Zukunftsweisende Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt. Dr. Heelemann. Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.

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1 Quo vadis Krankenhausplanung Zukunftsweisende Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt Dr. Heelemann Geschäftsführer der Sachsen-Anhalt e. V. 11. November 2010 Sachsen-Anhalt e. V. 1

2 Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt Umstellung der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt mit dem neuen KHG LSA vom (geändert am ) Ziel: Weg von einer Bettenplanung! Sachsen-Anhalt e. V. 2

3 Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt Auszug aus der Begründung zum KHG LSA: Die Neuorientierung im Vergütungssystem erfordert daher auch eine Umstellung der Krankenhausplanung von der bisherigen Kapazitätsplanung auf eine stärkere Fallund Leistungsplanung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt ausreichende Krankenhausleistungen für die Bevölkerung erbringt, unabhängig davon, wie viele Planbetten hierzu benötigt werden. Sachsen-Anhalt e. V. 3

4 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) 3 Krankenhausplanung Regelt die Mindestvorgaben für den Krankenhausplan. Sachsen-Anhalt e. V. 4

5 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) Auszug 3 Krankenhausplanung (2) Die zuständige Behörde entwickelt gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Sachsen- Anhalts und der Sachsen- Anhalt e. V. einerseits sowie den Verbänden der Krankenkassen Sachsen-Anhalts und dem Verband der privaten Krankenversicherung andererseits Rahmenvorgaben, unter Berücksichtigung der Hochschulkliniken, für Versorgungs- und Qualitätsziele. Entwickeln die Beteiligten nach Satz 1 nicht innerhalb von zwei Jahren Rahmenvorgaben, bestimmt diese die zuständige Behörde. regelt Rahmenvorgaben (enthalten im Wesentlichen die sächlichen und personellen Voraussetzungen der Krankenhäuser, werden alle 2 Jahre überarbeitet, letzter Stand: ) Sachsen-Anhalt e. V. 5

6 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) Auszug 3 Krankenhausplanung (3) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen gemeinsam schließen mit den Krankenhausträgern für das jeweilige Krankenhaus Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zur Umsetzung der Rahmenvorgaben nach Absatz 2. In den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen erfolgt eine Konkretisierung des Versorgungsauftrages hinsichtlich Struktur und Menge der in den Krankenhäusern zu erbringenden Leistungen. LQV zwischen Krankenkassen und Krankenhaus Sachsen-Anhalt e. V. 6

7 Krankenhausplanung ab 2005 Der Krankenhausplan wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist in mindestens zweijährigem Turnus zu überprüfen und legt auf Basis der Rahmenvorgaben nach 3 Abs. 2 KHG LSA mindestens Krankenhäuser mit Standorten, Versorgungsstufen und vorzuhaltenden Fachgebieten sowie Ausbildungsstätten fest (vgl. dazu Abbildung). Für die psychiatrischen Fachbereiche werden bis zur Neuregelung des Entgeltsystems in der Psychiatrie Planbetten ausgewiesen. Sachsen-Anhalt e. V. 7

8 Abb.: Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt e. V. 8

9 Krankenhausplanung ab 2005 Auslastungsgrade werden im Krankenhausplan nicht ausgewertet. Die Auswahl erfolgt nach personellen und sächlichen Qualitätsmerkmalen (Richtlinien). Aktueller Krankenhausplan: Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt ab 2008 (13. Fortschreibung, veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 35 vom , online abrufbar unter: Bibliothek/Gesundheit/Krankenhausplan/Krankenhausplan_2008.pdf Derzeit wird ein neuer Krankenhausplan 2010 erarbeitet! Sachsen-Anhalt e. V. 9

10 Krankenhausplan Was wird im Krankenhausplan ausgewiesen? Der Krankenhausplan enthält: Auflistung aller Plankrankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt e. V. 10

11 Krankenhausplan Die Versorgungsstufen gemäß den Kriterien der Rahmenvorgaben Stufe BV SV SpV UV Basisversorgung Schwerpunktversorgung Spezialversorgung universitäre Versorgung Sachsen-Anhalt e. V. 11

12 Definition lt. Rahmenvorgaben: Basisversorgung Krankenhäuser der Basisversorgung sollen in jeder Region wohnortnah die Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheitsfälle absichern. Sie bilden den Eckpfeiler für eine moderne hochwertige stationäre Versorgung Sachsen-Anhalt e. V. 12

13 Definition lt. Rahmenvorgaben: Schwerpunktversorgung In Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung werden seltener auftretende und/oder schwerwiegendere Krankheitsfälle diagnostisch und therapeutisch behandelt. Sie halten an einem Standort neben den Fachrichtungen Innere Medizin und Chirurgie mindestens vier weitere bettenführende Fachrichtungen als Hauptabteilung vor. Darüber hinaus halten sie an diesem Standort gemäß Ziffer 4.3 dieser Rahmenvorgaben mindestens vier Facharzt- und/oder Schwerpunktkompetenzen vor. Von diesen Kompetenzen muss mindestens eine Korrespondenz zwischen den Fachabteilungen Chirurgie und Innere Medizin bestehen. Sachsen-Anhalt e. V. 13

14 Definition lt. Rahmenvorgaben: Korrespondenz laut Krankenhausrahmenvorgaben Sachsen-Anhalt e. V. 14

15 Krankenhausplan Die Rechtsform des Trägers des Krankenhauses Stufe ö ö/p fg fg/p p öffentlich öffentlich/privat freigemeinnützig freigemeinnützig/privat privat Sachsen-Anhalt e. V. 15

16 Krankenhausplan Die Fachgebiete AUG CHI FUG FHK GEB HNO HAU INN KIM MCH NCH NEU NUM STR URO PSY PSM KJP Augenheilkunde Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenheilkunde Geburtshilfe Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin Kinder- und Jugendmedizin Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Neurochirurgie Neurologie Nuklearmedizin Strahlentherapie Urologie Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Sachsen-Anhalt e. V. 16

17 Definition lt. Rahmenvorgaben: Versorgungsstruktur Rahmenvorgaben für die Versorgung in Fachgebieten Die krankenhausplanerische Anerkennung einer Leistungserbringung in einem Fachgebiet, verbunden mit der Aufnahme in den Krankenhausplan, kann bei Erfüllung folgender Kriterien erfolgen: Leitung durch eine/n Facharzt/Fachärztin mit der entsprechenden Facharztbezeichnung in diesem Fachgebiet. Seine Stellvertreter/innen verfügen über die gleiche Facharztbezeichnung. Diese Ärzte/Ärztinnen sind zusammen mindestens 60 Stunden pro Arbeitswoche arbeitsvertraglich gebunden. Weitere für die Behandlung der Patienten notwendige Ärzte/Ärztinnen sind in diesem Fachgebiet des Krankenhauses vorzuhalten. Das Krankenhaus verfügt zur Sicherung der medizinischen Qualität über angemessene räumliche, sächliche sowie weitere personelle Voraussetzungen. Sachsen-Anhalt e. V. 17

18 Definition lt. Rahmenvorgaben: Das Krankenhaus weist interne und externe Maßnahmen zur fachspezifischen Qualitätssicherung nach. Kann eine strukturell abgesicherte qualitätsgerechte Versorgung mittelfristig nicht sichergestellt werden, erfolgt eine Anhörung im Planungsausschuss. Darüber hinaus werden bei einer krankenhausplanerischen Anerkennung folgende Faktoren zugrunde gelegt: Fallzahlentwicklung, Morbiditäts- und demographische Entwicklung, Vorhaltedichte des Leistungsangebotes in der Region und Umfeldvoraussetzungen, wie z. B. Verkehrsanbindungen. d. h. 2 Ärzte je Fachgebiet! Sachsen-Anhalt e. V. 18

19 Krankenhausplan Nur bei den Fachgebieten PSY PSM KJP Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgt noch eine Angabe der Anzahl der PLANBETTEN unterteilt in: PB Planbetten TK Tagesklinikplätze Sachsen-Anhalt e. V. 19

20 Krankenhausplan Bei allen anderen vorgenannten Fachabteilungen wird je Krankenhaus nur noch ausgewiesen, ob es sich um eine H Hauptabteilung B Belegabteilung handelt. Sachsen-Anhalt e. V. 20

21 Krankenhausplan Die Gesamtzahl der Betten wird lediglich als nachrichtlich statistische Betten vom Krankenhaus ausgewiesen. Beispiel: Sachsen-Anhalt e. V. 21

22 Krankenhausplan Weiterhin erfolgt ein Ausweis von Zentren. Allerdings muss das Krankenhaus hierzu ein Krankenhaus der Schwerpunkt-, Spezial- oder universitären Versorgung sein. Nur Geriatrische Zentren dürfen auch bei Basisversorgern ausgewiesen werden. Weiterhin müssen zwei Ärzte/innen mit entsprechender Facharztkompetenz (zusammen mindestens 60 h pro Arbeitswoche) arbeitsvertraglich beim Krankenhaus vorhanden sein (Kriterien lt. Rahmenvorgaben). Sachsen-Anhalt e. V. 22

23 Krankenhausplan Folgende Zentren werden planerisch ausgewiesen: Blutstammzelltransplantationszentrum Geriatrisches Zentrum Herzchirurgisches Zentrum Organstransplantationszentrum Pädiatrisches Zentrum Perinatalzentrum Schwerbrandverletztenzentrum Neurologische Frührehabilitation Sachsen-Anhalt e. V. 23

24 Krankenhausplan Beispiel: Krankenhausplan Zentren Sachsen-Anhalt e. V. 24

25 Krankenhausplan Planungsschwerpunkte werden ausgewiesen: Allerdings gelten auch hier die gleichen einschränkenden Kriterien (lt. Rahmenvorgaben) wie bei den Zentren. Krankenhaus muss Krankenhaus der Schwerpunkt-, Spezialoder universitären Versorgung sein. Sachsen-Anhalt e. V. 25

26 Krankenhausplan Folgende Planungsschwerpunkte werden ausgewiesen: Planungsschwerpunkte Chirurgie: Gefäßchirurgie Herzchirurgie Kinderchirurgie Orthopädie und Unfallchirurgie Plastische und ästhetische Chirurgie Thoraxchirurgie Visceralchirurgie Sachsen-Anhalt e. V. 26

27 Krankenhausplan Planungsschwerpunkte Innere Medizin: Angiologie Endokrinologie und Diabetologie Gastroenterologie Hämatologie und Onkologie Kardiologie Nephrologie Pneumologie Rheumatologie Sachsen-Anhalt e. V. 27

28 Krankenhausplan Planungsschwerpunkte Kinder- und Jugendmedizin: Kinder-Hämatologie und -Onkologie Kinder-Kardiologie Neonatologie Kinder-Nephrologie Neuropädiatrie Kinder-Pneumologie Sachsen-Anhalt e. V. 28

29 Krankenhausplan Planungsschwerpunkte Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Gynäkologische Onkologie Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin Sachsen-Anhalt e. V. 29

30 Krankenhausplan Ausbildungsstätten gemäß 2 Nr. 1a KHG werden ausgewiesen, unterteilt nach: Gesundheits- und Krankenpflege Krankenhauspflegehilfe Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Geburtshilfe Med.-techn. Laboratoriumsassistenz Med.-techn. Assistenz für Funktionsdiagnostik Med.-techn. Radiologieassistenz Physiotherapie Logopädie Sachsen-Anhalt e. V. 30

31 Krankenhausplan Feststellungsbescheid: Fachrichtungen Zentren Planungsschwerpunkte Ausbildungsstätten Sachsen-Anhalt e. V. 31

32 Krankenhausplan Die Erstellung des Krankenhausplanes basiert auf den sogenannten RAHMENVORGABEN. (letzte Version ) Mit dem KHG LSA sind die Rahmenvorgaben die BASIS für die Krankenhausplanung. Die Rahmenvorgaben sind im mindestens zweijährigen Turnus zu überprüfen und fortzuschreiben. Man kann also sagen: Hier spielt die Musik! Die Rahmenvorgaben wurden bereits dreimal überarbeitet. Sie umfassen ca. 60 Seiten und sind wie folgt gegliedert: Sachsen-Anhalt e. V. 32

33 Rahmenvorgaben Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt gemäß 3 (2) KHG LSA Inhaltsverzeichnis: 1.1 Bundesrecht 1.2 Landesrecht Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG-LSA) Planungsregionen 2.1 Bevölkerung - Demografische Entwicklung 2.2 Morbidität 2.3 Infrastruktur 3.1 Allgemeine Planungsziele 3.2 Spezielle Planungsziele Notfallmedizinische Versorgung Gestufte Krankenhausstruktur Sachsen-Anhalt e. V. 33

34 Rahmenvorgaben 4.1 Rahmenvorgaben für die Versorgung in Fachgebieten 4.2 Versorgungsstufen 4.3 Rahmenvorgaben für die Versorgung in Planungsschwerpunkten bei Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen 4.4 Versorgung in Leistungszentren Transplantationszentren Zentren für Herzchirurgie Zentren für Schwerbrandverletzte Perinatalzentren Pädiatrische Zentren Geriatrische Zentren Neurologische Frührehabilitationszentren 4.5 Planung von Tageskliniken im stationären Bereich 4.6 Belegärztliche Versorgung 5.1 Krankenhausleistungen in Sachsen-Anhalt 5.2 Fachgebiete nach Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Augenheilkunde Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin Kinder- und Jugendmedizin Sachsen-Anhalt e. V. 34

35 Rahmenvorgaben Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Neurochirurgie Neurologie Nuklearmedizin Strahlentherapie Urologie Psychiatrische Fachgebiete 6.1 Fallzahlentwicklung Innere Medizin, darunter Ischämische Herzkrankheiten, davon A. pectoris und akuter Myokardinfarkt, Erkrankungen des Verdauungssystems 6.2 Fallzahlentwicklung Chirurgie, darunter Gon- und Cox-Arthrosen mit Chirurgie 6.3 Fallzahlentwicklung Neurologie, darunter Schlaganfall 6.4 Fallzahlentwicklung Frauenheilkunde und Geburtshilfe 6.5 Fallzahlentwicklung Kinder- und Jugendmedizin Sachsen-Anhalt e. V. 35

36 Krankenhausplan In den Rahmenvorgaben finden sich die Vorgaben zu den Versorgungsstufen, Zentren, Planungsschwerpunkten und Fachgebieten. Bei den einzelnen Fachgebieten ist jeweils ein statistischer Teil eingefügt. Dieser ergibt sich aus der Summe der IST-Daten der Krankenhäuser, die dem Ministerium jährlich für die Krankenhausplanung vom Krankenhaus zu liefern sind. Darüber hinaus werden vom Ministerium aus den Daten gemäß 21 KHEntgG, die das Ministerium vom InEK erhält, Prognoseerwartungen in Zahlen je Landkreis (Planungsregion) bis 2018 dargestellt sowie ein Ausblick und eine langfristige Prognose bis Hierdurch soll besonders die demographische Entwicklung aufgrund der 5. Bevölkerungsprognose berücksichtigt werden. Sachsen-Anhalt e. V. 36

37 Rahmenvorgaben Streitpunkte Seitens der Kassen wird argumentiert, dass keine DRG abgerechnet werden kann, wenn das Krankenhaus nicht im Krankenhausplan eine entsprechende Planaufgabe (z. B. Zentrum) zugewiesen bekommen hat. Beispielfrage: Gibt es einen Zuschlag für ein Brustzentrum, auch wenn im Krankenhausplan keine Brustzentren ausgewiesen werden? Bisher hat die Schiedsstelle nach 18a KHG in Sachsen-Anhalt dies bejaht. Sachsen-Anhalt e. V. 37

38 Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) Gemäß 3 Abs. 3 KHG LSA haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen mit den Krankenhausträgern gemeinsam für das jeweilige Krankenhaus eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zur Umsetzung der Rahmenvorgaben zu schließen. In den LQV en soll eine Konkretisierung des Versorgungsauftrages hinsichtlich Struktur und Menge der in den Krankenhäusern zu erbringenden Leistungen erfolgen. Sachsen-Anhalt e. V. 38

39 Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) Die LQV kann man im Prozess der neuen Krankenhausplanung wohl als das problematischste Element bezeichnen. Es fragt sich, was bezüglich der im Krankenhausplan ausgewiesenen Inhalte noch zu konkretisieren ist (Eingriff in das Budgetrecht?). LQV Voraussetzung für Investitionsentscheidung des Landes? Sachsen-Anhalt e. V. 39

40 Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) Schiedsstelle zur Krankenhausplanung Die Zulässigkeit der LQV als Planungsinstrument ist derzeit nicht streitanhängig! Sachsen-Anhalt e. V. 40

41 Statistische Auswirkungen Krankenhausplanung Im Krankenhausplan 2004 wurden insgesamt noch Planbetten ausgewiesen. Die Anzahl der nachrichtlich ausgewiesenen aufgestellten Betten im Krankenhausplan 2008 beläuft sich auf Betten. (Der Krankenhausplan wird derzeit erarbeitet.) Die Veränderungen des Krankenhausplanes von 2005 zu 2008 sind geringfügig. Durch die neue Krankenhausplanung ist bisher die stationäre Versorgung nicht eingeschränkt worden! Sachsen-Anhalt e. V. 41

42 Pro & Kontra neue Krankenhausplanung Pro - Gestaltungsspielraum für Krankenhäuser im Rahmen von Strukturvorgaben - kein Plan -Bettenrückgang durch Verweildauerverkürzung - kein Ausweis von medizinisch-technischen Großgeräten - kein Ausweis von Tageskliniken (außer Psychiatrie) Sachsen-Anhalt e. V. 42

43 Pro & Kontra neue Krankenhausplanung Kontra - Zwang zum LQV-Abschluss - keine quantitativen Bedarfskriterien mehr Problem der Konkurrenzauswahl - anfällig für politische Diskussionen wegen Verringerung quantitativer Bedarfskriterien wie es nachfolgendes Beispiel verdeutlicht: Sachsen-Anhalt e. V. 43

44 Pro & Kontra neue Krankenhausplanung Kontra Beispiel Beschluss des Landtages zur Krankenhausplanung Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Neuordnung der Landkreisstrukturen müsse die Aufstellung des Krankenhausplanes überarbeitet werden, um eine hochwertige medizinische Versorgung und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser zu gewährleisten. (Zitat Landtagsbeschluss vom ) Sachsen-Anhalt e. V. 44

45 Pro & Kontra neue Krankenhausplanung Fazit: Sehr liberal, aber mit Schwächen! Sachsen-Anhalt e. V. 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Heelemann Geschäftsführer der Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburger Straße Halle Sachsen-Anhalt e. V. 46

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