Übertritt an eine Realschule im Großraum Nürnberg

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1 Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken Sulzbacher Str. 45, Nürnberg Tel. 0911/ , Fax Übertritt an eine Realschule im Großraum Nürnberg zum Schuljahr 2009/10 Das Profil und die Fächergruppen der R 6 Die Voraussetzungen für den Übertritt Alle Termine und Anschriften

2 Herausgegeben von der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken in Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, Geschäftsbereich Schule, Bereich Gymnasien und Realschulen, und dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken Redaktion: Dr. Reinhard Zehnter,

3 Sehr geehrte Eltern, 1. Die Realschule eine Schule mit Profil die vorliegende Broschüre informiert Sie über die Realschulen in Nürnberg und Fürth. Sie stellt dar, welche Voraussetzungen man für die Realschule mitbringen muss, wie sie strukturiert ist und welche Termine zu beachten sind. Detailliertere Informationen und Informationen über das gesamte Schulsystem in Bayern erhalten Sie unter oder aus den Broschüren des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Die bayerische Realschule und Welche Schule ist die richtige?. Diese Broschüren gibt es bei jeder Realschule oder zum Bestellen im Internet unter Die 6-stufige Realschule (R 6) umfasst die Jahrgangsstufen Sie baut auf die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule auf und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Realschulabschluss. Die R 6 ist eine wesentliche Säule im gegliederten Schulsystem Bayerns; sie ist der Sekundarstufe I zuzuordnen und nimmt ca. 30 % aller Schülerinnen und Schüler (regional unterschiedlich) dieser Jahrgangsstufen auf. Für die Realschule geeignete Kinder sollten mit der Eingangsstufe, also der 5. Klasse, beginnen; der Schulerfolg an der Realschule ist wesentlich daran geknüpft. Ein zu später Eintritt ist weniger Erfolg versprechend, weil in höheren Jahrgangsstufen die einzelnen Schulprofile zu sehr von dem der Realschule abweichen: Die Realschule ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die in erster Linie einen fundierten mittleren Schulabschluss als Grundlage für ihre Berufslaufbahn bzw. für eine weiterführende Schule anstreben. Ab der 7. Jahrgangsstufe ist sie nach Wahlpflichtfächergruppen gegliedert. Die Profilfächer dieser Wahlpflichtfächergruppen orientieren sich im weitesten Sinne an den Anforderungen der verschiedenen Berufsfelder und stellen ca. 20 % des Unterrichts dar. 80 % des Unterrichts dienen einer breiten Allgemeinbildung, so dass nach dem Ablegen der Abschlussprüfung in der 10. Klasse sowohl ein Eintritt ins Berufsleben als auch eine weitere schulische Laufbahn an einer Fachoberschule oder an einem Gymnasium bzw. nach der Berufsausbildung an einer Berufsoberschule mit einem anschließenden Hochschulstudium möglich sind. Die Arbeitsweise der Realschule ist dementsprechend angelegt: Neben dem Eingehen auf theoretische Fragestellungen und der Erarbeitung von Allgemeinwissen wird ebenso großer Wert gelegt auf die Festigung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Veranschaulichung und kontrollierte Einübung und Wiederholung des Lernstoffes. Pflichtfremdsprache ist Englisch. Französisch wird als Wahlpflichtfach und Abschlussprüfungsfach in der Wahlpflichtfächergruppe III a angeboten. Sollte in der 13. Klasse der Berufsober- bzw. Fachoberschule die allgemeine Hochschulreife (Abitur) angestrebt werden, wird eine 4 (oder besser) im Fach Französisch 3

4 im Abschlusszeugnis der Realschule als Nachweis für die nötigen Kenntnisse in der 2. Fremdsprache anerkannt. Stand: Die Voraussetzungen für die Aufnahme Für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule gelten folgende Voraussetzungen: mindestens erfolgreicher Besuch der 4. Klasse der Volksschule und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres (1.8.) noch nicht 12 Jahre und Eignung bzw. bedingte Eignung für den Bildungsweg der Realschule Geeignet sind Schüler, die im Übertrittszeugnis der Volksschule als geeignet für die Realschule (bzw. das Gymnasium) bezeichnet werden. Dies ist der Fall, wenn sie in der 4. Jahrgangsstufe einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und Heimat- und Sachunterricht (HSU) bzw. in der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule einen Notendurchschnitt von mindestens 2,50 aus D und M aufweisen. Als geeignet gelten ebenfalls Schüler von staatlich anerkannten Grundschulen, denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe 4 gestattet worden ist. Schüler, die mit Erfolg am Probeunterricht (siehe 3.) teilgenommen haben, sind ebenfalls geeignet für den Bildungsweg der Realschule. Schüler aus der 5. Klasse des Gymnasiums dürfen dann übertreten, wenn kein Wiederholungsverbot besteht. Bedingt geeignet sind Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die im Übertrittszeugnis der Grundschule als bedingt geeignet bezeichnet werden, also einen Notendurchschnitt von 2,66 in D, M und HSU aufweisen, wobei in D und M mindestens 1 x Note 2 und 1 x Note 3 erreicht werden muss. Nach Beratung (z. B. am Informationsabend der Realschule) entscheidet hier der Elternwille. oder im Übertrittszeugnis der Grundschule 2,66 in D, M und HSU aufweisen, jedoch in D und M nicht mindestens 1 x Note 2 und 1 x Note 3 erreicht haben. In diesem Fall ist das Bestehen des Probeunterrichts erforderlich. Wird dieser mit 2 x Note 4 verfehlt, entscheidet nach einem individuellen Beratungsgespräch an der Realschule der Elternwille. Dies gilt auch für Schüler, die im Probeunterricht des Gymnasiums 2 x Note 4 erzielt haben. Wird beim Probeunterricht ein schlechteres Ergebnis erzielt, ist eine Aufnahme nicht möglich. 4

5 Realschule Hauptschule Beratung am Info - Abend Elternentscheidung Pflichtberatung bestanden mindestens Noten 3/4 nicht bestanden Noten 4/4 nicht bestanden 1x 5 oder schlechter bestanden mind. Noten 3/4 nicht bestanden schlechter als Noten 3/4 Probeunterricht Probeunterricht Ø bis 2,33 (D, M, HSU) und Eignungsvermerk im Übertrittszeugnis Ø 2,66 (D, M, mind. 2,5 und keine 4) Ø 2,66 (D 3, M 3, HSU 2) ab Ø 3,00 (D, M, HSU) Grundschule 4. Klasse Übersicht: von der 4. Jahrgangsstufe in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule Realschule Hauptschule bestanden mindestens Noten 3/4 nicht bestanden schlechter als Noten 3/4 Probeunterricht an der Realschule (D, M) Ø bis 2,5 (D, M) und Eignungsvermerk im Übertrittszeugnis ab Ø 3,00 (D, M) Hauptschule 5. Klasse Übersicht: von der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule 5

6 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. Die Aufnahmeprüfung entfällt a) bei Schülern aus öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, aus Wirtschaftsschulen oder aus Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe vorliegt b) oder wenn bei diesen Schülern im Jahreszeugnis höchstens einmal die Note 5 in einem Vorrückungsfach der Realschule vorliegt c) oder wenn bei Hauptschülern im Jahreszeugnis in den Fächern D/M/E ein Durchschnitt von 2,00 vorliegt und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen (nicht 10. Klasse). 3. Der Probeunterricht Diese dreitägige Aufnahmeprüfung ist nur erforderlich, wenn die Eignung bzw. bedingte Eignung (mit Noten in D/M 2/3) im Übertrittszeugnis nicht ausgesprochen wurde. Der Probeunterricht findet 2009 am 25., 26. und 27. Mai statt. Dabei wird in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Für begründete Ausnahmefälle gibt es einen Nachtermin, der in der Regel an den letzten beiden Tagen der Sommerferien stattfindet. Dieser Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden. 4. Die Wahlpflichtfächergruppen In der 5. und 6. Klasse werden alle Schüler nach einer gemeinsamen Stundentafel unterrichtet. Ab der 7. Jahrgangsstufe erfolgt eine Differenzierung nach Wahlpflichtfächergruppen. Sie sollen die unterschiedlichen Begabungen, Neigungen und Berufswünsche der Schüler berücksichtigen. Die Wahlpflichtfächergruppen sind hinsichtlich des Abschlusses gleichwertig. Die Möglichkeit des anschließenden Besuches einer Fachoberschule ist abhängig vom Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis (z. Zt. 3,5 in D/M/E). Die Wahl der Ausbildungsrichtung an der Fachoberschule ist durch eine Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe an der Realschule prinzipiell noch nicht vorweggenommen. 6

7 Wahlpflichtfächergruppen der Realschule ab der 7. Klasse (6-stufig): I mathematisch-naturwissenschaftlich II wirtschaftswissenschaftlich III a sprachlich-wirtschaftswissenschaftlich (Französisch als 2. Fremdsprache) III b musisch-gestalterisch (Kunsterziehung oder Werken) oder hauswirtschaftlich (Haushalt und Ernährung) oder sozial (Sozialwesen) Klasse 5/6 Pflichtfächer: Religion, Deutsch, Englisch, Mathematik, Erdkunde, Biologie, Geschichte (ab Klasse 6), Sport, Musisch-ästhetische Bildung Wahlpflichtfächergruppe I Profilfächer Wahlpflichtfächergruppe II Profilfächer Klasse 7-10 Wahlpflichtfächergruppe III a Profilfächer Wahlpflichtfächergruppe III b Profilfächer Mathematik (vertieft) Physik (vertieft) Chemie (vertieft) Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Wirtschaft/ Recht Französisch Betriebswirtschaft/ Rechnungswesen, Kunsterziehung Werken Haushalt/Ernährung Sozialwesen oder oder Das Fach Informationstechnologie (IT) wird mindestens bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 unterrichtet. Die verbindliche Zahl der Gesamtwochenstunden im Fach IT wird flexibel auf die einzelnen Jahrgangstufen verteilt. Je nach Wahlpflichtfächergruppe werden Schwerpunkte (Technisches Zeichnen/CAD, Informatk oder Rechnungswesen) unterschiedlich gesetzt. oder Prüfungsfächer Prüfungsfächer Prüfungsfächer Prüfungsfächer Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Englisch Englisch Englisch Englisch Mathematik I Mathematik II Mathematik II Mathematik II Physik Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Französisch Profilfach Die detaillierte Stundentafel für die einzelnen Wahlpflichtfächergruppen der Realschule findet sich in der Anlage 2 der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO), z. B. unter 7

8 5. Die Realschulen (Nürnberg, Fürth, Zirndorf) 5.1 Die staatlichen Realschulen in Nürnberg Gemeinsamer Anmeldetermin für die Staatlichen Realschulen in Nürnberg: Donnerstag, 14. Mai 2009 Peter-Henlein-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg I Nürnberg, Pommernstr. 10, Tel. 0911/ phr.nuernberg@t-online.de Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Sozialwesen) Informationsabend: Mittwoch, , 19:00 Uhr Projektgruppen und Angebote: Cool Rider, Lern Tutoren, Streitschlichter (Peer Mediation) Beispiele aus dem Angebot an Wahl- und Förderkursen: Schülerradio, Schülerzeitung, Schulspiel, Schulchor, Schulband, Schulsanitätsdienst. Beispiele aus dem Angeobt der Schulsozialpädagogin: Hausaufgabenbetreuung, WzS (Wege zum Schulerfolg): Soziales Lernen und Lernen lernen Geschwister-Scholl-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg II Nürnberg, Muggenhofer Str. 122, Tel. 0911/ , Fax 0911/ , verwaltung@gsr-nuernberg.de Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Haushalt u. Ernährung) Informationsabend: Mittwoch, , 19:00 Uhr, Ort: Pausenhalle Wahlweise Ganztagesschule (kostenfrei) oder Halbtagesschule in den Jahrgangsstufen 5 und 6; Hausaufgabenbetreuung in den höheren Klassen wird angeboten. Es besteht die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit einzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter Die städtischen Realschulen in Nürnberg Gemeinsamer Anmeldetermin für die Städtischen Realschulen in Nürnberg: Donnerstag, 14. Mai 2009 Adam-Kraft-Realschule Nürnberg, Lutherplatz 4, Tel. 0911/ akr@ref4.stadt.nuernberg.de Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Kunst); III b (Haushalt u. Ernährung) Informationsabend: Mittwoch, , 19:00 Uhr in der Aula der Schule Die 5. und 6. Klassen werden als verpflichtende Ganztagesklassen geführt. Der Schulbetrieb beginnt um 07:30 Uhr und endet Montag bis Donnerstag um 8

9 16:00 Uhr, am Freitag ist um 14:05 Uhr Unterrichtsschluss. In der Mittagspause wird den Kindern eine warme Biomahlzeit angeboten. Die Schülerinnen und Schüler der Ganztagesschule erhalten eine musische Ausbildung an einem Blasinstrument, in Percussion, in Gesang oder in modernem Tanz. Ab der 7. Klasse besteht die Möglichkeit in der Schulküche einen Mittagsimbiss einzunehmen, wenn die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag Pflicht- oder Wahlunterricht haben. Städt. Realschule an der Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg, Bertolt-Brecht-Straße 39, Tel. 0911/ , Fax Internet: bzw. Ausbildungsrichtung I, II, IIIa, IIIb, frei wählbare Ganztagesangebote Informationsabende: a) Gemeinsamer Informationsabend für die Leistungssportklassen des Gymnasiums, der Realschule und der Staatlichen Hauptschule: Mittwoch, , ab 18:00 Uhr, Führungen durch das Schulhaus, um 19:00 Uhr allgemeine Informationen durch die Schulleitung und im Anschluss Beratung durch Vertreter der Sportverbände b) Gemeinsamer Informationsabend für das Gymnasium und die Realschule (ohne Leistungssportklassen): Mittwoch, , ab 18:00 Uhr, Führungen durch das Schulhaus, um 19:30 Uhr allgemeine Informationen durch die Schulleitung Hauptanmeldetag: Dienstag, 12. Mai 2009 Anmeldetermine für die Leistungssportklassen: bis Freitag, : vorläufige schriftl. Anmeldung bei der Schule bis Freitag, : vorläufige schriftl. Anmeldung für die sportliche Sichtung bei den entsprechenden Sportverbänden. Montag, 11. Mai 2009, 08:00 16:00 Uhr im Sekretariat der Schule endgültige Anmeldung nach Bestätigung der sportlichen Eignung durch einen der beteiligten Sportverbände und anschließender Aufforderung zur Anmeldung durch den Sportkoordinator der Schule. Peter-Vischer-Schule, Gymnasium und Realschule Nürnberg, Bielingplatz 2, Tel. 0911/ Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Werken) Informationsabend: Donnerstag, , ab 17:00 Uhr zentrale Information jeweils um 17:15 Uhr, 18:15 Uhr, 19:15 Uhr in der Aula Hauptanmeldetag: Donnerstag,

10 Nachmittagsbetreuung von Mo bis Do, 12:15-15:45 Uhr, am Fr 12:15-14:15 Uhr, sie beinhaltet eine Hausaufgabenbetreuung von Mo bis Do von 13:30-15:00 Uhr. Die Eltern können wählen zwischen einer Vollbetreuung ab 12:15 Uhr (200 jährlich) oder einer Hausaufgabenbetreuung (100 jährlich). Imbiss bzw. kleine Mahlzeiten werden in Vischers Kulturladen angeboten. Nachmittags besteht zudem die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlkursen und Arbeitsgemeinschaften. Veit-Stoß-Realschule Nürnberg, Merseburger Str. 4, Tel. 0911/ /60 Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Sozialwesen) Informationsabend: Dienstag, , 19:00 Uhr, gemeinsamer Anmeldetag für neue 5. Klassen: Donnerstag, Ganztägige Betreuung durch staatl. geprüfte Erzieherinnen (Mo. Do. 12:00 17:00 Uhr, Fr. 12:00 15:30 Uhr). Enthalten sind Hausaufgabenbetreuung, Gemeinschaftsaktivitäten, Betreuung an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien. Warmes Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Am Nachmittag Wahl- und Förderkurse, europäischer Computerführerschein (ECDL); Musik- und Theaterprojekte, Tutorensystem. 5.3 Die staatl. anerkannten privaten Realschulen in Nürnberg Maria-Ward-Realschule Nürnberg der Erzdiözese Bamberg, Mädchenrealschule Nürnberg, Kesslerplatz 2, Tel. 0911/ Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Sozialwesen) Informationsabend: Mittwoch, , 19:00 Uhr Anmeldung: 11. Mai 2009, 08:30 16:00 Uhr Eine Nachmittags- bzw. Hausaufgabenbetreuung ist bis einschließlich Jgst. 6 gegen zusätzliche Bezahlung möglich, die Betreuung erfolgt durch staatlich geprüfte Erzieherinnen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen - auch an einzelnen Tagen - einzunehmen. Nachmittags besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Wahlunterricht und an Förderkursen, Schulsanitätsdienst, Tutorensystem Wilhelm-Löhe-Schule Realschule Nürnberg, Deutschherrnstr. 10, Tel. 0911/270820, wls.rs@web.de Wahlpflichtfächergruppen II, IIIa, IIIb (Sozialwesen) Tag der offenen Tür: Samstag, , 09:00 bis 13:00 Uhr Anmeldung: Mittwoch,

11 Für die 5. und 6. Jgst. wird eine (kostenpflichtige) Hausaufgabenbetreuung angeboten, die Lehrkräfte und Sozialpädagogen durchführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen auch an einzelnen Tagen einzunehmen. Im Nachmittagsbereich gibt es zudem eine Vielzahl von Wahlkursen und Arbeitsgemeinschaften. 5.4 Die staatlich genehmigten privaten Realschulen in Nürnberg Adolf-Reichwein-Schule Realschule Nürnberg, Schleifweg 39, Tel. 0911/ , Wahlpflichtfächergruppe I und IIIa Informationsabende für das Schuljahr 2009/10: Mittwoch, , 19:00 Uhr Mittwoch, , 19:00 Uhr Aufnahmegespräche ab Februar 2009 Tag der offenen Tür: Mittwoch, ab 14:00 Uhr gebundene Ganztagesschule, rhythmisierter Schultag mit Unterricht/ Übung/ Betreuung ganzheitlicher Ansatz (Lehrer, Sozialpädagogen, Erzieher, Künstler, Handwerker) Sabel-Realschule Nürnberg Nürnberg, Eilgutstr. 10, Tel. 0911/ u Info@sabel.de Internet: Informationsabende für das Schuljahr 2009/2010: jeweils 19:00 Uhr Mittwoch, Dienstag, Dienstag, Donnerstag, Dienstag, Anmeldung jederzeit 5.5 Die Realschulen in Fürth Leopold-Ullstein-Realschule, Staatliche Realschule Fürth Fürth, Sigmund-Nathan-Str. 1, Tel. 0911/ sekretariat@ullstein-realschule-fuerth.de Wahlpflichtfächergruppen: I, II, IIIa, IIIb (Sozialwesen) Informationsabend: Montag, , 18:00 Uhr, Anmeldung: o Sportarbeitsgemeinschaft mit der SpVgg Greuther Fürth (Aufnahme von Schülern des Nachwuchsleistungszentrums) 11

12 o Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen (Mo Do) für Jahrgangsstufe 5 (begrenzte Anzahl) o nominierte Schule des Deutschen Schulpreises und zweimalige Gewinnerin des Bayerischen Innovationspreises i.s.i. Hans-Böckler-Schule Fürth, Städt. Real- und Wirtschaftsschule Fürth, Fronmüllerstr. 30, Tel. 0911/ sekretariat@hans-boeckler-schule.de Internet: Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa, IIIb (Werken) Informationsabend Realschule: Dienstag, , 19:30 Uhr Schüler der Grund- und Hauptschule für Eintritt in Jahrgangsstufe 5: , Schüler der Hauptschule und Gymnasium für Eintritt in höhere Jahrgangsstufe: Nachmittagsbetreuung für die 5. u. 6. Klassen durch den Stadtjugendring mit Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen (Kosten ca. 54 bis 99 im Monat) Projektgruppen: Cool-Rider (Fahrzeugbegleiter durch VGN und Infra ausgebildet) Tutorium (Nachhilfe für Schüler von Schülern) Streitschlichter Schüleraustausch mit Schottland Schülercafé 5.6 Realschule im Landkreis Fürth Staatliche Realschule Zirndorf Zirndorf, Jakob-Wassermann-Str.1, Tel. 0911/ realschule.zirndorf@fen-net.de Wahlplfichtfächergruppen: I, II, IIIa, IIIb Informationsabend: Mittwoch, , 19:00 Uhr Anmeldung: Montag, , 08:00 12:00 Uhr u. 14:00 17:00 Uhr Dienstag, Freitag, , 08:00 12:00 Uhr 12

13 6. Förderung des Leistungssports Im Rahmen des bayerischen Pilotprojekts Partnerschulen des Leistungssports und der Eliteschule des Fußballs können sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler mit der Eignung für die Realschule eine Leistungssportklasse der Bertolt-Brecht-Schule besuchen. In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverband werden sportliches Training und schulische Förderung abgestimmt. Vorabinformationen sind beim Sportkoordinator der Schule unter der Telefonnummer 0911/ oder beim Schulleiter unter Telefon 0911/ sowie im Internet unter zu erhalten. (Anmeldung siehe S. 9) Die Leopold-Ullstein-Realschule Fürth ist Stützpunktschule Fußball. Sie kooperiert mit der SpVgg Greuther Fürth und nimmt Realschüler auf, die im Nachwuchsleistungszentrum der SpVgg trainieren. 7. Modellversuch: Talentklasse Besonders leistungsfähige Schüler, die in der 6. Klasse einer Realschule gute bis sehr gute Leistungen erzielen, werden im Modellversuch Talentklasse in einer Klasse zusammengefasst, überspringen die 7. Jahrgangsstufe und werden somit in fünf Jahren zum Realschulabschluss geführt. Zur Zeit wird dieser Modellversuch an der Geschwister-Scholl-Realschule in Nürnberg in der Wahlpflichtfächergruppe I mit ergänzendem Französischunterricht erprobt und von der Firma Siemens unterstützt. 8. Die Anmeldung erfolgt direkt an der Realschule mit folgenden Unterlagen: Übertrittszeugnis der Volksschule im Original Geburtsschein oder Geburtsurkunde Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden oder sonstigen Erziehungsberechtigten) Vollmacht bei geschiedenen oder getrennt lebenden Erziehungsberechtigten bei Ausländern: Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland ggf. Bescheinigung über nachgewiesene Legasthenie oder LRS Das Übertrittszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen am ersten Unterrichtstag des Monats Mai. Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule müssen das Übertrittszeugnis rechtzeitig beantragen! 13

14 9. Die Wahl der Realschule In Nürnberg gibt es zehn Realschulen. Der Besuch eines Informationsabends oder eines Tages der offenen Tür ist eine gute Gelegenheit, eine Schule kennen zu lernen. Ein wichtiger Punkt ist sicherlich der Schulweg. Dabei ist Folgendes zu bedenken: Auf Grund gesetzlicher Regelungen * bezahlen die kreisfreien Städte und Landkreise für ihre Schüler (Einwohner) die Schülerbeförderung zu den Realschulen, wenn die nächstgelegene Realschule mit der von Ihnen gewählten Ausbildungsrichtung/ Wahlpflichtfächergruppe weiter als 3 km Fußweg entfernt ist. (sog. Kostenfreiheit des Schulweges) Als unterschiedliche Ausbildungsrichtungen im Sinne der Kostenfreiheit des Schulweges gelten: Wahlpflichtfächergruppe I mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Wahlpflichtfächergruppe II wirtschaftlicher Bereich Wahlpflichtfächergruppe III fremdsprachlicher, musisch-gestaltender, hauswirtschaftlicher oder sozialer Bereich besondere pädagogische Schwerpunkte (Talentklassen, Sportleistungsklasse, gebundenen Ganztagesschule) Zu beachten: Im Sinne der kostenfreien Schülerbeförderung ist die Unterscheidung nach Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb nicht maßgebend! Auch Realschulen von Nachbargemeinden (z.b. Fürth, Schwabach), können als nächstgelegene Schulen gelten! Weitere Informationen (auch Erfassungsbogen) zur Schülerbeförderung erhalten Sie im Internet unter oder per telefonischer Auskunft unter: 0911/ Der Art. 44 (3) BayEUG regelt mögliche Kapazitätsprobleme: Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort besteht nicht. Ist die Zahl der Schüler, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Schule erfüllen, größer als die Zahl, die aufgenommen werden kann, so versuchen die Leiter der Schulen einen örtlichen Ausgleich zu finden. Kann ein solcher Ausgleich nicht gefunden werden, so weist der Ministerialbeauftragte die Schüler zu. Verehrte Eltern, wir wünschen Ihrem Kind eine erfolgreiche Schullaufbahn. Mit der Entscheidung für eine Realschule halten Sie Ihrem Kind alle schulischen und beruflichen Wege offen. * gesetzliche Regelungen: Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG), Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in der jeweils gültigen Fassung 14

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