Ausgleichszulage (AGZ)

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1 Ausgleichszulage (AGZ) Das Thüringer Modell - Wirkungen und Ausblick - Gliederung 1. Was ist die Ausgleichszulage Ziele, Gebietskulisse, Finanzvolumen Wirkungen der Ausgleichzulage 2.1 Evaluierungsergebnisse Fazit 3. Ausgleichzulage Rahmenbedingungen und Finanzierung 3.2 Neue Kulisse und Modalitäten 4. Situation/ Ausblick

2 Was ist die Ausgleichszulage (AGZ)? Agrarpolitisches Instrument zur Steuerung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in von der Natur benachteiligten Gebieten Jährliche flächengebundene Zahlung auf Antrag Agrar- und regionalpolitische Zielstellung der Ausgleichszulage Benachteiligte Gebiete naturbedingte Nachteile bei der Bodenbewirtschaftung - geringe Ertragsfähigkeit (Bodenbonität, Klima, Höhenlage u. a.) - schwierige Bewirtschaftung (Hangneigung, Witterung u. a.) geringere Wirtschaftsleistung Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile durch jährliche Zahlungen Sicherung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und des Einkommens Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung (insb. des Grünlandes durch tiergebundene Bewirtschaftung) Erhalt des ländlichen Lebensraumes (Wirtschaftsraum, Naturraum, attraktive Landschaft)

3 Gebietskulisse Benachteiligte Gebiete Thüringens 178,0 ha GL Thüringen gesamt 611,4 ha AL 133,1 ha GL Benachteiligtes Gebiet 221,7 ha AL Anteil in Thüringen 45 % LF 36 % AL Quelle: Anträge auf Agrarförderung % GL 60 % Milchvieh 80 % Mutterkühe 58 % Schafe Entwicklung der Ausgleichszulage 30,0 Förderperiode Förderperiode Mio. 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 24,3 25,0 25,5 23,6 28,1 Quelle: Thüringer Agrarberichte 26,2 25,3 25,0 24,7 23,4 22,1 13, ,6 20,9 19,0 19,1 17,

4 Evaluierung / -Methode- Ausgleichswirkung der Beihilferegelung Konventionen Kennzahl zur Beschreibung des Einkommens Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand AK - Bezug Einkommen nach Rechtsform Haupterwerb, GbR, Juristische Person Einkommen nach LVZ Gruppen < 23, 23 30, > 30 Einkommensdefizit als Differenz des verfügbaren Betriebseinkommens von nicht BENA und BENA (ohne AGZ) Evaluierung / -Ergebnisse Einkommensabstand (2000 bis Einkommen /AK AGZ 0 nicht BENA > 30 > < 23 LVZ Lenkungsabsicht gut erfüllt Standortunterschiede angemessen berücksichtigt

5 Evaluierung / -Ergebnisse- Verhältnis Prämie zu Defizit (2000 bis 2006) LVZ Verhältnis <23 0,65 23 bis 30 0,47 > 30 0,31 gesamt 0,47 Lenkungsabsicht nicht erfüllt, aber deutlicher standortdifferenzierter Ausgleich Evaluierung / -Ergebnisse /AK / / / / / / 06 M itte l20 00/ 01 b is 200 5/ 0 6 AGZ Einkommensdefizit

6 Evaluierung / -Methode- Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung Konventionen Vor Nachher Vergleich 2000 zu 2006 (Flächenveränderung) Vergleich BENA mit nicht BENA Flächenentzug für nichtlandwirtschaftliche Zwecke nicht erfassbar Evaluierung / -Ergebnisse- Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung benachteiligtes Gebiet nicht benachteiligtes Gebiet Thüringen gesamt Verringerung LF 2006 zu 2000 ha % , , ,69

7 Fazit zur Ausgleichszulage Teilweiser Ausgleich der Einkommensnachteile Die Differenzierung der Ausgleichszulage nach AL und GL in Abhängigkeit der LVZ zugunsten der schlechteren Standorte erreicht die beabsichtigte Lenkungswirkung Beitrag zur Wirtschaftlichkeit extensiver Verfahren (Grünland) Wirtschaftliche Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben auf benachteiligten Standorten Die AGZ hat zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung beigetragen (landeskultureller Effekt, Umwelteffekt, Arbeitsplätze, Einkommen, Nachfrage nach Vorleistungen) AGZ und angemessener Ausweis von benachteiligten Gebiet auch zukünftig unverzichtbar Ausgleichszulage / 2013 Gebietskulisse Beihilfe Obergrenzen Untergrenzen Finanzierung Zeitraum / 2013 November 1992/ Februar 1997 Staffelung nach LVZ Differenzierung Ackerland und Grünland 195 /ha 3 ha GAK Landesprogramm ELER GAK 180 /ha 10 ha 500 / Betrieb Ausschluss von der Förderung von Antragstellern (40 %) ha von ha (1,5 %) 300 T (1,7 %) (Ist) (Ansatz) EU-Mittel 4,8 /a Mio. /a 13,9 Mio. /a Bund (Anteil GAK) 8,5 /a Mio. /a 2,1 Mio. /a Landesmittel 7,3 /a Mio. /a 1,4 Mio. /a Dipl. ing. agr. Martin Herold, Dipl. ing. Summe agr. Uta Maier Kolloquium 20,6 /a Mio /a 17,4 Mio. /a

8 Gesetzliche Rahmenbedingungen 1. EU-Verordnungen (ELER 09/2005; EAGFL 05/1999) landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens noch 5 Jahre auszuüben Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis Festlegung von ha-bezogenen Mindest- und Höchstbeträgen Degressive Zahlungen ab einer bestimmten Betriebsfläche 2. Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Bewirtschaftung einer Mindestfläche Mindestauszahlungsbetrag Arbeitskraftbezogene Obergrenze der Ausgleichszahlung pro Betriebe Ausschluss von Kulturen Betrieb mit Sitz in Thüringen (Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand > 25 %) Einhaltung der Anforderungen nach Cross Compliance Ausgleichszulage nach LVZ-Gruppen LVZ- Gruppe < < 19,5 19,5 - < < 26,5 26,5 - < 30 >= 30 Gesamt Fördersätze 2007/08 Ackerland /ha 60,00 53,00 46,50 40,50 35,00 30,00 Ackerfutter/ Grünland /ha 180,00 163,00 136,00 109,00 82,00 55,00 Zahlungen 2007 Betriebe AGZ Anteil n /ha % ,7 3, ,0 12, ,5 20, ,5 24, ,7 25, ,3 14, ,6 100,0

9 Ausgestaltung des Förderinstrumentes ab 2010 oder 2014? 1. Abgrenzung des benachteiligten Gebietes Gebietskategorie Kriterien zur Beschreibung naturbedingter Nachteile (Kennzahlenermittlung, Festlegung von Schwellenwerten) Geschlossenheit der Gebiete 2. Ermittlung, Ausreichung der Ausgleichszulage Berechnung von differenzierten betrieblichen Ausgleichszahlungen Voraussetzungen und Bedingungen für die Ausreichung Kriterien zur Gebietsabgrenzung - Datenquellen, Schwellenwerte, Eignung - Kriterien Temperatur Hitzestress Bodenwasser- Bilanz Entwässerbarkeit Körnung (Bodenart) Steingehalt Durchwurzelungstiefe Hangneigung Datenbestand Regionale Klimadatenbank Schwellenwerte Wachstumsperiode <180 Tage 10 Tage > 35 C Verfügbarkeit < 90 Tage schwach durchlässig Klasse 3 sandige Böden, schwere Tone, Vertisols > 40 % (Vol.) < 30 cm > 15 % Bodengeologische Übersichts- Karten Digitales Höhenmodell region. Bezug 1 x 1 km Raster durch Polygonzug abgegrenzte Flächen 5 x 5 m Raster Anwendbarkeit Eignung der Schwellenwerte nicht geeignet fraglich geeignet geeignet

10 Kulisse ab 2010/ 2014? -Hangneigung nach Gemarkungen- Benachteiligtes Gebiet Anteil der HN-Klasse > 18 je Gemarkung in Prozent der LF Kulisse ab 2010/ 2014? Abgrenzungskriterien für Berggebiete (vgl. Art. 50 Abs. 2 ELER-VO): erheblich eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten und bedeutend höhere Bearbeitungskosten durch sehr schwierige klimatische Verhältnisse infolge einer Höhenlage mit erheblich verkürzter Vegetationszeit oder bei geringeren Höhenlagen starke Hangneigung, so dass kein oder zur kostenintensiver Maschineneinsatz möglich ist

11 Feldblöcke in Gemarkungen > 600 m mittlere Höhenlage 116 Gemarkungen mit > 600 m über NN ha LF 1 Gemarkung mit > 800 m über NN 70 ha LF Situation/ Ausblick Diskussion, Stellungnahmen, Bewertungen Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Prüfung und Entwicklung der AGZ WER? ist Entscheidungsträger (Handlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten) WIE? erfolgt die Gebietsabgrenzung und Differenzierung der AGZ (verwaltungsseitige Umsetzung) WAS? ist (bleibt) Ziel der AGZ (Einkommensausgleich, Naturraum, Biodiversität)

12 Situation/ Ausblick Position Thüringen Gebietskulisse homogen und zeitlich stabil Abgrenzungskriterium LVZ; Gebietskategorie Gemarkung Handlungsspielraum für regionsspezifische Entscheidungen Komplexe Sichtweise unter Beachtung Betriebsprämienregelung und Milchquotenausstieg Neuabgrenzung am Ende der laufenden Förderperiode Herzlichen Dank! Beteiligte aus der TLL: Annett Plogstieß Birgit Hubold Dr. Peter Gullich Eberhard Dürselen Anne Schulze Gudrun Herold Dr. Jürgen Strümpfel Dr. habil.hans Hochberg

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