle Ressourcen zur Verfügung haben um Lernende, ihre Eltern und Lehrbetriebe begleiten und coachen zu können. KEK CDC Consultants 68

76 ! Das MBA fokussiert das CMBB des MBA auf die Prävention und die Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen. Alle Lernenden, die von einer Lehrvertragsauflösung betroffen sind, werden unmittelbar nach der Meldung kontaktiert und anschliessend konsequent begleitet. Das raschmöglichste Finden einer Anschlusslösung muss dabei absolute Priorität geniessen, da unmittelbar nach einer Lehrvertragsauflösung die Chance dafür am grössten ist.! Das MBA startet eine Kommunikationskampagne für die Lehrbetriebe, in denen die neuen Massnahmen des MBA zur Prävention und Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen kommuniziert werden. Der Vermeidung und Bewältigung von Lehrvertragsauflösungen kommt in Hinblick auf die Steigerung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb empfehlen wir diesem Bereich Priorität einzuräumen Bewältigung von Scheitern an LAP Jährlich scheitern im Kanton Zürich rund 10% der Lernenden im abschliessenden Qualifikationsverfahren, der LAP. Das sind jährlich zwischen 1000 und 1500 Betroffene. Viele von ihnen werden das abschliessende Qualifikationsverfahren ein zweites und wenn nötig ein drittes Mal durchlaufen und dann vielleicht mit Erfolg abschliessen. Leider gibt es keine Statistik darüber, wie viele der Lernenden beim Abschluss der beruflichen Grundbildung definitiv scheitern und so keinen qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II erreichen. Jedenfalls müssen solche Situationen möglichst vollständig vermieden werden und das MBA sollte alles unternehmen, um ein definitives Scheitern beim Lehrabschluss zu verhindern. Empfehlung 2 Bewältigung von Scheitern an LAP! Das MBA eröffnet ungenügende Resultate im abschliessenden Qualifikationsverfahren den Betroffenen künftig in einem persönlichen Gespräch, welches im Idealfall vor dem offiziellen Versand oder der Eröffnung der Resultate stattfindet.! Den Betroffenen werden massgeschneiderte Unterstützung und Begleitung im Hinblick auf das Wiederholen der Prüfungen angeboten, auch im Hinblick auf die Verlängerung des Lehrvertrags oder einen allfälligen Wechsel der Lehrstelle.! Bei Bedarf werden Mentor/-innen für das Coaching oder FiB für das Aufarbeiten von Prüfungsinhalten angeboten, auch für die Absolvent/-innen einer 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.! Das MBA setzt sich im Rahmen der ihm obliegenden Prüfungsaufsicht dafür ein, dass ein definitives Scheitern im abschliessenden Qualifikationsverfahren vermieden wird. Ziel der Massnahmen muss es sein, ein definitives Scheitern im abschliessenden Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung möglichst vollständig zu verhin- KEK CDC Consultants 69

77 dern. Es muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindert werden, dass eine 2-, 3- oder 4-jährige Ausbildung ohne qualifizierenden Abschluss endet. Die Risiken der Ausbildungslosigkeit für die Betroffenen und die Folgekosten für die Gesellschaft sind zu gross Neue Leistungsvereinbarungen mit BVJ Im Kanton Zürich absolvieren jedes Jahr knapp 2500 Abgänger/-innen der Sekundarschule im Anschluss ein BVJ. Diese Zahl war in den letzten 10 Jahren sehr konstant mit einer leicht abnehmenden Tendenz in den letzten 2 Jahren. Die Analyse des MBA hat ergeben, dass das Angebot der BVJ sehr vielfältig ist, dass aber die Angebote insgesamt stark schulisch geprägt sind und dass in jedem Fall die Anbieter über die Aufnahme der Jugendlichen entscheiden. Dies hat zur Folge, dass unmotivierte Jugendliche mit Mehrfachbelastungen und grösseren schulischen Defiziten in der Regel nicht aufgenommen werden. Im Hinblick auf das bessere Erreichen der Zielgruppe empfehlen wir deshalb, dass mindestens bei einem Teil der BVJ-Angebote die Zulassungspraxis zu ändern ist. Da das MBA die Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern der BVJ abschliesst, liegen die Möglichkeiten dafür beim MBA. Empfehlung 3 Neue Leistungsvereinbarungen mit BVJ! Bei der regelmässigen Erneuerung der Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern von BVJ wählt das MBA geeignete Anbieter aus, mit denen die Möglichkeit der Zuweisung von Jugendlichen vereinbart wird.! Diese Anbieter sollen in der Lage sein, ihr Angebot auch auf unmotivierte Jugendliche mit Mehrfachbelastungen auszurichten, ihnen mehr individuelle Begleitung und Unterstützung anzubieten. Für diese Jugendlichen soll auch ein höherer Anteil an beruflicher Praxis in realen Unternehmen eingeführt werden. Das Modell und die Erfahrungen der Fachschule Viventa in der Stadt Zürich können dafür als Orientierungshilfe dienen.! Das MBA bietet diesen Anbietern von BVJ als Gegenleistung eine adäquate Entschädigung für die zusätzlichen Leistungen gegenüber der Zielgruppe an. Neben der Spezialisierung einiger Anbieter von BVJ auf die Zielgruppe der unmotivierten, mehrfachbelasteten Jugendlichen wird es aber nötig sein, klare Kriterien für die Zuweisung der Jugendlichen zum geeigneten Angebot zu entwickeln, wie wir das in Empfehlung 1 und 2 nahelegen. Nur so kann letztlich sichergestellt werden, dass der Bedarf der Zielgruppe für die Gestaltung der Angebote massgebend wird. KEK CDC Consultants 70

78 7.3 Innerhalb der Bildungsdirektion: Koordination VSA, MBA, AJB Die nachfolgenden drei Empfehlungen von KEK-CDC Consultants beziehen sich auf die Zusammenarbeit von VSA, MBA und AJB innerhalb der Bildungsdirektion. Im Gegensatz zu den übergreifenden Empfehlungen (vgl. Kapitel 7.4) sollten diese einfacher realisiert werden können, da eine gemeinsame Steuerung und Koordination der Aktivitäten der drei Ämter durch die gegebenen Strukturen bereits vorhanden ist Präventive Aspekte in Netz2 stärken Wie wir in der Analyse aufgezeigt haben, erreicht Netz2 bisher nur zu einem sehr kleinen Teil mehrfachbelastete Jugendliche, die noch in der Sekundarstufe I in Ausbildung sind. Das Konzept CMBB des Kantons Bern Take off zeigt, dass es möglich ist, die Zielgruppe der unmotivierten, mehrfachbelasteten Jugendlichen frühzeitig zu erreichen und damit in der Intervention den präventiven Aspekt des CMBB zu stärken. Die Evaluation der Umsetzung des CMBB in den Kantonen zeigt aber auch, dass es durchaus üblich ist, dass es erst in einer späteren Phase der Umsetzung gelingt die Zusammenarbeit zwischen CM BB und Volksschule zu etablieren und die Lehrkräfte der Sekundarstufe I als Case Maker zu gewinnen. Da die Umsetzung von Netz2 erst 2010 startete, zeigt deren Auswertung bisher also durchaus mit anderen Kantonen vergleichbare Ergebnisse. Im Hinblick auf das bessere Erreichen der Zielgruppe ist eine stärker präventive Ausrichtung von Netz2 für die nun folgende Phase der Umsetzung anzustreben. Klassenlehrpersonen können aufgrund ihrer Nähe zu den Jugendlichen aber auch aufgrund der Ergebnisse der Standortbestimmungen durch die Stellwerktests frühzeitig erkennen, wo sich Probleme hinsichtlich der Motivation und hinsichtlich der Berufswahlentscheidung abzeichnen. Sie kennen aus der Zusammenarbeit mit den Eltern auch die Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durch das unmittelbare soziale Umfeld der Jugendlichen. Im Hinblick auf das Ziel der Früherkennung und Frühintervention ist es deshalb sinnvoll, die Lehrpersonen als Case Maker/-innen für Netz2 zu gewinnen. Empfehlung 4 Präventive Aspekte in Netz2 stärken! Die Zulassungskriterien zu Netz2 werden erweitert. Ähnlich wie im CMBB- Konzept des Kantons Bern dienen schwache Schulleistungen, fehlende Motivation (im Berufswahlprozess), sozial auffälliges Verhalten, zu wenig Unterstützung durch die Eltern und schlechte Ergebnisse im Stellwerktest als Kriterien für die Zulassung zum CMBB.! Netz2 erarbeitet zusammen mit den Verantwortlichen der Volksschule ein Set von Kriterien für die Anmeldung bei Netz2. Die Lehrpersonen werden als Case Maker/-innen entsprechend instruiert.! Die Lehrpersonen werden verpflichtet, alle Jugendlichen ohne Anschlusslösung am Ende des ersten Semesters der 9. Klasse an die jeweils zuständigen Case Manager/-innen von Netz2 zu melden.! VSA, AJB und Netz2 prüfen die Einrichtung einer gemeinsamen Beurteilungskonferenz pro Schulbezirk, in welcher die Dossiers der angemeldeten Jugendlichen überprüft und auf der Basis von Kriterien und Indikatoren Empfehlungen KEK CDC Consultants 71

79 (oder Zuweisungen) für das am besten geeignete Angebot im Übergang I ausgesprochen werden. Die Case Manager/-innen von Netz2 sogen für die Umsetzung der Empfehlung. Durch eine stärker präventive Ausrichtung von Netz2 ist zu erwarten, dass die Fallzahlen steigen werden. Mir den aktuell vorhandenen personellen Ressourcen bei Netz2 sind diese nicht zu bewältigen. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Aufstockung der für das CMBB zur Verfügung stehenden Stellenprozente Voraussetzung für die Umsetzung dieser Empfehlung. Gleichzeitig können durch eine verbesserte Koordination von Berufsberatung, Schulsozialarbeit und Netz2 (vgl. nachfolgende Empfehlung 7.3.2) voraussichtlich auch Synergien geschaffen werden, welche die Notwendigkeit für den Ausbau der personellen Ressourcen bei Netz2 begrenzen Zusammenarbeit Berufsberatung, Schulsozialarbeit und CMBB optimieren Wir haben in der Analyse aufgezeigt (vgl. Kapitel und 4.4.4), dass die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule und der Berufsberatung durch einen verbindlichen Rahmenlehrplan geregelt ist. Auch für die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule, der Berufsberatung und der Schulsozialarbeit gibt es Empfehlungen der Bildungsdirektion. Weil das CMBB von Netz2 erst seit 2011 die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene im Übergang ergänzt, gibt es bisher noch keine Regelung betreffend die Koordination und Zusammenarbeit von Sekundarschule, Berufsberatung, Schulsozialarbeit und CMBB. Eine solche Regelung fehlt, obwohl alle Akteure die Jugendlichen im Hinblick auf den Berufswahlentscheid begleiten und bei Schwierigkeiten im Übergang I unterstützen. Wir empfehlen deshalb, dass die Bildungsdirektion die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der vier Angebote sowie deren Zusammenwirken in einem Leitfaden regelt. Empfehlung 5 Zusammenarbeit Berufsberatung, Schulsozialarbeit und CMBB optimieren! Die Bildungsdirektion erlässt einen Leitfaden für die Zusammenarbeit und die Koordination von Sekundarschule, Berufsberatung, Schulsozialarbeit und Netz2 für die Begleitung von Jugendlichen im Berufswahlprozess bis hin zum Abschluss der Sekundarstufe II.! Die Verantwortlichen der Sekundarschule, der Berufsberatung, der Schulsozialarbeit und von Netz2 vereinbaren gemeinsam Kriterien, welche die Zuständigkeit der Angebote in den verschiedenen Situationen im Berufswahlprozess und im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe II regeln.! Die Verantwortlichen der Sekundarschule, der Berufsberatung, der Schulsozialarbeit und von Netz2 vereinbaren gemeinsam einen Fahrplan für Standortbestimmungen und Zuweisungen von Jugendlichen zu den jeweils am besten geeigneten Angeboten sowie Prozesse der Übergabe der Verantwortung für KEK CDC Consultants 72

80 die Fallführung.! Die Verantwortlichen der Sekundarschule, der Berufsberatung, der Schulsozialarbeit und von Netz2 prüfen die Einführung von halbjährlich stattfindenden Kriterienkonferenzen und Informationsaustauschen zwischen den Angeboten. Ziel dieser Bemühungen soll es sein, insbesondere die Zielgruppe der unmotivierten Jugendlichen mit Mehrfachbelastungen optimal im Berufswahlprozess und im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe II zu begleiten. Dafür müssen auch die Übergaben zwischen Netz2 und dem CMBB im MBA sowie die Koordination dieser Aktivitäten klar geregelt werden. Die Erarbeitung des Leitfadens, die Vereinbarung von Kriterien mit Indikatoren und eines Fahrplans für die Koordination der Angebote sowie die allenfalls einzuführenden gemeinsamen Sitzungen können auch dazu benutzt werden, die bisher ungeklärten Überschneidungen zwischen Berufsberatung und Schulsozialarbeit (vgl. Kapitel 4.4.4) zu klären Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund bündeln Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund sind in besonderem Masse vom Risiko betroffen im Übergang I keine Anschlusslösung auf der Sekundarstufe II zu finden (vgl. Kapitel 3.2). Zudem gibt es starke Hinweise darauf, dass gewisse Jugendliche und junge Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei der Lehrstellensuche diskriminiert werden. 91 Die Daten des BFS zeigen ausserdem, dass die Zahl der Schüler/-innen und Studierenden mit ausländischer Herkunft zunimmt: Im Schuljahr 2009/2010 hatte eine knappes Drittel der Schüler/-innen in der obligatorischen Schule eine ausländische Staatsangehörigkeit. 92 Im Kanton Zürich gibt es sowohl im Rahmen der Berufsberatung als auch beim Mentoring spezifische Angebote für Jugendliche und ihre Eltern mit Migrationshintergrund (vgl. Kapitel und der Analyse). Obwohl also innerhalb der Regelstrukturen auf die spezifischen Bedürfnisse von Jugendlichen mit Migrationshintergrund eingegangen wird, fehlt aus unserer Sicht eine systematische Gesamtschau der spezifischen Angebote. Wir empfehlen angesichts der zunehmenden Bedeutung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund für die Steigerung der Abschlussquote der Sekundarstufe II eine solche Gesamtschau zu erarbeiten. Darauf basierend kann auch beurteilt werden, ob die heutigen Angebote und Prozesse im Übergang I, welche innerhalb der Regelstrukturen vorhanden sind, dem Bedarf der Jugendlichen mit Migrationshintergrund qualitativ und quantitativ entsprechen oder nicht. Empfehlung 6 Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund bündeln! Die Bildungsdirektion erarbeitet eine systematische Gesamtschau über die spezifischen Angebote und Prozesse für Jugendliche mit Migrationshinter- 91 Häberlin/Imhof/Kronig BFS 2011, S.30. KEK CDC Consultants 73

81 grund im Übergang I, welche innerhalb der Regelstrukturen vorhanden sind.! In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Integrationsfragen des Kantons Zürich beurteilt die Bildungsdirektion, ob die vorhandenen Angebote und Prozesse dem Bedarf der Zielgruppe quantitativ und qualitativ entsprechen oder ob ein gezielter Ausbau nötig ist. Dabei sind der adäquate Einbezug und die Unterstützung der Eltern, welche das Bildungssystem der Schweiz und dessen Möglichkeiten oft nur ungenügend kennen, von besonderer Bedeutung. 7.4 Übergreifend - Gesamtsystem Die letzten drei Optimierungsvorschläge beziehen sich auf das Zusammenwirken der Prozesse und Angebote im Übergang I, für welche eine koordinierte Zusammenarbeit der Bildungsdirektion, der Direktion für Volkswirtschaft und der Direktion für Sicherheit nötig ist. Ziel ist die Optimierung des Gesamtsystems im Übergang I im Hinblick auf die Bedürfnisse der Zielgruppe Integration CMBB in die IIZ Wie in den meisten Kantonen wird das CMBB im Kanton Zürich nicht durch die IIZ gesteuert und koordiniert. Wie das Beispiel des Kantons Bern zeigt, bringt die Integration des CMBB in die IIZ einige Vorteile im Sinne von Synergien und Effizienzsteigerung. Zu diesen zählen aus unserer Sicht: Die im Rahmen der IIZ bereits etablierte Zusammenarbeit von Bildung, Volkswirtschaft und sozialer Sicherheit wird auch für das CMBB genutzt. Das Primat von Bildung vor Arbeit wird verstärkt. Die Kompetenzen von Berufsberatung und Berufsbildung können verstärkt auch für die Nachholbildung von Erwachsenen genutzt werden. Es können nahtlose Übergänge vom CMBB in das IIZ-Assessment geschaffen werden, wenn trotz CMBB kein Abschluss auf der Sekundarstufe II erreicht werden kann. Dadurch kann verhindert werden, dass bei Übergängen an Altersgrenzen Personen aus der Zielgruppe zwischen den Systemgrenzen abtauchen und verschwinden. Aufgrund von gemeinsam vereinbarten Leitsätzen, Kriterien und Indikatoren kann die Zielgruppe der im Übergang I gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der ausbildungslosen Erwachsenen verstärkt erreicht und deren Fortschritt im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche sowie die Arbeitsmarktintegration überwacht werden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Monitorings können Prozesse übergreifend koordiniert und die spezifischen Angebote systematisch gesteuert werden. KEK CDC Consultants 74

82 Empfehlung 7 Integration CMBB in die IIZ Der Kanton Zürich prüft im Rahmen der Erneuerung des RRB zur IIZ die Integration des CMBB (Netz2) in das IIZ (oder iiz):! Bildungs-, Sicherheits- und Volkswirtschaftsdirektion vereinbaren auf der Basis eines gemeinsam entwickelten Wirkungsmodells Grundsätze zur Koordination von Prozessen und Angeboten, welche eine Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II und die Vermeidung von Ausbildungslosigkeit sowie eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration zum Ziel haben.! Die drei Direktionen legen für das Monitoring und die Steuerung der Prozesse und Angebote ein Set von Kriterien und Indikatoren fest, welche das Erreichen der Zielgruppe regelmässig überwachen und beschreiben.! Die drei Direktionen bezeichnen und betreiben gemeinsam die dafür verantwortlichen Organe und legen deren Kompetenzen fest.! Für die Finanzierung von IIZ inklusive CMBB legt der Regierungsrat ein gemeinsames Globalbudget fest. Alternativ legen die Direktionen in den beteiligten Ämtern die IIZ-spezifischen Budgets fest Steuergremium Netz2 Falls das CMBB nicht in die IIZ integriert wird, ist es sinnvoll die Steuerung von Netz2 eigenständig zu etablieren. Dieses Steuergremium muss die Akteure rund um das CMBB koordinieren und die Aktivitäten und Angebote von Netz2 steuern. Die Steuerung und Koordination des CMBB aus einer Hand durch die Steuergruppe ist im Kanton Zürich von besonderer Bedeutung, da die Aktivitäten von Netz2 nicht durch eine einheitliche Projektleitung sicher gestellt sind. Die Case Manager/-innen sind zum grossen Teil dem AJB, zum Teil aber dem MBA unterstellt. Dies erhöht den Koordinationsbedarf. Das Ziel der Koordination und Steuerung von Netz2 muss das bessere und frühzeitige Erreichen der Zielgruppe der unmotivierten und mehrfachbelasteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein. Um die Zielerreichung zu bewerten, ist der Aufbau eines Reporting- und Monitoringsystems nötig. Die Aufgaben und Kompetenzen des Steuergremiums sollen im Umsetzungskonzept für das Projekt Netz2 für den definitiven Betrieb ab dem Jahr 2013 definiert werden. Empfehlung 8 Steuergremium Netz2 Der Kanton Zürich definiert im Rahmen der Erneuerung des RRB zum Netz2 CMBB die Aufgaben und Kompetenzen des Steuergremiums im Umsetzungskonzept.! In diesem Steuergremium sollen die Bildungsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion auf Ebene der Amtsleitungen vertreten sein.! Das Steuergremium soll die Kompetenz haben, die Aktivitäten von Netz2 im Hinblick auf das Erreichen der Zielgruppe auf der Basis von gemeinsam vereinbarten Leitsätzen und Zielsetzungen sowie basierend auf Indikatoren durch Vorgaben und Weisungen zu steuern. KEK CDC Consultants 75

83 ! Das Steuergremium koordiniert insbesondere auch die Aktivitäten von Netz2 im AJB und diejenigen des CMBB beim MBA und stellt damit ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf den Bedarf der Zielgruppe sicher.! Das Steuergremium stellt sicher, dass für das CMBB genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Bedarf der Zielgruppe abzudecken.! Das Steuergremium wird bezüglich des Monitorings durch ein operatives Projektgremium unterstützt, in welchem der Bedarf der Zielgruppe und dessen Abdeckung durch die Angebote im Übergang I regelmässig erhoben und ausgewertet wird. Im Hinblick auf eine verstärkt präventive Ausrichtung von Netz2 empfiehlt KEK-CDC Consultants insbesondere die stärkere Verankerung des CMBB in der Volksschule. Die Lehrpersonen sollen als Case Maker/-innen die Aufgabe haben, Jugendliche welche im Übergang I als gefährdet erscheinen, frühzeitig bei Netz2 anzumelden und so eine Frühintervention zu ermöglichen Koordinierte Beschaffung und Bewirtschaftung Brückenangebote Das MBA Zürich hat bereits ein Projekt zur Optimierung der BVJ gestartet und in Zusammenarbeit mit dem AWA auch ein Projekt zur Koordination der öffentlichen Brückenangebote lanciert (vgl. Kapitel und 4.2.2). Im Hinblick auf das bessere Erreichen der Zielgruppe der unmotivierten und mehrfachbelasteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang I sind diese Aktivitäten fortzusetzen. Ein Teil der BVJ muss nach dem Modell der SEMO gestaltet werden: mit mehr beruflicher Praxis in geeigneten Betrieben und einer Verstärkung von Coaching und Begleitung der Teilnehmenden. Dabei darf im Hinblick auf das Erreichen der Zielgruppe die Motivation für einen Abschluss der Sekundarstufe II nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Zulassung sein. Diese Motivation der Teilnehmenden soll in spezifisch ausgestalteten Brückenangeboten vielmehr das Ziel der Begleitung sein. Empfehlung 9 Koordinierte Beschaffung und Bewirtschaftung Brückenangebot! MBA, AWA und Gemeinden vereinbaren für die Gestaltung des öffentlichen Brückenangebotes (BVJ und SEMO) gemeinsame Zielsetzungen und Leitsätze. Dabei ist einerseits dem Primat des Direktübertritts in die Sekundarstufe II und andererseits dem Erreichen der unmotivierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.! MBA, AWA und Gemeinden schaffen ein Gremium, welches die Beschaffung und Bewirtschaftung der öffentlichen Brückenangebote koordiniert. Dieses Gremium stellt die Bedarfsorientierung des Brückenangebots sicher, unter anderem durch die Möglichkeit von Zuweisungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Angebote.! Das Gremium entwickelt ein Kriteriensystem für die Zuweisung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum geeigneten Angebot und darauf abgestützte Vorgaben für die Gestaltung und Ausdifferenzierung öffentlicher Brü- KEK CDC Consultants 76

84 ckenangebote.! Das Gremium entwickelt ein Verfahren, welches einen kaskadenartig koordinierten Besuch mehrerer Brückenangebote nacheinander ermöglicht, wenn dies im konkreten Fall indiziert ist. Aus Sicht von KEK-CDC Consultants sind auch die Auswirkungen der finanziellen Anreizsysteme zu klären. Dazu zählen die Kostenbeteiligung der Eltern für die Teilnahme an einem BVJ, die Spesenentschädigung für Jugendliche und junge Erwachsenen für die Teilnahme in einem SEMO und die Kosten, welche für die Gemeinden bei BVJ entstehen. Die finanziellen Anreizsysteme sind so zu gestalten, dass sie die Ergebnisse der Indikation für das am besten geeignete Angebot unterstützen und nicht konkurrieren. KEK CDC Consultants 77

85 7.5 Priorisierung der Empfehlungen Die Priorisierung der Empfehlungen durch KEK-CDC Consultants erfolgt nach zwei Kriterien: erstens nach der Effektivität der empfohlenen Massnahmen und zweitens nach deren Effizienz. Mit der Effektivität meinen wir hier die Tatsache, dass die Angebote und Massnahmen im Übergang I im Kanton Zürich die bisher nicht erreichte Zielgruppe von mehrfach belasteten und unmotivierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in angemessenem Umfang erreichen. Dafür sind die konsequente Orientierung am Bedarf dieser Zielgruppe sowie eine aufsuchende Gestaltung der Angebote nötig. Nur wenn es gelingt, die fehlende Motivation dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen für einen Abschluss auf Sekundarstufe II im Prozess des Übergangs I nicht als Grund für eine Nicht-Zulassung zu den Angeboten, sondern als Herausforderung in den Angeboten zu gestalten, wird es möglich sein, diese Zielgruppe besser zu erreichen als bisher. Mit der Effizienz meinen wir hier die Tatsache, dass die Angebote und Prozesse im Übergang I optimal gesteuert und koordiniert werden, damit aus den bisherigen Bruchstellen Nahtstellen werden und Synergien entstehen Effektivität Bei der Bewertung der Effektivität der empfohlenen Massnahmen werden folgende Indikatoren einbezogen: Potential für die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II durch den Einbezug von mehrfachbelasteten, unmotivierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche durch die bisherigen Massnahmen im Übergang I nicht erreicht wurden: 1 > Es können potentiell mehr als 1000 zusätzliche Zielpersonen erreicht werden. 2 > Es können potentiell zwischen 500 und 1000 zusätzliche Zielpersonen erreicht werden. 3 > Es können potentiell zwischen 100 und 500 zusätzliche Zielpersonen erreicht werden. 4 > Es können potentiell weniger als 100 zusätzliche Zielpersonen erreicht werden. Potential für die Bedarfsorientierung durch die Möglichkeit, die empfohlene Massnahme im Übergang I ganz auf den Bedarf der Zielgruppe auszurichten, welche durch die bisherigen Massnahmen nicht erreicht wurde: 1 > Die empfohlene Massnahme kann vollständig auf den Bedarf ausgerichtet werden. 2 > Die empfohlene Massnahme kann überwiegend auf den Bedarf ausgerichtet werden. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen (Motivation) ist eine notwendige Voraussetzung. 3 > Die empfohlene Massnahme kann teilweise auf den Bedarf ausgerichtet werden. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen (Motivation) und das Erfüllen von Zulassungskriterien durch die Betroffenen ist eine notwendige Voraussetzung. KEK CDC Consultants 78

86 4 > Die empfohlene Massnahme kann kaum auf den Bedarf ausgerichtet werden. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen (Motivation), das Erfüllen von Zulassungskriterien durch die Betroffenen und die Kostengutsprache ist eine notwendige Voraussetzung. Potential für einen nachhaltigen Erfolg der empfohlenen Massnahme im Sinne eines qualifizierenden Abschlusses der Sekundarstufe II, der in der Regel einen problemlosen Übergang in den Arbeitsmarkt ermöglicht: 1 > Für 80% bis 100% der erreichten Zielgruppe bestehen gute Aussichten auf einen nachhaltigen Erfolg. 2 > Für 60% bis 80% der erreichten Zielgruppe bestehen gute Aussichten auf einen nachhaltigen Erfolg. 3 > Für 40% bis 60% der erreichten Zielgruppe bestehen gute Aussichten auf einen nachhaltigen Erfolg. 4 > Für weniger als 40% der erreichten Zielgruppe bestehen gute Aussichten auf einen nachhaltigen Erfolg Effizienz Bei der Bewertung der Effizienz der empfohlenen Massnahmen werden folgende Indikatoren einbezogen: Potential für Synergieeffekte durch die bessere Koordination der beteiligten Akteure und die verbesserte Abstimmung von Massnahmen im Übergang I: 1 > Es besteht ein hohes Potential für Synergieeffekte und gute Aussichten, dass diese realisiert werden können. 2 > Es besteht ein mittleres Potential für Synergieeffekte und gute Aussichten, dass diese realisiert werden können. 3 > Es besteht ein mittleres Potential für Synergieeffekte und die Aussichten, dass diese realisiert werden können sind ungewiss. 4 > Es besteht wenig Potential für Synergieeffekte und die Aussichten, dass diese realisiert werden können sind ungewiss. Ungeteilte Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der empfohlenen Massnahme beim MBA Zürich: 1 > Die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der empfohlenen Massnahme liegt allein beim MBA Zürich. 2 > Die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der empfohlenen Massnahme liegt beim MBA Zürich und einem zusätzlichen Amt innerhalb der Bildungsdirektion. 3 > Die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der empfohlenen Massnahme liegt bei den 3 Ämtern der Bildungsdirektion (MBA, AJB, VSA). KEK CDC Consultants 79

87 4 > Die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung der empfohlenen Massnahme muss mit Ämtern aus mehreren Direktionen koordiniert werden. Finanzierungs- und Ressourcenbedarf durch die empfohlene Massnahme: 1 > Die empfohlene Massnahme ist ohne zusätzliche Finanzen und mit den bestehenden personellen Ressourcen umsetzbar. 2 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme braucht es zusätzliche Finanzen und personelle Ressourcen, die im Rahmen der bestehenden Budgets gefunden werden können. 3 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme braucht es zusätzliche Finanzen und personellen Ressourcen, die nur durch die Erhöhung der bestehenden Budgets gefunden werden können (Zuständigkeit Regierungsrat). 4 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme braucht es zusätzliche Finanzen und personelle Ressourcen, die nur durch die starke Erhöhung der bestehenden Budgets gefunden werden können (Zuständigkeit Volksabstimmung). Gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme: 1 > Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sind für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme ausreichend. 2 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme ist die Anpassung oder Neuformulierung eines Reglements nötig (Zuständigkeit Bildungsrat). 3 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme ist die Anpassung oder Neuformulierung einer Verordnung nötig (Zuständigkeit Regierungsrat). 4 > Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahme ist die Anpassung oder Neuformulierung eines kantonalen Gesetzes nötig (Zuständigkeit Regierungsrat und Volksabstimmung). KEK CDC Consultants 80

88 7.5.3 Übersicht Priorisierung der Empfehlungen Nr. Empfehlung Kurzbeschreibung Abschlussquote Effektivität Effizienz Gesamt- Bewertung 93 Bedarfsorientierung Erfolg fekte keit Bedarf Nachhaltiger Synergieef- Zuständig- Ressourcen- Gesetzliche Grundlage 1 Prävention und Bewältigung Lehrvertragsauflösungen 2 Bewältigung von Scheitern an LAP 3 Neue Leistungsvereinbarungen mit BVJ 4 Präventive Aspekte Netz2 stärken 5 Zusammenarbeit Berufsberatung, Schulsozialarbeit und CMBB optimieren 6 Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund bündeln Massnahmen für Früherkennung und Frühintervention bei Lehrvertragsauflösungen einführen / Niederschwellige Anlaufstelle für Lernende und Lehrbetriebe anbieten / CMBB auf Bewältigung Lehrvertragsauflösung fokussieren / Kommunikationskampagne Ungenügende Resultate an LAP persönlich eröffnen / Nachverfolgung, Beratung und Unterstützung sicherstellen / Prüfungsaufsicht setzt dafür ein, dass definitive Scheitern an LAP verhindert wird In neuen Leistungsvereinbarungen Möglichkeit von Zuweisungen schaffen / Angebote stärker auf Zielgruppe ausrichten (mehr reale Berufspraxis, mehr individuelle Unterstützung) / adäquate Entschädigung des zusätzlichen Aufwandes Zulassungskriterien zu Netz2 erweitern / Indikatoren für Zuweisung durch Lehrpersonen definieren / Lehrpersonen als Case Maker/-innen gewinnen / Einführung einer Zuweisungskonferenz prüfen Zusammenarbeit Berufsberatung, VSA und Netz2 in Leitfaden regeln / Zuständigkeiten und Verantwortung klären / Kriterien für die Zuständigkeit vereinbaren / Fahrplan definieren / Einführung Kriterienkonferenz prüfen Systemische Gesamtschau über spezifische Angebote für Jugendliche mit Migrationshintergrund erarbeiten / allenfalls Ausbau des Angebots prüfen / fachliche Zusammenarbeit mit Fachstelle für Integrationsfragen etablieren Integration CMBB in IIZ Gemeinsames Steuergremium für CMBB und IIZ / Grundsätze, Kriterien und Indikatoren für Monitoring gemeinsam vereinbaren / Gremien und Budget für Umsetzung gemeinsam festlegen 8 Steuergremium Netz2 Gemeinsame Leitsätze, Kriterien und Indikatoren für Übergang I formulieren / Kirteriengestützte Zuweisung zu Angeboten einführen / operatives Projektgremium für Zuweisung und Austausch einführen Koordinierte Beschaffung und Bewirtschaftung Brückenangebote BVJ und SEMO koordiniert beschaffen und bewirtschaften / finanzielle Anreize für Teilnahme überprüfen und harmonisieren / Möglichkeit von Zuweisungen schaffen / Möglichkeit für kaskadenartigen Besuch von Brückenangeboten schaffen Orange Empfehlungen zu Netz2 - CMBB Blau Empfehlungen zum Brückenangebot 93 Gesamtbewertung = arithmetischer Durchschnitt der Bewertungen Je näher der Wert bei 1 liegt, desto besser werden Effektivität und Effizienz beurteilt. KEK CDC Consultants 81

89 8 Fazit und weiteres Vorgehen Um die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II zu erhöhen kommt der Koordination der Akteure im Übergang I, über die Grenzen der Direktionen und Ämter hinweg, sowie der konsequenten Ausrichtung der Angebote auf den Bedarf der bisher schlecht oder nicht erreichten Zielgruppe die grösste Bedeutung zu.. Das koordinierte Nahstellenmanagement der Akteure und die konsequente Bedarfsorientierung der Angebote setzen klare und gemeinsam vereinbarte Kriterien für die Zuweisung der von Ausbildungslosigkeit bedrohten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum jeweils am besten geeigneten Angebot voraus. Entscheidend ist dafür, dass diese Kriterien durch strategische Steuergremien bestärkt und durch gemeinsam besetzte operative Gremien angewendet werden können. Die Funktionslogik der Teilsysteme und die Angebotslogik der Anbieter muss dazu überwunden werden können. Die Priorisierung der Empfehlungen zeigt aber auch auf, dass das MBA Zürich im eigenen Zuständigkeitsbereich durchaus erfolgversprechend zu einer Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II beitragen kann. Dafür sind zwar zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen nötig, bei denen es sich aber angesichts der gesellschaftlichen und sozialen Folgekosten der Ausbildungslosigkeit um eine sehr gute Investition handelt. Für die Entwicklung einer amtsintern geklärten Strategie im Übergang I bieten wir dem MBA Zürich die Durchführung eines durch KEK-CDC Consultants moderierten Workshops an. In diesem soll die durch uns aufgrund von fachlichen Kriterien vorgenommene Priorisierung der Empfehlungen diskutiert und überarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können die durch das MBA Zürich priorisierten Massnahmen dann bezüglich der Realisierbarkeit und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken beurteilt werden. KEK-CDC Consultants stellt zu diesem Zweck ein Instrument zur Verfügung, welches diese Beurteilung erleichtert. Mit der Durchführung und Auswertung des Workshops schliesst KEK-CDC Consultants die offerierten Arbeiten im Mandat des MBA Zürich zur Gesamtschau und Optimierung der Prozesse und Angebote im Übergang I im Kanton Zürich ab. KEK CDC Consultants 82

90 Annex 1 Übersichtstabelle: Positive Einflüsse auf die berufliche Ausbildung Jugendlicher Häfeli/Schellenberg 2009, S. 9 KEK CDC Consultants A 1 / 1

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