Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2348 Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Vorbemerkung der Fragesteller AufderInternet-SeitederBundesagenturfürArbeitbefandensichimJunizwei AngebotefürArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung.Daserste AngebotumfasstunterderReferenznummer SeineArbeitsgelegenheitfüreine/nDiplom-Mathematikerin/Diplom-Mathematiker,der/ dieimbereichmathematikeine-learning-projektinfragendermethodikund Didaktikunterstützensoll.DieArbeitsgelegenheitistauf6Monatebefristetund basiertauf30wochenstunden.dievergütungbeläuftsichauf1bis2europro Stunde Mehraufwandsentschädigung und eine Monatsfahrkarte. DaszweiteAngebotbeinhalteteineArbeitsgelegenheitfüreine/nDiplom-Informatikerin/Diplom-InformatikerunterderReferenznummer S. HierbeisolleninJavaScriptE-Learning-Moduleerstelltwerden.AuchdieseArbeitsgelegenheitistauf6MonatebefristetunddieanschließendeÜbernahme ineinunbefristetesarbeitsverhältnisistnichtmöglich.auchhierbeträgtdie Arbeitszeit30WochenstundenunddieMehraufwandsentschädigungsollbei 1 bis 2 Euro zuzüglich einer Monatsfahrkarte liegen. NichtzuletztvordemHintergrunddesBerichtsdesBundesrechnungshofesan denhaushaltsausschussunddenausschussfürarbeitundsozialesdesdeutschenbundestagesnach 88Abs.2derBundeshaushaltsordnung DurchführungderGrundsicherungfürArbeitsuchende WesentlicheErgebnissederPrüfungenimRechtskreisdesZweitenBuchesSozialgesetzbuch stelltsichdie FragenachderausreichendenPrüfungderRechtmäßigkeitvonArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung (imfolgendenein-euro-jobs).indiesemberichtwirdkonstatiert,dassfast25prozentdergeprüftenein-euro-jobs nichtdenförderungsvoraussetzungenentsprachen.auchbeidenbeidenoben beschriebenenaufderinternet-seitederbundesagenturfürarbeitangebotenen Ein-Euro-Jobs stellt sich diese Frage. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 18.August 2006übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung ArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigungsindeinarbeitsmarktpolitischesInstrumentderEingliederungfürerwerbsfähigeHilfebedürftige nach 16Abs.3Satz2desZweitenBuchesSozialgesetzbuch GrundsicherungfürArbeitsuchende (SGBII).DieBundesregierungbezeichnetdiese ArbeitsgelegenheitenalsZusatzjobs;hiervonabweichend,aberinhaltlichirreführend,findetinderÖffentlichkeithäufigauchderBegriff Ein-Euro-Jobs Anwendung.In 16Abs.3Satz2SGBIIistu.a.geregelt,dassdieFörderung vonzusatzjobsnurfürimöffentlicheninteresseliegendeundzusätzliche ArbeitenzulässigistunddassdieseArbeitenkeinArbeitsverhältnisimSinne des Arbeitsrechts begründen. NachAngabenderBundesagenturfürArbeithandelteessichbeiden Stellenangeboten umzusatzjobs,dievommaßnahmeträgerunzulässigerweiseinder StellenbörsederBundesagenturfürAbeitimInternetveröffentlichtwurden. Zwischenzeitlichwurdendie Stellenangebote gelöscht.beidezusatzjobs wurdenvonderarbeitsgemeinschaftkarlsruhevom1.februarbis31.juli2006 bewilligt.einebesetzungkonntenichterfolgen.eineverlängerungwurdeabgelehnt. 1.InwiefernerfüllendiebeidenbeschriebenenAngebotedasKriteriumder Zusätzlichkeit? AnhandwelcherIndikatorenbewertetdieBundesregierungdieErfüllung dieses Kriteriums? DieFördervoraussetzungderZusätzlichkeitistimSGBIInichtnäherbeschrieben,insbesonderefehltesaneinerLegaldefinition.FüreineAuslegungkann nachdemverständnisderbundesregierungdiefürdieförderungvonarbeitsbeschaffungsmaßnahmengeltendelegaldefinitiondes 261Abs.2desDritten BuchesSozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGBIII)herangezogenwerden. DanachsindsolcheArbeitenzusätzlich,dieohnedieFörderungnicht,nichtin diesemumfangodererstzueinemspäterenzeitpunktdurchgeführtwerden. DieseKriteriendienendazu,unverzüglichdurchzuführendePflichtaufgaben insbesonderedesstaatesvoneinerförderungauszuschließen.imübrigenhandeltessichumeinenunbestimmtenrechtsbegriffmiteinembeurteilungsspielraum des Entscheiders. BeidenZusatzjobshandelteessichnachAngabenderBundesagenturfürArbeitimWesentlichenumeineMitarbeitbeiderErstellungvonLernmodulen, dieschulenundlernendenkostenloszurverfügunggestelltwerden.mitden ZusatzjobssollteneinemInformatikerundeinemMathematikerzusätzlicheArbeits-undQualifizierungsmöglichkeiteneröffnetwerden,umeineIntegration indenregulärenarbeitsmarktzuerleichtern.imrahmenderimsgbiiangelegtendezentralenhandlungs-undentscheidungskompetenzderträgerder GrundsicherunghatdieArbeitsgemeinschaftKarlsruhedasVorliegenderZusätzlichkeitbejaht.DieBundesregierungkannkeineAnhaltspunktefüreine Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung erkennen. 2.InwiefernerfüllendiebeidenbeschriebenenAngebotedasKriteriumdes öffentlichen Interesses? AnhandwelcherIndikatorenbewertetdieBundesregierungdieErfüllung dieses Kriteriums? DieFördervoraussetzungdesöffentlichenInteressesistimSGBIInichtnäher beschrieben,insbesonderefehltesaneinerlegaldefinition.füreineauslegung

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2430 kannnachdemverständnisderbundesregierungdiefürdieförderungvon ArbeitsbeschaffungsmaßnahmengeltendeLegaldefinitiondes 261Abs.3 SGBIIIherangezogenwerden.DanachliegenArbeitenimöffentlichenInteresse,wenndasArbeitsergebnisderAllgemeinheitdient.Arbeiten,derenErgebnisüberwiegenderwerbswirtschaftlichenInteressenoderdenInteressen einesbegrenztenpersonenkreisesdient,liegennichtimöffentlicheninteresse. ImÜbrigenhandeltessichumeinenunbestimmtenRechtsbegriffmiteinem Beurteilungsspielraum des Entscheiders. ImRahmenderimSGBIIangelegtendezentralenHandlungs-undEntscheidungskompetenzhatdieArbeitsgemeinschaftKarlsruhedasVorliegendes öffentlicheninteressesaufgrundderkostenlosenzurverfügungstellungder erstelltenlernmoduleanschulenundlernendebejaht.dieseentscheidungist aus der Bundesregierung nicht zu beanstanden. Entfällt. 3.WelcheSchrittewirddieBundesregierungunternehmen,wenndiebeiden obenbeschriebenenangebotenichtdenerforderlichenkriterienderzusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses entsprechen? 4.WerhatindiesenbeidenkonkretenFällenanhandwelcherIndikatorendie Ein-Euro-Jobs für zulässig erklärt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieEinrichtungvonEin-Euro-Jobsim wissenschaftlichenbereichhinsichtlichdergefahr,regulärearbeitsplätze dadurch zu verdrängen? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbeieinemverantwortungsbewussten EinsatzvonZusatzjobs unabhängigvomeinsatzbereich dieverdrängung regulärerarbeitsplätzevermiedenunddieschaffungneuerarbeitsplätzenicht verhindertwird.diesemzieldientesauch,dasszusatzjobsnurfürimöffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen. DaimBereichdervomBundmitfinanziertenaußeruniversitärenForschungseinrichtungenaufdieFörderungvonZusatzjobsverzichtetwird,liegenkeine Erfahrungswertevor.ObundinwieweitZusatzjobsimBereichderHochschulen (unddamitinderzuständigkeitderländer)überdieinderantwortder Bundesregierungvom30.Mai2006 (Bundestagsdrucksache16/1636)aufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/1485)genanntenFällehinausoderimBereichprivaterIndustrieforschungbestehen,entzieht sich der Kenntnis und damit der Bewertung der Bundesregierung. 6.WelchenEinflusshabennachAnsichtderBundesregierungmitsolchen Ein-Euro-JobseinhergehendeEntlohnungs-undArbeitsbedingungenim WissenschaftsbereichaufdieangestrebteAttraktivitätdesWissenschaftsstandorts Deutschland? DerBundesregierungliegenkeineErfahrungswertevor,dieeineBewertungder in der Frage angesprochenen Aspekte ermöglichen würde.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.InwiefernverbesserndiebeidenobenbeschriebenenAngebotenachMeinungderBundesregierungdieChancenderanschließendenEingliederung der dort Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitkonntendieZusatzjobsnicht besetztwerden.einebewertungimsinnederfragestellungistdamitnicht möglich. 8.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunggenerellüberdenErfolgvon Ein-Euro-JobshinsichtlichderanschließendenEingliederungaufdem erstenarbeitsmarkt? ZusatzjobssowiealleweiterenarbeitsmarktpolitischenInstrumentenachdem SGBIIsollengemäß 1Abs.1SGBIIu.a.dazubeitragen,dasserwerbsfähige HilfebedürftigeihrenLebensunterhaltunabhängigvonderGrundsicherungaus eigenenmittelnundkräftenbestreitenkönnen.nachauffassungderbundesregierungistjedeöffentlichgefördertebeschäftigungundsindauchdiezusatzjobsnurultimaratiozurüberwindungvonarbeitslosigkeitundinsbesondere nachrangiggegenübervermittlunginarbeitoderausbildung,qualifizierung und anderen Instrumenten zur Eingliederung. Dabeiistzuberücksichtigen,dassZusatzjobsinersterLinienichtderdirekten EingliederungindenerstenArbeitsmarkt,sondernder (Wieder-)Herstellung, demerhaltundderverbesserungderbeschäftigungsfähigkeitdererwerbsfähigenhilfebedürftigendienen.zusatzjobsbildendieerstestufeeinereingliederungsleiter,derweitereschrittewiez.b.eineberufsausbildung,eine beruflicheweiterbildungsmaßnahmeodereineingliederungszuschuss,soweit notwendig,folgensollen.diebundesregierungsiehtdaherdenerfolgeines ZusatzjobsnichtnurineinersichandenZusatzjobanschließendenEingliederungindenregulärenArbeitsmarkt,sondernauchbereitsinderErzielungvon Integrationsfortschritten,z.B.inder (Wieder-)HerstellungderBeschäftigungsfähigkeit. ImRahmenderWirkungsforschungzurGrundsicherungfürArbeitsuchende nachdemsgbiiwerdenzusatzjobsvominstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschunginnürnbergevaluiert.dabeiwerdenu.a.mikroökonometrische AnalysenzurWirkungderZusatzjobsaufdieEingliederungschancenbzw.die VerbesserungderBeschäftigungsfähigkeitderTeilnehmendenvorgenommen. BisherhatdasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungerstedeskriptive AnalysenzurTeilnehmerstrukturveröffentlicht.ErgebnissezudenWirkungen vonarbeitsgelegenheitenwurdenvominstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschung noch nicht veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9.WiehochistdieEingliederungsquotebeiArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung? WievielProzentderBetroffenenkommendanachinnerhalbwelchesZeitraumesineinreguläres,sozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnis? WennderBundesregierungkeineZahlenvorliegen,plantsiediesbezügliche Erhebungen? Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitwirddieAusweisungderEingliederungsquotefürArbeitsgelegenheitenabHerbst2006erstmalsindie Berichterstattungaufgenommen.DieEingliederungsquotesetztdieZahlder

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2430 Arbeitnehmer,dienachangemessenerZeitimAnschlussaneinearbeitsmarktpolitischeMaßnahmesozialversicherungspflichtigbeschäftigtsind,insVerhältnis zu der Zahl aller geförderten Arbeitnehmer. 10.WelcheSchritteplantdieBundesregierungimAnschlussandieErgebnissederPrüfungdurchdenBundesrechnungshof,umdieEinhaltungder gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für Ein-Euro-Jobs zu verbessern? DieBundesregierungteiltdieAuffassungdesBundesrechnungshofes,dasses indererstenphasenachdereinführungdessgbiibeiderförderungvonzusatzjobszueinerreihevonfehlerngekommenist.zurechtweistderbundesrechnungshofdaheraufeinearbeitshilfezurumsetzungderarbeitsgelegenheitenhin,dievonderbundesagenturfürarbeitinabstimmungmitdem BundesministeriumfürArbeitundSozialesundunterBeteiligungeinerim BundesministeriumfürArbeitundSozialeseingerichteten BegleitarbeitsgruppeZusatzjobs aufbundesebenemitempfehlungscharaktererarbeitet wurdeundbeiderenkonsequenterbeachtungeinevielzahlderbegangenen Fehler hätte vermieden werden können. AndersalsderBundesrechnungshofhältdieBundesregierungjedochdenErlasseinerverbindlichenArbeitshilfederzeitausverschiedenenGründennicht füropportun;gegendieseempfehlungsprichtdiegrundsätzlicheausrichtung dessgbii,weilaufdieseweisediegestaltungsfreiheitderträgerdergrundsicherungimrahmenihrerdezentralenhandlungs-undentscheidungskompetenzbeiderregionalenundlokalenumsetzungderarbeitsmarktpolitikerheblichbeschränktwürde.daherhältdiebundesregierunggrundsätzlicham EmpfehlungscharakterderArbeitshilfefest,wirdabergemeinsammitdenanderenMitgliedernder BegleitarbeitsgruppeZusatzjobs stärkeralsbislangauf einebeachtungderempfehlungenhinwirken.alleträgerdergrundsicherung werdenaufgefordert,diearbeitshilfeunddieempfehlungenbeiderkünftigen Umsetzung zu berücksichtigen. 11.PlantdieBundesregierung,dieAnregungdesOmbudsratesinseinemAbschlussberichtaufzugreifen,dasssicheinefrüheEinbindungvonVertreterinnenund-vertreterndesHandwerks,derIndustrie,derArbeitnehmerinnenvertretungunddersozial-karitativenEinrichtungenbeiderEinrichtung vonarbeitsgelegenheitenalsvorteilhafterwiesenhabe,umeinengesellschaftlichenkonsenszuerzielenunddassdieseransatzdaherfortgeführt bzw. initialisiert werden solle? Wenn ja, welche Schritte plant sie? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungbegrüßtdieEmpfehlungdesOmbudsratesinseinem Abschlussberichtvom23.Juni2006,insbesonderezurVermeidungvonWettbewerbsverzerrungeneinengesellschaftlichenKonsensüberdieEinrichtung und Förderung von Zusatzjobs zu erzielen. DieBeteiligungderregionalenArbeitsmarktpartnerentsprichtderAuffassung derbundesregierung,diebereitsindenmonatenvordeminkraftretendes SGBIIzum1.Januar2005unddamitbereitsinderPhasederVorbereitungen fürdieförderungzusatzjobsnachdemneuensgbiiempfohlenhat,dasssich dieträgerdergrundsicherungzurvermeidungvonwettbewerbsverzerrungen, z.b.durchdieeinrichtunglokalerbeiräte,desentsprechendensachverstandes allerfürdenörtlichenarbeitsmarktrelvanteneinrichtungenversichern.die BeteiligungderregionalenArbeitsmarktpartneristinsbesondereauchinder GemeinsamenErklärung derbundesagenturfürarbeit,desdeutschenstädte-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode tages,desdeutschenlandkreistages,desdeutschenstädte-undgemeindebundessowiederinderbundesarbeitsgemeinschaftderfreienwohlfahrtspflegezusammenarbeitendespitzenverbändezuöffentlichgeförderter Beschäftigungvom13.Oktober2004undder GemeinsamenErklärungzur IntegrationvonLangzeitarbeitslosen derbundesagenturfürarbeit,derkommunalenspitzenverbändeunddeszentralverbandesdesdeutschenhandwerks vomdezember2004sowieinderarbeitshilfederbundesagenturfürarbeit zurumsetzungderarbeitsgelegenheitenvomjanuar2005ausdrücklichenthalten. NacheinerAuswertungderBundesagenturfürArbeitvonEnde2005hatten bereitsrd.60prozentderarbeitsgemeinschafteneinenbeirateingerichtet.die Bundesregierungistzuversichtlich,dasssichdieEntwicklung,auflokaler EbenebreitenSachverstandundEinvernehmenbeiderPlanungundBewilligung von Zusatzjobs einzuholen, weiter fortsetzen wird. 12.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberBranchenundTätigkeitsfelder,indenenEin-Euro-Jobseingerichtetwerden (bitteprozentual aufschlüsseln)? WennderBundesregierungkeineZahlenvorliegen,plantsiediesbezügliche Erhebungen? Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht? NachAngabenderBundesagenturfürArbeitsindInformationenzudenEinsatzfeldernvonArbeitsgelegenheitenausdenFachverfahrenderBundesagenturfürArbeitaufgrundvonDefiziteninderDatenerfassungfürdieFörderstatistikderzeitnochnichtbrauchbar.NacheinerNeustrukturierungder EinsatzfeldsystematikundBehebungderErfassungsdefiztewerdenstatistische Daten voraussichtlich im Jahr 2007 zur Verfügung stehen. ErsatzweisehatdieBundesagenturfürArbeitfürdasJahr2005hinsichtlichder EinsatzfeldereineAuswertungvonStellenangebotenvonArbeitsgelegenheiten herangezogen.nacheinemberichtderstatistikderbundesagenturfürarbeit zumeinsatzvonarbeitsgelegenheitenvomapril2006lagderschwerpunkt deszugangsgemeldeterstellenfürarbeitsgelegenheitenimjahr2005 (insgesamtca )imgesundheits-undsozialwesen (24,5Prozent),gefolgt vondererbringungvonsonstigenöffentlichenundpersönlichendienstleistungen (21,4Prozent),imBereichErziehungundUnterricht (20,4Prozent)sowie deröffentlichenverwaltung (18,9Prozent).WeitereWirtschaftszweigewaren Grundstücks-undWohnungswesen (5,4Prozent),Land-undForstwirtschaft (4,1Prozent),VerarbeitendesGewerbe (1,9Prozent),Baugewerbe (1,3Prozent) und Sonstige (2,3 Prozent).

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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