Eine gute Pension - Sicherheit für Frauen im Alter

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1 Ihre Gesprächspartner/-innen: Dr. Johann Kalliauer Erika Rippatha diplômée AK-Präsident Leiterin AK-Frauenbüro Eine gute Pension - Sicherheit für Frauen im Alter Pressekonferenz Freitag, 27. März 2015, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

2 Frauen und Pension: Berechnung lohnt sich! Frauen, die mitten im (Berufs-)Leben stehen, haben meist andere Sorgen, als sich mit dem Thema Pension auseinanderzusetzen. Dabei geht es um nichts weniger als die Frage, ob Frauen im Alter ein unabhängiges Leben in Würde und finanzieller Sicherheit führen können. Da lohnt es sich durchaus, ein wenig berechnend zu sein. Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt auf Information und greift dabei auf ungewöhnliche Produkte wie die Pensionsrechnerin und den Pensions-Check für Frauen auf ooe.arbeiterkammer.at zurück. Keine sofortige Anhebung des Frauenpensionsalters! Das derzeitige gesetzliche Regelpensionsalter der Frauen liegt bei 60 Jahren, das der Männer bei 65 Jahren. Im Jahr 2014 gingen Frauen im Schnitt mit 59,7 Jahren in Pension, also lediglich etwa drei Monate vor dem Regelpensionsalter. Quelle: Hauptverband der SV-Träger * Arbeiter/-innen, Angestellte inkl. Eisenbahn und Bergbau Das ungleiche Regelpensionsalter von Frauen und Männern wird den Beteiligten häufig als vergiftetes Bonbon und zusätzliche Diskriminierung von Frauen verkauft. Die Argumente erschöpfen sich in den fehlenden fünf Versicherungsjahren, die für die niedrigen Pensionen der Frauen verantwortlich sein sollen. Es ist auch oft die Rede von Karrieresprüngen, die den Frauen dadurch vorenthalten werden. Wer so argumentiert, hat von der Lebensrealität der meisten Frauen keine Ahnung. Die Wurzeln des ungleichen Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern liegen in den strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Fahrplan für die gesetzliche Angleichung geht auf das Jahr 1992 zurück. Die damalige 2

3 Bundesregierung ging davon aus, dass es mindestens bis 2024 dauern würde, um die Benachteiligungen zu beseitigen. Die damalige Frauenministerin Johanna Dohnal hoffte, dass mehr als 30 Jahre dafür ausreichen würden. Erst nach der Geschlechtergleichstellung - im Besonderen bei den Einkommen - sollte die Anpassung des Pensionsantrittsalters für Frauen im Jahr 2024 beginnen und in Halbjahresschritten bis 2033 auf 65 Jahre angehoben werden. Die Altersgrenzen für den Antritt der Regelpension sind verfassungsrechtlich festgelegt. Eine vorgezogene Anhebung des Regelpensionsalters würde den Vertrauensgrundsatz verletzen, angesichts der schlechten Beschäftigungschancen von Frauen über 60 würden viele Betroffene zudem erhebliche Einkommensverluste erleiden. Nach wie vor Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt Das Erwerbseinkommen von Frauen reicht in vielen Fällen nicht zum Leben und wird oft nur als Zubrot zum Familieneinkommen betrachtet. Oberösterreicherinnen verdienen besonders deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen: Einkommen und Einkommensunterschiede 2013 brutto, pro Monat Quelle: Hauptverband der SV-Träger, AK OÖ; laufendes Bruttoeinkommen (Median) Der Einkommensunterschied basiert insbesondere auf der Teilung des Arbeitsmarktes in Produktions- bzw. produktionsnahe Branchen mit höherer Entlohnung, in denen 3

4 überwiegend Männer arbeiten, und in niedriger entlohnte Dienstleistungsbranchen (etwa Handel, Gesundheits- und Sozialberufe, Gastgewerbe), wo mehrheitlich Frauen arbeiten. Atypisch und Teilzeit Damit zusammenhängend spielt auch das im Schnitt geringere Erwerbsarbeitszeitausmaß der Frauen im Vergleich zu den Männern eine Rolle. So ist etwa jede zweite erwerbstätige Frau in einem Teilzeitjob (Ö = 46 Prozent, OÖ = 50 Prozent). Bei den Männern trifft dies auf nicht einmal jeden Zehnten zu. Die Beschäftigungsentwicklung bei den Frauen findet vor allem im atypischen Bereich statt. So hat sich im Zeitraum 2004 bis 2013 die Frauen-Teilzeitbeschäftigung österreichweit um mehr als ein Drittel erhöht, die Zahl der Vollzeitjobs für Frauen ist aber nur um etwa drei Prozent höher geworden. Niedrigeinkommen führt zu kleiner Pension Da Frauen bei den Einkommen noch immer weit hinter den Männern liegen und ihre Versicherungszeiten häufig durch Kindererziehung, Pflege oder Betreuung von Angehörigen Lücken aufweisen, liegen ihre Pensionen weit unter jenen der Männer: Bei den Neuzugängen 2014 ist die durchschnittliche Alterspension von Frauen in Österreich mit 1060 Euro um etwa ein Drittel niedriger als jene von Männern. Oberösterreicherinnen bekamen im Schnitt mit 1089 Euro nur etwa halb so viel wie Oberösterreicher. Monatspensionen - Neu-Zugänge 2014, Brutto-Durchschnittshöhe in Euro (Pensionsversicherungsanstalt Arbeiter/-innen und Angestellte) Quelle: PVA OÖ; alle Alterspensionen = Alterspensionen plus vorzeitige Alterspensionen 4

5 Lebensdurchrechnung verstärkt Pensionsminderung wegen Teilzeit Aufgrund der künftigen Lebensdurchrechnung wirken sich nicht nur Lücken im Versicherungsverlauf negativ aus, sondern auch Teilzeitarbeit und Teilversicherungszeiten. Es gilt: Je höher die Beitragsgrundlage, desto höher die Pensionsgutschrift. Vereinfacht kann man sagen: pro Jahr Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitausmaß 50 Prozent) vermindert sich die Pensionshöhe gegenüber der Vollzeitbeschäftigung um etwa ein Prozent. eine Lücke im Versicherungsverlauf von einem Jahr verringert die Pensionshöhe um etwa zwei Prozent. Nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz gelten alle ab dem 1. Jänner 2005 erworbenen Versicherungszeiten als Beitragszeiten, und zwar als Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit Zeiten einer freiwilligen Versicherung Zeiten der Teilpflichtversicherung (etwa Arbeitslosengeldbezug, Notstandshilfebezug oder Kindererziehung) Frauen leben häufig am Limit Viele Frauen sind von Altersarmut bedroht. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt aktuell 872,31 Euro und steht allen Personen zu, deren Pensionen bzw. sonstige Einkünfte darunter liegen. Von den im Dezember 2014 bundesweit knapp Ausgleichszulagenbeziehern/-innen sind mehr als zwei Drittel Frauen. Österreichweit waren im Jahr Prozent der Frauen (Das sind rund eine halbe Million Frauen über 20 Jahre!) armutsgefährdet (Männer zwölf Prozent). Das heißt, dass sie insgesamt pro Monat weniger als 1104 Euro netto zur Verfügung haben. Alleine in Oberösterreich waren Frauen armutsgefährdet. In diesem Zusammenhang zeigt sich deutlich: Das Armutsrisiko sinkt, wenn die Erwerbsbeteiligung der Frauen steigt. Ist eine Frau mit zwei Kindern erwerbstätig, so reduziert sich die Armutsgefährdungsquote um ganze 19 Prozentpunkte auf sechs Prozent. Fortschritte durch aktuelle Lohnsteuerreform 2015 Die mit Jänner 2016 in Kraft tretende Lohnsteuerreform wirkt sich für alle Arbeitnehmer/-innen und Pensionisten/-innen positiv aus - insbesondere der von 36,5 auf 25 Prozent gesenkte Eingangssteuersatz. Jene Arbeitnehmer/-innen, die zu wenig verdie- 5

6 nen, um Steuer zu zahlen, profitieren von der Erhöhung der Negativsteuer (Steuergutschrift für Geringverdienende) von 110 auf bis zu 400 Euro pro Jahr. Auch bei Kleinstpensionen gibt es in Zukunft erstmals eine Negativsteuer von 110 Euro. Was Frauen selber tun können Nach der Geburt eines Kindes bzw. nach der Kinderkarenz möglichst schnell wieder ins Berufsleben einsteigen Berufsunterbrechungen und Teilzeitphasen möglichst kurz halten Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung und Pflege nützen eine allfällige Stundenerhöhung nützen - je mehr Versicherungszeiten mit einem möglichst hohem Stundenausmaß bis zum Regelpensionsalter erworben werden können, umso höher ist die Pension Überprüfung der Einstufung beim Einkommen und der Abrechnung der geleisteten Überstunden und Mehrarbeitsstunden Neue AK-Angebote Um die AK-Angebote - im Besonderen für unsere weiblichen Mitglieder - noch weiter zu verbessern, wurde im Rahmen des AK-Schwerpunktes Pensionen das erste Quartal des heurigen Jahres inhaltlich dem Thema Frauenpensionen gewidmet. Ab heute stehen folgende neue Angebote zur Verfügung: Broschüre Eine gute Pension Sicherheit für Frauen im Alter Die Broschüre schafft einen guten Überblick zum Thema Frauenpensionen. Hier sind die wichtigsten aktuellen Daten und Fakten zusammengefasst. Aktuelle Bemühungen, die die vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters zum Ziel haben, werden ebenso kritisch hinterfragt wie die Performance der Privaten Versicherungen. Die Pensionsrechnerin Um den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Erwerbsarbeit und der Pensionshöhe sichtbar zu machen, wurde die Pensionsrechnerin entwickelt. Auf recht einfache Weise wird am Beispiel von sechs realen Fällen dieser Zusammenhang mit Hilfe einer Drehscheibe exemplarisch sichtbar gemacht. Pensions-Check für Frauen Der Pensions-Check für Frauen ist ein neues Online-Angebot der Arbeiterkammer Oberösterreich. Frauen können so ihr Wissen zum Thema Pensionen überprüfen. Gleichzeitig gibt es zu jeder der 15 Fragen die passenden Tipps und Hintergrundin- 6

7 formationen. Der Pensions-Check für Frauen ist unter ooe.arbeiterkammer.at/pensions-check abrufbar. Darüber hinaus können Frauen und Männer mit dem AK-Pensionsrechner auf ooe.arbeiterkammer.at ihre voraussichtliche Pension auf Basis der Konto- Erstgutschrift berechnen. Finanzierung der Pensionen bleibt stabil und ist gesichert Schlagen sich die Produktivitätszuwächse in den Lohnsteigerungen und somit in den Beitragsgrundlagen für die Pensionen nieder, dann wird der gesamte öffentliche Pensionsaufwand (Ausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung sowie für die Beamten/-innen) langfristig bei etwa 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts stabil bleiben (auf Basis von Daten der Pensionskommission und des Finanzministeriums). Und: Jeder Sozialaufwand muss immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden. Gesamtwirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren das aktuell Erarbeitete wird auf die aktuellen Bedarfe umgelegt. Worauf es ankommt, ist, dass der gemeinsam erarbeitete Wohlstand gerecht verteilt wird. Generell gilt: Je höher die Beschäftigung, desto höher die Beitragseinnahmen. Forderungen politisches Bekenntnis zu einer soliden und gerechten Finanzierung der sozialen Sicherheit gleicher Lohn für gleiche / gleichwertige Arbeit, Mindestlohn von 1500 Euro höhere Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie der Kindererziehung bessere Vereinbarkeit von Beruf mit Familien- und Privatleben; ausgewogene Verteilung der Arbeitszeit in Beruf und privater Versorgungsarbeit für Frauen und Männer Ausbau von Kinderbetreuung und Pflege gesunde Arbeitsbedingungen keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters 7

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