Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1

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1 T. Hüttner 1

2 Produktpiraterie Fremdschutzrechte Risiken für ein Unternehmen Preiskampf Know-how-Abfluss (Abwanderung eigener Arbeitskräfte) T. Hüttner 2

3 5% bis 9% des Welthandels entfallen auf gefälschte Produkte Umsatz mit gefälschten Produkten weltweit: Ca. 350 Milliarden Zwischen 1998 und 2004 betrug die Steigerung der beschlagnahmten Waren in der EU ca. 1000% T. Hüttner 3

4 Wussten Sie, dass der sklavische Nachbau, also die exakte Kopie eines Produktes grundsätzlich zulässig ist? Es gilt das Prinzip der Nachahmungsfreiheit! Gibt es einen Ausweg? T. Hüttner 4

5 Für besonders dreiste Produkt- und Markenpiraten gibt es den Negativpreis "Plagiarius" T. Hüttner 5

6 Preisträger des Plagiarius 2006: Taschenlampe "Photonenpumpe V8" links das Original: Zweibrüder Optoelectronics GmbH, Solingen rechts das Plagiat: Diomercado, Nürnberg T. Hüttner 6

7 Was kann man tun? Absicherung der eigenen Produkte durch Schutzrechte! Nur auf diesem Weg können der Nachahmungsfreiheit Grenzen gesetzt werden! Denn: Schutzrechte sind Schild und Schwert in einem immer härter werdenden! T. Hüttner 7

8 Schutzrechtsarten: Man unterscheidet technische und nichttechnische Schutzrechte. Die technischen Schutzrechte sind Patente oder Gebrauchsmuster. Die bedeutendsten nichttechnischen Schutzrechte sind bspw. Marken oder Geschmacksmuster (Design) T. Hüttner 8

9 Wirkung der Schutzrechte: Ein Schutzrecht verleiht seinem Inhaber für den unter Schutz gestellten Gegenstand (= sachlicher Bezug) ein zeitlich (= für die Laufzeit des Schutzrechtes) und örtlich begrenztes Monopolrecht, d.h. nur der Inhaber kann über dieses Recht verfügen, indem er Dritten die Benutzung der geschützten Lösung innerhalb eines Schutzgebietes (z.b.: in einem Staat) untersagt bzw. zu definierten Bedingungen gestattet T. Hüttner 9

10 Ansprüche aus einem Schutzrecht am Beispiel des Patents: -Unterlassung ( 139 (1) PatG) -Schadensersatz ( 139 (2) PatG) Entgangener Gewinn Lizenzanalogie Herausgabe des Verletzergewinns -Vernichtung ( 140a PatG) (Verletzungsgegenstände und Vorrichtungen (Maschinen) -Auskunft über Herkunft und Vertriebswege ( 140b PatG) -Freiheitsstrafe ( 142 PatG) -Beschlagnahme ( 142a PatG) T. Hüttner 10

11 Die Europäische Kommission hat eine Produktpiraterie- Richtlinie beschlossen. Diese sieht bei Verletzungen geistigen Eigentums vor: -strafrechtliche Vorschriften (Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahre) -Geldbußen: mindestens , T. Hüttner 11

12 Schutzvoraussetzungen eines Patentes oder Gebrauchsmusters: Technische Erfindung mit: 1) Neuheit 2) erfinderischem Schritt / erfinderischer Tätigkeit 3) gewerblicher Anwendbarkeit Schutzumfang Der Schutzbereich eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ( 14 PatG / 12a GbmG), die den Schutzgegenstand somit definieren T. Hüttner 12

13 Schutzvoraussetzungen einer Marke Eine Marke kann jedes Zeichen sein, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden ( 3 MarkenG). Schutzumfang Der Schutzumfang wird durch die Kennzeichnungskraft einer Marke bestimmt. ( Starke Marke starker Schutz! ) T. Hüttner 13

14 Schutzvoraussetzungen eines Geschmacksmusters Das zu schützende Erzeugnis muss eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform aufweisen, die neu ist und Eigenart aufweist. Schutzumfang: Der Schutz erstreckt sich auf jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Dabei ist der Grad der Gestaltungsfreiheit zu berücksichtigen T. Hüttner 14

15 Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag, die eines Gebrauchsmusters 10 Jahre. Die Schutzdauer eines Patentes beginnt mit der Erteilung, die eines Gebrauchsmusters mit der Eintragung. Eine Marke gilt 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Ihre Schutzdauer beginnt mit der Eintragung. Der Geschmacksmusterschutz dauert maximal 25 Jahre. Der Geschmacksmusterschutz beginnt mit der Eintragung T. Hüttner 15

16 Innovationskraft des Unternehmens Schutzrechtsverkauf / -lizenz Wirkung der Schutzrechte für ein Unternehmen Wertsteigerung des Unternehmens Erschließung neuer Märkte Wissensvorsprung Monopol- Recht (Know how gesichert) Werbewirkung T. Hüttner 16

17 Ein Beispiel aus der Praxis T. Hüttner 17

18 IN ID Kriterium Fe ld Inhalt (11 1) (21 0) (54 0) (55 0) (22 0) Registernummer RN Aktenzeichen Wiedergabe der Marke AK Z W M ZWEIBRÜDER Markenform MF Wortmarke (WM) Anmeldetag AT Schutz durch ein Unternehmenskennzeichen (15 1) (45 0) Tag der Eintragung in das Register Tag der Veröffentlichung der Eintragung ET VT (73 2) Inhaber IN H Zweibrüder Stahlwarenkontor GmbH, Solingen, DE (51 1) (51 1) Leitklasse LK 11 Weitere Klassen KL 09, 18, 22 (51 0) Waren- / Dienstleistungsverzeichnis W DV Taschenlampen, Taschenlampenbatterien, Säcke (soweit in Klasse 12 enthalten); Rucksäcke; Zelte T. Hüttner 18

19 INID Kriterium Feld Inhalt (111) Registernummer RN (210) Aktenzeichen AKZ (540) Wiedergabe der Marke WM (550) Markenform MF 3-dimensionale Marke (220) Anmeldetag AT Schutz durch eine dreidimensionale Marke (151) Tag der Eintragung in das Register ET (450) Tag der Veröffentlichung der Eintragung VT (732) Inhaber INH Zweibrüder Optoelectronics GmbH, Solingen, DE (511) Leitklasse LK 11 (510) Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Taschenlampen. (531) Wiener Bildklassifikation WBK , , T. Hüttner 19

20 INID Kriterium Feld Inhalt (11) Registernummer RN (22) Anmeldetag AT (15) Eintragungstag ET Schutz durch ein Geschmacksmuster (45) Veröffentlichungstag VT (21) Aktenzeichen AKZ (54) Bezeichnung TI Taschenlampen (73) Inhaber INH Zweibrüder Stahlwarenkontor GmbH, Solingen (74) Vertreter VTR Dipl.-Phys. Friedhelm Vomberg, Solingen (51) Warenklasse WKL (Version 7) (28) Anzahl der Geschmacksmuster ANZ T. Hüttner 20

21 Schutz durch ein Gebrauchsmuster T. Hüttner 21

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23 Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! T. Hüttner 23

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