ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS. Beschichtungsstoff. Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.

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1 Ref /D Rev.-Nr. 1.3 Überarbeitet am Druckdatum ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene Einschränkungen der Anwendung 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Beschichtungsstoff Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute. Keine Informationen verfügbar. Sto SE & Co. KGaA Ehrenbachstr. 1 D Stühlingen Telefon: Telefax: infoservice@sto.com adresse der für SDB verantwortlichen Person Deutschland 1.4 Notrufnummer Deutschland Sto SE & Co. KGaA Abteilung TIQ Qualitätssicherung p.hammerschmitt@sto.com Telefon: +44 (0) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Bewertung ( VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Bewertung (67/548/EWG, 1999/45/EG 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kate Ätzend gorie Gefahrenbezeichnung Ätzend 1/19

2 R-Sätze R34 Verursacht Verätzungen. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kate gorie Gefahrenbezeichnung Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich R-Sätze R22, R65 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kate gorie Gefahrenbezeichnung Sensibilisierend Reizend R-Sätze R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 1999/45/EG: Gefährlichkeitsmerkmale/Kate Umweltgefährlich gorie R-Sätze R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Gefahr H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Prävention: P280Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P303 + P361 + P353BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301 + P330 + P331BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. 2/19

3 P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Entsorgung: P501Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin Polyoxypropylendiamin 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Nicht anwendbar ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung Epoxidharzhärter, Formulierung auf Basis aliphatischer Polyamine Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnu mmer Phenol, styrolisiert xxxx Einstufung (67/548/EWG) Xi; R36/38 N; R51/53 Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Eye Irrit.2; H319 Skin Irrit.2; H315 Aquatic Chronic2; H411 Konzentration (%) 30 - < 50 3-Aminomethyl-3,5,5- trimethylcyclohexylamin XXXX C; R34 Xn; R21/22 R43 R52-R53 Acute Tox.4; H302 Acute Tox.4; H312 Skin Corr.1B; H314 Skin Sens.1; H317 Aquatic Chronic3; H < 20 Polyoxypropylendiamin C; R34 Xi; R41 Xn; R65 R52/53 Skin Corr.1B; H314 Asp. Tox.1; H304 Aquatic Chronic3; H < 20 2,4,6-Tri- (dimethylaminomethyl)phe Xn; R22 Acute Tox.4; H302 Eye Irrit.2; H < 20 3/19

4 nol Xi; R36/38 R52/53 Skin Irrit.2; H319 Aquatic Chronic3; H412 Benzylalkohol Xn; R20/22 Acute Tox.4; H302 Acute Tox.4; H332 Eye Irrit.2; H < 20 Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Verschlucken Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen. Ersthelfer muss sich selbst schützen. Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt konsultieren. Augenspülflasche muss in unmittelbarer Nähe bereitstehen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Arzt aufsuchen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Verursacht Verätzungen. Risiken Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. Keine Information verfügbar. ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel 4/19

5 Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Zusätzliche Hinweise Wassernebel Löschpulver Kohlendioxid (CO2) Alkoholbeständiger Schaum Wasservollstrahl Im Brandfall bildet sich dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Zersetzungsprodukte enthält (siehe Abschnitt 10). Brand von geschützter Stelle aus bekämpfen Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollständiger Chemieschutzanzug Löschwasser nicht in die Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser und Erdreich muß entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.2 Umweltschutzmaßnahmen 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für angemessene Lüftung sorgen. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser verhindern. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.b. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen. Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemisch gebraucht wird. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Leere Behälter nicht wieder verwenden. 5/19

6 Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren. Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen. Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse (LGK) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Im Originalbehälter lagern. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Trocken aufbewahren. Keine besonders zu erwähnenden Stoffe. 8B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe 7.3 Spezifische Endanwendungen Dieses Produkt wurde einem GIS-Code bzw. einem Produktcode zugeordnet (siehe Kap. 15). Weitergehende Informationen zum sicheren Umgang können Sie unter diesem Code bei GISBAU (Gefahrstoff- Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, An der Festeburg 27-29, Frankfurt, Tel , Fax , erhalten. Leitfäden speziell für den sicheren Umgang mit Epoxidharzprodukten sind bei GISBAU ebenfalls erhältlich: Für weitere Informationen, siehe auch Technisches Merkblatt zum Produkt. ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Waschgelegenheit/Wasser zur Reinigung der Augen und der Haut sollte vorhanden sein. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung a) Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille 6/19

7 b) Hautschutz Handschutz Tragedauer: < 20 min Mindeststärke: 0,2 mm Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Handschuhe aus Nitrilkautschuk, z. B.: KCL 743 Dermatril P (Kächele- Cama-Latex GmbH, Hotline: 0049(0) , oder gleichwertige Benetzte Handschuhe müssen sofort entsorgt werden! Tragedauer: > 480 min Mindeststärke: 0,4 mm Für länger dauernden Kontakt bis max. 8 Stunden können Handschuhe aus folgendem Material eingesetzt werden : Handschuhe aus Nitrilkautschuk, z. B.: KCL 730 Camatril Velours (Kächele-Cama-Latex GmbH, Hotline: 0049(0) , oder gleichwertige Nach der Arbeitsschicht benetzte Handschuhe entsorgen! Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Nur Chemikalien - Schutzhandschuhe mit einer CE-Kennzeichnung der Kategorie III verwenden. Körperschutz undurchlässige Schutzkleidung Falls Spritzer möglich sind, Folgendes tragen: Lösemittelfeste Schürze und Stiefel c) Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Atemschutzgerät mit Filter. Empfohlener Filtertyp: Filter A/P2, alternativ umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Bei Rettungs- und Instandhaltungsarbeiten in Lagerbehältern umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Tragezeitbegrenzung für Atemschutzgeräte gemäß 9(3) Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit BGR 190 beachten. Allgemeine Schutzmaßnahmen und sonstige Hinweise Die Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung gelten für den Umgang mit beiden Einzelkomponenten sowie der verarbeitungsfertigen Mischung. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser verhindern. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 7/19

8 Aussehen flüssig Farbe Geruch Geruchsschwelle farblos nach Amin ph-wert ca Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Flammpunkt > 100 C Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte > 200 C, hpa nicht zutreffend nicht zutreffend Dichte ca. 1,03 g/cm³, 25 C, DIN Löslichkeit(en)(Wasser) Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zündtemperatur Zersetzungstemperatur löslich nicht bestimmt nicht selbstentzündlich Viskosität, dynamisch ca mpa.s, 25 C, DIN Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften Nicht explosiv Nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben Auslaufzeit ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen Exotherme Reaktion mit Säuren. Von Oxidationsmitteln, stark sauren oder alkalischen Substanzen fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 8/19

9 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen Direkte Hitzeeinwirkung. Starke Sonneneinstrahlung über längere Zeit. Eine mögliche Abgabe gasförmiger Zersetzungsprodukte kann zu einem gefährlichen Druckanstieg führen Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe Oxidationsmittel Säuren Alkohole Aldehyde halogenierte Verbindungen Ketone Kupferlegierungen Kupfer, Bronze, Messing 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen: Kohlenmonoxid Stickoxide (NOx) Ammoniak Nitrose Gase Kohlenwasserstoffe Phenol Zersetzungstemperatur ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Produkt Akute orale Toxizität Schätzwert Akuter Toxizität : mg/kg Methode: Rechenmethode Akute inhalative Toxizität Schätzwert Akuter Toxizität : > 20 mg/l Expositionszeit: 4 h Testatmosphäre: Dampf Methode: Rechenmethode Akute dermale Toxizität Schätzwert Akuter Toxizität : > mg/kg 9/19

10 Methode: Rechenmethode Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung/- reizung Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht keine Atemwegssensibilisierung. Keimzell-Mutagenität Gentoxizität in vitro Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Wirkung auf die Fruchtbarkeit Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Entwicklungsschädigung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Erfahrung am Menschen Weitere Information Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Das Produkt ist nicht als solches geprüft. Das Gemisch ist gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft. (Einzelheiten s. Kapitel 2 und 3). 10/19

11 Inhaltsstoffe: Phenol, styrolisiert : Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung/- reizung Verursacht schwere Augenreizung. 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin : Akute orale Toxizität Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute dermale Toxizität LD50 Kaninchen: mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Testmethode: Magnusson-Kligmann Spezies: Meerschweinchen Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Methode: OECD Prüfrichtlinie 406 Polyoxypropylendiamin : Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol : Akute orale Toxizität Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung/- reizung Verursacht schwere Augenreizung. 11/19

12 Benzylalkohol : Akute orale Toxizität LD50 Ratte: mg/kg Akute inhalative Toxizität Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Schwere Augenschädigung/- reizung Verursacht schwere Augenreizung. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1 Toxizität Produkt: Toxizität gegenüber Fischen Inhaltsstoffe: Polyoxypropylendiamin : Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 80 mg/l Expositionszeit: 48 h Art des Testes: statischer Test 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Produkt: Biologische Abbaubarkeit Inhaltsstoffe: Phenol, styrolisiert : Biologische Abbaubarkeit Ergebnis: nicht schnell abbaubar 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin : Biologische Abbaubarkeit Polyoxypropylendiamin : Art des Testes: aerob Ergebnis: nicht schnell abbaubar Biologischer Abbau: 8 % Expositionszeit: 28 d Methode: Geprüft nach 92/69/EWG. 12/19

13 Biologische Abbaubarkeit Biologischer Abbau: 0 % Expositionszeit: 28 d 2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol : Biologische Abbaubarkeit Ergebnis: nicht schnell abbaubar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Produkt: Bioakkumulation Inhaltsstoffe: 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin : Bioakkumulation Biokonzentrationsfaktor (BCF): < 100 Auf Grund des Verteilungskoeffizienten n-oktanol/wasser wird eine Anreicherung im Organismus nicht erwartet. Benzylalkohol : Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser log Pow: 1, Mobilität im Boden Produkt: Mobilität 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Produkt: Bewertung 12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt: Sonstige ökologische Hinweise Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vpvb) eingestuft sind. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wassergefährdungsklasse Punkt 15 im Sicherheitsdatenblatt beachten. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung 13/19

14 Produkt Verunreinigte Verpackungen Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt Für die richtige Verschlüsselung und Bezeichnung der anfallenden Abfälle ist der Verwender verantwortlich. Bei empfohlener Anwendung kann der Abfallschlüssel entsprechend dem Code des europäischem Abfallkatalog (EAK), Kategorie Sonstige Bau- und Abbruchabfälle - gewählt werden. Nicht ausgehärtete Produktreste unter der empfohlenen Abfallschlüsselnummer entsorgen. Restentleerte Verpackungen werden über Entsorgungssysteme wiederverwertet *: Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten : (*) gefährlicher Abfall im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 UN-Nummer ADN 2735 ADR 2735 RID 2735 IMDG 2735 IATA Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADN POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (Polyoxypropylendiamin, Isophorondiamin) ADR POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (Polyoxypropylendiamin, Isophorondiamin) RID POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (Polyoxypropylendiamin, Isophorondiamin) IMDG POLYAMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (polyoxypropylenediamine, Isophoronediamine) IATA Polyamines, liquid, corrosive, n.o.s. 14/19

15 (polyoxypropylenediamine, Isophoronediamine) 14.3 Transportgefahrenklassen ADN 8 ADR 8 RID 8 IMDG 8 IATA Verpackungsgruppe ADN Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr II C7 80 Gefahrzettel 8 ADR Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr II C7 80 Gefahrzettel 8 Tunnelbeschränkungscode (E) RID Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr II C7 80 Gefahrzettel 8 15/19

16 IMDG Packaging group II Labels 8 EmS number F-A, S-B IATA Packaging group II Labels Umweltgefahren ADN Umweltgefährdend nein ADR Umweltgefährdend nein RID Umweltgefährdend nein IMDG Marine pollutant no 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Anmerkungen Keine Informationen verfügbar Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Anmerkungen Nicht anwendbar ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Betriebssicherheitsverordnung Wassergefährdungsklasse Entfällt WGK 2 wassergefährdend 16/19

17 GISBAU RE 1 Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei, sensibilisierend Richtlinie 2010/75/EU 0 % Richtlinie 2004/42/EG 11 % 113,3 g/l Weitere Hinweise EU Grenzwert für dieses Produkt (Produktkategorie A/j500 g/ldieses Produkt enthält max.500 g/lvoc. Für weitere Informationen, siehe auch Technisches Merkblatt zum Produkt. Bei GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, An der Festeburg 27-29, Frankfurt, Tel , Fax , gisbau@bgbau.de, sind weitere Informationen zum sicheren Umgang mit bauchemischen Produkten erhältlich. Über GISBAU kann auch das Programm WINGIS bezogen werden (für Mitgliedsbetriebe der Bau-Berufsgenossenschaften kostenlos). WINGIS unterstützt u. a. bei bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung. Für weitergehende Informationen zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstung siehe auch die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) , erhältlich z. B. über Sonstige Vorschriften Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (EG 92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach den Jugendarbeitsschutzbestimmungen (94/33/EG) beachten. Gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischer Vorsorge, Anhang, Teil 1, Nr.2g sind bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen Stoffsicherheitsbeurteilung Keine Informationen verfügbar. ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze: 17/19

18 R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R34 Verursacht Verätzungen. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52 Schädlich für Wasserorganismen. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H302 H304 H312 H314 H315 H317 H319 H332 H411 H412 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ausstellender Bereich Abteilung TIQ Sto SE & Co. KGaA Stühlingen p.hammerschmitt@sto.com Weitere Information Vorübergehend können Sie möglicherweise bis zum Abverkauf unserer Lagerbestände eine unterschiedliche Kennzeichnung auf den Verpackungen gegenüber dem Sicherheitsdatenblatt feststellen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind durch Markierungen am linken Rand gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Die Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. 18/19

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