Abfälle, für die eine Entsorgungspflicht der WAS besteht.

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1 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite 356 Anlage 2 Abfälle, für die eine Entsorgungspflicht der WAS besteht. EAK-Nr. Grad der Überwachungsbedürftigkeit Abfallbezeichnung Bemerkung 01 Kapitel ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEU- TEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHY- SIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHAND- LUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN Gruppe Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Gruppe Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Gruppe Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen nicht gefährlich Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Bohrschlämme und andere Bohrabfälle 02 Kapitel ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GAR- TENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRT- SCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Gruppe Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei nicht gefährlich Abfälle aus pflanzlichem Gewebe nicht gefährlich Metallabfälle Gruppe Gruppe Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse nicht gefährlich für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Gruppe Abfälle aus der Zuckerherstellung Gruppe Abfälle aus der Milchverarbeitung Gruppe Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren nicht gefährlich für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Gruppe Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) nicht gefährlich für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 03 Kapitel ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Verwertung i. d. R. möglich

2 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Gruppe nicht gefährlich Rinden und Korkabfälle Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln nicht gefährlich Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Abfälle aus der Holzkonservierung Gruppe Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe nicht gefährlich Rinden- und Holzabfälle nicht gefährlich mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen nicht gefährlich Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling 04 Kapitel ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE Gruppe Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Gruppe Abfälle aus der Textilindustrie nicht gefährlich Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) nicht gefährlich organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) nicht gefährlich Abfälle aus unbehandelten Textilfasern nicht gefährlich Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 05 Kapitel ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE Gruppe Abfälle aus der Erdölraffination Gruppe Abfälle aus der Kohlepyrolyse Gruppe Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport 06 Kapitel ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Gruppe Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren Gruppe Abfälle aus HZVA von Basen Gruppe Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie

3 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Gruppe Gruppe Gruppe 07 Kapitel Gruppe Gruppe Gruppe Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g. ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) Gruppe Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden Gruppe Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika Gruppe Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Gruppe 08 Kapitel Gruppe Gruppe Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUN- GEN (FARBEN, LACKE, ), KLEBSTOF- FEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Gruppe Abfälle aus HZVA von Druckfarben Gruppe Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Gruppe Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle 09 Kapitel ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE Gruppe Abfälle aus der fotografischen Industrie 10 Kapitel ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN Gruppe Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Gruppe Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Gruppe Abfälle aus der thermischen Aluminium- Metallurgie Gruppe Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie Gruppe Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Gruppe Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Gruppe Abfälle aus der thermischen Silber-, Goldund Platinmetallurgie

4 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Gruppe Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Gruppe Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Gruppe Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Gruppe Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen nicht gefährlich Glasfaserabfall Gruppe Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug nicht gefährlich verworfene Formen nicht gefährlich Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Gruppe Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen nicht gefährlich Betonabfälle und Betonschlämme Gruppe Abfälle aus Krematorien 11 Kapitel ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBER- FLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICH- TUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN- HYDROMETALLURGIE Gruppe Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) Gruppe Abfälle aus Prozessen der Nichteisen- Hydrometallurgie Gruppe Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen Gruppe Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung 12 Kapitel ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANI- SCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSI- KALISCHEN UND MECHANISCHEN OBER- FLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN Gruppe Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen nicht gefährlich Kunststoffspäne und -drehspäne nicht gefährlich Schweißabfälle Gruppe Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) 13 Kapitel ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN) Gruppe Abfälle von Hydraulikölen Gruppe Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen Gruppe Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen Gruppe Bilgenöle Gruppe Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern

5 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Gruppe Abfälle aus flüssigen Brennstoffen Gruppe Ölabfälle a. n. g. 14 Kapitel ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSE- MITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08) Gruppe Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen 15 Kapitel Gruppe VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) nicht gefährlich Verpackungen aus Papier und Pappe nicht gefährlich Verpackungen aus Kunststoff nicht gefährlich Verpackungen aus Holz nicht gefährlich Verpackungen aus Metall nicht gefährlich Verbundverpackungen nicht gefährlich gemischte Verpackungen nicht gefährlich Verpackungen aus Glas nicht gefährlich Verpackungen aus Textilien Gruppe 16 Kapitel Gruppe Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) nicht gefährlich Kunststoffe nicht gefährlich Glas Gruppe Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten * gefährlich gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten Gruppe Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse Gruppe Explosivabfälle Gruppe Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien Gruppe Batterien und Akkumulatoren Gruppe Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) Gruppe Gebrauchte Katalysatoren Gruppe Oxidierende Stoffe Gruppe Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung Gruppe Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Sonderabfallkleinmengensammlung, z. B. Nachtspeicheröfen

6 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Kapitel BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EIN- SCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREI- NIGTEN STANDORTEN) Gruppe Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik nicht gefährlich Beton nicht gefährlich Ziegel nicht gefährlich Fliesen, Ziegel und Keramik nicht gefährlich Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Holz, Glas und Kunststoff nicht gefährlich Holz Verwertung i. d. R. möglich Verwertung i. d. R. möglich Verwertung i. d. R. möglich nicht gefährlich Glas nicht gefährlich Kunststoff Gruppe Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte nicht gefährlich Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Metalle (einschließlich Legierungen) nicht gefährlich Kupfer, Bronze, Messing nicht gefährlich Aluminium nicht gefährlich Blei nicht gefährlich Zink nicht gefährlich Eisen und Stahl nicht gefährlich Zinn nicht gefährlich gemischte Metalle nicht gefährlich Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe nicht gefährlich Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht gefährlich Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt nicht gefährlich Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Gruppe Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe * gefährlich anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Sofern die Einstufung des Abfalls aufgrund des KI-Wertes (LASI-Merkblatt LV 17) erfolgt ist, sind bei der Ablagerung analog die Anforderungen der LAGA-Richtlinie "Asbest" zu beachten nicht gefährlich Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * gefährlich asbesthaltige Baustoffe Gruppe Baustoffe auf Gipsbasis siehe LAGA-Richtlinie Asbest

7 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite nicht gefährlich Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Sonstige Bau- und Abbruchabfälle nicht gefährlich 18 Kapitel Gruppe nicht gefährlich nicht gefährlich Gruppe gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren nicht gefährlich nicht gefährlich 19 Kapitel Gruppe Gruppe nicht gefährlich Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSAN- LAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBE- HANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBE- REITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCH- LICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Gruppe Stabilisierte und verfestigte Abfälle Gruppe Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung Gruppe Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht gefährlich nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht gefährlich nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht gefährlich nicht spezifikationsgerechter Kompost Gruppe Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen Gruppe Deponiesickerwasser freiwillige Rücknahmesysteme

8 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite Gruppe Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g nicht gefährlich Sieb- und Rechenrückstände nicht gefährlich Sandfangrückstände Gruppe Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser nicht gefährlich feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände nicht gefährlich Schlämme aus der Wasserklärung Gruppe Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen Gruppe Abfälle aus der Altölaufbereitung Gruppe Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g nicht gefährlich Papier und Pappe nicht gefährlich Kunststoff und Gummi nicht gefährlich Glas nicht gefährlich Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt nicht gefährlich Textilien nicht gefährlich brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) nicht gefährlich sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gruppe Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 20 Kapitel SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN Gruppe Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) nicht gefährlich Papier und Pappe nicht gefährlich Glas nicht gefährlich biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle nicht gefährlich Bekleidung nicht gefährlich Textilien Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter freiwillige Rücknahmesysteme nicht gefährlich fallen * gefährlich Holz, das gefährliche Stoffe enthält nicht gefährlich Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt nicht gefährlich Kunststoffe nicht gefährlich Metalle nicht gefährlich Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen Gruppe Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) nicht gefährlich kompostierbare Abfälle nicht gefährlich Boden und Steine

9 Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite nicht gefährlich andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Gruppe Andere Siedlungsabfälle nicht gefährlich gemischte Siedlungsabfälle nicht gefährlich Marktabfälle nicht gefährlich Straßenkehricht nicht gefährlich Abfälle aus der Kanalreinigung nicht gefährlich Sperrmüll nicht gefährlich Siedlungsabfälle a. n. g.

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