Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg
|
|
- Adolf Salzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg Landeskongress Süd des IGZ am 22. November 2016 in Stuttgart Dr. Eberhard Natter 1 Ein Blick zurück Die Koalitionsvereinbarung 2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.... Dr. Eberhard Natter 2
2 Ein Blick zurück Die Koalitionsvereinbarung 2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt. Dr. Eberhard Natter 3 Urteil vom 1. August 2013 Dr. Eberhard Natter 4
3 Urteil vom 1. August 2013 Ein zwischen einem Werkunternehmen (hier: IT- Dienstleister) und dem Dritten vereinbartes Ticketsystem (= EDV-spezifische Aufträge von Arbeitnehmern des Dritten werden nach Eröffnung eines Tickets vom Dritten bearbeitet) ist unproblematisch dem Werkvertragsrecht zuzuordnen. Dr. Eberhard Natter 5 Urteil vom 1. August 2013 Wenn allerdings Arbeitnehmer des Dritten außerhalb dieses Ticketsystems in größerem Umfang Beschäftigte des Werkunternehmens direkt beauftragen und unter zeitlich-örtlichen Vorgaben auch personenbezogene Anweisungen erteilen, spricht dies für Arbeitnehmerüberlassung. LAG Baden-Württemberg, Sa 6/13 Dr. Eberhard Natter 6
4 Urteil vom 1. August 2013 Wichtig: sog. abgestufte Darlegungs- und Beweislast Der ArbN muss nur die ihm erkennbaren Umstände vortragen, die für eine illegale Überlassung sprechen. Der ArbG muss dann vortragen, dass die gelebte Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ist. Ausgang des Verfahrens: Vergleich beim BAG Dr. Eberhard Natter 7... und die Folgen Dr. Eberhard Natter 8
5 Urteil vom 3. Dezember 2014 Dr. Eberhard Natter 9 Urteil vom 3. Dezember 2014 kein echter Werkvertrag, wenn Einstellung im Beisein des Auftraggebers dauerhafter Einsatz beim Auftraggeber geplant keine Trennung zwischen FremdArbN und eigenen ArbN Kompetenzübertragung = Übertragung des Direktionsrechts Zugang zum SAP-System des Auftraggebers Dr. Eberhard Natter 10
6 Grundstruktur Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Entleihers Verleiher Entleiher Dr. Eberhard Natter 11 Grundstruktur Werkvertrag Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer Überlassungsvertrag Erlaubnispflicht Arbeitnehmer Werk/Dienstvertrag Dienstleister Auftraggeber Dr. Eberhard Natter 12
7 Versuche der Neuregelung 1. Versuch: Kriterienkatalog für Eingliederung in Anlehnung an den SPD-Entwurf vom (BT- Drs. 17/12387), damals sogar Vermutungsregelungen 2. Versuch: Übernahme der abstrakten Grundsätze der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit Dr. Eberhard Natter 13 Auswirkungen der Neuregelung So Auszug aus der Bundestags-Drucksache 18/10064 S. 14: Aber: Kann der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes durch die Arbeitsgerichte vorgeben? Dr. Eberhard Natter 14
8 Auswirkungen der Neuregelung Positivkatalog Lösungsvorschlag nach Prof. Martin Henssler: unbedenklicher Drittpersonaleinsatz auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt insbesondere dann vor, wenn es sich zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche um kreatives oder komplexes Projektgeschäft in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten handelt Dr. Eberhard Natter 15 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die Darlegungs- und Beweislast Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. (Francken) Dr. Eberhard Natter 16
9 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die Darlegungs- und Beweislast Werden Arbeitnehmer in der Betriebsorganisation eines Dritten tätig, so wird vermutet, dass sie an den Dritten überlassen werden. Die Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags eingesetzt werden. (Schüren/Brors) Dr. Eberhard Natter 17 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die (nachträgliche) abweichende Vertragspraxis Die tatsächliche Durchführung des Vertrags ist maßgebend, aber nur dann, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen. Dr. Eberhard Natter 18
10 Vielen Dank für s Zuhören Dr. Eberhard Natter 19
611a BGB neue Fassung (Versionen Gesetzentwürfe) Am 9. März 2016 soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen
611a BGB neue Fassung (Versionen Gesetzentwürfe) Am 9. März 2016 soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen Referentenentwurf 2015 Referentenentwurf Stand 2016 Veröffentlichung / Bearbeitungsstand
MehrPersonal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz
RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
MehrGesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl 2017, noch offen.) Das lange und sehr kontrovers geführte Gesetzgebungsverfahren passierte Ende November 2016 den Bundesrat
MehrÄnderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen
Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen - Die neuen gesetzlichen Regelungen TBS NRW Service Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag - Düsseldorf 17.01.2017 Micha Heilmann Leiter Rechtsabteilung Leiter Hauptstadtbüro
MehrEntschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Bundesrat Drucksache 89/16 (Beschluss) 26.02.16 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen Der Bundesrat hat in seiner
MehrArbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme Unternehmensjuristenkongress 2015 29./30. Januar 2015 Berlin Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht I. Ausgangslage
Mehr9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz
9. Tübinger Arbeitsrechtstag Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz Dr. Eberhard Natter Präsident des s Baden-Württemberg 03.04.2014 Dr. Eberhard
MehrSymposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Symposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht 1 Arbeitnehmerüberlassung Verleiher Arbeitsvertrag (Grundverhältnis)
MehrGegenüberstellung. Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
Der Einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist diese zu lieben. Steve Jobs Gegenüberstellung Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit Inhaltsverzeichnis 1. Werkvertrag 1.1 Gesetz
MehrWerkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten
Fachtagung Fremdfirmeneinsatz auf dem Werksgelände. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Juristische Fakultät, 1 Das BGB: Werkvertrag, Dienstvertrag (und Arbeitsvertrag ) 611
MehrAktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal. Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG
Aktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG 1 Worüber wird geredet? Die Systematik Arbeitsvertrag ANÜ* Dienst-/Werkvertrag *Arbeitnehmerüberlassung
MehrEinzelfragen zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Einzelfragen zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. August 2016 Fachbereich:
MehrUmgehungsstrategie Soloselbstständigkeit. Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Umgehungsstrategie Soloselbstständigkeit Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fragen: I. Gründe für eine Umgehung? II. Welche Rechtsfolgen hat ein Scheinwerk oder Scheindienstvertrag?
MehrArbeitnehmerüberlassungsgesetz
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis von Dr. Michael Niebler Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales Dr. Josef Biebl Richter
MehrNeue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs
MehrKlare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge?
Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge? Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Hartmut Maier, Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe November 2016 Dt. Arbeitsgerichtsverband e.v., 30.11.2016 1
MehrFORUM Leiharbeit und Werkverträge
EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA
MehrArbeitnehmerüberlassung, Werkverträge und Co.
Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge und Co. Fremdpersonaleinsatz rechtssicher gestalten Tagung der Fachgruppe Human Resources in Hamburg, 24. Mai 2014 Themenübersicht 1 Erscheinungsformen des Fremdpersonaleinsatzes
MehrDie Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Wirtschaft Andre Herkendell Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Studienarbeit Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht André Herkendell
MehrAuswirkungen auf die betriebliche Praxis
Neue arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Personalgestellung/Arbeitnehmerüberlassung Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Heike Reiff, Justiziarin/Rechtsanwältin Bereich 4 Personal und Recht Agenda
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand
Abgrenzungsmerkmale zwischen Werkvertrag und Leiharbeit mit Exkurs zum früheren gesetzlichen Abgrenzungskatalog zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung 2015 Deutscher Bundestag Seite
MehrRundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/ Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2017 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2017 - Gesetz zur
MehrMERKBLATT LEIHARBEIT: ÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2017
MERKBLATT LEIHARBEIT: ÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2017 Ab 1. April 2017 treten für den Einsatz von Leiharbeitnehmern die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft, das mitunter erhebliche
MehrGesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen AFG Forum BZO. Stand
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen AFG Forum BZO Stand 13.09.2016 0 Übersicht Zeitplan Gesetzgebungsverfahren Leiharbeit Werkverträge Entwicklungen Was ist Leiharbeit,
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrDie geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens
Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten
MehrScheinselbstständigkeit im Allgemeinen. und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen
Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler 2. Mai 2016 Veronika Mirschel ver.di
MehrInhouse Outsourcing in Deutschland Wo ist die Grenze zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung?...in 20 Minuten
Inhouse Outsourcing in Deutschland Wo ist die Grenze zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung?...in 20 Minuten Prof. Dr. Peter Schüren Direktor des Instituts für Arbeits, Sozial und Wirtschaftsrecht der Universität
MehrBrors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14
1 Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz Gesamter Vorschlag abrufbar unter http://www.mais.nrw.de/08_pdf/ 001/140317_missbrauch_werkvert raege.pdf Ausgangspunkte
MehrDIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber
DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT Jürgen Ulber VORÜBERGEHENDE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Anstelle von 1 Abs. 1 S. 2 AÜG werden folgende Sätze eingefügt: (2) Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nur
MehrSIG IT-Recht und Compliance: IT-Vertragsgestaltung aus Anbietersicht rechtliche Fallstricke vermeiden und Risiken minimieren
SIG IT-Recht und Compliance: IT-Vertragsgestaltung aus Anbietersicht rechtliche Fallstricke vermeiden und Risiken minimieren Softwarezentrum Böblingen 22. Juli 2016 IT-Verträge - nur für Juristen.. und
MehrNeue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland
Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland January 12, 2017 Am 1. April 2017 soll das Gesetz zur Änderung des Authors/Presenters Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft treten.
MehrNeue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz
Gunther Schwanke Neue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung sowie Werk- und Dienstleistungsverträge TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrBARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS. Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Ungewollte Leiharbeit im Projektgeschäft Die Situation ist alltäglich. Ein Softwarehaus
MehrVIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung
VIV-Personalleitertreffen am 09.11.2016 Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung Rechtsanwältin Annette Scheulen Allgemeines Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen
MehrLeiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Werkvertrag Karl Michael Leiharbeit Scheriau Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leihrbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3 - Wirtschaftswissenschaften I - Studiengang Wirtschaftsrecht Diplomarbeit Thema: Aktuelle Probleme der Arbeitnehmerüberlassung
MehrMitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund
Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der
MehrRechtsanwalt Jens Blanke, Bremen
Rechtsanwalt Jens Blanke, Bremen info@kanzlei-blanke.de Zwei Ballonfahrer /-innen kommen in einen Sturm mit sehr schlechter Sicht und verirren sich. Über einem Bergkamm wird das Wetter besser und sie sehen
MehrInhaltsübersicht. Scheinselbstständigkeit - Allgemeines
Scheinselbstständigkeit - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Das Problem 3. Die Abgrenzung: selbstständig/scheinselbstständig 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Arbeitnehmereigenschaft - 1 4.2 Arbeitnehmereigenschaft
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrWerkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen?
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte, 21.-22.3.2017, Berlin Werkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen? 1 Problem und Ziel Leiharbeit und Werkverträge werden häufig
MehrAuswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung. Anna Wilde
Auswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung Anna Wilde Deutschland Verleiher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Entleiher Arbeitsvertrag Nichtig nach 9 Nr. 1 AÜG Nichtig nach
MehrI. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdpersonaleinsatzes 7
Gliederung 1 EINLEITUNG 7 I. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdpersonaleinsatzes 7 II. Ziel und Vorgehensweise 12 2 RECHTUCHE GESTALTUNGSFORMEN DES FREMDPERSONALEINSATZES 14 I. Einzelne
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1 1. Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das Individualarbeitsrecht...11 1. Abschnitt: Fremdpersonaleinsatz - Die
MehrStrategien gegen Lohn- und Sozialdumping: Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträge Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte?
kanzlei für arbeitsrecht silberberger.lorenz.towara Strategien gegen Lohn- und Sozialdumping: Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträge Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte? Arbeitsrecht in der
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrAktuelles aus dem Arbeitsrecht März 2017
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht März 2017 I. Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit II. Längere Arbeitsunfähigkeit aufgrund verschiedener Krankheiten III. Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
MehrNeues Recht zur Leiharbeit
Neues Recht zur Leiharbeit Insbesondere zum Merkmal der vorübergehenden Beschäftigung Hajo A. Köhler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht 1 Änderungen in der Arbeitnehmerüberlassung
Mehr(Arbeits-) Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Managern auf Zeit
(Arbeits-) Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Managern auf Zeit Dr. Andreas Walle Dr. Volker Voth Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht Inhaltsübersicht I. Gestaltungsmodelle II. Management auf Zeit
MehrDie Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht
Ariane Loof Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht RHOMBOS-VERLAG BERLIN 1 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche
MehrDer Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung
Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Datum:
MehrNEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum
Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
MehrPrüfpraxis der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Änderungen im AÜG
Anke Eidner, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Prüfpraxis der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Änderungen im AÜG 6. Potsdamer Rechtsforum des igz am 5. Oktober 2017 in Potsdam Die Prüfpraxis
MehrAgiles Arbeiten in der arbeitsrechtlichen Praxis
Agiles Arbeiten in der arbeitsrechtlichen Praxis Dr. Alexander Bissels, Partner, Rechtsanwalt und FA für Arbeitsrecht CMS Hasche Sigle Köln 26. April 2017 Inhalt 1. Einleitung 2. Arbeitnehmerüberlassung
MehrArbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen
Arbeitnehmerüberlassung Rechtsgrundlagen und Informationen Geschichtliche Entwicklung der Zeitarbeit 1948 Gründung der Firma Manpower in den USA, 1956 Eröffnung von Büros in London und Paris 1962 Eröffnung
MehrDer Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Der Einsatz von Fremdpersonal
MehrÄnderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht
Änderung des AÜG igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni 2016 Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013
MehrDie Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Inaugural-Dissertation Zur Erlangung des Grades der Doktorin des Rechts am Fachbereich Rechtswissenschaft
MehrOrtstagung Hamm am
Ortstagung Hamm am 27.04.2016 Am 27.04.2016 begrüßte Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, im überaus gut besuchten Foyer des Landesarbeitsgerichts den Referenten, Peter Schmidt,
MehrEinsatz von Fremdpersonal - Das neue AÜG, seine Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten - 7. März 2017
Einsatz von Fremdpersonal - Das neue AÜG, seine Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten - 7. März 2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Bernhard Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrTarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ
Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Landeskongress Süd (26. Oktober 2017, München) Dr. Martin Dreyer, igz Agenda 1 Gesetzliche Ausgangssituation: Vergütung der Zeitarbeitskräfte
MehrGute Arbeit in Europa WIR schauen hin!
Gute Arbeit in Europa WIR schauen hin! Eine Handlungshilfe für Betriebsräte Leiharbeit Werkverträge Scheinselbständigkeit Herausgeber: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand, VB IV Kontakt:
MehrPersonalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsbeziehungen
Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsbeziehungen BeB Fachtagung Dienstleistungsmanagement Magdeburg, 1. Oktober 2014 Rechtsanwältin Dr. Friederike Meurer Agenda 1 Einführung in
MehrDas Verleihnix-Gesetz
Das Verleihnix-Gesetz Die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Rechtsanwältin Kerstin Römelt Arbeitnehmerüberlassung Tarifvertrag Verleiher Equal-Pay / Equal-Treatment (Leih-)Arbeitsvertrag
MehrAlte und neue Grenzen des legalen Fremdpersonaleinsatzes (in 30 Minuten )
Alte und neue Grenzen des legalen Fremdpersonaleinsatzes (in 30 Minuten ) Prof. Dr. Peter Schüren Universität Münster 1 Inhouse-Outsourcing in Zukunft Nur noch beschränkte Einsatzmöglichkeiten für die
MehrArbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos
MehrArbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung UO ( ] [r Arbeitsrechtlicher Leitfaden a a er Baubetrieb als Entleiher er Baubetrieb als Verleiher Illegale Arbeitnehmerüberlassung Vertragsmuster/Vordrucke Rechtsgrundlagen Herausgegeben
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9944 18. Wahlperiode 12.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter
MehrArbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen. RA Reinhard Gaidies RA Thomas Pristin
Arbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen Das Prinzip vorübergehender Überlassung "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend" ein schlichter Satz mit erheblichen Auswirkung:
MehrDie Arbeitnehmerüberlassung in der betrieblichen Praxis
PERSONAL INFO TOP Die Arbeitnehmerüberlassung in der betrieblichen Praxis Personaleinsatz bedarfsgerecht steuern und rechtssicher gestalten Bearbeitet von Dirk Pollert, Sven Spieler 2008 2008. Taschenbuch.
MehrZwei wichtige Gesetzesänderungen, die jeder Unternehmer kennen sollte
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 3/2017 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Zwei wichtige Gesetzesänderungen, die jeder Unternehmer kennen sollte In dieser Ausgabe unseres Newsletter
Mehr2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES STAATLICHEN ARBEITSVERMITTLUNGSMONOPOLS UND DESSEN AUFHEBUNG IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND 41
INHALT VERZEICHNISSE 17 1. EINFÜHRUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT 37 2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES STAATLICHEN ARBEITSVERMITTLUNGSMONOPOLS UND DESSEN AUFHEBUNG IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND 41 2.1. Begriffseinordnung
MehrDER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UN- TERMEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen
MERKBLATT Recht und Steuern DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UN- TERMEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen - Von Fremdpersonaleinsatz spricht man, wenn Unternehmen
MehrWerkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte
Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leih- Karl Michael Scheriau rbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit easingkräfte und Arbeitnehmerüberlassung
MehrDER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -
MERKBLATT Recht und Steuern DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen - Von Fremdpersonaleinsatz spricht man, wenn Unternehmen
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten Schutz der Werkunternehmer: Gesetzliche Neuregelungen sollen die Zahlungsmoral stärken Zum 01.01.2009 ist das "Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen
MehrDas Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer
Julia Reinsch Das Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 1. Teil: Grundlagen 19 /. Kapitel: Einleitung 19 A. Begrifflichkeiten 22 B.
MehrDER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -
MERKBLATT Recht und Steuern DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen - Von Fremdpersonaleinsatz spricht man, wenn Unternehmen
MehrArbeitsrechtliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Koalitionsvertrages Die Parteien der großen Koalition haben sich am frühen Morgen des 27. November 2013 über einen Koalitionsvertrag
MehrInhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis
Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII VII XVII 1. Allgemeines 1 1.1 Entwicklung der Gesetzgebung 2 1.2 Erste gesetzliche Regelungen (Verbot) 2 1.3
MehrLow Performer. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern
Low Performer Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern Was ist das Problem? Kunde Dachdeckermeister Angestellter Dachdecker Werkvertrag geschuldet ist das Werk
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 Kapitel A: Vermittlung von Personal 13 1 Personalvermittlung von Charlotte von der Planitz 1.1 Begriffsbestimmung 13 1.2 Historie 14 1.2.1 Rechtslage vor 2002 14 1.2.2 Rechtslage seit 2002 14
Mehr1. Werkverträge und Zeitarbeit in der politischen Diskussion. - die Höchstzulassungsdauer der Überlassung von 18 Monaten. 2
Werkverträge und Zeitarbeit im Fokus der Politik - Referat gehalten auf der Tagung der Industrie- und Handelskammer Mannheim am 16.09.2015 - v. Professor Dr. iur. Hansjürgen Tuengerthal, Rechtsanwalt 1.
MehrRechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz
Rechtliche Grundlagen für den Fremdfirmeneinsatz Themen: Vertragsarten im Überblick Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich Unterscheidungsmerkmale zu Werkvertrag
Mehr9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle
MehrGesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten
Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten Landeskongress Nord Hannover, 20. September 2016 Stefan Sudmann Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag
MehrDie Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 58 Eva Albers Die Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung in Frankreich Mit Bezug auf das deutsche Recht und die europäische Richtlinie Nomos Studien
MehrInformation für die Betriebsräte
1. Was ist ein Werkvertrag? Das klassische Bild eines Werkvertrags i.s.d. 631 ff. BGB ist ein Vertrag zwischen einem Werkunternehmer (Auftragnehmer) und einem Werkbesteller (Auftraggeber). Der Werkunternehmer
MehrRegelungsanforderungen an eine Gesetzesreform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz Die Sicht der Gewerkschaften
Regelungsanforderungen an eine Gesetzesreform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz Die Sicht der Gewerkschaften Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht Weimar 29./30. Mai 2015 1 Übersicht Gründe
MehrArbeitsrechtliche Bestimmungen
Arbeitsrechtliche Bestimmungen 3.11.2008 Kardinal König Haus Alexander LEITNER Vertragstypen Arbeitsvertrag Freier Dienstvertrag (Pflicht)praktikum Ferialarbeitnehmer Volontariat Werkvertrag Merkmale des
MehrNeue Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung
Aufsatz Arbeitsrecht Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal, RA, und Christian Andorfer, RA Neue Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag? Stellungnahme zu der vorgesehenen Modifizierung des 1
MehrGenehmigungsantrag für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach 15 StrlSchV
An das Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.4 / FG Strahlenschutz Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung für die Beschäftigung in fremden
MehrDer Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -
Der Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen - Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Von Fremdpersonaleinsatz spricht
MehrÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0
ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge
MehrDer Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen arbeitsrechtliche Auswirkungen
Der Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen arbeitsrechtliche Auswirkungen Deutscher Arbeitsgerichtsverband, Landestagung Rheinland-Pfalz, 21.4.2016 Dagmar Kaiser Arbeitnehmerüberlassung Verleiher
MehrÄNDERUNGEN AÜG April 2017
ÄNDERUNGEN AÜG 2017 4. April 2017 ZEITPLAN AÜG 2017 MIT TARIFERHÖHUNG 01.03.2017 Tariferhöhung 01.04.2018 Tariferhöhung 1. Lesung Bundestag 21. Okt 2016 Beratung Bundesrat 28.02.2017 Informationsveranstaltungen
Mehr