Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg

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1 Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg Landeskongress Süd des IGZ am 22. November 2016 in Stuttgart Dr. Eberhard Natter 1 Ein Blick zurück Die Koalitionsvereinbarung 2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.... Dr. Eberhard Natter 2

2 Ein Blick zurück Die Koalitionsvereinbarung 2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt. Dr. Eberhard Natter 3 Urteil vom 1. August 2013 Dr. Eberhard Natter 4

3 Urteil vom 1. August 2013 Ein zwischen einem Werkunternehmen (hier: IT- Dienstleister) und dem Dritten vereinbartes Ticketsystem (= EDV-spezifische Aufträge von Arbeitnehmern des Dritten werden nach Eröffnung eines Tickets vom Dritten bearbeitet) ist unproblematisch dem Werkvertragsrecht zuzuordnen. Dr. Eberhard Natter 5 Urteil vom 1. August 2013 Wenn allerdings Arbeitnehmer des Dritten außerhalb dieses Ticketsystems in größerem Umfang Beschäftigte des Werkunternehmens direkt beauftragen und unter zeitlich-örtlichen Vorgaben auch personenbezogene Anweisungen erteilen, spricht dies für Arbeitnehmerüberlassung. LAG Baden-Württemberg, Sa 6/13 Dr. Eberhard Natter 6

4 Urteil vom 1. August 2013 Wichtig: sog. abgestufte Darlegungs- und Beweislast Der ArbN muss nur die ihm erkennbaren Umstände vortragen, die für eine illegale Überlassung sprechen. Der ArbG muss dann vortragen, dass die gelebte Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ist. Ausgang des Verfahrens: Vergleich beim BAG Dr. Eberhard Natter 7... und die Folgen Dr. Eberhard Natter 8

5 Urteil vom 3. Dezember 2014 Dr. Eberhard Natter 9 Urteil vom 3. Dezember 2014 kein echter Werkvertrag, wenn Einstellung im Beisein des Auftraggebers dauerhafter Einsatz beim Auftraggeber geplant keine Trennung zwischen FremdArbN und eigenen ArbN Kompetenzübertragung = Übertragung des Direktionsrechts Zugang zum SAP-System des Auftraggebers Dr. Eberhard Natter 10

6 Grundstruktur Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Entleihers Verleiher Entleiher Dr. Eberhard Natter 11 Grundstruktur Werkvertrag Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer Überlassungsvertrag Erlaubnispflicht Arbeitnehmer Werk/Dienstvertrag Dienstleister Auftraggeber Dr. Eberhard Natter 12

7 Versuche der Neuregelung 1. Versuch: Kriterienkatalog für Eingliederung in Anlehnung an den SPD-Entwurf vom (BT- Drs. 17/12387), damals sogar Vermutungsregelungen 2. Versuch: Übernahme der abstrakten Grundsätze der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit Dr. Eberhard Natter 13 Auswirkungen der Neuregelung So Auszug aus der Bundestags-Drucksache 18/10064 S. 14: Aber: Kann der Gesetzgeber die Anwendung des Gesetzes durch die Arbeitsgerichte vorgeben? Dr. Eberhard Natter 14

8 Auswirkungen der Neuregelung Positivkatalog Lösungsvorschlag nach Prof. Martin Henssler: unbedenklicher Drittpersonaleinsatz auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt insbesondere dann vor, wenn es sich zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche um kreatives oder komplexes Projektgeschäft in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten handelt Dr. Eberhard Natter 15 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die Darlegungs- und Beweislast Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. (Francken) Dr. Eberhard Natter 16

9 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die Darlegungs- und Beweislast Werden Arbeitnehmer in der Betriebsorganisation eines Dritten tätig, so wird vermutet, dass sie an den Dritten überlassen werden. Die Vermutung kann durch den Nachweis widerlegt werden, dass die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags eingesetzt werden. (Schüren/Brors) Dr. Eberhard Natter 17 Darlegungs- und Beweislast Brennpunkt: Die (nachträgliche) abweichende Vertragspraxis Die tatsächliche Durchführung des Vertrags ist maßgebend, aber nur dann, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen. Dr. Eberhard Natter 18

10 Vielen Dank für s Zuhören Dr. Eberhard Natter 19

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