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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/12916 Suchtprävention im Rahmen der Novelle der Spielverordnung Vorbemerkung der Fragesteller DerEuropäischeGerichtshof (EuGH)hatangemahnt,dassdiemitdemstaatlichenGlücksspielmonopolverfolgtenZielederSpielsuchtbekämpfungund desspielerschutzesinallenglücksspielbereichenkohärentundsystematisch verfolgtwerdenmüssen.dazumussdergefahrderglücksspielsucht insbesondereimbereichdesgewerblichenautomatenspiels konsequententgegengewirktwerden.dievomeughfestgestellteinkonsistenzinderregulierungdesglücksspielwesensindeutschlandmachtdeutlich,wiedringend erforderlich ein Gesamtkonzept ist. DieBundesregierunghattenachdemVorlegendesEvaluierungsberichtesder FünftenNovellederSpielverordnungdurchdasInstitutfürTherapieforschung (IFT)vomSeptember2010angekündigt,diedarausgewonnenenErkenntnisse zubestehendenfehlentwicklungenraschumzusetzen,umeinenotwendige VerbesserungderEinhaltungdesJugendschutzesundderSuchtpräventionzu erreichen.imdezember2010erklärtediebundesregierung,imerstenhalbjahr2011einenentwurffüreineänderungderspielverordnungerarbeitenzu wollen,derbisende2011verabschiedetwerdenkönne.imdezember2011 erklärtediebundesregierung,dasgesetzgebungsverfahrenimjahr2012einzuleiten.erstjetztliegteinneuerentwurfdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologiezurnovellederspielverordnungvor,derinwesentlichen Punkten mit dem Entwurf aus dem Jahr 2012 identisch ist. Sorgebereitet,dassallewesentlichenForderungenderExpertinnenundExpertenimBereichderGlücksspielsuchtindenEntwurfdesBundeswirtschaftsministeriumskeinenEinganggefundenhaben.DieaktuellenVorschlägewurdenschoninderAnhörungzumAntragderSPD-Bundestagsfraktion Glücksspielsuchtbekämpfen vom21.märz2012thematisiertundüberwiegendals unzureichend und nicht zielführend beurteilt. DieKleineAnfragedientdazu,inErfahrungzubringen,inwieferndieBundesregierungihrePolitikimBereichderGlücksspielsuchtdemZielder Prävention und des Jugendschutzes gerecht werden kann. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 8.April 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DerEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnunggreift VorschlägezurVerbesserungdesSpieler-undJugendschutzesbeiGeldspielgerätenauf,dieimBerichtdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologieüberdieEvaluierungderSpielverordnungvomDezember2010enthalten sind.spielanreizeundverlustmöglichkeitensollenbegrenztunddassogenanntepunktspieleingeschränktwerden.dasbestehendespielverbotfür JugendlichesolldurchVerschärfungderRegelungenzuGeldspielgerätenin Gaststättengestärktwerden.ZusätzlichwerdenMaßnahmengetroffen,diedie GeldwäscheunddieSteuerhinterziehungbeiGeldspielgerätenwesentlicherschweren. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieLänderaufgrundihrerGesetzgebungskompetenzfürdasRechtderSpielhalleninzwischenSpielhallengesetzeerlassenhaben.DiesesehenweitgehendeBeschränkungeninBezugauf Spielhallenvor,insbesondereAbstandsregelungen,Werbebeschränkungenund einverbotdermehrfachkonzessionen.dieauswirkungendermitdernovellierungderspielverordnungvorgesehenenrestriktionenbeigeldspielgeräten könnendahernichtisoliertbetrachtetwerden,sondernsindimzusammenwirkenmitdeneinschränkendenmaßnahmeninbezugaufspielhallenzubewerten. FragenzurgeplantenEinführungeinespersonenungebundenenIdentifikationsmittels (im Folgenden personenungebundene Spielerkarte) 1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungdaraus,dassdieEinführungeinerpersonenungebundenenSpielerkartevonallenExpertinnenund ExpertenzumThemaGlücksspielsuchtstriktabgelehntundnurvonVertreterinnenundVertreternderAutomatenwirtschaftunterstütztwird,während esbeiderpersonengebundenenspielerkarteumgekehrtist,undwarum folgt sie der einhelligen Expertenmeinung nicht? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbereitsdiepersonenungebundene SpielerkarteeinenwichtigenBeitragzurVerbesserungdesSpieler-undJugendschutzesimZusammenhangmitGeldspielgerätenleistet,dasieeineAlterskontrollevorderAusgabederKartevoraussetztunddasgleichzeitigeBespielen mehrerergeldspielgerätewesentlicherschwert.darüberhinausverfolgtdie BundesregierungdieEntwicklungeinerpersonengebundenenSpielerkarteweiter. 2.WarumhatsichdieBundesregierunggeweigert,dieForderungdesBundesrates (Bundesratsdrucksache472/12)anzunehmen,zumindestdasAnstrebeneinerpersonengebundenenSpielerkarteindenEntwurfeinesGesetzes zuränderungdergewerbeordnungundanderergesetzeeinzufügen? DieBundesregierunghatinderBegründungzuNummer5desEntwurfseines GesetzeszurÄnderungderGewerbeordnungundandererGesetzeausgeführt, dassdieentwicklungeinerpersonengebundenenspielerkarteeinmittelfristiges Projektist,daszunächstdieKlärungdatenschutzrechtlicherundtechnischer Fragenerfordert.SiehatinderBegründungweiterhinangekündigt,dassdiedafür notwendigen Untersuchungen zügig angegangen werden. 3.WarumistimEntwurfdesBundeswirtschaftsministeriumszurNovelleder SpielverordnungdieEinführungeinerpersonengebundenenSpielerkarte

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13014 nichteinmalperspektivischfestgeschrieben,sondernnurvon kann die Rede? DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatinderBegründung zumentwurfdersechstenverordnungzuränderungderspielverordnung ebenfallsdaraufhingewiesen,dassdieentwicklungderpersonengebundenen Spielerkarte ein mittelfristiges Projekt ist. 4.AufwelcherwissenschaftlichenGrundlagebasiertdieEinschätzungder Bundesregierung,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartedenJugendschutz verbessern könnte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5.WelcheErfahrungenundwissenschaftlichenErkenntnissesindderBundesregierungüberdieErfolgedespersonengebundenenSpielerkartensystemsinNorwegenhinsichtlichderSuchtpräventionunddesJugendschutzes bekannt? DerBundesregierungistbekannt,dassNorwegeneinzentralespersonengebundenesSpielerkartensystemeingeführthat.EigeneErkenntnissezurWirksamkeitdiesesSystemsliegenderBundesregierungnichtvor.Sieweistallerdings daraufhin,dassdasnorwegischesystemnichtaufdeutschlandübertragbar wäre,dahierbedingtdurchdieföderalestrukturdieländerüberwiegendfür das Glücksspielwesen zuständig sind. 6.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachderAusgabenichtineinerSpielhalleoderineiner KneipevonErwachsenenanMinderjährigeweitergegebenwird,undwelcheSanktionsmaßnahmenplantdieBundesregierungfürdenFall,dassdies geschieht? DieBundesregierungweistdaraufhin,dasssichKinderundJugendlichenach 6desJugendschutzgesetzesnichtinSpielhallenaufhaltendürfenundihnen dasspielenangeldspielgerätenauchingaststättenverbotenist.fürdieeinhaltungdieserverboteistderbetreibereinerspielhallebzw.dergastwirtverantwortlich.darüberhinausistdurchdiegeplanteausgestaltungalsgerätegebundenespielerkarteeineweitergabeweitgehendunwirksam,dasieananderen Spielgeräten nicht eingesetzt werden kann. 7.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachBeendigungdesSpielsunverzüglichzurückgegebenwird,undwelchekonkretenSanktionendrohenAufstellern,wenn dies nicht geschieht? 8.WilldieBundesregierungdenFall,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachBeendigungdesSpielsnichtzurückgegebenwird,alseineOrdnungswidrigkeit festlegen? Wenn nein, warum nicht? 9.WiekannnachAnsichtderBundesregierungbeipersonenungebundenen Spielerkartenüberhauptkontrolliertwerden,obdieAufstellerdafürgesorgthaben,dassSpielerkartennachdemSpielendezurückgegebenworden sind? DerEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnungverpflichtetdenAufsteller,dafürSorgezutragen,dassderSpielerdiepersonen-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ungebundenespielerkartenachbeendigungdesspielsunverzüglichzurückgibt.dieeinhaltungderrückgabepflichtliegtimeigeneninteressedesaufstellers,daohnediegerätebezogenepersonenungebundenespielerkartedas GeldspielgerätnichtvoneinemanderenSpielerinBetriebgenommenwerden kann. Die Missbrauchsgefahr ist daher gering. 10.MitwelchenkonkretenStrafensollenAufstellernachAnsichtderBundesregierungrechnenmüssen,wennineinerKontrollefestgestelltwird, dassaufstelleranspielerinnenundspielermehralseinepersonenungebundene Spielerkarte ausgegeben haben? DieAusgabevonmehralseinerpersonenungebundenenSpielerkartestelltnach dementwurfdersechstenverordnungzuränderungderspielverordnungeine Ordnungswidrigkeitdar.Eswerdendannnach 144Absatz4derGewerbeordnungVerstößegegenVorgabenderSpielverordnungmiteinerGeldbußevonbis zu Euro bewehrt. 11.KanndieinanderenGlücksspielbereichenbestehendeMöglichkeiteiner Selbst-oderFremdsperrungvonSüchtigenimRahmeneinerpersonenungebundenenSpielerkartenachAnsichtderBundesregierungaufdasgewerblicheAutomatenspielausgedehntwerden,undkämediesbeieiner personengebundenenspielerkartenachansichtderbundesregierungin Frage (bitte mit Begründung)? DiepersonenungebundeneSpielerkarteermöglichtkeineSpeicherungpersonengebundenerDatenunddamitnichtdieSpeicherungvonSpielersperren.Bei einerpersonengebundenenspielerkarte,diediespeicherungpersonenbezogenerdatenermöglicht,wärediespeicherungvonspielersperrennachansicht derbundesregierunggrundsätzlichdenkbar.dadieentwicklungeinerpersonengebundenenspielerkartejedochzunächstdieklärungdatenschutzrechtlicherundtechnischerfragenerfordert,kanndiebundesregierungzumgegenwärtigenzeitpunktnochkeineangabenzumumfangderdatenmachen,die aufderpersonengebundenenspielerkartegespeichertwerdensollen.zudemist daraufhinzuweisen,dasseinspielersperrsystemeinebundesweitevernetzung allerspielstättenmitzugriffsmöglichkeitenaufeineaufzubauende,bundeszentrale Sperrdatenbank erfordern würde. 12.WieschließtdieBundesregierungaus,dassaufdiegeplantepersonenungebundeneSpielerkarteGeldaufgeladenwerdenkann,undinwiefernhat sieoderwirdsiegesetzlichevorkehrungentreffen,einesuchtverstärkende Geldkartenfunktion auszuschließen? EineGeldkartenfunktionistnichterlaubtundwirddurchdieBauartzulassung der Spielgeräte ausgeschlossen. 13.PlantdieBundesregierungeineinheitlichesDesignfürpersonenungebundeneSpielerkarten,undwelchetechnischenFunktionensolldieKarteerfüllen müssen bzw. dürfen? ImEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnungist vorgegeben,dasskünftiggeldspielgerätenurmiteinempersonenungebundenenidentifikationsmittelvomspielerinbetriebgenommenwerdenkönnen. DiesesIdentifikationsmittelkanndieFormeinerSpielerkartebesitzen,denkbar sindaberauchanderelösungen,wiez.b.einschlüssel.entscheidendist,dass dasidentifikationsmitteldieanforderungenerfüllt.zudenwesentlichentech-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13014 nischefunktionengehört,dassessichumeingerätegebundenes,personenungebundenesidentifikationsmittelhandelt,dessengültigkeitdurchdasspielgerätvoraufnahmedesspielbetriebsgeprüftwirdundaufdemwährenddes SpielbetriebskeineDatengespeichertwerdendürfen.Eswirdweiterausgeschlossen,dassmiteinemIdentifikationsmittelfüreinbestimmtesGerätauch ein anderes Gerät betrieben werden kann. 14.KönntenachAnsichtderBundesregierungmiteinerpersonengebundenen SpielerkartedermaximaleEinsatzbzw.VerlustproSpielerinoderSpieler ineinemfestgelegtenzeitraumbegrenztwerden,undwieistdiesdurch eine personenungebundene Spielerkarte möglich? Nein. BeieinerpersonengebundenenSpielerkarte,diedieSpeicherungpersonenbezogenerDatenermöglicht,wäredieSpeicherungvonmaximalenEinsatz-und VerlustgrenzennachAnsichtderBundesregierunggrundsätzlichdenkbar.Im ÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage11verwiesen.DieBegrenzungeines personenbezogeneneinsatzesodergewinnsistmitderpersonenungebundenen Kartenichtmöglich,denndaswirddurchdiePersonenungebundenheitausgeschlossen. 15.PlantdieBundesregierungdieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzen,sowieesderEvaluierungsberichtderFünften Novelle der Spielverordnung empfiehlt? 16.WäredieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzen immodelleinerpersonenungebundenenspielerkarteüberhauptmöglich vordemhintergrund,dassselbstbeieinhaltungallerregelnsichein SpielerodereineSpielerinineinerweiterenSpielhalleamgleichenTag eineganzneuekartebesorgenkönnte,undwärenachansichtder BundesregierungdieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzenimRahmeneinerpersonengebundenenSpielerkartemöglich? DieEinführungzusätzlicherTagesgewinn-undVerlustgrenzenwäreeinegerätebezogeneAnforderung,dieunabhängigvomEinsatzeinerSpielerkartebestehenwürde.FürdenFallvonpersonenbezogenenGrenzensinddieerforderlichentechnischenunddatenschutzrechtlichenFragenzuklären,siehedazudie Antwort zu Frage InwiefernsolldieAutomatenwirtschaftdiepersonenungebundenenSpielerkarte selbst entwickeln oder an der Entwicklung beteiligt werden? InderSpielverordnungwerdendiewesentlichenAnforderungenandaspersonenungebundeneIdentifikationsmittel (Spielerkarte)vorgegeben.WeitereEinzelheitenwerdenintechnischenRichtlinienderPhysikalisch-TechnischenBundesanstaltgeregelt.SoweitdieseVorgabendenHerstellernEntwicklungsspielräumebelassen,könnensiediesenutzen.DieEinhaltungderAnforderungenan diepersonenungebundenespielerkartewirdimrahmenderbauartzulassung der Geldspielgeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Fragen zur Durchsetzung neuer Regeln 18.WieoftwirdnachKenntnisderBundesregierungeineSpielhalledurchschnittlichimJahrkontrolliert,undwieoftgeschiehtdiesbeigastronomischen Einrichtungen mit Geldspielautomaten? DerVollzugdesGewerberechtsunddamitauchderSpielverordnungfälltindie ZuständigkeitderLänder.Hinzutritt,dassdieLändermitderFöderalismusreformIauchdieGesetzgebungskompetenzbzgl.derSpielhallenerhalten haben,diesiejetztinformderspielhallengesetzeausüben.diebundesregierunghatkeinekenntnisüberdiezahlderdurchschnittlichenkontrollenin Spielhallen und Gaststätten. 19.WiehochistdiemaximaleStrafefürAufstellerbeieinemVerstoßgegen diespielverordnung,undwelchekenntnissehatdiebundesregierung überdiedurchschnittlichenstrafeninbezugaufeinzelneregelverstöße? VerstößegegendieSpielverordnungwurdenbislangmiteinerGeldbußevonbis zu3000eurobewehrt.diehöchstgrenzesollnunmehrauf5000euroerhöht werden.diebundesregierunghatkeinekenntnisüberdurchschnittlichehöhe der verhängten Geldbußen, da der Vollzug allein bei den Ländern liegt. 20.WelcheErkenntnisseausdemEvaluierungsberichtderFünftenNovelle derspielverordnunghatdiebundesregierungbezüglichdereinhaltung derspielverordnunginspielhallenundingastronomischeneinrichtungen,undwelcheschlussfolgerungenziehtsieausderdortgeäußertenerkenntnis,dassinsgesamtnur10von50spielhallenohnebeanstandungen inbezugaufregelverstößewaren,esalsoin80prozentderspielhallen Regelverstöße gab? DieBundesregierunghatvordemHintergrunddesEvaluierungsberichtsMaßnahmenvorgeschlagen,diemitdemGesetzzurÄnderungderGewerbeordnung undanderergesetzevom5.dezember2012umgesetztwurden.zudemwird diebußgeldandrohungfürverstößegegendiespielverordnungauf5000euro erhöhtwerden.daderberichtinsbesondereingaststättenmängelbeidereinhaltungderjugendschutzbestimmungenaufgezeigthat,wurdeeinsachkundenachweis für die Aufsteller von Geldspielgeräten eingeführt. 21.WieunterstütztdieBundesregierungeinegrößereKontrolldichteinSpielhallen und gastronomischen Einrichtungen? DaderVollzugAngelegenheitderLänderist,kanndieBundesregierungnuran die Länder appellieren, für einen ausreichenden Vollzug Sorge zu tragen. 22.WarumwilldieBundesregierungdasUmgehenderZwangspausedurch GerätewechselsowiedasgleichzeitigeSpielenanmehrerenGeldspielautomaten nicht in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten aufnehmen? DieBundesregierunghatlediglichdieMöglichkeit,imRahmenderSpielverordnungdurchAnforderungenandieGewerbetreibenden,alsodieHersteller undaufstellervongeldspielgeräten,u.a.dasgleichzeitigebespielenmehrerer Geldspielgerätezuerschweren.DieGewerbeordnungsowiediedaraufbasierendeSpielverordnungbildenkeineGrundlagen,umMaßnahmengegenden Spieler zu treffen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WilldieBundesregierungwiederholteVerletzungenbzw.schwerwiegendeVerstößegegen 19desKatalogesderOrdnungswidrigkeitenin derspielverordnungmitbefristetem,imwiederholungsfalldauerhaftem WiderrufderErlaubnisderAufstellungbestrafen,wieesderEvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnungangeregthat (bitte mit Begründung)? 24.PlantdieBundesregierunghöhereGeldstrafenbeiVerstößengegendie Spielverordnung,sowieesderEvaluierungsberichtderFünftenNovelle der Spielverordnung empfiehlt? Siehe Antwort zu Frage 20. Suchtverschärfende Funktionen der Automaten 25.WarumwilldieBundesregierungsuchtverschärfendeFunktionender GeldspielautomatenwiedasPunktespielunddieAutostarttastenfaktisch legalisieren und sie nicht ausdrücklich verbieten? Nach 33cAbsatz1derGewerbeordnungistdieAufstellererlaubniszuversagen,wennderAufstellerdiefürdieAufstellungvonSpielgerätenerforderlicheZuverlässigkeitnichtbesitzt.WennsichnachträglichTatsachenergeben, diedieunzuverlässigkeitdesaufstellersbegründen,isteinwiderrufderaufstellererlaubnisnach 49desVerwaltungsverfahrensgesetzesmöglich.DieUnzuverlässigkeitdesAufstellerskannsichausdauerhaftenVerstößengegeneinschlägigeRechtsvorschriftenergeben;diesistjeweilseineEinzelfallentscheidung. EinVerbotdesPunktespielswärenachAnsichtderBundesregierungweitgehendwirkungslos,daesUmgehungenzurFolgehätte.Esistdavonauszugehen, dassalternativegewinndarstellungenmitspielanreizförderndemcharakter entstehen.zudemisteinpunktespielverbotbeiderheutigenkomplexitätder Spielenichtdurchsetzbar,weilnichtkontrollierbar.DennPunkteoderandere Geldäquivalentefindetmannichtnurineinemzentralen,kontrollierbaren Punktespeicher,sondernauchbeliebigverteiltinTausendenvonSpielsequenzen. Miteinemneuen 13Nummer6Satz4derSpielverordnungsollderEinsatz derautomatiktastebeschränktwerden,indemdiesummederdamitzumeinsatzgelangendenbeträge2,30euronichtübersteigendarf.hiermit undmit weiterenmaßnahmendergeplantennovellierung wirddergeldflussinden gewerblichenautomatenweiterverlangsamt,dereinwesentlichesunterscheidungsmerkmalzudenunreglementiertenslot-machinesindenkasinosdarstellt.imübrigenistdiebeschränkungderautomatiktasteauchgeeignet,die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten weiter einzudämmen. 26.WiekanndasvonderBundesregierungangekündigteZielderStärkung desunterhaltungscharaktersdergeldspielautomatenerreichtwerden, wenndiebundesregierungsuchtverschärfendefunktionendergeldspielautomatenwiedaspunktespielunddieautostarttastenausdrücklicherlaubt? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdiesesZielmitdenzahlreichen zusätzlicheneinschränkungeninbezugaufgeldspielgeräte,dieimentwurf dersechstenverordnungzuränderungderspielverordnungvorgesehensind, erreichtwird.einewesentlichemaßnahmeistdabeidieabsenkungdesmaxi-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode malendurchschnittsverlustsbeilangfristigerbetrachtungvonderzeit33euro auf 20 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27.WieschätzenVertreterinnenundVertreterderSuchthilfedasPunktespiel undautostarttastennachkenntnisderbundesregierunghinsichtlichihrer suchtverstärkendenwirkungein,undwelchedieservertreterinnenund VertreterbefürwortennachKenntnisderBundesregierungeinen Erhalt dieser Funktionen? BefürwortetdieAutomatenwirtschaftnachKenntnisderBundesregierung einen Erhalt dieser Funktionen? EinigeSuchtexpertenforderninihrenStellungnahmeneinVerbotdesPunktespiels.DieAutomatenwirtschafthatzumPunktespielundzurAutomatiktaste keine Stellung bezogen. 28.VerstößtdassogenanntePunktespielmitdenAuszahlungeneingetauschterPunktgewinnenachAnsichtderBundesregierunggegendieaktuelle Spielverordnung,undinwelchemAusmaßwurdennachKenntnisder BundesregierungbisherdieVorgabenderSpielverordnunginBezugauf Höchsteinsatz und -gewinn durch das Punktespiel umgangen? DieBarauszahlungvonGeldäquivalentenverstößtbereitsgegendiegeltende Spielverordnung.MitderNovellierungwirddasVerbotderBarauszahlung nochdeutlicherartikuliert.daspunktespielansichverstößtnachansichtder BundesregierungnichtgegendieSpielverordnung,weilerstnachUmwandlung vonpunkteningelddiemitderspielverordnungreglementiertengeldgewinne entstehen.dievorgeschriebenengrenzenderspielverordnungwerdendabei eingehalten. 29.WassprichtnachAnsichtderBundesregierunggegeneinekontinuierliche LöschungallerSpeicher,umdievonihrimFalleeinesVerbotesdesPunktespielsbefürchteteEntstehungalternativerGewinndarstellungenmit SpielanreizförderndemCharakter (Darstellunganderer Wertzeichen statt Punkte,EinladungenzuSonderspielenetc.)zuvermeiden? EinekontinuierlicheLöschungallerSpeicherwärenichtpraktikabel.Danicht allespeichereinescomputers,derdenkerndesspielgerätesausmacht,aus technischengründenständiggelöschtwerdenkönnen,undeingewisserspielraumfürdiegestaltungvonspielenbleibensoll,wärengenauerevorgabenzu machen,welchespeicherinwelchemrhythmusunterwelchenbedingungen zulöschensind.dieswärenurmöglichbeigenauerkenntnisdervorgesehenen Spielabläufe.DieseKenntnishatnurderHersteller,derdieAbläufebeijeder Entwicklungimmerwiederneuentwirft.ImÜbrigenwürdedieserVorschlag voraussetzen,dassbestimmteerscheinungsformen,wiez.b.einpunktespeicher,auchtatsächlichimspielgerätvorhandensind.dafürgibtesjedochkeine rechtliche Vorgabe. 30.WarumwilldieBundesregierungdasPunktespieldurcheineHerstellererklärung begrenzen,undwarumwillsienichtdurcheineherstellererklärungdazuverpflichten,dasskeinealternativengewinndarstellungen in den Spielablauf integriert wurden? 31.WarumisteineHerstellererklärungzurBegrenzungdesPunktespiels nachansichtderbundesregierungwirksameralseineherstellererklä-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13014 rung,indererklärtwird,keinealternativengewinndarstellungeninden Spielablauf integriert zu haben? Grundhierfürist,dassesbeliebigvieleDarstellungenzufälligenoderüberwiegendzufälligenCharaktersmitähnlicherWirkungwiediereinePunktedarstellunggibt,dieabernichtuntereinPunktedarstellungsverbotfallenwürden. DennzufälligeAbläufesinddasWesenderGeldspielgeräte,könnenalsonicht verbotenwerden.zudemisteinedarstellungvonpunktenoderanderenäquivalentenmiteinerfestenbeziehungzugeldimkonkretenverdachtsfalleher überprüfbaralseinedarstellunginanderenformen,dievergleichbarewirkung wie die Punkte haben. 32.AuswelchenGründenteiltdieBundesregierungnichtdieEinschätzung vonsuchtexpertinnenund-experten,dassunterbeibehaltungdespunktespielsdieoptiondesillegalen Vorheizens dergerätedurchspielerweiterhin bestehen bleibt? DadieBundesregierung,wieinderAntwortzuFrage25dargestellt,derAnsichtist,dasseinVerbotdesPunktespielsweitgehendwirkungsloswäre,hatsie imrahmendernovellierungderspielverordnungeineklarstellungvorgesehen,dassdassogenanntevorheizenderspielgeräte,alsodashochladenvon PunktendurchMitarbeiterderSpielstätte,verbotenist.Hierdurchwirdder Spielanreizdeutlichvermindert.ImÜbrigenwärenbeipunkteähnlichenDarstellungen (siehedazudieantwortzufrage30),dienichtuntereinpunkteverbotfallenwürden,ähnlichevorgängewiedas Vorheizen technischnichtausgeschlossen. 33.BasiertdieEinschätzungderBundesregierung,dassbeieiner zustrikten Reglementierung diegefahrdesausweichensindasinternetspielbestehe,aufeineremnid-meinungsumfrageimauftragderawi Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH? Wennnein,aufwelcherwissenschaftlichenGrundlagebasiertdieEinschätzung stattdessen? GlücksspielangeboteimInternetwerdenzunehmendgenutzt.DieBundesregierungistunabhängigvonderzitiertenEMNID-MeinungsmfragezudemErgebnisgekommen,dassbeieinerzustriktenReglementierunggewerblicherSpielgerätedieGefahrbesteht,dassSpieleraufdasInternetausweichen.Denndort werdenu.a.illegalauchdengeldspielgerätennachgebildetespieleangeboten, allerdingsohnejeglicheeinsatz-,gewinn-undverlustgrenzen.dieseransatz entsprichtimübrigenauchdemvorgehenderländer,diemitdemersten GlücksspieländerungsstaatsvertragdasstaatlicheVeranstaltungsmonopolfür SportwettengelockerthabenmitdemZiel,dasillegaleAngebotindiesemBereich zurückzudrängen. 34.IstderBundesregierungbekannt,dassinderAnhörungzumAntragder SPD-Bundestagsfraktion Glücksspielsuchtbekämpfen dasargument, dassdieautomatenzumindestdiespielervondenillegalenglücksspieleniminternetabhalten,alsunzutreffendzurückgewiesenwurdeund daraufhingewiesenwurde,dassempirischeuntersuchungenergebenhätten,dasssichdienachfragenachautomatenspielenunddienachfrage nach Onlinepoker sogar gegenseitig verstärken? Fallsja,warumberücksichtigtdieBundesregierungdieseErkenntnisnicht? DerBundesregierungistbekannt,dassdieseAnsichtvoneinemExperteninder öffentlichenanhörunggeäußertwurde.diebundesregierungverfolgtdennoch

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mitdernovellierungderspielverordnungdasziel,einlegalesangebotindiesem Bereich aufrecht zu erhalten. 35.PlantdieBundesregierung vordemhintergrunddeszusammenhangs vonsuchtpotenzialundereignisfrequenz einevonsuchtexpertinnen und -experten angeregte Verlängerung der Spieldauer des Einzelspiels? Wenn nein, warum nicht? EineVerlängerungderSpieldaueristvonderBundesregierungnichtgeplant. SieistderAnsicht,dassdieimVerordnungsentwurfvorgesehenenzusätzlichen EinschränkungendesgewerblichenSpielseinendeutlichenBeitragzurVerbesserung des Spieler- und Jugendschutzes leisten. 36.WarumwilldieBundesregierungdiebesondersrisikobehafteteMehrfachbespielungvonSpielgerätennur eindämmen,abernichtuntersagen? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 37.WiekanndasZielderBundesregierung,dieDauerbespielungderGeräte zuverhindernunddazubeitragen,dassspielerinnenundspielernichtbereitserlittenenverlustendauerhaftinderhoffnung nachjagen,daseingesetztegeldzurückzuerhalten,erreichtwerden,wenndiebundesregierungeinespielunterbrechungmiteinerentleerungdergeldspeichererst nachdreistundenplant,undwarumsetztsichdiebundesregierungnicht füreinespielunterbrechungmitentleerungdergeldspeichernachbereits einer Stunde ein? DieBundesregierungistderAnsicht,dasseineSpielpausemitNullstellungder GerätenachdreiStundennebenderfünfminütigenZwangspausenacheiner StundeSpielbetriebausreichendist,umdenSpielervomSpielgerätzulösen undihmgelegenheitzugeben,überdaseigenespielverhaltennachzudenken. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassalsFolgedieserSpielpauseauch diespielabläufeentsprechendausgestaltetwerdenmüssen.dennaufgrundder NullstellungderGerätemüssenauchdieGewinnerwartungenentsprechend reduziertwerden.dieswirdzueinerweiterenverminderungderspielanreize führen. 38.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderErkenntnisdes EvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnung,wonach PunktesystemeundHöchsteinsatzvon2,30Euro (bei75sekundenspieldauer) von Betreibern mit dem höchsten Risiko eingestuft wurden? ZumPunktespielsiehedieAntwortzuFrage25.DieBundesregierungsiehtangesichtsderweiterenmitderNovellierungderSpielverordnungvorgesehenen VerschärfungenkeinenAnlass,dieGrenzenfürdenHöchsteinsatzbeieinem 75-Sekunden-Spielzuändern.DaimÜbrigenbeieinemüber20Centerhöhten Einsatznach 13Nummer2derSpielverordnungeinedegressiveSteigerung dereinsätzeimverhältniszurzeitvorgeschriebenist,kanndiebeurteilungdes Einsatzesvon2,30EuroalshöchstesRisikonichtnachvollzogenwerden.Die Verlustgefahr ist geringer als bei aufeinanderfolgenden Einsätzen von 20 Cent.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WieundmitwelchenEinsätzenwilldieBundesregierungdiesuchtverstärkendenAutostarttastenwirksam eindämmen,undwarumwillsie diese nicht untersagen? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 40.WelchegeplanteMaßnahmederBundesregierungberücksichtigtdieErkenntnisdesEvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnung,wonach52ProzentderSpielerinnenundSpielerinSpielhallen bzw.38prozentingaststättenangaben,dasssieselbstdiekontrolleüber dasspielenangewerblichengeldspielautomatenverlorenhabenund meinten,dass67prozentbzw.58prozentderanderenspielerinnenund SpielerdieKontrolleverlorenhabensowiedass42Prozentbzw. 30ProzentderSpielerinnenundSpielereineDiagnosepathologisches Glücksspielenhattenund6Prozentbzw.4ProzentschoninBehandlung waren? DieBundesregierungistderAnsicht,dasdiemitderNovellierungderSpielverordnungvorgesehenenVerschärfungendiesenErkenntnissengerechtwerden.DieBundesregierungweistindiesemZusammenhangdaraufhin,dassdie demevaluierungsberichtzugrundeliegendenuntersuchungsergebnissedesift InstitutfürTherapieforschungMünchen aufgrundderstichprobenziehung starkdurchaussagenvonpathologischenspielernundvielspielernbeeinflusst waren. 41.WilldieBundesregierungeinenkonkretenZeitraumfestlegen,indemder Durchschnittsverlust erreicht wird? Fallsnein,wiekanndannwirksamderDurchschnittsverlustvonderzeit 33 Euro auf 20 Euro gesenkt werden? Nein.DerDurchschnittsverlustisteinParameterderdenSpielabläufenzugrundeliegendenmathematischenModelle (Erwartungswertderjeweiligen Wahrscheinlichkeitsverteilung).DieserWertmussbeiderEntwicklungdermathematischenModellesogewähltwerden,dassdergeforderteGrenzwertnicht überschritten wird. 42.InwiefernisteseinBeitragzurSuchtprävention,wenndieGewinnaussichtenkünftig1000Euronichtübersteigendürfen,vordemHintergrund, dassbisherdiesummedergewinneabzüglichdereinsätzeimverlauf einerstunde500euronichtübersteigendürfen,undwiekanndie BundesregierungimRahmeneiner Entschärfung derautomatenden UnterhaltungscharakterderAutomatenstärken,wenndieBundesregierungkeinedeutlicheSenkungderMaximalgewinneund-verlustepro Stunde plant? DieBegrenzungdeszulässigengeldwertenGegenwertesvonPunkteanzeigen auf1000eurowurdebereitsdurcheineweisungdesbundeswirtschaftsministeriumsvom17.oktober2007vorgegeben.diesevorgabesollmitdemverordnungsentwurfindiespielverordnungübernommenwerden.diedargestellten GewinnaussichtenändernnichtsanderGewinngrenzevon500Europro Stunde,diebeieinerAuszahlunginjedemFalleinzuhaltenist.DiesführtinZusammenhangmitderneueinzuführendenDrei-Stunden-Begrenzungzueiner erheblichenreduzierungdergewinnaussichten.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage 26 verwiesen.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43.InwiefernsolldieBegrenzungderGewinnaussichtenaufkünftig 1000EuroauchfürvariableGewinnegelten,undinwiefernsollsiefür im Gerät dargestellte Gewinnaussichten gelten? DieBegrenzungsollfürGewinnaussichtenmiteinemzuordenbarenfesten Geldbetraggelten,nichtaberfürvariableGewinnaussichten.Letztereswäreim Übrigenauchnichtmöglich,weildieCharakteristikdervariablenGewinnaussichtengeradedarinbesteht,dassihnennochkeinbestimmterGeldwertzugeordnet werden kann. Sonstiges 44.WievieleMenschenhabeninDeutschlandnachKenntnisderBundesregierungeinproblematischesSpielverhalteninBezugaufgewerbliche Geldspielautomaten und wie viele ein pathologisches? UndwievieledavonsindJugendliche (bitteinsgesamtundnachgeschlecht sowie Altersgruppen angeben)? MitderPAGE-StudieliegteineDatenbasisvor,diehohemethodischeStandardserfülltundsowohlnationalalsauchinternationalvieleneueErkenntnisse darüberliefert,wieproblematischesundpathologischesglücksspielentsteht undwiespielsuchtverläuft.diestichprobeumfassteknapp16000personen imaltervon14bis64jahren.knapp600alsproblematischoderpathologisch klassifizierteglücksspielerwurdenimrahmendesklinischeninterviewsnachuntersucht. Etwa1Prozentder14-bis64-JährigenwarenimLaufeihresLebensvonpathologischemGlücksspielbetroffen.InnerhalbderletztenzwölfMonatespielten 1,4Prozentrisikoreich,0,3Prozentproblematischund0,35ProzentpathologischGlücksspiele.DieseBefundedeckensichmitanderenStudien,sodass insgesamtvonzwischen170000und250000menschenmitpathologischem GlücksspielinDeutschlandausgegangenwerdenkann.MehrInformationenzur Studie,auchAufschlüsselungderDatennachAltersgruppen,undGeschlecht findensichunter: PAGE_Dr_Rumpf.pdf?PHPSESSID=3164c59d63f20e470d7284f2677d638e. NachderBZgA-Studie2011lässtsichderAnteilderBefragtenmitproblematischemGlücksspielverhaltenauf0,51Prozentschätzen;derAnteilderjenigenmit wahrscheinlich pathologischemglücksspielverhaltenwirdauf 0,49Prozentgeschätzt.Hochgerechnetaufdie16-bis65-jährigeBevölkerung imjahr2011sinddiesindeutschlandrund274000menschenmitproblematischemglücksspielverhaltenundrund263000menschenmit wahrscheinlich pathologischemglücksspielverhalten.imvergleichzurerstenbzga-befragungaus2007sinddiesequotennahezukonstantgeblieben.iminternationalen Vergleich liegen die Quoten im unteren Bereich. DiePrävalenzproblematischenoderpathologischenGlücksspielsgehtmitsteigendemAlterzurück.DiesgiltbiszueinemAltervon45Jahren,darübernimmt diequotegeringfügigwiederzu.sieliegtbeidenjugendlichen (16bis17Jahre) bei1,31prozent.diehöchstebelastungbestehtmit1,61prozentinderaltersgruppe18bis20jahre (Männer:2,2Prozent,Frauen:1Prozent),gefolgtvonder Altersgruppe21bis25Jahremit1,42Prozent (2,41Prozentvs.0,40Prozent). DieErgebnissederBefragungensindveröffentlichtunter: forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ Welchesozialen,gesundheitlichenundwirtschaftlichenFolgenkann GlücksspielsuchtfürdieBetroffenennachKenntnisderBundesregierung haben,undwelchekenntnissehatsiezurbeschaffungskriminalitätdurch Glücksspielsüchtige? GlücksspielsuchthatwieandereSuchterkrankungeneineVielzahlvonnegativenKonsequenzenaufdieeigeneGesundheit,dieFamilie,denArbeitsplatz etc..hinzukommt,dassvielevonglücksspielsuchtbetroffeneeinenerheblichenanteilanschuldenhaben,dergegenüberanderensuchterkranktendeutlicherhöhtist.nachdendatenderdeutschensuchthilfestatistikausdemjahr 2010liegtderAnteilderBetroffenen,diekeineSchuldenhaben,bei 32,3Prozent.Bei18,2ProzentbeträgtdieVerschuldungmehrals25000Euro, währenddiesz.b.nur4,4prozentderalkoholabhängigenund9,7prozentder Kokainabhängigen betrifft. ZurBeschaffungskriminalitätdurchGlücksspielsüchtigeliegenderBundesregierung keine belastbaren kriminalpolizeilichen Erkenntnisse vor. 46.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierungderBruttospielertragder AufstellervongewerblichenGeldspielautomatenseit2005entwickelt, undwiehatsichimgleichenzeitraumdie12-monats-prävalenzeiner SpielteilnahmebeijungenMännernzwischen18und20Jahrensowie zwischen21und25jahrenentwickelt (bittegegliedertnachjahrenangegeben)? DieEinnahmenderAufstellerausdemBetriebvonGeldspielgeräten (Kasseninhalteinschl.abzuführendeSteuern)habensichnachdenvorliegendenGutachtendesInstitutsfürWirtschaftsforschunganderUniversitätMüncheninden Jahren 2005 bis 2011 wie folgt entwickelt (jeweils in Mrd. Euro): 2005:3.2,2006:2.97,2007:3.21,2008:3.37,2009:3.7,2010:3.94; 2011: Neuere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. WieTabelle24deso.g.ForschungsberichtesderBZgAzuentnehmenist,hat sichdie12-monats-prävalenzderteilnahmeamglücksspielangeldautomaten bei jungen Männern wie folgt entwickelt: 18 bis 20 Jahre2007: 5,8Prozent2009: 15,3Prozent2011: 19,5Prozent. 21 bis 25 Jahre2007: 5,1Prozent2009:9,0Prozent2011:11,5Prozent. 47.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierungdieZahldergewerblichenGeldspielautomatenindenletztenzehnJahrenentwickelt (bitteseparat nach Spielhallen und gastronomischen Einrichtungen angeben)? EsgibtkeinegenaueundvollständigeErfassungfürdieimBundesgebietaufgestelltenGeldspielgeräte.2003warenrund187000Geldspielgeräteaufgestellt, 2005erreichtedieZahlmit183000ihrenTiefpunkt (zumvergleich:1995 warenrund242000geräteaufgestellt).diezahlistinzwischenwiederauf rund240000geräteangestiegen.diezahlderingaststättenaufgestellten GeldspielgerätehatindenvergangenenJahrenstetigabgenommen,derzeitsind dort rund Geräte aufgestellt. 48.WelchefinanziellenMittelstelltdieBundesregierungindiesemJahrfür diepräventionderglücksspielsuchtzurverfügung,undwiehatsichdie finanzielleausstattungdafürindenletztenfünfjahrenentwickelt (bitte gegliedert nach Jahren und Maßnahme)? PräventionisteinegesamtgesellschaftlicheAufgabe.NachderVerabschiedung desglücksspielstaatsvertrageshabenvorallemdieländergroßesummenfür diepräventionderglücksspielsuchtzurverfügunggestellt.vordiesemhinter-

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode grundhatdiebundesregierungihreaktivitätenaufdiesemfeldindenletzten Jahrenzurückgefahren.NachderzeitigemStandstelltdasBMGindiesemJahr Mitteli.H.v.45940EurofürdiePräventionderGlücksspielsuchtzurVerfügung,diewie2012ineineStudiezurFragederSelbstheilungbeimpathologischenGlücksspielfließen.IndenJahren2009und2010hattedasBMGeingroßesModellprojektzurQualifizierungvonSuchtberatungsstellenzurFrühinterventionbeipathologischemGlücksspielfinanziert.DarüberhinauswerdenregelmäßigdieJahrestagungendesFachverbandsGlücksspielsuchtfinanziell unterstützt,diedemtransferwissenschaftlichererkenntnisseindiepraxisder Prävention und Behandlung dienen. DiefinanziellenAusgabenfürGlücksspielsuchtpräventionimengerenSinne durchdasbmgderletztenfünfjahrestellensichvordiesemhintergrundwie folgt dar: 2009:342243Euro 2010:405289Euro 2011:0Euro 2012:47350Euro 2013:45940Euro. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendhatim Herbst2012AufklärungsmaterialienzurVerbesserungdesInformationsstandes überdiealtersbeschränkungenbeimglücksspielingaststätten (FlyermitheraustrennbaremAufkleber Glücksspiel:NixfürJugendliche! )erstellt.zurgezieltenpräventionsarbeitimrahmendesglücksspielssollmitdiesermaßnahmebeigaststättenbesitzernundihrenangestelltenfüreinebessereüberwachungderjugendschutzvorschriftenbeiglücksspielautomatengeworben werden. Für diese Maßnahme wurden Euro aufgewendet. 49.WarumhatdieBundesregierungVertreterderAutomatenwirtschaftbereits imjuni2010überinhaltedesevaluationsberichtesdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologieinformiert (AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache17/4358), währendderberichterstam7.dezember2010dembundesratzugesandt wordenist? DieBundesregierungverweistdazuaufihreAntwortaufdieKleineAnfrage auf Bundestagsdrucksache 17/ WessenStellungnahmenwurdenindieErarbeitungdesaktuellenEntwurfsderNovellederSpielverordnunginwelcherFormeinbezogen,und welcheexpertinnenundexpertenhatdasbundeswirtschaftsministerium angehört? DieBundesregierunghatinihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN MöglicheEinflussnahmeaufFDP-geführte BundesministeriendurchParteispenden aufbundestagsdrucksache17/10982 dieverbändeundexpertenaufgeführt,diedasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologiezudemerstenverordnungsentwurfangehörthat.diese VerbändeundExpertenwurdenauchzudemüberarbeitetenVerordnungsentwurfangehört.DasBundeswirtschaftsministeriumhatdieeingegangenenStellungnahmenausgewertetund soweitsiediesfürangezeigthielt berücksichtigt. 51.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderDrogenbeauftragtender Bundesregierung,dasssichdurchdiegeplanteNovellederSpielverordnungauchindenSpielhallendieZahlderSpielautomatenreduzieren

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/13014 wird,undplantdiebundesregierungimrahmendernovelleeinereduzierung der bisher erlaubten 12 Geldspielautomaten pro Spielhalle? 52.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderDrogenbeauftragtender Bundesregierung,dasssichdurchdiegeplanteNovellederSpielverordnung die Zahl der Spielhallen reduzieren wird? Fallsja,welchekonkretenEinzelmaßnahmenimRahmenderNovelleder Spielverordnung sollen dies bewirken? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichaufdieSpielhalleninsbesondere diespielhallengesetzederländerauswirkenwerden.denndiesesehenweitgehendebeschränkungenvor,insbesonderedasverbotvonmehrfachkonzessionenundabstandsregelungen.dieumsetzungdiesermaßnahmenwürdevoraussichtlichzueinererheblichenreduzierungderzahlderspielhallenführen. EineReduzierungderbisherinSpielhallenerlaubtenzwölfSpielgeräteistvon der Bundesregierung nicht geplant. 53.WarumplantdieBundesregierungÜbergangsfristenvonbiszufünfJahren, obwohl Spielgeräte bereits nach vier Jahren als amortisiert gelten? a)biswannsollennochgeldspielautomatennachaltemrechtzugelassen werden dürfen? b)biswannsollennachaltemrechtzugelassenegeldspielautomaten maximal noch weiterbetrieben werden dürfen? c)biswannsollengastronomischeeinrichtungenweiterhindreigeldspielautomaten aufgestellt haben dürfen? d)isteskorrekt,dassbisdahinfürdiesegerätenichtdievonbundesregierungangekündigte Eindämmung dersuchtverstärkendenfunktionen (z. B. Punktespiel) stattfindet? e)welchekonkreteneinzelmaßnahmenzursuchtpräventionundzugunstendesjugendschutzesdurchdienovellederspielverordnung greifennachansichtderbundesregierungindennächstenvierjahren, und welche erst danach? DieBundesregierungistderAuffassung,dassausreichendeÜbergangsregelungenausverfassungsrechtlichenGründenerforderlichsind,umeinenausreichendenBestandschutzzugewähren.AnträgeaufBauartzulassungnachaltem Rechtkönnennochbiszum31.Dezember2015gestelltwerden.DieseGeldspielgerätedürfenbiszum1.September2018betriebenwerden.IngastronomischenEinrichtungendürfenbiszum1.September2018dreiGeldspielgeräte aufgestelltwerden.zumpunktespielsiehedieantwortzufrage25.diegerätebezogenenverschärfungen,u.a.diespielpausenachdreistundenunddieabsenkungdesmaximalendurchschnittsverlustssollenbereitszum1.september 2013inKrafttreten.Siemüssenbeiallenabdem1.Januar2016gestelltenZulassungsanträgen eingehalten werden. 54.WelchegastronomischenEinrichtungensollenvonderReduzierungder Geldspielautomaten nicht betroffen sein, und wie viele betrifft dies? DieAusnahmeregelungzieltabaufAutobahnraststätten,Wettannahmestellen derkonzessioniertenbuchmacherundreinerauchergaststätten.grundfür dieseausnahmenistdieüberlegung,dassjugendlicheentwederausrechtlichengründenkeinenzutrittzudiesenräumlichkeitenhaben,oderaufgrund derörtlichenlageeinegefährdungjugendlichernichtzuerwartenist.wie vieleeinrichtungendavonbetroffensind,istnichtbekannt.diebundesregierungweistallerdingsdaraufhin,dassinvielendieserbetriebebereitsheute weniger als die zulässigen drei Geldspielgeräte aufgestellt sind.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 55.WelchetechnischenSicherungsmaßnahmen,welchedieEinhaltungdes SpielverbotsfürKinderundJugendlichesicherstellen,sollenkünftigfür allegeräteerforderlichsein,undwelcheevaluierungdiesertechnischen SicherungsmaßnahmenhinsichtlichihrerWirksamkeitliegtderBundesregierung vor? EssolleninallenGeräten,dieinGaststättenaufgestelltsind,technischeVorrichtungeninstalliertsein,diedenBetriebnurnachFreischaltungdurchden Wirtermöglichen.ZusätzlichsollinalleninSpielhallenundinGaststättenaufgestelltenGerätenderBetriebnurmitBenutzungeinerpersonenungebundenen aneingerätgebundenenspielerkartemöglichsein.esliegenderbundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass diese Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen. 56.InwiefernsolleineVerbesserungderManipulationssicherheitderGeldspielautomaten nur die Gewinne und Verluste betreffen? DieVerbesserungderManipulationssicherheitsollnichtnurdieGewinneund Verlustebetreffen.Esistzumeinenvorgesehen,denSchutzderGeräte,insbesonderederSoftware,durchdieEinschaltungvonanerkanntenSicherheitsprüfstellenimRahmendesZulassungsverfahrenszuverbessern.ZumanderensollentechnischeMaßnahmenergriffenwerden,umdievonderKontrolleinrichtungderSpielgeräteerzeugtenEinsatz-undGewinndatensozusichern,dass eine Überprüfung der Korrektheit auch außerhalb der Spielgeräte möglich ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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