Regionale Arbeitsmarktstrategie im. Landkreis Karlsruhe. Programmjahr für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der

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1 Amt für Grundsatz und Soziales Regionale Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Karlsruhe für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode Programmjahr 2017 ID: Karlsruhe, den

2 INHALT 1. Vorbemerkung Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule - Beruf im Landkreis Karlsruhe Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1/ Zur Situation am Übergang Schule - Beruf im Landkreis Karlsruhe Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Festlegung der Evaluationsschritte

3 1. Vorbemerkung Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe hat am seine ESF-Strategie für das Jahr 2017 beschlossen. Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem ESF-Arbeitskreis für das Jahr 2017 ein Mittelkontingent in Höhe von insgesamt zur Verfügung. Dieses Budget ist für die Umsetzung des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind sowie des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zu verwenden. Vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg sind für die beiden genannten spezifischen Ziele pro Förderjahr folgende Mittel- und Personen-Kontingente vorgesehen: Spezifisches Ziel B 1.1: Teilnehmende Spezifisches Ziel C 1.1: Teilnehmende Insofern gibt es zum Förderjahr 2016 keine Änderungen. Nachfolgend wird die Strategie des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe für das Förderjahr 2017 vorgestellt. 2. Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule - Beruf im Landkreis Karlsruhe Der Festlegung der ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises für das Förderjahr 2017 ging eine umfassende Analyse der aktuellen Situation und relevanter Entwicklungstrends voraus. Diese wurde mit dem Ziel geführt, Problem- und Bedarfslagen zu identifizieren und entsprechend zu intervenieren. Die Strategie wird an regionalen Bedarfen und am ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ausgerichtet. Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF: der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. 3

4 Auf Grund Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen SÖSTRA kann nicht mehr auf die in der Vergangenheit zur Verfügung gestellte Zusammenfassung und Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit durch das esf-team zurückgegriffen werden. Um dennoch weiterhin einen Statistik- Verlauf darstellen zu können, werden die in der Strategie 2016 abgebildeten Diagramme als Anlage beigefügt. Zukünftig wird die Analyse auf Grundlage seitens der Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise des Landkreistages zusammengestellten Datensets und auf Basis von Einschätzungen der Arbeitskreismitglieder erfolgen. Im Vorfeld zur diesjährigen Strategiesitzung fand ein Vorbereitungstreffen mit den Arbeitskreismitgliedern des Jobcenter Landkreis Karlsruhe, Geschäftsführer Herrn Martin, BCA, Frau Wagner, und von der Agentur für Arbeit, Berufsberater Herrn Jonait, statt, bei dem spezifische Fördergruppen herausgearbeitet wurden. 4

5 Entwicklung Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspotentiale im Landkreis Karlsruhe: Arbeitslosigkeit im Landkreis Karlsruhe Die Zahl der arbeitslos registrierten Personen belief sich im Dezember 2015 in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusammen auf Personen. Davon gehörten zum genannten Zeitpunkt Arbeitslose zum Rechtskreis SGB II sowie Arbeitslose zum Rechtskreis SGB III. Aufgrund der Zunahme an 216 Arbeitslosen im SGBII veränderte sich die Arbeitslosenquote im SGBII in den Berichtsmonaten von 1,5 % auf 1,6 %. Der Vergleich mit den Entwicklungen in Baden-Württemberg zeigt, dass in der Gesamtbetrachtung die Arbeitslosenquote konstant und Veränderungen lediglich im Bereich SGBII mit -0,1 % zu erkennen sind. 5

6 Struktur der Arbeitslosigkeit Landkreis Karlsruhe: Vergleich Baden-Württemberg: 6

7 Beschäftigungsentwicklung nach Region und Wirtschaftszweige 7

8 Regionale Einschätzung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspotentiale Der regionale Arbeitsmarkt hat sich die letzten Jahre stabil entwickelt und profitiert von einer hohen Dynamik, speziell im Stadtgebiet Karlsruhe. Darüber hinaus besteht nach wie vor ein hoher und ungedeckter Bedarf an Fachkräften; die Nachfrage nach Arbeitskräften im ungelernten Bereich und für Anlerntätigkeiten, auch in der Arbeitnehmerüberlassung, ist leicht steigend. Motivierte Leistungsberechtigte ohne gesundheitliche Einschränkungen können aufgrund der genannten Erkenntnisse kurzfristig Beschäftigung finden. Langzeitarbeitslosen Beziehern von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGBII fällt es zunehmend schwer, den Anschluss an die gestiegenen Anforderungen der Arbeitswelt und den Wünschen der Arbeitgeber z. B. sozialen Kompetenzen gerecht zu werden. Für Langleistungsbezieher im Rechtskreis SGBII wird sich der Langzeitbezug verfestigen und weiter zunehmen. Zukünftig wird die steigende Anzahl an motivierten und leistungsfähigen Zuwanderern und Flüchtlingen den Konkurrenzdruck in der Region erhöhen. Sobald motivierte und leistungsfähige Zuwanderer ausreichende Deutschkenntnisse erworben haben, wird sich die Situation bei vakanten Arbeitsplätzen im Segment der ungelernten Arbeitskräfte verschärfen. 2.1 Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe besteht für einzelne von Arbeits- bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffene arbeitsmarktpolitische Zielgruppen auch weiterhin besonderer Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere folgende Zielgruppen des Personenkreises der SGB II-Bezieher. Der Fokus wird auf langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen gelegt. Unter Bezugnahme von landkreisspezifischen Daten der Agentur für Arbeit können landkreisspezifische Statistiken analysiert werden - auf globale Analysen wird verzichtet. 8

9 Abbildung 1: LZAs nach Hemmnissen im Jahresdurchschnitt 2015 LZA nach Hemmnissen im Jahresdurchschnitt 2015 Baden-Württemberg JC Karlsruhe Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Abweichung in Prozentpunkten 0 Hemmnisse Summe , ,8 3,4 Summe , ,3 1,1 Gering qualifiziert , ,4-7,5 1 Hemmnis 50 Jahre und älter , ,7 6,1 alleinerziehend ,3 58 8,7 0,4 schwerbehindert 910 3,2 28 4,2 1,0 Summe , ,4-4,3 Gering qualifiziert ; 50 Jahre und älter , ,5-4,0 Gering qualifiziert ; alleinerziehend , ,5-0,8 2 Hemmnisse Gering qualifiziert ; schwerbehindert ,5 23 5,8 0,3 50 Jahre und älter ; alleinerziehend 365 1,9 13 3,2 1,4 50 Jahre und älter ; schwerbehindert ,3 32 8,1 2,7 alleinerziehend ; schwerbehindert 94 0,5 3 0,8 0,4 Summe ,9 55 4,0 0,0 Gering qualifiziert ; 50 Jahre und älter; alleinerziehend , ,2-9,1 3 Hemmnisse Gering qualifiziert ; 50 Jahre und älter; schwerbehindert , ,8 4,8 Gering qualifiziert ; alleinerziehend ; schwerbehindert 120 5,1 5 8,9 3,8 50 Jahre und älter ; alleinerziehend ; schwerbehindert 39 1,6 1 2,1 0,5 4 Hemmnisse Summe 53 0,1 3 0,2 0,1 Keine Angabe Summe ,7 33 2,4-0, SGB II LZA an gesamt LZA: 83,5 Prozent SGB II Typ: - SGB II LZA an gesamt LZA: 72 Prozent SGB II Typ: Id Abbildung 2: LZAs mit 1 Vermittlungshemmnis; Anteile in Prozent ,2 4,2 8,3 8, ,6 62,9 Baden-Württemberg 31,7 55,4 JC Karlsruhe Gering qualifiziert 50 Jahre und älter alleinerziehend schwerbehindert 9

10 Abbildung 3: LZAs mit 2 Vermittlungshemmnissen; Anteile in Prozent ,5 0,8 5,3 1,9 8,1 5,5 3,2 5,8 25,4 24, ,5 57, Baden-Württemberg JC Karlsruhe Gering qualifiziert ; 50 Jahre und älter Gering qualifiziert ; alleinerziehend Gering qualifiziert ; schwerbehindert 50 Jahre und älter ; alleinerziehend 50 Jahre und älter ; schwerbehindert alleinerziehend ; schwerbehindert Abbildung 4: LZAs mit 3 Vermittlungshemmnissen; Anteile in Prozent ,6 2,1 5,1 8, ,0 27,2 Baden-Württemberg 70,8 18,2 JC Karlsruhe 50 Jahre und älter ; alleinerziehend ; schwerbehindert Gering qualifiziert ; alleinerziehend ; schwerbehindert Gering qualifiziert ; 50 Jahre und älter; schwerbehindert 10

11 Abbildung 5: Verteilung der Vermittlungshemmnisse in Prozent ,7 47,2 32,6 48, ,4 16,8 Baden-Württemberg JC Karlsruhe Keine Angabe 0 Hemmnisse 1 Hemmnis 2 und mher Hemmnisse Fazit: Der regionale Arbeitsmarkt ist stabil und bietet leistungsfähigen und motivierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute Chancen. Langzeitarbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit multiplen Vermittlungshemmnissen verlieren jedoch zunehmend den Anschluss an die Erwartungen der Arbeitgeber, welche Beschäftigung anbieten. Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich zunehmend. Langzeitarbeitslosen gelingt es zunehmend weniger, wieder Arbeit zu finden - selbst in Marktsegmenten, in denen nur gering qualifizierte Beschäftigung im ungelernten Bereich zur Besetzung ansteht. Betroffen hiervon sind alle Personen, welche die bekannten Vermittlungshemmnisse aufweisen: Einschränkungen in der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit, Migrationshintergrund Fehlen von beruflichen und marktgängigen Qualifikationen. Besonders betroffen sind - auch im Landkreis Karlsruhe - Frauen und lebensältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 11

12 Es gibt viele individuelle Gründe, die Langzeitarbeitslosigkeit und deren Folgen bedingen. Oft liegt auch eine Kombination mehrerer Hemmnisse vor, die es dem Einzelnen erschwert, wieder Anschluss an die Beschäftigung unter marktüblichen Bedingungen zu finden und damit wieder Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft zu erlangen. Der regionale ESF-Arbeitskreis sieht deshalb davon ab, einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Langzeitarbeitslosen als Zielgruppe zu benennen. Vielmehr sollen mit den Fördermitteln für das spezifische Ziel B.1.1 alle Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen und Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, erreicht werden. Mit dieser bewusst weiten Öffnung des Personenkreises, der nun im Ziel der Förderung steht, will der Arbeitskreis erreichen, dass Projektantragsteller Angebote für alle in Frage kommenden Personenkreise einreichen können. Eine Beschränkung auf einzelne Personenkreise soll nach den Intentionen des Arbeitskreises gerade nicht erfolgen, um mit der Förderung möglichst viele Personengruppen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, erreichen zu können. 2.2 Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1/Zur Situation am Übergang Schule - Beruf im Landkreis Karlsruhe Aufgrund der zeitlichen Nähe zur letztjährigen Abfrage und der sich dort abgezeichneten strukturellen Merkmale von Schulversagen und schulmüden Jugendlichen wurde im Rahmen der Erstellung der aktuellen ESF-Strategie auf eine erneute Abfrage verzichtet. Vielmehr wird von Interesse für die zukünftigen Strategieentwicklungen sein, welche Erfahrungen die Umsetzung der regionalen ESF-Projekte im Ziel C 1.1 erbrachten und wie dies in die strategischen Entscheidungen des ESF-Arbeitskreises einzubetten ist. Die Aussagen der Analyse 2016 werden in diesem Abschnitt im Folgenden noch einmal ins Bewusstsein gerückt: Hinsichtlich der aktuellen Situation am Übergang Schule - Beruf schätzen die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises ein, dass es trotz guter wirtschaftlicher und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen in der Region auch weiterhin erforderlich bleibt, junge Menschen bei ihrem Einstieg in Ausbildung und Beruf aktiv zu unterstützen. Oberstes Ziel bleibt es daher, möglichst keinen jungen Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu verlieren. Zur Erreichung dieser anspruchsvollen Zielstellung sollen auch 2017 regionale ESF-Maßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten. Allgemeinbildende Schulen Nach Recherchen der Kreisverwaltung (Amt für Grundsatz und Soziales) gestaltet sich diese Situation an den einzelnen Schulen unterschiedlich: Zwischen 5 und 25 % der Schüler/-innen der Abgangsklassen sind als problematisch einzustufen. Interventionsbedarf besteht insbesondere für die Altersgruppe der 14- bis 16-jährigen. Mehrheitlich sind Jungen betroffen, Mädchen bilden mit ca. 30 % eher einen geringen Teil der zu fördernden Jugendlichen. 12

13 Förderangebote müssen nach Einschätzung von Expert/-innen auf unterschiedliche Problemlagen der Jugendlichen reagieren: Zum einen sind es Schulangst und/oder Mobbing, aber auch Schulunlust und Desinteresse an einer Ausbildung, zum anderen spielen häufig auch Suchtprobleme eine Rolle. Des Weiteren handelt es sich vielfach um Jugendliche, die eine mangelnde persönliche Reife bzw. Entwicklungsverzögerungen aufweisen und denen es zudem an der erforderlichen familiären Unterstützung fehlt. Das Ursachenspektrum unterscheidet sich zum Teil aber auch zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen. Obwohl einzuschätzen ist, dass an allen Schulen des Landkreises Karlsruhe Hilfestrukturen verfügbar sind, zeigt die Praxis, dass diese in Einzelfällen von Schulverweigerung aber überfordert sind und zusätzliche Unterstützungsangebote durchaus hilfreich wären. Als besonders wichtig, weil wirksam, werden aufsuchende und nachgehende Projektansätze, Abholdienste und teilstationäre Intensivprojekte betrachtet. Als räumlicher Schwerpunkt wird der Sozialraum Bretten betrachtet. Berufliche Schulen Auch für den Bereich der beruflichen Schulen stehen nur begrenzte Informationen und Einschätzungen zur Verfügung. Als gesicherte Erkenntnis gilt, dass derzeit für ca. 140 Personen an diesen Schulen Förderbedarf besteht. Die Personengruppe konzentriert sich auf Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahre, mehrheitlich auf junge Männer und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die Problemkonstellationen sind vielfach ähnlich wie für den Bereich der Allgemeinbildenden Schulen. Häufig knüpfen betroffene Jugendliche an ihre negative Schulkarriere an, womit ihnen oft die erforderliche Motivation für die Ausbildung fehlt und sie auch häufig überfordert sind. Probleme im Elternhaus, aber auch finanzielle Schwierigkeiten, kommen verstärkt hinzu und verkomplizieren die persönliche Situation der/des Jugendlichen. 3. Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr 2017 Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe hat sich in seiner Strategiesitzung vom darauf verständigt, für das Förderjahr 2017 sowohl Maßnahmen auszuschreiben, die im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind) durchgeführt werden können, als auch Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit) realisierbar sind. 13

14 Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Da sich die Situation am Arbeitsmarkt im Landkreis Karlsruhe gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat - somit nach wie vor langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen am Arbeitsmarkt weiterhin benachteiligt sind - hat sich der regionale ESF-Arbeitskreis entschlossen, seine für das Jahr 2016 entwickelte ESF-Strategie in 2017 in gering modifizierter Form fortzuschreiben. Daher sollen im Landkreis Karlsruhe auch im kommenden Jahr ESF-Projekte mit schwerpunktmäßig Maßnahmen für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen gefördert werden. Ebenso sollen ESF-Projekte für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, bei denen die Hinführung in ein sozialversicherungspflichtigtes Beschäftigungsverhältnis angestrebt wird, gefördert werden. Als geeignete methodische Förderansätze werden vom ESF-Arbeitskreis weiterhin folgende präferiert: aufsuchende und nachgehende Arbeit, niedrigschwellige Förderung, intensive individuelle Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden, Motivierung der Zielgruppe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sicherung von Übergängen für die Teilnehmenden, Vernetzung/Kooperation mit weiteren relevanten Partnern. Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist Folgendes zu berücksichtigen: Frauen und alleinerziehende Elternteile sind überproportional zu beteiligen. Spezifische Maßnahmen für Frauen und alleinerziehende Elternteile (auch in Teilzeit) sind erwünscht. Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist ein besonderes Augenmerk auf langzeitarbeitslose Personen mit Migrationshintergrund zu legen. Mindestens ein Drittel der Teilnehmenden in ESF- Projekten soll einen Migrationshintergrund aufweisen. Zugleich wird Antragstellern die Möglichkeit eingeräumt, Projekte ausschließlich für Migrant/-innen zu beantragen. Des Weiteren sollen mindestens 10 % der Teilnehmenden in ESF-Projekten Personen mit einer anerkannten Behinderung sein. Gefordert wird in der Antragstellung: Eine klare Zieldefinition für die im Projektantrag definierte Zielgruppe einschl. einer Darlegung geeigneter quantitativer Indikatoren und qualitativer Bewertungsmaßstäbe zur Bewertung der Zielerreichung; Die Verpflichtung des Trägers, dass mindestens 90 % der Teilnehmenden bis zum Ende der Laufzeit im Projekt verbleiben inkl. einer Beschreibung, wie dies gelingen soll. Die Verpflichtung des Trägers, dass für mindestens 50 % der Teilnehmenden Übergänge gesichert werden (d. h. bspw. Integration in ein Folgeprojekt, in eine Qualifizierungs- bzw. Integrationsmaßnahme, in Beschäftigung oder in bürgerschaftliches Engagement) inkl. einer Beschreibung, wie dies gelingen soll. Die Verpflichtung des Trägers, Ergebnisse und Wirkungen der Projektarbeit genau darzulegen und den Verbleib der Teilnehmenden ein halbes Jahr nach Ende der Maßnahme zu dokumentieren. 14

15 Eine präzise Darlegung zu verbindlich bestehenden Kooperationen mit geeigneten Partnern, d. h.: Skizzierung bereits erfolgreich realisierter Kooperationen inkl. Referenzen; im Falle neuer Kooperationen Dokumentation durchgeführter Vorgespräche (eine verbale Absichtserklärung des Antragstellers zu möglichen Kooperationen wird als nicht ausreichend erachtet). Eine Darstellung der Abgrenzung zu anderen Förderangeboten des Landes und des Bundes, die es im Landkreis Karlsruhe gibt. Der ESF-Arbeitskreis orientiert sich an den Vorgaben des Sozialministeriums ca. 60 % des Budgets für das Integrationsziel aufzuwenden. Vom ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe wird angestrebt, im Jahr 2017 zwischen 160 und 180 Personen zu fördern. Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 verpflichten sich zum Politikansatz des Gender Mainstreaming. Nach Darstellung im ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ist eine überproportionale Integration von Frauen vorgesehen. Zudem sind besondere Bedingungen und Erfordernisse beider Geschlechter bei der Förderung zu berücksichtigen. Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Der ESF-Arbeitskreis strebt für das Jahr 2017 eine Konzentration der ESF-Projektarbeit auf Jugendliche an, die sich bereits außerhalb der Regelsysteme befinden. Es wird für wünschenswert erachtet, an den positiven Erfahrungen des 2015 und 2016 geförderten Projektes NAVI in Trägerschaft des Caritasverbandes (Bruchsal) anzuknüpfen. NAVI ( konzentriert sich genau auf die genannte Zielgruppe und ist seit 2016 im gesamten Landkreis Karlsruhe tätig. Die in der Strategie 2016 für notwendig erachtete Ausweitung auf den südlichen Landkreis konnte umgesetzt werden. Die Zielgruppe waren und sind auch hier jene 16- bis 20-jährigen Jugendlichen, die entweder bereits außerhalb der Regelsysteme stehen oder Gefahr laufen, aus ihnen herauszufallen. In Kenntnis der bestehenden Problemlagen und der für eine erfolgreiche Projektarbeit zu schaffenden Voraussetzungen sieht der ESF-Arbeitskreis vor allem weiterhin Handlungsbedarf darin, die für das Vorhaben erforderlichen Partner in einem regionalen Netzwerk zusammenzuführen und mögliche Zugangswege zu in Frage kommenden Jugendlichen auszuloten. Zielstellung im Kontext der in das Projekt einzubeziehenden Jugendlichen ist es, deren Praktikumsfähigkeit zu erreichen. Projektträger sind daher aufgerufen, für das skizzierte Vorhaben realistische Zielstellungen zu definieren und mit geeigneten, tragfähigen Handlungsansätzen zu untersetzen. Maßnahmen, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 gefördert werden, sind ebenfalls gleichstellungspolitisch auszurichten und auf die jeweils besonderen Problemlagen und Erfordernisse beider Geschlechter abzustellen. 15

16 4. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Dieses Strategiepapier des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe für das Jahr 2017 basiert auf einer Klausur, die am 20.April 2016 stattgefunden hat. Es werden die Erfahrungen zur regionalisierten Umsetzung des ESF aus der letzten Förderperiode (2007 bis 2013) und des Förderjahres 2016 der aktuellen Förderperiode (2014 bis 2020) berücksichtigt. Der ESF-Arbeitskreis möchte 2017 seine bisherige gute und enge Zusammenarbeit mit den aktuellen und künftigen Projektantragstellern und -trägern fortsetzen. Das jährliche Mittelkontingent für die Umsetzung des regionalen ESF im Landkreis Karlsruhe beträgt Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2017 veröffentlicht. Die ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe wird ab unter ( Bürgerservice, Ämter und Ansprechpartner, Dezernat III, Amt für Grundsatz und Soziales, Europäischer Sozialfonds, Link: Arbeitsmarktstrategie 2017) veröffentlicht. Angebote für ESF-Maßnahmen sollen die Ausgangssituation, die Zielstellungen sowie vorgesehene Methoden und Handlungsansätze transparent und realistisch darstellen und die erwarteten Ergebnisse skizzieren. Eingereichte Anträge sollen deutlich erkennen lassen, dass die gewählten Schritte und Ansätze geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei der Darstellung der Ausgangssituation und der Handlungsbedarfe ist sowohl auf empirisch gesicherte Daten der amtlichen Statistik (Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Amtes für Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe, des Staatlichen Schulamtes etc.) als auch auf den Erfahrungshintergrund des Antragstellers zu verweisen. In den Anträgen ist darauf hinzuweisen, ob und inwieweit mit dem Vorhaben Lücken der Regelförderung geschlossen werden können und inwieweit es sich von anderen Förderansätzen (z. B. des Bundes und des Landes Baden-Württemberg) abgrenzt. Neben Formen der passiven sind aktive Formen der Kofinanzierung ausdrücklich erwünscht. Projektträger können bis zur Antragsfrist ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der Internetseite zur Verfügung. Im Antrag für die geplanten Maßnahmen ist die Einhaltung des Querschnittsziels der Geschlechtergleichstellung/Chancengleichheit vom konzeptionellen Ansatz, über die Zielstellung, die praktische Umsetzung bis hin zur Ergebnissicherung überzeugend darzustellen. 16

17 5. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung der Querschnittsziele (Gleichstellung der Geschlechter, Nachhaltigkeit und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) durch: den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts, Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichterstattung sowie Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext der jährlich stattfindenden Strategiesitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. Kontaktdaten: Ulrike Brunner, ESF-Geschäftsstelle, Tel.: 0721/ , Fax: 0721/

18 Anlagen Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten im Landkreis Karlsruhe und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis Februar 2015 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team 18

19 Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern im Landkreis Karlsruhe und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis Februar 2015 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team 19

20 Abbildung 3: Entwicklung der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen und Männern im Landkreis Karlsruhe im Zeitraum Juni 2008 bis Februar 2015 (Anzahl der Arbeitslosen insgesamt in absoluten Angaben sowie Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen nach Geschlecht in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team 20

21 Abbildung 4: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Landkreis Karlsruhe nach Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014 (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team 21

22 Abbildung 5: Anteile der Frauen an den Langzeitarbeitslosen im Landkreis Karlsruhe nach der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014 (Angaben in Prozent) Quelle: BA, Berechnungen esf-team 22

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